ZUM LESERBRIEF VON JOSEPH OVERATH "NICHT NUR HALB ZIEREN" (DT NR. 152 VOM 22.12. 1976)
von Anton Holzer
In diesem Brief finden sich einige folgenschwere Irrtümer bzw. Halbwahrheiten:
1. Die "Verwirrung auf dem Gebiete der theologischen Erkenntnislehre" liegt ganz auf Seiten von Herrn Overath:
a) Gewiß ist keine Enzyklika als solche oder als ganze jeweils unbedingt und in jedem Fall eine Ex-cathedra-Entscheidung. Dennoch kann der entscheidende Inhalt eine Ex-cathedra-Erklärung sein, wie es bei den letzten beiden marianischen Dogmen der Fall war.
Und in diesem Sinn ist die in der Enzyklika "Quanta cura" Pius' IX. vom 8.12.1864 enthaltene Verurteilung der liberalen Zeitirrtümer, insbesondere der fraglichen Religionsfreiheit, als eine Ex-cathedra-Entscheidung anzusehen. Pius IX. erklärte ausdrücklich: "Alle verkehrten Meinungen und Lehren also, die Wir in diesem Briefe im einzelnen angeführt, weisen Wir Unserer apostolischen Vollmacht zurück, verbieten und verdammen sie und wollen, daß alle Söhne der katholischen Kirche sie durchaus als zurückgewiesen, verboten und verdammt ansehen." (DS 2896)
b) Der von Overath empfohlene "Blick in ein theologisches Wörterbuch", nämlich in das LThK 1 Bd. 8 (Freiburg/Br. 1936) S. 575 1. p., ergibt speziell für die Enzyklika "Quanta cura": Sie "verwirft diese 16 Sätze: die beste Ordnung der menschlichen Gesellschaft verlangt absolute Religions-, Kultus-, Gewissens-, Rede- und Pressefreiheit; Frevel gegen die katholische Religion sind nie zu ahnden, es wäre denn um der öffentlichen Ruhe willen (1-3) Diese Sätze sind mit dem Anspruch auf Unfehlbarkeit verworfen " c) Selbst wenn die in "Quanta cura" enthaltene Verurteilung für sich allein nicht als unfehlbare Entscheidung aufzufassen wäre, müßte die Religionsfreiheit dennoch als vom kirchlichen Lehramt unfehlbar verurteilt angesehen werden. Denn das unfehlbare Lehramt der römischen Kirche, mit dem alle anderen Kirchen in Gemeinschaft stehen müssen, um in der Wahrheit zu bleiben, wird nicht nur in außerordentlichen feierlichen Entscheidungen "ex cathedra" des einzelnen Papstes tätig, sondern viel allgemeiner in der ordentlichen Lehrtätigkeit über mehrere Päpste hinweg, die dieselbe Lehre im selben Sinn auf vielfache Weise verlegen.
d) Es ist ein wertloses Ausweichmanöver, den Traditionalisten einen "falschen Traditionsbegriff" vorzuwerfen, ohne diesen zu präzisieren und zu sagen, worin er falsch ist bzw. welches die Kriterien seiner Beurteilung sind. Immerhin können die Traditionalisten sich auf den Traditionsbegriff berufen, den die Kirche selbst bis vor das Vaticanum II praktiziert hat.
2. "Die Lehre über die Religionsfreiheit" ist außerdem eindeutig "gegen die Tradition der Kirche beschlossen".
a) Es ist ein Irrtum (vor allem konservativer Kreise) zu meinen, die Erklärung des Vaticanums II, in den Spuren der Tradition zu wandeln und diese ohne Widerspruch und ohne Bruch weiterzuführen, reiche aus, diesem zur Schau getragenen Anspruch auch die Verwirklichung zu garantieren. Diese läßt sich nur am Text selbst nachweisen. Zudem ist dieser Anspruch nur dort verwirklicht, wo die angebliche Weiterführung homogen und im selben Sinn stattfindet (vgl. DS 3020, 3541).
b) Gerade dies aber ist nicht der Fall bei der RF. Man lese von "Dignitatis humanae" statt der bloß deklarativen Präambel die entscheidenden Neuerungen (in nn. 2,3,4,6) und vergleiche die Aussagen der Päpste von Gregor XVI. bis Pius XII., die ein Recht auf RF sowohl als Naturrecht wie als verfassungsmäßig zu garantierendes Recht ablehnen und stattdessen von der Toleranz (eines Übels) sprechen (vgl. DB 1613,1690,1715, 1932 u.a.).
c) Der zitierte Passus aus der Präambel, wonach die RF "die überlieferte kath. Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet läßt", enthält nur die halbe Wahrheit und muß als Augenwischerei angesehen werden, da er durch andere Konzilsaussagen auagehöhlt und gemäß seinem traditionellen Sinn dementiert wird.
Nach Pius IX. ist es ein katholisches Dogma, "daß außerhalb der apostolischen römischen Kirche niemand gerettet werden kann, sie ist die einzige Arche des Heils" (DB 1647). Das Vat. II hebt die exklusive Identität der "einzigen Kirche Christi" bzw. der "einzigen Arche des Heils" mit der röm.-kath. Kirche ausdrücklich auf (vgl. Lumen gentium n. 8;15; Gaudium et Spes n. 40; Ökum. Dekr. n.19 u.a.), indem es den christlichen Konfessionen "extra Ecclesiam" nicht nur "Kirchlichkeit" zubilligt infolge sog. gemeinsamer (ekklesialer) Elemente, sondern ausdrücklich auch heilsvermittelnde Bedeutung (Ökum. n. 3). Das Vat. II leugnet somit die Einzigkeit und Heilsnotwendigkeit der Kirche im überlieferten Sinn, indem es die Irrlehren des liberalen Latitudinarismus des 19. Jhdts (vgl. DB 1613, 1646, 1716 f) erneuert, und dementiert die genannte Präambel in einem wesentlichen Teil.
