56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
SPENDENAUFRUF


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Ad multos annos - Herrn Prof. Dr. D. Wendland zu seinem 80. Geburtstag


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Eberhard Heller: Besuch aus Mexiko


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
ROTHKRANZ Y LAS INVESTIGACIONES...


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
Sobre Monseñor Thuc y Monseñor Carmona


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN ...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Wer in der modernen Welt


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
The Roman Catholic Diaspora Church


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zitate: Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Rothkranz in Untiefen


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
L’Eglise Catholique-Romaine de la diaspora


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
De Monseñor Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Pfarrer Carl Sonnenschein


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2002
Satanische Tendenzen in der Rock Musik


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
LA IGLESIA CATOLICO-ROMANA EN LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Papsttum als eines Wesens-Elementes der Kirche


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
Über das Papsttum der römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
DIE SCHÖPFUNG - EIN GÖTTLICHER PLAN - Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
Kurze Antwort auf eine Anfrage zum Sedisvakanzproblem


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
Zum Problem des innerkirchlichen Klerikalismus


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
IN MEMORIAM FRAU ELSE KETTERER


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
AUS EINEM BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DER FALL ESCRIVA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RELIGION?


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
DIASPORA


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundes-Republik Deutschland


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundesrepublik Deutschland


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
ÜBER DIE GRÜNDUNG DER Una et Sancta ECCLESIA, Vorwort


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
MYSTERIUM FIDEI


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MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat Januar 1989
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Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
LESERBRIEF IN AUSZÜGEN


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Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
Über die christliche Taufe und das Tauf-Sakrament


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
STELLUNGNAHME ZU DEM ARTIKEL DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
Aus EINEM BRIEF VON S.E. MGR. MOÍSES CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
THEOLOGISCH-PHILOSOPHISCHE REFLEXION ÜBER DEN TRINITARISCHEN GOTT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
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Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
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Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


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Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
ZUM 'MYSTERIUM FIDEI'


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Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
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Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
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And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


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Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
ARE POST CONCILIAR RITES VALID?


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
LA VALIDEZ CE LOS RITOS POSTCONCILIARES CUESTIONADA


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
L’EGLISE CATHOLIQUE-ROMAINE DE LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Mitteilungen der Redaktion - wichtige Hinweise


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
In memoriam Prof. Wendland


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Mitteilungen


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E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


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Zitate aus:Über (...) eine Kirche ohne Papst


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


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MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


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MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


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Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)


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In Erinnerung an Dr. Ante Križić


STELLUNGNAHME ZU DEM ARTIKEL DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION...
 
STELLUNGNAHME ZU DEM ARTIKEL
"DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION..."


VON EUGENE HOWSON/ IN EINSICHT v. APRIL 87



von
Günter F. Grund


Die EINSICHT (April 1987) publizierte einen Beitrag von Eugene Howson zum Thema: "Die Krise der apostolischen Sukzession und das Sakrament der Weihe in ihrem Bezug zur Apostasie der röm.-kath. Kirche im 2o. Jahrhundert". Howson bemüht sich darin nachzuweisen, daß die nachkonziliaren Weiheriten ungültig sind. Bedauerlicherweise widerspricht jedoch seine Argumentation und Beweisführung in vielem der katholischen Theologie und der Kirchengeschichte.

Der von Paul VI. eingeführte neue Ritus der Priersterweihe beinhaltet, im Gegensatz zum Pontificale Romanum von 1595, keine Übertragung der Vollmacht, Sünden zu vergeben. Howson schließt nun aus dieser´Tatsache, daß die sog. "Novus-Ordo-Priester", vorausgesetzt, die Weihe wäre gültig, keine Sünden vergeben könnten, weil ihnen die Vollmacht dazu nicht übertragen worden sei. Er polemisiert in diesem Zusammenhang gegen ältere, theologische Standardwerke wie z.B. die "Moral- und Pastoraltheologie" von Henry Davis und das "Catholic Dictonary" von Addis und Arnold. Es ist für Howson offenbar unerträglich, daß in diesen Werken die historische Tatsache vertreten wird, die letzte Handauflegung bei der Priesterweihe mit den Worten: "Accipe Spiritum Sanctum..." sei auch im Westen 12oo Jahre unbekannt gewesen. Überhaupt scheint Howson vom eigentlichen Wesen des Priestertums abstruse Vorstellungen zu haben, wenn er in seinem Aufsatz ausführt: "Zu behaupten, daß eine Vollmacht oder Gnade ohne irgendeine Erwähnung oder Andeutung im Ritus inklusive verliehen werden kann, ist nicht nur der Gipfel der Torheit, sondern es ist auch irrational, der menschliche Geist verwirft solche Ideen, die Theologie wird lächerlich gemacht."

