56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Günter Kabath: Der Name ist zwar nicht alles, aber...zur Namensfindung der rechtgläubigen röm.-kath. Gruppierungen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
La posizione teologica dell'Unione Sacerdotale Trento (nel Messico)


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das II. Vatikanische Konzil und die theologische Sprachverwirrung


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
Sobre la situación actual de la Iglesia


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A propos de la situation actuelle de l’Eglise


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A commentary on the present situation of the Church


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Kritik an Paul VI. (1)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Aus einem Brief an Marianne Geisler, M.D.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zur derzeitigen Situation der Kirche


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
Sobre la situación actual de la Iglesia (esp.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A propos de la situation actuelle de l’Eglise (fr.)


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Wo ist die Kirche ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
UNRECHTMÄSSIGKEIT DER BISCHÖF. U. PÄPSTL. AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
EINIGE ERGÄNZENDE BEMERKUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
ZUSAMMENBRUCH


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Vom katholischen Priestertum heute


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
Die theologische Position der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
SCHACHER MIT DER MESSE


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
ANTWORT AUF PERE BARBARAS OFFENEN BRIEF


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
EIN KLARES WORT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ANMERKUNGEN ZUM SOG. NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAMIT ALLE EINS SEIEN - BRIEF S. E. MSGR. MOISES CARMONA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
BRIEF VON S.E. BISCHOF CARMONA AN EINEN MODERNISTISCHEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
PHILOSOPHISCHE ARGUMENTE GEGEN DEN PROGRESSISMUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ECONE UND ROM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
INKONSEQUENZEN, INKONSEQUENZEN... BRIEEFWECHSEL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Das Imperium des satanischen Widersachers Gottes


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
DIE HEIDNISIERUNG DER LITURGIE IN INDIEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
LESERBRIEF AUS INDIEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
KLERIKALE TASCHENSPIELEREI AUS ÖSTERREICH


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
ALLEIN, WIRD DER MENSCHENSOHN, WENN ER KOMMT, DEN GLAUBEN AUF ERDEN FINDEN?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
Protestation de Foi Catholique - franz/deutsch


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
DER BUMERANG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PAS DE FRANC-MAÇONNERIE DANS NOTRE EGLISE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
AUFRUF VOM 16.4.1979


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ZUM PROBLEM DER KONSEKRATION AUSSERHALB DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
TRIDENTINISCHER MESSRITUS NEBEN DEM NACHKONZILIAREN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre spricht - 33. Teil


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
VOX FIDE


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
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Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
ÄRGERNIS VOR GOTT UND DEN MENSCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
ZWEI ENTGEGENGESETZTE HEERLAGER


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WEG MIT DEM MAULKORBERLASS FÜR DEN 'FELS'!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
BUCHBESPRECHUNG: ANTON HOLZER. VATICANUM II


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE RECHTE INTENTION DES PRIESTERS UND DIE GÜLTIGKEIT DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
INTERNATIONALES KOMITEE KATHOLISCHER VEREINIGUNGEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
LITERATURHINWEIS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AUS EINEM BRIEF AN ERZBISCHOF SCHÄUFELE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ZUR VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
ERKLÄRUNG UND KOMMENTARE ZUM N.O.M.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE TRAGWEITE LITURGISCHER WILLKÜR


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
OFFENER BRIEF AN P. WERENFRIED VAN STRAATEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DAS BLUT DES BUNDES - FÜR EUCH UND FÜR VIELE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
HÄRETISCHE WANDLUNGSWORTE AUCH IN FRANKREICH


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DAS VERKLÄRTE ANTLITZ


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
Vier Punkte zum Beweis der Ungültigkeit der ‚Neuen Messe’


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Kurze Zusammenfassung der Argumente für das 'für viele'


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Forderung nach der Absetzung Paul’s VI.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Die, von Paul VI. genehmigte, bedingte Zulassung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
EINE SCHLECHTE VERTEIDIGUNG DER LITURGIE-KONSTITUTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VOLKSSPRACHE IN DER LITURGIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
Paganisation of the Liturgy in India


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
EDITORIAL: CONSEQUENCES


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
A PROCLAMATION ON 'THE NEW MASS AND THE POPE'


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS. Part 1


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS, Part 2


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
LE NOVUS ORDO MISSAE: UNE ANTI-MESSE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
SEULEMENT, QUAND LE FILS DE L'HOMME REVIENDRA TROUVERA-TIL LA FOI SUR LA TERRE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
Beilage II zu EINSICHT X(2) Juni 1980: Die neue Messe und der Papst


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
Vox FIDEl: LA VOIX DE LA FOl OU L'ORGANE DES SOUHAITS


Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
ARE POST CONCILIAR RITES VALID?


