55. Jahrgang Nr. 4 / August 2025
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1. Häresie der Formlosigkeit. Die römische Liturgie und ihr Feind
2. DAS ATHANASIANISCHE GLAUBENSBEKENNTNIS
3. Über das Papsttum der Römischen Bischöfe
4. Das Konzil von Trient, Glorie der Kirche
5. Richtlinien für eine Papstwahl
6. Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß
7. Apokalyptische Betrachtung des heutigen Geschehens
8. Der Aufmarsch gegen den Irak
9. DER CHRIST IN DER ZEIT
10. DIE ERSCHEINUNGSFORMEN
11. DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS
12. Leserbrief
13. Betrachtungen über das Gebet
14. MITTEILUNGEN DER REDAKTION
15. NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
16. SPENDENAUFRUF
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß
 
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß

Hochwürdiger Pater Groß,

Sie haben die Messe vom 24.11.2002 benutzt, um nach der Predigt auf meinen "Offenen Brief" vom November 2002 zu antworten, in dem ich Sie bat zu überprüfen, "ob Sie Herrn N.N. und seine angeblich wiederverheiratete Gefährtin weiterhin zu den Sakramenten zulassen können", nachdem Sie diese beiden in einer für Sie völlig ungewöhnlichen Weise vor der Kapelle demonstrativ begrüßt hatten. Unter Berufung auf ein Dokument des "Metropolitangerichtes der Erzdiözese München" vom 7. Oktober letzten Jahres verlasen Sie das Urteil, wonach die Ehe von Frau XY annulliert worden sei unter Anwendung des Kirchenrechts von 1917 (!), ohne auf die Begründung weiter einzugehen. Ein ähnlich lautendes Urteil in dieser Angelegenheit aus Köln liege bereits vor. Sie betrachten diese Urteile als bindend und als Rechtfertigung für Ihr Handeln. Dem Angebot, das Urteil aus München einsehen zu können, kamen Sie jedoch nicht nach.

Ferner benutzten Sie diese Gelegenheit
- die Gläubigen als Spione und als Wirrköpfe zu beschimpfen,
- den Vater von Herr N.N. der Verleumdung zu bezichtigen, obwohl Sie nie mit ihm über dessen Sorgen hinsichtlich der 'Ehe' seines Sohnes gesprochen hatten, und
- mich mit dem Kirchenbann zu belegen und ließen Sie einen Zettel verteilen, worauf Sie nachzuweisen versuchen, ich würde in der Sakramentenlehre häretische Positionen vertreten. (Abdruck Ihres Bannfluches und kurzer Kommentar im Anhang zu diesem "Offenen Brief".)
Sie versäumten aber zu sagen, wer denn der Geistliche sei, der Herrn N.N. und Frau XY "in Österreich" getraut haben soll.

Im Gegensatz zu Abbé Seraphim, der es vorzog, sich nicht zu seinem skandalösen Verhalten zu äußern, und der wohl von der Sakramentalität der Ehe und deren Unauflöslichkeit ähnlich viel hält wie Sie, bin ich Ihnen dankbar, daß Sie Ihre Stellungnahme vor den Gläubigen Ihres Kreises abgegeben haben, um ihnen so Gelegenheit zu geben, Ihre angeblich katholische Position genauer kennenzulernen. Da Sie sich jedoch nicht auch direkt an mich selbst wandten, sehe ich mich genötigt, wieder in einem offenen Brief dazu Stellung zu beziehen.

Um Ihre Handlungsweise den Lesern verständlicher zu machen, greife ich auf einige Fakten zurück, die die 'Ehe' von Herrn N.N. und Frau XY betreffen.
1. Vor ihrer kirchlich geschlossenen Ehe war Frau XY bereits einmal standesamtlich verheiratet; Scheidung nach ca. einem guten Jahr.
2. Aus der kirchlich geschlossenen Ehe gingen zwei Söhne hervor - damals 13 und 8 Jahre alt. Herr N.N., der mit dem Ehemann von Frau XY geschäftlich verbunden war, lernte über diesen auch dessen Frau kennen und begann mit ihr ein Verhältnis. Als der Ehemann dahinterkam, wies er seiner Frau XY die Tür... nach gut 13 (!) Jahren Ehe. Von den Kindern blieb der ältere Sohn beim Vater, den jüngeren nahm die Mutter mit.

