56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Günter Kabath: Der Name ist zwar nicht alles, aber...zur Namensfindung der rechtgläubigen röm.-kath. Gruppierungen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
La posizione teologica dell'Unione Sacerdotale Trento (nel Messico)


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das II. Vatikanische Konzil und die theologische Sprachverwirrung


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
Sobre la situación actual de la Iglesia


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A propos de la situation actuelle de l’Eglise


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A commentary on the present situation of the Church


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Kritik an Paul VI. (1)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Aus einem Brief an Marianne Geisler, M.D.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zur derzeitigen Situation der Kirche


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
Sobre la situación actual de la Iglesia (esp.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A propos de la situation actuelle de l’Eglise (fr.)


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Wo ist die Kirche ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
UNRECHTMÄSSIGKEIT DER BISCHÖF. U. PÄPSTL. AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
EINIGE ERGÄNZENDE BEMERKUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
ZUSAMMENBRUCH


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Vom katholischen Priestertum heute


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
Die theologische Position der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
SCHACHER MIT DER MESSE


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
ANTWORT AUF PERE BARBARAS OFFENEN BRIEF


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
EIN KLARES WORT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ANMERKUNGEN ZUM SOG. NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAMIT ALLE EINS SEIEN - BRIEF S. E. MSGR. MOISES CARMONA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
BRIEF VON S.E. BISCHOF CARMONA AN EINEN MODERNISTISCHEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
PHILOSOPHISCHE ARGUMENTE GEGEN DEN PROGRESSISMUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ECONE UND ROM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
INKONSEQUENZEN, INKONSEQUENZEN... BRIEEFWECHSEL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Das Imperium des satanischen Widersachers Gottes


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
DIE HEIDNISIERUNG DER LITURGIE IN INDIEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
LESERBRIEF AUS INDIEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
KLERIKALE TASCHENSPIELEREI AUS ÖSTERREICH


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
ALLEIN, WIRD DER MENSCHENSOHN, WENN ER KOMMT, DEN GLAUBEN AUF ERDEN FINDEN?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
Protestation de Foi Catholique - franz/deutsch


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
DER BUMERANG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PAS DE FRANC-MAÇONNERIE DANS NOTRE EGLISE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
AUFRUF VOM 16.4.1979


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ZUM PROBLEM DER KONSEKRATION AUSSERHALB DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
TRIDENTINISCHER MESSRITUS NEBEN DEM NACHKONZILIAREN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre spricht - 33. Teil


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
VOX FIDE


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
WAS ERWARTET IHR IMMER NOCH VON IHR ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
ÄRGERNIS VOR GOTT UND DEN MENSCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
ZWEI ENTGEGENGESETZTE HEERLAGER


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WEG MIT DEM MAULKORBERLASS FÜR DEN 'FELS'!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
BUCHBESPRECHUNG: ANTON HOLZER. VATICANUM II


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE RECHTE INTENTION DES PRIESTERS UND DIE GÜLTIGKEIT DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
INTERNATIONALES KOMITEE KATHOLISCHER VEREINIGUNGEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
LITERATURHINWEIS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AUS EINEM BRIEF AN ERZBISCHOF SCHÄUFELE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ZUR VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
ERKLÄRUNG UND KOMMENTARE ZUM N.O.M.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE TRAGWEITE LITURGISCHER WILLKÜR


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
OFFENER BRIEF AN P. WERENFRIED VAN STRAATEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DAS BLUT DES BUNDES - FÜR EUCH UND FÜR VIELE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
HÄRETISCHE WANDLUNGSWORTE AUCH IN FRANKREICH


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DAS VERKLÄRTE ANTLITZ


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
Vier Punkte zum Beweis der Ungültigkeit der ‚Neuen Messe’


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Kurze Zusammenfassung der Argumente für das 'für viele'


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Forderung nach der Absetzung Paul’s VI.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Die, von Paul VI. genehmigte, bedingte Zulassung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
EINE SCHLECHTE VERTEIDIGUNG DER LITURGIE-KONSTITUTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VOLKSSPRACHE IN DER LITURGIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
Paganisation of the Liturgy in India


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
EDITORIAL: CONSEQUENCES


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
A PROCLAMATION ON 'THE NEW MASS AND THE POPE'


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS. Part 1


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS, Part 2


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
LE NOVUS ORDO MISSAE: UNE ANTI-MESSE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
SEULEMENT, QUAND LE FILS DE L'HOMME REVIENDRA TROUVERA-TIL LA FOI SUR LA TERRE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
Beilage II zu EINSICHT X(2) Juni 1980: Die neue Messe und der Papst


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
Vox FIDEl: LA VOIX DE LA FOl OU L'ORGANE DES SOUHAITS


Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
ARE POST CONCILIAR RITES VALID?


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
BREVES OBSERVATIONS SUR LES SACRES EPISCOPAUX


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
P. HERVE LE LEY


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Fatima - ein New-Age-Heiligtum


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
A proposito della situazione attuale della Chiesa


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Benedikt XVI. - in den Klauen der verborgenen Hände


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Weihnachten 2011


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Darf der Papst den Ritus der Karwoche ändern?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Can the Pope Change the Rite of Holy Week?


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Wie steht es um die römisch-katholische Kirche aktuell


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Anton Holzer: Vatikanum II.


DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
 
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE



Vorbemerkung der Redaktion zu Fortsetzung III.:

Als Nachtrag zur letzten Folge unserer Artikelserie (vgl. EINSICHT Juli 1986, S.39 ff.) möchte ich den Lesern mitteilen, daß Rev. Fr. McKenna OP seinen dort beschriebenen Standpunkt verlassen und es vorgezogen hat, sich der Theorie von Mgr. Guerard des Lauriers OP anzuschließen, wonach Mgr. Wojtyla "Papa materialiter, non formaliter" sei. In einem "Mea culpa" überschriebenen Beitrag in der Mai-Nummer von CATHOLICS FOREVER von 1986 (Fortsetzung dieser Thesen im Juli-Heft) gibt er bekannt, daß er bis dahin den französischen Bischof angeblich mißverstanden habe. Nach der von ihm nun vertretenen Position könnten die abgefallenen Hierarchen allein schon durch ihre Bekehrung ihr verlorenes Amt wiedererlangen.

