56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografía de Monseñor P. M. Ngô-dinh-Thuc - Prologo


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
Where do we stand?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Zur Diskussion über die Des-Laurierssche These


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
SOBRE EL PROBLEMA DE UNA POSIBLE ELECCION PAPAL


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Welche Bedeutung hat der Kanon 1366 § 2 des CIC


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Concerning the problem of the


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
ESSERE CRISTIANI SENZA CHIESA ?


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
¿DONDE ESTAMOS?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
ESSERE CRISTIANI SENZA CHIESA ?


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Zum Problem einer möglichen Papstwahl


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
CHRIST SEIN OHNE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
UNFEHLBAR UND FEHLBAR ZUGLEICH


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM PROBLEM EINER MÖGLICHEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
WAR JOHANNES XXIII. LEGITIMER PAPST?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
Buchbesprechung: Die Unterminierung der (katholischen) Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? -Fortsetzung


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
ARBEITEN FÜR DIE KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ENTSCHEIDUNGEN, DIE NICHT IN UNSER BELIEBEN GESTELLT SIND


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
Leser fragen


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
AUFRUF AN ALLE KATHOLISCHEN CHRISTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DAS RÄTSEL UM MGR. M. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
BISCHÖFLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
Was ist das eigentlich: Die Häresie?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
LEX CREDENDI, LEX ORANDI... - ODER NICHT ?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
NUR DIE ALTE MESSE!


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
AN IHREN FRÜCHTEN WERDET IHR SIE ERKENNEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
FORTSCHRITTE IN DER 'ÖKUMENE'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
LESERBRIEFE, LESERMEINUNG...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
NOCH EINMAL: ZUM PROBLEM DES 'UNA CUM' IM 'TE IGITUR' DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
HELDEN MIT AUSZEICHNUNG UNERWÜNSCHT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
OFFENER BRIEF VON MGR. GU…RARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
LESERBRIEF: BETR.: EINSICHT XIII(5) VOM DEZ. 1983, S.177


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
REFLEXIONEN UND MOMENTE EINER KRITISCHEN ANALYSE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
NACHRICHTEN ÜBER UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
SOGENANNTE KATHOLIKEN!


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1983
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
LEBENSWEG UND GEDANKENGUT DES PRIESTERS DR. JOAQUIN SAÉNZ ARRIAGA


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
ZU EINER VERLAUTBARUNG VON MONSEIGNEUR LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
LETTRES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
CAHIERS de CASSICIACUM


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA... Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
KOEXISTENZ DER VOR- UND NACHKONZILIAREN RITEN?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
QUE SIGNIFIE LA COEXISTENCE DES RITES PRE- ET POSTCONCILIAIRES


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
A CO-EXISTANCE OF THE PRE- AND POSTCONCILIAR RITES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
MGR. LEFEBVRES BRIEF AN MGR. WOJTYLA MIT EINER STELLUNGNAHME DES H.H. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
BRIEFWECHSEL ZWISCHEN MGR. LEFEBVRE U. ABBÉ DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
BRIEF VON PATER DES LAURIERS AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
WIEDER EINMAL DER 'NOM'


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
OFFENER BRIEF AN S. EXCELLENZ MGR. MARCEL LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Die kath. Kirchengemeinde St. Joseph


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
NIMM DICH IN ACHT, KIRCHE!


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
QUEST-CE QUE LE LEFEBVRISME ?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
CATHOLIC RESISTANCE AGAINST MODERNISM


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
DE LA RESISTANCE CATHOLIQUE A L'OCCUPATION MODERNISTE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
POURQUOI CRITIQUER?