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
BREVES OBSERVATIONS SUR LES SACRES EPISCOPAUX


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
P. HERVE LE LEY


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Fatima - ein New-Age-Heiligtum


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
A proposito della situazione attuale della Chiesa


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Benedikt XVI. - in den Klauen der verborgenen Hände


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


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Weihnachten 2011


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Buchbesprechungen:


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My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Darf der Papst den Ritus der Karwoche ändern?


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Can the Pope Change the Rite of Holy Week?


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Wie steht es um die römisch-katholische Kirche aktuell


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Anton Holzer: Vatikanum II.


DIE RECHTE INTENTION DES PRIESTERS UND DIE GÜLTIGKEIT DER HL. MESSE
 
DIE RECHTE INTENTION DES PRIESTERS
UND DIE GÜLTIGKEIT DER HL. MESSE


von
Anton Holzer


I. DIE NOTWENDIGKEIT DER INNEREN INTENTION

Nach der Lehre der Kirche ist bekanntlich für den gültigen Vollzug der Sakramente die Intention nötig, wenigstens das zu tun, was die Kirche in dem betreffenden sakramentalen Ritus tut. Das hat für die derzeitige Situation der reformierten Sakramentsriten, insbesondere der Hl. Messe, Konsequenzen.

Die aktuelle Lage: Das Vorliegen dieser unerläßlichen Intention ist nämlich heute, speziell im Hinblick auf die Hl. Messe, leider zweifelhaft geworden. So stellt Abbé Georges de Nantes in seinem "Liber Accusationis in Paulum VI." anklagend fest:    

"Die Priester und Theologen streiten sich über die Gültigkeit oder Ungültigkeit. Zu Recht oder Unrecht streite ich für die Gültigkeit, die Hauptrolle CHRISTI und der Kirche stärkstens betonend. Andere unterstreichen die Notwendigkeit einer inneren Absicht von seiten des Priesters, aus Sicherheitsgründen nehmen sie eher die Ungültigkeit an. In sehr vielen Fällen sind die einen der Ansicht, daß ein Opfer stattfindet, und beten Leib und Blut CHRISTI an. Die anderen meinen, es sei nur Blendwerk und weigern sich, das anzubeten, was für sie Brot und Wein bleibt. (...) Das ist eine grauenvolle Lage!" (1) Beide Gruppen, die Invalidisten und die Validisten, haben natürlich Argumente auf ihrer Seite, beide berufen sich auf Lehren der traditionellen Theologie.

Für die eine Gruppe sprachen schon 1969 die Autoren der "Kurzen Kritischen Untersuchung des 'Novus Ordo Missae"', indem sie ihrer Befürchtung Ausdruck gaben: "(...) Die Priester, die in naher Zukunft keine traditionelle Bildung mehr erhalten haben, und die sich dem Novus Ordo anvertrauen mit dem Zweck, 'das zu tun, was die Kirche tut', werden sie noch gültig konsekrieren? Es ist erlaubt, darüber Zweifel zu hegen."(2)

Und ebenso erklärte Bischof Marcel Lefebvre: "Man kann sich fragen, ob, da der katholische Glaube an die wesentlichen Wahrheiten der Messe unvermerkt verschwindet, nicht die Gültigkeit der Messe ebenfalls verschwindet. Die Intention des Zelebranten wird auf die neue Konzeption der Messe zielen, die in kurzer Zeit keine andere mehr sein wird als die protestantische. Dann wird die Messe nicht mehr gültig sein. (3)

