56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Warnung vor einem sektiererischen Bischof


NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'
 
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG
VON HERFORDS UND WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


zusammengestellt von
Eberhard Heller

Von verschiedenen Seiten (so u.a. von Herrn Böker) sind wir zu Recht daran erinnert worden, daß unsere Darstellung der Weihesukzession von Georg Schmitz/Villingen (über Herford, Stumpfl und Wiechert) teilweise lückenhaft gewesen sei, worüber wir uns mit einer Mutmaßung hinweggeholfen hätten. Gemeint ist der klerikale Werdegang von Wiechert, dem angeblichen Weihbischof von Schmitz. Außerdem wurde kritisiert, daß wir die Gültigkeit von Wiecherts und Thiesens Weihe zu Chorbischöfen anzweifeln würden, da dabei der Ritus der Bischofsweihe eingehalten wurde, so Thiesen in HAAK-76, S. 36 - eine Quelle, die wir nicht erwähnt hätten. Des weiteren hieße es in einem Brief Thiesens, daß Stumpfl erst nachträglich die angebliche Bischofsweihe in eine Chorbischofsweihe uminterpretiert habe (der Brief ist wiedergegeben in HAAK-76). Ein aufmerksamer Leser, der sich näher mit der Enzyklika "Apostolicae curae" auseinandergesetzt hatte, machte geltend, daß u.U. auch nach dem (reformierten zweiten) anglikanischen Weiheformular, nach dem Herford in Indien von einem gewissen "Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius, Metropolit der syrisch-chaldäischen Kirche in Indien" (so die Darstellung im Weihedokumentes) konsekriert worden war, ein gültige Weihe zustande kommen könnte - so die Interpretation der leoninischen Enzyklika -, weswegen man nicht unbedingt die Gültigkeit der nachfolgenden Weihen, die Stumpfl, Wiechert und Schmitz gespendet worden seien, bestreiten könne.

Vorab: die Kirche verlangt vom/bei der Sakramentenempfang/-spendung Sicherheit (tutior). Wenn darum berechtigte und begründete Zweifel z.B. an der Gültigkeit der Weihen von Schmitz bestehen - und die gibt es spätestens nach unserer Veröffentlichung in der EINSICHT vom Okt. Nov 1996 -, dann darf keine Spendung bzw. kein Empfang mehr erfolgen, bis Sicherheit geschaffen ist. Es geht nicht an, dieses Prinzip auf den Kopf zu stellen und zu meinen, der Empfang bei einem solchen zweifelhaften Spender sei erlaubt, solange nicht eindeutig die Ungültigkeit der Weihen bewiesen ist.

Inzwischen können wir auf all die noch offenen Fragen genauere Antworten geben. H.H. Archimandrit Irenäus Totzke vom ökumenischen Institut in der Abtei Niederalteich, der auf unsere Studien aufmerksam gemacht wurde, hat uns eine Reihe klärender Informationen u.a. über Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius - den angeblichen Konsekrator Herfords - und Wiechert, den er noch persönlich kennengelernt hatte, zukommen lassen. Für seine außerordentlich wertvolle Mitarbeit bei der Aufklärung über die angeblichen Bischöfe aus der Vaganten-Szene möchte ich ihm an dieser Stelle aus ganz herzlich danken.