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
Nouvelle


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
News


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
DECLARAT ION OF MGR. M.L. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
SACRE DE M. L'ABBE GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
UN COMMUNIQUE DE MONSEIGNEUR LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NUAGES NOIRS SUR LE MONDE ENTIER


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
Where do we stand?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
Ou en sommes-nous?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
THE SO-CALLED 'EXCOMMUNICATION' OF H.E. ARCHBISHOP NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
LETTRE DE M.L. GUERARD DES LAURIERS op


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
REFLEXIONS D'UN CATHOLIQUE AIMANT LA VERITE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AVERTISSEMENT D'ECÔNE AUX TRADITIONNISTES


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
LES PROPHETIES DE MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
ADVERTENCIA DE ECONE A LOS CATOLICOS TRADICIONALISTAS


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
MONSEÑOR LEFEBVRE COMO PROFETA


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
LETTRE OUVERTE D'AMERIQUE AUX FRERES DANS LA FOI


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
Concerning the problem of the 'una cum'


Ausgabe Nr. 14 Monat Oktober 1981
LA BANDE DES QUATRE


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
ALGUNAS CONSIDERACIONES SOBRE LAS CONSAGRACIONES EPISCOPALES


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
BREVES OBSERVATIONS SUR LES SACRES EPISCOPAUX


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
MGR. LEFEBVRE AS PROPHET


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
STORM CLOUDS OVER THE WHOLE WORLD


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
LE CAS BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
The apostolic succession crisis and the sacrament of order in relation to the 20th century apostasy to the church of Rome


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
La crise de la succession apostolique et le sacrement de l'ordre en relation avec l'apostasie du 20e siècle de l'église de Rome


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
DECLARATION: On John Paul II's death


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CATOLICA


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 2.Cont


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2012
Brief an Herrn Gilbert Grisé


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Arianer, Nicäaner, Modernisten, Lefebvristen, Sedisprivationisten, Sedisvakantisten, Nonkonformisten und Schlafmützen: Maran atha! - Komm Herr!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
EINSICHT, Quo vadis? (Wohin gehst du?)


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Appel à l´unité de l´Église


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Anmerkungen Nur noch Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2026
Mitteilungen der Redaktion


CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...
 
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA SE IPSUM AB ECCLESIS
PER SACERDOTES SUB SIGNIS VISIBILIBUS IMMOLANDUM *)

von

H.H. Pater Guérard des Lauriers O.P.
(übersetzt von H.H. Pfarrer Paul Schonnbroodt)

Zweck dieser Studie ist es, den Inhalt dieser vom tridentinischen Konzil formulierten und bestätigten Lehre in ihren praktischen Anwendungen auszudeuten und im Gedächtnis aufzufrischen. In der augenblicklichen Lage der Katholiken, die der Tradition die Treue halten wollen, ist dies wohl sehr angebracht. Man ist nämlich überrascht, wenn man in der Zeitschrift FIDELITER Nr.13, S.65-70, liest, was Mgr. M. Lefebvre - in seiner
"Zusammenfassung seiner Stellungnahme in Schriften und Vorträgen" - zu den beiden Fragen, die das Gewissen der Katholiken bedrängen (die der Tradition treu bleiben wollen), darlegt: bezüglich der Gültigkeit des N.O.M. und der Frage,"ob der Papst tatsächlich sein Amt innehat". (F 65 - mit dem Buchstaben "F" verweisen wir auf FIDELITER und die jeweilige Seite.)

Mgr. Lefebvre kommt darin hinsichtlich der Messe zu folgender Aufzählung: "Vor allem werden folgende fundamentale Dogmen über die heilige Messe nicht mehr klar zum Ausdruck gebracht und finden sogar Widerspruch" (F 66). Der Verfasser zählt deren fünf auf und zwar:
1. "der Priester ist der alleinige Diener am Altar",
2. "es liegt ein wahres Opfer vor",
3. "Jesus ist wahrhaft gegenwärtig, er ist das Schlachtopfer",
4. "dieses Opfer ist ein Sühnopfer" und
5. "das Opfer und das Sakrament werden durch die Worte der Wandlung - Konsekration - vollzogen"