Um dem Leser zu veranschaulichen, wer sich hier lächerlich macht, soll nachfolgend das "Lehrbuch der Dogmatik" von Pohle u. Gierens, Bd.III, 1933, S.549, zu Wort kommen: "Nach der Kommunion endlich legt der Bischof dem Geweihten zum drittenmal beide Hände auf und spricht: Accipe Spiritum S., quorum remiseris peccata, remittuntur eis, et quorum retinueris, retenta sunt (Empfange den Heiligen Geist, denen du die Sünden nachgelassen haben wirst, denen sind sie nachgelassen, denen du sie behalten haben wirst, denen sind sie behalten; Anm.d.Red.). Nun entsteht die Frage: Welche von diesen drei Handauflegungen samt ihren Begleitgebeten beansprucht sakramentale Bedeutung? Zunächst scheint soviel sicher, daß die erste (gemeinsame) Handauflegung, welche stumm vor sich geht, sich moralisch bis zur zweiten fortsetzt und mit ihr ein moralisches Ganzes bildet, weshalb Kardinal van Rossum mit Recht keine drei, sondern nur zwei Handauflegungen bei der Priesterweihe zugibt. Die sog. dritte Handauflegung am Schlüsse der Weihemesse dürfte unwesentlich sein, weil der Geweihte durch die Mitwandlung von Brot und Wein sein Priestertum schon bestätigt hat, sodann weil dieser schöne Ritus nicht nur von jeher der griechischen Kirche fremd ist, sondern weil er auch dem Abendland viele Jahrhunderte hindurch gänzlich unbekannt war. (...) Entweder erteilt die erste (bzw. zweite) Handauflegung die priesterlich Weihegnade nebst Charakter oder nicht. Wenn ja, wozu anders könnte die letzte Handauflegung dienen als zur feierlichen Veranschaulichung des bereits empfangenen Charakters? Wenn nein, wie kann sie als wesentlich gelten, da der Priestercharakter (trotz seiner verschiedenen Funktionen) etwas Einfaches und Unteilbares ist?"

Howson stellt dagegen jedoch fest: "Diese Vollmacht muß entweder weiter übertragen werden oder sie hört auf zu existieren." Demnach hätte die römische Kirche 12oo Jahre lang kein gültiges Beichtsakrament gehabt, die griechische Kirche aber bis heute nicht. Hier erübrigt sich wohl jeder weitere Kommentar.

Eugene Howson glaubt nun aber noch einen weiteren Beweis für die Ungültigkeit der neuen Weiheriten in Händen zu haben (Anm.d.Red.: mit dem obigen Argument geht Howson nicht gegen die Gültigkeit der Weihe als solcher an, sondern nur gegen die Übertragung dei. Beichtvollmacht) - nämlich das Fehlen der Übergabe der hl. Geräte (Kelch und Patene). Er schreibt: "Es scheint uns einleuchtend, daß die Materie des von Christus eingesetzten S^/ imentes der Weihe die Übergabe des Brotes und des Kelches war". Einige Zeilen weiter macht Howson dem Autor des "Dictionaire de théologie catholique" den Vorwurf, daß dieser nicht erklärt habe, "warum die Einsetzung des Weihe-Sakramentes mit der Überreichung von Kelch mit Wein und Brot auf der Patene - gemäß dem Evangeliumsbericht - kurz nach seiner ersten Anwendung für 9oo Jahre in Vergessenheit geraten sein sollte." Mit dieser Deutung begibt sich Howson nunmehr ins Reich der Phantasie. Wo steht denn im Neuen Testament geschrieben, Christus habe im Abendmahlssaal den Aposteln Kelch und Patene übergeben? (Anm.d.Red.: Howson bezieht sich wohl auf die lehramtlich verbindlichen Bestimmungen des Florentinums; vgl. weiter unten.) Mit Märchen kann man keine Theologie betreiben! Es sei in diesem Zusammenhang bemerkt, daß Christus zwar Sakramente eingesetzt, aber keine Riten geschaffen hat. (Anm.d.Red.: Die Einsetzung der Sakramente ist immer auch durch wahrnehmbare Zeichen, d.h. Zeremonien erfolgt; auf diese ursprüngliche Sakramentsübertragung bauen sich dann die jeweiligen Riten auf. So, wie der Satz formuliert ist, ist er leicht mißverständlich.) Das war auch nicht notwendig, denn rituelle Handlungen, wie z.B. die Handauflegung, die Besprengung oder die Salbung, um hier nur einige zu nennen, waren schon im Alten Bund gebräuchlich.