Mit dem Argument, sie sei beim Abschluß ihrer Ehe zu einem Ehekonsens nicht fähig und sich der Tragweite des Ja-Wortes nicht bewußt gewesen, betrieb nun Frau XY bei der 'Konzils-Kirche' die Annullierung ihrer Ehe, um später Herrn N.N. 'kirchlich' heiraten zu können... selbstverständlich im konservativ-orthodoxen Rahmen! Dabei wurden die beiden moralisch und persönlich von Anfang an unterstützt von Abbé Seraphim, einem Ex-Modernisten, der sich Econe angeschlossen hatte und dort sub conditione nachgeweiht (bzw. 'nachgeweiht') wurde, um dann diese Bewegung wieder zu verlassen, um sein eigenes Kirchenunternehmen zu führen, welchem er ein sedisvakantistisches Mäntelchen umhängt, aber von kirchlicher Aufbauarbeit nichts hält. Obwohl von seinen Konfratres als auch von Laien ständig vor seinem Engagement in diesem Ehebruchsverhältnis gewarnt, ent-schied besagter Abbé Seraphim, die Ehe von Frau XY sei ungültig gewesen, und schlug den beiden vor, zusammenzuziehen und bis zu einer 'kirchlichen' Klärung in einer "Josephs-Ehe" miteinander zu leben.

Die 'kirchliche' Klärung in der 'Konzils-Kirche' verlief folgendermaßen:

1. Trier: Das dortige Ehegericht entschied, die Ehe sei gültig geschlossen worden, nachdem es Frau XY eingehend vernommen und sie einer Lüge überführt hatte. (Der Ehemann verweigerte eine Zeu-genvernehmung, erklärte aber gegenüber dem konservativen Kaplan L. und dem Vater von Herrn N.N., er sei sich der Tragweite seines Eheversprechens durchaus bewußt gewesen.)

2. Köln: Nachdem Frau XY in Trier abgewiesen worden war, wandte sie sich an das Ehegericht in Köln. Dort ließ man sich auf ihr Argument, sie sei beim Abschluß ihrer Ehe zu einem Ehekonsens nicht fähig gewesen, ein, machte aber eine Entscheidung von einem psychologischen Gutachten abhängig, durch das geklärt werden sollte, ob Frau XY tatsächlich nicht ehekonsensfähig gewesen wäre. Einer solchen Prüfung unterzog sich Frau XY nicht, weil man dieses nach Meinung von Abbé Seraphim ja nicht brauche.

3. München: Von der Annullierung durch das Münchner Ehegericht am 7. Oktober 2002, auf das Sie sich berufen haben, erfuhren die Gläubigen erst durch Sie in der Messe vom 24.11.2002!

Noch bevor ein Urteil einer dieser Instanzen feststand, hatten Herr N.N. und Frau XY im Januar 2001 bereits standesamtlich geheiratet. Ohne 'kirchliches' Annullierungsurteil bemühte sich Abbé Seraphim um eine Kirche, wo er die beiden trauen wollte. Er erhielt aber von den betreffenden Geistlichen jedesmal eine Absage. Nach Aussagen von Herrn N.N. soll dann doch eine 'Trauung' um Ostern 2002 "in Österreich" erfolgt sein, ohne den Namen des Klerikers zu nennen oder irgend einem eine Urkunde über diesen Vorgang vorgelegt zu haben.

Nun zu der Bewertung dieser Vorgänge: Außer Ihnen, Pater Groß, und Abbé Seraphim, kenne ich keinen aus der Umgebung von Herrn N.N. und Frau XY, der deren Verhalten nicht als klassi-schen Ehebruch bewertet! Nach über 13 Ehejahren zu behaupten, sie sei bei der Eheschlie-ßung nicht konsensfähig gewesen, was als Schutzbehauptung leicht zu durchschauen ist, hat ihr de facto ja nicht einmal das Trierer Ehegericht abgenommen! Und die für eine Urteilsfindung des Kölner Gericht nötige psychologische Untersuchung hat Frau XY nicht durchführen lassen. Auf welcher Basis dann das Münchner Gericht zu einem Urteil gelangen konnte, haben Sie Ihren Zuhörern am 24.11.2002 leider nicht mitgeteilt. (Warum dieser Prozeß nach München weitergeleitet werden konnte, wo er angeblich nach dem CIC von 1917 (!!!) entschieden worden sein soll - die 'Konzils-Kirche' wird doch nicht nach diesem, für sie exotischen Codex entscheiden!!!, sondern nach ihrem eigenen - bleibt auch im Dunkeln!)

