56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
SPENDENAUFRUF


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Ad multos annos - Herrn Prof. Dr. D. Wendland zu seinem 80. Geburtstag


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Eberhard Heller: Besuch aus Mexiko


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
ROTHKRANZ Y LAS INVESTIGACIONES...


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
Sobre Monseñor Thuc y Monseñor Carmona


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN ...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Wer in der modernen Welt


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
The Roman Catholic Diaspora Church


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zitate: Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Rothkranz in Untiefen


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
L’Eglise Catholique-Romaine de la diaspora


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
De Monseñor Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Pfarrer Carl Sonnenschein


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2002
Satanische Tendenzen in der Rock Musik


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
LA IGLESIA CATOLICO-ROMANA EN LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Papsttum als eines Wesens-Elementes der Kirche


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
Über das Papsttum der römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
DIE SCHÖPFUNG - EIN GÖTTLICHER PLAN - Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
Kurze Antwort auf eine Anfrage zum Sedisvakanzproblem


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
Zum Problem des innerkirchlichen Klerikalismus


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
IN MEMORIAM FRAU ELSE KETTERER


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
AUS EINEM BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DER FALL ESCRIVA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RELIGION?


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
DIASPORA


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundes-Republik Deutschland


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundesrepublik Deutschland


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
ÜBER DIE GRÜNDUNG DER Una et Sancta ECCLESIA, Vorwort


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
MYSTERIUM FIDEI


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat Januar 1989
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
LESERBRIEF IN AUSZÜGEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
Über die christliche Taufe und das Tauf-Sakrament


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
STELLUNGNAHME ZU DEM ARTIKEL DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
Aus EINEM BRIEF VON S.E. MGR. MOÍSES CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
THEOLOGISCH-PHILOSOPHISCHE REFLEXION ÜBER DEN TRINITARISCHEN GOTT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
Was ist das eigentlich: Die Häresie?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
... DEN LEIB DES HERRN NICHT MEHR UNTERSCHEIDEN...


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
ZUM 'MYSTERIUM FIDEI'


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
... UND SPIEEN IHM INS ANGESICHT ...


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
Die Todsünde der Gotteslästerung


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
OFFENER BRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1985
Es WÄRE ZU BEDENKEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
EINIGES ÜBER DEN BEGRIFF UND DAS WESEN DES CHRISTLICHEN GLAUBENS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
BRIEF VON HERRN PROF. DR. D. WENDLAND AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DAS GLAUBENSBEKENNTNIS DER KIRCHE ?


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Der Teufel im Kino


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Und ihr werdet sein wie Gott


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
Y seréis como Dios (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Et vous serez comme Dieu


Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
ARE POST CONCILIAR RITES VALID?


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
LA VALIDEZ CE LOS RITOS POSTCONCILIARES CUESTIONADA


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
L’EGLISE CATHOLIQUE-ROMAINE DE LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Mitteilungen der Redaktion - wichtige Hinweise


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
In memoriam Prof. Wendland


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Mitteilungen


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Zitate aus:Über (...) eine Kirche ohne Papst


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2015
Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
In Erinnerung an Dr. Ante Križić


Die Todsünde der Gotteslästerung
 
Die Todsünde der Gotteslästerung

- zu einem vermeintlichen "Grundrecht" in einer "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" in Staat, Gesellschaft und "Kirchen" -

von
ass. Prof. Dr. D. Wendland



GOTT, der HERR, sprach zu Moses: "Laß den Lästerer hinaus vor das Lager führen; alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf stemmen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. – Zu den Söhnen Israels aber sprich: 'Wer den Namen des Herrn lästert, soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde steinige ihn, sei es ein Fremder oder ein Einheimischer; wer den Namen lästert, muß getötet werden.' " (Lev 24, 14-16.)

