56. Jahrgang Nr. 4 / Juli 2026
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1. Die Ereignisse der beiden letzten Jahre
2. LEBENSLAUF S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC
3. DIE BISCHOFSWEIHEN
4. EIN BRIEF VON BISCHOF MOISES CARMONA
5. LEBENSLAUF VON MGR. GEORGE MUSEY
6. BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS
7. EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN
8. DIE WEIHE EINES BISCHOFS
9. DIE ANGRIFFE
10. DER FALL BARBARA
11. ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC
12. ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN
13. EIN SCHLECHTER PAPST
14. WIE DIE SCHEMATA ZUR LITURGIEREFORM UNTERZEICHNET WURDEN
15. UNSERE AKTIVITÄTEN
16. WO STEHEN WIR?
EIN BRIEF VON BISCHOF MOISES CARMONA
 
EIN BRIEF VON BISCHOF MOISES CARMONA


übers. v. Eugen Golla

Acapulco, 16.5.1982


Herrn Alvaro Ramirez Arandigoyen, Argentinien

Mein teurer und treuer Freund!

In Beantwortung Ihres Briefes vom 3. Mai 1982 sollte ich Ihnen folgendes sagen: Es ist klar, daß unter normalen Verhältnissen kein Bischof einen anderen nach Belieben konsekrieren darf; aber die Verhältnisse, in denen wir gegenwärtig leben, sind durchaus nicht normal, da sie einen Spezialfall darstellen, für welchen nichts klar gesetzlich geregelt ist. Es bestehen drei Charakteristika dieser Zeit:

1. Seit dem Tode Pius XII. haben wir nur unrechtmäßige Päpste gehabt; d.h. seit über 20 Jahren ist der Heilige Stuhl vakant.

2. Beinahe der gesamte Episkopat ist vom wahren Glauben abgefallen und hat die ewige Kirche verleugnet, seitdem er sich mit einer neuen Religion eingelassen hat.

3. Die treuen Gläubigen hungern nach Gottes Wort, das ihnen nicht mehr gepredigt wird, und die treuen Gläubigen bitten uns um die katholischen Sakramente.

Zuerst setzten wir unsere Hoffnung auf Erzbischof Lefebvre, in dem wir den wahren katholischen Bischof sahen, den Verteidiger der wahren Kirche, von dem sie auf legitime Weise die apostolische Sukzession erben würde. Aber wir sind getäuscht worden. Lefsbvre war nicht ehrlich, und als wir sahen, daß er mit dem Vatikan Geschäfte machte, von dem alle Schläge gegen die wahre Kirche gekommen sind, fühlten wir uns verraten.

Aber wenn auch die Menschen Fehler machen, Gott kann sich nicht irren, noch kann Er seine Kirche im Stich lassen. Deshalb trat nach dem Plane der Vorsehung und zur rechten Zeit der berühmte und demütige Erzbischof von Hue / Vietnam auf, der mit seinen mutigen Erklärungen die Menschheit auf die verzweifelte Lage, in der sich die Kirche in den Augen Gottes befindet, hinwies. Hierauf erklärte er den Hl. Stuhl für vakant, die neue 'Messe' für ungültig und verpflichtete sich als katholischer Erzbischof, für die Kirche alles zu tun, was er kann und tun soll.

Mir wurde die Bischofswürde angeboten. Ich mußte darüber viel nachdenken; und wenn ich mich dann schließlich dafür entschied, tat ich dies allein deshalb, weil ich etwas beitragen wollte zum Heil und zum Triumpf der Kirche. Am 17. Oktober 1981 wurden Pater Zamora und ich von Erzbischof Thuc in einer wahren Katakombe, ohne andere Zeugen als zwei berühmte Doktoren, zu Bischöfen geweiht. Beide waren wir uns bewußt der furchtbaren Stürme, die sich wider uns erheben würden. Aber es ermutigte uns folgendes Wort Unseres göttlichen Meisters: "Ihr werdet weinen und wehklagen, die Welt aber wird sich freuen; ihr werdet trauern, aber eure Trauer wird sich in Freude verwandeln." (Joh. 16,20)

Gleich nach unserer Ankunft in Mexiko begannen die Angriffe. Einige behaupteten - ohne jede Begründung -, daß unsere Konsekration ungültig gewesen sei, weil wir nach dem neuen Ritus geweiht worden sind. Andere, die ernster zu nehmen sind, beriefen sich auf die Canones 953 und 2370 und sagten, daß die Weihen zwar gültig, aber unerlaubt seien, so daß wir suspendiert wären. Wie man sieht, kennen unsere Gegner folgenden Grundsatz nicht: "Qui cum regula ambulat, tuto ambulat." ("Wer mit der Regel geht, geht sicher.") Denn sie sollten sich für den Fall, es vergessen zu haben, daran erinnern, daß Papst Gregor IX. elf und Bonifaz VIII. achtundachzig Regeln zur richtigen Erklärung der Gesetze hinterlassen haben. Diese Regeln können gemäß Canon 20 Mängel des Gesetzes in Spezialfällen, wie wir sie z.B. gegenwärtig finden, ergänzen. In der Tat sagt die 4. Regel Gregors IX. ausdrücklich: "Propter necessitatem, illicitum efficitur licitum". ("Aus der Notwendigkeit heraus wird Unerlaubtes erlaubt gemacht.")