Und auf dieses Urteil der sog. 'Konzils-Kirche', deren Autorität Sie bisher immer bestritten haben, berufen Sie sich nun! Auf das Urteil einer von Ihnen als apostatisch erklärten Institution, um die Sakramentenspendung an zwei, leider öffentliche Sünder, die bekanntermaßen im Ehebruch leben, zu rechtfertigen! Wollen Sie mit der Anerkennung deren Autorität sagen, daß Sie auch wieder in deren Organisation zurückkehren wollen?

Warum haben Sie sich nicht die Auffassung Ihrer Konfratres zu eigen gemacht, die unter Zugrunde-legung der kath. Ehemoral und der Sakramentenlehre es insgesamt abgelehnt haben, diese beiden zu trauen oder ihnen die Sakramente zu spenden?

Ach ja, aus Ihrer Umgebung wird mit kirchen-advokatischer Miene gegrummelt, das "Ecclesia supplet" würde sich nach Eichmanns Kommentar auch auf richterliche Akte beziehen, wenn die Mehrheit der Gläubigen eines Sprengels den Ordinarius irrtümlicherweise für den rechtmäßigen Bischof hielten. In diesem Fall würde die Kirche die fehlende Jurisdiktion ersetzen.

Ich lasse mich auf solche Gedankenspiele nicht ein, auch nicht darauf, ob dieses "Supplet" sich nur auf exekutive, aber nicht auf judikative Akte bezieht. Denn weder Sie noch Herr N.N. waren sich über den Status dieser Instanzen im Unklaren.

Entscheidend ist, daß Sie sich auf einen Richterspruch der apostatischen Kircheninstitution beru-fen, in dem entschieden wird - gegen die geltende Lehre der wahren Kirche! der Sie vorgeben, ihr angehören zu wollen -, daß die Spendung eines Sakramentes angeblich nicht statt-gefunden hat.

Aber lassen wir diese Spekulationen! Denn damit haben Sie nur Ihre Gemeindemitglieder verhöhnt! In Wahrheit hatten Sie lange vor dem Münchner Urteil entschieden, selbst die Ehe von Frau XY zu 'annullieren', als Sie nämlich schon im Frühjahr letzten Jahres begannen, beide zu den Sakramenten zuzulassen... ich ergänze: in sakrilegischer Weise. Es ist verständlich, wenn Herr Prof. Wendland Sie wegen dieser Anmaßung päpstlicher Autorität als August I. apostrophiert.

Sie werden verstehen, daß sich nach diesen Geschehnissen unsere Wege trennen müssen und wir Sie nicht mehr als Priester mit orthodoxer Ausrichtung im Meßverzeichnis anführen können. Ich bitte Sie nur: Haben Sie Mitleid mit Ihren autoritätshörigen Gemeindemitgliedern und Ihrer eigenen armen Seele.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Heller

Anhang:

Dekret, mit dem H.H. P. Groß den 'Bann' über mich verhängte
(verteilt während der Messe am 24.11.2002 in Köln)

