56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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1. WEIHNACHTEN!
2. MORD IM VATIKAN
3. DIE LÄSTERUNG DES GEISTES
4. DIE ENTFÜHRUNG VON S.E. MGR. NGO-DINH-THUC
5. 'BRÜDERLICHKEIT' IM BROTHER-JAHR
6. ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG' DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE
7. WELCH EINE SCHANDE!
8. DAS GLAUBENSBEKENNTNIS DES HL. ATHANASIUS
9. DER UNTERGANG DER TITANIC...
10. MITTEILUNGEN DER REDAKTION
ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG' DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE
 
ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG'
DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE



Am 16. Okt. 1984 hat Mgr. Wojtyla durch einen Brief seines Propräfekten der vatikanischen sog. 'Kongregation für den Gottesdienst', Mgr. A. Mayer an die Präsidenten der 'Bischofskonferenzen' die Zelebration der (trident.) Messe wieder gestatten Lassen. Eigentlich kann man zu diesem Vorgang aus unserer Sicht nur das wiederholen, was wir schon früher ausführten, als sich eine solche 'Wiederzulassung1 als Möglichkeit vatikanischer Politik abzuzeichnen begann:

1.) Man kann weder etwas verbieten noch wieder zulassen, was Christus schlechterdings von Seiner Kirche bis zum Ende der Zeiten gefordert hat: die Feier der hl. Messe.
2.) Die jetzige sog. 'Kirchen'führung hat wegen ihres Glaubensabfalles bzw. wegen Häresie jegliche wahre Autorität verloren.

Da aber dennoch eine Reihe von Utopisten bzw. professionellen Taktierern die Gläubigen zu verwirren und falsche Hoffnungen zu wecken versuchen, gehen wir auf diesen Vorgang ein. Denn Parolen von der 'Bekehrung' des 'Hl. Vaters' oder der "völligen Wende" machen bereits die Runde.

Im folgenden veröffentlichen wir a) den Brief von Mgr. Mayer an die Präsidenten der sog. 'Bischofskonferenzen' und b) einige markante Stellungnahmen aus den führenden deutschen Presseorganen, die sehr deutlich die allgemeine Einschätzung der 'Wiederzulassung' der hl. Messe wiederspiegeln, um so durch unvoreingenommene Zeugen (für unser Anliegen!) zu zeigen, was mit dieser Aktion in Wirklichkeit beabsichtigt werden soll.

Eberhard Heller


***

a) BRIEF VON MGR. MAYER AN DIE PRÄSIDENTEN DER SOG. 'BISCHOFSKONFERENZEN'
(zitiert nach DT vom 23.lo.84 - offizielle Übersetzung, von KNA verbreitet)

"An die Präsidenten der Bischofskonferenzen!

Vor vier Jahren wurden auf besonderen Wunsch des Heiligen Vaters die Bischöfe der ganzen Kirche aufgefordert, über folgende Fragenkomplexe Bericht zu erstatten:

- über die Art und Weise, wie Priester und Gläubige ihrer Diözesen das Missale aufgenommen haben, welches Papst Paul VI. im Jahre 197o gemäß den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert hat;
- über die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Liturgiereform selbst;
- über eventuelle Widerstände, die es in diesem Zusammenhang gegeben hat.

Das Ergebnis dieser Umfrage wurde an alle Bischöfe gesandt (vgl. Notitiae Nr.185, Dezember 1981). Aufgrund dieser Antworten schien sich das Problem der Priester und Gläubigen fast vollständig gelöst zu haben, die sich dem sogenannten Tridentinischen Ritus verbunden fühlten. Nachdem das Problem aber weiterbesteht, bietet der Heilige Vater in dem Wunsch, auch diesen Gruppen entgegenzukommen, den Diözesanbischöfen die Möglichkeit an, Priestern und Gläubigen, die namentlich darum einkommen, zu gestatten, die Messe nach dem Missale Romanum in seiner Ausgabe von 1962 zu feiern, wenn sie sich dabei an die folgenden Bestimmungen halten:

a) Mit aller Klarheit muß auch öffentlich bekannt sein, daß diese Priester und die jeweiligen Gläubigen in keiner Weise die Positionen derjenigen teilen, die die Legitimität und Lehrgenauigkeit des Missale Romanum anzweifeln, welches Papst Paul VI. 1970 promulgierte.
b) Die Feier wird ausschließlich den Gruppen vorbehalten, die danach verlangen; in Kirchen und Oratorien, die der Bischof bestimmt (nicht jedoch in Pfarrkirchen, es sei denn, daß der Bischof dies in besonderen Fällen eigens erlaubt); an den Tagen und zu Bedingungen, die der Bischof festsetzt, gewohnheitsmäßig oder in einzelnen Fällen.
c) Diese Feiern müssen gehalten werden nach dem Missale von 1962 und in lateinischer Sprache.
d) Es muß jede Vermischung zwischen Texten und Riten der beiden Missale vermieden werden.
e) Jeder Bischof soll diese Kongregation von den von ihm gegebenen Erlaubnissen informieren und nach Ablauf eines Jahres nach Gewährung des Induits über das Ergebnis seiner Anwendung berichten.