Man kann nur hoffen, daß nach dem mehrfachen Nachweis der offensichtlichen Falschheit dieser Theorie die Gläubigen hellhöriger und einsichtiger geworden sind und daß der pastorale und glaubensmäßige Schaden, den Fr. McKenna durch die Verbreitung der des-lauriersschen These vom Halb-Papst Wojtyla anrichten wird, begrenzt bleibt. S.E. Mgr. Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc, dreifacher Doktor und Lizentiat, hatte, als ihm Mgr. Guerard des Lauriers seine Auffassungen vortrug, eine wenig schmeichelhafte Bemerkung als Kommentar dazu gemacht, die wir Mgr. G.d.L. nicht vorzutragen wagten.

In CATHOLICS FOREVER vom März 1986 hatte Fr. McKenna OP noch auf einen Beitrag hingwiesen, in dem der Verfasser Brian P. Champlin, ein graduierter Student aus Berkeley / U.S.A. im Zusammenhang mit der Restitution der Kirche auf das Problem einer Papstwahl unter den gegebenen Umständen eingeht. Wir haben uns diesen Artikel (oder besser: die Fortsetzung eines Briefwechsels mit dem Herausgeber von CATHOLICS FOREVER) im Manuskript besorgt und veröffentlichen ihn hier unkommentiert als einen weiteren Beitrag im Zusammenhang mit unserer Debatte über die Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie.

Eberhard Heller

***

AD ELIGENDUM PONTIFICEM ROMANUM
(ZUR WAHL EINES RÖMISCHEN PONTIFEX)



von
Brian P. Champlin
übers. von Eugen Golla


Vorwort des Verfassers:

Der folgende Artikel, der nun auch den Lesern von EINSICHT (bzw. CATHOLICS FOREVER) vorgelegt wird, hat seinen Ursprung in einem letztes Jahr an Father McKenna OP geschriebenen Brief. Der Beitrag ist, von geringen Änderungen abgesehen, derselbe, wie dieser Teil des Briefes. Er wendet sich an sämtliche Katholiken, welche den Hl. Stuhl als vakant ansehen. In Anbetracht der Vakanz des Hl. Stuhles bietet er eine Methode der Papstwahl an, welche den heutigen Umständen entspricht. Es soll zur Kenntnis genommen werden, daß dieser Artikel nicht den Versuch unternimmt, die Vakanz des Römischen Stuhles zu beweisen. Die vollständige Unvereinbarkeit der Dokumente von Vatikanum II, besonders von "Dignitatis humanae personae" mit der traditionellen katholischen Lehre, die totale Unvereinbarkeit des sog. Novus Ordo Missae mit der katholischen Messe (besonders die Fälschungen in den hl. Rubriken, welche auf das Opfer und das Sakrament hinweisen und es als solches schützen), ferner die Unmöglichkeit, daß Gott es zuließe, daß ein wahrer Papst solche Dokumente promulgierte oder Sakrilegien bzw. Häresien bezüglich grundlegender Rubriken oder Riten seinen Stempel aufdrücken würde, all dies soll hier nicht diskutiert werden. Es soll vielmehr eine mögliche Methode einer Papstwahl unter den gegenwärtigen Bedingungen vorgelegt werden. Für Katholiken mit "sedesvakantistischer Überzeugung" muß solch eine Wahl eine besondere Priorität genießen. Das große Werk des Wiederaufbaues der Kirche nach der Zerstörung durch Vatikanum II muß auf dem Fels Petri gegründet werden, dem Ursprung der Einheit der Kirche. Bevor wir den Wiederaufbau der zusammengefallenen Mauern des Hauses Gottes fortsetzen, müssen wir Petrus und seine Autorität in unserer Mitte haben; sonst sind alle unsere Bemühungen zwecklos. Hier folgt nun ein Vorschlag für die Wahl eines Römischen Papstes. Ich hoffe, daß dieser Vorschlag zumindest die Frage aufwirft, wie in unserer Lage ein Papst zu wählen wäre. Ich bitte darum, daß derjenige, welcher seine Feder in die Hand nimmt, um meinen Vorschlag zu widerlegen, eine alternative Lösung anbietet. Auf diese Weise hoffe ich, daß - unabhängig vom Werte meiner Ideen - etwas Licht und Fortschritt in die Lösung der zahlreichen Probleme, denen die Kirche in der Welt von heute gegenübersteht, gebracht wird.

(sig.:) Brian P. Champlin

***

Der Hl. Stuhl ist vakant. Die apostatischen 'Päpste' von Vatikanum II können unmöglich katholische Päpste sein. Dies ist sämtlichen katholischen Gläubigen, die Augen haben, um zu sehen, klar. Da der Heilige Stuhl vakant ist, wohnt das Recht, einen Papst zu wählen, der Kirche inne. Die Frage ist aber: Wer sind die (Teil)Glieder der Kirche, die das Recht haben, wirklich einen Papst zu wählen, die also das Recht ausüben dürfen, welches im allgemeinen der Kirche in ihrer Gesamtheit zusteht?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir meines Erachtens uns der Methode der Wahl eines Papstes zuwenden, welche ungefähr in den letzten 800 Jahren die Norm in der Kirche war.

Das Kollegium der Kardinale wählt den Papst. Warum? Weil sie, die Kardinale die höchsten Repräsentanten des Klerus der Diözese Roms sind. Jeder Kardinal ist in jedem Fall zugleich Pfarrgeistlicher der iömischen Diözese und besitzt seine eigene Kirche in Rom. Wenn nun aber das Kollegium der Kardinale zu bestehen aufgehört hat, was heute evident der Fall ist, wer soll dann das Recht zur Papstwahl besitzen? Ich fand zu dieser Frage zwei Theorien. Die erste, welche mir weniger "probabel" erscheint, besagt, daß die Bischöfe der katholischen Kirche dann das Recht zur Papstwahl besäßen. Die zweite, wie es mir scheint, korrekte Ansicht ist die, daß die restlichen Glieder des Klerus der Diözese Roms das Recht besitzen, ihren Bischof zu wählen. Warum?

