56. Jahrgang Nr. 3 / Mai 2026
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Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Günter Kabath: Der Name ist zwar nicht alles, aber...zur Namensfindung der rechtgläubigen röm.-kath. Gruppierungen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
La posizione teologica dell'Unione Sacerdotale Trento (nel Messico)


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das II. Vatikanische Konzil und die theologische Sprachverwirrung


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
Sobre la situación actual de la Iglesia


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A propos de la situation actuelle de l’Eglise


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A commentary on the present situation of the Church


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Kritik an Paul VI. (1)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Aus einem Brief an Marianne Geisler, M.D.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zur derzeitigen Situation der Kirche


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
Sobre la situación actual de la Iglesia (esp.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A propos de la situation actuelle de l’Eglise (fr.)


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Wo ist die Kirche ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
UNRECHTMÄSSIGKEIT DER BISCHÖF. U. PÄPSTL. AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
EINIGE ERGÄNZENDE BEMERKUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
ZUSAMMENBRUCH


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOM


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1971
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Vom katholischen Priestertum heute


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
Die theologische Position der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
SCHACHER MIT DER MESSE


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
ANTWORT AUF PERE BARBARAS OFFENEN BRIEF


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
EIN KLARES WORT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ANMERKUNGEN ZUM SOG. NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAMIT ALLE EINS SEIEN - BRIEF S. E. MSGR. MOISES CARMONA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
BRIEF VON S.E. BISCHOF CARMONA AN EINEN MODERNISTISCHEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
PHILOSOPHISCHE ARGUMENTE GEGEN DEN PROGRESSISMUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ECONE UND ROM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
INKONSEQUENZEN, INKONSEQUENZEN... BRIEEFWECHSEL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Das Imperium des satanischen Widersachers Gottes


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
DIE HEIDNISIERUNG DER LITURGIE IN INDIEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
LESERBRIEF AUS INDIEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
KLERIKALE TASCHENSPIELEREI AUS ÖSTERREICH


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
ALLEIN, WIRD DER MENSCHENSOHN, WENN ER KOMMT, DEN GLAUBEN AUF ERDEN FINDEN?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
Protestation de Foi Catholique - franz/deutsch


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
DER BUMERANG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PAS DE FRANC-MAÇONNERIE DANS NOTRE EGLISE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
AUFRUF VOM 16.4.1979


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ZUM PROBLEM DER KONSEKRATION AUSSERHALB DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
TRIDENTINISCHER MESSRITUS NEBEN DEM NACHKONZILIAREN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre spricht - 33. Teil


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
VOX FIDE


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
WAS ERWARTET IHR IMMER NOCH VON IHR ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
ÄRGERNIS VOR GOTT UND DEN MENSCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
ZWEI ENTGEGENGESETZTE HEERLAGER


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WEG MIT DEM MAULKORBERLASS FÜR DEN 'FELS'!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
BUCHBESPRECHUNG: ANTON HOLZER. VATICANUM II


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE RECHTE INTENTION DES PRIESTERS UND DIE GÜLTIGKEIT DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
INTERNATIONALES KOMITEE KATHOLISCHER VEREINIGUNGEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
LITERATURHINWEIS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AUS EINEM BRIEF AN ERZBISCHOF SCHÄUFELE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ZUR VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
ERKLÄRUNG UND KOMMENTARE ZUM N.O.M.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE TRAGWEITE LITURGISCHER WILLKÜR


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
OFFENER BRIEF AN P. WERENFRIED VAN STRAATEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DAS BLUT DES BUNDES - FÜR EUCH UND FÜR VIELE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
HÄRETISCHE WANDLUNGSWORTE AUCH IN FRANKREICH


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DAS VERKLÄRTE ANTLITZ


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
DIE VERFÄLSCHUNG DER WANDLUNGSWORTE IM NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
Vier Punkte zum Beweis der Ungültigkeit der ‚Neuen Messe’


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Kurze Zusammenfassung der Argumente für das 'für viele'


