56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 5 Monat August 2005
Rundschreiben Mediator Dei et hominum


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
WAS BEDEUTET DIE UNZERSTÖRBARKEIT DER KATHOLISCHEN KIRCHE?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
Zum Problem der gegenwärtigen Vakanz des römischen Stuhles


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
WER WAR JOHANNES XXIII.?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE EMSER PUNKTATION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
LITURGISCHE EXPERIMENTE DES DEUTSCHEN RATIONALISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
DIE HERZ-JESU- UND HERZ-MARIÄ-VEREHRUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE 'AUCTOREM FIDEI'


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
DIE LOGIK EINES THEOLOGEN


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VOLKSSPRACHE IN DER LITURGIE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Die Synode von Pistoja


ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS
 
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


von
André Perlant
übersetzt von H.H.


H.H. Pater Groß ließ eine gründliche und ausführliche Studie über die "Wirklichkeit und Wirksamkeit der Saktamente" in der ausgezeichneten Zeitschrift KYRIE ELEISON erscheinen. Anlaß zur Überprüfung dieser Artikelserie, die sich auf mehrere Ausgaben dieser deutschen Revue erstreckt, gab die hinlänglich bekannte Behauptung, die der Marquis de la Franquerie veröffentlicht hatte, wonach der Weihespender von Marcel Lefebvre bereits vor der Priesterweihe, und somit auch vor der Bischofsweihe des zukünftigen Bischofs von Dakar, Mitglied des Grand Orients war. Man weiß, daß der Schützling von Achille Liénart die Apostasie seines Meisters nicht in Abrede gestellt hat: er hat sie zwar bedauert, aber klargestellt, daß dadurch die von diesem Satanisten gespendeten Sakramente nicht für ungültig erklärt werden könnten.

H.H. Pater Groß ist ein gelehrter Priester, der die These vertritt, welche auch die Lefebvre-Schule sowie andere Autoren teilen, die sich als dem religiösen Liberalismus widerstehende Katholiken präsentieren, wonach die Intention des Spenders, der ein Sakrament erteilt, die Gültigkeit desselben nicht beeinflussen kann. Der Vollständigkeit halber behandelt Pater Groß auch das Problem des Empfängers des Weihesakramentes, welches gewisse Kreise vorbringen, um darauf hinzuweisen, daß die Erhebung Liénarts in den Priesterstand bereits null und nichtig sei. Jedoch verläßt P. Groß sogleich wieder den Themenkreis dieser Überlegungen, nachdem er die Frage lediglich hinsichtlich des Kriteriums der Intention der Person, welche das Sakrament empfängt, summarisch gelöst hat, wobei er das spezfische Problem des Gnadenstandes und der Zugehörigkeit zum Mystischen Leibe außer acht gelassen hat. Er konzentriert sich auf die Rolle der Intention des Spenders, die er als ausschlaggebend beurteilt, um zu beweisen, daß Marcel Lefebvre zweifelsfrei Mgr. Lefebvre ist.

Er beginnt die Auseinandersetzung in KYRIE ELEISON Nr.1/1987 und gibt vorab mit großer Sorgfalt einen geschichtlichen Abriß dieses Problems. Eingangs entwickelt er das ausschlaggebende Argument, welches er als unwiderlegbar betrachtet: wenn die Intention des Spenders eine in betrügerischer Absicht beeinträchtigende Rolle in gewissen Fällen spielen würde, welche die Ungültigkeit der Sakramente zur Folge hätte, würde sich die Kirche in einem erbärmlichen Zustand befinden: nicht nur, daß die Gläubigen den Sakramenten sowie deren Spendern mißtrauen müßten und daß sie - z.B. im Falle der Beichte - fast immer nur von der Vollkommenheit ihrer Reue abhängige Lossprechungen erhielten (ebenso nur die geistige Kommunion), sondern auch der Zustand der Kirche wäre mehr als beklagenswert. Sie wäre besudelt, zumindest seit dem Einbruch der Freimaurerei, durch einen Pseudo-Klerus, der aus einer unbestimmbaren Zahl von einfachen Laien bestehen könnte.