Es dürfte doch wohl mehr als erstaunlich sein, daß die Berechtigung dieser befehlenden Anordnung den meisten Menschen von heute und insbesondere den lieben Mitbürgern, die sich als Christen bezeichnen, gar nicht mehr einsichtig ist und nur noch hochmütig belächelt wird. Wie ist so etwas möglich, obwohl sich die Zeichen der Strafgerichte Gottes weltweit häufen? Oder ist man bereits so weit, "Augen zu haben, die sehen und doch nicht sehen, oder Ohren zu haben, die hören und doch nicht hören"? Andere wiederum, die sich für besondere Menschenfreunde ausgeben, gehen in ihren Verleumdungen sogar so weit, bei dieser Anordnung Gottes von einer Aufforderung zur Lynchjustiz zu reden und berufen sich dabei sehr oft auch auf die "Würde des Menschen", ohne sich freilich darüber klar zu sein, worin sie besteht und welches ihre Kriterien sind. Noch schlimmer aber wird es, wenn nun irgendwelche Leute, die sich für mündige Staatsbürger und große Politiker halten, gegen den Willen des Herrn der Völker und Nationen im eigenen Lande mit Artikel 5 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland operieren: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten", oder mit Artikel 4(2) des GG hausieren gehen: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet", gleichgültig, um was für eine Religion es sich dabei handelt bzw. welches ihre "vereh-rungswürdigen Götter" sind, die ebenfalls ihre Namen haben (z.B. "Demokratie", eine rein menschliche Sache, die aber bereits göttliche Ehren genießen. Wehe, wer da jetzt nicht vor den Altären dieser Gottheit seine Verbeugungen macht!). Nur naive Christen waren und sind so-gar heute noch der frommen Meinung, daß der Terminus "Gott" in der Präambel des Bonner Grundgesetzes den Deus unus et trinus oder sogar den inkarnierten ewigen Logos-Sohn be-zeichnen würde. Im Übrigen meint dieser Ter-minus nicht einmal den Schöpfergott der positi-ven göttlichen Offenbarung, sondern nur so et-was wie ein (unpersönliches) "höchstes Wesen" im dunklen Hintergrund von Welt und Menschheit, das allerdings niemanden zur Rechenschaft zieht oder Throne zum Einsturz bringt.

Auch der bundesdeutsche Staats- und Kirchenbürger ist mächtig stolz darauf, die Todsün-de der Gotteslästerung als bedeutungslos abgeschafft und als einen Deliktstatbestand aus dem Strafrecht entfernt zu haben, was seinerzeit 1969 vielen nicht einmal auffiel; denn sie waren bzw. wurden mit anderen politischen Dingen "be-schäftigt", die ihnen viel näher lagen als das "höchste Wesen" oder der "liebe Gott" oder das Bonum commune ihres eigenen und damals schon gefährdeten demokratischen Rechtsstaa-tes. Nunmehr konnte jeder und ungestraft, wie er glaubte, Gott lästern, so viel er wollte und so oft er dazu Lust verspürte oder wenn sich eine gute Gelegenheit bot im Zuge einer auf Hochtouren laufenden sog. 'Bildungsreform' im Gesamtbe-reich des öffentlichen Erziehungs- und Bil-dungswesens. Auch diese bereits Mitte der 60-ger Jahre anlaufende Reform war nicht nur eine solche ohne Gott, sondern auch gegen Ihn, da sie die Autarkie und Autonomie des Menschen zum Prinzip erhob. Darum hatte auch die Ge-sellschaft mit ihren 'Göttern' "pluralistisch" bis auf die Knochen und vor allem "offen" zu sein, um den Einzug neuer 'Götter und Göttinen' zu erleichtern. Deshalb hat es heute überhaupt keinen Sinn, über die Lästerungen Gottes an einer "christlichen Klagemauer", die viel größer ist als die jüdische in Jerusalem, zu weinen und zu jammern. Vielmehr sollte man zumindest den Versuch machen, den Gotteslästerern bei ihrer 'freien Entfaltung der Persönlichkeit' das Handwerk zu legen. Denn jede Gotteslästerung, selbst wenn sie nur zugelassen wird und ungesühnt bleibt, zieht Strafgericht Gottes nach sich, von denen dann alle in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch heute noch spricht Gott, der Herr, wie einst zu Moses...

Was jedoch ist Gotteslästerung und wie tritt sie in Erscheinung? Es bringt manche Vorteile mit sich, in dieser gefährlichen Sache etwas mehr Klarheit zu gewinnen, zumal man dadurch auch seine lieben Mitmenschen und Mitbürger leichter und sicherer beurteilein kann, vor allem aber diejenigen, die in der Öffentlichkeit ständig von sich reden machen und sich dabei besonders human geben oder bei jeder Gelegenheit freund-lich lächeln (wenn eine Kamera auf sei gerichtet ist, ansonsten aber die Zähne fletschen). Auf solche "Persönlichkeiten" in Politik und Kultur, die sich immer für ehrenwert halten, weil sie von ihrem Eigenwert restlos überzeugt sind, sollte man achten und genau hinhören, was sie sagen und dabei aussagen, wenn sie von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit mit Nachdruck Gebrauch machen, um Gott zu lästern.