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Forderung nach der Absetzung Paul’s VI.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Die, von Paul VI. genehmigte, bedingte Zulassung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
EINE SCHLECHTE VERTEIDIGUNG DER LITURGIE-KONSTITUTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VOLKSSPRACHE IN DER LITURGIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
Paganisation of the Liturgy in India


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
EDITORIAL: CONSEQUENCES


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
A PROCLAMATION ON 'THE NEW MASS AND THE POPE'


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS. Part 1


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS, Part 2


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
LE NOVUS ORDO MISSAE: UNE ANTI-MESSE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
SEULEMENT, QUAND LE FILS DE L'HOMME REVIENDRA TROUVERA-TIL LA FOI SUR LA TERRE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
Beilage II zu EINSICHT X(2) Juni 1980: Die neue Messe und der Papst


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
Vox FIDEl: LA VOIX DE LA FOl OU L'ORGANE DES SOUHAITS


Ausgabe Nr. 11 Monat February 2008
ARE POST CONCILIAR RITES VALID?


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
BREVES OBSERVATIONS SUR LES SACRES EPISCOPAUX


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
P. HERVE LE LEY


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Fatima - ein New-Age-Heiligtum


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
A proposito della situazione attuale della Chiesa


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Benedikt XVI. - in den Klauen der verborgenen Hände


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Weihnachten 2011


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Darf der Papst den Ritus der Karwoche ändern?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Can the Pope Change the Rite of Holy Week?


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Wie steht es um die römisch-katholische Kirche aktuell


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2025
Anton Holzer: Vatikanum II.


ERKLÄRUNG UND KOMMENTARE ZUM N.O.M.
 
ERKLÄRUNG DER "DEUTSCHEN BISCHÖFE"
ZUM NEUEN "MESSBUCH"   
 


Vorbem.:

Letztlich kann niemand so zweideutig handeln, daß man nicht erfährt, was der betreffende eigentlich will. So verrät sich auch Paul VI., als er in einer Ansprache am 6.8. 75 sein persönliches Interesse an der sogenannten neuen "Messe" zeigte. Unter anderem sagte er "Als erstes Konzilsdokument wurde die Konstitution über die heilige Liturgie verabschiedet, und gerade von den dort gegebenen Weisungen her bekam das ganze Konzil seinen Erneuerungscharakter. Es war im Unterschied zu anderen Konzilien nicht eigentlich ein dogmatisches, sondern es legte die Lehre unter pastoralem Gesichtspunkt dar. ... Sprechen wir noch vom zweiten Prinzip das für die Liturgiereform grundlegend ist: Das Volk muß aus Gläubigen bestehen, die bewußt teilnehmen, ja in gewisser Hinsicht mit dem Priester konzelebrieren". (aus: Osservatore R. Nr. 33; 15.8.75, S.1 f) Den Geist, der von dieser erneuerten "Liturgie" aus das Leben der Kirche "beseelt" hat, kennt man inzwischen zur Genüge, ebenso den Laizismus und die Verwerfung des Priestertums, die einen grotesken Höhepunkt in der Zulassung der Frauen zum Priestertum - die "Schweizer Synode" war da recht "fortschrittlich" - gefunden hat. Nachfolgend nun Auszüge aus der Erklärung der "Deutschen Bischöfe" zum neuen "Meßbuch", die die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gremiums dazu enthalten:

"Die offizielle Ausgabe des Römischen Meßbuches Papst Pauls VI. ist seit Ende Juli dieses Jahres im Buchhandel erhältlich und inzwischen in den meisten Gemeinden eingeführt. In der Apostolischen Konstitution Papst Pauls VI. vom Gründonnerstag, den 3. April 1969, durch die das neue Missale autorisiert wird, heißt es:

"Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Konstitution 'Sacrosanctum Concilium' die Grundlage für eine allgemeine Erneuerung des Römischen Meßbuches gelegt. Nach seinen Bestimmungen sollen Texte und Riten so  geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen (Lk Art. 21). Der Meßordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtern wird" (Lk Art. 50). (...) Das aus der Grundlage dieser Bestimmungen überarbeitete neue Römische Meßbuch wurde am 26. März 1970 veröffentlicht. Die Gottesdienstkongregation ... stellte zugleich fest: 'Den Bischofskonferenzen obliegen die Veröffentlichungen der volkssprachlichen Ausgaben und die Festlegung des Zeitpunktes, von dem an diese Ausgaben nach rechtmäßiger Konfirmierung durch den Apostolischen Stuhl in Kraft treten.'