Die Tragweite der Katastrophe, die hereingebrochen wäre, wenn eine derart zerstörerische Überflutung in der kirchlichen Hierarchie stattgefunden hätte, ist gemäß Pater Groß ein unwiderlegbares Argument, das die von ihm dargelegte Doktrin rechtfertige, und zwar die folgende gut etablierte Lehrmeinung:

1. Es ist Christus selbst, der übernatürlich handelt, und nicht sein bevollmächtigter Minister, der nur sein Vermittler ist.

2. Die Tatsache, daß der Minister nicht an Jesus Christus glaubt oder daß er im Zustande der Todsünde oder - noch schlimmer - außerhalb der Kirche steht, hindere ihn nicht daran, ein gültiges Sakrament zu spenden, wobei für die Taufe ein einfacher Laie nötig sei für die anderen Sakramente ein Priester oder Bischof, wobei die Vollendung des Priestertums einem Bischof vorbehalten bliebe.

3. Die einzig noch verbleibende Bedingung bestünde darin, daß er wünscht, das zu tun, was die Kirche tut, damit das zu spendende Sakrament zustande kommt, und daß er es wirklich tut: dann verleiht Gott unfehlbar "ex opere operato", d.h. durch den Vollzug des Ritus, die durch das vollzogene Sakrament bezeichnete Gnadenwirkung.

Alles scheint soweit klar... ohne besondere Schwierigkeit. Aber dann beginnt H.H. P. Groß in Nr.3/1987 von KYRIE ELEISON vom wahren Begriff der Intention abzuweichen. Für diesen deutschen Priester ist die offensichtliche Intention, die allein durch das Verhalten des Spenders zu Tage tritt, vollkommen wirksam. Hier handelt es sich um die These, die z.B. Ambrosius Catharinus O.P. (+ 1535) bereits vertrat. Deshalb sieht sich Pater Groß gezwungen, die Lehrmeinungen der offiziellen Handbücher der Theologie zu bekämpfen. Vorrangig widerlegt er, was man im "Grundriß der Katholischen Dogmatik" von Ludwig Ott lesen kann: "Die 'intentici mere externa' genügt nicht, um die Gültigkeit sicherzustellen." Die Intention des zelebrierenden Priesters muß auch eine innere sein, d.h. sie muß wirklich vorhanden sein - gemäß der üblichen und übereinstimmenden Lehrmeinung.

Es ist unnütz, hier auf die Einzelheiten der Diskussion einzugehen, die Pater Groß auf 25 Seiten zu Beginn der bereits erwähnten Nummer 3 von KYRIE ELEISON entwickelt. Sagen wir zusammenfassend, daß dieser deutsche Theologe behauptet, die in dem angegebenen "Grundriß" dargelegte Intention sei in Wirklichkeit viel mehr als der einfache Wille zu tun, was die Kirche tut. Damit wird auch behauptet, daß man den von Jesus Christus geforderten Zweck erreichen will. Zusätzlich führt er die im Jahre 1893 von Leo XIII. erlassene Enzyklika "Apostolicae curae" an, welche erklärt, warum die in der anglikanischen Kirche gespendeten Weihen mit Bestimmtheit ungültig seien: dies komme daher, daß der unter Eduard VI. (1547-1575) geänderte Ritus nicht als katholisch gelten kann.

"Die Gesinnung oder die Absicht (mens vel intentio) ist als solche innerlich und fällt daher nicht unter das Urteil der Kirche: sie muß diese aber beurteilen, insoweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Wenn also jemand bei der Vorbereitung und bei der Spendung eines Sakramentes in ernster Weise Materie und Form nach dem Ritus der Kirche gebraucht: von diesem wird deshalb angenommen, daß er ohne Zweifel die Absicht hatte zu tun, was die Kirche tut. Auf diesen Grundsatz stützt sich die Lehre, daß ein Sakrament, welches von einem Häretiker oder von einem Nicht-Getauften gespendet wird, gültig ist, vorausgesetzt, daß es nach dem katholischen Ritus gespendet wird." (Text dem Apostolischen Siegel-Schreiben "Apostolicae curae", S.13 f., von Leo XIII. vom 13. September 1896 entnommen; hrsg. von "Freude an der Wahrheit" Wien.)