Die Gotteslästerung ist keine, sich auf ir-gendeine Religion beziehende, bloße (einfache) Meinungsäußerung dummer Zeitgenossen, gleichgültig ob es sich dabei um eine wahre oder unwahre, richtige oder falsche, berechtigte oder unberechtigte handelt; sie kommt nicht in einer Meinung zum Ausdruck, da diese an sich auch gar nicht den Anspruch erhebt, unbedingt wahr zu sein. Anders jedoch verhält es sich, wenn es sich auf einer religiösen Ebene theoretisch und praktisch um eine gezielte Meinungs-mache handelt, die auf eine Lästerung Gottes angelegt ist. Außerdem sind Gotteslästerer, was man beachten sollte, nicht gottlos; sie sind keine Atheisten, zumal sie gar nicht wissen, wer oder was Gott ist, obwohl auch diese Zeitgenossen ihre Götter haben, die sie inbrünstig verehren (z.B. "die" Wissenschaft, "den" Fortschritt, "die" Freiheit, ja sogar "die" Demokratie u. dgl.). Manche setzen für solche Dinge sogar ihr Leben ein oder auf 's Spiel und worüber dann andere höchst erstaunt sind.

Es hat jedoch, was insbesonders Christen wissen sollten, die Gotteslästerung auch nichts zu tun mit dem Akt des religiösen Glauben oder Unglaubens, und sie ist auch keine Sache der "Weltanschauung", d.h. von religiös gestimmten Ideologien, die allesamt nur Formen eines peinlichen Religionsersatzes sind (wie z.B. der Mar-xismus, Sozialismus, Liberalismus, die Freimaurerei oder das ökumenische Neuchristentum mit seinem pervertierten Gottesbegriff). Zudem ist es seltsamerweise nicht möglich, die Lästerung Gottes im Verborgenen festhalten oder geheim halten zu können. Vielmehr drängt sie mit Macht an die berühmt-berüchtigte "Öffentlichkeit". Man kann nur versuchen, sie zu verschleiern. Doch gelingt auch dies auf Dauer nicht. Und das beruht auf zwei Gründen: 1. darauf, daß der Mensch von Natur aus ein religiöses, d.h. ein auf Gott bezogenes Wesen ist, so daß er sich aus diesem Verhältnis nicht davonstehlen kann; es gibt keinen absoluten Atheisten, auch wenn die-ser sich noch so gottlos aufführt; 2. aber beruht das darauf, daß die Lästerung Gottes ein unver-meidbares Bekenntnis des menschlichen Geistes ist, das aus einem Wissen um Gott und sein We-sen hervorgeht (mag diese auch noch so unklar sein; nur Kinder und unreife Jugendliche sind einer Gotteslästerung nicht fähig). In jeder Got-teslästerung kommt ein (religiöses) Bekenntnis zum Ausdruck, das über jede Meinungsäußerung in Glaubens- und Sittensachen hinausgeht, so daß man genau zusehen muß, was in ihm in bezug auf das Wesen Gottes wissentlich und willentlich bejaht oder verneint wird. Zudem steht das gotteslästerliche Bekenntnis in einem radikalen und direkten Gegensatz zu der christlichen "confessio fidei", d.h. zu dem notwendigen Bekenntnis des wahren Glaubens, der seine Wurzel in der "fides divina", dem unverfälschten göttlichen Offenbarungslauben, hat. Außerdem verknüpfen sich in der religiösen "con-fessio" im Hinblich auf Gott immer zwei Dinge, nämliche eine Beurteilungs- bzw. Bewertungs-Aussage mit einer gleichzeitigen Zeugnis-Ablegung und wodurch wiederum das Bekenntnis sowohl konkret als auch wirksam wird, und beides tritt dann auch in Erescheinung, gleichgültig ob in mündlichen oder schriftlichen Worten oder im Tun und Sich-verhalten (kurz: "in Wort und Werk") eines jeden "Bekenners" in der Gesellschaft. Denn der Mensch ist ein "animal sociale", ein geselliges Lebewesen, das ständig redet und tätig ist (wenn es nicht gerade schläft). – Wenn ein Richter an einen Angeklagten die Frage stellt: "bekennen Sie sich schuldig?", und dieser daraufhin mit Nein antwortet, dann bekennt er nichts, sondern er beteuert nur seine Unschuld, indem er den Vorwurf zurückweist, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben, was ihm dann allerdings nichts mehr nützt, auch wenn er nicht Unrechtes getan haben sollte und in diesem Sinne unschuldig gewesen ist. Der Begriff der "confessio" wird auch oft verwechselt mit der "professio", dem Bekenntnis einer (kurz gefaßten) Glaubens-Lehre, wie dies beim kirchlichen Credo der Fall ist und wobei dieses Bekenntnis einen anderen Sinn und Zweck hat. Es verlangt nur das Anerkenntnis der Wahrheit einer Glaubens-Lehre und eine Zustimmung zu ihr von seiten der Gläubigen einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Weder das Judentum noch der Islam besitzen ein Credo.

