Die Konzelebration
Von Theol. Prof. P. Dr. Sverin Grill SOCist
Sie ist nach dem noch immer geltenden Kirchenrecht verboten: Kanon 803. Mit Recht. Denn bei der Konzelebration werden die Grade des Priestertums durcheinander geworfen. Es gibt Teile der hl. Messe, die nur vom Hauptzelebranten gesprochen oder ausgeführt werden, aber nicht von den übrigen Priestern, welche die Rolle von Diakonen und Sängern übernehmen. Auch ist es kaum ästhetisch, wenn alle aus einem Kelch trinken. Für die Gläubigen wirkt diese Veranstaltung als reine "Priesterliturgie" nicht erbaulich. Außerdem werden sie dadurch, daß außerhalb der Konzelebration keine Privatmessen stattfinden, der Möglichkeit beraubt, solchen je nach ihren Bedürfnissen beizuwohnen. Die Konzelebration ist als Entgegenkommen gegenüber den Orthodoxen gedacht. Wie diese aber die dargebotene Versöhnungshand zurückstoßen, zeigen unvermindert feindliche Angriffe gegen das Papsttum in der theologischen Literatur. Die Konzelebration ist eine Etappe auf dem Wege zur Herabsetzung des Priestertums und dessen Beschränkung auf die Predigt. Sie war bisher in der westlichen Kirche nicht üblich und wie gesagt im Kirchenrecht verboten. In der 1. Auflage des LThK (1930) fehlt das Schlagwort "Konzelebration" überhaupt, in der 20. Auflage ist es im Band 6,524 eingeführt und definiert von Jungmann S.J. als "gemeinsame Zelebration der Messe durch eine Mehrzahl von Trägern der priesterlichen Gewalt."
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