Die Notwendigkeit, katholische Bischöfe und Priester zu haben, sowie der Mangel an den wahren Sakramenten können leicht eingesehen werden; infolgedessen sind wir gültig und erlaubt konsekriert worden.

Die 88. Regel von Bonifaz VIII. sagt ausdrücklich: "Certum est quod is committit in legem qui legis verbum complectens contra legis nititur voluntatem". ("Es ist sicher, daß der sich gegen den Geist versündigt, der sich an den Buchstaben klammert und den Geist mißachtet.")

Trifft dies zu, ist es nicht recht, dem Gesetzgeber zu unterstellen, daß er der Kirche solch einen Schaden zufügen wollte, daß wegen der Sedisvakanz weder Bischöfe konsekriert noch Priester geweiht noch die katholischen Sakramente den Gläubigen, die nach ihnen verlangen, gespendet werden dürfen.

Wir haben uns daher auf diese Regeln verlassen, um von Erzbischof Thuc die Weihe zu empfangen, wobei wir fest davon überzeugt sind, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen diese Weihen nicht nur gültig, sondern auch erlaubt sind. Ohne Zweifel hätten wir gesündigt, wenn wir, am Buchstaben haftend, die Weihen zu einem Zeitpunkt ausgeschlagen hätten, da nur noch ein einziger Bischof vorhanden ist, der die bischöfliche Sukzession weitergeben kann.

Ich weiß nicht, ob ich die Redaktionskonferenz von FIDELIDAD zufriedengestellt habe. Aber ich öffnete Ihnen mein Herz und legte Ihnen dar, was ich in dieser Streitfrage empfinde.

Seien Sie sich meiner Zuneigung bewußt. Ich bete zu Gott, Sie weiterhin zu erleuchten, um weiter kämpfen zu können zur Verteidigung der Rechte Christi und seiner Kirche, die jetzt so schamlos durch die verletzt wird, welche die Pflicht hätten, sie zu verteidigen, auch wenn dies den Verlust ihres Lebens bedeuten sollte.

De Uds. Afmo. en Xto.

Moisés Carmona R.

ADRESSE:

S.E. MGR, MOœSES CARMONA R.
TEMPLO DE LA DIV. PROV./ CALLE DE DOMINGUILLO S/N
A C A P U L C O / GRO. - MEXIKO


***

TESTIFICATIO

NOS MOYSEs CARMONA ET RIVERA, ECCLESIAE UNAE, SANCTAE, CATHOLICAE ET APOSTOLICAE ROMANAE EPISCOPUS, NOTUM FACIMUS OMNIBUS: DIE 1/A. MENSIS APRILIS ANNI 1982, CORAM PLURIBUS FIDELIBUS, QUI IN TEMPLO EXPIATORIO DIVINAE PROVIDENTIAE (IN ACAPULCO GRO, MEXICO) ADERANT, CUM EXCMUS DOMINUS EPISCOPUS ADOLFO ZAMORA ET RVDUS PATER BENIGNO BRAVO ADSINT, PRAETEREA UNICO FINE GLORIAM DEI ET ANIMARUM SALVATIONEM PROCURANDI IMPULSUS, DIGNITATEM EPISCOPALEM ECCLESIAE CATHOLICAE RVDO. PATRI GEORGE MUSEY, NATIONALITATE NORT-AMERICANA, NOS CONTULISSE, CUM OMNIBUS JURIBUS AD HANC DIGNITATEM PERTINENTIBUS.


DATUM DIE 1/A MENSI APRILIS ANNI DNI 1982


ERKLÄRUNG

Wir, Moisés Carmona Rivera, Bischof der einen, heiligen, katholischen und apostolischen römischen Kirche machen allen kund, daß wir am 1. April 1982 in Gegenwart vieler Gläubiger, welche in der Sühne-Kirche von der Göttlichen Vorsehung (in Acapulco Gro. Mexiko) zugegen waren, im Beisein von S.E. Bischof Adolfo Zamora und dem hochw. Herrn Pater Benigno Bravo, ausschließlich mit dem einzigen Ziel, damit der Ehre Gottes und der Rettung der Seelen zu dienen, den hochw. Pater George Musey, nordamerikanischer Nationalität, zur Bischofswürde der Römischen Kirche mit allen Rechten, die in dieser Würde enthalten sind, erhoben haben.

Gegeben am 1. April 1982

(sign.: + Moisés Carmona)
 
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