Diese Aufzählung krankt aber an zwei Auslassungen. Außer den fünf "fundamentalen Dogmen", die von Mgr. Lefebvre angegeben werden, setzt das Konzil von Trient noch außerdem zwei andere dogmatische Lehren fest, die nicht weniger 'fundamental' sind. Ja, sie sind sogar grundsätzlich in dem Sinne, daß sie hinsichtlich aller anderen für die Opferhandlung den Wert eines Prinzips haben. Einerseits bringt Christus sich selbst zum Opfer dar, er ist nicht nur das "Schlachtopfer", sondern an erster Stelle "der Priester": "(Ipse) semetipsum obtulit" (HËbr. 9,14), und dies sowohl in der Messe wie auch am Kreuz. Anderseits erneuert Christus sein Opfer in der Messe auf sakramentale Weise "AB ECCLESIA": auf Anordnung der Kirche. Dies wird auch Mgr. Lefebvre mit Sicherheit wissen. Aber er tut so, als ob er es nicht wüßte, da er weder das eine noch das andere erwähnt, und da er in keiner Weise gerade das zweite, das "ab Ecclesia" berücksichtigt, obwohl er das ausdrücklich zu berücksichtigen hätte. Dieser 'geistige Ausrutscher' oder diese Auslassung liefert gewiß nicht die Rechtfertigung, wohl aber die einzige Erklärung für die überraschende Schlußfolgerung: "Folglich kann die Priesterbruderschaft St. Pius X. keime Mitglieder in ihren Reihen dulden, die sich weigern, für den Papst zu beten und die behaupten, daß alle Messen des Novus Ordo ungültig sind." (F 7o)

In Wirklichkeit kann diese Vorschrift nur von einer verborgenen Strategie herrühren; denn die Beweggründe, von denen sie herrühren als 'Folgerung', sind nicht stichhaltig. Diesen Aspekt der Sache wollen wir an einer anderen Stelle untersuchen, da er, wenn er auch von Bedeutung ist, im gegenwärtigen Fragenkomplex nur zweitrangig ist. Das von Mgr. Lefebvre angewendete Ultimatum soll zunächst als Anlaß dienen, jenes "fundamentale Dogma" herauszustellen, mit welchem er im Widerspruch steht. So werden wir hier nun darauf hinweisen, in welchem Sinne die Messe ab Ecclesia ist: von Rechts wegen hinsichtlich der Einheit der Kirche (I); tatsächlich durch die Feier der Liturgie (II); und das in 'Friedenszeiten' als auch in 'Kriegszeiten' (III). Daraus folgt dann die Bestimmung für die Art von 'Messe', bei welcher Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesis" genannt wird (IV).

I. Von rechtswegen ist die Messe a b E c c l e s i a

Der Auftrag "ab Ecclesia" erhellt, wie wir sehen werden, die Einheit im Opfer der Kirche, (jene Einheit), welche der Kirche als eigenes Gut angehört.

1.) "Christus setzte das neue Osterlamm ein, indem er sich selbst zum Geopfertwerden (einsetzte) unter sichtbaren Zeichen, durch die Priester, auf Anordnung der Kirche." Das Opfer, von dem Christus Priester und Opfergabe zugleich ist, wird in der Kirche von gültig geweihten Priestern dargebracht; dieses Opfer ist aber von der Kirche befohlen: "Christus (...) se ipsum AB ECCLESIA immolandum."

Es geht nicht an, das Opfer von der Kirche zu trennen; denn, in einem gewissen Sinne, ist dieses Opfer auf Grund göttlicher Einsetzung das Opfer der Kirche selbst. Die Sendung durch die Kirche, ab Ecclesia, ist integrierender Bestandteil der Handlung, bei der die Darbringung des Opfers vollzogen wird. Wer dieses "ab Ecclesia" vernachlässigt, 'vergißt' - oder wer sich gar weigert, auch dies in Erwägung zu ziehen -, der verursacht zwar nicht die Ungültigkeit der Handlung, sondern begeht zumindest in einer ausgesprochen heiligen Sache eine schwere Verfehlung bzw. eine Sünde, sofern er dies bewußt tut. Wollen wir uns daran erinnern, worin das ab Ecclesia besteht und folglich welche Pflicht der Priester, der diesen Auftrag erhält, auf sich nimmt.

2.) Das ab Ecclesia ist die dynamische Vollendung der kirchlichen Einheit, welche in der Handlung, bei der das Opfer der Kirche vollzogen wird, immanent eingeordnet wird.