Dagegen hält Abbé de Nantes diese Bedenken für falsch und erklärt, für die Wirksamkeit der Sakramente habe "Christus das ganz äußerliche, objektive, kontrollierbare Minimum an Intention verlangt" (4), so daß das Sakrament als gültig vollzogen zu betrachten sei, wenn der Priester den äußeren Ritus vollziehe und die Wandlungsworte spreche, m.a.Worten also "sich den äußeren Anschein gibt, das Sakrament zu wollen". (5) Den Gegnern seiner Auffassung, die für die Ungültigkeit der Messe eintreten, wirft er Donatismus (6) vor, d.h. den Fehler, "dem Glauben und den Willensabsichten des Spenders den Vorrang zu geben, anstatt zunächst seine Rolle als Werkzeug Christi und der Kirche zu berücksichtigen (...) als ob der Priester der Hauptwirkende wäre! Zum Glück ist dem nicht so! Christus und die Kirche in einem, das ist die Hauptsache!" (7).

II. DIE ART DER NOTWENDIGEN INTENTION


Zur Begründung seiner These beruft sich Abbé de Nantes auf Thomas von Aquin (8); bei diesem liest man denn auch: "Die Diener der Kirche wirken in den Sakramenten wie Werkzeuge, deswegen, weil in gewisser Weise das Wesen des Dieners und des Werkzeuges dasselbe ist. (...) Das Werkzeug ist nicht der eigenen Wesensform nach tätig, sondern nach der Wirkkraft dessen, von dem es bewegt wird. Und daher ist es für das Werkzeug, insofern es Werk zeug ist, unwesentlich, welche Wesensform oder Wirkkraft es hat, abgesehen von dem, was zu seinem Wesen als Werkzeug gefordert wird." (9) Oder an anderer Stelle: "Der Mensch kann auf die innere Wirkung des Sakramentes hinwirken, sofern er in der Weise des Dieners am Werk ist. Denn dasselbe ist das Wesen des Dieners und des Werkzeuges: beider Tätigkeit wird nach außen angewandt, gewinnt aber die innere Wirkung aus der Wirkkraft des Hauptwirkenden, welches Gott ist. (10)

Doch für die Folgerung, die er aus diesem Sachverhalt ziehen zu müssen glaubt, kann sich Abbé de Nantes nicht mehr auf den hl. Thomas und ebensowenig auf die spätere Lehrtradition der Kirche berufen. Die Gegner haben die besseren Argumente.

a. Die Auffassung des hl. Thomas In dem von Abbé de Nantes angeführten Artikel der theologischen Summe (11) repliziert der hl. Thomas auf folgenden Einwand: "Der Spender handelt beim Sakrament als Werkzeug. Nun wird aber eine Handlung nicht vollsogen nach der Absicht des Werkzeuges, sondern nach der Absicht des Hauptwirkenden. Also ist zum Vollzug des Sakramentes die Absicht des Spenders nicht erfordert." (12) Darauf antwortet der hl. Thomas mit der Unterscheidung von beseeltem und unbeseeltem Werkzeug: "Das unbeseelte Werkzeug hat keine auf die Wirkung gehende Absicht, sondern an Stelle der Absicht steht die vom Hauptwirkenden ausgehende Bewegung. Das beseelte Werkzeug jedoch, wie es der Spender ist, wird nicht bloß bewegt, sondern bewegt sich auch in gewisser Weise selbst, sofern es durch seinen Willen die Glieder zur Tätigkeit bewegt. Daher ist seine Absicht erfordert, durch die er sich dem Hauptwirkenden unterstellt: daß er nämlich die Absicht hat zu tun, was Christus und die Kirche tut." (13)

Es ist offenkundig, daß diese Stelle des hl. Thomas nicht herangezogenwerden kann, um mit dem Hinweis auf die Hauptursächlichkeit Christi bzw. der Kirche die innere Intention des Spenders für unbedeutsam zu erklären. Das Gegenteil scheint der Fall. Trotzdem kann sich Abbé de Nantes - zumindest mit dem Schein des Rechts - auf die Autorität des hl. Thomas berufen; denn bei diesem liest man an anderer Stelle auch: "(..) der Spender handelt in der Person der ganzen Kirche, deren Diener er ist; in den Worten aber, die ausgesprochen werden, wird die Absicht der Kirche ausgedrückt, und diese genügt zum Vollzug des Sakramentes, wenn nicht das Gegenteil nach außen hin kundgegeben wird von Seiten des Spenders". (14)

