55. Jahrgang Nr. 3 / Juni 2025
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Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die Grundhaeresie Johannes Pauls II.


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Was wollte Khatami wirklich vom Papst - 14.3.1999


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Zum Tode von Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Auf den polnischen Revoluzzer war Verlaß


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Die Krise des Glaubens und der Verfall der röm.-kath. Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Eine kritische Analyse von Ratzingers Dominus Jesus


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Gloria olivae - Joseph Ratzinger - Benedikt XVI.


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
Where do we stand?


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Auf der Suche nach dem Hauptirrtum des II. Vatikanums


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Ou en sommes-nous?


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Zur Diskussion über die Des-Laurierssche These


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
SOBRE EL PROBLEMA DE UNA POSIBLE ELECCION PAPAL


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Concerning the problem of the


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
Dominus Jesus


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Unerwartete


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Und das Wort ist Fleisch geworden


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
SOLO LA VIEJA MISA


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 2001
Wir klagen an


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Johannes Paul II. besucht Moschee


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
Der Papst steht in der kath. Kirche nicht zur Disposition


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
¿DONDE ESTAMOS?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
IN MEMORIAM H.H. PFR. MOLITOR


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Zum Problem einer möglichen Papstwahl


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Die Liquidierung des Christentums


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Dominus Iesus


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Der Papst steht in der katholischen Kirche nicht zur Disposition


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Warum die Einsicht Ecône unterstützt


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
DER GROSSE VERRAT AM PAPSTTUM


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
Zum Problem des innerkirchlichen Klerikalismus


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
ERWIDERUNG AUF DIE STELLUNGNAHME VON DR. E. HELLER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
Leserbriefe: Zum Problem der Restitution der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
UNFEHLBAR UND FEHLBAR ZUGLEICH


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Leserbrief: Zum Problem des sog.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
In der Diaspora


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1997
PSYCHOTHERAPIE ALS METHODE DER GLAUBENSZERSETZUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1997
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Gott, von dem ich nicht einmal weiß, ob er überhaupt existiert


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM PROBLEM EINER MÖGLICHEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
WAR JOHANNES XXIII. LEGITIMER PAPST?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
DIE SAAT IST AUFGEGANGEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
BEWUSSTER BETRUG JOHANNES PAULS II.?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1995
IN MEMORIAM...


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
DER KATECHISMS DES ÖKUMENISMUS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Gegen den atheistischen Übermenschen


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
LESERBRIEFE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
In memoriam


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DER FALL ESCRIVA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
PRIESTERWEIHEN IN MÜNCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Leserbriefe zu dem Beitrag Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
DAS PENDANT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
EINE ZEITUNG STELLT SICH VOR: FRAKTUR


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ZUR AKTUELLEN SITUATION DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ZUR ERNÜCHTERUNG DER GEMÜTER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ENTSCHEIDUNGEN, DIE NICHT IN UNSER BELIEBEN GESTELLT SIND


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 9. Die Heiligung der Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DAS RÄTSEL UM MGR. M. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
JOHANNES PAUL II. IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
JOHANNES PAUL II. IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
WIR BETEN UM DIE BEKEHRUNG DES PAPSTES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Vorwort


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAMIT ALLE EINS SEIEN - BRIEF S. E. MSGR. MOISES CARMONA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
AUF DEM WEG ZUR WELTEINHEITSRELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
JÜDISCHE BEEINFLUSSUNG DER LITURGIE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Januar 1989
DIE KRISE DES GLAUBENS UND DER VERFALL DER RÖM.-KATH. KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat Januar 1989
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
DIE JÜDISCH-FREIMAURERISCHE UNTERWANDERUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII., Fortsetz.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MEIN REICH IST NICHT VON DIESER WELT (JOH. 18,36)


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
AARON LUSTIGER


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
SIE ALLE LÄSTERN GOTT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DAS JÜDISCHE KOMPLOTT UND DIE KATHOLISCHE KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
TIEFSTE DIASPORA


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
BRIEFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ÜBERLEGUNGEN ZUM VATIKAN-DOKUMENT ÜBER BIO-ETHIK


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
WARUM DER STANDPUNKT DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X. VON MGR. LEFEBVRE VERWORFEN WERDEN MUSS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
Was ist das eigentlich: Die Häresie?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
UNTERWEGS ZUR WELTEINHEITSRELIGION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER HL. JOHANNES KAPISTRAN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
INKONSEQUENZEN, INKONSEQUENZEN... BRIEEFWECHSEL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
... DEN LEIB DES HERRN NICHT MEHR UNTERSCHEIDEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
JOHANNES PAUL II. UND DAS ZEICHEN DES TILAK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
LEX CREDENDI, LEX ORANDI... - ODER NICHT ?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
EINIGE BEOBACHTUNGEN ÜBER PAUL VI. WÄHREND DES II. VATIKAN. KONZILS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
DAS JÜDISCHE PROBLEM IM HINBLICK AUF VATICANUM II (1965)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
ZUM 'GEBETS'-TREFFEN IN ASSISI


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
NUR DIE ALTE MESSE!


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
MORD IM VATIAN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
DER LETZTE BETRUG ROMS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
DIE FRECHEN FINGER UND VORLAUTEN LIPPEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
DER ANTICHRIST UND DIE AMTSKIRCHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
EINE REFORM DER KONZILIAREN REFORMEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
OFFENER BRIEF


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1985
VON WILDEN MESSEN ZUR LEEREN HÖLLE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
EINE REFORM DER REFORMEN ?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Unsere 'zahlreichen Mitstreiter' oder: der tiefe Graben


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
DER 'PAPST' BEGEHT ÖFFENTLICH EINE TODSÜNDE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
NACHLESE ZUM SOG. NEUEN 'KIRCHENRECHT'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG' DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
WELCH EINE SCHANDE!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
MORD IM VATIKAN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Die Menschen vergaßen Gott, daher kommt alles


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE UNSICHTBARE HÄRESIE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
FÜR KENNER: DER HL. PETRUS = MGR. WOJTYLA - EIN PROGRAMM


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
NOCH EINMAL: ZUM PROBLEM DES 'UNA CUM' IM 'TE IGITUR' DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
RELIGIÖSE VERFOLGUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
HELDEN MIT AUSZEICHNUNG UNERWÜNSCHT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
AUTORITÄT UND SEDISVAKANZ


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
LESERBRIEF AUS INDIEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1983
EIN NEO-MARXISTISCHES MANIFEST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1983
MGR. WOJTYLA ZUM 5OO. GEBURTSTAG VON LUTHER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
EIN ERSCHÜTTERNDES SAMISDAT-DOKUMENT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
OFFENER BRIEF VON MGR. GU…RARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
MARGINALIEN ZUM LUTHER-JAHR


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
LESERBRIEF: BETR.: EINSICHT XIII(5) VOM DEZ. 1983, S.177


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
M. LEFEBVRE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER ARIANISMUS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
DER TRADITIONELLE STANDPUNKT


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
MGR. LEFEBVRE CONTRA MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
SCHAMLOS!


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
OFFENER BRIEF AN DIE ... KULTURGEMEINSCHAFT ST. PLUS X. E.V.


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
OFFENER BRIEF AN FREUNDESKREIS MARIA GORETTI E.V.


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1983
WIE ECONE DIE KIRCHE ERNEUERT - EIN OFFENBARUNGSEID


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1983
DIE GOTTESVORSTELLUNG VON MGR, WOJTYLA:


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WOITYLAS VERWASCHENE VORSTELLUNG VON DER TRINITÄT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE UNION CATÓLICA TRENTO LEHNT LEFEBVRE AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE NEUE DOKTRIN DES PFARRER MILCH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
JUIF ET CHRETIEN: RÉPONSE DE J. M. LUSTIGER À L'AGENCE TÉLÉGRAPHIQUE JUIVE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
ZUM PROBLEM DES UNA CUM


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
JUDE UND CHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
HARMONIE UND VERANTWORTUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
CHRISTLICHE PRIVATSCHULEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
AUS EINEM BRIEF VON HERRN MICHEL MOTTET


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
'DAS IST EIN VERLORENER BAUPLATZ', ERKLÄRTE MIR EIN FRANZÖSISCHER BAUER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
DIE SYMPATHIEN VON JOHANNES PAUL II. ODER DER BESTÄTIGTE BRUCH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
LETTRES


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
DIE HÄRESIEN JOHANNES PAULS II.