In Anbetracht der Bedeutung eines definitiven deutschen Meßbuches hielten es die Bischöfe des deutschen Sprachgebietes für angemessen, die Veröffentlichung der offiziellen muttersprachlichen Ausgabe nicht zu überstürzen, sondern ihr eine Zeit der Erprobung vorausgehen zu lassen. Das geschah durch die Herausgabe der 'Ausgewählten Studientexte für das künftige deutsche Meßbuch' über fünf Jahre hin. So wurde in Absprache mit dem Apostolischen Stuhl zunächst ein Provisorium geschaffen. Rückblickend kann man sagen, daß sich die Zwischenlösung gelohnt hat. Sie hat zwar das Erscheinen des definitiven deutschen Meßbuches um einiges verzögerte dafür aber die Möglichkeit geboten, die neuen Texte in der Praxis des Gottesdienstes zu erproben. Das ist in einem überraschend weitem Ausmaß geschehen und hat in entscheidender Weise zur Verbesserung der Texte beigetragen. Noch nie in der Geschichte hatten Klerus und Volk eine so umfassende Möglichkeit, auf den Inhalt eines authentischen Liturgiebuches Einfluß zu nehmen. Der definitive Text der deutschen Ausgabe des neuen Römischen Meßbuches wurde am 23. September 1974 in Salzburg in einer Versammlung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes, die eigens zu diesem Zweck zusammengekommen waren, approbiert und bereits am 10. Dezember 1974 vom Heiligen Stuhl konfirmiert.

Gemäß dem Salzburger Approbationsbeschluß der Bischöfe durfte die deutsche Ausgabe des neuen Meßbuches sofort nach Erscheinen im Gottesdienst verwendet werden, am kommenden ersten Fastensonntag, dem 7. März 1976, wird sie nach Ablauf der 'Vacatio legis' verpflichtend. (...) Nur noch bis zu diesem Tage kann das sogenannte tridentinische Meßbuch allgemein benutzt werden. - In diesem Zusammenhang ist daran zu erinneren, daß es sich bei diesem Buch nicht mehr um das ursprüngliche Meßbuch Papst Pius V. handelt. Denn seine Nachfolger haben von dem allen Päpsten zustehenden Recht Gebrauch gemacht, am Römischen Meßbuch Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen, bis hin zur letzten Editio typica von 1962 und den Ergänzungen von 1962 und 1967. Trotzdem hat die römische Messe im wesentlichen jene Strukturen gewahrt, die sie schon vor dem Konzil von Trient hatte. Auch das neue Meßbuch Papst Pauls VI. hat nichts daran geändert. Jeder, der die Geschichte der römischen Meßfeier kennt und unvoreingenommen heute an der erneuerten eucharistischen Feier teilnimmt, wird feststellen müssen: die römische Meßfeier ist die römische Meßfeier geblieben.

Der Bischof kann alten und kranken Priestern auch nach dem ersten Fastensonntag 1976 gestatten, bei einer Meßfeier ohne Gemeinde das alte Meßbuch weiterzubenutzen. (...) Ober die römische Vorlage hinaus finden sich im deutschen Meßbuch neugeschaffene Orationen, Präfationen, Einschübe in den Hochgebeten, mehrere Reihen von Meßformularen für die Wochentage im Jahreskreis, verschiedene Erweiterungen im Ordo Missae. Es ist erforderlich, daß alle Priester sich in dieses reiche Angebot von Gebetstexten einlesen, aber auch hineinbeten, um den geistlichen Gehalt des Buches immer wieder in der Verkündigung auch den Gläubigen erschließen zu können.