Der Thomist Gonet scheint die Auffassung des Abbé de Nantes zu bestätigen, wenn er diese Stelle des hl. Thomas kommentiert: "Mit diesen Worten scheint der hl. Lehrer offensichtlich zu lehren, zur Gültigkeit des Sakramentes sei im Spender die Intention, das Sakrament formell zu vollsiahen nicht gefordert, sondern es genüge die Anwendung der Materie und das Aussprechen der Worte allein. Dasselbe scheint er noch deutlicher zu überliefern in IV. dist. 6. quest. 4. art. questiunc.1. ad 2., wo er folgendermaßen sagt: 'Andere sagen, daß in der Taufe wie in den anderen Sakramenten, zu deren Form die Ausführung einer Handlung gehört, nicht eine geistige Absicht erforderlich sei, sondern daß der Ausdruck der Absicht durch die von der Kirche angeordneten Worte genüge, und daß deswegen die Taufe vollzogen ist, wenn die Form gewahrt bleibt und nichts anderes nach außen kundgegeben wird, was eine entgegengesetzte Willensentscheidung auadrückte." (15)

Daß aber entgegen dem Anschein nach Thomas in Wirklichkeit mehr als eine solche rein äußere Intention, die im bloß äußeren Vollzug des Ritus der Sakramente bestünde, erforderlich ist, ergibt sich einmal daraus, daß der Einwand, dem die soeben zitierte Stelle antwortet, nicht den gültigen Vollzug der Sakramente, sondern die Gewißheit darüber betrifft. Der Einwand nämlich lautet: "Dem Menschen kann die Absicht eines anderen nicht bekannt sein. Wenn nun die Absicht des Spenders zum Vollzug des Sakramentes erfordert wäre, so könnte es dem, der zum Sakramente hintritt, nicht bekannt sein, ob er ein Sakrament empfangen hätte. So könnte er seines Heiles nicht gewiß sein, zumal einige Sakramente heilsnotwendig sind". (16)

Ebenso lehrt Thomas an anderer Stelle: "Die Absicht des Spenders kann auf zweierlei Art verkehrt werden: Einmal in bezug auf das Sakrament selbst: so, wenn einer nicht vorhat, das Sakrament zu spenden, sondern etwas zum Spott zu tun. Diese Art von Verkehrtheit hebt die Wahrheit (-Gültigkeit) des Sakramentes auf, besonders wenn diese Absicht nach außen hin kund wird." (17)

Hier ist eindeutig eine innere Intention vorausgesetzt, die nicht mit dem äußeren Vollzug des sakramentalen Ritus zusammenfällt. So kommentiert denn der bereits erwähnte Thomist Gonet diese Passage des hl. Thomas richtig: "Mit diesen Worten lehrt er klar: mag der Nichtvollzug des Sakramentes auch klarer und bekannter sein, wenn der Spender nach außen hin kundgibt, er habe die Intention nicht, oder wenn er ausdrückt, er handle zum Scherz, so ist dennoch das Sakrament nicht gültig, wenn er wirklich geistig innerlich nicht beabsichtigt, des Sakrament zu vollziehen, sondern zum Spott zu handeln.." (18)

