56. Jahrgang Nr. 4 / Juli 2026
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1. Die Ereignisse der beiden letzten Jahre
2. LEBENSLAUF S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC
3. DIE BISCHOFSWEIHEN
4. EIN BRIEF VON BISCHOF MOISES CARMONA
5. LEBENSLAUF VON MGR. GEORGE MUSEY
6. BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS
7. EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN
8. DIE WEIHE EINES BISCHOFS
9. DIE ANGRIFFE
10. DER FALL BARBARA
11. ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC
12. ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN
13. EIN SCHLECHTER PAPST
14. WIE DIE SCHEMATA ZUR LITURGIEREFORM UNTERZEICHNET WURDEN
15. UNSERE AKTIVITÄTEN
16. WO STEHEN WIR?
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN
 
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON
MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA
GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN



von
Dr. Eberhard Heller


Verschiedene Anfragen und Einwendungen gegen die von S.E. Mgr. Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc im letzten Jahr und kürzlich auch von S.E. Mgr. Moisés Carmona gespendeten Bischofsweihen - man vgl. dazu auch die geäußerten Auffassungen in dem "Offenen Brief" von Herrn Rektor a.D., Otto Braun in diesem Heft - veranlassen mich, einige grundsätzliche Bemerkungen dazu und zu ihrer Vorgeschichte zu machen. Ich greife dabei ein wenig zurück.

Um das, was letztes Jahr in Toulon, dieses Jahr in Mexiko und den U.S.A. geschah und viele Gemüter bewegt, richtig zu verstehen und zu bewerten, ist es nötig, das Bild der kirchlichen und religiösen Situation zu zeichnen, wie es sich bereits damals, d.h. Ende der 60-er, Anfang der 70-er Jahre bot:

1. ein häretischer (oder apostatischer) 'Papst' auf der Cathedra Petri;

2. die überwiegende Mehrheit des Klerus ebenfalls in Apostasie oder Häresie;

3. ein neuer, obligatorischer, ungültiger 'Meß'ritus;

4. ungültige Sakramentsriten, oder zumindest zweifelhafte;

5. ungültige bzw. zweifelhafte Weiheriten;

6. fortgesetzte Zerstörung der dogmatisch fixierten Glaubenslehre;

7. fortgesetzte Zerstörung oder Untergrabung der katholischen Moralgrundsätze.


Wenn mit Gottes Hilfe nichts zu ihrer Rettung geschehen würde, drohte die Revolution von oben die Kirche Christi bald ausgelöscht zu haben. Denn

a) ohne wahren Glauben gäbe es keine Heilsvermittlung,

b) ohne Sakramente keinen unmittelbar lebendigen, konkreten Zugang zu Gott,

c) ohne hl. Meßopfer keine Wiedergutmachung und Versöhnung, keine unmittelbare reale Liebesverbindung mit Gott,

d) ohne Hierarchie hörte die Kirche auf, Institution der sakramentalen Heilsvermittlung zu sein,

e) ohne gültige Weihesakramente risse die apostolische Sukzession ab.


Was unter diesen Vorraussetzungen von der von Christus gestifteten und beauftragten Kirche übrig bleiben würde, wäre eine 'Kirche', die weder einig, heilig, katholisch noch apostolisch wäre. Was übrig bliebe, wäre eventuell eine Sekte übelster Art. Nachdem es offenkundig war, daß diese Revolution von oben, d.h. von Paul VI. ausging, daß also die häretischen Veränderungen im Dogma und in den Riten von ihm als ausdrücklich gewollt durchgeführt wurden, stellte sich zugleich auch die Frage nach seiner Legitimität als Papst. Zwei der ersten, die auf dieses Problem hinwiesen und es sachlich präzise behandelten, waren H.H. Pater Dr. Joaquín Sáenz y Arriaga / Mexiko und Herr Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A.. In der EINSICHT wurde diese Frage - neben der ausführlichen Untersuchung des sog. 'N.O.M.' durch Herrn Franz Bader - seit dem Erscheinen des 1. Heftes im April 1971 (!) von verschiedenen Autoren immer wieder behandelt.


Dabei gingen die weiteren Überlegungen sofort dahin:

1. Wie kann die Kirche als Institution gerettet werden?

2. Wie kann das hl. Meßopfer bewahrt werden, ebenso die andern Sakramente?

3. Wie kann die Verkündigung der wahren Doktrin gewährleistet werden?

4. Wie kann die apostolische Sukzession gesichert werden?

All die hier aufgezählten Fragen wurden nicht nur theoretisch behandelt, sondern man ging mit den sehr begrenzten Kräften auch daran, an ihrer Lösung konkret zu arbeiten - es versteht sich, ohne darüber öffentlich zu reden.

