"LEBENDE KADAVER"
- FÜR DAS LABORATORIUM GEZÜCHTET? -
von
Helmut Räther
(aus ÄRZTE-ZEITUNG vom 18.4.1984)
London: Der Gynäkologe Patrick Steptoe und der Physiologe Robert
Edwards, die 1978 das erste "Retorten-Baby" auf die Welt bringen
halfen, erwarben sich damals mit einem Schlag wissenschaftlichen
Weltruhm und wurden zum Hoffnungsträger für zahlreiche kinderlose
Ehepaare. Jetzt haben sie, meinen ihre Gegner, mit ihren weiteren
Forschungen die unheilkündende Jahreszahl 1984 (nach dem Roman von G.
Orwell: "1984", Anm.d.Red.) endgültig eingeholt: Ihre Experimente und
die ihrer Fachkollegen mit'überzähligen' menschlichen Embryos sind
umstrittener denn je.
Aber die Wissenschaftler aus Cambridge sehen das alles ganz anders. Dr.
Steptoe forderte in der vergangenen Woche auf einer wissenschaftlichen
Tagung, daß Embryos 3o Tage lang am Leben erhalten werden sollen, bis
die Entwicklung des Hirns beginne. Das Lebewesen, das dann zwischen
zwei und vier Millimeter groß ist, hat in dieser Entwicklungsstufe
bereits Herz, Lungen, Leber und Magen, und die Augen beginnen sichtbar
zu werden. Es ist allerdings noch nicht imstande, Schmerz zu empfinden.
Der anglikanische Theologe Gordon Dunstan unterstützte Steptoes
Forderung. Legale Rechte hat ein Embryo seiner Darstellung nach erst,
wenn es "erkennbar menschlich" aussieht - etwa 4o Tage nach der
Zeugung. Vorher sei das Studium solcher Lebewesen gerechtfertigt, weil
es - wenn auch nicht zur Geburt des Objekts selbst - zur Geburt anderer
gesunder Kinder führen könne.
Steptoe will nicht ohne Grenzen experimentieren. Die Haltung der
australischen Wissenschaftler an der Monsah-Universität in Melbourne,
die kürzlich die erfolgreiche Entwicklung eines tiefgefrorenen Embryos
zu einem gesunden Baby bekanntgab, nannte er 'Veterinäriseh". LIFE
(d.i. eine Zeitschrift, Anm.d.Red.) kritisierte, die Wissenschaftler
dort behandelten Embryos "mit ebensoviel Respekt wie gefrorene Erbsen".
Das Medizinerteam in Melbourne, das am 28. März mit der Geburt des
blauäugigen Mädchen Zoe erfolgreich das erste derartige Experiment
abschloß, hat noch weitere 190 Embryos bei 196 Grad minus 'auf Lager'.
Die Horrorvision von lebenden Kadavern ohne Hirn, die als
Ersatzteil-Lieferanten für Chirurgen dienen, und von Föten, die nur für
die Forschung im Laboratorium gezüchtet werden, scheint da nicht mehr
fern.
***
VIELE ANONYME VÄTER - VIELE UNGELÖSTE PROBLEME
von
Helmut Räther
(aus ÄRZTE-ZEITUNG vom 18.4.1984)
London: "Retortenkinder" sind immer noch eine Ausnahme. Weit häufiger
ist in Grßbritannien die Befruchtung mit dem Samen eines anynomen
Spenders, auch wenn es dafür keine offiziellen Zahlen gibt. Aber keines
der betroffenen Elternpaare hat es bisher gewagt, sich mit vollem Namen
der Öffentlichkeit zu stellen und über die Erfahrung zu berichten.
Bereits 1981 wurden bei einer Umfrage in England und Wales 2ooo
Geburten gezählt, denen eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen
vorausgegangen war. Damals schätzten Ärzte die wirkliche Ziffer schon
doppelt so hoch, und sie steigt rapide. Krankenhäuser, die sich auf die
Befruchtung mit anonymen Spendersamen spezialisiert haben, führen
Wartelisten bis zu vier Jahren.
Der staatliche Gesundheitsdienst finanziert das Verfahren, das in
Privatkliniken normalerweise etwa 5o Pfund (18o Mark) pro Versuch
kostet. Etwa ein Viertel der Frauen wird schon beim ersten Male
schwanger, manche aber gehen bis zu zwei Jahre lang monatlich in die
Klinik. Die Übertragung des Spermas dauert weniger als eine halbe
Stunde und ist technisch so einfach, daß Frauen das auch schon, zum
Entsetzen zahlreicher Mediziner, ohne ärztlichen Beistand geschafft
haben.
Anonyme Samenspender lösen inzwischen auf der Insel die Probleme
kinderloser Ehepaare weit häufiger als die Adoptionsbehörden. Die
Kliniken wählen in der Regel junge Medizinstudenten aus, deren
Gesundheitsgeschichte lückenlos überprüft werden kann. Sie sollen dem
jeweiligen Ehemann in Größe, Haar- und Augenfarbe gleichen.
Sonderwünsche wie "Sinn für Humor" oder "hohe Intelligenz" und
"sportliche Hochleistungsfähigkeit" werden allerdings nicht
berücksichtigt.
Der Spender erhält in der Regel acht Pfund (30 Mark) für seine
Bemühungen. Manche Ärzte bestehen darauf, daß jeder Spender auf diese
Weise nur Vater eines Kindes wird, andere geben bis zu 20
Schwangerschaften mit demselben Samen. Das gilt als Höchstgrenze.