b. Die spätere kirchliche Lehrtradition

Der große deutsche Dogmatiker des 19. Jahrhunderte lehrt in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Dogmatiker und Moraltheologen und unter Berufung auf kirchliche Lehramtsäußerungen die Notwendigkeit einer inneren Intention: "Daß eine intentio mere externe zur Giltigkeit der Materie nicht genüge, geht auch aus verschiedenen (...) kirchlichen Entscheidungen deutlich genug hervor. Die Bulle Martins V. 'Inter cunctas', das 'Dekretum pro Armenis' und das Tridentinum verlangen zum Zustandekommen der Sakramente außer der Setzung von Materie und Form ein Drittes, nämlich die Intention des Spenders. Da Materie und Form ohne Tätigkeit eines Menschen gar nicht verwirklicht bzw. verbunden werden können, so hat offenbar derjenige, welcher sie verwirklicht, eo ipso die äußere Intention. Die von den kirchlichen Entscheidungen geforderte Intention kann folglich nicht mehr die äußere, sondern nur eine von der Setzung von Materie und Form verschiedene innere Intention (intentio interne) sein. Diese innere Intention hat offenbar auch im Auge die weitere Erklärung des 'Decretum pro Armenis', daß jeder Mensch taufen könne, dummodo formam servet Ecclesiae et facere intendat, quod fecit Ecclesia (Denzinger 1.c. n.591 ((= DS 1315)) ), sowie die Lehre des Tridentinums (sess. XIV., cap. 6 ((= DS 1685)) ), daß die Absolution ungültig sei, wenn der Priester fehlt animus serio agendi et vere absolvendi. Endlich kommt in Betracht, daß Alexander VIII. folgende Proposition verwarf: Valet baptismus collatus a ministro, qui omnem ritum externum formamque baptizandi observat, intus lesia (Denzinger 1.c.n. 1185 ((= DS 2328)) )". (19)

Es ist somit deutlich, daß eine äußere Intention, "bestehend in dem Willen, lediglich die äußere vorgeschriebene Handlung im Ernste zu verrichten" (20), zum gültigen Vollzug der Sakramente,entgegen der Meinung des Abbé de Nantes, keineswegs genügt.

III. ZWEI ASPEKTE: GÜLTIGKEIT UND GEWISSHEIT

Abbé de Nantes erklärt in seiner Stellungnahme zur Gültigkeit der hl. Messe nach dem Novus Ordo Missae: "Die Sakramente sind zum Nutzen der Gläubigen. Es sind doch sichtbare Zeichen, die Gnade vermitteln. Es sind Akte der sichtbaren Kirche, welche Menschen, die dazu die Vollmachten empfangen haben, in ihrem Namen ausführen, mit rituellen Worten und Gesten über festgelegten Materien. All das gehört zur sichtbaren Ordnung des gesellschaftlichen Verkehrs. Greifbar. Unbestreitbar. Und es muß so sein, anders wäre die Spendung der Sakramente ungewiß, und ungewiß auch die Kirche." (21)

Da man aber mit dem hl. Thomas die beiden Aspekte der Gültigkeit und Gewißheit unterscheiden muß, ist auch diese Forderung des Abbé de Nantes nicht zwingend. Der schon erwähnte Thomist Gonet referiert denn auch zwei thomistische Erklärungen zur Antwort des hl. Thomas auf den Einwand hinsichtlich der Gewißheit. Beide schließen sich im Grunde nicht aus, sondern ergänzen sich:

"Die erste besagt, der hl. Thomas rede dort nicht vom Vollzug des Sakramentes der Sache nach, sondern nur der klugen Einschätzung bzw. der menschlichen und moralischen Gewißheit nach; sooft nämlich durch die ernsthaft ausgesprochenen Worte des Spenders die Absicht der Kirche auagedrückt ist, sind wir moralisch gewiß, daß die Absicht des Spenders nicht fehlt, und haben demzufolge bezüglich der Wahrheit (-Gültigkeit) des Sakramentes eine moralische Gewißheit, die alle Besorgnis beseitigt.

Daß aber diese Auslegung rechtmäßig ist und dem Sinn des hl. Thomas entspricht, ist aus folgendem offensichtlich: er erledigt dort nämlich auch das Argument, des beweisen wollte, aua dem Umstand, daß die Intention erforderlich sei, folge, dem Hinzutretenden (-Empfänger) könne nicht bekannt sein, ob er ein wahres Sakrament empfangen habe, und infolgedessen könne er keine Heilsgewißheit haben, da gewisse Sakramente notwendig seien, dies (-Heil) zu erlangen. Darauf antwortet er hinreichend mit der Erklärung, die in den Worten des Spenders ausgedrückte Absicht der Kirche genüge, um dem Empfänger im Hinblick auf die Gültigkeit des Sakramentes die Gewißheit zu geben, die man haben kann und die nur moralischer Art ist, wie diejenige, die der Mensch außerhalb einer besonderen Offenbarung darüber haben kann, daß er sich in der Gnade Gottes befindet.

