DER VATER von Reinhard Lauth
Die Handlungsweise des Vaters und die sie bestimmenden Gründe zu erkennen, ist die schwerste Aufgabe für die Deutung des Gleichnisses vom verlorenen Sohn. Ich habe schon auf die erstaunliche Tatsache hingewiesen, daß der Vater auf die Forderung des Jüngeren hin das Vermögen unter die beiden Söhne aufteilte, also sein Erbteil schon zu Lebzeiten aus seinen Händen gab. Folglich aber verfügte der Vater über das Eigentum des älteren Sohnes, als er für den voll Reue zurückkehrenden Sohn das Mastkalb schlachten und ein Freudenmahl veranstalten ließ.
Man fragt sich zunächst erstaunt, warum der Vater, der doch in ganz anderer Weise als die Söhne auf Grund seines sittlichen Wollens befähigt ist, das Gut und Vermögen zu verwalten, es denn aus seinen Händen gibt und sich dadurch juristisch des Rechts begibt, weiter darüber zu verfügen. Wußte er denn nicht, welche Einstellung seine Söhne hatten? Konnte er aus dem bloßen Umstand, daß der Jüngere sein Erbteil forderte, nicht ersehen, daß er in keiner guten Weise damit umgehen würde?
In diesem Gleichnis wird darüber nichts gesagt. Aber auch hier kann man durch aufmerksames Forschen in anderen Gleichnissen Jesu die Lösung finden. In der Parabel von dem Mann, der seinen Weinberg Winzern verpachtete, schickte dieser auch dann noch seinen Sohn zu ihnen, um die an ihn abzuliefernden Ernteerträge abzuholen, als die Winzer die Diener, die er zuvor geschickt hatte, schon mißhandelt und getötet hatten, und er riskierte damit, das sie auch seinen Sohn töteten. Mußte er denn damit nicht rechnen?
Beide Gleichnisse wollen natürlich nicht aussagen, daß der Vater bzw. der Eigentümer des Weinbergs zu töricht oder zu schwach gewesen sei, um dem Unheil rechtzeitig zu steuern. Ganz im Gegenteil! Sie setzen eine Festigkeit des Willens, den Einsatz eines Risikos, eine Unerschütterlichkeit und einen Langmut voraus, die ganz ungewöhnlich und fast über Menschenmaß gehen. Was aber bedeutet dann die Handlungsweise des Vaters bzw. des Weinbergbesitzers?
Sie bedeutet, daß Gott uns ganz und gar als freie Wesen behandelt. Er übergibt sein Eigentum - bis zum Leben Seines Sohnes hin - dem freien Schalten und Walten der Menschen, seiner Kinder. Gott hat uns als freie Wesen geschaffen, obwohl er wußte, daß wir sündigen würden. Mit der Gabe der Freiheit - die eben wirklich Gabe der Freiheit ist - hat er uns die ausschließliche Verfügung über unsere Entscheidungen und Entschlüsse gegeben; und da eine Freiheit, die ohnmächtig ist, zu handeln, keine Freiheit ist, hat er uns auch Verfügungsgewalt über einen genügend großen Bereich der Wirklichkeit gegeben. Über unsere Entscheidungen und über diesen Bereich verfügen nach dem Willen dessen, der sie uns gab, nun wirklich wir. Wir haben eine Partie zu spielen begonnen, und diese Partie werden wir schon ganz allein zu Ende führen - nach dem Willen dessen, der uns die Möglichkeit zu diesem Spiel samt dessen Chancen gegeben hat.
Die Weltgeschichte wird in ihrem Ergebnis das logische Resultat dessen sein, was der Mensch in seiner Freiheit aus dieser Wirklichkeit gemacht hat. Wenn es einen Umstand gibt, der unser größtes Erstaunen hervorrufen müßte, dann ist es der, daß Gott nur mit einem unglaublichen Minimum von wunderbaren Akten in diesen Ablauf eingegriffen hat. Die Menschheit wird das Ergebnis ihres Wirkens an dem Tage wo der Herr nach langer Zeit zurückkehren wird, um abzurechnen, Gott dem Herrn vorlegen müssen - und so auch ein jeder von uns.