Zunächst zitieren wir aus einem Brief vom 17.9.97 seine kommentierenden Anmerkungen zur Person von Soarez und dessen Weihe an Herford (vgl. EINSICHT Nr. 1 vom April 1997, S. 20 f.):
"Zu der 'Weihe-Urkunde' von Herford sind noch folgende Einzelheiten anzufügen, die Brandreth entgangen sind, da er selbst kein Ostkirchenfachmann war:
1. Es ist unwahrscheinlich, daß ein normaler orthodoxer oder alt-orientalischer Bischof ein Dokument ohne gedruckten Briefkopf ausstellt.
2. Es ist unwahrscheinlich, daß ein normaler orthodoxer oder alt-orientalischer Bischof eine Bischofsweihe ohne Beauftragung seines Patriarchates vornimmt. Auf jeden Fall macht er sich durch eine solche Handlung strafbar und muß mit seiner anschließenden Absetzung rechnen.
3. Es ist unwahrscheinlich, daß ein normaler orthodoxer oder alt-orientalischer Bischof eine Bischofsweihe allein vornimmt. Strenger noch als die römisch-katholische Kirche halten alle drei Ostkirchen (die orthodoxe, die alt-orientalische und die assyrische) daran fest, daß Bischofsweihe Aufnahme in das bischöfliche Kollegium bedeutet und daß die bischöfliche Konsekration demzufolge im Normalfall von drei, mindestens aber von zwei Bischöfen vorgenommen werden muß. Die Gültigkeit hängt davon ab. Nur in Katakombensituationen, z.B. in Rußland nach 1917, sind bisweilen solche Alleingänge unternommen worden - allerdings in Gruppierungen, die sich vom kanonischen Patriarchat abgespalten hatten und deren allein geweihte Bischöfe bei Rückkehr ins Patriarchat entweder gar nicht angenommen oder neu geweiht wurden. Schon deswegen sind bei Herfords 'Weihe'  - falls sie überhaupt stattgefunden hat - Zweifel  anzumelden. Doch Näheres später.
4. Zu keiner Zeit hat es einen syrischen Bischof auf oder "von" Ceylon gegeben, da dort keine syrischen Christen wohnen.
5. Zu keiner Zeit benutzten syrische Bischöfe - auch nicht, wenn sie englisch schrieben - die dem romanischen Sprachgebiet zugehörige Titulatur "Dom", sondern nur das syrische "Mar" (beide bedeuten "Herr"). Erst recht nicht benutzten sie beide Titulaturen hintereinander, wie das auf der "Weiheurkunde" pleonastisch der Fall ist.
6. Der Name des weihenden Bischofs "Luis Mariano Soares" ist portugiesisch. Nie aber hat eine der syrischen Kirchen in Indien einen Portugiesen zum Bischof geweiht, da sie genug Weihekandidaten in den eigenen Reihen hatte. Auch ist nie ein Portugiese von Bedeutung zum syrisch-orthodoxen Bekenntnis übergewechselt. (Auch Mar Julius, auf den sich die Villatte-Sukzession beruft, ist in dieser Hinsicht äußerst fragwürdig).
7. Nie beruft sich ein orthodoxer oder alt-orientalischer Bischof,  um seine Weihevollmacht zu dokumentieren, auf  seinen Weihe-Bischof, sondern auf sein Patriarchat und auf dessen Beauftragung. Dom Luis Mariano Soares scheint also selber bereits ein Vagant zu sein, der keine andere kirchliche Autorität hinter sich hat, als seinen Weihe-Bischof - oder er gehört einer schismatischen Kirche an, die nur über einen einzigen Bischof verfügt." (Soweit die Ausführungen von Archimandrit Totzke)

Die Ausführungen des Archimandriten, in denen er die Anforderungen an Bischofsweihen in der oben genannten orientalischen Kirche aufzeigt, machen überdeutlich, daß es sich bei der Weihe von Herford durch Soares nicht um einen normalen Weihevorgang gehandelt haben kann. Und in der Tat erfolgte die Weihe außerhalb kirchlicher Legalität - wie Herr Jerrentrup eruieren konnte:
Patriarch der unierten Nestorianer ("Chaldäer") war Joseph Audu (1847-1878), Patriarch der nicht-unierten Nestorianer Mar Benjamin Simon XIX. (etwa zeitgleich, genaue Regierungszeit nicht eruiert). Ein englischer Gelehrter, George Badger, hatte 1852 ein liturgisches Werk "Die Nestorianer und ihre Riten" herausgegeben. In Teilen der anglikanischen Kirche (der Low Anglican Church) begeisterte man sich für die Nestorianer. "Das führte zu Missionaren, die zu diesen 'Protestanten des Ostens', die keine Kruzifixe, keine Heiligenbilder und -statuen in ihren Kirchen hatten, die die Mutter Gottes ablehnten und nicht dem Papst unterstanden, gesandt wurden. Die Vorstellung jener Zeit war, daß die Nestorianer so ziemlich das gleiche waren wie die Low Church Anglicans - Katholiken im ursprünglichen Sinn, aber nicht römisch. [...] 1868 wandte sich ihr Patriarch Mar Simon und sein Klerus an den Erzbischof von Canterbury, Dr. Tait, um sich einander anzufreunden" (Anson 131 f).    