(...) Ein Vergleich mit den entsprechenden Dokumenten des bisherigen Meßbuches zeigt, daß es nicht mehr bloß die alten Generalrubriken sind, sondern eine umfassendere Instruktion angestrebt wird. In ihr liegt der Nachdruck nicht mehr wie im alten Meßbuch auf Anweisungen zum bloßen äußeren Vollzug eines Ritus, sondern darüber hinaus auf den bedeutsamen theologischen, pastoralen und auch sozialen Aussagen (vgl. LK Art. 63), die für die Vertiefung der liturgischen Reformen in den Gemeinden von großem Wert sind. Sie wollen dem Verständnis der Eucharistiefeier dienen. (...) Das neue Meßbuch hat nämlich den verbindlichen Rahmen für die Meßfeier festgelegt, innerhalb dieses Rahmens jedoch einen so weiten Freiheitsraum geöffnet, daß bei aller Einheitlichkeit im wesentlichen die legitimen Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden können.

Das Meßbuch enthält ein reiches Angebot an lateinischen Texten, das weit über das von Rom verlangte Minimum hinausgeht und dem Wunsch nach grundsätzlicher Erhaltung des Lateins im Gemeindegottesdienst entgegenkommt. (...)

Das Erscheinen des neuen Meßbuches gibt uns Anlaß, noch einmal mit allem Nachdruck den Artikel 22 der Liturgiekonstitution des II. Vatikanums in Erinnerung zu rufen. Es heißt dort:
'1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof.
2. Auch von rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es aufgrund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.
3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern ...' (...)

Unser neues deutsches Meßbuch hat die besondere Anerkennung des Heiligen Vaters gefunden. In einem persönlichen Handschreiben vom 31. Juli 1975 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, (...) heißt es: 'Der Empfang des neuen deutschen Meßbuches in seiner endgültigen Gestaltung für alle Gläubigen deutscher Sprache bedeutet für uns eine freudige Überraschung und Genugtuung. Gern nehmen wir Einblick in die  beiden uns übersandten Bände und können dabei erneut feststellen, mit welcher Gründlichkeit, aber auch Sachkenntnis hier berufene Kräfte sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gewidmet haben (...)

Fulda, 24. September 1975
Die deutschen Bischöfe"

***

DAS SOG. NEUE MISSALE ROMANUM - KOMMENTARE


aus DT vom 16.9. 1975 - Nr. 111, Seite 9
"DAS NEUE MISSALE ROMANUM - Die in der DT vom 19. August 1975 auszugweise veröffentlichten brieflichen Äußerungen des Kardinals Höffner werfen einige Fragen auf, die einer Beantwortung durch den Kardinal bedürfen. -

1. Die bloße Behauptung, das Neue Missale Romanum sei für die Eucharistiefeier in lateinischer Sprache verpflichtend, genügt nicht. Nicht nur der 'mündige' Gläubige müßte auch Begründung und Beweis erfahren, wenn er diese Behauptung verstehen und abnehmen soll. Frage: Wann, durch wen, auf welche Weise, mit welcher Vollmacht (Konzilsauftrag?), warum und wozu wurde die Verpflichtung ausgesprochen? - Im Vorwort der Liturgiekonstitution des II. VK lesen wir: 'Treu der Überlieferung erklärt das heilige Konzil schließlich, daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten auch in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.' Und in Nr. 23: 'Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es.' -

2. Auch das Missale Romanum Tridentinum werde am 1. Fastensonntag 1976 außer Kraft gesetzt werden. Sein Gebrauch sei danach nicht mehr erlaubt. - Fragen: Ist der tridentinische Ritus, damals der Ritus, nicht einer von den 'allen rechtlich anerkannten Riten', denen das VK ausdrücklich 'gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt' und 'die auch in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden' sollen? Wie werden Außerkraftsetzen und Unerlaubterklären des tridentinischen Ritus mit diesen Konzilsbestimmungen vereinbart? -