In EINSICHT, Febr. 1984, Seite 118-119 teilt Dr. E. Heller mit, daß Achille Liénart 1907 zum Priester geweiht worden ist, 1912 in die Freimaurerloge von Combrai eingetreten ist, 1919 zum "Visiteur" (18. Grad) ernannt und 1924 in den 30. Grad befördert wurde und 1947 Lefebvre zum Bischof geweiht hat. Zitat aus EINSICHT, Seite 119, dritter Absatz: "Bald nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurden Zweifel an der Gültigkeit der Weihen von Liénart und Mgr. Lefebvre laut. Sie haben sich rasch auf die Frage konzentriert, ob der Hochgradfreimaurer und Satanist Liénart im Jahr 1928 intentional disponiert war, die Bischofsweihe gültig zu empfangen. [...] Hätte Liénart die Bischofsweihe nicht gültig empfangen, wären die an Lefebvre vollzogenen Weihen selbstverständlich auch ungültig, ebenso wie die von Lefebvre gespendeten Ordinationen. [...] Ein positiver Beweis sowohl für die Gültigkeit wie auch für die Ungültigkeit läßt sich unse-rer Meinung nach nicht führen.  [...] Im vorliegenden Falle schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guerard des Lauriers [...] seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefebvre geweiht  (oder 'geweiht') worden waren [...] sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefebvre stehen, sub conditione nachweihen zu lassen."
Das Konzil von Trient hat 1547 im "Dekret über die Sakramente" in Kanon 9. definiert (Hervor-hebungen von mir): "Wer sagt, in den drei Sakramenten, nämlich der Taufe, Firmung und Weihe, werde der Seele keine Prägung [lat. caracter] eingeprägt, das heißt ein geistliches und unauslöschli-ches Zeichen, weshalb sie nicht wiederholt werden können: der sei mit dem Anathema [= Bann] belegt." Daraus folgt: Liénart und Lefebvre waren Bischöfe und Dr. Eberhard Heller ist im Bann.

Kurzkommentar:
Im Gegensatz zu Ihnen, P. Groß, der die Intention im objektiven Vollzug der Spendung eines Sakramentes festzumachen glaubt, was, wie ich gezeigt hatte, ambivalent, d.h. nicht erlaubt ist, weil letztlich der Ausweis der dogmatisch geforderten Intention ignoriert wird, weswegen Sie sich den Vorwurf, ein Ritualist zu sein, gefallen lassen müssen, versuchte ich - wie die neuere, vorkonziliare (!) Theologie, so z.B. Pohl - darzulegen, daß sich diese Intention zeigt und sie sich auch zeigen läßt.

Eine persönliche Anmerkung: Sie sprechen immer von sich als dem (unfehlbaren) katholischen Theologen und sehr geringschätzig von Laien, die das nicht sind. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich aber Argumente und Sie nicht! Ad oculos: Ist die Möglichkeit einer Sub-conditione-Weihe eine Erfindung von mir oder räumt sie die Kirche ein? Wenn schon, warum wohl? Weil doch aus bestimmten Gründen Zweifel an der Gültigkeit einer Sakramentenspendung bestehen können. Und was ist damit gemeint mit "sub conditione"? Daß etwas gespendet wird, wenn noch nichts gespendet war. Es wird also nichts wiederholt, was nicht wiederholt werden kann.

Eberhard Heller

***

Noch eine letzte Anfrage an H.H. Prof. Dr. August Groß

Gerade erhalte ich die Nachricht, daß Herr Lingen im Herner Meßzentrum tätig sein soll. Stimmt es, hochw. Herr P. Groß, daß Sie auf Vorschlag von Herrn Böker Herrn Lingen den Auftrag gegeben haben, an Ihrer Stelle dort die Messe zu halten... pardon zu simulieren? Denn es dürfte Ihnen und Herrn Böker sicherlich nicht entfallen sein, daß wir - Herr Jerrentrup und ich - den Nachweis erbracht haben, daß die Weihen von Herrn Schmitz, auf den sich Herr Lingen als Ordinator beruft, durch und durch ungültig sind! (Man vgl. die Darstellungen in EINSICHT XXVI/4 vom Nov. 1996)

Welch neuerlicher Skandal!

Haben wir die Ungültigkeit des sog. 'N.O.M.' Pauls VI. nachgewiesen, um schlußendlich einer Messe beizuwohnen, die von einem Laien simuliert wird?

Haben wir fast 40 Jahre lang Widerstand gegen die Häresien der 'Konzils-Kirche' geleistet, um schließlich im Sektierertum zu versinken?

Diese Fragen sollten sich nicht nur H.H. P. Groß und Herr Böker beantworten, sondern auch alle, die den Weisungen aus dem Kölner Hauptquartier meist kritiklos Folge leisten.

Eberhard Heller
 
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