Aus Anlaß einer Bischofsernennung in den 60er Jahren hofften die (unierten) Chaldäer, endlich einem Bischof ihres eigenen Ritus unterstellt zu werden, was aber der Kurialpraxis zuwiderlief. Zu diesem Zwecke sollte Rom umgangen werden und Audu direkt einen Bischof ernennen und weihen, was dieser aber ablehnte. Ein malabaresischer Priester namens Anthony Thondanatta war damit jedoch nicht zufrieden und bat Audu um die Bischofsweihe. Dieser lehnte erneut ab. Daraufhin ließ sich Thondanatta von Bejamin Simon XIX. am 17. Dezember 1862 zum Bischof weihen. Thondanatta wurde von Rom exkommuniziert und unterwarf sich drei Jahre später.   

Audus Patriarchenrechte waren von Pius IX. massiv eingeschränkt worden. Zur Zeit des (1.) Vatikanischen Konzils war Audu Gegner des Jurisdiktionsprimats. Er ließ sich schließlich 1874 hinreißen, eigenständig einen Bischof für die Malabaren zu ernennen, Elias Mellus v. Aqra. Das gab gewaltigen Ärger mit Rom. 1877 unterwarf sich Audu dem Hl. Stuhl, Mellus wurde von Trichur in Südindien abberufen. Mellus' Anhänger waren führungslos.    

Diese Chance nutzte Thondanatta und stellte sich an ihre Spitze. "Als Mar Abadjesus führte er sie bis zu seinem 1900 erfolgten Tode. Den Mellusianern, wie sich seine Anhänger nannten, schlossen sich auch viele monophysitisch gewordene Christen an" (Gründler II, 1095). Über letztere liest man: "Diese Anglo-Syrian Christians unterstehen dem anglikanischen Bischof von Travancore und Cochin, gebrauchen die anglikanische Liturgie, haben aber eigene Priester und Kirchengebäude." (Gründler II, 999). Gleiches muß für die Mellusianer unter Mar Abadjesus angenommen werden: "An liturgischen Büchern stehen in Verwendung:[...] der Weiheritus (Tahsa d'siamidha) [...]. Daneben wird auch eine für die Nestorianer von der anglikanischen Mission herausgebrachte Version der liturgischen Bücher verwendet" (Gründler II, 1096 f). Die Sakramentendisziplin ist sehr verwahrlost: "Das Sakrament der Buße ist außer für Apostaten nicht mehr in Gebrauch. Eine Ohrenbeichte gibt es überhaupt nicht mehr. Auch die letzte Ölung wird nicht mehr gespendet" (Gründler II, 1095). "Die Nichtunierten versorgt die anglikanische Mission zu Urmia mit liturgischen Büchern" (LThK' VI, 610). Von Urmia (heute Nordwest-Iran) wurde die Missionierung der anglikanischen Kirche in Südwestindien gesteuert. 1)   

"[Thondanatta] starb 1900, sein Nachfolger war Mar Basilius, d.h. Soares" (Anson 133). Luis Mariano Sores war am 23.7.1899 von Thondanatta "in den Rang eines Metropoliten für die Bischofssitze von Indien, Ceylon, Malpur, Socotra, Messina etc." erhoben worden, sein Name wurde in "Mar Basilius" umbenannt (Brandreth 91 f.). "Von einer Konsekration war keine Rede [...]. Es spricht vieles dafür, daß es sich um eine bloße Investitur gehandelt hat [...]." (Plazinski 47-49).    Man muß davon ausgehen, daß Soares dieselben [anglikanischen] liturgischen Bücher benutzt hat wie sein Vorgänger Thondanattas. Mit einem solchen hat er höchstwahrscheinlich am 30.11.1902 Herford konsekriert, was die Urkunde (Brandreth nach 92) mit der anglikanischen (englischsprachigen) Weiheform noch einmal bestätigt. (Soweit Jerrentrups Ausführungen)