Das Argument der religiösen Intention, die unfehlbar dem Wunsch beigefügt würde zu tun, was die Kirche tut, wenn dieser Wille im foruminternum des Spenders verankert wäre, gehört in das Gebiet der Psychologie. Es nutzt nichts, hier zu sagen, ob es stichhaltig ist oder nicht. Hingegen ist gewiß, daß es Handlungen gibt, die nicht aus sich heraus den Schluß zulassen, ob derjenige, der sie ausführt, auch den Wunsch hegte, sie wirklich auszuführen. Dies ist der Fall bei Schauspielern oder Kindern, die eine religiöse Zeremonie nachspielen, bei Betrunkenen oder durch Drogen beeinträchtigte Personen, die sich nicht mehr klar bewußt sind, was sie tun. H.H. Pater Groß zitiert übrigens historische Fälle, bei denen die Entscheidung von Rom auf diese Weise erklärt wurde, wie diejenige des Papstes Kornelius (251-253), der die bischöfliche Weihe von Novatian für null und nichtig erklärte, weil die Konsekratoren betrunken waren. Merkwürdigereise stellt auch der Theologe von KYRIE ELEISON nicht in Abrede, daß es Heuchler gibt, die zwar vorgeben, tun zu wollen, was sie tun, die nichts desto trotz mit der von ihnen gespielten Komödie betrügen wollen. Er sagt nur - da die Aufführung dieser Komödie eben nicht im Theater stattfindet -, daß die Aufführung als Komödie jedoch auch der äußeren wahrnehmbaren bzw. feststellbaren Intention entspreche. Mehr zu verlangen würde bedeuten, daß man u.a. die von Mohammedanern freiwillig gespendeten Taufen ablehnen müßte, die ja berechtigt seien, abwesende Christen zu ersetzen (z.B. zur Spendung der Taufe; Anm.d.Red.). Wenn man von ihnen die innere Intention verlangen würde, sagt Pater Groß, würde man fordern, daß sie sich den Zwecken der Kirche anschließen sollten, wodurch sie dann in dieser Hinsicht eigentlich christliche Ideen übernehmen müßten.

Pater Groß stößt sich jedoch dann an der Ex-Cathedra-Definition von Papst Alexander VIII., der die Verfechter folgender Lehrmeinung feierlich verurteilte:

"Gültig ist eine von einem Spender vollzogene Taufe, der den ganzen äußeren Ritus und die Form der Taufe beachtet, innerlich aber in seinem Herzen entschieden hat: ich will nicht tun, was die Kirche tut."

Dies will soviel sagen, daß das Gegenteil wahr ist: das Sakrament käme dann nicht zustande. Demnach kann also auch eine Handlung vorliegen, für die eine innere Einstellung bloß vorgetäuscht wird, welche in Wirklichkeit gar nicht vorliegt. Dies ist so klar, auch für Pater Groß, der sich im folgenden daher genötigt sieht zuzugeben, daß das Dekret Alexanders VIII. keineswegs der entsprechenden Stelle in "Apostolicae curae" widerspricht, die jedoch nur eine rein äußere Intention behandelt, währenddessen im Jahr 169o - so Pater Groß - Alexander VIII. der Schein-Intention eine zusätzliche Intention beifügte, welche die erste negierte.