Der Papst ist Papst, weil er Bischof von Rom ist, d.h. Nachfolger auf dem Stuhl, den zuerst der hl. Petrus inne gehabt hatte. Sämtliche anderen Vorrechte und Titel des Papstes leiten sich von jenem Fundament ab: dem Bistum Rom. Wer wählt aber nun den römischen Bischof, wenn nicht die Kirche und der Klerus Roms? Das Recht der Kardinale, den Papst zu wählen, basiert - wie bereits erwähnt - darauf, daß sie die höchste Rangstelle unter dem römischen Klerus inne haben. Was ist nun einleuchtender, als daß für den Fall, daß die höchsten Glieder des römischen Klerus von der Bildfläche verschwunden sind, nun die restlichen Glieder dieses Klerus ihren Bischof wählen? Auf welcher Grundlage kann ein Recht, das immer der Römischen Kirche gehörte, auf die Bischöfe der Welt übertragen werden, die keine Glieder der lokalen Kirche Roms sind? Die Römische Kirche wählt den Bischof von Rom. Ist diese Ansicht korrekt, so ist klar, daß das Recht der Papstwahl gegenwärtig den Priestern der Diözese von Rom zusteht.

Die nächste und entscheidende Frage ist dann: Wer sind heute die Priester der Diözese Roms? Um hierzu meine Meinung zu sagen, will ich einen Augenblick abschweifen und die Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche in Erinnerung bringen. Ich zitiere aus Rev. Arthur Devines "Erklärung des Glaubens" (The Creed explained) London 1892: "Unfehlbarkeit":

Dies ist eine Eigenschaft, mittels welcher die Kirche nicht irren kann; mittels welcher sie ihre göttliche Beschaffenheit oder Gaben weder verlieren kann noch diese auch nur für kurze Zeit vermindert werden können.

Die Lehre der kirchlichen Unfehlbarkeit mag nun zusammengefaßt werden in den folgenden Sätzen:
a) die gesamte Kirche als solche ist unfehlbar;
b) ein Teil der Kirche, nämlich der Apostolische Stuhl, ist unfehlbar;
c) die Teilkirche dieser oder jener Diözese, dieser oder jener Nation können in einen Irrtum fallen und abfallen.

Es scheint mir, daß Gott in dieser katastrophalen Zeit hinsichtlich der Zerstörung der Kirche so viel als IHM möglich ist, zugelassen hat. Es ist de fide sicher:
1. daß die Kirche in ihrer Gesamtheit nicht abgefallen ist, und
2. daß die Römische Kirche oder Diözese nicht abfiel.

(Anmerkung der Redaktion: in welcher Weise die Diözese Rom nachAnsicht von Herrn Champlin den Glauben bewahrt haben soll, wird vom Autor noch eingehender beschrieben; denn ganz offenbar war es doch in erster Linie Rom, welches den Glaubensverrat an höchster Stelle beging. Für den weiteren Verlauf dieses Artikels ist diese These, daß die Diözese Roms nicht vom Glauben abfiel, entscheidend. Champlin wird sich so behelfen, daß er Rest-Kirche und röm. Diözese weitgehend gleichbedeutend behandelt.) Es ist indessen - wenn wir die Augen öffnen und die weltweite Zerstörung des katholischen Glaubens betrachten - auch sicher, daß jede einzelne Diözese, ausgenommen die Ewige Diözese Roms, abfiel.

Welcher Diözesanbischof bewahrte den katholischen Glauben und praktizierte ihn in seiner Diözese, indem er das häretische Vatikanum II und den häretischen Novus Ordo verwarf? Kein einziger? Es gibt keine einzige Diözese, die sich niclt der Revolution von Vatikanum II unterwarf, die Diözese Rom ausgenommen, welche, wie wir wissen, de fide nicht abfiel.

Wie steht es nun in diesem Zeitpunkt mit der Kirche? In dieser Lage, d.h. bis ein neuer Papst gewählt ist und der wieder die Diözesen errichtet und Bischöfe entsendet, um sie zu regieren, ist die katholische Kirche als Ganzes identisch mit der Teilkirche von Rom, mit der Diözese von Rom. Der höchste Grad von Ironie in dieser Angelegenheit ist, daß der Versuch Satans und seiner menschlichen Anhänger, die Ewige Kirche Roms zu zerstören, sie von der Erde hinwegzufegen, die gegenteilige Wirkung hatte, nämlich ihre Grenzen bis zum Ende der Welt zu erweitern. Heutzutage existieren Rom und die römische Kirche überall, wo der Glaube und die Praxis der römischen Kirche erhalten blieben. Es muß daran erinnert werden, daß die römische Kirche, obwohl sie eine physische Basis, nämlich die Stadt Rom besitzt, eine rechtliche und geistige Wesenheit ist. Es ist hinsichtlich des rechtlichen Roms möglich, daß es sich an einem anderen Ort befindet als das physische Rom, wenigstens für eine gewisse Zeit - siehe bitte die "Babylonische Gefangenschaft" des Papsttums in Avignon.

Jetzt wende ich mich der Frage zu, was mit all jenen Priestern wie Sie, Pater ist, welche dem wahren Rom treu blieben. In welcher Diözese sind gegenwärtig rechtgläubige katholische Priester sozusagen "inkardiniert"? Doch nicht in den Diözesen, zu welchen sie vor dem Vatikanum II gehörten, denn diese sind erloschen, sondern in der römischen Diözese sind sie inkardiniert.