Die zweite Lösung bzw. Deutung des hl. Thomas besagt, er spreche an der zitierten Stelle von der ausdrücklichen und entfalteten geistigen Absicht, die nach seiner Aussage zur Gültigkeit des Sakramentes nicht notwendig ist. Dazu ist zu bemerken, daß es eine zweifache Intention geben kann: eine ausdrückliche, in der jemand ausdrücklich und gleicheam unter Bezeichnung der Handlung (in actu signato) das Sakrament vollziehen will, eine andere einschlußweise und allgemeinere, in der jemand allein durch das schön, was im Vollzug der Handlung (in actu exercito) geschieht, als Diener Christi und der Kirche einschlußweise und unausdrücklich das Sakrament vollaichen will: und dies erklärt richtig Domingo de Soto mit folgendem Beispiel: 'Wenn einer z.B. die Hl. Weihen empfängt, um Priester und Diener der Kirche zu sein, und später gewöhnlich zelebriert und die anderen Sakramente verwaltet und niemals mittels eines entgegengesetzten Aktes daran denkt, anders seinen Dienst zu verrichten als es Christus und die Kirche beabsichtigt, der hat die einschlußweise und allgemeine, jedoch nicht die ausdrückliche Absicht, das Sakrament zu vollziehen.'

Bezüglich der ersten (Absicht) also leugnet der hl. Thomas die Notwendigkeit (...) und behauptet das Ausreichen der zweiten; diese wird im Spender immer präsumiert und wir sind ihrer immer moralisch sicher, wenn nach außen nichts anderes ausgedrückt wird: wenn aber die andere notwendig wäre, wären wir immer im Zweifel über die Gültigkeit des Sakramentes. Das und nichts weiter will der hl. Thomas an der als Grund zum Zweifeln angeführten Stelle sagen." (22)

IV. HAUPTURSÄCHLICHKEIT CHRISTI

Um schließlich noch einmal auf das Hauptargument des Abbé de Nantes zurückzukommen, der auf die Hauptwirksamkeit Christi und der Kirche im Sakramentsvollzug so viel Gewicht legt, daß er eine innere Intention für unnötig hält, so finden sich auch diesbezüglich bei Gonet schon treffende Überlegungen! Gonet bringt nämlich folgenden Einwand: "Es ist gewiß: wie Christus die Sakramente so eingesetzt hat, daß ihre Gültigkeit unabhängig ist vom Glauben und der moralischen Integrität des Spenders, so hätte er sie auch derart einsetzen können, daß zu ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit im Spender jene Absicht des formellen Vollzugs nicht erforderlich sein würde; diese Einsetzungsweise aber ist angemessener; also muß man sagen, daß Christus jene (Sakramente) in der Tat so eingesetzt hat.

Der Obersatz steht fest, der Untersatz wird bewiesen

1. Christus würde durch solche Einsetzung der Sakramente mehr seine Macht zeigen, die durch eine verkehrte Absicht des Spenders nicht gehindert würde;

2. so wäre deutlicher, daß Gott allein es ist, der hauptsächlich die Wirkung des Sakramentes hervorbringt, nach seinem Willen, und daß die Menschen nur seine Werkzeuge sind;

3. diese Weise der Einsetzung der Sakramente unabhängig von der Intention des Spenders bezüglich ihrer Gültigkeit trägt sehr dazu bei, die Herzen der Empfänger jener Sakramente zu beruhigen, wie hingegen die entgegengesetzte Weise den Gläubigen viele Ängste und Sorgen in bezug auf das Heil einflößt". (23)

Gonet antwortet auf diese Argumentation folgendermaßen: "(...) es war
angemessen, daß die Gültigkeit des Sakramentes von der Absicht des Spenders abhängt,

1. wegen ihrer Würde, die erfordert, daß sie vom Menschen nicht zufällig, unüberlegt und auf's Geratewohl vollzogen werden, sondern auf edlere Weise, nämlich durch wahrhaft menschliche und mit Überlegung verrichtete Handlungen;

2. wegen der Würde der Spender, die, da sie freie Ursache sind, von Gott so als Werkzeuge angenommen werden mußten, daß sie zugleich bewegt werden und sich selbst bewegen  zum Vollzug des Sakramentes formell als solchen;

3. andernfalls gäbe es keinen Grund, weshalb Gott zu diesem Dienst nicht jedes andere,  auch vernunftlose Geschöpf herangezogen hätte.