Man könnte somit glauben, daß damit das Problem, welches nur noch ein Problem der entsprechenden sprachlichen Formulierung wäre, nun für alle zufriedenstellend gelöst sei: für den Theologen Groß wäre "äußere Intention" synonym mit impliziertem Willen, mehr oder weniger bewußt, übereinstimmend mit der tiefen Intention im Inneren der Seele, d.h übereinstimmend mit einer gewissen Grundintention. Dann müßte man aber auch einen anderen Wortlaut finden, da im folgenden Pater Groß ebnso die Notwendigkeit einer inneren Intention - obwohl implicite schon angesprochen - gleichfalls betonen würde, explicite also. Aber dennoch sind die Unterschiede (zwischen den Kontrahenten; Anm.d.Red.) von fundamentaler Natur; denn für Alexander VIII. und den Theologen Ott ist die manifestierte Intention nur ein Indikator - vielleicht sogar ein vorgetäuschter - des wirklichen Willens: sie hat keinerlei mystischen Wert, außer in einem satanischen Sinn, nämlich in dem Fall, wenn die innere Gegen-Intention den angeblichen Willen, den katholischen Ritus auszuführen, aufheben würde. Es ist ebenfalls klar, daß Leo XIII. nur eine Sache beweisen wollte, daß nämlich die Durchführung des Ritus voraussetzt, den Willen des Spenders auszudrücken, der ihn benutzt - und der somit nicht will, a priori, daß man zu der Auffassung kommen könnte, daß er etwas anderes beabsichtigt als was man ihn ausführen sieht. Damit verneint Leo XIII. nicht die Möglichkeit eines sich widersprechenden Dualismus zwischen forum externum und forum internum. Er sagt nur, daß man ohne irgendeinen entsprechenden Anhaltspunkt das forum internum, das seiner Definition nach eben verborgen ist, nicht zensieren und die aus einer Gegen-Intention hervorgehende Ungültigkeit nicht aussprechen könne, wenn die liturgische Handlung peinlich genau entsprechend den katholischen Anweisungen vollzogen wird. Somit verfehlt seine Intervention nicht, an anderer Stelle die Scheinhandlungen der Gründer der Anglikanischen Kirche zu verurteilen, die ohne Wirkung sind, da tatsächlich der Wille fehlt zu sagen, was die Worte bedeuten sollen, nachdem sie wissentlich den Sinn der Worte verfälscht haben, die n.b. für den griechisch-katholischen Ritus genügten. In der Tat kann er der Definition von Papst Alexander VIII. nicht widersprechen: denn "Roma locuta" war die "causa finita": dieser sich widersprechende Gegensatz ist eine teuflische Heuchelei, die bereits verurteilt wurde, da sie die verheeerende Folge hat, das angeblich gespendete Sakrament unwirksam zu lassen... Ach, nachdem uns Pater Groß falsche Hoffnungen gemacht hat, indem er die Begriffsunterschiede bedeutend herabminderte, tut er so, als ob ein solcher Dualismus in allen Fällen unmöglich wäre.

Hier ist die Stelle, welche jene Schritte annulliert, die er zum offensichtlichen Zweck unternommen hatte, seine These der katholischen Doktrin anzugleichen (KYRIE ELEISON Nr.3/87, S.3), nämlich jene Stelle, wo er das Gegenteil der Richtigstellung über die Anglikanischen Weihen ausdrückt. Er sagt, daß er den genauen Sinn der Verurteilung widergeben würde, die Papst Alexander VIII. anläßlich der jansenistischen Häresie ausgesprochen hatte. Er schreibt dort: "Gültig ist eine von einem Spender vollzogene Taufe, der den ganzen äußeren Ritus und die Form der Taufe beachtet, auch wenn er erfolglos und unsinnig in seinem Herzen sündigend bei sich sagt: ich beabsichtige nicht das, was die Kirche beabsichtigt, nämlich die Wirkungen des Sakramentes." So riecht es weder nach Häresie noch ist es eine; vielmehr entspricht diese Auffassung der Lehre der Kirche, nach Auffassung von P. Groß.

Man ist verblüfft über eine solche Exegese, traut seinen Augen kaum, glaubt, daß man den Verstand verloren hat. Aber durch dieses Mittel gibt sich der Theologe eine theoretische Grundlage, die sein Hauptargument vervollständigt: er hat, glaubt er, festgestellt, daß keiner der bösen Freimaurer imstande war, Scheinweihen vorzunehmen und damit bloß Schein-Bischöfe 'geweiht' zu haben. Somit stehe Mgr. Lefebvre seine Bezeichnung zu, quod erat demonstrandum (was es zu beweisen galt).

