DAS ROSENKRANZGEBET
(PSALTER)
So oft die Gläubigen den dritten Teil des Rosenkranzes beten (d.h. fünf
Gesetze), wird ihnen ein Ablaß von fünf Jahren gewährt; ein
vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn sie es
einen Monat lang tun.
(Bulle des Papstes Sixtus IV "Ea quea ex fidelium" vom 12. Mai 1479;
Ablaßkongregation 29. August 1899; Pönit. 18. März 1932 und 22. Januar
1952).
Wenn sie mit anderen zusammen, sei es öffentlich oder privatim,
wenigstens den dritten Teil des Rosenkranzes beten, wird ihnen einmal
im Tag ein Ablaß von lo Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß am
letzten Sonntag eines jeden Monats, wenn sie es in jeder der
vorausgehenden Wochen wenigstens dreimal tun, dazu beichten, die
heilige Kommunion empfangen und eine Kirche oder ein öffentliches
Oratorium besuchen. Wenn sie es in der Familie tun, wird ihnen außer
dem Ablaß von lo Jahren zweimal im Monat ein vollkommener Ablaß
gewährt, wenn sie es den ganzen Monat hindurch jeden Tag tun, dazu
beichten, die heilige Kommunion empfangen und eine Kirche oder ein
öffentliches Oratorium besuchen.
(Ablaßkongregation 12. Mai 1851 und 29. August 1899; Pönit. 18. März 1932 und 26. Juli 1946).
Wenn sie vor dem heiligsten Sakrament, sei es öffentlich ausgesetzt
oder auch nur im Tabernakel aufbewahrt, in frommer Gesinnung den
dritten Teil des Rosenkranzes beten, wird ihnen ein vollkommener Ablaß
gewährt, so oft sie es tun, nur müssen sie auch Verzeihung ihrer Sünden
erlangen und zum Tisch des Herrn gehen. (
Päpstl. Breve vom 4. September 1927).
Die einzelnen Gesetze kann man auch getrennt beten; nur muß der Rosenkranz am gleichen Tag abgeschlossen werden.
(Ablaßkongregation 8. Juli 19o8).
Wenn die Gläubigen, wie dies gewöhnlich der Fall ist, beim Beten einen
Rosenkranz benützen, der von einem Dominikaner oder sonst einem
bevollmächtigten Priester geweiht ist, können sie außer den erwähnten
Ablässen auch noch andere gewinnen.
(Ablaßkongregation 13. April 1726, 22. Januar 1858 und 29. August 1899).
NÄCHSTES ROSENKRANZGEBET: DONNERSTAG, DEN 6. Nov. 1980, 1800 UHR. |