3. Worin im einzelnen wird 'ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche' gesehen, der die bis an die Wurzeln tiefgreifende Neuerung des Verbotes der tridentinischen Liturgie 'verlangt'? Etwa im Aufhören der genau in der Zeit der Boykottierung der tridentinischen Liturgie gewachsenen und reifenden bisherigen erschreckenden Früchte konziliarer und liturgischer 'Erneuerung', massenweisen Priesterabfalls, sich rasch leerender Klöster, Priesterseminarien und Kirchen, beispielloser Selbstzerstörung der Kirche usf.'? -

4. Wie wird das Verbot der tridentinischen Liturgie mit dem zitierten 'Treu der Überlieferung ...' der Liturgiekonstitution vereinbart? -

5. 'Man kann nicht das Missale Pauls VI. ablehnen ohne die Tradition der Kirche abzutun.' - Gegenfrage: Wieso kann man dann das Missale Pius' V. ablehnen, ohne die Tradition der Kirche abzutun? Und wenn schon Tradition: Welches Missale ist und enthält mehr Tradition? Das durch mehrere Jahrhunderte überlieferte und die gesamte bisherige Liturgie vermittelnde Missale Pius' V. oder das noch nicht einmal in Kraft befindliche bruchstückhafte Pauls VI.? Und wenn man wirklich die Tradition so hochhalten will, warum und wozu dann diese Hatz auf die wirklich traditionstreuen Priester und Laien? -

6. In welchen einzelnen Punkten wurde nach dem Konzil von Trient die auf ewig festgelegte Liturgie geändert? Welche 'beträchtlichen Veränderungen' hat Papst Pius X. vorgenommen? Waren das Verbote von Bisherigem oder Gebote von Zusätzlichem? Sind alle Änderungen zusammen ein Berechtigungsausweis für das heutige Verbot des Ganzen? -

7. 'Die Freunde der älteren Liturgie sollten froh sein, da, Kostbarkeiten der kirchlichen Vergangenheit eingebracht und der kirchlichen Zukunft nutzbar gemacht seien.' - Fragen: Warum sind nicht die, nämlich alle liturgischen Kostbarkeiten der kirchlichen Vergangenheit eingebracht und der Zukunft nutzbar gemacht? Waren sie das nicht wert? Ist das verantwortbar? Erzbischöflich bestätigtes liturgisches Verarmungszeugnis? Grund zur Freude? Oder schwacher Trostversuch? -

8. 'Wer vom Neuen Missale bewußt abweicht, ist ungehorsam.' - Fragen: Steht im Neuen Missale Romanum u.a. in entscheidender Stelle z.B. nicht 'pro multis' zu deutsch 'für viele', im deutschsprachigen Meßbuch aber, das mm 1. Fastensonntag 1976 verpflichtend eingeführt werden soll: 'für alle'. Ist diese sprachliche Fälschung bewußte Abweichung vom Neuen Missale Romanum oder nicht? Ist das dann Ungehorsam der deutschsprachigen Bischöfe oder nicht? Und die Verpflichtung zur ausschließlichen Benutzung dieser Fälschung nicht zugleich Verpflichtung zum Ungehorsam? -

9. Hätte es nicht erste und dringendste Pflicht des Konzils und der Erneuerungsarbeit sein müssen, auf den jetzt auch erzbischöflich zugegebenen größeren Reichtum der Meßfeier nach dem Missale Pius' V. hinzuweisen, und hätte nicht alle Mühe aufgewendet werden müssen, ihn immer mehr als den kostbarsten Schatz der Kirche zu erweisen, statt unter den Decknamen 'Erneuerung', 'Experiment', 'Kreativität' die tridentinische Liturgie abzuwerten.