Es scheint, daß zumindest ein Leser von KYRIE ELEISON bezüglich der Theologie, betreffend die Gültigkeit der Sakramente, etwas beunruhigt war. In der Tat schreibt er - von P. Groß zitiert: "Was mich stört, ist jenes schon vorweg Gesagte: 'Nach meiner Auffassung ist es nach der Lehre der Kirche zur Gültigkeit der Sakramente nicht notwendig...' Und danach setzt P. Groß sich mit einem Theologenstreit über innere und äußere Intention auseinander und bezieht eine Position, die, wie er sagt, 'alle heutigen Theologieprofessoren' widerlegen will. Also, mich stört, daß in einer so entscheidenden Sache die Lehre der Kirche offenbar nicht absolut eindeutig und ein für allemal entschieden sein könnte, so daß es Theologen (zu ihrer Interpretation, Anm.d.Red.) braucht. Mich stört, daß ein (mir bis heute unbekannter) Theologe wie Ott oder die anderen Professoren, die P. Groß zitiert, unzensiert von der Kirche ihren Streit entfachen durften, so daß wir auf P. Groß warten mußten, um diese zu widerlegen. Der Theologe Ludwig Ott schrieb seinen 'Grundriß der katholischen Dogmatik' 1952. Sicher hat er für sein Werk damals, als das kirchliche Lehramt doch noch funktionierte und wachte, das 'Imprimatur' und 'nihil obstat' erhalten. Wie ist das möglich, daß offenbar schon damals keine Zensur erteilt wurde?"

Pater Groß antwortete in KYRIE ELEISON Nr.3/1989, S.43-46 auf diesen Einwand, der in Nr.1/89 veröffentlicht worden war. Nachdem er seine Beweisführung wieder aufgenommen hat, behandelt er schließlich die gestellte Frage. Hier sind nun zwei Sätze seiner Antwort (vgl. S.46 a.a.O.): "Nun, die 'Aufsichtsbehörden' können nicht überall sein." "Wer erteilte das Imprimatur im Fall Ott? Nicht das Sacrum Officium in Rom!" Ich weiß nicht, wer das Imprimatur der von Tanquerey S.J. geschriebenen dogmatischen Abhandlung erteilte, aber mir ist nicht unbekannt:

a) daß er das gleiche wie der deutsche Theologe Ott behauptet, der durch den Bischof von Freiburg als offizieller Prüfer ernannt wurde, der "insgeheim, ohne Zeugen" zensiert habe, als ob er es verheimlichen wollte,
b) daß Ad. Tanquerey S.J. sowohl in Frankreich als auch in Amerika als Theologe bekannt ist, wo man sich mit gleichem Recht auf ihn beruft wie auf Ludwig Ott.

Kommen wir nun zum Problem eines Papa haereticus (häretischen Papstes), das der Prüfstein für jeden Sedesvakantisten ist. Die scharfsinnigen Ansichten von P. Groß haben hier das ideal geschaffene Terrain, um zu beweisen, daß sie mit dem Schlimmsten übereinstimmen, was sich je im Laufe der Kirchengeschichte an Prüfungen des Mystischen Leibes (der Kirche) ereignet hat. Man findet in KYRIE ELEISON Nr.2/1988, S.16, was dieser Priester triumphierend an den Tag fördert: den verborgenen Grund dieser gleichsam tödlichen Vakanz.

Nachdem er eine ausgezeichnete Darlegung über die Unfehlbarkeit des Papstes gegeben hat, verfehlt er nicht, die Erfindung von Bischof Guérard des Lauriers zu widerlegen, die er bereits entwickelt hatte, als er noch ein einfacher hochwürdiger Pater O.P. war und damals schon behauptete, daß die Inhaber des Stuhles Petri seit Roncalli ihre Rechtmäßigkeit materialiter beibehalten hätten. *) Diese könnten nur dadurch wieder auch in formaler Hinsicht, also formal iter, Päpste sein (werden), wenn sie sich bekehrt(en) (hätten) und das ewige Heil der Kirche suchten!

