NOCH EINMAL KIRCHENSTEUER
Von einem Leser erhielten wir folgende Hinweise zum Austritt aus dem Kirchensteuerverband, die wir Ihnen wegen ihrer Wichtigkeit mitteilen möchten. (Die Redaktion):
1. Eine Austrittserklärung kann nicht beim Standesamt direkt eingereicht werden. Die Standesämter haben Anweisung, Erklärungen mit Vorbehalt (= nur Austritt aus dem Kirchensteuerverband, nicht aber aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft) nicht entgegenzunehmen. Es ist deshalb notwendig folgenden Weg zu gehen:
a) Die Austrittserklärung aus dem Kirchensteuerverband muß, von einem Notar beurkundet werden. (Die Kosten sind gering.)
b) Die notariell bestätigte Austrittserklärung aus dem Kirchensteuerverband an das zuständige Standesamt schicken bzw. Amtsgericht (in anderen Bundesländern).
c) Es empfiehlt sich, einen kurzen Brief folgenden Inhalts beizufügen: "Hiermit sende ich Ihnen die Austrittserklärung aus dem Kirchensteuerverband. Eine wie bisher übliche Bestätigung Ihres Amtes, daß ich aus der Religionsgemeinschaft 'Römisch-Kath. Kirche' ausgetreten sei, werde ich unter Hinweis auf meinen unter Vorbehalt erfolgten Austritt aus dem Kirchensteuerverband nicht akzeptieren. Ich verlange eine meinem Antrag entsprechende wahrheitsgemäße Beurkundung, wie sie bereits auf Grund des Urteils vom Verwaltungsgericht Schweinfurt vom 1.3.1974 von zahlreichen Standesämtern (z.B. München - Standesamt IV, Standesamt München Pasing usw.) vorgenommen wird."
2. Die vom Standesamt beurkundete Erklärung des Austritts aus dem Kirchensteuerverband wird von Seiten der "Deutschen Bischöfe" nicht akzeptiert. Sie haben deshalb angeordnet, daß die betreffende Person von Seiten des zuständigen Pfarrers schriftlich aufgefordert wird, diesen Schritt innerhalb von 8 Tagen rückgängig zu machen. Andernfalls würden die hierfür von der "Bischofskonferenz" vorgesehenen Maßnahmen ergriffen.
Anmerkung: Welche Art diese Maßnahmen wohl sein könnten, blieb bisher weitgehend unklar,nachdem sie auch in "pfarramtlichen Schreiben" nicht näher erläutert wurden. Auf Anfrage teilte z.B. der Probst von Borken Herr Pricking mit, daß sogar ein Austritt aus der Kirche (!) keine Exkommunikation nach sich zöge!!!
Es ist natürlich klar, daß im Gegensatz zur "ökumenischen" Meinung des Herrn Pricking jeder tatsächliche Austritt aus der Kirche automatisch die Exkommunikation nach sich zieht. Sollten die von den "Bischöfen" angedrohten Maßnahmen tatsächlich einen Ausschluß von den Sakramenten bedeuten, so ist dazu zu bemerken, daß erstens jene Häretiker und Apostaten überhaupt niemanden ausschließen können, und daß zweitens schon gar nicht von einem in der neuen "Messe" ungewandelt gebliebenen - Stück Brot. (Falls sich sonst noch Schwierigkeiten ergeben sollten, ist die Redaktion gerne bereit zu helfen.)
Hier im Anhang eine Vorlage, die Sie bei Ihrem Standesamt einreichen können:
Name Adresse
An das Standesamt
Betr.: Kirchensteuerpflicht Name, geboren am xxx in xxx; verheiratet; Beruf
Innerhalb der katholischen Kirche ist es im Zuge des nachkonziliaren Reformismus immer offenkundiger geworden, daß ihre offiziellen Vertreter durch bewußte Förderung oder offene Duldung den wahren Glauben verfälscht, die Liturgie an zentraler Stelle zerstört und die Gläubigen in ihrem religiösen und sittlichen Verhalten verwirrt haben.
Ich vermag deshalb die derzeitige allgemeine kirchliche Organisation in Deutschland nicht mehr als die Repräsentantin der wahren römisch-katholischen Kirche, der ich durch meine Taufe angehöre, anzuerkennen, unter anderem speziell deshalb nicht, weil durch die öffentlichen Verlautbarungen des für mich zuständigen Bischofs xxx, sich mit den reformistischen Sekten unter Aufgabe des wahren Glaubens, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen zu vereinigen, der durch den wahren Glauben begründete und absolut geltende Anspruch der Kirche Jesu Christi ausdrücklich geleugnet und aufgegeben werden soll.
Ein Kirchenvertreter, der dieser häretischen Tendenz anhängt, hört nach dem CIC auf, als katholischer Bischof zu sprechen und verwirkt zugleich auch den zu Recht bestehenden Anspruch, von seinen Mitgliedern materielle Zuwendungen zu verlangen, die auf Grund der gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Regelung durch den Staat als Kirchensteuern erhoben werden.
Da überdies durch den Willen der Kirchenführer zu einer Einheit, die den wahren Glauben bezweifelt und verwirft, sich die Kirche als wahre Kirche Christi, als römisch-katholische Kirche, selbst aufgibt, weshalb auch nicht mehr zu erwarten ist, daß durch die bloße Erhaltung der Organisationsform die Möglichkeit zu einer wahren Umkehr der Kirche in absehbarer Zeit gegeben scheint, sehe ich mich zu folgender Erklärung veranlaßt, da ich mich durch eine finanzielle Unterstützung der derzeitigen Kirchenorganisation nicht am Abbruch der wahren Kirche beteiligen kann:
Ich erkläre hiermit, daß ich aus der steuerberechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts "römisch-katholische Kirche" der Diözese xxxx austrete.
Diese Erklärung bezieht sich jedoch nicht auf meine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche als sichtbarer Glaubensgemeinschaft, der ich weiterhin angehören will. Meinen kirchenrechtlichen Verpflichtungen nach dem CIC komme ich dadurch nach, daß ich den entsprechenden Betrag an Kirchensteuern in Zukunft einem noch rechtgläubigen katholischen Priester zukommen lasse. Um etwaigen Zweifeln an der Bestimmtheit meiner Erklärung zu begegnen, hebe ich ausdrücklich hervor, daß es meine bestimmte und unzweideutige Absicht ist, mit umfassender, öffentlich-rechtlicher Wirkung im staatlichen Bereich aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts "römischkatholische Kirche" ausscheiden zu wollen. Ich bin mir der Konsequenzen dieses Schrittes im staatlichen Bereich voll bewußt, insbesondere ist mir klar, daß sich die öffentlich-rechtliche Wirkung der Austrittserklärung nicht auf das Gebiet des Kirchensteuerrechts beschränkt, sondern auch andere Rechtsfolgen zeitigt.
Ich bitte, die Entgegennahme dieser Erklärung zu bestätigen, und den vorgeschriebenen Mitteilungen je eine der beiden anliegenden Abschriften beizufügen.
Ort, Datum.
(notarielle Bestätigung:) Urk.R.Nr. xxx. Ich beglaubige die vorstehende, vor mir vollzogene Unterschrift des Herrn (Name, Beruf, Adresse) durch seinen Personalausweis zu meiner Gewißheit legitimiert. München, den 6. November 1974.
Notar. NGRNr. xxx Wert: xxx €
|