Diese Erlaubnis, die bezeichnend ist für das Bemühen des gemeinsamen Vaters für alle seine Söhne, muß in einer Weise benutzt werden, die sie nicht in Widerspruch zur treuen Beachtung der Liturgiereform im Leben der jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften stellt. Gerne benutze ich die Gelegenheit, um Ihnen meine Hochschätzung auszusprechen."

Mit den besten Empfehlungen
Erzbischof Augustin Mayer, Pro-Präfekt
Virgilio Noe, Sekretär
***

b) PRESSESTIMMEN

aus FAZ vom 17.lo.84: "Die neuerliche Erlaubnis zur Tridentinischen Messe kann schwerlich als Rückschritt des Papstes in die vorkonziliare Zeit verstanden werden. (...) Die Bedingungen der Gottesdienstkongregation unter Erzbischof Mayer für eine Erlaubnis sind so restriktiv gefaßt, daß darin keine Einschränkung des Konzils durch den Papst gesehen werden kann. Mit der grundsätzlichen Möglichkeit wird jedoch die Entscheidung zum Verbot der Tridentinischen Messe korrigiert, die seinerzeit viele Katholiken befremdet hatte. Diese Gläubigen konnten - anders als extremistische Traditionalisten - nicht verstehen, daß die Befürwortung des Zweiten Vatikanums von einer Bejahung der Liturgiereform abhängig gemacht werden sollte. Die Bischöfe ihrerseits hatten dafür wohl Gründe, weil für sie der Durchbruch auf dem Konzil zu einer inneren Reform der Kirche in der Liturgie erzielt worden war. In der Zwischenzeit hat sich der Streit um die Tridentinische Messe so weit entschärft, daß man diesen Ritus als Möglichkeit bestehen lassen kann; solange, bis kein Katholik mehr in dieser Meßform aufgewachsen ist. Mit seiner Billigung hat Johannes Paul II. einen Stein des Anstoßes kirchenrechtlich aus der Welt geschafft, der in Wirklichkeit keiner mehr war."

aus DIE WELT vom 17.lo.84: "In vatikanischen Kreisen verlautet, in der Kult- und Sakramentenkongregation habe man über die - wenn auch stark begrenzte - Wiederzulassung der lateinischen Messe lebhaft diskutiert. Bei der Abstimmung in der Vollversammlung der Kongregation soll nur das indirekte Eingreifen des Papstes den Befürwortern eine knappe Mehrheit von zwei Stimmen verschafft haben. Kardinal Casoria als Kongregationspräfekt habe den Text des Schreibens an die Diözesanbischöfe nicht unterschrieben. Und sein Nachfolger, Erzbischof Mayer, habe es nur auf ausdrücklichen Wunsch des Papstes getan."

aus SZ vom 17.lo.84: "Nach Indiskretionen aus Vatikankreisen soll die Entscheidung des Papstes nicht ohne Widerstand auch in der Kurie getroffen worden sein; selbst in der zuständigen Kongregation habe es Gegenstimmen gegeben. Die italienische katholische Nachrichtenagentur zitierte einen hohen Prälaten mit der Bemerkung: 'Es ist ein Schritt zurück. Der Text des Papstes muß aber als ein Akt der Barmherzigkeit verstanden werden gegenüber schmerzlichen Situationen in nostalgischen Kreisen. Die wirkliche Gefahr besteht nicht in dem Brief des Papstes, sondern in dem möglichen Mißbrauch, um rückschrittliche Ziele in der Kirche zu erreichen.'"

Dr. Rudolf Hammerschmidt G.m MÜNCHNER MERKUR vom 27.+28.lo.84), Pressedienst der deutschen, sog. 'Bischofskonferenz': "Der Hauptunterschied zwischen der vorkonziliaren und der erneuerten Meßordnung kann vielleicht am einfachsten mit den ersten Worten verdeutlicht werden, mit denen beide Ordnungen beginnen. Die tridentinische Meßordnung beginnt mit den Worten 'Sacerdos paratus', das heißt, 'wenn der Priester angekleidet ist'. Die erneuerte Meßordnung beginnt mit den Worten 'Popolo congregato', das heißt, wenn sich die Gemeinde versammelt hat. (...) Die Erlaubnis des Papstes, unter bestimmten Voraussetzungen die Heilige Messe nach dem alten Ritus zu feiern, ist Ausdruck der pastoralen Sorge 'des gemeinsamen Vaters', die Herde der Gläubigen zu einen. Die Feier der Heiligen Messe ist die grundlegende Darstellung der Einheit der Kirche." (Anm.d.Red.: genau dieses Argument der Einheitsdarstellung wurde früher benutzt, um die alte Messe zu verbieten!!! Man sieht, was man aus Argumenten machen kann.)