Gegen die erste Beweisführung aber ist zu sagen: Gottes Kraft und seine Weisheit zeigen sich mehr darin, daß er starke Werke vollbringt, sanfte Lenkung ausübt und das beseelte  Werkzeug nach dessen Weise bewegt.

Auf die zweite sage ich ähnlich: die Abhängigkeit der Sakramente von der Absicht des Spenders nimmt diesem nicht sein Wesen als beseeltes Werkzeug und darum enthebt es auch Gott nicht seines Wesens als Hauptursache.

Auf die dritte antworte ich: zur Bernhigung der Gemüter derer, welche die Sakramente empfangen, genügt die moralische Gewißheit über die Absicht des Spenders; da man diese von ihmleicht haben kann, da sie in ihm nicht die Liebe oder den Glauben erfordert, wenn nicht der Spender selbst nach außen kundgibt, er habe sie nicht, oder dies aus einem anderen plausiblen Zeichen erschlossen werden kann, so besteht kein Grund, daß der Empfänger diesbezüglich ängstlich wäre wegen seines Heiles oder des gültigen Sakramentenempfanges." (24)

V. ZUSAMMENFASSUNG

Halten wir also fest bezüglich der Gültigkeitsfrage: mangelnde innere Absicht, wenigstens das tun &u wollen, was Christus und die Kirche tun, läßt das Sakrament nicht zustandekommen, auch wenn die Ungültigkeit nicht äußerlich feststellbar ist (gegen Abbé de Nantes). Bezüglich der Gewißheitsfrage: solange vom Spender nichts Gegenteiliges nach außen kundgegeben wird, ist die innere Intention als gegeben zu präsumieren, auch wenn sie dem Anschein zuwider nicht gegeben sein sollte, und damit ist auch die Gültigkeit des Sakramentes zu präsumieren (mit Abbé de Nantes).