***
Berkeley, den 25.3.1985
Hochwürdiger Pater!

Für Ihren Brief vom 21. März danke ich Ihnen. Bei erneuter Betrachtung des Problems der päpstlichen Sukzession möchte ich eine mögliche Lösung der Schwierigkeiten, die aus den objektiven "probablen" Zweifeln hinsichtlich der Legitimität der neuen Bischöfe (gemeint sind die Bischöfe, die von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc und in seiner Nachfolge geweiht wurden; Anm.d.Red.) resultieren, anbieten. Um dieses Problem zu lösen, muß man sich meiner Meinung nach der Natur der päpstlichen Jurisdiktion und ihres Ursprungs sowie ihrem Wesen u. dem Augenblick ihres Empfanges zuwenden. Ich will Ihnen, Pater, einige wohl bekannte Punkte ins Gedächtnis zurückrufen und sie dann auf die gegenwärtige Situation beziehen.

Die gesamte Jurisdiktion in der katholischen Kirche hat ihren Ursprung im Papst. Indessen empfängt der Papst seine Jurisdiktion direkt von Gott. Sie kommt weder von der Kirche als Ganzes betrachtet, noch von den Kardinalen (oder anderen Wählern). Diese fungieren lediglich als Gottes Werkzeuge bei der Verleihung der päpstlichen Macht. Der einzige Unterschied zwischen dem hl. Petrus und den ihm nachfolgenden Päpsten besteht in dieser Hinsicht darin, daß Gott direkt den ersten Papst zum Papsttum bestimmte. Die nachfolgenden Päpste bestimmte Er mittels menschlicher Wähler. (Anm.d.Red.: Das hat etwas mit der Sichtbarkeit der Kirche zu tun!)

Um jetzt weiter fortzufahren: Der Papst besitzt die Fülle der päpstlichen Jurisdiktion von dem Augenblick an, in welchem er die Wahl annimmt und dies auch dann, wenn er, was die hl, Weihen betrifft, noch ein einfacher Priester ist. Gregor XVI. war der letzte Papst, der zur Zeit seiner Wahl im Jahre 1831 noch kein Bischof war. Als Gregor zum Papst erwählt worden war, wurde er der oberste Pontifex im Augenblick der Annahme seiner Wahl. Es ist eine Art von Besonderheit, daß der, welcher noch ein einfacher Priester war, in diesem Augenblick die Macht erhielt, Bischöfe weltweit zu ernennen, obwohl er selbst - hinsichtlich der hl. Weihen - noch nicht die Vollmacht besaß, persönlich Priester zu weihen oder Bischöfe zu konsekrieren. Er mußte erst selbst zum Bischof geweiht werden (wozu er n.B. den Befehl erteilen müßte, Anm.d.Red.), aber er besaß, auch als ein einfacher Priester, die Fülle der päpstlichen Jurisdiktion.

Wenden wir uns nun der gegenwärtigen Lage zu. Es sei daran erinnert, daß mein Vorschlag, die verbliebenen rechtgläubigen sedesvakantistischen katholischen Priester sollten einen Papst wählen, sich nicht auf irgendwelche bischöfliche Weihen - seien sie nun erlaubt, unerlaubt oder zweifelhaft, die einige dieser Priester besitzen mögen - stützt, sondern vielmehr auf die Tatsache, daß die übrig gebliebenen gläubigen katholischen Priester jetzt als Priester der Diözese Roms angesehen werden müssen, der einzigen Diözese, die jetzt noch auf der Welt existiert. Mein Vorschlag ist nun dieser: Sobald ein Papst gewählt worden ist, soll er unmittelbar danach, kraft der Fülle seiner Jurisdiktion, welche er, auch wenn er nur ein einfacher Priester sein sollte, besitzen wird, sämtliche sedesvakantistischen Bischöfe legitimieren, die am Konklave teilgenommen haben mögen. Ferner sollte er - falls er noch ein einfacher Priester ist, kraft seiner päpstlichen Jurisdiktion die Vollmacht zu seiner eigenen Konsekration zum Bischof erteilen. Wenn z.B. Sie, Pater zum Papst erwählt werden sollten, könnten Sie unmittelbar die Jurisdiktion den Bischöfen Musey, Cannona, Zamora, Siebert und den anderen verleihen, wodurch Sie diese gewiß zu wahren röm.ókath. Bischöfen und Nachfolgern der Apostel machten. Darüber hinaus könnten Sie drei von diesen bevollmächtigen, Ihnen die Bischofsweihe zu erteilen. Es besteht hier eine Art von Widerspruch: Gewöhnlich - zumindest in normalen Zeiten - gilt, daß niemand ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof konsekriert werden darf. Hier würde nun der Papst einen Auftrag für seine eigene Konsekration zum Bischof erteilen. Nochmals zur Wiederholung: Die Tatsache, daß die neuen Bischöfe nicht mit Sicherheit legitime Bischöfe (Anm.d.Red.: das Problem der Legitimität der Weihen ist wohl in den angelsächsischen Ländern nicht in der ausführlichen Form abgehandelt worden wie in Deutschland; auch ohne das päpstliche Mandat, das normalerweise erforderlich ist, aber in dieser Situation nicht zu erbringen war, darf als ausgemacht gelten, daß die Bischofsweihen nicht nur gültig, sondern auch legitim waren.) vor der Wahl sind, hat mit der Sache nichts zu tun. Sie würden den Papst nicht als Bischöfe, sondern als Glieder des römischen Klerus wählen.

Hier möchte ich nun einen Kanon des hl. Konzils von Trient zitieren, der sich vielleicht auf die vorgenommene Legitimierung der außerkanonisch geweihten Bischöfe durch den neu gewählten Papst beziehen könnte. Sessio XXIII, Canon VIII:

"Wenn jemand behauptet, daß die Bischöfe, welche durch die Autorität des römischen Pontifex aufgenommen werden, keine rechtmäßigen und wahren Bischöfe sind, sondern nur menschliche Schöpfungen seien, der sei im Bann."