3. Die Qualifikation des Vaticanums II ist unzutreffend. Hier ist 0. recht zu geben, freilich in anderem Sinn.
a) "Sie läßt einen falschen Begriff von Pastoral vermuten", richtig. Nur stammt dieser nicht von Prof. Siebel, sondern von den Erfindern und Managern des Vat. II, die so taten, als ob klare, eindeutige und entscheidende Lehraussagen (Dogmatisierungen, Definitionen, Anathematismen) nicht im Sinne der Pastoral wären und die darum mit dem Hinweis auf den pastoralen Charakter des Vat. II in den Konzilssitzungen die Präzisierungsanträge der Minorität in der Regel abwiesen.
b) Das Pastoral-Konzil hatte darum in Wirklichkeit keinen pastoralen, sondern demagogischen Charakter. Unter dem Vorwand der "Pastoral" sollte die Kirche umfunktioniert werden zu einer Stätte des Menschenkultes statt des Gottesdienstes. Das Vaticanum II stellt die Manifestation einer Revolution in der Kirche dar, die schon seit langem subversiv in ihr wühlte: die des Liberalismus und Naturalismus, der menschlichen Selbstherrlichkeit, verbrämt mit Vokabeln wie "Wende zum Subjekt" oder "Anthropozentrik". Freilich sollte dieser neuartige "christliche Humanismus" nicht unter Ausschluß des Jenseits propagiert werden, aber doch mit einer derartigen Akzentuierung des Diesseits, daß die Sorge um das Seelenheil und des Jenseits sekundär wurden; daß Gott zur bloßen Funktion der Humanisierung des Menschen und der Welt wird; daß die Kirche zur Service Station der heutigen Menschheit und ihrer angeblichen Bedürfnisse herabsenkt und aus dem Evangelium Christi das Heilsangebot herauswählt (Häresie) unter Weglassung der Verkündigung der Königsherrschaft Gottes, des Königtuma Christi, und zudem noch primär diesseitig versteht: Suchet zuerst eine bessere, humanere Welt, und das Himmelreich wird euch von selbst zufallen (falls es existiert)!
4. Vaticanum II hat die Interkommunion mit Häretikern tatsächlich beschlossen. O.'s Vorwurf und Einwand sind ihrerseits irreführend. Das entscheidende Moment, "der Ausschluß zu meidender Gefahren und formellen Anschlusses an den Irrtum" (Punkt 5 d.Anm.), ist seit dem Vaticanum II nie gegeben. Die Praxis Roma und der Bischöfe beweist das täglich.
Weiter: Abgesehen davon, daß die Tradition der Kirche von Anfang an bis zum Vat. II eine Communicatio in sacris d.h. vor allem in sacramentis und am meisten in der Eucharistie, dem Sakrament der Einheit (der vollendeten, nicht der erat zu schaffenden Einheit) ausschloß und diese Neuerung also einen radikalen Traditionabruch darstellt, ist diese pastorale "Erleichterung" eine typisch liberale praktische Häresie: die Gemeinschaft mit Gott aetst für die "Konziliare Kirche" nicht mehr die totale, bedingungs- und vorbehaltlose Hingabe des Menschen in Denken, Wollen und Handeln an Gott voraus, sondern nur in der Art und dem Maße, daß und wie sie seiner Selbstherrlichkeit zu dienen vermag. Darum wird nicht nur für die eucharistische Kommunion die Forderung dieser vorbehaltlosen Hingabe (die sich eben am deutlichsten in der vollen Annahme des kath. Glaubens und der Abschwörung gegenüber der Häresie zeigt) aufgegeben, sondern die Eucharistie selbst wird umgedeutet und umfunktioniert: das Opfer wird eliminiert zum brüderlichen Mahl und zur bloßen Gedächtnisfeier. Die Eucharistie ist nicht mehr als Opfergemeinschaft realisiert, sondern als menschliche pluralistische Gruppe, in der und durch deren Dynamik die Einheit hergestellt wird: Eucharistie als Werkzeug der Einheit!
Fazit: Das Vat. II stellt für die Kirche eine Revolution dar, es hat formell und materiell eine neue Cathedra gegen die der Tradition errichtet, insbesondere gegen die Tradition der römischen Kirche, die Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen und aller Gläubigen, mit einem neuen Evangelium, dem der menschlichen Selbstherrlichkeit und des Menschenkultes, den Paul VI. in der Schlußsitzung des Konzils urbi et orbi als Errungenschaft des Konzils proklamierte. Das Vat. II ist zur Constituante einer neuen "Kirche" geworden, die im Schoß der wahren Kirche als Fremdbesatzung das Werk der Zerstörung unter dem Patronat der meisten Hierarchen weiter betreibt. Es ist höchste Zeit, daß dem Vaticanum II der Prozeß gemacht wird, aus pastoralen Gründen!
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