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
'NUR DIE ALTE MESSE!' EXEGESE EINES SCHLAGWORTES


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA... Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
KOEXISTENZ DER VOR- UND NACHKONZILIAREN RITEN?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
RIEN QUE L'ANCIENNE MESSE -THE OLD MASS ONLY fr/eng


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
JOHANNES PAUL II.? - WAS DER 'COMBAT DE LA FOI' VON IHM MEINT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
QUE SIGNIFIE LA COEXISTENCE DES RITES PRE- ET POSTCONCILIAIRES


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
CONFESSIO AUGUSTANA UND ANDERES MEHR


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
LA UNION CATOLICA TRENTO RECHAZA A LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
A CO-EXISTANCE OF THE PRE- AND POSTCONCILIAR RITES


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
LO UNICO QUE QUEREMOS ES LA MlSA TRIDENTINA


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Und ihr werdet sein wie Gott


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
MGR. LEFEBVRES BRIEF AN MGR. WOJTYLA MIT EINER STELLUNGNAHME DES H.H. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
DER BUMERANG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
PRÄZISE FRAGEN AN ECONE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
AUFRUF VOM 16.4.1979


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
ANGOR ECCLESIAE PATRIARUMQUE - 1. ENCYCLICA JOH. PAULS II.


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
DIE ERSTE ENZYKLIKA WOJTYLAS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
OSTERN - UND DIE PAROLE VOM 'LODERNDEN HASS'


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
GLOBALES GESCHNATTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Offene Fragen an H. H. Franz Schmidberger


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
LITURGISCHE REFORMEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
WARUM PROPAGIEREN DIE REFORMER DEN ÖKUMENISMUS?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
BRIEF VON PATER DES LAURIERS AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
OFFENE FRAGEN AN H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
IM GEDENKEN AN...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
AUS ROM NICHTS NEUES: STELLUNGNAHME ZUR WAHL VON KAROL WOJTYLA


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
IST KAROL WOJTYLA RECHTMÄSSIGER PAPST?


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
Y seréis como Dios (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Et vous serez comme Dieu


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Leserbrief zu: Drei heilige Bücher


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
LA DIALECTIQUE HEGELIENNE DE MONSEIGNEUR LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
QUEST-CE QUE LE LEFEBVRISME ?


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
COEXISTENCE PACIFIQUE?


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
‘RIEN QUE L'ANCIENNE MESSE‘ - EXEGESE D' UN SLOGAN


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE OLD MASS ONLY


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
THE LATTER DAY CHURCH


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
DECLARAT ION OF MGR. M.L. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
SACRE DE M. L'ABBE GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
IMPUDENT!


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
PEACEFUL CO-EXISTENCE?


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
A PROCLAMATION ON 'THE NEW MASS AND THE POPE'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
INFORMATIONS OF THE EDITOR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NOUVELLE POLITIQUE D'AUTONOMIE OU HYPOCRISIE?


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NUAGES NOIRS SUR LE MONDE ENTIER


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
Where do we stand?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
Ou en sommes-nous?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REMARKS TO THE SO-CALLED 'EXCOMMUNICATION' OF ARCHBISHOP NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
LETTRE DE M.L. GUERARD DES LAURIERS op


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
A BETE DONT LA PLAIE MORTELLE A ETE GUERIE


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FIRST SIGN OF INDEPENDENT THINKING OR HYPOCRISY?


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
THE ARIANISM - AN EXAMPLE FOR THE EXISTENCE OF THE CONSENSUS FIDELIUM


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
LES PROPHETIES DE MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
MONSEÑOR LEFEBVRE COMO PROFETA


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
Concerning the problem of the 'una cum'


Ausgabe Nr. 14 Monat Oktober 1981
LA BANDE DES QUATRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
Beilage II zu EINSICHT X(2) Juni 1980: Die neue Messe und der Papst


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
APPEL DU 16.4.1979


Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
THE NEW RITE OF BAPTISM - PART II


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
MGR. LEFEBVRE AS PROPHET


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
STORM CLOUDS OVER THE WHOLE WORLD


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
Apostasía y Confusión


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
ENSEIGNEMENT DE PIE XII CONCERNANT LE RETOUR DU CHRIST


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
The poignant Secret of Sister Lucy


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL TEMA DE LA RESTAURACION DE LA JERARQUIA CATOLICA


Ausgabe Nr. 15 Monat Juli 2008
ELIGENDUS EST PAPA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Fatima - ein New-Age-Heiligtum


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
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Ausgabe Nr. 11 Monat giugno 2010
SOLO LA MESSA ANTICA - ESEGESI DI UNO SLOGAN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die Grundhäresie Johannes Pauls II.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Weder Vertrauen noch Eifer noch Methode


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Wie Christus als Gottes Sohn erkannt werden kann - weiterführende Betrachtungen


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Die Frage bleibt: Ist Jesus Christus der Sohn Gottes?


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Nathan der Weise läßt grüßen


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Fortsetzung I: Wie Christus als Gottes Sohn erkannt werden kann - weiterführende Betrachtungen


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Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Leserbriefe


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2020
Quo vadis?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
How Christ can be recognized as Son of God – further reflections


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Question remains: Is Jesus Christ the Son of God?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Cómo se puede conocer a Cristo como Hijo de Dios: nuevas consideraciones


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Queda por responder la pregunta «¿es Jesucristo el Hijo de Dios?»


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Comment le Christ peut être reconnu comme le Fils de Dieu


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
La question demeure: Jésus-Christ est-il le Fils de Dieu?


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Der AfD ins Stammbuch geschrieben


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2025
Erklärung zur Restitution der Kirche im Jahr 2025


CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA... Fortsetzung
 
2.) Die Messe kann nicht als ab E c c l e s i a so 'wie früher' angegeben werden.

Es folgt die Begründung: Die Begründung sieht aus wie folgt: Unter normalen Umständen wird die Messe als "ab Ecclesia" angegeben durch eine hierarchisierte Bezugnahme auf das sichtbare Oberhaupt der streitenden Kirche (III, l.b). Nun kann aber heutzutage keine Messe ab Ecclesia sein, wegen dieser 'Ecclesia', welche in Mgr. Wojtyla de facto ihre Spitze erhält, wenn man ihn "una cum Ecclesia" nennt. Das geht aus den beiden Gesichtspunkten hervor, die oben (I) dargelegt wurden. Wenn man nämlich Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" nennt, so bekräftigt man ja damit ipso facto, daß er das sichtbare Oberhaupt der streitenden Kirche ist! Hinsichtlich des ab Ecclesia, das uns beschäftigt, würden daraus zwei Schlußfolgerungen zu ziehen sein, die beide mit der Wirklichkeit in Widerspruch stehen würden.

Die erste sähe etwa so aus: Da letztlich die Messe im Auftrage des Oberhauptes der streitenden Kirche gehalten werden muß (1,2.) und da Mgr. Wojtyla mindestens als öffentliche Person tatsächlich häretische Sätze verkündet ('Religionsfreiheit', 'Aufbau der Kirche'), ginge daraus hervor - angenommen, Mgr. Wojtyla wird una cum Ecclesia genannt und als Papst formaliter anerkannt -, daß die Messe in der Kirche befohlen wäre von einem Glied, das durch das Schisma des Oberhauptes belastet wäre und das mindestens vorläufig in der Kirche verdächtig wäre.

Die zweite bestände einfach in der Verletzung einer praktischen Vorschrift in bezug auf die Einheit des Opfers in der Kirche (1,3.). Wenn man Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" nennt, und das bei einer Messe, die ausgesprochen verschieden sein will von der neuen 'Messe', die Mgr. Wojtyla zelebriert, dann leugnet man ja praktisch, daß die vom Oberhaupt der streitenden Kirche gehaltene 'Messe' rechtens die Norm jeder anderen Meßfeier ist und auch faktisch sein soll. Das abgrundtiefe Unheil muß sehr genau erkannt werden, anstatt versteckt zu werden, um eine falsche Geborgenheit vorzutäuschen. Die Unordnung besteht eben darin, daß es heutzutage in der streitenden Kirche - die ja eben vom Wesen her sichtbar ist - nicht möglich ist, den Auftrag "ab Ecclesia", wodurch das Opfer der Kirche im Namen der Kirche befohlen wird, auf sichtbare Weise zu personifizieren. Denn von rechtswegen käme es Mgr. Wojtyla zu - vorausgesetzt, daß er una cum Ecclesia wäre - in der Handlung seiner eigenen Meßfeier lebende Norm und aktiver Auftraggeber für jede Meßfeier zu sein, für das Opfer der Kirche. Das ist aber unmöglich, wie wir gerade dargelegt haben.

Das Opfer der streitenden Kirche, welche von Christus als sichtbare Gesellschaft gestiftet wurde, kann also nicht mehr durch eine sichtbare Person und in ihr als ab Ecclesia angedeutet, genormt und befohlen werden. Die streitende Kirche, deren Gliedern es eigen ist, die Darbringung des Opfers fortzusetzen, hat die Pflicht, die Messe zu feiern, welche die Messe ist. Die streitende Kirche verliert nun aber durch das Fehlen der Person des formellen Oberhauptes die Herrschaft über eine Handlung, deren Ausführung pflichtgemäß nicht aufhört. Wie ist das möglich. Das wollen wir jetzt darlegen.

3.) Auch in einer Krisenzeit ist die Messe weiterhin a b E c c l e s i a, weil sie gefeiert wird "in prmis pro Ecclesia sancta tua catholica UNA CUM Sede apostolica".

