Die, von Paul VI. genehmigte, bedingte Zulassung von Protestanten zur eucharistischen Kommunion in den Novus-Ordo-Messen – eine Anerkennung des protestantischen Charakters dieser Messen
Nr. 60, Deutsche Fassung, 18. November 1972
Von Dr. Hugo Maria Kellner
Aus einer pastoralen Verfügung, die Kardinal John Willebrands, der Präsident des Sekretariats zur Förderung der christlichen Einheit, am 10Juni herausgab und die am 25. Mai 1972 von Paul VI. genehmigt wurde, ist ersichtlich' daß Paul VI. und seine Anhänger nicht mehr glauben t1) daß in den Novus Ordo Messen eine Transsubstantiation im orthodox-katholischen Sinn stattfindet und (2) daß, mittels dieser Transsubstantiation die Heilsgnaden Christi verteilt werden, die der Empfänger braucht, um sein Heil im Kampf gegen seine gefallene menschliche Natur zu wirken. Dies heißt, daß Paul VI. und seine Anhänger nicht mehr an den moralisch orientierten Kern der katholischen Heilslehre glauben, sondern a-moralische, apostatische Protestanten geworden sind.
In der eben erwähnten Verfügung wird unter bestimmten Bedingungen die Zulassung von Protestanten zur eucharistischen Kommunion in der katholischen Kirche genehmigt, - eine Ungeheuerlichkeit vom orthodox-katholischen, dogmatischen Standpunkt aus.
Die Verfügung wird eingeleitet durch Erklärungen über "die Eucharistie und das Mysterium der Kirche" und "die Eucharistie als geistige Nahrung" in der protestantisierenden Interpretation P. Jungmanns, die in irreführender Weise katholische theologische Terminologie benutzt.
Christi Erlösungswerk wird definiert als die
"Tat, durch die Er ein für allemal Sich Selbst dem Vater im Heiligen Geist aufopferte und Sich Seinen Gläubigen hingab, damit sie eins in ihm seien."
Wie aus dieser Definition hervorgeht, ist sie mit der protestantischen "sola fides" Lehre verträglich, aber sie enthält keines der Wesenselemente der Erlösung Christi, die nach katholischer Doktrin darin bestehen, daß sie dem, durch die Erbsünde gefallenen Menschen eine neue Chance geben, sein Heil zu wirken, die es ihm ermöglicht, trotz der Neigung seiner gefallenen Natur zu sündigen, sich den Geboten Gottes zu unterwerfen.
Die Messe ist ganz und gar im protestantisierenden Sinne der Nr.7 der Erklärungen definiert' die den „Novus Ordo Missae" vom Jahre 1970 begleiteten. Von besonderer Bedeutung ist, in welchem Sinne die Eucharistie als geistige Nahrung definiert wird: "Für die Getauften ist die Eucharistie eine geistige Nahrung, ein Mittel, durch das sie das Leben Christi selbst leben, durch das sie inniger mit ihm einverleibt werden und intensiver an der gesamten Ökonomie seines Heilsmysterium teilhaben. „Wer mein Fleisch ist und mein Blut trinkt, bleibt in mir und ich in ihm (Joh. VI,56).“
Es wäre aber vollkommen verkehrt, diesen katholisch klingenden Ausdrücken eine Bedeutung beizulegen, die sie in orthodox-katholischer Sakramententheologie haben und die, wie angesichts protestantischer verführerischer Verschmitztheit nicht genügend betont werden kann, darin besteht, daß das allerheiligste Altarssakrament eine geistige Nahrung insoweit darstellt, als mittels dieses Sakramentes die Heilsgnaden Christi an die Mitglieder der katholischen Kirche zur Stärkung ihres moralischen Lebens verteilt werden, das die Grundlage ihrer Erlösung ist. Denn dieser entscheidende moralische Aspekt fehlt vollkommen in der obengenannten Definition der Eucharistie als geistige Nahrung, bezeichnenderweise auch schon in der oben genannten Definition des Erlösungswerkes Christi, und ist auch nirgend woanders in der Vorschrift erwähnt. Die gegebene Definition der Eucharistie als geistige Nahrung stimmt also mit der protestantischen Definition der Eucharistie überein.
Man muß also annehmen, daß in der, von Paul VI. genehmigten und hier besprochenen Verfügung die Bedeutung der Eucharistie als Sakrament im orthodox katholischen Sinne aufgegeben ist, obwohl die Bezeichnung "Sakrament" noch gebraucht wird, und daß von dem, der die Kommunion empfängt, nicht mehr erwartet wird, daß er im Stande der heiligmachenden Gnade sein muß. Es ist deshalb anzunehmen, daß auch der Sünder, wenn er die Kommunion empfängt, eine intime Vereinigung mit Christus eingehen kann und auch eingeht. Diese sakrilegische Denkweise wurde schon in der sogenannten kerygmatischen Katechese angonommen, die unter dem Einfluß des protestantischen Theologen Karl Barth von dem schon erwähnten Jesuiten Josef Andreas Jungmann entwickelt wurde ("Die Frohbotschaft und unsere Glaubensverkündigung“ Regensburg 1936, englische Ubersetzung "The Good News Yesterday and Today“, W.H. Sadlier, New York 1962). Sie ist auch die wirkliche Grundlage der apostatischen, a-moralischen, protestantischen "sola fides"-Lehre, die allen ihren Anhängern ohne Rücksicht auf ihre moralische Würdigkeit, ja sogar dem verruchtesten, reuelosen Sünder, die himmlische Seligkeit verspricht, wenn sie nur glauben, daß Christus für sie gestorben ist und ihre Sünden "zudecken" wird. Der Empfang der Kommunion wird deshalb in den protestantischen Eucharistiefeiern nur als eine Kundgebung dieses Vertrauens auf Christus angesehen.