Wie hätte sich die Kirche in einer solchen Situation, in der durch den Glaubensabfall ihres Oberhauptes eine solche Krise ausgelöst worden war, verhalten müssen?

Normalerweise wird ein Papst, der in Häresie gefallen ist, von einem Conventus als für abgesetzt erklärt, wie das in der Geschichte der Kirche häufiger geschah. Denn ein häretischer 'Papst' ist gleichsam ein Widerspruch in sich. Er hat ipso facto sein Amt verloren, er hat sich dadurch selbst abgesetzt. ("Papa haereticus est depositus", so der hl. Robert Bellarmin, ebenso Suarez.) Da aber die Kirche nicht nur unmittelbare spontane Glaubensgemeinschaft ist, aus der man sich ausschließt, wenn man nicht mehr den gleichen Glauben lebt, sondern auch sichtbare, juridisch organisierte Institution ist, muß ein 'Papa' haereticus vor der Kirche öffentlich als für abgesetzt erklärt werden.

("Papa haereticus ... est deponendus", so der hl. Kajetan, so Jean de St. Thomas.)

Die Feststellung vor der Kirche, daß ein Papst in Häresie gefallen war, traf normalerweise (ein vom Kaiser als Protector Ecclesiae einberufener) Conventus - im Regelfall das rechtgläubig gebliebene Kardinalskollegium -, der ihn damit zugleich auch als (sich selbst) abgesetzt (habend) erklärte und daraufhin zur Wahl eines neuen Papstes schritt. Erste Aufgabe dieses Papstes war es dann, die neu aufgetretenen Häresien und die Häretiker zu verurteilen.

Es ist das eigentliche Mysterium des Bösen unserer Zeit, daß bisher dieser chaotische Zustand, in dem wir kirchlich leben, nicht beendet wurde, daß fast alle Amtsträger abgefallen sind, daß sich ein solcher Conventus nicht gebildet hat, der seine Aufgabe wahrzunehmen gehabt hätte. Wir leben seit dem Jahre 1963, als Montini (Paul VI.) den Stuhl Petri okkupierte - ebenso wie seine Nachfolger - in einer papstlosen Zeit; es herrscht Sedisvakanz. (Man kann sich jetzt noch darüber streiten, ob Montini bereits bei seinem Amtsantritt oder früher oder später Häretiker war; die Sachlage wird durch die mögliche Veränderung des Datums des Beginns der Sedisvakanz nicht verändert.)

Trotz der Veröffentlichung des "Liber accusationis" des Abbé de Nantes gegen Paul VI. und neuerlich der "Declaratio" von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc, die diesen Tatbestand dokumentiert, werden vom rechtgläubigen Klerus keinerlei Anstrengungen unternommen, diesen Zustand zu beenden. Die meisten traditionell eingestellten Kleriker und Gläubigen belügen sich schlicht über das wirkliche Ausmaß der geistig-religiösen Katastrophe, in der wir alle leben, und lassen alles weiter schluren. Die Hauptschuld an diesem Gewurstle trägt der europäische, traditionell bzw. rechtgläubig eingestellte Klerus, der, von wenigen Ausnahmen abgesehen, restlos versagt hat!!! Dies muß festgehalten werden. Jeder wirtschaftet nur in seine Tasche, denkt nur an seine Rente; überall Heilsegoismus krassester Art. Man ist zu feige, zu faul, zu heuchlerisch, dünkelhaft, ohne Hochherzigkeit, ohne Gottvertrauen, kraftlos und eitel: Kein Handeln ohne hundertfache Rückversicherung. Wenn etwas in mir wirkliche Verbitterung auslösen kann, dann ist es der Gedanke an dieses unendlich beschämende, unendlich traurige, unendlich würde-, ja ehrlose Verhalten der sog. rechtgläubigen europäischen Geistlichen. Ich verliere manchmal die Beherrschung, wenn ich mir anhören muß, wie fromm, wie tapfer der und der Priester doch sei. Der Verrat der Amtskirche begegnet einem in einer sublimeren Form auf einer höheren Ebene wieder: der Verrat durch Faulenzerei, durch Verweigerung, durch Nichts-Tun. Und so geht der letzte Rest von Vertrauen bei den Gläubigen verloren.