Von besonderer Bedeutung aber ist der Be-ginn des gotteslästerlichen Bekenntnisses, also das, wodurch es anfängt und wie es dazu kommt – gegenüber dem lebendigen Gott, der ein "Deus unus et trinus" ist und als der Schöpfer aller Dinge somit auch dem Menschen näher ist als dieser sich selbst. Die Lästerung Gottes beginnt immer damit, daß jemand im Denken in bezug auf das unwandelbare Wesen Gottes etwas leug-net, das ihm notwendig zukommt – z.B. die unbedingte allgemeine Ehre wegen seiner absoluten Autorität, Majestät und Heiligkeit, dem gegenüber der Mensch ein Nichts und eine wür-delose Kreatur ist (einschließlich der Kaiser, Könige, Staatspräsidenten und Päpste) -, oder von ihm etwas behaupten bzw. ihm zuschreibt, das ihm mitnichten zukommt, weil dies gar nicht in seinem Wesen liegt – z.B. eine alles verzei-hende Liebe, obwohl man doch ganz genau weiß, daß Gott die Sünde haßt und verabscheut und den Sünder straft, da er ein gerechter Vergelter des Guten und des Bösen ist, nicht aber ein sentimentaler "lieber Gott" und "Himmelsvater", dem die Barmherzigkeit in den Bart tropft und den niemand zu fürchten bräuchte -. Solche "göttlichen Dinge" (res divinae) sind weder "Glaubenssache" noch Sache irgendeiner "Weltanschauung", sondern für jederman geistig erfaßbar und wißbar, der Vernunft besitzt und noch von seinem Verstand einen kritischen Ge-brauch macht, woran ihn doch niemand hindert und schon gar nicht Gott selbst. Die Lästerung Gottes vermittelt sich über die nämliche Dialektik und ist durch sie geprägt, so daß sich in ihr eine Wende gegen Gott vollzieht mit der Ab-sicht, ihm seine wesenhaft "göttliche Güte", d.h. den inneren absoluten Seins-Wert seines Wesens, abzusprechen, - "derogatio divinae bonitatis", so hatte schon Thoma von Aquin mit Recht den Grundakt der Gotteslästerung bestimmt -, eine Güte, die in sich allheilig und allmächtig ist, in ihrem Wirken "nach außen" jedoch (denn: esse est operari, sagt schon die Metaphysik) heilig-machend und die menschliche Natur heilend ist, wenn der Mensch die Sünde wenigstens zu vermeiden sucht oder willens ist. Der Got-teslästerer aber setzt sich auch darüber wissent-lich und willentlich hinweg und leugnet dadurch die zeitlichen und ewigen Strafgerichte des alles vergeltenden gerechten Gottes in seiner unan-tastbaren Ehre und Majestät. Gelangt nun aber der im Denken beginnende Grundakt der Gotteslästerung in das öffentliche, ihn schmähende "Wort und Werk" (= per modum convitii) des Menschen, dann wird die Lästerung konkret, aber auch wirksam – und zwar sowohl im Hin-blick auf den Lästerer selbst als auch bezüglich aller derjenigen, die seinem öffentlichen Reden und Tun tatenlos zusehen oder ihn sogar bewußt gewähren lassen. Mitgefangen mitgehangen, sagt schon der Volksmund. Weder der freie demokratische noch der totalitäre "volksdemokra-tische" noch der anarchistische Gotteslästerer ist ein Trappist; vielmehr redet er überall "auf dem Markt" und schmäht lauthals, auch wenn er nicht mehr weiß, was das ist: die Todsünde mit erhobener Hand (oder mit geballter Faust oder mit zwei gespreizten Fingern).