Resümierend urteilt Archimandrit Totzke:
"Für die Beurteilung der 'Weihen' Herfords ist also ausschlaggebend, daß sein Konsekrator (...) ein - im syrischen Sinne - schismatischer, d.h. von dem Schismatiker Thonandatta geweihter, Bischof war (es gibt kein Weihedokument des Dom Luis!), der genau wie sein Konsekrator nicht das geringste Recht zur Erteilung irgendwelcher Weihen hatte. Die orthodoxe  Kirche kennt nicht die Unterscheidung "valide, sed illicite", sondern eine unerlaubt erteilte Weihe ist ipso facto ungültig, da Weihen nicht ohne kirchlichen Auftrag erteilt werden können."  

Auch wenn man davon ausgehen darf, daß Herfords Weihe durch "Mar Basilius" tatsächlich stattfand - die Beurteilung der orthodoxen Kirche, wonach eine unerlaubt gespendete Weihe auch eine ungültige ist, aus dogmatischen Gründen ignorierend -, so bleibt doch folgendes festzuhalten:

1. Eine Weihe des "Mar Basilius" (Dom Luis Soares) durch Thondanatta ist nirgends belegt. Plazinski beurteilt die "Erhebung" Soares in den "Stand eines Metropoliten" als bloße "Investitur" - ohne erfolgte Konsekration -, wofür vieles spräche. "Hinzu kommt noch, daß es sich sowohl bei der Gemeinschaft von Soares als auch bei der von Herford um reine privatkirchliche Unternehmungen handelte." (Plazinski 49)
2.Aber auch wenn eine Konsekration des "Mar Basilius" durch Thonandatta erfolgt sein sollte, dann dürfte die von ihm an Herford gespendete Weihe aus dem Grunde ungültig sein, weil bei ihr ein anglikanisches Weiheformular benutzt wurde, wie das Weihedokument belegt. Man kann sicherlich nicht mehr nach der oben von Herrn Jerrentrup skizierten Glaubensauffassung von einer originär katholischen Grundhaltung dieser Gruppierung sprechen, die nach Leo XIII. ("Apostolicae curae") erforderlich wäre, damit eine Weihe nach anglikanischem Ritus (zweite Fassung) u.U. gültig sein könnte.

Diese Folge von Hypothesen, die die Wahrscheinlichkeit einer gültigen Weihesukzession, die über Herford, Stumpfl zu Wiechert läuft und vorläufig bei Schmitz endet, mathematisch gegen Null laufen läßt, entspricht selbstverständlich in keiner Beziehung dem von der Kirche geforderten Sicherheitsstandard bei der Sakramentenspendung.

Die Beurteilung des Falles Wiechert erhält nun zusätzlich durch die neuerlichen Recherchen, die uns Archimandrit Totzke zur Verfügung stellte, eine sichere Grundlage. Er schreibt mir am 2.7.97:
"Der Anlaß meines Briefes an Sie ist die Person Wiecherts. Sie meinen, er habe keine Priesterweihe gehabt. Ich bin der Meinung, er hatte sie; denn er war viel zu hochkirchlich ("katholisch", wenn Sie so wollen) eingestellt, um nicht zu wissen, daß die Erteilung einer Bischofsweihe per saltum nicht möglich ist. M.W. hatte er die niederen und höheren Weihen allesamt von "Bischof" Herzog erhalten. 2) (...) Wiechert, den ich persönlich kannte, war eine hochinteressante, hochgebildete, aber zugleich schillernde Persönlichkeit. Er war nicht nur hochkirchlich orien-tiert, sondern vor dem Kriege aktiver Deutscher Christ, der in unangenehmster Weise für diese üble Gruppierung des deutschen Protestantismus in Berlin Propaganda machte. Die Folge war, daß er nach dem Kriege sein Pfarramt nicht mehr regulär ausüben, sondern sich nur noch als Religionslehrer an Berufsschulen und als Seelsorger in Krankenhäusern betätigen durfte. (...) Daß es so wenig Dokumente über Wiechert gibt, ist damit zu erklären, daß er eine panische Angst vor der Aufdeckung seiner "Weihen" hatte. Da er wegen seiner deutsch-christlichen Vergangenheit von seiner Kirche gemaßregelt worden war, fürchtete er nun, bei Bekanntwerden seiner hochkirchlichen Tätigkeiten auch als Religions-Lehrer entlassen zu werden. (...)  Nur mit Personen seines Vertrauens sprach er darüber. Nach einem schriftlichen Zeugnis Prof. Heilers hatte Wiechert eine vagantische Priesterweihe (s.o.) Das für Ihre Recherchen bzgl. des Herrn Lingen Entscheidende aber ist, daß Wiechert - auch im Sinne der Vaganten kein Bischof war. Er gab es in Vagantenkreisen zwar vor, war es aber nicht. Vielmehr war er, genau wie der Vagant Thiesen, von Stumpfl 3) zum Chorbischof benediziert, nicht aber zum Bischof geweiht worden. Chorbischöfe - die in der Frühzeit des Christentums Landkreisbischöfe (Chora = das Land) im Gegensatz zum Stadtbischof waren, existieren heute nur noch in der ost- und in der west-syrischen Kirche - sowohl unierter wie orthodoxer Konfession - als bloßer Titel, vergleichbar einem westlichen "Prälaten". Sie werden benediziert, nicht aber geweiht. (...) Auf keinen Fall können sie Weihen erteilen. Sowohl Thiesen wie Wiechert waren - nach dem eindeutigen Zeugnis Stumpfls - von diesem lediglich zu Chorbischöfen benediziert worden."