Als einziger unter den Menschen kann Jesus Zeugnis geben von sich, weil Er Gott ist: "Obschon ich Zeugnis von mir selbst gebe, ist doch mein Zeugnis wahr." (Joh. VIII,14). Die von Christus gestiftete Kirche - als einzige unter allen 'Kirchen' - kann kraft ihres Oberhauptes von sich selber Zeugnis ablegen. Aus sich muß sie bezeugen, daß sie die Kirche dessen ist, der von sich Zeugnis ablegte. Und da die Kirche von sich Zeugnis ablegen muß, weil sie allein dazu ermächtigt ist, so muß sie auf Grund ihrer "Autorität" erklären (weil sie allein dazu in der Lage ist): "was von mir kommt, das ist es, was ab Ecclesia ist". Da das Opfer der Kirche genau das ist, wovon man sagen muß, daß es ab Ecclesia ist, insofern es sub signis visibilibus vollzogen wird, kommt diese Behauptung im Namen der ganzen Kirche und für die ganze Kirche zum Ausdruck bei der höchsten Handlung, welche vom Oberhaupt der streitenden Kirche vollzogen wird, und zwar bei der Darbringung des Opfers der Kirche.

So wird also bei der Handlung selbst, bei welcher der Papst die Feier vollzieht, das ab Ecclesia ipso facto bekräftigt, verkündet und promulgiert. Gerade diese Messe, wie der Papst sie zelebriert, gemäß dem Ritus, der sie näher bestimmt, (und das nicht nach jedem x-beliebigen Ritus) diese Messe wird als ab Ecclesia kommend konstituiert kraft der Handlung, welche vom sichtbaren Oberhaupt der streitenden Kirche voltzogen wird.

3.) Was nun so im Hinblick auf die formale Ursache festgestellt ist, wird jetzt auch vorzüglich hinsichtlich des Zweckes bekräftigt.

Denn, warum hat wohl das Konzil von Trient bestimmt, daß das Meßopfer, das ja das Opfer Christi und der Kirche ist, von der Kirche, ab Ecclesia, befohlen sein muß? Doch wohl hauptsächlich aus dem Grunde, damit die Kirche, von Christus her, selber das Prinzip ihrer eigenen Einheit sei, wie sie es ja auch ihrem eigenen Zeugnisse zufolge ist. Demzufolge ist die Kirche vollendet, und in der Einheit vollkommen. So hat die Eucharistie als Eigenschaft, die Einheit der Kirche zu bewirken. (S. Thomas, III q 80, a 4; Q 82, a 9, 2m) Es geziemt sich also, daß die Einheit, welche in der Kirche vom Opfer hergeleitet wird, auch die Kirche zum Ursprung habe. Mit anderen Worten: es geziemt sich, daß das Opfer ab Ecclesia sei. So gesehen ist das Opfer in der Kirche eins, auf Grund des Befehles, der von der Kirche herkommt. Im Vollzug des einzigen Opfers wird dann die Einheit der Kirche vollendet. So wird die dynamische Vollendung der kirchlichen Einheit durch das ab Ecclesia bei der Opferhandlung immanent eingeordnet.

Und da in der Kirche alles hierarchisch geordnet ist, angefangen bei der Einheit, so muß das ab Ecclesia, welches in der Kirche am Ursprung der Einheit steht, die durch das Opfer in ihr verbreitet wird - dieses ab Ecclesia also muß verwirklicht und bekräftigt werden in der Handlung, die dem Oberhaupt der Kirche zukommt. So ist darum die Handlung des Oberhauptes von Rechts wegen - und sie muß es auch tatsächlich sein - das lebendige Vorbild der Einheit. Jene, denen die Feier des Opfers aufgetragen ist, d.h. jene, die es feiern, indem sie den Befehl der Kirche erhalten haben, müssen also das gleiche Opfer feiern wie jener, der den Befehl dazu erteilt. Andernfalls würde das ab Ecclesia seine Bedeutung verlieren; ja es wäre dann sogar geschändet, weil der Grund für seine Forderung und seine Rechtfertigung praktisch geleugnet würde.

II. Die Messe ist tatsächlich ab Ecclesia auf grund der abgehaltenen Feier.

1.) PER SE hat der Priester, der die Messe feiert, die Pflicht, im Laufe der Handlung dieser Feier, näher zu bestimmen, worin das ab Ecclesia für diese Feier genau besteht.

