"MAN DARF DIE DINGE NICHT ZU SCHWARZ SEHEN"
von
Leon Bloy
Etwas, ziemlich, sehr sogar, wenn Sie wollen, doch nicht zusehr. Immer
mit Maß, Sie verstehen mich. Klugheit und Takt würden eher raten, sie
rosenrot oder lilienweiß zu sehen. Dies wenigstens ist die Ansicht des
ersten Mannes im Staat, der durchaus dagegen ist, daß die Sterbenden
erfahren, wie es mit ihnen steht, "auch wenn sie es wünschen". Er ist
absolut dagegen. Die Ohnmacht erscheint ihm humaner als die
Vorbereitung auf das Sterben, besonders empört ihn "die barbariscbe
Sitte" der Letzten Ölung.
Ich lese das alles im Journal, übrigens ein hierfür passendes Blatt, da
es für ein Publikum bestimmt ist, das sich glücklich von den "grausamen
Forderungen des Glaubens" befreit hat. Das Staatsoberhaupt redet bei
dieser Gelegenheit viel vom Mitleid. Seine letzte Phrase verdient
hierher gesetzt zu werden, denn sie läßt den Beistand der Krokodile und
Affen ahnen, mit dem das endgültig befreite Gewissen des zwanzigsten
Jahrhunderts die Sterbenden beglücken wird. "Lassen wir Barmherzigkeit,
Güte und Mitleid auch dann walten, wenn dem Kranken die Anzeichen des
nahenden Todes zu verbergen sind. Denken wir daran, daß es hier nicht
so sehr um aufopfernde Pflege als um wohltätige Hilfe gehen soll, die
unnötige Schmerzen und überflüssigen Gram vermeidet." Offensichtlich
wird, "da die Sorge um das Seelenheil zurücktritt", diese Hilfe
schließlich darin bestehen, die Kranken möglichst schnell ins Jenseits
zu befördern, da man ihnen so am sichersten Schrecken und Schmerzen
erspart. Die alte Welt kannte das schon Jahrhunderte vor der
christlichen Ära.
Um nur von der Hilfe zu reden, durch die dem Sterbenden noch Hoffnung
auf Genesung gemacht wird, weiß das Staatsoberhaupt, wie häufig sie
erteilt wird und warum? Jeder Pfarrer könnte ihn darüber aufklären, daß
die meisten Bürger ohne Beichte sterben, weil sie sonst
widerrechtlichen Besitz herausgeben müßten. Die Familie, voll Angst,
eine Schwindler- und Banditenexistenz könne solch ein Ende nehmen,
wacht sorgsam darüber, daß der Sterbende "die Dinge nicht zu schwarz
sieht". Man holt den Priester erst, wenn sein Amt sinnlos geworden ist,
und die schändlichste Lüge gilt da als erlaubt.
Ich möchte gern wissen, wem sich in diesem Fall das Mitleid des
Staatsoberhauptes zuwendet, denn es sind drei Teile in gleicher Weise
der Rücksicht würdig: der Sterbende, seine Erben und die von ihm
Bestohlenen. Eine Entscheidung läßt sich nicht umgehen. Verhehlt man
dem Dieb die Nähe seines Endes, wird er kaum an eine Sühne denken.
Wahrscheinlich auch nicht, wenn er die Wahrheit erfährt und ungeachtet
der Ermahnungen des Priesters, doch besteht eine Möglichkeit. Eine
teuflische Angelegenheit, hier ist das Wort am Platze. Noch einmal: Wem
soll das Mitleid des Staatsoberhauptes zugute kommen?
Ich habe anderswo auf die beständigen Berichtigungen hingewiesen, die
der Bürger an der Heiligen Schrift vornimmt. Hier, an seinem
Sterbebett, muß ich an den reichen Jüngling aus dem Evangelium denken,
der, als er Jesus fragte, was er tun müsse, um das ewige Leben zu
erlangen, die Antwort erhielt, er müsse all sein Gut den Armen geben,
und hierauf traurig wegging: Abiit tristis. Nachschrift.
Das Evangelium sagt nicht sehr traurig, "nimis tristis", sondern nur
traurig, ohne Übertreibung. Der Bürger ist imstande, auf das ewige
Leben zu verzichten. Das ist sein Unterscheidungsmerkmal.
(aus: Leon Bloy: "Dem Teufel aufs Maul geschaut - entlarvte Gemeinplätze" Freiburg - Basel - Wien 1962, S. 70 ff.)
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