Die Messe ist von rechtswegen ab Ecclesia. Das ist so vom Konzil von Trient festgelegt. Das ist also faktisch noch immer gültig. Aber alles, was für die Ecclesia zutrifft, spiegelt sich im ab Ecclesia wieder. Analog ist die Seinsweise der Ecclesia die gleiche wie jene des ab Ecclesia. Wir wollen zunächst bestimmen (a), worin die Analogie zwischen der Ec eie s i a und dem ab Ecclesia besteht, und so deren Einheit bekündet. Dann wollen wir untersuchen (b), wie sie bedeutet werden soll.

a. Der Auftrag "ab Ecclesia" besteht weiter in einer 'Krisenzeit', aber gemäß der Analogie, welche er objektiv mit der Wirklichkeit der Ecclesia (d.h. mit der tatsächlich Verfaßtheit der Kirche wie sie jeweils und wirklich gegeben ist; Anm.d. Red.) aufrechterhält.

a-a) Zwischen der Ecclesia und dem ab Ecclesia besteht eine Analogie. Vom Gesichtspunkt der Teilnahme (participation) her ist das klar. Denn was von einem Prinzip ausgeht, nimmt auch daran teil (participe), und bietet mit diesem Prinzip eine Ähnlichkeit dar, welche die "ratio" der Analogie ausmacht.

Diese Evidenz wird aber in sehr gelegener Weise bekräftigt, wenn man die Analogie nicht so sehr hinsichtlich der Teilnahme als vielmehr der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Um das klar herauszustellen, genügt es, darauf hinzuweisen, daß die "Kirchenkrise" eine tiefgehende Aufteilung zwischen der Ecclesia und dem ab Ecclesia einführt. Diese Aufteilung ergibt zwischen den beiden getrennten Begriffen eine Beziehung. Es besteht eine Analogie zwischen der Beziehung hinsichtlich der Ecclesia und der Beziehung hinsichtlich dem ab Ecclesia. Das wollen wir näher bestimmen.

Hinsichtlich der Ecclesia betrifft die Aufteilung den Apostolischen Stuhl, und entsprechend dessen Inhaber, insofern dieser entweder materiell Papst ist oder formell Papst ist. (Vgl. Heft 1 von CASSICIACUM, S.36-41.) Zwischen den beiden Begriffen haben wir die Beziehung einer Realität in Potenz zu derselben Realität, welche als in der Tat umgesetzt angenommen wird. Denn der apostolische Stuhl ist eigentlich nicht vakant, weil er ja materiell besetzt ist. (Anm.d.Red.: wegen der häretischen Einstellung von Mgr. Wojtyla ist der Stuhl Petri nicht einmal materiell besetzt, sondern nur de facto und illegitim; vgl. die Bulle Pauls IV. "Cum ex apostolatus officio".) Der augenblickliche Inhaber könnte das Schisma des Hauptes, wodurch er vorläufig der Vollmacht in der Kirche entbehrt, beenden. Er ist eine Person, die in der Lage ist, sofort wieder formell Papst zu sein, und es liegt nur bei ihm, es wieder zu werden. (Anm.d.Red.: Nach der genannten Bulle Pauls IV. ist ein Häretiker nicht amtsfähig. Abgesehen von allen berechtigten Gründen, die seine Wahl sonst noch ungültig machen würden, reicht Wojtylas Häresie aus zu sagen, daß er ungültig gewählt, als auch nicht einmal möglicher Papst ist, und deshalb auch durch einen Akt der Bekehrung nicht Papst werden könnte.)

Hinsichtlich des ab Ecclesia betrifft die Aufteilung - um unser Beispiel wieder aufzunehmen - die Gruppe J, aus bestimmten Gläubigen aus Lyon zusammengesetzt, um dort das (traditionelle) heilige Meßopfer zu feiern. Diese Gruppe kann sich selbst entweder für ein OMNE oder für ein TOTUM halten. Zwischen beiden Begriffen ist die Beziehung jene einer Realität in Potenz zur gleichen Realität, welche als in der Tat umgesetzt angenommen wird. Diese Beziehung ist jener, die die Ecclesia betrifft ähnlich. So besteht zwischen beiden Beziehungen eine Analogie.

a-b) Wollen wir auf die Tragweite dieser Analogie näher eingehen. Die Gruppe J ist ein TOTUM hinsichtlich Christus, da sie von Gläubigen zusammengesetzt ist, die Glieder Christi sind. Diese Gruppe ist aber nicht vollgültig TOTUM, in Anbetracht dessen, daß sie es nicht sein kann, wie es sich gehören würde, unter Bezugnahme auf eine Obrigkeit, die den apostolischen Stuhl formell verlassen hat. Die Gruppe J als OMNE hat die Potenz, eine Gruppe J TOTUM zu werden, wie der materielle Papst potentiell ein formaler Papst zu werden. (Das hat er eben nicht! S.b.o.; Anm.d.Red.) Die Gruppe J ist nicht im Aufstand gegen die Obrigkeit, was man auch diesbezüglich behaupten möge. Im Gegenteil, sie versteht sich als der Obrigkeit untergeben, und will es so. Sie hat kollektiv das schmerzliche Bewußtsein, bezüglich der eigenen Verwirklichung des OMNE in ein TOTUM in einem Mangelzustand zu verkehren. Auch gibt sie kund, daß diese Verwirklichung keine andere notwendige und nötigende Bedingung hat, als die innere Verwirklichung, die der Verantwortung und der Initiation der alleinigen Obrigkeit obliegt.

So verbleibt der Auftrag ab Ecclesia in der Gruppe J, selbst dann, wenn sie nur OMNE ist. Aber das ab Ecclesia ist in seiner Daseinsweise betroffen - wie es übrigens normal ist - von dem Mangel, der der Ecclesia selbst anhaftet.

Dieser Mangelzustand, weit entfernt, bloß ein Gedankengebilde zu sein, ist eine schmerzliche Wirklichkeit. Die Erfahrung bestätigt das, denn die Versuchung, diesen Zustand zu beenden, erweist sich als hinterhältig: entweder will man gerade dem Mangel willkürlich eine künstliche (fiktive) Wirklichkeit zuschieben, oder - im Gegensatz dazu - leugnet man die gegebene Wirklichkeit, auf Grund derer der Mangel besteht und empfunden werden muß.

Der erstgenannte Irrtum ist dem Klerikalismus und dem Josephinismus gemeinsam. Dort besteht das Bestreben, der Gruppe J die Festigkeit eines TOTUM zu verleihen, durch Bezugnahme auf eine Pseudo-Hierarchie, ob nun von Econe oder von einem anderen Gremium.

Der zweitgenannte Irrtum besteht darin, weder dem apostolischen Stuhl, der materiell besetzt ist, noch der Gruppe J, insofern diese (kirchlich) OMNE ist, irgendeinen eigenen kirchlichen Charakter zuzuerkennen. Dieser Irrtum tritt konkret zutage bei der Frage, die wir nun behandeln werden.

b. Wie kann man gehörig den Auftrag ab Ecclesia anzeigen wie er heutzutage in den Gruppen für die Feier der (traditionellen) Messe verwirklicht ist? Wir werden eine Antwort auf diese Frage vorschlagen (b-a); sodann (b-b) werden wir einen Einwand widerlegen.

b-a) Der Auftrag ab Ecclesia wird vollgültig mit der Formel bedeutet: una cum Sede apostolica. Der Auftrag ab Ecclesia besteht, wie gerade dargelegt, in Potenz zum Beispiel in der Gruppe J durch Bezugnahme auf die Obrigkeit, welche selber nur in Potenz im apostolischen Stuhl besteht. (Vgl. dagegen die oben gemachte Einschränkung; Anm.d. Red.) 'In Potenz1 in dem Sinne, daß der Wille der Person, welche materiell Papst ist, in der Anlage auf eine mögliche Verwirklichung ausgerichtet ist. (Anm.d.Red.: das ist Wojtyla nicht! vgl. bitte oben.) Wenn man nun das Wesen erfassen und definieren sollte, wie es in der Verwirklichung da ist, eher als in der Anlage, dann beginge man einen Irrtum, indem man die Wirklichkeit der Anlage durch jene der Verwirklichung bedeutet. Man muß die Wirklichkeit dessen, was in der Anlage da ist, bedeuten durch das, was schon in die Tat umgesetzt ist, und nicht das, was gegebenenfalls später in die Tat umgesetzt werden wird.