Anmerkungen:
1. Abbé de Nantes: "Liber accusationis in Paulum VI., St. Parres-les-Vaudes 1974, S. 49.
2. "Kurze kritische Untersuchung des 'Novus Ordo Missae"', Reussbühl/ Luzern 1969, S. 26.
3. zitiert nach: "Das Zeichen Mariens" 6/5, Okt. 1971, S.1368 Sp. unten.
4. Interview mit Edith Delamare, L' abbé de Nantes réspond à nos questions sur les conditions de validité de la Messe, Rivarol 15.2.1973, p. 10, rechte Spalte oben.
5. Abbé de Nantes, La Messe catholique, "CRC" Juli 1972, zitiert nach "Einsicht" 2/7, Oktober 1972, S. 7.
6. Häresie des 4. Jhrhdt., der die von Todsündern gespendeten Sakramente grundsätzlich als ungültig galten.- Das ist ein unfairer Vorwurf. Ebenso gut könnte Abbé de Nantes mit Berufung auf das Konzil von Trient (Secc. 7, can. de sact. in genere 11, DS 1611) protestantische Häresie vorwerfen. Die Begründung wäre nicht schwächer.
7. Interview a.a.O. S.10, rechte Spalte.
8. Thomas von Aquin, "Summa theologica" III,64 und 82, besonders III,64,4 und 8.
9. a.a.O. III,64,5c.    
10. a.a.O. III,64,1c.  
11. a.a.O. III,64,8.
12. a.a.O. obiectio 1.
13. a.a.O. resp. ad 1.
14. a.a.O. III,64,8 ad 2.
15. Gonet, J.B.: "Clypeus theologiae Thomisticae contra novos eius impugnatores, tom VI, Paris 1876, S.140 rechte Spalte.
16. Thomas a.a.O. III,64,8 obiectio 2.
17. a.a.O. 64,10c.
18. Gonet, a.a.O. S.141, Sp. 1.
19. Scheeben-Atzberger: "Handbuch der katholischen Dogmatik", Bd. IV, Freiburg /Br. 1933, S. 504 f. Ebenso schreibt der Dogmatiker Nikolaus Gihr in: "Die hl. Sakramente der kath. Kirche", Bd. I, Freiburg/Br. 1918 , S.113: "Der Wille, lediglich die vorgeschriebene Handlung mit äußerem Ernst zu verrichten, heißt äußere Intention (intentio externa), weil ihr Gegenstand ein rein Äußerliches ist - die materielle Handlung an sich betrachtet, ohne alle Rücksicht auf ihre innere Seite und höhere Bestimmung. Ambrosius Katharinus 0. Pr. (+ 1553) und seine Anhänger verfochten die Meinung, daß zur Gültigkeit des Sakramentes einzig und allein die äußerlich ernste Ausführung und Beobachtung des vorschriftsmäßigen Ritus genüge - und zwar selbst unter Voraussetzung, daß der Minister dabei die kirchliche Bedeutung und die religiöse Zweckbeziehung der Handlung innerlich ausschließen würde. Diese Meinung ist entschieden falsch, da sie mit der Lehre und Praxis der Kirche im Widerspruch steht. Die bloße Vollziehung des äußeren kirchlichen Ritus, selbst wenn sie im Ernst und unter den gehörigen Umständen stattfindet, ist und bleibt an sich eine rein natürliche Handlung - kann darum nie als sakramental gelten, wenn der Minister dabei die innere und höhere Bedeutung der Handlung in keiner Weise beabsichtigt oder gar ausschließt. - Damit das Sakrament zustande komme, muß der Spender bei Vornahme der sinnfälligen Handlung die innere Intention haben, welche auf etwas Inneres geht, sofern sie die religiöse, übernatürliche Bedeutung des äußeren kirchlichen Ritus bezweckt. Das Objekt dieser Intention ist nicht bloß sachlich verschieden, sondern auch trennbar vom Gegenstand der äußeren Intention. Aufgabe des Spenders ist es, beide Objekte mit seiner Intention zu erfassen und zu verbinden - und dadurch den natürlichen Akt zum übernatürlichen, d.h. sakramentalen Sein zu erheben. Soll das Sakrament zustande kommen, dannmuß der Minister nicht bloß den äußeren Vollzug, sondern auch die innere höhere Bedeutung der Handlung wollen und sie kraft dieses Willens als christliche und kirchliche, d.h. sakramentale verrichten."
20. Scheeben-Atzberger, a.a.O. S. 504.
21. Interview, a.a.O. S.10, mittlere Spalte.
22. Gonet: "Clypeus", S.141, linke Spalte - S.142, rechte Spalte. Ebenso J.A. de Aldama: "Patres S.J. Facultatum Theologicarum in Hispania Professores, Sacrae Theologiae Summa". Bd. IV, tract. 1, n.117, S.84: "Ibd non agitur de intentione requisita ad sacramentum, sed de modo quo nobis constare potest sufficiente certitudine de habita intentione, ac proinde de valore sacramenti. S. Thomas enim expresse requirit intentionem conferendi sacramentum, seu internem: III, 64,10." Ebenso auch N. Gihr, a.a.O., S.115 f: "Die Notwendigkeit der inneren Intention gefährdet nicht die Gültigkeit und vermindert auch nicht die Sicherheit der gültigen Sakramentenspendung. Die noch hinlängliche innere Intention ist nämlich so leicht zu haben und so naturgemäß mit der vorschriftsmäßigen Vollziehung des äußeren Ritus verbunden, daß ihr Mangel nur von absichtlicher Böswilligkeit des Ministers herrühren kann. Wer gewissenhaft den vorgeschriebenen Ritus einhält und beobachtet, wird in der Regel auch die erforderliche Intention haben. Aus der äußeren Handlungsweise kann und darf darum das Vorhandensein der inneren Intention mit moralischer Sicherheit erschlossen werden." Vgl. Alphons Maria von Liguori: "Theologie Moralis", lib. VI, tract.1, cap.2, dub.1 n. 23.
23. Gonet, a.a.O. S.144, rechte Spalte.
24. a.a.O. S.144, rechte Spalte, - S.145, linke Spalte.

 
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