H.H. Pater Groß zieht nun die Folgerung aus seiner Theologie betreffend der äußeren Intention des Spenders oder des Empfängers, wonach es genüge, wenn der Ritus treu befolgt würde. Er schreibt: "Das kirchliche Gesetzbuch sagt nämlich: 'Der legitim zum Römischen Bischof Gewählte erlangt nach göttlichem Recht sofort bei Annahme der Wahl die Vollmacht der höchsten Jurisdiktion'." Er erläutert sogleich diese Behauptung mit folgenden Worten: "Hier gibt es nicht die geringste Erwähnung von der Notwendigkeit, auf unsichtbare Weise mit Jesus zu sein, dem der Mensch nein sagen könnte. Ist Gott nicht allmächtig?" Man erkennt den Ausdruck von Mgr. Guerard des Lauriers, für den "mit sein" die notwendige Bedingung ist, damit ein Papst auch formell Papst ist.

H.H. P. Groß folgt also der Linie seiner Argumente über die Sakramente. Das bedeutet ganz sicher soviel, daß - ähnlich wie bei der Erhebung auf die verschiedenen Stufen des Priestertums - die Wahl zum Pontifikat nicht durch einen verborgenen inneren Willen aufgehoben bzw zunichte gemacht werden könnte. Sind einmal die kanonischen Bestimmungen für die Wahl durch ein rechtmäßiges Konklave angewandt, so kann Gott nichts daran hindern, den Papst mit allen Gnaden zu salben, die Er seinem Stellvertreter (und dessen Nachfolgern) versprochen hat, im besonderen mit derjenigen eines unveränderlichen Glaubens, die durch seine makellose Rechtgläubigkeit hindurch wirkt. Was im Konklave angezeigt wird - ex opere operato auch hier -, ist eine mystische Realität.

H.H. Pater Groß freut sich nun seines Sieges (S.17): dank seiner gemäß genauer Prämissen angewandten Logik hat er den Schlüssel das Rätsels gefunden, das den Geist sedesvakantistischer Widerstandskämpfer quält. Er triumphiert mit folgenden Worten:

"Hier ist die Lösung des Problems der Konzilspäpste: sie sind aus irgendeinem uns unbekannten, wohl aber Gott bekannten Grund nicht legitim gewählt." Das ist die Erklärung, würdig derjenigen, die Molière in den Mund des Arztbewerbers legt: "Quia est (in) opio, virtus dormitiva, quare opium facit dormire". (Tanz im "Eingebildeten Kranken") So etwas hätte man ahnen sollen!

Wir wissen, daß eine der Erklärungen des gelehrten Theologen für das Überleben der These von Ott, die man zu Unrecht für eine offizielle halten würde, lautet, das Heilige Offizium hätte nicht alles kontrollieren können. Im Lichte des Vorhergehenden scheint es nun eher so, daß Rampolla, Liénart und andere freimaurerische Maulwürfe - seit den Tagen des hl. Pius X. also - in den Seminarien Fuß gefaßt hätten, wo sie Auslegungen von dogmatischen Lehren verbreiteten, die wenig mit dem Katholizismus zu tun hatten, wie z.B. in der Frage der Intention, über die Beschlüsse der Konzilien von Florenz und von Trient und über die eindeutige Verurteilung, ausgesprochen durch Alexander VIII. Pater Groß und + Mgr. Guerard des Lauriers sind also nicht zurückgewichen, auch nicht vor der Schlußfogerung zurückgeschreckt, die den Feinden das Feld frei lassen, indem ihnen eine Art Halb-Rechtmäßigkeit zugestanden wird.

In seiner Antwort an den bestürzten Leser macht sich P. Groß Gedanken über die Frömmigkeit, welche diejenigen Christen täuscht, die nicht glauben, daß Satanisten durch den Dreieinigen Gott als Nachfolger der Apostel gesandt werden könnten. Er gibt zu, daß dies "für fromme Ohren anstößig" ("piis auriculis offensibus") sei (wie Pius VI. dies von Glaubenslehren sagte, die in Pistoja verbreiten wurden); aber diese frommen Ohren, sagt P. Groß, "entsetzen sich zu Unrecht". Man könnte glauben, daß seine Exegese nur für die Ohren der Ungläubigen gedacht sei!