So muß man also die betreffende menschliche Person bezeichnen, - deren Wollen 'in der Anlage' zu einer möglichen Erfüllung in der Wirklichkeit führt - durch das, was jetzt schon von dieser möglichen Erfüllung da ist. Die Person, die materieller Papst ist, muß genannt werden mit dem, was schon verwirklicht ist, und ihm ermöglicht, die Anlage zu haben (in Potenz zu sein), formaliter Papst zu werden. Was aber bis jetzt erfüllt ist, besteht darin, daß diese Person, den apostolischen Stuhl innehat. Also erklärt man, daß die Kirche "una cum Sede apostolica" ist. (Anm.d.Red.: da die Voraussetzung, daß Wojtyla materieller Papst ist, nicht stimmt, ist auch die daraus gezogene Schlußfolgerung unrichtig, daß er 'in Potenz1 formaliter (noch) Papst werden könnte, und daß hinsichtlich des ab Ecclesia der Auftrag für die Zelebration der hl. Messe durch das una cum Sede apostolica in unserer Situation entsprechend zum Ausdruck gebracht werden könnte.) Und die Gläubigen der Gruppe J, die das erklären, deuten so gleichzeitig mit an, für die Gruppe J, was sie in Bezug auf den römischen Stuhl ausdrücken.

Die Gruppe J, die gegenwärtig als OMNE gebildet ist, durch Bezugnahme auf den apostolischen Stuhl, der materialiter besetzt ist, hat die Anlage, als TOTUM gesetzt zu werden, weil der apostolische Stuhl in der Anlage formaliter besetzt werden kann. (Anm.d.Red.: aber nicht durch Wojtyla!) So ist der Auftrag ab Ecclesia sehr wohl in der Gruppe J da, weil sie sich in primis auf die ganze Kirche erstreckt, und da diese im apostolischen Stuhl ihre Spitze hat. Der Auftrag ab Ecclesia besteht wirklich weiter, wenn er sich auch in einem Mangelzustand hinsichtlich der möglichen Erfüllung befindet. So ist auch der apostolische Stuhl wirklich besetzt, und wenn es hinsichtlich der erforderlichen Umsetzung in die Tat nur materiell und privat ist, damit er formell besetzt sei.

So sieht man, daß die Formel "una cum Sede apostolica" mit Genauigkeit ausdrückt, welches der Status des Auftrages "ab Ecclesia" in der streitenden Kirche ist, welche vorübergehend die 'erleidende' Kirche geworden ist. (Anm.d.Red.: da die Situation der Kirche noch wesentlich schlimmer ist, als P. des Lauriers sie ansetzt, kann die angegebene Formel eben leider nicht den Auftrag ab Ecclesia adäquat zum Ausdruck bringen.)

b-b) Es muß jedoch vorher eine scheinbare Schwierigkeit beseitigt werden: die Formel "una cum Sede apostolica" bringt am Kanontext, wie er vom hl. Pius V. endgültig festgelegt worden ist, eine Änderung an. "Durch unsere apostolische Konstitution, die für alle kommenden Zeiten gültig ist, haben wir beschlossen und angeordnet, unter Strafe Unserer Verfluchung, daß diesem Unserem herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder etwas an ihm verändert werden dürfe. (...) Wenn aber jemand sich herausnehmen sollte, dies anzutasten, so soll er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und seiner hll. Apostel Petrus und Paulus auf sich-ziehen wird." (Aus der Bulle QUO PRIMUM TEMPORE vom 14.7.157o.) In diesen vom hl. Pius V. aufgestellten Verordnungen scheint die Neuerung "una cum Sede apostloica" verworfen zu sein. Soweit der Einwand.

Zunächst müssen wir bemerken, daß dieser Einwand nicht tragend ist. Wie es auch hinsichtlich des Kirchenrechts um die genaue Tragweite der Drohungen des hl. Pius V. bestellt sein mag, so ist doch klar, daß diese sich nicht auf jene Teile des Textes beziehen, die vom Wesen her Änderungen unterworfen sind. So verhält es sich ja gerade mit dem Satz una cum famulo tuo Papa nostro N. et Antistite nostro N. Die Abänderung dieser Formeln ist nicht ausgeschlossen, nein, sie ist sogar vorgesehen. Die Vorschrift sieht ja vor: wenn der apostolische Stuhl oder der Bischofsstuhl frei ist, soll der Priester die entsprechende Klausel auslassen. Es ist also nutzlos, sich auf den Bannfluch des hl. Pius V. zu berufen, um in diesem Punkt jede Abänderung zu verwerfen. Wir bemerken also zweitens, daß die vorgeschlagene Änderung untersucht werden muß: mittels eines Vergleichs, einerseits mit anderen möglichen Abänderungen, andererseits mittels der oben erwähnten Vorschrift.

Der traditionsgebundene Priester hat die strenge Verpflichtung, da er keine irrtumsträchtige Formel (vgl. 111,2.) und keine sakrilegisch behaftete Formel (IV) aussprechen darf, das geringere Übel zu wählen.

Der Priester kann z.B. die ganze Klausel "una cum auslassen oder sie offen lassen, ohne einen Namen zu nennen. So meidet er es, behauptet man, eine Abänderung einzufügen: "una cum Sede apostolica". Man verhält sich nun in jedem Fall so, als wäre der apostolische Stuhl vakant. Wie dem aber auch in Wirklichkeit sei, wenn man aber handelt, als ob der Stuhl frei sei, obgleich die Vakanz nicht offiziell erklärt ist, so zieht das hinsichtlich des Kirchenrechts die gleiche Irregularität nach sich als die beanstandete Klausel. Es folgt deshalb eine Vergleichsübersicht der verschiedenen Parteien. Eine gegebene Stelle im Kanon kann und muß zeitweilig vom Wesen her eine Änderung erfahren. Diese Änderung unterliegt einer kanonischen Klausel, nämlich die offizielle Erklärung der Vakanz. Wenn man also die Stelle "una cum ..." ganz oder teilweise ausläßt, obgleich die kanonische Klausel nicht erfüllt ist, kommt das also im Kanontext einer willkürlichen Auslassung gleich. Andererseits, wenn man die Klausel "una cum Sede apostolica" ausspricht, bringt man im Kanontext eine willkürliche Abänderung an. Wenn man aber sogar annimmt, daß der Bannfluch des hl. Pius V. auch jene betrifft, die diese Stelle im Kanon abändern würden, so wird dadurch gleicherweise eine Auslassung wie auch eine Abänderung verurteilt. Wer nach der einen Lösung handelt, muß die andere dulden, wohl bedenkend, daß es keine gute Lösung gibt.

Außerdem, um zu tun, als ob Sedisvakanz wäre, müßte bewiesen sein, daß es in Wirklichkeit auch so ist; nun sehen wir aber nicht ein, daß dafür zufriedenstellende Gründe angegeben worden seien. (Vgl. dagegen die für die Häresie, und damit ipso facto für den Amtsverlust - wenn sonst keine weiteren Hindernisse vorliegen würden - vorgetragenen Beweise in der EINSICHT seit November 1978 ab VIII(4). Eem Gedankengang von Pater des Lauriers folgend, müßte man die Formel "una cum ..." einfach auslassen, da Sedisvakanz herrscht - mit Sicherheit. Daß diese nicht offiziell erklärt ist, ändert den Tatbestand nicht - wer sollte diesen heute auch verkünden, offiziell? Abgesehen gälte diese Bedingung einer offiziellen Erklärung auch für die von Pater des Lauriers vorgeschlagene Formel "una cum Sede apostolica". Von wem erwartet P. des Lauriers aber, daß er offiziell erklärt, daß Wojtyla bloß materialiter und nicht formaliter Papst ist?! Außerdem gilt der Lehrsatz: Papa dubius Paps nullus. Da man in der Wirklichkeit davon ausgehen muß, daß wir keinen legitimen Papst und keinen legitimen Bischof haben, muß die Formel "una cum ..." ausgelassen werden, wie es für die Zeiten der Sedisvakanz vorgeschrieben ist. Anm.d.Red.)

Schließlich ändert der Gebrauch der unbestimmten Formel "una cum famulo tuo Papa nostro" erstens den Sinn des Kanons durch Einführung eines Unsinns! Zweitens bedeutet das für den mens, Ebenbild Gottes, eine Art Kapitulation, die gegen das Zeugnis des Glaubens und gegen die Ehrfurcht vor der Sakralordnung angeht.

Jeder eingenommenen Haltung ist es mit der anderen eigen, den Kanontext entweder materiell oder wenigstens semantisch abzuändern; und dies übrigens bei einer Stelle, die vom Wesen her gegebenenfalls eine Abänderung verlangt. Folglich verliert eine Beweisführung, die darin besteht, eine Haltung abzulehnen aus einem Grunde, der auch auf alle anderen angewendet werden kann, ihre Stichhaltigkeit. Wenn dieser Grund stichhaltig wäre, würde er faktisch jede effektiv angenommene Haltung bei den traditionsgebundenen Gläubigen ausschließen. Wir behaupten ja nicht, daß die Wahl des "una cum Sede apostolica" eine gute sei. Wir behaupten lediglich, daß sie weniger schlecht als die anderen ist. Denn einerseits haftet ihr der gleiche Nachteil an wie allen anderen. Andererseits drückt sie aber auf zusammenhängende Weise aus - s.b. b-a) - wie die traditionstreue Kirche vom Wesen her "einig, heilig, katholisch und apostostolisch" bleibt.