Nun aber liegt in der Lästerung oder Schmähung Gottes auch eine Verachtung der "divina bonitas", die wiederum ohne Haß nicht denkbar ist. Lästerung, Schmähung, Verachtung und Haß liegen auf einer Linie und werden in der Gotteslästerung konkret und wirksam. Darum ist es verständlich, wenn der moderne Got-teslästerer von heute in seinem "freien Denken und Tun" diese Bosheit, die eine Todsünde "ex malitia" ist, mit allen Mitteln zu verschleiern sucht. Und dies gelingt ihm vor allem dadurch, daß er, indem er sich besonders human gibt und als Menschenfreund aufspielt, von der oben ge-nannten Dialektik, von der sein Geist geprägt ist, ablenkt. Eine solche Verschiebung der Perspektiven kommt auch im deutschen Strafgesetzbuch eines vermeintlichen Rechtsstaates zum Ausdruck, ja erstaunlicherweise sogar ziemlich offen und unverblümt, so daß sich die unvermeidliche Frage stellt, was denn das bloß für Gesetzgeber gewesen sind, die dem "Volkssouverän" ein X für ein U vormachten? Wie aber konnten sie dann in Sachen Straftaten, die sich, wie es so schön heißt, "auf Religion und/oder Weltanschauung" beziehen, in § 166(1) StGB formulie-ren: "Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften ... den Inhalt des religiösen oder welt-anschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentli-chen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"? Hier geht es nämlich in keinerlei Hinsicht mehr um Gott und seine öffentliche Lästerung, aber auch nicht um einen innerstaatlichen Frieden, sondern nur um einen Schein-Freiden einer zu "befriedenden" pluralistischen Gesellschaft in ihren "religiösen Gruppen" – wie im alten Rom mit seinen vielen Göttern und Kulten; nur der Hauptgott und Obergötze trägt heute einen ande-ren Namen und bisweilen sogar mehrere, damit die Verwirrung komplett werde. Man tat so, als wisse man nichts oder habe noch nie etwas davon gehört, daß es nur EINEN und DEN einen Gott gibt (der in sich ein trinitarischer ist) und daß ein "öffentlicher Friede" nur möglich ist, wenn sich alle "mündigen Bürger" Seinen Ge-boten freiwillig unterwerfen, zumal diese ja schon aus dem allgemein-gültigen natürlichen Sittengesetz bekannt sind und von jedem ver-nünftigen Menschen erfaßt werden (durch den "intellectus practicus" und die Synteresis des Gewissens). Wenn Zeitgenossen aus dem Volke der "Dichter und Denker" mit den Worten "Religion und Weltanschauung" operieren, dann kann man sicher sein, daß sie weder die christli-che Religion noch den christlichen Offenbarungsglauben meinen. Vielmehr leugnen sie die Allgemein-gültigkeit von beiden, was man im übrigen leicht in Erfahrung bringen kann, wenn man nur die richtigen Fragen stellt. Gesetze des positiven Rechts aber verpflichten zu nichts, wenn sie im Widerspruch zum Sittengesetz ste-hen und die sittliche Ordnung verletzen. Und eine Gesetzgebung, die vom Rechtsgut der wahren Religion (angeblich) nichts mehr weiß oder wis-sen will, ist in Wahrheit prinzipiell antitheistisch und anti-human. Darüber sollte sich kein ortho-doxer Christ hinwehtäuschen. Die Streichung der Gotteslästerung als eines "selbstständigen Strafrechts-Tatbestandes" aus dem Strafrecht war auch ein Zeichen einer inneren Zersetzung eines demokratischen Rechtsstaates. Die Folgen davon sind heute überall mit Händen greifbar.

Zudem verwechselten die Erfinder des §166(1) StGB – ob mit Absicht oder aus Un-vermögen, das sei dahingestellt – die "confessio" der christlichen Religion mit einer subjektv-privaten und a-rationalen "professio profana", gleichgültig welchen "religiösen und/oder welt-anschaulichen" Inhalts, vielleicht sogar in Erin-nerung an das zynische Wort eines Preußenkönigs: ein jeder möge nach seiner Fasson selig werden (Wenn er nur nicht meine Kreise stört)! Dahinter aber stand nichts anderes als die durch nichts zu beweisende Behauptung: alle Religio-nen sind Wertgleich, so daß es unerheblich ist und auch rechtlich gar nichts ausmacht, ob nun eine Religion "anundfürsich" wahr oder unwahr, gut oder schlecht ist. Denn Hauptsache allein ist, es stören die anerkannten Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaften den "öffentlichen Frieden" nicht und enthalten sich der "Be-schimpfung" untereinander und der Staats-Organe ("der" Polizei, "der" Justiz, "der" Bundeswehr u. dgl.). Gott zu lästern aber ist Privat-sache und damit überall und zu jeder Zeit erlaubt in "Wort und Werk"!