Ist es den Einfältigen im Geiste vorbehalten, einem echten Katechismus mit "Imprimatur" und "nihil obstat" sein Vertrauen zu schenken? Was lesen wir denn darin, egal wo er erschienen ist, wenn er aus der Zeit vor 1958 stammt? Ein Sakrament wirkt nur für solche Seelen wirklich in heilbringender Weise gemäß dem "ex opere operato", welche die Vergebung ihrer Sünden (in der Taufe, durch das Bußsakrament) zu erhalten wünschen, oder im Gnadenstand. Das gleiche gilt auch für die anderen Sakramente, dem Sakrament der Weihe und der Eucharistie. Zudem versichert uns der hl. Paulus, daß diejenigen, welche die heilige Kommunion mit einem von (Tod-)Sünden befleckten Gewissen empfangen, ihre eigene Verdammung essen und trinken, da sie den Leib und das Blut Christi (von gewöhnlicher Speise) nicht unterscheiden. Dies weist uns auf Wirkungen hin, die das unauslöschliche Siegel hervorbringt, welches durch die Taufe oder die Weihe jener Seele eingeprägt wird, die das betreffende Sakrament unwürdig empfängt. Eine Wühlmaus kann zwar seine Konsekratoren täuschen, aber sie kann den Heiligen Geist nicht hintergehen. Das ist die Lehre, die uns der hl. Petrus eindeutig in der Apostelgeschichte erteilt. Das Ehepaar Ananias wollte zwar der werdenden Kirche nicht schaden, sondern nur ein wenig mogeln bezüglich des Namens der Gabe, die es ihr schenkte. Sein Hauptfehler war 'nur' diese kleine Lüge, klein, ja gewiß, aber dem Heiligen Geist zugefügt, was sie sozusagen unendlich machte. Das Ehepaar Ananias wurde also physisch niedergeschlagen, damit wir heute über eines zumindest Gewißheit haben: die Sünde gegen den Heiligen Geist ist irreversibel. Das bedeutet die Unmöglichkeit, am Leben des Mystischen Leibes Anteil zu haben. Überlegen wir außerdem, wie ein Häretiker oder ein Apostat überhaupt noch irgendwelche Gnaden erhalten sollte? Diese falschen Brüder sind dürre Äste, weil sie vom Weinstock abgeschnitten sind, in dem der Saft zirkuliert. Mögen sie die Sakramente auch empfangen, sie vermehren in sich nicht das Leben, welches sie nicht haben. Das unauslöschliche Siegel des Weihesakramentes ist für sie das Siegel der Hölle: sein Zeichen ist ein Brandmal, das nicht aufhören wird zu brennen.

Diejenigen, die einen anderen Beweis wollen, z.B. einen historischen (wie den vom hl. Petrus gegebener), müssen an die päpstliche Bulle erinnert werden, die Paul IV. im Jahre 1559 feierlich erließ, um den Christen zu ermöglichen, sich gegen "die Füchse, die den Weinberg des Herrn verwüsten", zu verteidigen. Diese Bulle, die "Cum ex apostolatus officio" genannt wird, wurde durch einen rechtmäßigen Papst erlassen, einen Freund des hl. Cajetan, und sie hat bindende Gewalt, im Himmel wie auf Erden, d.h. ewig. Dies allein sollte genügen, daß sie von Pater Groß ernst genommen wird, es sei denn, er ahme seinen inzwischen verstorbenen Konfrater Guérard des Lauriers nach, der, weil er sie als hinderlich empfand, erklärte, sie sei in Vergessenheit geraten und außer Gebrauch gekommen. Es stimmt, daß sich Roncalli so wenig um sie wie auch um andere Bullen bzw. Enzykliken kümmerte, z.B. diejenigen vom hl. Pius V., von Sixtus V., die den Satanisten ein unüberwindliches Bollwerk entgegenstellen. Er ließ sie alle als veraltet abtun, gleich dem Katholizismus, den sie siegreich gegen den Ansturm der Protestanten geschützt hatten.