Angesichts dieses, fast totalen Versagens der Geistlichen, besonders der jüngeren, die, obwohl sie sich über die Situation sehr wohl im Klaren waren, noch bewußt die wenigen guten Unternehmungen möglichst torpedierten (weil ihre Privatinteressen betroffen waren), also angesichts dieses Versagens war es mit den übrigen, willigen, aber sehr begrenzten Kräften bisher nicht möglich, diese wichtige Aufgabe, nämlich die Einberufung eines Conventus voranzutreiben.

Parallel zu diesen Anstrengungen liefen aber von Anfang der 7o-er Jahre die Bemühungen, die apostolische Sukzession zu retten, ohne die die Kirche verloren wäre. Zunächst wurde M. Lefebvre von uns auf dieses Vorhaben hin angesprochen: er möge doch angesichts der Dringlichkeit einen Bischof weihen. (N.B. Damals war uns die Problematik seiner eigenen Weihen noch nicht bekannt.) Er reagierte zynisch. Nachher wurde er noch von den verschiedensten Seiten daraufhin angesprochen. Trotz seiner Ablehnung einer von ihm vorgenommenen Bischofsweihe ging M. Lefebvre allerdings später mehrfach doch so weit, daß er eine in Aussicht gestellte Bischofsweihe als Druckmittel gegen 'Rom' benutzte, um seine 'Eingliederung' in den apostatischen Verein zu beschleunigen. (N.B. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine theologisch halbwegs gebildete - großer Katechismus genügt -, primär religiös eingestellte Person nicht^ fähig sein sollte zu durchschauen, daß M. Lefebvres Position, weil in sich absolut widersprüchlich, unhaltbar ist. Die Lefebreisten sind entweder dumm oder moralisch defizient bzw. direkt bösartig. Schande über all diejenigen, die sein Spiel wissend mitbetrieben haben oder mittreiben!)

Es wäre leicht gewesen, die apostolische Sukzession durch Bischöfe der Alt-römisch-katholischen Kirche zu sichern, von denen eine ganze Reihe ihre Unterstützung angeboten haben. Doch diese haben (unter der Voraussetzung der Gültigkeit ihrer eigenen Weihen, die allerdings nicht gewährleistet ist!) durch ihren schismatischen Zustand keinerlei wahre Beauftragung zur Amtsausübung. Ihre Sakramente dürfen nur in extremis, d.h. im Todesfall angenommen werden. Daraufhin angesprochen, erklärte sich dagegen S.E. Mgr. Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc gleich bei der ersten längeren Unterredung bereit, Bischöfe zu weihen, weil er die drohende Gefahr für die Kirche ähnlich sah. So kam es schließlich zu der Weihe von S.E. Mgr. Guerard des Lauriers, zu den Bischofsweihen I.E. Mgr. Cannona und Mgr, Zamora. Darum - um die Sukzession zu sichern - weihte S.E. Mgr. Carmona unter der Assistenz von Mgr. Zamora dieses Jahr die mexikanischen und amerikanischen Priester, die sich im Widerstand bewährt hatten, zu Bischöfen.

Die ersten Weihen mußten vorläufig geheim gespendet und geheim gehalten werden, aus dem gleichen Grund, warum Pius XII. Bischofsweihen in Rußland geheim spenden ließ. Man mußte vorsichtig sein, denn Mgr. Thuc wurde laufend überwacht. Für alle Beteiligten bestand (und besteht noch) Gefahr, über die man sich im Klaren war. Dennoch geschah die Geheimhaltung nicht aus Furcht - niemand hatte Angst! -, sondern um die Weihen überhaupt durchführen zu können. Hätte man es öffentlich gemacht, hätte die andere Seite alles getan, die Weihen zu verhindern. Den Weihen wohnten Zeugen bei. Sie sind überdies ausführlich dokumentiert, auch photograpisch. Nachdem die Konsekrationen jedoch durch P. Barbara, der selbst zum Bischof ga/eiht zu werden wünschte, in gehässigster Form verraten worden waren (ähnlich wie das Montini mit den Geheim-Bischöfen in Rußland gemacht hat), wurden die weiteren Weihen in aller Öffentlichkeit gespendet.


