MENSCH VON ANFANG AN
von
Prof. Dr. Erich Blechschmidt
Vorwort:
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die wachsende Zahl der
Abtreibungen in der Bundesrepublik Deutschland wird immer wieder die
Frage erörtert, in welchem Entwicklungsstadium menschliches Leben
beginnt. Zu dieser Frage äußert sich der langjährige Direktor des
Anatomischen Instituts der Universität Göttingen, Professor Dr. Erich
Blechschmidt in einem Beitrag in der in Leutkirch erscheinenden
"Schwäbischen Zeitung" (24.01.84). Der Human-Embryologe kann sich bei
seinen Aussagen unter anderem auch auf Untersuchungen stützen, die in
der größten in der Welt bekannten Forschungs-Sammlung angestellt worden
sind.
***
Wenn heute das Leben des ungeborenen Menscnen von vielen als frei
verfügbar angesehen wird, dann liegt dies - vom weltanschaulichen
Standpunkt abgesehen - auch an einer mangelnden Kenntnis der
menschlichen Frühentwicklung. Viele meinen, der junge menschliche Keim
sei zunächst noch ein ungeordneter Zellhaufen, er durchlaufe zuerst ein
Fischstadium, verwirkliche dann einen allgemeinen Säugetiertyp, und
erst danach zeige sich die menschliche Eigenart. Diese Meinung geht auf
Ernst Haeckel zurück, der 1866 sein sogenanntes Biogenetisches
Grundgesetz aufstellte, welches behauptet: Der Mensch wiederhole in
seiner eigenen vorgeburtlichen Entwicklung in abgekürzter Form seine
Stammesgeschichte. Weil Haeckel damals wegen der noch völlig
unzureichenden Laboratoriumstechnik nur schlecht erhaltenes
Untersuchungsgut besaß, konnte er keine exakten Befunde erheben. Das
führte zu der völlig falschen Vorstellung, alle Lebewesen wären in
ihrer Frühform einander gleich. Diese Vorstellung Haeckels findet sich
heute noch immer in Schulbüchern, was allerdings ihre Richtigkeit nicht
beweist, denn die Verfasser dieser Schulbücher haben in der Regel
niemals einen jungen menschlichen Embryo selbst untersuchen können und
kennen daher die wirliche menschliche Frühentwicklung nicht. Folgendes
muß gesagt werden: Wer das sogenannte Biogenetische Grundgesetz an den
heute bekannten Fakten der menschlichen Entwicklung prüft, findet keine
Wiederholung tierischer Stadien, sondern erkennt vielmehr, daß das
Biogenetische Grundgesetz ein fundamentaler Irrtum der Biologie war,
weil der Mensch sich nämlich von Anfang an typisch menschlich
entwickelt. Das weiß eigentlich jeder, denn die Chromosomen im Zellkern
(Erbträger) sind so unverwechselbar, daß schon sei eine menschliche
Zelle charakterisieren.
Mit Hilfe der Göttinger "Human-Embryologischen DokumentationsSammlung"
(es sind 64 vergrößerte körperliche Darstelllungen von menschlichen
Embryonen des ersten und zweiten Entwicklungsmonats, welche die
Frühentwicklung veranschaulichen) wurde - damals völlig unerwartet -
das sogenannte Biogenetischen Grundgesetz widerlegt. Es ließ sich
nachweisen, daß der Mensch von Anfang an immer nur menschliche Merkmale
zeigt - er besitzt niemals Kiemen, einen Schwanz, Schwimmhäute oder
andere Organe, die Überbleibsel aus einer tierischen Ahnenreihe wären.
Derartige Vorstellungen sind schlichtweg falsch! (Bei dieser Aussage
handelt es sich nicht etwa um eine Frage der Interpretation, sondern um
Sachkenntnis.)
Alle Organe, auch die vermeintlich überflüssigen, entstehen
notwendigerweise durch Wachstum (als Wachstumsstrukturen im Verlauf der
Entwicklung sind aus den Eigenschaften der menschlichen befruchteten
Eizelle verständlich. Die sogenannten Kiemen sind zum Beispiel
Beugefalten, die in der frühen Gesichtsregion dadurch entstehen, daß
das Gehirn stärker in die Länge wächst als seine Begleitgefäße. Damit
krümmt es sich über den Herzwulst. Die Beugefalten sind eine Folge der
Krümmung, haben aber mit Atmung überhaupt nichts zu tun. Die
Behauptung, daß der Mensch zum Beispiel Schwimmhäute habe, beruht nur
auf fehlerhafter Beobachtung.
Bei 1 1/2 Zentimeter großen Embryonen entwickelt sich zwischen den
vorknorpligen Mittelhandstrahlen, wenn Finger noch gar nicht entstanden
sind, dünn ausgespannte Haut. Zwischen Fingern gibt es empryonal
normalerweise niemals Schwimmhäute. Es ist erstaunlich und schwer zu
begreifen, daß das "Biogenetische Grundgesetz" noch immer als Erklärung
für die menschlichen Entwicklungsvorgänge benutzt wird, obwohl es
sachlich in keiner Weise begründet ist.