Lasset uns also schlußfolgern, daß das hl. Meßopfer auch heutzutage "ab Ecclesia per sacerdotes" gemäß der Lehre des Konzils von Trient dargebracht wird. Allerdings bleibt das sichtbare Prinzip bestehen, aus dem der Auftrag für das Opfer und für die Einheit in der Kirche hervorgeht, obschon es durch "das Geheimnis der Bosheit" (II. Thess. 2,7) verfinstert ist. Also darf man dessen Tatsächlichkeit nicht leugnen. Es darf aber insofern bezeichnet werden, als es für eine weitere Verwirklichung offen steht. In der Ordnung der heiligen Dinge ist das besser als die Aussage einer Unwahrheit.

So bleibt die Messe auch jetzt "ab Ecclesia" befohlen, weil sie "in primis pro Ecclesia sancta tua catholica" (nicht "una cum Antistite Wojtyla", sondern) "una cum Sede apostolica" gefeiert wird.(Anm.d.Red.: vgl. dagegen die oben gemachten Einwände.) Mit dieser Formel wird übrigens keine Exklusivstellung bezogen, und noch weniger führt sie eine Neuerung ein. Sie bringt vorläufig lediglich zum Ausdruck, und so genau wie möglich, eine Lage, in der es unmöglich ist, eine gute Lösung zu haben. Die Tatsache, daß die Formel "una cum Sede apostolica" beharrlich mit zurückhaltendem Schweigen übergangen wird, oder mit harter Ablehnung bedacht wird, rührt vor allem daher, daß das Schlagwort "weitermachen wie früher" als eigenständiges Prinzip aufgestellt wurde und daß man meint, damit in der Lage zu sein, auf jede Frage eine Antwort zu haben. (Vgl. III,3.c.) Wir wollen nun sehen, daß die Tatsache darauf zu beharren, mit allem weiterzumachen "wie früher" für den .Gläubigen den ernsthaftesten aller Nachteile nach sich zieht.

IV. Die Messe, die durch die Darbringung "in primis pro Ecclesia sancta tua catholica" bedeutet ist, als "ab Ecclesia" befohlen, ergibt eine sakrilegische Zelebration, wenn man darauf besteht, diese "ecclesia" in der Person des Mgr. Wojtyla die Spitze zu geben.

1.) Der Sakrileg-Begriff.
Wir nennen Sakrileg ein Vergehen, das sich auf die Ordnung heiliger Dinge bezieht. Das Sakrileg ist ein Vergehen, das gegen die Vorschriften dieser Ordnung verstößt: Ex parte objecti kann das Sakrileg Orte, Personen oder andere Realitäten betreffen; ex parte subjecti kann das Sakrileg nur materieller Art sein, wem es beispielsweise der Unwissenheit oder der Unaufmerksamkeit zuzuschreiben ist. Das Sakrileg ist formeller Art und macht eine Sünde aus gegen die Tugend der Religion, wenn jemand eine Schändung beabsichtigt. (Vgl. St. Thomas d.Aq. 2-2,q.99, a3.)

Dieses Dreiecksverhältnis wollen wir ausweiten, um die Formel, welche Mgr. Lefebvre seinen Priestern in der Priesterbruderschaft St. Pius X. unstatthafterweise auferlegt, nach diesem neuen Gesichtspunkt zu untersuchen. Wir geben diese Formel schriftlich wieder, obschon wir sie ausdrücklich verwerfen: " ... pro Ecclesia sancta tua catholica una cum Joanne Paulo Papa nostro".

Wir behaupten, daß diese Formel nicht dazu ausreicht, die Messe ungültig zu machen, weil die Gültigkeit der Absicht der Kirche unmittelbar untergeordnet ist, und diese ist im wesentlichen Teil des traditionellen Ritus objektiv enthalten und klar bedeutet. Aber von sich aus (de se) verbindet besagte Formel mit der Zelebration, in die sie eingefügt ist, ein Sakrileg. Dafür geben wir drei Gründe an. Die ersten beiden stellen ein Sakrileg heraus, das mit der Bewirkung eines Sakramentes zusammenhängen. Der dritte betrifft die Ausdrucksweise für die Aussage: "una cum Joanne Paulo Papa nostro"; hier besteht ein Zusammenstoß mit der Obrigkeit als solcher.

2.) Wenn man Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" während des TE IGITUR nennt,
so folgt daraus von sich aus, daß die Zelebration in Bezug auf die Bewirkung des Sakramentes selbst mit einem Sacrileg behaftet ist. "(was die Sakrilege angeht, die nicht Orte oder Personen betreffen) sind jene am schwerwiegendsten, die die Sakramente betreffen ... deren wichtigstes die Eucharistie ist, da sie Christus selbst enthält." (St. Thomas d. Aq., op. cit.) Die beiden Bedingungen dafür, daß eine Zelebration,während welcher Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" genannt wird, objektiv sakrilegisch ist, haben wir oben angegeben (I), und auch nachher wiederholt (111,2.) Der hl. Thomas bemerkt - das haben wir bereits gesehen (II,3.a-c): "Im Laufe des Kanons betet man nicht für jene, die außerhalb der Kirche stehen." (3. q.79, a7, 2m.) Nun aber steht jeder außerhalb der Kirche, von sich aus, der die Irrlehre verkündet wie Mgr. Wojtyla, gleichwie es auch sonst mit den kanonischen Strafen stehe, die diese Situation offenbaren. Die Erwähnung von Mgr. Wojtyla una cum Ecclesia zieht von sich aus unweigerlich zwei Folgen nach sich. Eine jede von ihnen setzt ihrerseits voraus, daß die Zelebration objektiv zu einem Sakrileg gemacht wird.

a. Erstens ist diese Zelebration von einer Person befohlen, die zumindest als offizielle Persönlichkeit mit einem Schisma des Oberhauptes behaftet ist. Die Folgen, die mit einer solchen Situation zusammenhängen, sind moralisch gesehen sehr ernst; kanonisch gesehen wirken sie paradox. Um darzulegen, welche Folgen es sind, wollen wir die Tragweite der Prämissen näher bestimmen.

a-a) Die Tragweite der Feststellung (a). - Diese Feststellung umfaßt zwei Teile: der eine betrifft Mgr. Wojtyla und der andere jene Priester, welche ihn "una cum Ecclesia" nennen. Was Mgr. Wojtyla angeht, haben wir nicht als einzige darauf aufmerksam gemacht, was wir wiederholen. Die von diesem Bischof gemachten Erklärungen sind eine verschlimmerte Neuauflage der häretischen Sätze, die im II. Vatikanum enthalten sind, jedoch reichen sie nicht aus, um den Beweis zu erbringen, daß Mgr. Wojtyla persönlich Häretiker ist. weil es nicht sicher ist, daß er hartnäckig dabei bleibt. (Anm.d.Red.: Vgl. dagegen die in EINSICHT X(3) vom Sept. 1980, S.lol-l03, erbrachten Beweise für die tatsächliche Hartnäckigkeit der häretischen Position Wojtylas, und zum andern, daß die Unterscheidung in materielle und formelle Häresie in diesem Falle nicht stichhaltig ist, da auch eine bloß materielle Häresie, d.h. eine Häresie, bei derjenige, der sie vertritt, nicht weiß, daß er mit seiner Aussage gegen den Glauben verstößt, vor dem foro externo, d.h. im Rechtsbereich, als formelle Häresie behandelt wird.) Diese Erklärungen beweisen hingegen mit Sicherheit, daß Mgr. Wojtyla sich faktisch weigert, das unfehlbare Lehramt auszuüben, das aber objektiv sein eigen ist, weil er den apostolischen Stuhl innehat, um das Glaubensgut zu verkünden und gleichwohl zu bewahren. Wie wir aber in Heft III von CASSICIACUM dargelegt haben, stellt, für den Inhaber der höchsten Autorität eben diese Weigerung die für ein mögliches Schisma eigene Form dar. Wenn es also der Tugend der Wahrhaftigkeit entspricht, nicht zu behaupten, daß Mgr. Wojtyla persönlich Häretiker ist (vgl. dagegen oben; Anm.d.Red.), so muß man wohl aber sagen, daß Mgr. Wojtyla in seinen objektiv häretischen Aussagen bekundet, daß er in einem Schisma des Oberhauptes verkehrt. (Anm.d.Red.: die Unterscheidung in objektive und subjektive, bzw. in materielle und formelle Häresie hängt mit der Bestrafung des Vergehens zusammen. Jemand, der nicht weiß, was er tut, kann man moralisch nicht bestrafen, da für eine Sünde klare Einsicht in das Vergehen und die freie Zustimmung seitens des Willens verlangen. Hinsichtlich der Voraussetzungen für ein bestimmtes Amt, spielt diese Unterscheidung eine weit weniger wichtige Rolle. Ein Mohamedaner, der es subjektiv gut meint, kann eben aus objektiven Gründen nicht der Führer einer christlichen Gemeinde sein. Und Wojtyla, der den Menschenkult propagiert, den Sinn der Erlösungstat Christi verkehrt, ist durch diese Einstellung objektiv unfähig, das Amt des Petrus auszuüben. Darum handelt es sich bei ihm nicht bloß um ein Schisma in der Spitze, sondern um Häresie. Er ist von den Rechtgläubigen durch Häresie getrennt, und nicht bloß durch Nicht-Ausübung seines Amtes. Das zur Abgrenzung zwischen der Auffassung, die H.H. P. des Lauriers und die die Redaktion vertritt.)