Die in jeder Gotteslästerung liegende und mit Haß erfüllte Verachtung Gottes und seines gebietenden Willens bleibt nie verborgen, da sie mit Macht, als ob ein Zwang dahinter stände, zu einer öffentlichen Schmähung (convitium) treibt. Der Gotteslästerer muß lästern und ist auch bestrebt, andere dazu zu verleiten, sonst fühlt er sich nicht wohl, sonst fehlt ihm etwas. Jeder kennt das Sprichwort: "wes das Herz voll ist, des geht der Mund über"; dies gilt sowohl für das Gute als auch für das Böse und wobei letzteres allerdings überwiegt, wie die Erfahrung lehrt. Gewiß gibt es auch eine Beschimpfung (contumelia) Gottes, doch ist so etwas noch kei-ne Lästerung und meistenteils auch nur Unver-nunft oder dummes Gerede primitiver Zeitge-nossen. Im übrigen kann eine Beschimpfung von Amtspersonen und Institutionen sehr wohl be-rechtigt sein und sogar zu Recht bestehen. Wichtger als dies aber sollte die Erkenntnis sein, daß die Zahl der Gotteslästerer "in Amt und Würden" in dem Maße zunimmt, als eine Ge-sellschaft "freier und offener" wird. Die Folgen kann man voraussehen, wenn sich nichts ändert. Es rede niemand von Freiheit, Frieden oder Menschenwürde, solange es erlaubt ist, in aller Öffentlichkeit das Wahre unwahr oder das Un-wahre wahr oder das Gute bös oder Das Böse gut oder das Unrecht Recht zu nennen.

Nun aber kommt heute in Sachen Gotteslä-sterung noch etwas hinzu, das ihre Gefährlich-keit auf die Spitze treibt, nämlich eine weltweite Lästerung der Gottheit Jesu Christi, zumal man seine Menschheit (die von Ihm angenommene menschliche Natur) nicht lästern, sondern "nur" verunglimpfen und moralisch diskriminieren kann, wie es seinerzeit schon der "jüdische Klerus", das Natterngezücht der Pharisäer, mit den bekannten Worten getarnt hat: "Seht, dieser Mensch ist ein Fresser und Weinsäufer, ein Freund der Zöllner und Sünder!" (Mt 11,19). Heute freilich gehen nette Leute noch viel weiter, indem sie u.a., um ihre perverse Moral zu rechtfertigen, ungestraft die Meinung vertreten, Jesus von Nazareth sei homosexuell gewesen, was andere nette Leute dann "entrüstet zurückweisen" (zu mehr reicht es nicht!). Doch ist auch eine solche Beleidigung noch keine Lästerung des göttlichen Menschensohnes. Vielmehr beginnt diese in dem Augenblick, wo die Behauptung aufgestellt und verbreitet wird (oder in irgendeinem Werk zum Ausdruck gebracht wird), Jesus sei nichts anderes als eine, wenn auch hervorragende, menschliche Person gewesen, was er nicht war (ist), oder wenn man ihm etwas abspricht, das ihm wesentlich ist und notwendig zukommt, nämlich das göttliche Königtum und dei göttliche Autorität aufgrund seiner Gottheit, was sowohl die private als auch die öffentliche Unterwerfung unter Seinen Willen verlangt. Denn nur Ihm ist bekanntlich alle Gewalt gege-ben im Himmel und auf Erden, einschließlich der richterlichen, so daß sich unter Ihn auch der "demokratische Volkssouverän" mit seinen Re-präsentanten zu beugen hat, nicht bloß die Re-präsentanten erfundener "Kirchen", die den HERRN der einen, wahren Kirche lästern, indem sie von einem "irdischen Jesus" oder von einem "Jesus, unser aller Bruder" salbungsvoll predigen, als sei der göttliche Menschensohn eine menschliche Person – verehrungswürdig, nicht aber anbetungswert! Es führt ein gerader Weg von einer Gott lästernden Prominenz in Politik und Kultur zum Geschrei des gemeinen Volkes: "kreuziget Ihn!", gleichgültig wie, wenn nur sein heiliger Name in der Gesellschaft ausgelöscht wird und aus dem allgemeinen Bewußtsein verschwindet. Auch heute ruft man noch, wenn auch in anderen Formulierungen: "Sein Blut komme über uns und unsere Kinder!" (Mt 27,25). – Es soll neulich, so wird erzählt, bei diesem widerlichen und schauerlichen Spektakel in Assisi, dem Friedensgebet prominenter Heuchler und Pharisäer, ein verschüchterter Mensch unter dem Gelächter der Gaffer mit einem kleinen Transparent umhergegangen sein, auf dem mit ungelenker Hand die Worte Christi geschrieben standen: "Niemand kommt zum Vater, außer durch mich" (Joh14,6), - "Jeder, der den Sohn leugnet, hat auch den Vater nicht" (1 Joh 2,23) – "Wer nicht mit mir ist, der ist gegen mich" (Mt 12,30) – "Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern das Schwert" (Mt 10,34) -. Die lästernden Lacher hoben nicht einmal Steine auf, um nach diesem Protestierer zu werfen, vermutlich deswegen, weil sie sich vor lauter Gelächter die Bäuche halten mußten. Aber vielleicht war dieser Mensch nur eine Erscheinung des hl. Franziskus gewesen ... wer weiß?!