Die Bedeutung dieses Kanons hängt in unserem Zusammenhang von der Interpretation des Wortes "aufgenommen" ab. Vielleicht bin ich im Irrtum, aber ich könnte mir vorstellen, daß in der Vergangenheit dieser Kanon für den Fall bestimmter griechisch-orthodoxer oder anderer schismatischer Bischöfe galÁ welche zum katholischen Glauben konvertierten, in die röm. Kirche aufgenommen und vom Papst als Bischöfe der röm.-kath. Kirche eingesetzt wurden. Ich möchte glauben, daß er auch in unserer gegenwärtigen Situation angewandt werden könnte, obwohl die neuen Bischöfe nicht Schismatiker sind. Aber es liegt ein Schatten von einem objektiven, wahrscheinlichen Zweifel auf ihrer Rechtmäßigkeit (Anm.d.Red.: vgl. die bereits gemachte Bemerkung). Indessen ist ihr Zustand analog dem von schismatischen Bischöfen.

Um nun in dieser Richtung weiter fortzufahren. Es scheint mir, daß es im Plan der göttlichen Vorsehung zu liegen scheint, daß der Status der neuen Bischöfe hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist. Es ist genau das, was die Kirche benötigt. Warum? Es erlaubt der Gesamtheit der rechtgläubigen, sedesvakantistischen katholischen Priester als die sicheren und unzweifelhaften Papstwähler den Papst zu wählen. Warum? Weil, mag auch die Theorie des hl. Robert Bellarmin, daß die Bischöfe, und nicht der Klerus von Rom für den Fall eines häretischen 'Papstes' einen neuen Papst wählen, sonst und im allgemeinen die probablere Meinung sein (ich weiß nicht, ob sie es ist), doch nichts destoweniger in diesem besondern Fall der zweifelhafte Status der neuen Bischöfe die Methode der Wahl durch den römischen Klerus zum sicheren Weg macht. Nur mit Sicherheit rechtmäßige Bischöfe könnten sich zu einem "unvollständigen Konzil" versammeln, um einen Papst zu wählen. Die neuen Bischöfe entsprechen aber nicht dieser Bedingung. Wenn somit auch die Rechtmäßigkeit der neuen Bischöfe zweifelhaft ist, so wären die Sedesvakantisten nicht ohne gültig geweihte Bischöfe, und es wäre somit möglich, den neuen Papst zum Bischof weihen zu lassen ó wenn einer gewählt sein sollte. Somit scheint es, daß diese durch Erzbischof Ngo-dinh-Thuc erfolgtenKonsekrationen in der Tat ein Werk der Vorsehung waren, etwas, was wirklich von der Kirche benötigt wird.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge und nach der Verfügung der göttlichen Vorsehung macht der bekannte zweifelhafte Status der neuen Bischöfe hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit nichts aus, denn
1. helfen sie bei der Papstwahl nicht als Bischöfe und
2. könnten sie unmittelbar nach der Wahl eines Papstes legitimiert werden.

Dies ist jedenfalls mein Lösungsvorschlag für die Schwierigkeit, die sich aus dem problematischen Status der außerkanonisch geweihten Bischöfe und dem Fehlen von Bischöfen unter den Sedesvakantisten ergibt, die der vor-vatikanischen Ära angehören. Ist meine These korrekt, so ist das, was eine Schwierigkeit zu sein schien, in Wirklichkeit eine wunderbare und vollständige Einrichtung der göttlichen Vorsehung für die Lösung unserer gegenwärtigen Schwierigkeiten.

Brian P. Champlin

P.S. Ich erhalte sicherlich Ihre Erlaubnis, Pater, Kopien eines Teils des vorliegenden Briefes an sedesvakantistische Priester nach Ihren Vorstellungen zu versenden.

***
Berkeley, den 2. Juni 85

Hochwürdiger Pater McKenna,

ich danke Ihnen für die Kopie von Bischof Altenbachs Brief an Sie und Ihre Antwort an ihn, die Sie mir kürzlich sandten. (Anm.d.Red.: Mgr. Altenbach ist inzwischen verstorben.)

Es tut mir leid, daß sich Bischof Altenbach mit meinem Vorschlag, daß die verbleibenden rechtgläubigen sedesvakantistischen Priester, indem sie als Klerus der Diözese Roms handeln, einen rechtmäßigen Papst wählen, nicht beschäftigt,. Statt dessen versucht er eine Behauptung zu widerlegen, die ich nie gemacht habe, nämlich daß die Gültigkeit der von den neuen Bischöfen erhaltenen Weihen zweifelhaft sei. Das sagte ich natürlich nie. Allerdings behauptete ich in meinem zweiten Brief, daß es ein Werk der Vorsehung war, daß die Sedesvakantisten einige gültig geweihte Bischöfe in ihren Reihen haben, so daß der neu erwählte Papst, falls er noch nicht Bischof wäre, zum Bischof konsekriert werden könnte. Es ist ein wenig ärgerlich, daß ein Mann wie Bischof Altenbach - fünfzig Jahre Prieser und nun auch Bischof ó sich nicht die Mühe gibt, zu lesen, was ein Mitbruder, ein kath. Priester, Sie selbst Pater, ihm in einer für die Kirche höchst wichtigen Angelegenheit sendet. Ich nehme an, daß sein fortgeschrittenes Alter hierfür die Erklärung ist. (...)

Ich dachte in den letzten zwei Wochen, d.i. seit dem letzten Brief an Sie, über mögliche Einwände nach, welche die Bischöfe und Priester, denen Sie die Briefe sandten, gegen meinen Vorschlag vorbringen könnten. Ich möchte sie Ihnen mitteilen und auch meine Antworten. Zuerst habe ich indessen einige wenige Gedanken hinsichtlich der Jurisdiktion der neuen Bischöfe.

"Besitzen die neuen Bischöfe eine Jurisdiktion oder nicht?" ist die Frage, über welche in den letzten Jahren von gewissen Traditionalisten debattiert wurde. Es scheint mir aber, daß diese Debatte - bis zu einem gewissen Grad jedenfalls - witzlos war. Warum? Weil - solange der Hl. Stuhl unbesetzt ist - es keine Rolle spielt, ob die neuen Bischöfe eine Jurisdiktion besitzen oder nicht. Der Grund hierfür ist der, daß allein die päpstliche Autorität definitiv die Irrtümer von Vatikanum II und der Neo-Modernisten verurteilen und mit dem Wiederaufbau der Kirche beginnen kann. Was vermögen die Bischöfe ohne die apostolische Autorität des hl. Petrus allein zu tun, um die Kirche wiederherzustellen? Ich sage, nichts, was Bestand hätte.