Andererseits stellen wir fest, daß die Erwähnung von Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" beim TE IGITUR ipso facto nach sich zieht, daß die Zelebration der Messe von Mgr. Wojtyla befohlen wird. Das haben wir oben (11,3.) dargelegt, wir kommen nicht auf den dort angegebenen Beweis zurück. Wir betonen jedoch, daß dieses Verhalten in der Wirklichkeit eine effektive Tragweite hat. Priester, die Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" nennen, beanspruchen aber, daß sie Mgr. Wojtyla keine Huldigung erweisen. Sie nehmen ihr Wollen für die Wirklichkeit. Sie glauben, daß der Priester bei der Ausübung seines hl. Dienstes eine andere Absicht haben kann, als jene, welche seine Worte objektiv wiedergeben und auch die Handlungen, die er im Namen der Kirche vollzieht. Diese berechnete Doppelzüngigkeit verträgt sich nicht mit der Heiligkeit der Kirche. Vae duplice mente! (vgl. Eccli 2,14) Sie ist übrigens nutzlos. Der Priester hat nicht die Macht, da er doch Priester der Kirche ist, und ihr Diener, den offiziellen Formeln der Kirche eine Bedeutung geben zu wollen, die im Widerspruch mit der Absicht steht, welche jene Formeln objektiv und offiziell haben. - Die konkrete Tragweite der Handlung, die darin besteht, Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" zu nennen, ist eine gleichzeitige Verwirklichung der beiden Gegebenheiten, die wir näher bestimmt haben.

Obschon der Bischof und seine Priester, die Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" nennen, beteuern, es nicht zu wollen, verkünden sie, daß die Messe, deren Zelebration sie übernehmen, von einer Person befohlen ist, die den apostolischen Stuhl innehat, obwohl diese objektiv in einem Schisma des Oberhauptes verkehrt. Nun wollen wir untersuchen, welche Folgen eine derartige Verkündigung sowohl hinsichtlich der Moral als auch hinsichtlich des Kirchenrechts hat.

a-b) Die Folgen der Feststellung (a) hinsichtlich der Moral. - Die Erwähnung des Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" während der Messe beinhaltet von sich aus ein Sakrileg gegenüber Christus als auch gegenüber seinen Gliedern.

- Weil nämlich "ein Apostat [in bezug auf den christlichen Glauben], ein Häretiker oder ein Schismatiker ipso facto eine Exkommunikation auf sich laden ... Die Absolution dieser Exkommunikation ist dem apostolischen Stuhl vorbehalten ..." (Canon 2314) Folglich fällt Mgr. Wojtyla auf grund dieses Kanons in eine Exkommunikation, deren Absolution dem apostolischen Stuhl vorbehalten ist. Infolgedessen fallen, nach den Erklärungen des hl. Thomas (suppl.,q.23 a2), alle Mitglieder der Kirche, die mit Mgr. Wojtyla "in sacris" Gemeinschaft halten, von sich aus, in dieselbe Exkommunikation. So sieht die Sache aus, aktiv für den Priester, der zelebriert und passiv oder aktiv, je nach Art der Teilnahme, für die Gläubigen, die der Messe beiwohnen, wo Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" genannt wird. Daraus folgt, daß Mgr. Lefebvre und die Priester, die ihm folgen gemäß der schriftlichen Erklärung in "Fideliter"(Nr. 13 S.7o) und in "Itinéraires (Nr.243) abgedruckt, objektiv eine Exkommunikation auf sich geladen haben, deren Absolution dem apostolischen Stuhl vorbehalten ist.

Es ist nicht an uns zu ermessen, welcher Art die Sünde ist, die die einzelne Person begangen hat; sie hängt natürlich davon ab, bis zu welchem Grade das Gewissen verbildet ist. Die gleiche Bemerkung gilt auch "positis ponendis" für die Gläubigen, deren mangelnde Sicht im allgemeinen die Verantwortung mindert und übrigens jene der "Hirten" vergrößert, die sie aufklären müßten. Auch müssen wir näher bestimmen, daß die Gemeinschaft "in sacris" mit einem Häretiker oder mit einem Schismatiker von sich aus eine Todsünde ist. Von sich aus begehen die Priester eine Todsünde, die Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" nennen. Gleicherweise auch die Gläubigen, die ausdrücklich darauf bestehen, daß diese Erwähnung gemacht werde. Von sich aus bedeutet, daß die Schuld nur dann besteht, wenn die erforderlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. Es ist jedoch schmerzlich, wenn man beobachtet, daß ein betreffender traditioneller Priester sich mit einer beruhigenden Kasuistik befaßt, wobei es so gesagt möglich wäre, ein Delikt zu begehen, ohne zu sündigen. Dann ist es aber besser, die Gläubigen um des Guten Gottes willen aufzuklären, damit sie ihre sehr ernste Verantwortung verstehen.

- Ist es nicht so, daß nach den vorstehenden Betrachtungen vorausgesetzt werden muß, daß das Exkommunikationsurteil von der zuständigen Obrigkeit erlassen werden muß? Dann wäre es also keineswegs sündhaft, mit einem notorischen Häretiker oder Schismatiker Gemeinschaft in sacris zu pflegen, bis daß die Obrigkeit den deklaratorischen Urteilsspruch gefällt hat?

Wir werden unten (ac) den kanonischen Aspekt der Frage beleuchten. Wir wollen augenblicklich bemerken, daß es ein Irrtum wäre, im Kirchenrecht lediglich ein Druckmittel zu erkennen. In der Kirche hängt das Recht nur deshalb von der Exekutivgewalt ab, weil es vorerst von der gesetzgebenden Gewalt abhängt. Das Kirchenrecht legt dar, welches dieses Urteil der Kirche sein muß, und zeigt also, welches dieses Urteil ist und daß es insoweit auch einen Lehrwert hat. Wer ipso facto exkommuniziert ist, der hat ein Vergehen begangen, das von Natur aus die Zugehörigkeit zur Kirche ausschließt. Ob nun dieser Ausschluß gerichtlich erklärt ist oder nicht, so ist er objektiv und in der Wirklichkeit die Folge des Vergehens, das tatsächlich begangen wurde.

Nicht minder als ihr Oberhaupt, macht die Kirche von der Verurteilung lediglich Gebrauch wie von einem Werkzeug, um eine Person auszuschließen. Die Kirche verurteilt, aus Gründen der Sicherheit für die Gläubigen, jene, die sie bereits verlassen haben. Die Verurteilung ruft nicht die Trennung hervor, sondern sie folgt auf die Trennung. So ist in den Augen und in der Beurteilung Gottes, und auf grund der Verurteilung im Kirchenrecht der notorische Häretiker und Schismatiker ipso facto außerhalb der Kirche, wie es auch um die Kirchenstrafen stehe; diese können erst nach Bekanntgabe durchgeführt werden.

So ist also festzuhalten; wenn man Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" beim Te igitur nennt, so bedeutet das in Wirklichkeit und trotz allen Behauptungen die Verkündigung, daß das Opfer der Kirche von einer Person befohlen wäre, die außerhalb der Kirche steht.

Solch eine Verkündigung aber beinhaltet, wie wir bemerken werden, ein Sakrileg gegenüber der Kirche, wenn man diese unmittelbar in sich selbst betrachtet oder im Hinblick auf ihre Gleider.

- Die Verkündigung, daß das Opfer der Kirche befohlen wäre von einer Person, die außerhalb der Kirche steht, das ist ein Sakrileg gegenüber der Kirche - in sich selbst betrachtet.

Das bedeutet soviel, wie eine Pseudo-Einheit in der Kirche und für sie diese einsetzen zu wollen. Ferner bedeutet das auch, die heilige Einheit zu schänden, welche die Kirche von ihrem Oberhaupt empfangen hat; dieser Einheit ist auch schon der Schatten einer Doppelzüngigkeit fremd.

Dadurch wird also ein Sakrileg begangen, weil in der Kirche eine Wirklichkeit geschändet wird, deren Quelle vom Wesen her äußerst heilig ist.

Dieses Sakrileg betrifft sehr genau die Einheit der Kirche, insofern diese Einheit auf den Bezogen ist, der ihr Ursprung ist, so wie er selber gesagt hat (Joh. 8,25).