Die erste Leistung, die ein junger Keimling ausführt, ist
Gestaltungsarbeit. Schon während der ersten Unterteilungen der
befruchteten Einzelle laufen wohlgeordnete Stoffwechselprozesse ab. Ein
0,23 Millimeter großer, 14tätiger, noch scheibenförmiger menschlicher
Keim besteht erstaunlicherweise fast nur aus der Anlage des Gehirns.
Das besonders stark wachsende Gehirn hat einen besonders großen
Nahrunsbedarf. Infolgedessen strömit der Nahrunsfluß in Richtung zum
Gehirn. Bei einem 1,8 Millimeter großen Embryo entsteht im
Einströmungsgebiet der Nahrung zum Gehirn das Herz. Es entwickelt sich
"im Dienste des Gehirns". Anfang der vierten Woche gibt es einen
geschlossenen Blutkreislauf mit schlagendem Herzen. Das der kleine
Embryo ein tätiger Organismus ist und ihn auch zur Arbeitsleistung
verwendet und dabei Abbauprodukte abgibt, beweist die Existenz eines
hoch entwickelten Ausscheidungsapparates. Er ist schon am 28. Tag
deutlich, wenn der Embryo vier Millimeter groß ist. Dann sind bereits
alle großen Organsysteme angelegt: Gehirn und Rückenmark mit den großen
Nerven. Auge und Ohr, das Herz mit den Stammgefäßen, die Eingeweise mit
Leber und Lunge sowie der Bewegungsapparat im Bereich des Rumpfes. Mit
sechs Wochen ist der Embryo 1 1/2 Zentimeter groß. Dann sind alle
Organe sichtbar, die beim Erwachsenen bekannt sind. Mit acht Wochen
bekommt der kleine Mensch kinliche Proportionen. Berührt man jetzt mit
einem feinen Haar seine Wange, zuckt er, als wolle er lächeln.
Es ist nachgewiesen, daß die späteren Fähigkeiten des Kindes und
Erwachsenen regelmäßig mit frühen Wachstumsleistungen vorbereitet
werden. Was nicht während des frühen Wachstums als Entwicklungsprozeß
begonnen hat, kann nach der Geburt nicht entfaltet werden. Das gilt für
sämtliche Organe. Wegen dieser Entwicklung seiner Leistungen kann das
Neugeborene zum Beispiel spontan atmen, es kann saugen, es kann schon
bald greifen. Daß es reflexartig greift, wenn seine Handinnenflache
berührt wird, ist nicht eine Erinnerung an eine etwaige "Affenzeit" des
Menschen, sondern eine Fortführung der Bewegungen des Armes und der
Hand, die während des Wachstums durchgeführt wurden. Das Kleine trinkt,
und seine Verdauung funktioniert: das alles hat es während seines
vorgeburtlichen Lebens "gelernt".
Auf die Frage, wann beginnt ein Mensch sein Leben, kann die präzise
Antwort gegeben werden: Er beginnt es mit dem Augenblick der
Befruchtung. Denn wir kennen heute das Gesetz von der Erhaltung der
Individualität. Es besagt, daß mit der Befruchtung bereits die
Individualität, das Wesen, gegeben ist. Das gilt für die Rose ebenso
wie für den Hund und den Menschen. Das Wesen des Menschen muß für die
Entwicklung des Keims vorausgesetzt werden. Während der Entwicklung
ändert sich nur das Erscheinungsbild, nicht aber das Wesen. Der
menschliche Keim entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als
Mensch! Seine Wesensart entsteht nicht etwa durch den Prozeß der
Entwicklung, sondern ist ihre Voraussetzung.
Die Individualität des Menschen von Anfang an wird manchmal geleugnet
im Hinblick auf die Zwillingsbildung: solange sich der Keim noch teilen
könne, sei er noch kein Individuum im wörtlichen Sinn (unteilbar). Wer
so spricht, muß sich fragen lassen, was das denn für ein Wesen sei bis
zu einer möglichen Zwillingsbildung, wo doch nachgeweisen ist, daß von
Anfang an nur charakteristisch menschliche Formen entstehen.
Zwillingsbildung kann erblich vorkommen, ist also dann bereits in der
befruchteten Einzelle vorbereitet. Wir können nicht entscheiden,
wieviele Individuen bereits mit der Befruchtung angelegt sind. Wer
beweist uns, daß Zwillinge tatsächlich erst am vierten entstehen?
Zwillingsbildung widerspricht nicht der Personalität des Menschen von
Anfang an. Die charakteristische (personale) Wesensart des Menschen
äußert sich für den Kenner in jedem einzelnen Merkmal und in jedem
einzelnen Entwicklungsverhalten.
Es ist bei genauer Untersuchung nicht verwechselbar mit dem Entwicklungsgeschehen anderer Lebewesen.
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