Auf das Problem von Wiecherts Priesterweihe kommt Archimandrit Totzke noch einmal zu sprechen und zitiert aus Wiecherts Geistlichem Tagebuch, in das ihn einer seiner Schüler Einblick nehmen ließ. Danach könnte Wiechert von Stumpfl entweder ordniert oder zumindest reordniert worden sein:
"Am 9.IV.49 nach griechischem Ritus durch Stumpfl 'neugetauft'. Am 10.IV.49 'zum Lektor und Hypodiakon bestellt.' - Am 11.IV.49 zum Diakon geweiht. Annahme des Namens Ignatios.- Am 14.IV.49 (Gründonnerstag) nach griechischem Ritus zum Priester geweiht. 'Anschließend als erwählter Vicarbischof der Eparchie Aquileja für Deutschland... zum Chorbischof der Eparchie Aquileja ordiniert und inthronisiert.'" - Befremdend wirkt das Wort "anschließend", da zwei höhere Weihen nicht am gleichen Tage hintereinander folgen können. Im Weihebuch Stumpfls (vgl. Winkler, S. 115) ist aber der 14.IV.49 als Weihedatum für die Chor-bischofsweihe Wiecherts genannt! Möglicherweise fand nur im Anschluß an die Liturgie eine feierliche Verkündigung und Vorstellung als Chorbischof statt. Unklar ist auch die Wendung "als Vicarbischof...zum Chorbischof ordiniert". Denn - jedenfalls nach heutigem Sprachgebrauch - kann man nur das eine oder das andere sein. Der Vikarbischof ist ein geweihter Bischof in der Funktion eines bischöflichen Vikars, der Chorbischof ist ein höherer Prälat, kein Bischof. Festzuhalten wäre auch, daß die griechische Kirche seit etwa dem 5./6.Jh. (vgl. LThK "Chorbischof") keine Chorbischofsweihen mehr erteilt. Woher will Stumpfl also das Weiheformular genommen haben? (...) Das Wichtigste ist aber in diesem Zusammenhang, daß Stumpfl den bischöflichen Charakter seiner Chorbischofsweihen an Thiesen und Wiechert stets bestritten hat. Es fehlte also auf seiten des Spenders die Intention, einen Bischof zu weihen.