"Streiflicht" aus SZ vom 17.lo.84: "In principio erat verbum - auf Deutsch: 'Im Anfang war das Wort'. So beginnt das Johannesevangelium, das einstmals den Schluß der katholischen Messe bildete, ehe es zum Segen und zu jenem 'Ite missa est' kam, das auch Nicht-Lateiner stets kapierten und mit einem 'Gott sei Dank!' sowie schleunigem Auszug aus der Kirche quittierten. Die Frage, ob denn Gott, von dem da die Rede war, lateinisch gesprochen habe, warum sich folglich die Liturgie ein für allemal an die Sprache des römischen Altertums klammern müsse, kam höchstens Ministranten; und denen gab der Pfarrer prompt Bescheid: der Einheitlichkeit und Universalität der Meßfeier zuliebe - auch wenn (aber das gab er nicht preis) die lateinische Tradition allmählich auf Kosten der Allgemeinverständlichkeit, also einer Teilnahme ging, die doch das Wesen des 'Abendmahls' ausmachen sollte. Es ist, im nachhinein betrachtet, nur noch schwer zu begreifen, wie viele Jahrhunderte die katholische Kirche darüber hinwegsah und es hinnahm, daß ein ungebildetes Kirchenpublikum die 'stille Messe' oder aber, wenn schon, Pontifikalämter bevorzugte, in denen man das vergessene Latein des Gloria oder des Credo als Ohrenschmaus genoß, am genüßlichsten, wenn es in Mozart-Klängen daherschwebte. Wie man weiß, hat erst das II. Vatikanische Konzil der sechziger Jahre die Volkssprache im Gottesdienst vollends aufgewertet und damit eine Konsequenz gezogen, die spätestens zu Luthers Zeit fällig war. Das dreifache Konzil von Trient, über das man noch heute streiten kann, ob es sich in Reaktion und Gegenreformation erschöpfte oder bereits ein Stück katholischer Reform war, hat noch einmal das Rad der Geschichte angehalten. Gab der Reformator dem Volk das von ihm eingedeutschte Wort Gottes zum Eigengebrauch in die Hand, so dekretierte das Tridentinum die lateinische Vulgata - was (mitsamt anderen Dekreten) die Mauer zwischen Klerus und Laien nur noch höher zog. Man wollte einfach nicht wahrhaben, daß die Latinisierung der Papstkirche ein historischer Prozeß, keine heilsgeschichtliche Notwendigkeit war. Heutzutage eine Banalität, nachdem das zweite Vatikanum endlich die Dimension des Historischen auch in der Kirchengeschichte erfaßt und so dem Katholizismus zu einer Vergegenwärtigung verholfen hat. Insofern ist es mitnichten eine Kleinigkeit, wenn Rom nun den tridentinischen Meßritus, seit dem Konzil die Ausnahme von der Regel, wieder erlaubt - unter gewissen Umständen und Bedingungen freilich; aber die lassen sich bekanntlich schaffen. Als Schachzug gegen den rabiaten Traditionalisten Lefebvre, der zusammen mit der Liturgiereform das ganze Reformkonzil ablehnt, mag das päpstliche Rundschreiben eine gewisse Rechtfertigung finden. Als Korrektur, wenn so gemeint, wäre es ein Anachronismus - geschrieben darum in unverständlichen Latein."

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Schlußbemerkung :

Es wird keinem schwerfallen herauszufinden, daß diese 'Wiederzulassung' die Verwirklichung des alten Ratzinger-Programms darstellt, nämlich die alte Messe "auslaufen" zu lassen: weil man keine Märtyrer haben möchte. Hier einen Hoffnungsschimmer zu sehen hieße Herrn Prof. Ratzinger zu unterschätzen.

Aber wie reagierten nun die sog. 'Traditionalisten', d.h. diejenigen, die sich aus sekundären - und nicht primär aus religiösen - Gründen zu Verfechtern der Tradition erklären? Was sagte Lefebvre dazu? Man lese, damit man seine Antwort richtig einschätzen kann, noch einmal die fünf Bedingungen, unter denen die alte Messe zelebriert werden darf. Nun - Lefebvre ist über die tapstf-Entscheidung "sehr glücklich", wie er im französischen Rundfunk erklärte (vgl. SZ und FAZ vom 17. lo.84). Über diese Erklärung können nur diejenigen erstaunt sein, die vergessen haben, was Lefebvre am 17.9.1976 an de Saventhem (alias Friedenau), den Präsidenten der sog. Una Voce-Föderation schrieb: "Für die universale Kirche sehe ich wie Sie, die friedliche Koexistenz der vor- und nachkonziliaren Riten voraus." Und was meinte Lefebvres Adept Schmidberger einige Wochen vor der sog. 'Wiederzulassung': "Wir wollen, so sagte ich (in Rom), unsere Kräfte restlos für den Hl. Stuhl (d.i. in personam: Wojtyla) verzehren, wie dies die Jesuiten im 16. Jahrhundert getan haben." (NWZ-SÜDWESTPRESSE vom 12.10.84).

N.B. was macht z.B. eine Bügerinitiative, wenn ihrem Begehren statt gegeben worden ist? Sie löst sich auf.

Eberhard Heller
 
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