Den Versuch zu unternehmen, die Kirche auf etwas anderem als dem Felsen Petri wieder aufzubauen, bedeutet auf Sand zu bauen. Für den gesamten gläubigen kath. Klerus muß derzeit die Wahl eines rechtgläubigen Papstes den Vorrang genießen. Die Zeit der Sedesvakanz darf nichf mehr länger dauern, denn bei Vakanz des Hl. Stuhles ist die Kirche in einem gewissen Sinne ohne Jurisdiktion. Natürlich setzen in normalen Zeiten, wenn der apostolische Stuhl nach dem Tod des souveränen Pontifex für kurze Zeit vakant ist, die örtlichen Ordinarien die Ausübung der Jurisdiktion (für ihre jeweilige Diözese, Anm.d.Red.) fort - und dies infolge göttlichen Rechtes, jeder in seiner Kirche. Aber dann gibt es keine unfehlbare Autorität, die für die Kirche als ganzes zu handeln vermag, keine Autorität, welche Glaubenswahrheiten definieren und Häresien verurteilen kann, keine Autorität, die heiligsprechen kann, keine Autorität, die für die Gesamtkirche Gesetze erlassen kann, keine Autorität, welche Diözesen errichten oder aufheben kann, und keine Autorität, die ein allgemeines Konzil einzuberufen vermag. Sämtliche Bischöfe der Welt zusammen sind nicht imstande, für die Gesamtkirche zu handeln, wenn sich nicht der Bischof von Rom in ihrer Mitte befindet. Der Papst allein übertrifft sämtliche Bischöfe der Welt zusammengenommen. Obwohl die Wichtigkeit des Bischofsamtes, das von Gott als ein ständiger und wesentlicher Teil der Kirche errichtet wurde, nicht herabgesetzt werden kann, so übertrifft dennoch der ewige und majestätische hl. apostolische Stuhl die anderen Sitze der Welt, so daß sie im Vergleich mit ihm beinahe nichts zu sein scheinen. Falls die neuen Bischöfe fortsetzen, Seminare zu errichten, Priester auszubilden, Pastoralbriefe herauszugeben etc., ohne sich dem Problem der Vakanz des Hl. Stuhles zuzuwenden und etwas hierfür zu tun, bin ich fest davon überzeugt, daß sie nichts erreichen werden. In der Tat glaube ich, daß die neuen Bischöfe, wenn sie nicht bald der Frage des Sedis vacantis die Priorität einräumen, in den Verdacht einer Art von "Episkopalismus" fallen werden, d.h. des Verlangens, eine neue "Kirche" zu errichten mit gültigen Bischöfen und Sakramenten, aber regiert nicht von einem souveränen Papst, sondern einem Kollegium von Bischöfen.

Nun besitzt nur in einer Hinsicht die Frage der Jurisdiktion der neuen Bischöfe scheinbar eine Bedeutung. Wenn schlüssig bewiesen werden könnte, daß sie Jurisdiktionsgewalt besitzen würden, hätten sie das Recht, sich in einem "unvollständigen" Konzil zu versammeln, um der Kirche ein Haupt zu geben (dies wenigstens in Übereinstimmung mit der Lehre des hl. Robert Bellarmin).

Wie Sie, Pater aber zeigten, besteht im Gegenteil ein objektiver und wahrscheinlicher Zweifel hinsichtlich der Jurisdiktion, so daß die Bischöfe wahrscheinlich nicht das ausschließliche Recht zur Papstwahl besitzen. Sie müssen in Gemeinschaft mit hierzu gewillten katholischen Priestern handeln, und sie würden so nicht als Bischöfe handeln, sondern vielmehr als Glieder der Diözese Rom , als Priester - zusammen mit einfachen Priestern - der Diözese Rom.

Nunmehr wende ich mich möglichen Einwänden gegen meine Thesen zu. Diese Thesen hängen ab von folgender Kette oder Reihe von Behauptungen. Sie kann widerlegt werden durch Widerlegung irgendeines Gliedes dieser Kette.

a) Sämtliche Diözesen der Welt haben aufgehört zu existieren mit Ausnahme der ewigen Diözese Rom.
b) Daher müssen die restlichen gläubigen, vor-vatikanisehen sedesvakantistischen kath. Priester als Glieder dieser Diözese betrachtet werden.
c) Da unter diesen gegenwärtigen Umständen kein Kardinalskollegium mehr besteht (die Versammlung der höchsten Priester der Kirche von Rom), steht die Wahl eines Papstes diesen Priestern zu, welche als die rangniederen oder restlichen Priester dieser Kirche von Rom anzusehen sind.

Zu diesen Behauptungen können die folgenden entsprechenden Einwendungen gemacht werden:

a) Sämtliche Diözesen der Welt (Rom ausgenommen) hörten nicht auf zu bestehen, ihre Sitze sind bloß vakant, so wie es auch der Sitz der römischen Kirche ist. Was wir haben, ist eine weltweite Serie vakanter Stühle, beginnend mit dem von Rom.

b) Daher sind die übrig gebliebenen rechtgläubigen kath. Priester als Glieder der Diözesen anzusehen, in welche sie vor dem Vatikanum II inkardiniert waren. - Hierzu kann noch ein weiterer Einwand vorgebracht werden, nämlich, daß, wenn auch die römische Diözese die einzige derzeit intakte wäre, dennoch ein Priester formell in diese Diözese inkardiniert werden müßte, um ein Priester dieser Diözese zu werden. Damit ein Priester ein Glied der Diözese Rom wird, würde somit die Inkardination durch den Bischof von Rom, d.i. den Papst, erfordern. Aber es gibt derzeit keinen Papst.