Hier kann die Einlassung Thiesens, wonach Stumpfl erst nachträglich die angebliche Bischofsweihe in eine Chorbischofsweihe uminterpretiert habe, behandelt werden. Ohne den Namen seines 'Weihbischofs' zu nennen, schreibt Thiesen: "In der ganzen christlichen Kirche wurde nie eine Erzpriesterweihe erteilt und ein Erzpriester mit Ring, Brustkreuz, Mitra und Stab belehnt. Dieser Bischof [d.i. Stumpfl] erteilte dem Kandidaten die Chorbischofsweihe und belehnte ihn mit den bischöflichen Insignien (Ring, Kreuz, etc.). Später zwang dieser Bischof auch den Chorbischof, ein handschriftliches Schreiben zu unterschreiben, daß er kein Bischof sei, sondern nur Erzpriester. (...) Dieser Bischof hatte bei der Konsekration eines Kandidaten zum Bischof die volle Intention, eine wirkliche, vollgültige Bischofsweihe zu übertragen und zwar unter der Zeugenschaft eines Co-Konsekrators und der beiwohnenden Gemeinde". (Haack-76, S. 36). Dieser Auffassung, daß er - Thiesen, der theologisch ungebildet war - eine vollgültige Bischofsweihe erhalten habe, widerspricht nicht nur anhaltend und sehr energisch der 'Konsekrator' Stumpfl, sondern auch der theologisch wesentlich versiertere Wiechert, der bezeugt, daß er am 14. April 1949 - genau drei Tage vor Thiesens 'Weihe'-Termin - zum "Chorbischof" "ordiniert und inthronisiert", wozu dann auch Thiesen, was dieser ja auch selbst bestätigt, erhoben wurde.

Um hinsichtlich dieses Problems endgültig Klarheit zu erhalten, ist es erhellend zu wissen, daß Wiechert selbst Zweifel an der Gültigkeit seiner Bischofsweihe gehabt hatte, da er nämlich am 7.XI. 1950 Stumpfl um die Erteilung der vollen Bischofsweihe bat, was dieser allerdings ablehnte. (Winkler, 117)

Wenn noch irgendwelche Zweifel am klerikalen Status Wiecherts bestanden haben sollten, so dürften diese mit diesen Ausführungen endgültig geklärt sein. Damit steht fest, daß Wiechert kein Bischof war und Schmitz auch keine gültige Priesterweihe erteilen konnte: Schmitz ist Laie.

Anmerkungen:
1) Archimandrit Totzke bringt noch weitere Einzelheiten über Thondanatta: "Der Name des Weihe-Bischofs von Dom Luis als "Abdishan Antonios" bringt uns dem Sachverhalt allerdings näher. Abgesehen davon, daß die richtige Schreibweise "Abdishu" wäre, hat es in der Tat einen Bischof dieses Namens gegeben. Ende des vorigen Jahrhunderts (näheres bei Attwater, The Christian Churches of the East, Bd. II; 197f.) trat - wegen der konstanten Unterdrückung der Thomas-Christen durch die Portugiesen - ein unierter syro-malabarischer Priester, namens Anthony Thonandatta, zum nestorianischen Glaubensbekenntnis über (der Ritus beider Kirchen ist derselbe) und wurde als Mar Abdishu vom nestorianischen Patriarchen zum Bischof geweiht und als Missionar nach Indien (Kerala) gesandt, um die dortigen Christen von der portugiesischen geistlichen Kolonialherrschaft zu lösen. (...) Als er den nur kleinen Erfolg seiner Mission sah, wurde er wieder Unierter, durfte sich aber nicht als Bischof betätigen. Als die Portugiesen sich aber weiter beharrlich weigerten, den malabarischen Christen eigene Bischöfe zu geben (der portugiesische Patriarch von Goa regierte wie ein Papst über alle portugiesischen Besitzungen in Asien), revoltierte Thonandatta abermals, wurde aber jetzt von keinem orientalischen Patriarchen mehr aufgenommen, sondern gründete seine eigene "Unabhängige Syrische Kirche von Indien". Es ist theoretisch möglich, daß er, der nun völlig Alleinstehende, den Dom Luis zum Bischof weihte, doch fehlt hierüber jede Nachricht. Wichtig ist aber zu wissen, daß die "Unabhängige" Indische Kirche bis zu ihrer Aussöhnung mit dem nestorianischen Patriarchen in den 60-er Jahren unseres Jahrhunderts von niemandem anerkannt war, sondern als schismatisch galt, und daß sowohl nach orthodoxer wie nach alt-orientalischer Auffassung die Bischofsweihen eines von seiner Kirche getrennten Bischofs ipso facto ungültig sind. (Genauso hat seinerzeit, vgl. Brandreth, das west-syrische antiochenische Patriarchat die Weihen von Mar Julios, auf die sich Villatte berief, für null und nichtig ("null and voud") erklärt. (Anm. Heller: wie aus dem Sachverhalt ersicht-lich, dürfte es sich trotz der Namensverschiedenheit - Thonandatta / Thondanatta - um die gleiche Person gehandelt haben.)
2) Vgl. dazu auch die nachfolgenden ergänzenden Angaben.
3) Totzke verweist auf eine Studie von Otto Winkler, einem oberösterreichischen Studienrat, der eine Magisterarbeit über Stumpfl verfaßt hat und die aufschlußreiche biographische Dokumente enthält. - Über Stumpfls Person schreibt der Archimandrit korrigierend: "Stumpfl kann man nicht einfach als "Baptisten" bezeichnen, wie Sie es etwas allzuschnell tun. Vielmehr war er ein sog. Suchender, der allmählich zum katholischen Glauben seiner Kindheit zurückfand - allerdings mit Einschränkungen. Zu diesen Einschränkungen gehört, daß er zwar dogmatisch wieder ganz katholisch wurde, aber außerhalb der Kirche blieb. Er hatte etwas Eigenbrötlerisches, Eigensinniges, ja Sektiererisches an sich."