Gegen sie und die Person von Mgr. Ngo-dinh-Thuc richten sich offen oder unterschwellig etliche Bedenken:

1. Da Mgr. Thuc die Bischöfe von Palmar geweiht hat, hat er sich als Konsekrator disqualifiziert - so ein Einwand.

Antwort: Der jeweilig konsekrierende Bischof ist verpflichtet, die Weihekandidaten nach menschlichem Wissen zu prüfen. Das hat Mgr. Thuc getan. Er hat die Palmarianer geweiht, weil er der Auffassung sein konnte, der Kirche damit einen wesentlichen Dienst zu tun. Hinterher ist man immer klüger. Ich habe noch niemanden angetroffen, der Kardinal'Faulhaber nachträglich Vorwürfe gemacht hätte, weil er Döpfner, einen der großen, einflußreichen Moderatoren des II. Vatikanums, zum Bischof geweiht habe. Menschliches Wissen schließt, wie sich das in Palmar oder an Döpfner gezeigt hat, Irrtum nicht aus. Und wer hat all die anderen abgefallenen Bischöfe geweiht? Machte man deswegen einem Pius XII. Vorwürfe!

2. Mgr. Thuc ist Chef von Palmar gewesen.

Antwort: Das war er nie. Gleich nach den Weihen haben sie sich von ihm getrennt. Sie schulden ihm bis heute noch Reisegelder, die er für sie ausgelegt hat!

3. Die Weihen wurden ohne päpstliche Autorisation unerlaubt gespendet, gegen CIC, can. 953 bis 955.

Antwort: Das stimmt, wenn man die rechtlichen Vorschriften rein formal nimmt. Es gab eine französische Gruppierung traditioneller Prägung, die Mgr. Thuc nach Bekanntwerden wegen der Unerlaubtheit heftig attakierte.(Inzwischen haben sich die Vorwürfe von dieser Seite nach einigem Nachdenken in inständiges Bitten um einen legitimen Papst verwandelt.) Man muß sich aber angesichts der schier ausweglosen Situation über einige wesentliche Punkte Klarheit verschaffen:
a) Wir haben keinen Papst, der die Vollmacht zur Weihe hätte geben können. Hätten wir einen, wäre er bestimmt nicht übergangen worden, d.h. man hätte überhaupt nicht in seine Amtsführung eingegriffen,
b) Bei den Weihen ging es nicht um eine beabsichtigte Verletzung des Kirchenrechtes, sondern um die Bewahrung der apostolischen Sukzession. Wenn ein Arzt einem Patienten helfen soll, ist er häufig auch gezwungen, normalerweise geltende Schamhaftigkeit außer acht zu lassen,
c) Das höchste Gesetz gilt dem Heil der Seelen. (Suprema lex salus animarum.) Ohne Bischöfe keine Priester(weihen), ohne Priester keine Sakramente! Das göttliche Recht hat nach Auffassung von Mgr. Thuc Vorrang vor dem rein kirchlichen Gesetz, wenn dieses sich gegen das erstere stellt oder gegen dieses mißbraucht wird. Abgesehen davon habe der Apostel Paulus, so Mgr. Thuc weiter, auch ohne (Vor)Wissen des hl. Petrus für die Kirche Bischöfe geweiht.

Und aus diesen Überlegungen heraus hat S.E. Mgr. Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc gehandelt! Wenn es im Heilsplan Gottes beschlossen ist, wurde dadurch die wahre apostolische Sukzession für die römisch-katholische Kirche gerettet. (Um der Gefahr eines erneuten schismatischen Auseinanderbrechens vorzubeugen, verlangen die mexikanischen Bischöfe von neuen Kandidaten die Anerkennung S.E. Mgr. Thuc als provisorischen Obern.)

Es gilt jedoch noch auf ein Problem hinzuweisen, das bei allem bisher Erreichten ungelöst blieb, ungelöst bleiben mußte, und das vermutlich etliche Gläubige zu Recht in einer gewissen Reserve behalten hat: welche Stellung und Befugnisse hat nun Mgr. Thuc, haben die neu-geweihten Bischöfe in der Kirche? Auf diese äußerst ernste Frage will demnächst der sich um den Widerstand so hochverdient gemacht habende, ehemalige Theologie-Professor an der Laterans-Universität, S.E. Mgr. Guerard des Lauriers eingehen, dessen angekündigten Beitrag wir demnächst gerne veröffentlichen werden. Falls Monsignore aus irgend welchen Gründen verhindert sein sollte, diesen Beitrag auszuarbeiten, werden wir selbst diese Problematik auf jeden Fall noch aufgreifen.
 
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