Lassen wir hier noch einmal Pohle u. Gierens zu Wort kommen ("Lehrbuch der Dogmatik", 3.Bd., S.545): "Die Kirchenväter und die Synoden der neun ersten Jahrhunderte schweigen von Instrumenten, und reden immer nur von Handauflegungen. Noch das Tridentinum s. 14 de extr. unct. cap. 3; s 23 cap. 2 et 3, schreibt nicht der traditio instrumentorum (die Überreichung der Instrumente, d.s. Patene und Kelch; Anm.d.Red.), sondern der Handauflegung die Weihegnade als Wirkung zu, womit von selbst der Einwand zu Boden fällt, als ob dem Einfluß der Arkandisziplin die Verschweigung der wesentlichen Materie zur Last zu legen ist. Als entscheidend fällt die liturgische Tatsache ins Gewicht, daß kein vor 9oo n.Chr. geschriebenes Rituale die Überreichung von Instrumenten vorschreibt. (...) Hieraus folgt, daß der abendländische Ritus der Instrumente erst im lo. Jahrhundert von der Kirche selbst eingeführt worden ist; also kann er nicht göttlicher Einsetzung, folglich auch nicht wesentlicher Natur sein." (Anm.d.Red.: Man vergleiche hierzu die Bestimmungen auf dem Konzil von Florenz (1438-1445), besonders das "Decretum pro Armenis" vom 22.11.1439 - Bulla "Exultate Deo": "Sextum sacramentum est ordinis, cuius materia est illud, per cuius traditionem conferetur ordo: sicut presbyteratus traditur per calicis cum vino et patenae cum pane porrectionem." - "Das sechste Sakrament ist die Weihe, dessen Materie jene ist, durch deren Übergabe die Weihe übertragen wird; so wird die Priesterweihe - das Presbyterat - übergeben durch die Darreichung des Kelches mit Wein und der Patene mit Brot."; vgl. Denz. 701.) Der Benediktiner-Pater Pierre de Puniet schreibt in seinem Werk "Das Römische Pontifikale" (dt. Übersetzung der Abtei St. Gabriel, Bertholdstein Bd.l, o.J., S.266) bezüglich der Übergabe von Kelch und Patene folgendes: "Die orientalischen Liturgien, die koptische, syrische, byzantinische, haben nicht die geringste Idee davon. Noch mehr! Selbst im Abendlande, wo er doch üblich war, hat man ihn nie zum Gegenstand einer tatsächlichen Einrichtung gemacht, weder von Seiten eines Papstes noch durch eine Konzilsentscheidung (Anm.d.Red.: Man vgL dazu die oben angeführte Bestimmung Eugen IV. in der Bulle "Exultate Deo"). Er scheint sich nach und nach eingebürgert zu haben durch die rein private Initiative von Prälaten, die seinen Wert zu würdigen wußten."

Es dürfte somit erwiesen sein, daß mit der Argumentation von Howson, der Nachweis für die Ungültigkeit der nachkonziliaren Weihen nicht zu erbringen ist. (Anm.d.Red.: Das hat Howson auch gar nicht bezwecken wollen; seine Beweisführung hinsichtlich der Ungültigkeit des neuen Weiheritus als solchem stützt sich auf ganz andere Argumente!) Auch eine Berufung auf die Erklärung Papst Leo XIII. "Apostolicae curae" vom 13. September 1896' dürfte in diesem Falle nicht angebracht sein. Es ist nun vergleichsweise einfacher zu belegen, daß etwa der neue Firmritus ungültig ist. Hier heißt es nämlich bei der "Spendeformel": "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Jedes katholische Kind müßte wissen, daß der Hl. Geist keine Gabe Gottes ist, sondern die dritte göttliche Person. Diese Formel ist eindeutig häretisch; das Sakrament kommt nicht zustande.

Was die Ungültigkeit der Weiheriten anbelangt, so wäre es zur Klärung des Problems wünschenswert, wenn in dieser Zeitschrift von kompetenter Seite diesbezüglich Stellung genommen würde.


Anm.d.Red.:
Da Herr Prof. Wendland dabei ist, den neuen Weiheritus dogmatisch zu untersuchen, erspare ich es mir an dieser Stelle, auf die problematischen und strittigen Punkte der Debatte zwischen Herrn Howson und Herrn Grund weiter einzugehen, und bitte die Leser, die Ergebnisse von Herrn Prof. Wendland abzuwarten. E. Heller

 
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