Was sagt nun Paul IV. gegen Mitglieder der Hierarchie, die in Häresie gefallen sind? Er erinnert daran, daß sie sich zufolge eines freiwillig gewählten Irrtums außerhalb der Kirche befinden und demzufolge als aller ihrer priesterlichen Funktionen durch stillschweigenden Verzicht für verlustig gegangen betrachtet werden. Er erklärt auch diejenigen, die es nicht so rasch begreifen über die Folgen dieses automatischen Verlustes der Vollmachten auf, welche die Abgefallenen vorgeben, noch inne zu haben. Hauptsächlich im § 6 bestimmt er, daß Häretiker weder Bischöfe noch Kardinale noch Päpste werden können. Ihre Amtsübernahme oder Wahl ist danach null und nichtig.

Er betont, daß man selbst dann, wenn ein'Maulwurf einstimmig gewählt worden wäre und den Heiligen Stuhl für eine beträchtliche Zeitspanne inne hätte - bevor man seinen Betrug entdecken würde -, seine gesamte Regierungszeit als bar jeglicher Legitimität betrachten müsse, so, als ob der illegitime Inhaber der Cathedra Petri nichts während der Zeit seiner Okkupation verordnet hätte. Das ist eigentlich das große Mysterium der Bosheit, welches Pater Groß sicher erkannt hat, ohne uns jedoch erklären zu können, was z.B. die Ungültigkeit der Wahl Roncallis verursacht haben könnte, wie es ebenso offenkundig sein dürfte, daß derjenige, für den die Kirche nach'verbrauchter' Luft roch, in die sich der belebende Duft eines 'neuen Pfingsten' ergießen sollte, und der seit dem Jahre 1935 der Freimaurerei angehört haben soll, nie Papst gewesen sein kann. Also, dies dürfte auch evident sein.

Was die Bulle Pauls IV. 'schwer verdaulich' macht, ist die Tatsache, daß sie, wie Pater Groß befürchtet, gewisse Weihen als ungültig enthüllen könnte. Denn sie zeigt die Unwirksamkeit der Erhebung von Modernisten zur bischöflichen Würde auf. Da sich aber H.H. P. Groß Gedanken über die frommen Leute mach, räumen wir ihm ein, daß er aus liebevoller Rücksichtnahme die Zerstörung des Klerus einzig und allein auf die Geißel des römischen Betruges beschränken wolle! Er möge sich beruhigen und die Christen trösten, die er nach seiner Logik gewann: wenn er Unrecht hätte, wären die Schäden grauenhaft gewesen. Seit dem Jahre 1958 gab es nur ein einzigen Grund, sich zu beunruhigen, nämlich den, daß die Gesamtheit der Bischöfe, der Kardinale, der Priester (von wenigen Ausnahmen abgesehen) abtrünnig wurde oder dem Modernismus verfiel. Glücklicherweise sind es wahre Kleriker, selbst wenn ihr Vorgesetzten Betrüger sind! Man kann dann mit Pater Groß einen Seufzer der Erleichterung ausstoßen.

Ein anderer, nicht zu vernachlässigender Beweggrund, sich erleichtert zu fühlen - wiederum nach P. Groß - ist der, daß Lienart, selbst wenn er im Jahre 1928 Freimaurer-Würdenträger des 30. Grades gewesen wäre, als er sich um die apostolische Nachfolge bewarb, er trotzdem den Seminaristen von Lille, Marcel Lefebvre, im Jahre 1929 gültig zum Priester weihte, weil er wirklich Bischof war. Es scheint in der Folge vergebens zu sein nachzuforschen, warum das Kardinalskollegium im Jahre 1958 machtlos vor den Pforten der Hölle stand. Es ist klar, gemäß dem traditionalistischen Theologen, daß es der göttlichen Vorsehung nicht daran liegt, uns über dieses Mysterium der Bosheit aufzuklären. Die Flucht des Heiligen Geistes weg von Rom ist anscheinend das endzeitliche Geschehen, das durch sein großes Geheimnis den Wert der Theologie von H.H. Pater Groß zu beweisen scheint, und dies, ohne ungebührenden Raum der Pietät zu überlassen. Eureka!

Wir jedoch besitzen den Schlüssel, der es uns ermöglicht, die Ursachen der Zerstörung der sichtbaren Strukturen der Kirche zu verstehen: sie ist bedingt durch die moderne, allgemeine Apostasie.


23. Dezember 1989 (sig.:)
André Perlant
 
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