c) Daher kann die Wahl eines Papstes nicht den restlichen rechtgläubigen Priestern zustehen, indem man sie als Priester Roms ansieht. - Zu diesemPunkt könnte ferner eingewendet werden, daß es niemals der Klerus von Rom, sondern vielmehr die in einem "unvollständigen" Konzil versammelten Bischöfe sind, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen eines häretischen 'Papstes' den Papst zu wählen hätten.

d) Diesen Einwendungen könnte ein praktischer Einwand, der schon immer von Ihnen, Pater, vorgebracht wurde, hinzugefügt werden, nämlich daß es für den Fall, daß ein Papst in vorgeschlagenen Weise gewählt werden könnte, nichts destoweniger - wenn die Mitgliedschaft in der Kirche abhängt von der Zahl derer, die bereit sind, eine solche Wahl anzuerkennen - schwerlich ausreichen würde, von einem Rest zu sprechen.

Diesen Einwänden stelle ich die folgenden Antworten gegenüber. Ich beginne mit der Wiederholung der Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche. Diese Lehre soll in den folgenden Punkten zusammengefaßt sein:

1. die gesamte Kirche ist unfehlbar;
2.  ein Teil der Kirche, nämlich der Apostolische Stuhl, ist unfehlbar;
3.  die Teilkirche dieser oder jener Diözese oder dieser oder jener Nation kann irren und abfallen.

Diese Lehre, die nach Rev. Arthur Devines "The Creed explained" in meinem Brief vom 7. März 1985 zitiert wurde, stellt fest, daß Diözesen irren und abfallen können oder aufhören zu bestehen. In Erwiderung des Einwandes zu Punkt 1.) daß nämlich die Diözesen der Welt nur als eben so viele vakante Sitze angesehen werden müssen, möchte ich fragen, ob denn die infolge von Vatikanum 2 erfolgte Verwüstung etwas anderes brachte, als die Zerstörung der Diözesen? Wurden jemals im Laufe der Geschichte der Kirche Diözesen so zerstört? Wenn die durch den Häresiearchen Montini erfolgte Verwüstung nicht die Diözesen zerstört haben sollte, wie kann dann der Schaden, den kleinere Häresiearchen anrichteten, so angesehen werden, als hätte er es getan? Indessen glaube ich, daß die schon oben angeführte Theorie nicht nur eine theoretische Möglichkeit der Zerstörung der Diözesen vorbringt. Sie ist auf historischen Tatsachen aufgebaut. Die Kirche dieser oder jener Gegend der Welt wurde zeitweilig durch die Verheerung der Häresie hinweggefegt. Wenn schon die Angriffe von kleineren Häresiearchen als die Ursachen einer Zerstörung betraditet wurden, um wieviel mehr müssen dann die Montinis, des größten Häresiearchen der Kirchengeschichte, angesehen werden? Ferner, welcher Diözese blieben die Verwüstungen der Revolution Montinis erspart? Keiner! Wenn "zerstört", 'aufgehört zu bestehen" etc. einen Sinn haben sollen, dann sind die Diözesen der Welt, ausgenommen natürlich die Diözese Rom, welche, wie wir wissen, de fide, ewig und unzerstörbar ist, sämtlich vernichtet worden. Eine örtliche Diözese kann als nur vakant gelten, wenn ihr Bischof gestorben ist, aber ihre Struktur, ihre Behörden und ihre Verwaltung, die Körperschaft der Priester intakt geblieben sind. Was wir im Kielwasser von Vatikanum 2 miterleben mußten, ist totaler Umbruch, totale Zerstörung. Man mag also einräumen, daß die Diözese Rom die einzige ist, welche noch besteht und daß die noch vorhandenen restlichen rechtgläubigen katholischen Priester nicht als in ihre vor-vatikanischen Diözesen inkardiniert gelten können; wie steht es aber mit dem Einwand b), daß der Bischof von Rom sie formell in die Kirche von Rom aufnehmen muß, damit sie als Glieder des römischen Klerus angesehen werden können?

Gegenüber diesem Einwand räume ich ein, daß der übrig gebliebene Klerus formell nicht in die römische Diözese inkardiniert worden ist. Indessen behaupte ich, daß dies unter den gegenwärtigen Umständen nicht erforderlich ist. In dieser Ära der Geschichte wurde die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit mit der örtlichen Diözese von Rom identisch. Dieser Zustand wird solange fortdauern, bis ein neuer Papst Diözesen errichtet und Bischöfe aussendet, damit sie diese regieren. Die restlichen Priester sind sicherlich Glieder der kath. Kirche. Sie müssen in einem gewissen Sinne Glieder der römischen Kirche sein, da gegenwärtig die Kirche als Ganzes und die Diözese Rom ein und dasselbe sind. Wenn die restlichen loyalen Priester nicht Glieder des Klerus der Diözese von Rom sein würden, wer ist es dann? Wenn es in Rom eine Gruppe rechtgläubiger, sedesvakantistischer Priester gäbe, Priester, welche bereits vor dem Vatikanum 2 in die römische Diözese inkardiniert wurden, könnte man sagen, daß sie den Klerus von Rom bilden würden. Aber solch eine Gruppe existiert meines Wissens nach nicht (Anm.d.Red.: das müßte in der Tat erst noch erruiert werden). Kann nun aber andererseits die ewige Diözese Rom ohne Klerus sein? Schwerlich. Wer also, wenn nicht die wenigen Priester in der Welt, welche ihren Glauben und die Praxis der römischen Kirche bewahrten und welche vollständig das häretische Vatikanum 2 und seine 'Päpste' verwarfen, können als Klerus der Diözese von Rom angesehen werden? Diese Priester haben "de facto" ihren Sitz in der Diözese Rom. Wohlgemerkt: dieser "Sitz" ist nicht eine Sache des Ortes, sondern des Rechtes; er ist geistig und rechtlich, nicht physisch gemeint. Obwohl die römische Kirche in der Tat eine physische Grundlage, nämlich die Stadt Rom besitzt, ist sie doch in erster Linie eine geistige und rechtliche Wirklichkeit; es ist für das juridische Rom möglich, sich an einem anderen Ort zu befinden als im wirklichen Rom (in der Stadt Rom), so z.B. während der "Babylonischen Gefangenschaft" des Papsttums in Avignon.