So lautet die Schlußfolgerung der obigen Feststellungen. Die Messe ist von Rechts wegen ab Ecclesia. (I)

Positis ponendis (im Verhältnis) haben die Gläubigen die gleiche Aufgabe wie der Priester. Und wenn der Priester diese oder jene Messe feiert, so hat er "PER SE" die Pflicht, die Gläubigen, die dieser Messe beiwohnen zu belehren. Der Ausdruck "per se" besagt, daß diese Pflicht objektiv zum Wesen der Handlung gehört, worin die Feier besteht: Handlung Christi, Handlung der Kirche, Handlung des Priesters, Handlung der Gläubigen; eine Handlung also, die nur gemäß der Einheit einer Rangordnung bestehen kann.

Daß es eine knifflige Angelegenheit ist, dies theoretisch zu bestimmen, das beweist ja die Erfahrung nur allzu sehr. Aber in 'Friedenszeiten' wurden diese Fragen im Tun der Kirche so leicht gelöst, daß man diesem Umstand leider kaum Beachtung schenkte.

Im Te igitur wird nämlich deutlich und feierlich ausgedrückt, - für jeden, der einen Grundsatz annimmt und 'lebt', der allgemein angenommen war und es auch bleibt -, worin das ab Ecclesia besteht.

2.) Das Prinzip, auf welchem der Auftrag ab Ecclesia tatsächlich beruht und das für jede Meßfeier erforderlich ist.

a) Die Voraussetzungen, die für die 'Ortung' des Prinzips erforderlich sind. Da das Opfer Gott dargebracht wird, ergibt sich daraus als Folge, daß Gott zwischen sich und der Person, die das Opfer darbringt, eine neue gnadenhafte Beziehung aufnimmt. Mit 'dem Auge Gottes' betrachtet, begründet diese Beziehung die Zuerkennung und normalerweise auch die Anwendung einer übernatürlichen Frucht. Die gnadenhafte Zuerkennung ist die Folge der Genugtuung, welche Gott vom Opfer erhält; die von Gott kommende 'Zuwendung' macht dann die Erlösungsgnade aus. Die gleiche Beziehung, die von Gott neu eingesetzt wird, begründet die Zuteilung eines Verdienstes im Inneren dessen, der das Opfer darbringt. Nach St. Thomas (3a pars, Q 48) haben wir da die vier Arten, nach denen das Leiden Cheisti vollendet wurde: "per modum meriti", "per modum satisfactionis", "per modum redemptionis", "per modum sacrificii".

Was uns in diesem Falle speziell beschäftigt, ist die 'Anwendung', wie oben erwähnt. Wenn man nämlich dieses Opfer besonders darbringt, diese Messe, für diese physische oder moralische Person, so bittet man Gott, die Frucht dieses Opfers dieser Person zuzuwenden.

So kommen wir also dazu, die Normen dieser 'AN- bzw. ZU-Wendung' in Erinnerung zu rufen. Tatsächlich zeigen diese in der 'Praxis' der Kirche den Auftrag "ab Ecclesia" an.

b) Das Prinzip, auf welchem die von der Kirche ausgesprochene Behauptung des Auftrages "ab Ecclesia" beruht.

Dieses Prinzip ist, alles in allem genommen, eine Übertragung des Axioms, das am Ursprung der Gerechtigkeit steht, auf das Gebiet der übernatürlichen Ordnung. Um das darzulegen, trägt es zur Deutlichkeit bei, wenn wir vorher die Unterscheidung für die darauffolgende Bezugnahme im Gedächtnis wachrufen.

b-a) Die Unterscheidung "de condigno - de congruo" in Bezug auf die Lehre des Verdienstes.

Wenn ein Glied Christi einen Liebesakt setzt, hat es ein Verdienst "de condigno" für sich selbst. Christus hat ein Verdienst "de condigno" für sich selbst und für alle seine Glieder. Es kann nämlich niemand ein Verdienst erlangen, ohne mit Christus verbunden zu sein. Daraus folgt, daß das "De condigno"-Verdienst, welches formell die Beziehung zwischen dem Akt und der handelnden Person betrifft, ipso facto und vorrangig die Beziehung eben dieses Aktes mit Christus persönlich betrifft.