Das Gleichnis von den Talenten bzw. Minen kann uns hier weiteres Wesentliches erhellen. Auch dieses Gleichnis wird fast immer falsch verstanden. Man nimmt nämlich ganz allgemein an, der Mann der weitweg zog; um die Königswürde zu empfangen, habe seinen Dienern das Geld nur geliehen, irregeführt durch die Wendung des Matthäus, daß der eine der Diener "das Geld seines Herrn" in der Erde vergraben habe. Es ist nicht das Geld, das er dem Herrn schuldet, sondern das Geld, das er von seinem Herrn erhalten hat, das allerdings in einem früheren, absoluten Sinne trotzdem Geld seines Herrn geblieben ist. Als der Herr zurückkehrt, läßt er, wie Lukas besonders deutlich sagt, die Diener kommen, "um zu wissen, was jeder mit ihm herausgewirtschaftet hat". (Luk. XIX,15) Er hatte innen das Geld gegeben; er wollte sehen, was sie gewonnen hatten, um das zum Maßstabe zu nehmen für das Ausmaß an politischer Verantwortung in Seinem Reiche, das er ihnen geben wollte. Erst so wird die Antwort des schlechten Dieners verständlich, er habe mit der Mine nicht gewirtschaftet, da er ja gewußt habe, daß sein Herr ein strenger und harter Mann sei, der anderen ihr Eigentum einfach nehme, wenn es ihm beliebe. Damit will er nämlich sagen, daß derselbe Herr, der ihm das Geld geschenkt habe, ja zugleich auch der absolute Herrscher im Reiche sei. Infolgedessen aber habe er ja damit rechnen müssen, daß ihm jederzeit das, was ihm gehöre, vom Herrn wieder genommen werden könne, und da habe er sich erst gar nicht bemüht. Hätte der Herr diesem Diener das Geld nur zur Verwaltung übergeben oder geliehen, so wäre diese Antwort sinnlos.
Gott will also sehen, was wir, in unserer Freiheit, als solche, denen er ein Eigentum gegeben hat, mit diesem Eigentum machen. Er läßt uns in der ganzen Zeit seiner Abwesenheit darüber allein verfügen. Allerdings bleibt er trotzdem der absolute Herr über uns und unser Eigentum. Bei der Schlußabrechnung aber wird unser Wirtschaften das Maß dafür sein, was aus uns in den "ewigen Wohnungen" werden wird.
Das Gleichnis von den Talenten gibt noch einen anderen wichtigen Aufschluß: Der Herr gab, heißt es dort, einem jeden secundum propriam virtutom, nach seiner ganz eigentümlichen (persönlichen und sittlichen) Kraft. Das zugeteilte objektive Vermögen entspricht dem subjektiven Vermögen des Beschenkten. Wendet man dies auf die beiden Söhne in unserem Gleichnis an, so heißt das, daß auch der ältere und jüngere Sohn das ihrer sittlichen Kraft entsprechende Erbe erhielten. Wenn wir voraussetzen dürfen, daß der jüngere Sohn als Erbe das Geld, der ältere aber das Eigentum an Grund erhielt, so ergibt sich hieraus schon etwas sehr Bezeichnendes: der eine wollte (und ihm entsprach) das Festbleibende, Unveränderliche ("die Immobilien", wie wir heute noch sagen) zum Erbe, der andere wollte (und ihm entsprach) das Auswechselbare ("das Konvertierbare", "the cash"). Der eine, mußte sich der Vater sagen, würde also bei dem, was er erhielt, beharren; der andere würde versuchen, es umzuwandeln. Das Geld ist der indifferente abstrakte Gegenwert verschiedener sachlicher Güter, mittels seiner kann man alles Wechselbare auch auswechseln, - nur das Nichtwechselbare nicht! und das ist die sittliche Gesinnung und die Liebe. Deshalb kann der verlorene Sohn sich auch "alles andere" für sein Geld beschaffen - wenigstens zunächst, solange es reicht -, nur hört sein Herz auf, zu lieben, indem er das aus der Gerechtigkeit (Gottes) erwachsene Gut in Un(ge)rechtes vertauscht, und zugleich fehlt ihm von da an die Liebe eines Anderen, die seiner Liebe begegnet. Der Ältere, so wußte der Vater voraus, würde bei seinem ererbten Gut beharren, er würde es in nichts anderes verwandeln. Aber auch er erbte nur das Gut, nicht aber auch die sittliche Einstellung des Vaters. Es würde von seiner Freiheit abhängen, ob das Gut noch ein sittliches Gut bliebe, oder ob es ein Gut würde, auf dem nur noch der göttliche Erbtitel liegt, das aber nicht länger königliches Gut, sondern nur mehr das dessen ist, der sich selbst für souverain erklärt und es zu seinem Gute gemacht hat.