- Die Verkündigung, daß das Opfer der Kirche von einer Person befohlen wäre, die außerhalb der Kirche steht, ist ein Sakrileg gegenüber der Kirche im Hinblick auf ihre Glieder.

Und zwar in dreifacher Hinsicht, weil die Kirche als innewohnende Wirklichkeit in ihren Gleidern, nicht aufhört, ihrem eigenen Wesen gemäß betrachtet werden zu müssen als Braut Christi, als Lehrerin der Wahrheit, als Mutter der Gläubigen. Bei jedem einzelnen der drei Gesichtspunkte bezieht besagte Verkündigung nach sich, daß ein Sakrileg tatsächlich begangen wurde.

Wenn man Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" beim Te igitur nennt, so wird in Wirklichkeit den Gläubigen, die ungenügend aufgeklärt sind, verheimlicht, daß ein Sakrileg begangen wird. Bei den Gläubigen wird dadurch eine Gewöhnung hervorgerufen und unterhalten, die wiederum die Nicht-Wiederholung dieses Sakrilegs immer mehr erschwert. Es wird also dazu beigetragen, daß die Priester, die Diener der Kirche, (wenn auch durch Vermittlung der Gläubigen, so doch in wirksamer Weise) in einer Pseudo-Einheit die heilige Einheit der Kirche (spöttisch nachahmend) parodieren, welche sie von ihrem Oberhaupt empfängt. Im Rahmen einer kirchlichen Versammlung stellt das die Höchstform eines Sakrilegs dar.

Zweitens hat dieselbe Verkündigung als Wirkung, zwei Teilansichten und folglich zwei Fragen zu trennen: einerseits gibt es den Glauben und die Sakramente, deren Vollzug als selbst-genügend gilt; andererseits gibt es die Obrigkeit, deren Anerkennung man vortäuscht, um sich von der Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit zu befreien. So fällt man faktisch - ohne es zu wollen - in den Fehler des Protestantismus. Dadurch schändet man die Regeln im Rahmen des Glaubenslebens, denn das kommt praktisch einer Leugnung der Rolle gleich, welche die Kirche dabei zu spielen hat: und dies ist ein Sakrileg gegen die Kirche hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Braut "dessen, der die Wahrheit ist" (Joh. 14,6), welche selber Lehrerin der Wahrheit ist.

Schließlich hat diese abweichlerische Verkündigung als Folge, die Gläubigen in einem betäubenden Quietismus zu wiegen, der den Glaubenssinn lähmt und dessen Ursprung zerstört. "Alles ist noch wie früher", so überzeugt man sie, weil wir ja unseren "Papst" beim Kanon nennen. Morgen, immer nur morgen, wird alles in Ordnung kommen; reizen Sie nicht die "Obrigkeit", sonst würde die Veröffentlichung der unterschriebenen Einigung gefährdet. So werden Seitens Wojtyla und Lefebvre unter den armen, gefoppten, ausgebeuteten und verirrten Gläubigen hysterisierte Anhänger eines "Rechtskonformismus" angeworben, den sie sonst nach einiger Aufklärung zurückgewiesen hätten. Dadurch wird in den Gliedern des mystischen Leibes, die ja einen lebendigen Anspruch auf die Wahrheit haben, ein Sakrileg vollendet, das am Oberhaupt der Kirche selbst verübt wird,

a-c) Die Folgen der Feststellung (a) vom Standpunkt des Kirchenrechts. - Im vorigen Abschnitt (a-b) haben wir gesehen, daß Mgr. Wojtyla und jene, die ihn beim Te igitur "una cum Ecclesia" nennen, einer Exkommunikation verfallen, die dem apostolischen Stuhl vorbehalten ist.

Wenn das feststeht und selbst, wenn man einer Klausel Rechnung trägt, die für eine "Zeit des Friedens" gilt - sie besteht darin, daß ein allgemeiner Urteilsspruch nur dann rechtswirksam ist, wenn er im Einzelfall von der Obrigkeit bekannt gemacht wurde -, so ist es widersprüchlich anzunehmen, Mgr. Wojtyla sei die Obrigkeit. In Diesem Falle müßte er nämlich die Exkommunikation gegen sich selbst aussprechen; dadurch wäre dann unmöglich gemacht, daß er die Obrigkeit wäre. Wenn man also das Kirchenrecht in Betracht zieht, wird unsere Schlußfolgerung ebenfalls bestätigt. Obschon Mgr. Wojtyla den apostolischen Stuhl materiell innehat, ist er nicht formell die Obrigkeit. (Anm.d.Red.: s.b. die frühere Anm.) Mgr. Lefebvre glaubt bei diesen Gegebenheiten eine "unentwirrbare Situation" feststellen zu müssen: "Wer wird uns sagen, wo der zukünftige Papst ist? Wie kann er gewählt werden, da es keine Kardinäle mehr gibt? Dieser Geist ist schismatisch ..." (FIDELITER Nr.13, S.69.)

Sollte man annehmen, in Anbetracht der schwierigen kirchlichen Lage, (die allgemeine Zügellosigkeit gibt ja zu erkennen, daß die streitende Kirche praktisch ohne Oberhaupt ist), daß die kirchenrechtlichen Bestimmungen von sich aus tragend sind, auch ohne daß die 'Obrigkeit' eingreift, so steht man vor derselben Schwierigkeit. Da Mgr. Wojtyla von diesem Blickwinkel aus jetzt schon exkommuniziert ist und da er allein das Recht hat, diese Exkommunikation aufzuheben, wie kann er dann wieder in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren? Hier haben wir nämlich die "unentwirrbare Situation", die Mgr. Lefebvre mit Recht so nennt, die wir aber von einem anderen Blickwinkel betrachten. Der Irrtum besteht darin, jenen, die die Lage beschreiben, die Verantwortung dafür zuzuschieben anstatt jenen, die sie hervorrufen.

- Wir machen darauf aufmerksam, daß die objektive Kennzeichnung einer Lage nicht von denen kommt, die sie beschreiben, mit der Absicht übrigens, dem Übel abzuhelfen.

Nun aber begnügen wir uns damit zu bemerken, was auch jeder andere bemerken kann und müßte, und zwar: erstens spricht Mgr. Wojtyla Häresien aus, zweitens ist er wenigstens objektiv ein Schismatiker, drittens belegt das Kirchenrecht jeden Schismatiker als solchen mit der Strafe der Exkommunikation. Das ist so.

Bringt das eine "unentwirrbare Situation" mit sich? Keineswegs! Das liegt nur an Mgr. Wojtyla. Er soll die Häresie widerrufen. Dann wird er nicht mehr exkommuniziert sein, ob virtuell oder ob effektiv. Dann braucht er nicht mehr der Exkommunikation enthoben zu werden. Die Situation ist also durch unsere objektive Analyse "unentwirrbar" geworden? Das "Unentwirrbare", das ist die Figur dec Wojtyla. Denn das "Unentwirrbare" geht aus dem Absurden hervor. Es ist absurd zu behaupten, wie Mgr. Lefebvre es tut und jene, die ihm folgen (oder auch vorangehen!), es gäbe in der Kirche, "dessen, der die Wahrheit ist" einen echten Papst, der die Irrlehre verkündet. Jene, die wie Mgr. Lefebvre und seine Anhänger diese Absurdität bestätigen, ja andern noch auferlegen, müssen sich dann auch nicht wundern, von dieser Kirche von rechtswegen exkommuniziert zu sein. Denn jene sind rechtens außerhalb der (wahren) Kirche, die den Zusammenhalt mit Füßen treten, ohne den es keine Heiligkeit und keine Einheit gibt. Jene, die das Prinzip der Einheit untergarben - obschon sie es nicht wollen -, können nicht in der Einheit stehen, obschon sie es verlangen. Der "schismatische Geist", den Mgr. Lefebvre entdeckt, das ist der von Mgr. Lefebvre selber: Medice cura teipsum! (Luk. 4,23.)

b. Zweitens: die Erwähnung von Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" hat als Folge, daß die praktische Norm hinsichtlich der Einheit des Opfers der Kirche vergewaltigt wird (1,3.) Wer in der Kirche sagt, daß die "ecclesia una cum antistite Wojtyla" ist, wünscht und behauptet dadurch "una cum antistite Wojtyla" zu sein. So müßte er gemäß der praktischen Norm für die Einheit die 'Messe' feiern, die Mgr. Wojtyla auch feiert. Wer bewußt und entschieden die Messe feiert, die Mgr. Wojtyla eben nicht feiert, der muß auch leugnen und also nicht behaupten, daß er "una cum antistite Wojtyla" ist. Wenn er es behauptet, dann macht er die Messe grundsakrilegisch, weil er da einen Zwiespalt hineinbringt, wo vom Wesen her das Prinzip der Einheit ist. Er schändet die Eucharistie, da sie doch das Sakrament ist, deren eigene Frucht die Einheit ist ("Unitas corporis mystici est fructus corporis veri percepti". (St. Tomas de Aq., 3a pars, q 82 a§, 2m; vgl. q.8o, a4.)