Wenn ein Glied Christi einen Liebesakt setzt, kann es für jemand anders ein "de congruo"-Verdienst erlangen, wenn es Gott gefällt!

Streng genommen würde die Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien des Verdienstes tür uns ausreichen. Aber unter dieser scheinbaren Deutlichkeit wird die Tiefe des Geheimnisses, wotin das Opfer Christi eingetaucht ist, noch irgendwie verhüllt. Wir werden also daran erinnern, daß die Kategorien-Einteilung des Verdienstes vom Axiom, das am Ursprung der Gerechtigkeit liegt, abgeleitet wird. Wir werden die Anwendungsmöglichkeiten dieses Axioms dann näher bestimmen. Daraus ergibt sich die metaphysische und theologische Formulierung des Prinzips, das unser Problem regiert.

b-b) Die metaphysische Grundlage der Unterscheidung des "de condigno" - "de congruo".

Das de condigno-Verdienst überträgt gemäß der "Analogie des Glaubens" (Rom. 12,6) auf den übernatürlichen Bereich das am Ursprung der Gerechtigkeit liegende Axiom: suum cuique (jedem das Seine).

Dieses Axiom hängt nämlich mit der Metaphysik der Person zusammen. Folglich gilt es im natürlichen wie auch Im übernatürlichen Bereich. So erklärt der hl. Thomas: "Wer auch immer für die Gerechtigkeit leidet, wenn er in der Gnade lebt, der erlangt dadurch das Verdienst des Heiles (für sich selbst)." Der hl. Thomas (3a q48 a) verweist auf das Evangelium: "Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen" (.Matth. 5, lo). Mit anderen Worten: jener erlangt die Frucht des Opfers, der es auch dargebracht hat. In dem Maße wie man opfert, in dem Maße empfängt man auch. Diesem Prinzip zufolge erlangt Christus von rechtswegen, da er als Haupt des mystischen Leibes in der Gnade steht, empfängt er in jedem seiner Glieder, d.i. für die ganze Kirche, (die sein Leib ist), die Frucht seines eigenen Opfers.

In gleicher Weise und durch die Anwendung des gleichen Prinzips empfängt der Priester von rechtswegen und notwendigerweise - empfangen auch die Gläubigen, die an der Darbringung des Meßopfers teilnehmen - eine Frucht, deren Maß von der inneren Empfänglichkeit jedes einzelnen abhängt. So erlangt ein jeder das "de condigno"-Verdienst für sich. Das wäre also das erste Prinzip als notwendige Folge des Axioms "suum cuique" in den Bereich des Übernatürlichen hineingenommen und zwar insbesondere in die Tugend der Religion. Hat doch Christus selber die Anwendung dieses Prinzips in seiner eigenen Opfertat verankert, wie wir es oben mit dem hl. Thomas angeführt haben.

Auch kann das "de congruo-Verdienst" in der Zuwendung der Früchte mitspielen, welche durch dia Darbring˙ng des Opfers ohne weiteres erlangt werden.

Die Kirche heißt es gut, indem sie den möglichen Mißbrauch einschränkt, wenn nämlich die Priester z.B. Meßstipendien annehmen mit dem Zweck, das Meßopfer in der Meinung des Stifters darzubringen. Diese Stipendien werden als eine 'Übertragung' der Intention betrachtet: sie geht von der Person des Stifters auf den Priester über, der die Messe liest. (1) So empfängt die Person, die das Meßstipendium stiftet, die Frucht des Opfers durch Vermittlung des Priesters.

Das Empfangen der Frucht ist jedoch der Bewertung Gottes unterworfen. Denn in seiner Weisheit will Gott das wahre Gut; es kann also vorkommen, daß Gott die Opferfrucht in einer anderen Form gibt als dies durch die Meinung des Stifters angegeben wurde. Natürlich macht der zelebrierende Priester sich die "Meinung" zu eigen, wie sie ihm aufgegeben wird; wohl aber hängt die Zuwendung der Frucht der Messe für diese "Meinung zu guter Letzt von Gottes Weisheit ab. Der Stifter wird notwendigerweise eine übernatürliche Frucht "de condigno" empfangen - nach dem Maße seiner geistigen Verfassung. Aber die Frucht, die er selber in der Meinung festsetzte, wird er nur "de congruo" empfangen, d.h. nach den von Gott festgesetzten Bedingungen.