Wenn die eben auseinandergesetzten Annahmen richtig sind, so heißt dies, daß Paul VI. und seine Anhänger der „Novus-Ordo-Messe" denselben Heilswert für die Mitglieder der gegenwärtigen "katholischen" Kirchenorganisation zuschreiben, den sie der eucharistischen Feier einer protestantischen Sekte für die Mitglieder dieser Sekte beilegen, und daß sie demnach glauben, daß die eucharistischen Feiern der protestantischen Sekten den "Novus Ordo-Messen" gleich sind, soweit ihr Heilswert in Frage kommt. Dies ist aber genau das, was Paul VI. dem Kardinal Willebrands in der hier erörterten Vorschrift auszudrücken erlaubt:
Als eine Einleitung zu der Frage der Zulassung von Frotestanten "zur eucharistischen Kommunion in der katholischen Kirche" erwähnt der Kardinal zunächst, daß die Katholiken ihre geistige Nahrung in der eucharistischen Feier in der katholischen Kirche finden. Dann fährt er fort: "Jede getaufte Person hat ein geistiges Bedürfnis für die Eucharistie. Diejenigen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche sind, können ihre Zuflucht zu den Religionsdienern ihrer eigenen Gemeinden nehmen."
Mit diesen Worten behaupten also Paul VI. und seine Anhänger, daß die katholischen und protestantischen eucharistischen Feiern den gleichen Wert für die Ewigkeit haben. Das gleiche ist ersichtlich aus der Tatsache, daß eine Bedingung für die Zulassung von Protestanten zur „eucharistischen Kommunion in der katholischen Kirche" darin besteht' daß sie
"für einen längeren Zeitraum nicht imstande sind, ihre Zuflucht zu einem Religionsdiener ihrer eigenen Gemeinschaft zu nehmen."
Die gleiche Bedingung mit derselben, daraus zu ziehenden Folgerung ist in zwei weiteren Stellen der Vorschrift wiederholt, die folgenden Wortlaut haben:
"Christen können sich in schwerer geistiger Not und ohne die Möglichkeit der Zuflucht zu ihrer eigenen Gemeinde befinden", und
„Sie sind häufig der Hilfe ihrer eigenen Kommunion beraubt und nicht im Stande' an sie heranzukommen, außer mit großer Mühe und großen Ausgaben."
Auch die Tatsache, daß Protestanten, die zur "katholischen" Kommunion zugelassen werden, nicht verpflichtet werden, im Stande der heiligmachenden Gnade zu sein, - eine Bedingung, die sie normalerweise nicht einmal erfüllen können, ohne daß sie das heilige Sakrament der Buße empfangen - ist ein Beweis dafür, daß Paul VI. und seine Anhänger schon vollständig die apostatisch-protestantische, a-moralische "sola fides"-Mentalität angenommen haben und deshalb, nach der Einführung der "Novus Ordo-Messe", keine wesentliche Differenz mehr zwischen der katholischen Messe und der protestantischen Feier des Abendmahls des Herrn sehen. Schon die bloße Tatsache, daß Paul VI. und seine Anhänger nun Protestanten genehmigen, an der "katholischen" Kommunion teilzunehmen, - aus dogmatischen Gründen eine Unmöglichkeit in den orthodox-katholischen Zeiten der Kirchengeschichte - ist ein Beweis dafür, daß sie auf der Grundlage der apostatisch-protestantischen Denkweise handeln.
Der mögliche, sakrilegischste Aspekt der Zulassung von Protestanten zur "katholischen Kommunion" ist durch die Tatsache vermieden, daß diese "Kommunion" nicht mehr länger katholisch ist, da die Konsekration in den "Novus Ordo-Messen" ungültig ist, sodaß es sich bei der „Kommunion" nicht mehr um ein Sakrament, sondern nur um eine leere Zeremonie handelt.
Wir möchten noch anfügen, daß in der erörterten Verfügung die Zulassung von Protestanten zur "katholischen" Kommunion in konkreten Fällen von der Erlaubnis der in Frage kommenden Bischöfe abhängig gemacht wird, wodurch, wie im Falle der Einführung der Fälschung der Wandlungsworte der Messe, die Mitschuld der Bischöfe bei dieser Maßnahme herbeigeführt wird, die sogar in der gegenwärtigen, "katholischen" Kirche noch umstritten ist.
Es kann kaum zweifelhaft sein, daß diese Maßnahme nur das Vorspiel zu der letztendlichen Einführung der "Interkommunion" mit den protestantischen Sekten durch die gegenwärtige "katholische" Kirchenorganisation darstellt.
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