So findet man in der sakramentalen Ordnung hinsichtlich der Praxis wieder, wie es sich auch gehört, was wir schon in der Ordnung der Theologie vom metaphysischen Standpunkte her bemerkt haben (a-b). Die Einheit des mystischen Leibes ist geschändet, insofern sie vom Oberhaupt herkommt, wenn man sie durch eine Pseudo-Einheit ersetzen will, und wäre es nur durch eine Verkündigung bei der Opferhandlung selbst. Diese Pseudo-Einheit wird betrachtet als von einem näheren Prinzip herkommend, das sich selber im Schisma befindet. Folglich steht sie im Gegensatz zum echten Prinzip anstatt mit ihm koordiniert zu sein.

So ist auch der mystische Leib geschändet, insofern er auf sakramentalem Wege ernährt, gefestigt und gestärkt wird, wenn man behauptet - und wäre es durch die Verkündigung während der Opferhandlung, daß das Co-Prinzip dieser Einheit in der Person eines Schismatikers zur Verwirklichung käme, anders als dies in Wirklichkeit sein muß. Eine Quelle muß jede Eigenschaft, die eigens von ihr ausgeht, im höchsten Grade und an erster Stelle in sich besitzen. Man verstößt gegen die Einheit des mystischen Leibes, wenn man das geringste an den Gegebenheiten ändert, die in der Einheit mit Christus selber, ein Recht auf das Prinzip dieser Einheit haben.

c. Das sind also die beiden Folgen, welche unweigerlich aus der Erwähnung von Mgr. Wojtyla "una cum Ecclesia" beim TE IGITUR hervorgehen. In einer Kirche, die in Ordnung ist, wird die Verkündigung des Auftrages "ab Ecclesia", die ja für jede Feier der Messe notwendig ist, durch die Worte und durch die Handlung gleichzeitig verwirklicht, durch Bezugnahme auf das sichtbare Oberhaupt der streitenden Kirche. Die ganze Kirche, una cum Papa nostro et Antistite nostro sagt in der Person des Papstes: "was von mir kommt, das ist auch ab Ecclesia". Und jeder Priester, als Diener der Kirche hat den Auftrag der Kirche in der Handlung und von der Hierarchie her, weil er eben die Messe feiert, die auch das Oberhaupt der Kirche feiert. Die Pseudo-Verkündung des Auftrages "ab Ecclesia", die in der 'besetzten' Kirche durch Bezugnahme auf den (de facto, Anm.d.Red.) Inhaber des apostolischen Stuhles im Laufe einer Messe .geschieht, die der betreffende Inhaber nicht feiern will, kommt einerseits dem Bekenntnis gleich: eine Person, die mit dem Schisma des Oberhauptes behaftet ist, könnte das Opfer der Kirche befehlen, insofern diese der mystische Leib Christi ist und von ihm die Einheit 'ohne Runzel" (Eph. 5,27) empfängt. Andererseits kommt dies dem Bekenntnis gleich: die grundlegende Norm der sakramentalen Ordnung wird in der Tat geschändet; der Glaube, der von der Obrigkeit bekannt wird, kommt nämlich in den Riten zum Ausdruck, die von der Obrigkeit promulgiert sind, und es ist ein Sakrileg gegen die Einheit der Kirche, insofern sie ein menschlihes Kollektiv ist, von Christus als sichtbare Gesellschaft eingesetzt.

Vom einen wie auch vom anderen Gesichtspunkt aus, also in zweifacher Weise, ist die Feier einer solchen Messe bei der Bewirkung des Sakramentes selbst mit einem Sakrileg behaftet. Wir weisen beim Abschluß dieses Abschnitts abermals darauf hin, daß wir das Sakrileg als objektives Vergehen beim Bewirken des Sakramentes betrachtet haben, wie es auch sonst um die subjektive Verfassung des einzelnen stehe, kraft derer das betreffende Vergehen als Sünde zu bezeichnen ist oder nicht.

Durch diesen Hinweis suchen wir nicht zu entschuldigen, sondern die Aufmerksamkeit auf die Aufklärungspflicht zu lenken. Die wahre Tragweite eines Sakramentes als solches ist von der Einsetzung her in der Einheit des sakramentalen Zeichens begründet. Die Einheit dieses Zeichens fordert ausdrücklich, daß der Diener des Sakramentes geistig vollzieht, was er auch äußerlich bedeutet. Vom Wesen des Sakramentes selber her wird dadurch ausgeschlossen, daß der Priester bei der Ausübung derselben Handlung, die geistig und zugleich äußerlich ist, einerseits mit Worten feststellen könnte, daß Mgr. Wojtyla mit der Kirche eins ist und andererseits, daß er sich von Mgr. Wojtyla trennen könnte, um das Opfer der Kirche darzubringen. Die Priester und der Bischof, die sich diesem 'Spiel' hingeben, glauben faktsich nicht wirklich an die Realität der sakramentalen Ordnung. Es müßte sein, daß ihr Urteilsvermögen und somit ihr Gewissen verbildet ist, sonst würden sie praktisch einen Glaubenssatz ablehnen und dann folglich außerhalb der Kirche stehen. Dann Stimmte es zwar, daß sie gemäß ihren Worten mit Mgr. Wojtyla eins sind ... auch wenn sie das nicht wahrhaben wollen.

3.) Die Erwähnung von Mgr. Wojtyla una cum Ecclesia beim TE IGITUR hat als Folge von sich aus, daß die Zelebration mit einem Sakrileg hinsichtlich der \Dbrigkeit' behaftet ist. So ist es wenigstens objektiv der Fall für Mgr. Lefebvre und für die Priester, die ihm folgen. Wir sagen: "objektiv gesprochen", denn das Geheimnis der Absicht, die Gott allein kennt, soll man achten. Die Absicht kann gut sein, während das Gewissen verbildet ist. Für die vollendete Tat betrachten wir also nicht die sittliche Bewertung ex parte subject!, sondern nur die Art des Vergehens ex parte objecti.

Nachdem wir das genau bestimmt haben, bringen wir, was die Beobachtung uns als Feststellung aufzwingt.
Einem Priester bei der Handlung, wo er eben in persona Christi wirkt, 'autoritativ' ein Verhalten aufzuzwingen, das formell die Beziehung dieses Priesters zur Kirche betrifft, obschon schwerwiegende Gründe diesem Verhalten entgegenstehen, das kommt ausdrücklich und ausschließlich der alleinigen, höchsten Obrigkeit in der Kirche zu. Indem Mgr. Lefebvre dieses Verhalten aufzwingt, handelt er also, als ob er die höchste Obrigkeit wäre. Indem seine Untergebenen sich dieser Weisung unterwerfen, handeln sie als ob sie in Mgr. Lefebvre die höchste Obrigkeit anerkennen würden.

Alle werden sich dagegen sträuben und sagen: "Das wollen wir nicht tun." Entschuldigen sie bitte! Das tun sie aber. Was zählt, das sind unsere Werke, und danach werden wir gerichtet werden (Rom. 2,2), und nicht die gutai Meinungen, womit die Hölle gepflastert ist.

Die Absicht, dieses Verhalten aufzuerlegen und auch die Absicht, es anzunehmen, wird in diesem Falle noch offenkundiger, da Mgr. Lefebvre soweit geht, daß er "schismatischen Geist" (FIDELITER Nr.13, 69) bei denen erkennt, die ihm ihre Unterwürfigkeit verweigern sollten. So verpflichtet Mgr. Lefebvre, "una cum Johanne Paulo zu sein, unter der Strafe, ins Schisma zu fallen; dabei spricht Mgr. Wojtyla die Häresie aus, mindestens als Amtsperson. Um solches aufzuerlegen, muß man schon eine höhere Autorität haben - oder so tun als ob man sie hätte - als Mgr. Wojtyla. Das soll einer noch verstehen! Entweder ist Mgr. Lefebvre mehr Papst als der Papst, oder Mgr. Wojtyla ist gar nicht Papst, weil Mgr. Lefebvre es auch nicht ist.

Wie dem auch sei, es stimmt, daß die "Pseudo-Schlußfolgerung" von Mgr. Lefebvre, insofern sie als Ulitmatum gehandhabt wird, welches auferlegt oder auf praktischer Ebene angenommen wird, faktisch objektiv beinhaltet, - was auch die Absicht sei, Gott allein kennt sie - daß er die höchste Autorität an sich reißt. Das ist die dritte Form des Sakrilegs, dem die Zelebration der Messe objektiv Raum gibt, wenn man als autoritativ auferlegte Pflicht annimmt, daß Mgr. Wojtyla una cum Ecclesia sancta tua catholica dabei erwähnt werde.

Am Pfingstfest, dem 25.5. 1980

gez. M.L. Guerard des Lauriers O.P.
 
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