(1) Formell untersteht die Überreichung von Meßstipendien der Beziehung von Person zu Person. Es wird für den Unterhalt des Priesters gesorgt. Es ist abwegig, wenn man es rechtfertigen will, daß mehrere Konzelebranten einzeln ein Meßstipendium annehmen für diese eine Messe, die da zelebriert wird. Dies gründet darin, daß die Frucht einer einzigen Messe unendlich sein kann. Dadurch werden die Meßstipendien unmittelbar mit der Frucht der Messe verknüpft. Hier handelt es sich um das falsche Prinzip der Simonie.

Die Zuwendung der Frucht, wie sie in der Erlangung des Verdienstes enthalten ist, kann also auf zweifache Weise verwirklicht werden: Einerseits de condigno - gemäß dem Axiom suum cuique, wenn die gleiche physische oder moralische Person die opfernde und die empfangende ist. Die Darbringung zieht notwendigerweise das Recht auf das Empfangen nach sich, auch dann, wenn letzteres wegen der fehlerhaften Voraussetzungen in der opfernden und empfangenden Person unter dem (erwarteten) Maße bleibt! Andererseits de congruo, wenn die Person, welche die Frucht empfängt, von der Person, welche das Opfer darbringt, verschieden ist.

Die Gnade Christi als des Hauptes besteht darin, daß jedes Glied, obschon es vom Haupte physisch verschieden ist, dennoch in lebendiger "Einheit" mit Ihm steht. So verleiht Christus de condigno jedem seiner Glieder, das von sich kein Hindernis in den Weg legt, die Frucht seines eigenen Opfers nach dem Maß der Mitwirkung, eben dieses Gliedes. De congruo für ein bestimmtes Glied, wie es Gott gefällt, wird die Frucht seines eigenen Opfers zur Verfügung gestellt, nach Maß eines Gliedes, das verschieden ist von dem, welchem die Frucht zugewendet wird,

b-c) Die theologische Grundlage für die Unterscheidung: "de condigno - de congruo".

Die Zuwendung des Verdienstes, welche per se durch das Opfer erworben wird, geschieht durch Gott selber. In diesem Sinne ist sie auch theologisch begründet.

Insofern die Zuwendung von Gott ausgeht, ist sie stets eine Wirkung seiner Barmherzigkeit; hinsichtlich des Geschöpfes geht sie niemals gegen die Gerechtigkeit. Es ist Sache der göttlichen Weisheit, die Barmherzigkeit und die Gerechtigkeit nach der entsprechenden Wirkung aufeinander abzustimmen.

Die Zuwendung der Frucht kann auf zweifache Weise verwirklicht werden: entweder gemäß einer Forderung der Gerechtigkeit, die dem erschaffenen Wirken innewohnt - dabei ist die Barmherzigkeit dennoch vorausgesetzt -, oder auf grund der Barmherzigkeit, die im Hinblick auf ein höheres Gut die Forderung übersteigt, die dem erschaffenen Wirken innewohnt. Die Zuwendung der Frucht begründet im ersten Fall das "de condigno"-Verdienst und im zweiten das "de congruo"-Verdienst.

Man sieht also, daß diese Bezeichnungen in Wahrheit berechtigt sind durch die göttlichen Eigenschaften, denen sie einzeln entsprechen. Die Zuwendung geschieht de condigno, wenn der Empfangende gemäß der Gerechtigkeit ihrer würdig ist. Die Zuwendung geschieht de congruo, wenn der Empfangende aus Gnade darüber verfügen darf auf grund einer Angemessenheit, die sicherlich der Gerechtigkeit Rechnung trägt, die aber alles in allem genommen durch die Barmherzigkeit allein erteilt wird.

b-d) Die Formulierung des Prinzips, auf welchem die Behauptung seitens der Kirche beruht, daß das Opfer im Auftrag "ab Ecclesia" vollzogen wird.