Wenn heute die zu einem vielfachen Tode führende Sünde der Gotteslästerung nicht mehr im allgemeinen Bewußtsein präsent ist und auch nicht mehr klar erfaßt wird, dann liegt das vor allem daran, daß ein verheerender Verlust der Religion der göttlichen Offenbarung, die die einzig wahre ist, durch das eigene Verschulden erschreckend vieler eingetreten ist. Ein solcher Zustand ist viel schlimmer und weitaus gefährli-cher als das instabile "Gleichgewicht des Schreckens" durch ABC-Waffen oder einen Re-aktorkatastrophe, die doch nur das an die Materie gebundene biophysische Leben zerstören kann. Die Tod-sünde der Gotteslästerung aber geht aus der unsterblichen geistigen Seele des Menschen hervor und zieht Strafgerichte Gottes nach sich. Das kann man zwar leugnen, doch ändert dies nichts an den Tatsachen, wie die Geschichte lehrt. Und es ist dann einfach lächerlich, Gott wegen der von ihm verhängten Strafübel zu beschimpfen, anstatt ihre Ursachen zu erkennen, sein Leben zu ändern und in Sack und Asche Buße zu tun. Letzteres hält nur ein moralisch verkommener Mensch für unzumutbar. Außerdem vermehrt sich durch den Verlust der wahren Religion die Gottlosigkeit, die aber nicht zu einem blanken A-theismus schlechthin führt, sondern immer zu den verschiedensten Formen der Abgötterei, d.h. zu einer "religiösen" Verehrung von Personen (Personenkult) und Sachen (Besitztümern) oder von menschlichen Werken, auch wenn dieselben objektiv wertlos oder mo-ralisch verwerflich sind (wie z.B. auch eine Ge-setzgebung, die im Widerspruch zum Sittengesetz steht). Darum trägt auch der moderne Hu-manismus, obwohl er ständig von der Men-schenwürde oder den Menschenrechten redet, aber niemals von den Dingen göttlichen Rechts, einen Januskopf, ein Vorder- und Hintergesicht, in dem eine verlogene Philanthropie und ein vielgestaltiger Antitheismus durchscheint, der überall sein Haupt erhebt, um Gott, den Vater, und Gott, den Sohn, und Gott, den Heiligen Geist, in Worten und Werken öffentlich zu lä-stern, Wenn Gotteslästerer von Freitheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder heute von Befreiung, Menschenliebe, Gewaltverzicht oder vom Frieden reden, dann vergessen sie bei ihrer Meinungsmache niemals die alte Erfahrung: mundus vult decipi, ergo decipiatur (die Welt will betrogen werden, also werde sie betrogen)! Das funktioniert fast immer und auf allen Ebe-nen, insbesondere aber im religiösen und politischen Bereich. Die Volks-masse fungiert dabei nur als ein Objekt oder als eine Spielwiese, auf der sich Agitatoren tummeln, die alle von dem Phänomen der Macht des Menschen fasziniert sind. Auch dem Fanatismus sind hier dem An-schein nach keine Grenzen gesetzt. Nicht der Atheismus früherer Zeiten ist heute von Bedeu-tung, sondern der Anti-theismus und die so weit verbreitete Lästerung der Gottheit Jesu Christi, auf den sich wegen seines unüberhörbaren Auto-ritätsanspruchs ein Haß konzentriert und formiert. Warum verschließt man davor die Augen und Ohren? Oder ist man bereits blind und taub (gemacht) worden? Wer von denen, die sich als Christen bezeichnen, in der Öffentlichkeit von sich reden machen und von den Potentaten der "feinen Gesellschaft" umjubelt und geehrt werden, versteht noch die Worte Christi: "Meinen Frieden gebe ich euch (aber) nicht wie die Welt (ihren Frieden) gibt, gebe Ich euch. Euer Herz erschrecke nicht und verzage nicht!" (Joh 14,27). Nur schwachsinnige Theologen und falsche Lügenpropheten haben hier die "frohen Botschaft" verbreitet, Christus meine mit seinem Frieden den "Seelenfrieden" frommer Gemüter, obwohl doch jeder weiß oder wissen kann, daß der Mensch ein Geschöpf mit Leib und Seele ist. Der Friede jedoch, den nur Christus gibt, ist nichts anderes als die Aufhebung der Feindschaft des Menschen gegen Gott, die in seiner Natur liegt. Diese Feindschaft gilt es zu vernichten, zumal sie immer auch dazu führt, die Menschen gegeneinander zu hetzen. Die "Welt" indessen, d.h. der Mensch ohne Gott, aber vermag nur einen Schein-Frieden (pax apparens) zu geben, d.h. den Zustand einer zeitweiligen Beruhigung bzw. den Frieden einer Friedhofsruhe. Im Grund freilich herrscht "Kalter Krieg", der jederzeit in einen "Heißen" übergehen kann. Nichtsdestoweniger wird der allmächtige, allheilige und gebietende Gott weiter gelästert, geschmäht, verachtet und gehaßt. Gotteslästerung (blasphemia) und Friede (pax) aber schließen sich absolut und radikal aus (excluduntur). Jeder Christ sollte sich daran erinnern, daß Christus sogar zu seinen Freunden, nicht etwa zu seinen Feinden, das harte Wort sprach: "Fürchtet auch nicht vor denen, die den Leib töten, aber darüber hinaus nichts weiter zu tun vermögen. Ich will euch zeigen, wen ihr fürchten sollt: Fürchtet den, der über das Töten hinaus noch Macht hat, in die Hölle zu werfen. Ja, so sage ich euch, den fürchtet! Verkauft man nicht fünf Sperlinge um zwei (lumpige) Pfennige? Und nicht einer von ihnen ist vergessen vor Gott. Ja, selbst die Haare eures Hauptes sind gezählt. ..." (Lk 12, 4-7).