Aber noch mehr: Der Vater gibt nicht nur beiden das gewünschte, ihrem Vermögen entsprechende Gut, er gibt es ihnen auch in der Weise, wie sie es selber wünschen. Der eine will es ganz für sich haben und ohne jede Aufsicht und Möglichkeit der Einmischung von Seiten des Vaters besitzen; der andere will, daß der Vater weiterhin darüber verfügt, obwohl es doch jetzt nicht mehr dessen, sondern sein Eigentum ist. Unicuique secundum, propriam virtutem. Gott läßt seine Sonne über Böse und Gerechte aufgehen. Er gibt dem, der sein Erbe vergeuden will, sein Erbe zum Verschwendung, und verfügt bei demjenigen, der will, daß Er weiter darüber bestimmt, weiterhin über das Geschenkte. Gott nimmt diesen unseren freien Willen und dessen Entscheidungen an; aber das uns Geschenkte bleibt nach Seinem Willen unser Eigentum, auch dann, wenn wir wollten, daß Gott selber darüber verfügt und der Herr diesem unserem Willen entspricht.
Allerdings leidet dieses Gesetz Eine, aber auch nur Eine Ausnahme, wie uns unser Gleichnis lehrt. Wir müssen nämlich voraussetzen, daß der Vater klar vorhersah, daß der ältere Sohn es nicht billigen würde, daß er das Masikalb für den zurückkehrenden Bruder schlachten ließ. Und dennoch verfügt der Vater hier über das Eigentum seines Sohnes, in einem Falle, wo dieser - wie sich zeigt - nicht will, daß der Vater dies tue. Gott setzt sich in diesem Falle über den freien Willen hinweg! Warum? wie ist diese Abweichung von dem sonst strikt befolgten Grundsatz zu verstehen und zu erklären?
Der Fall, der die Ausnahme bildet, ist die Vergebung der Sünde und die Versöhnung. Der hl. Evangelist leitet die drei Gleichnisse, deren Krönung dasjenige vom verlorenen Sohne ist, damit ein, daß der Herr sie den Pharisäern und gelehrten Theologen vorgetragen habe, die darüber gemurrt hatten, daß er Sünder empfing. Letzten Endes sollen diese Gleichnisse also erklären, was diese Aufnahme der reumütigen Sünder bedeutet.
Wie der freie Wille ohnmächtig wäre, wenn er sich nicht in einem Bereiche der Wirklichkeit realisieren könnte, so wäre auch die Vergebung der Sünde und die Versöhnung ohnmächtig, wenn sie sich nicht in einem wirklichen Akte realisierte. Dieser Akt, diese Handlung ist die Aufnahme des Sohnes: der Vater eilt ihm entgegen, fällt ihm um den Hals, küßt ihn, läßt ihn mit der besten Stola bekleiden, den Ring an seine Hand und Schuhe an seine Füße geben, und bekleidet ihn so von neuem mit der legitimen Gewalt, er läßt das Mastkalb schlachten, und Musik erklingen, während er mit ihm das Mahl der Versöhnung hält. Diese Investitur, diese Kommunion ist die Realität, in der sich die Aussöhnung mit dem sündigen Kinde verwirklicht. Und hier verfügt der Vater einfach über das Gut des älteren Sohnes als über Sein absolutes Eigentum.