Dieses Prinzip wird von der notwendig realisierten Einheit zwischen den beiden Begründungen für die Unterscheidung "de condigno - de congruo" abgeleitet. Die eine ist metaphysischer Art (b-b), die andere theologischer Art (b-c). Was eher für unsere Frage von Bedeutung ist, das ist die Zuwendung der Frucht des "de condigno"-Verdienstes.

Nach dem Vorhergehenden hat das "de condigno"-Verdienst drei Eigenschaften, die sich jede einzelne von der Zuwendung des de congruo-Verdienstes unterscheidet.

1. Die de condigno-Zuwendung entspricht der Forderung der Gerechtigkeit, die im Axiom "suum cuique" zum Ausdruck kommt. Denn die Person, der die Frucht zugute komnt; ist auch - ob physisch oder mystisch ist gleich - dieselbe, die auch das Opfer darbringt. Wenn aber Verschiedenheit, und nicht Gleichheit zwischen dem Opfernden und dem Empfangenden besteht, dann geschieht die Zuwendung de congruo.

2. Die de-condigno-Zuwendung erfolgt notwendig, wenn man den Bezug auf die Person nimmt, der sie zugute kommt. Diese Person ist gerade auch diejenige (vgl.1), die das Opfer darbringt, während die "de congruo"
Zuwendung von der Freigiebigkeit Gottes abhängig ist und sich als solche als zufällig erweist.

3. Die de-condigno-Zuwendung erfolgt von rechtswegen, ja selbst auf Grund "göttlichen Rechts", in dem Sinne nämlich, daß sie formell von der göttlichen Gerechtigkeit abgeleitet werden kann (vgl. b-c) - diese wohnt ja jeder Verwirklichung des Axioms suum cuique inne. Dem gegenüber besteht die de-congruo-Zuwendung nur als de facto gegeben. Sie kann a posteriori zum Gegenstand einer Feststellung werden; sie kann nicht a priori mit Sicherheit angezeigt werden.

Das Prinzip, das wir formulieren wollen, muß die Tatsache berücksichtigen, daß die drei angegebenen Merkmale gleichzeitig beisammen sind. Jedes dieser drei Merkmale ist nämlich der gleichen Wirklichkeit eigen - es handelt sich um die de-condigno-Zuwendung - und somit sind alle drei austauschbar; d.h. wenn eines verwirklicht ist, ist es das andere auch.

Wenn man also eine gegebene Opferdarbringung betrachtet - und auch die Zuwendung der daraus hervorgehenden Frucht -, dann kann man im konkreten Fall folgende drei Sätze miteinander vertauschen:

1. Die Zuwendung geschieht gemäß der Gerechtigkeit; d.h. sie geschieht zugunsten der Person, die das Opfer darbringt.
2. Die Zuwendung geschieht notwendigerweise zugunsten der betreffenden Person.
3. Die Zuwendung geschieht von rechtswegen - auf Grund göttlichen Rechts; d.h. sie geschieht gemäß der göttlichen Gerechtigkeit - und das nicht nur gemäß der Gerechtigkeit ganz allgemein.

In den folgenden .Abschnitten verwenden wir den Terminus "Austauschprinzip" für die Tatsache, daß die drei Merkmale austauschbar sind bzw. sich gegenseitig bedingen, wenn es sich um die Zuwendung der Frucht des de-condigno-Verdienstes handelt.

(Fortsetzung folgt)

Anmerkungen:
*) "Christus setzte das neue Osterlamm ein, indem er sich selbst zum Geopfertwerden (einsetzte) unter sichtbaren Zeichen, durch die Priester, auf Anordnung der Kirche" (Konzil von Trient, XXII. Sitzung, Kap. 1.)
(1) Formell untersteht die Überreichung von Meßstipendien der Beziehung von Person zu Person. Es wird für den Unterhalt des Priesters gesorgt. Es ist abwegig, wenn man es rechtfertigen will, daß mehrere Konzelebranten einzeln ein Meßstipendium annehmen für diese eine Messe, die da zelebriert wird. Dies gründet darin, daß die Frucht einer einzigen Messe unendlich sein kann. Dadurch werden die Meßstipendien unmittelbar mit der Frucht der Messe verknüpft. Hier handelt es sich um das falsche Prinzip der Simonie.

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