Gegenwärtig, bei Abwesenheit irgendeines "de jure"-Klerus von Rom (d.h. einer Körperschaft von Priestern, die vor dem Vatikanum 2 in die römische Diözese.inkardiniert worden war und die ununterbrochen das Vatikanum 2 und seine 'Päpste1 verwirft) erwirbt der "de facto"-Klerus Roms sämtliche Rechte, welche der "de jure"-Klerus besäße. Als ein analoger Fall sei das Beispiel von lang andauernden "de facto"-Praktiken angeführt, welche im Laufe der Zeit "de jure" Gesetzeskraft erhalten, und dies ohne eine formelle, schriftlich niedergelegte gesetzliche Handlung.

Ich wende mich nunmehr dem Einwand c) zu und will dazu nur folgendes sagen: Es mag zwar möglicherweise eingeräumt werden, daß das Recht zur Papstwahl den in einem "unvollständigen" Konzil (besser: Conventus; Anm.d.Red.) versammelten Bischöfen zusteht, und nicht dem Klerus von Rom. Da aber ein objektiver, wahrscheinlicher Zweifel bezüglich der Jurisdiktion der neuen Bischöfe besteht (Anm.d.Red.: nicht nur ein Zweifel, in der Tat besitzen sie keine Jurisdiktion im eigentlichen Sinne), können diese nicht allein als sichere und zweifelsfreie kath. Bischöfe handeln, um einen Papst zu wählen, sondern sie müssen dies tun als Glieder der römischen Kirche im Verein mit ihren geistlichen Mitbrüdern Roms.

Was nun schließlich den Punkt d) betrifft, nämlich den praktischen Einwand, daß die Mitgliedschaft in der Kirche abhängig wäre von der Bereitschaft, eine solche Wahl, wie vorgeschlagen, anzuerkennen, und daß nur wenige - Kleriker und Laien - dies könnten oder wollten, so antworte ich, daß in der Tat die Mitgliedschaft in der Kirche nicht davon abhängen würde. Falls unsere rechtgläubigen Priester uns bald einen wahren römischen Papst gäben, wären sämtliche gläubigen katholischen Christen in der Welt, die die feste Intention oder den Willen besitzen, mit dem wahren Papst vereint zu sein, tatsächlich mit unserem neu gewählten souveränen Pontifex vereint, auch wenn sie in unüberwindlicher Unwissenheit hinsichtlich seiner Existenz wären! In den Augen Gottes würde ihre Loyalität zum Papsttum und ihr Verlangen, ihm zu gefallen und seinen Willen zu tun, sie mit dem wahren Papst verbinden. (Vgl. auch das Große Schisma des Abendlandes, wo sogar bestimmte Heilige, wie z.B. der hl. Vinzenz Ferrer, eine Zeit lang dem falschen Bewerber um den Papstthron folgten, die aber - meiner Meinung nach - wegen der Reinheit ihrer Absichten in den Augen Gottes, der Wahrheit zu folgen, in Verbindung mit der Tatsache, daß ein objektiver, probabler Zweifel hinsichtlich der Berechtigung aller Bewerber während dieser verwirrten und katastrophalen Zeit, so einzuschätzen sind, als ob sie mit dem wahren Papst und der wahren Kirche vereint gewesen wären.) Dies wäre auch heutzutage der Fall mit den tausend und abertausend einfachen gläubigen Katholiken, die nichts von der Wahl des neuen Papstes wüßten.

Schließlich möchte ich, Pater, was nun den allgemeinen Einwand der Anzahl in dieser Angelegenheit betrifft, von Noes Schicksal sprechen. Das Menschengeschlecht blieb erhalten mittels der so geringen Anzahl von acht Menschen. So könnte gegenwärtig auch das Papsttum und die Kirche durch die so geringe Anzahl von schwerlich mehr als ungefähr acht gläubigen Priestern gerettet werden. Die Flut von Vatikanum 2 strömte über die gesamte Welt und vernichtete beinahe alles, "was Gott genannt wird". Die einzige Arche des Heiles war die römische Kirche, ihr Glaube, ihre Praxis (besonders die römische Messe). Diejenigen, welche sich an sie anklammerten, wurden aus der Flut errettet. Jetzt aber ist es ihre Aufgabe, die Arche zu verlassen und eine zerrüttete Welt wiederaufzubauen.

Brian P. Champlin

***

Hinweis der Redaktion:

Die von Herrn Champlin vorgetragene Auffassung zu der Möglichkeit einer Papstwahl, die der Autor lediglich als unverbindlichen Diskussionsbeitrag versteht, ist neu und originell. Es wird nicht nur die Wahl eines neuen Papstes gefordert, sondern auch aufgezeigt, wie eine solche erfolgen könnte. Ich empfehle diese Ausführungen deshalb dem aufmerksamen Studium der Leser. Mir scheinen zwei Thesen besonders problematisch zu sein:
1.) die römische Diözese - worunter Champlin nich das topographische Rom, sondern eine geistige und rechtliche Größe versteht - sei nicht zerstört worden;
2.) sämtliche rechtgläubig gebliebenen Kleriker seien "de facto" in der so definierten römischen Diözese inkardiniert. Man könnte diese These auch so formulieren: weil noch rechtgläubige Priester übrig geblieben sind, gibt es noch eine römische Diözese.

Auch wenn sich diese Auffassung als unhaltbar erweisen sollte, so hat der Beitrag doch zweierlei klar gemacht:
a) die Kirche muß für ihren Wiederaufbau unbedingt die Besetzung des vakanten Stuhles Petri betreiben, will sie nicht im Sektierertum enden;
b) die Wahl kann auch von anderen als den abgefallenen Kardinalen vorgenommen werden.

Eberhard Heller

 
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