Wenn wir bedenken, wofür denn das Gut des Vaters überhaupt da war (und ist), so erkennen wir, daß es dazu da war, daß ein wahrhaftes heiles Leben sich realisieren konnte. Es diente, und diente ausschließlich, der Verwirklichung der Gerechtigkeit und der Liebe. Die Diener erhielten täglich das gute Brot, das sie an jedem Tag benötige; der Vater konnte in diesem Lebensraum sich und seine Familie - nicht nur ernähren, sondern begründen und erhalten: ein glückliches Gut, auf dem sich das gottgewollte sittliche Leben vollzog. Dies ist der Zweck des Gutes, nicht aber jener Mißbrauch, den der eine und der andere Sohn damit trieben oder zu treiben wünschten. Wird dieser wahre Zweck wieder möglich, so muß das Gut ihm entsprechen. Er wird aber von der einen Seite nur durch den freien Willen des Menschen, der aus seiner Sünde zurückkehrt und bereut, wieder möglich. In diesem Momente - und nur in diesem - tritt der Herr als der wahre und absolute Eigentümer aller Dinge hervor und verfügt ohne Rücksicht auf den Unwillen der beschenkten Eigentümer über sie. Das allein hatte in Wahrheit jener Diener zu befürchten, der die Mine seines Herrn vergrub, weil er - nicht zu Unrecht - damit rechnete, daß dieser als der absolute Eigentümer plötzlich darüber verfügen könnte. Wenn ich nicht will, daß Gott, wann immer Er will, über sein Eigentum (welches jetzt mein Eigentum ist) verfügt, so will ich nicht, daß Gottes Liebe sich verwirkliche. Gottes Welt kann aber ihrer wahren Bestimmung durch keinen Rechtstitel beraubt werden; und wo diese wahre Bestimmung verwirklicht werden kann, da wird sie es durch seinen allmächtigen Willen auch. Das geschenkte Eigentum käme wirklich nicht mehr von Gott her, wäre nicht von Gott geerbt, wenn es nicht wesensgemäß auf das Gute ausgerichtet wäre, und bliebe und seinen Zweck auch erfüllte.
Das Gut, das der ältere Bruder geerbt hatte und das er nicht verändern wollte, ist dieses auf die Realisation des göttlichen Lebens ausgerichtete Gut. Es ist wesensgemäß zur Verwirklichung der Versöhnung bestimmt. Diese Verwirklichung hängt in ihrem Zustandekommen von der freiwillentlichen Abkehr des Menschen von der Sünde und der Vergebung erbittenden Hinwendung zum Vater ab. Ist diese Bedingung erfüllt, so verwendet es der Herr auch in absoluter und souverainer Weise für seinen wirklichen Zweck. Es wird denen, die sich bereits als die selbstherrlichen Eigentümer der Kirche betrachten, genommen und seiner wahren Bestimmung wieder zugewendet. Sie verlieren damit nicht nur ein objektives Gut, sondern das noch viel Wesentlichere: das Medium der Verwirklichung des geistigen Gutes, der Liebe.
Wer nicht verzeihen kann, der nimmt auch keine Verzeihung an; und folgerichtig ist sein Gott ein jansenistischer Gott, der nicht mehr verzeiht. Wer aber in seiner Sünde demütig die Verzeihung Gottes annimmt (und immer wieder annimmt), der erfüllt den Himmel mit einer größeren Freude, als über neunundneunzig Gerechte herrscht, die der Verzeihung nicht bedürfen, da sich in dieser Verzeihung Gottes Übergüte realisiert und der Mensch sich selber durch seine Demut die Stola der Herrlichkeit erwirbt.
Gott geht in diesem Verhältnis der Liebe zu uns erschreckend weit: er gibt sogar - , wie das Gleichnis der bösen Winzer zeigt - Seinen einzigen Sohn, d.i. Sich selbst in unsern Besitz. Der Mensch kann, allerdings ebensowenig, als Gott das will, über den freien Willen des Anderen, in seinem Falle: Gottes verfügen; aber er kann Gott auf dieser Erde aus dem Reiche des Lebens, aus der Wirklichkeit vertilgen, indem er ihn leiblich tötet. Jesus wurde gekreuzigt, und heute kreuzigt man Seinen mystischen Leib, die Kirche, und tötet sie. Aber Gott wird als absoluter Herrscher Abrechnung mit den Menschen halten; er wird Sein Eigentum wieder an sich nehmen und darüber verfügen, daß es der Verwirklichung Seiner Liebe in der ewigen Kommunion mit denen von seinen Kindern dient, die zu ihm, dem Vater, zurückgefunden haben.
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