Otto Braun, Rektor a.D.,
6602 Dudweiler"


aus: DT vom 17.9. 1975 - Nr. 112, Seite 4
"DAS NEUE MISSALE - Betr.: Ihre KNA-Meldung über Einführung des neuen Missale (DT 99, S . 7). Desinformation ist wohl nicht die richtige Art, um 'das neue Missale den Gläubigen zu erschließen', so wenn zur Verteidigung der Meßumgestaltung durch Paul VI. behauptet wird: 'Noch 1911 habe Papst Pius X. beträchtliche Veränderungen vorgenommen'. - Ich habe ein Missale vom Jahre 1902 mit einem Missale von 1943 verglichen, aber keine 'beträchtlichen Veränderungen' im Meßtext oder an den Rubriken festgestellt. Dieser Befund wird bestätigt durch das 'Lexikon für Theologie und Kirche' 1962 Bd.7, Sp. 451: 'Seit 1570 hat sich im M(issale) praktisch nichts geändert. Hinzu kamen lediglich eine wachsende Flut von Heiligenmessen, einige neue Präfationen, die Gebete Leos XIII. nach der 'privaten' Messe, die 3 Messen am Allerseelentage'. J.A. Jungmann SJ (Missarum Sollemnia), auf den sich die obige Behauptung von den 'beträchtlichen Veränderungen' durch Pius X. vermutlich stützt, spricht zwar in Bd. I, S. 185 von 'namhaften Änderungen', was aber etwas anderes meint als 'beträchtliche Veränderungen' des Meßritus, nämlich nur die liturgische Rangerhöhung der Sonntage und der Fastenferien. Ausführlich beschreibt Jungmann dann die durch die Kommuniondekrete Pius' X. und die liturgische Bewegung allmählich gewandelte Einstellung der Gläubigen zur hl. Messe, bemerkt aber dazu ausdrücklich: 'Bei allen diesen nicht unbedeutenden Wandlungen war an keinem Buchstaben des Missale Romanum, an keinem Wort und an keiner Rubrik gerüttelt worden' (217). - Der hl. Papst Pius X. darf also redlicherweise nicht als Vorläufer der Meßveränderung herangezogen werden, um den neuen Meßritus zu rechtfertigen; er hat sich an die Maxime seines heiligen Vorgängers Pius V. gehalten!

Dr. H.C. Kramer, 456 Gelsenkirchen"

aus Dt vom 27.3.1975 - Nr. 103, Seite 4
"EIN SCHLIMMES ATTENTAT - (...) Wir haben das protestantische Confiteor, bei dem wir nur den Brüdern und Schwestern die Sünden bekennen, nicht aber mehr dem himmlischen Hof, den Heiligen und Engeln, bei dem ebenso wie beim "Libera"' nach dem Pater noster das 'allzeit reine' bei Jungfrau Maria gestrichen ist, den Protestanten zulieb, die die immerwährende Jungfräulichkeit Mariens leugnen. Das schlimmste Attentat auf die eindeutige Lehre des Konzils von Trient scheint Prof. Hacker entgangen zu sein! Im 'Novus ordo missae' hat man nämlich die Wandlungsworte geändert, auch im ersten Kanon - genauso wie es Luther geändert hatte und was noch schlimmer ist, man hat in den Anweisungen der Rubriken den 'modus significandi' der Wandlungsworte geändert in einer zumindest zweideutigen Formulierung. - Es spricht für die Zweideutigkeit der neuen Formulierung und Anweisung bei den Wandlungsworten - Pardon, nach dem neuen Missale muß ich ja sagen Herrenworte -, daß selbst Protestanten sich in die Haare geraten, ob nun diese Neuheit noch katholisch ist oder nicht. - Man fragt sich: Darf Rom uns diese neue Auffassung auferlegen, die zumindest zweideutig ist, jedenfalls hinter die nicht mehr zu überbietende Eindeutigkeit, mit der das Konzil von Trient die katholische Lehre in den Rubriken und in der Form zum Ausdruck brachte, zurückgeht in eine zweideutige Formulierung, sogar durch Abänderung der Wandlungsworte nach dem Vorbild von Luther?

Werner Graus, Pf., 667 St. Ingbert

 
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