* *** *
HINWEIS:

Da der Pseudo-Priester Rolf Lingen sowie die Pseudo-Bischöfe Georg Schmitz und Werner Schneider, deren Laienstatus schlüssig nachgewiesen wurde, vermutlich fortfahren, weiter öffentlich zu "zelebrieren" und "Beichte zu hören", ist von Interesse zu erfahren, welche Maßnahmen die Kirche unter normalen Verhältnissen gegen sie ergreifen würde:
CIC can. 2322: "Ad ordinem sacerdotalem non promotus: 1 Si Missae celebrationem simulaverit aut sacramentalem confessionem exceperit, excommunicationem ipso facto contrahit, speciali modo Sedi Apostolicae reservatam [...]."
In der Erläuterung von Jone heißt es dazu:
"Kanon 2322, n. 1: Wenn jemand, der die Priesterweihe nicht empfangen hat, die Zelebration einer Messe simuliert oder eine sakramentale Beichte entgegennimmt, zieht er sich ohne weiteres die dem Apostolischen Stuhl speciali modo reservierte Exkommunikation zu."
"Da hier die Rede ist von jemandem, der die Priesterweihe nicht empfangen hat, so liegt der Tatbestand nicht vor, wenn jemand, der gültig geweiht ist, die Zelebration der Messe simuliert, oder wenn ein nicht approbierter Priester beichthört." (Heribert Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche, Bd. 3, Paderborn 1953, 2. Auflage, 576). Und Mörsdorf ergänzt:
"Die heilige Meßfeier wird vorgetäuscht, wenn der äußere Meßritus in Anwesenheit anderer so vollzogen wird, daß diese irrig annehmen können, es handele sich um eine wirkliche Meßfeier. Nicht unter den Tatbestand fällt eine Meßfeier im Spiel, auch nicht eine solche aus Spott, weil und insoweit hierbei keine wirkliche Meßfeier vorgetäuscht wird. Sakramental ist eine Beichte, wenn jemand seine Sünden bekennt, um die sakramentale Lossprechung zu erlangen." (Eduard Eichmann / Klaus Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 3, Paderborn 1960, 9. Auflage, 426).

***
ACHTUNG  MESSZENTREN!

Da Abbé Cloquell bisher nicht nachweisen konnte, daß er durch den inzwischen verstorbenen Sektierer Laborie gültig zum Priester geweiht wurde - weswegen wir von einem Besuch seiner liturgischen Feiern abgeraten haben -, müssen sich die Gläubigen im klaren sein, wenn sie dennoch meinen, in den Zentren von Karlsruhe, Stuttgart, Haag zur Messe und zur Kommunion gehen zu wollen, in denen auch H.H. Baird zelebriert, daß zum einen u.U. kein Opfer stattfindet und zum anderen die im Ziborium befindlichen Hostien möglicherweise nicht konsekriert sind.

 
(c) 2004-2018 brainsquad.de