Es ist gewiß auch kein Nachteil, sich jetzt an Art. 4(1) GG zu erinnern, der als unmittelbar geltendes Recht formuliert: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Das klingt doch gut, oder etwa nicht? Eine Volkabstimmung würden bei mehr als 95% der Stimmberechtigten zustimmend ausfallen. Außerdem gibt es Mitbürger, ja sogar Geistliche verschiedner "confessiones" und "professiones", die selbest heute noch der Überzeugung sind, in einem "christlichen Staat" zu leben, auch wenn manches von seiten der Gesetzgebung nicht mehr "so ganz christlich" ist. Doch werde ja niemand wegen "seines Glaubens" verfolgt. Wer kennt nicht diese Sprüche? Daß auch der A-theismus und der Antitheismus ein "weltanschauliches Bekenntnis" impliziert, das haben die wenigsten beachtet. Darum braucht man sich gar nicht darüber zu wundern, was nicht alles in der BRD "unverletzlich" ist!! Und was den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat betrifft, so ist diese, meint man, we-der gut noch böse, sondern "weltanschaulich neutral". Hat denn Christus nicht ausdrücklich gesagt, gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist? Der demokratische Kaiser aber ist "das Volk", nicht jedoch das Parlament oder die Regierung oder irgendein Staatsoberhaupt. Im übrigen hat es noch nie ein Staatsvolk gegeben, das ein "Volk Gottes" gewesen wäre, nicht einmal im Alten Testament bei den störri-schen alten Juden und ihren "Königen". Jedes Staatsvolk hat die Verfassung, die es verdient – zum Guten oder zum Bösen. Oder glaubt da je-mand, das Volk oder der Staat seien so etwas wie Götter oder göttlichen Wesens? Schon Symbole können deutlich machen, was vorliegt: Hammer, Sichel, Zirkel, Stern(e), Sonne, Halbmond ... oder auch ein schiefes Kreuz im Wappen. Auch das Reich des Anti-christ wird ein Symbol besitzen, das auf ihn verweist, da er ein Mensch und sehr wahrscheinlich eine faszinierende Persönlichkeit sein wird, ja ein von fast allen bewunderter Gotteslästerer par excellence (cf. Offb 13,1 f.). Sollte einem das nicht zu denken geben?

 
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