Andernfalls würde es im Einzugsbereich eines Hospitals zu viele
Halbbrüder und Halbschwestern geben.
Völlig ungelöst sind in Großbritannien die rechtlichen Probleme. Nach
dem Gesetz sind die so gezeugten Kinder illegitim und müßten bei den
Standesämtern eigentlich auch entsprechend registriert werden. Der
Spender, und nicht der Ehemann, ist legal der Vater. Die meisten Mütter
setzen sich darüber hinweg und verschweigen die Natur der Zeugung. Aber
nach Darstellung von Experten gibt es nichts, was eine Mutter mit einem
so gezeugten Baby davon abhalten kann, vor Gericht zu gehen, das
Hospital zur Nennung des Spenders zu zwingen und dann von ihm Unterhalt
zu fordern. Das ist der Hauptgrund dafür, daß die Ärzte bisher ledigen
oder geschiedenen Frauen fast immer eine künstliche Befruchtung
verweigert haben. Die Probleme sind auch in geordneten Ehen schon groß
genug: Viele Ehemänner kommen schwer darüber hinweg, nicht selbst Vater
werden zu können. Manche Frauen haben das Gefühl, im Grunde Ehebruch zu
begehen. Die meisten Paare sind entschlossen, keinem Menschen und nicht
einmal dem zu erwartenden Kind etwas über die künstliche Befruchtung zu
erzählen. Immerhin hat sich die Tatsache, daß das Verfahren weit
verbreitet ist, allgemein herumgesprochen. Ein Arzt berichtete in der
Londoner TIMES, zu ihm kämen inzwischen Frauen, die nur seine
Bestätigung für eine künstliche Befruchtung haben wollten. Die legten
sie ihren Ehemännern vor, während sie in Wirklichkeit einen Liebhaber
als Vater des Kindes bevorzugten.
MORALTHEOLOGE PROF. DR. FRANZ BÖCKLE HÄLT KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG FÜR SITTLICH GERECHTFERTIGT
(Aus DEUTSCHE TAGESPOST vom 1.8.1978)
Sittlich einwandfrei war nach Auffassung des bekannten 'katholischen'
Moraltheologen Prof. Dr. Franz Böckle, Bonn, die Zeugung des
sogenannten Retorten-Babys. "Alles deutet darauf hin", erklärte Böckle
in einem Interview, das der Norddeutsche Rundfunk (NDR) in der
Sendereihe "Christentum in dieser Zeit" am Samstagabend, 29. Juli,
ausstrahlte, "daß die Eltern und der Arzt sowohl gut wie richtig, das
heißt aus guter Absicht und auch sachlich richtig gehandelt haben." Zur
Begründung nannte Böckle, daß hier die Undurchlässigkeit der Eileiter
technisch überwunden worden sei und einen natürlichen Vorgang, nämlich
die Befruchtung, ermöglicht habe. Diese natürliche Verbindung einer
Samenzelle des Ehemannes mit der der Eizelle der Frau habe nicht im
Leibe der Mutter, sondern an einem anderen als dem normalen Ort
stattgefunden. "Nur in dieser Ortsverschiebung sozusagen sehe ich
mindestens nichts, was als solches als schlecht bezeichnet werden
könnte."
PAPST PIUS XII. ZUR KÜNSTLICHEN BEFRUCHTUNG
ANSPRACHE VOM 29. SEPTEMBER 1949: "DIE KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
AUSSERHALB DER EHE IST KURZ UND EINFACH UNMORALISCH ZU BEURTEILEN. DIE
KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG IN DER EHE, JEDOCH HERVORGERUFEN DURCH DIE
AKTIVE EINWIRKUNG EINES DRITTEN, IST EBENFALLS UNMORALISCH UND DESHALB
UNWIDERRUFLICH ABZULEHNEN."
NOCHMALS: PAPST PIUS XII. ZUR KÜNSTLICHEN BEFRUCHTUNG
In seiner Ansprache vom 29. Oktober 1951 sagte Pius XII.: "Das
Zusammenleben der Gatten und den ehelichen Akt herabzumindern auf eine
reine organische Funktion zur Übertragung der Keime hieße das Heim, das
Heiligtum der Familie, in ein gewöhnlich biologisches Laboratorium
verwandeln. Deshalb haben Wir in Unserer Ansprache vom 29. September
1949 an den Internationalen Kongreß der katholischen Ärzte die
künstliche Befruchtung in aller Form aus der Ehe herausgewiesen. Der
eheliche Akt ist in seinem natürlichen Gefüge eine persönliche
Betätigung, ein gleichzeitiges und unmittelbares Zusammenwirken der
Gatten, das durch die Natur der Handelnden und die Eigenheit der
Handlung der Ausdruck des gegenseitigen Sichverschenkens ist und dem
Wort der Schrift gemäß das Einswerden "in einem Fleisch allein"
bewirkt. Das ist viel mehr als die Vereinigung von zwei Keimen, die
auch künstlich getätigt werden kann, also ohne die natürliche Handlung
der Gatten. Der eheliche Akt, so wie die Natur ihn anordnet und gewollt
hat, ist ein persönliches Zusammenwirken, zu dem die Brautleute im
Eheabschluß sich gegenseitig das Recht übertragen." (zit. nach DT vom
28.7.1978)
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