Hinweis der Redaktion:
Die Ablehnung der Religionsfreiheit wird häufig so mißverstanden, als
ob bei der Annahme der Reli-gion Zwang ausgeübt werden dürfte. Das ist
natürlich völlig falsch. Die Annahme der geoffenbarten Wahrheit ist
immer ein gnadenhafter Akt, der nur frei entschieden werden kann. Mit
der Verwerfung der Religionsfreiheit wird vielmehr gesagt, daß die
Religionen keineswegs gleichwertig sind, son-dern daß nur die
christliche Religion die geoffenbarte Wahrheit in Jesus Christus
enthält. Die Inan-spruchnahme solcher Exklusivität kann natürlich aus
dem Standpunkt der Wahrheit erfolgen in der Überzeugung, Träger dieser
Wahrheit auch zu sein.
Der nachfolgende Beitrag wurde von einem der Priester verfaßt, die am
7. Oktober dieses Jahres in Guadalajara von Bischof Dávila geweiht
wurden. Eberhard Heller
***
Was ist die religiöse Freiheit? Was bedeutet es, die Freiheit zu haben,
die Religion zu wählen, die einem am meisten passt? Ist diese Freiheit
wirklich von Gott erlaubt? Hat der Mensch mit der Reli-gionsfreiheit
wirklich die Möglichkeit, sein Heil zu erlangen? Oder ist im Gegenteil
gerade die reli-giöse Freiheit ein Element, wodurch der Mensch das
Verderben seiner Seele und die ewige Ver-dammnis findet? Kann der
Mensch sich retten, wenn er frei ist bei der Wahl seiner Religion?
Warum behaupte ich, dass die religiöse Freiheit ein Irrtum des 2.
Vatikanischen Konzils sei?
Alle diese Fragen treten auf, wenn man über das Thema "religiöse
Freiheit" nachdenkt. Anschlie-ßend zeige ich in diesem Artikel die 6
Hauptirrtümer auf, die in der Erklärung "Dignitatis Humanae",
veröffentlicht am 7. Dezember 1965, enthalten sind. Diese ist nur eins
der 16 Dokumente des Vatika-nums II, und ihr Dekret über die religiöse
Freiheit steht in vollständigem Gegensatz zur Lehre der katholischen
Kirche.
Ich schicke voraus, dass das 2. Vatikanische Konzil von Angelo Roncalli
(Johannes XXIII.) einbe-rufen wurde und seine erste Etappe vom 11.
Oktober bis zum 8. Dezember 1962 dauerte; die zweite Session wurde am
29. September 1963 von Giovanni Battista Montini (Paul VI.) eröffnet.
Ich muss erläutern: Ein Allgemeines Konzil " ist die Versammlung der
Bischöfe der ganzen katholischen Welt, einberufen vom Papst, um über
die Angelegenheiten der allgemeinen Kirche zu beraten und zu
ent-scheiden unter dem Vorsitz und mit der Approbation des Papstes".
Das Vatikanum II endete am 8. Dezember 1965, und sein Ergebnis war die
Veröffentlichung von 16 Dokumenten, die von den Bischöfen diskutiert
und von Paul VI. approbiert wurden. Für den Fall, der uns beschäftigt,
richten wir die Aufmerksamkeit auf das Dokument über die religiöse
Freiheit, das am 7. Dezember 1965 in dem Dekret "Dignitatis Humanae"
veröffentlicht wurde. Vor der Ana-lyse dieses Dekrets will ich die
Erklärung anführen, die Paul VI. beim Abschluss des Konzils gab: "Diese
Dokumente müssen von allen Gläubigen genau beobachtet werden! Von nun
an muss alles als null und nichtig betrachtet werden, was von
irgendeiner Einzelperson oder Behörde gegen diese Beschlüsse
unternommen wird!"
Wenden wir uns nun der Materie zu, die uns beschäftigt. Im Folgenden
gebe ich die Sätze wieder, die 6 Hauptirrtümer des Dekrets "Dignitatis
Humanae" sind, in welchem Vatikanum II die religiöse Freiheit erklärt:
1. "Dieses Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Frei-heit hat."
2. "Mehr noch, diese Lehre über die religiöse Freiheit hat ihre Wurzeln
in der göttlichen Offen-barung, weshalb sie von den Christen umso
gewissenhafter beobachtet werden muss."
3. "Sie ist in Wahrheit so sehr der Kirche eigen - die religiöse
Freiheit - dass die, welche sie angreifen, gegen den Willen Gottes
handeln."
4. "Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit ist in
der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerkennen und als ein
Bürgerrecht zu verankern."
5. "Es geschieht also ein Unrecht gegen die menschliche Person und
gegen die Ordnung selbst, die Gott für die Menschen festgesetzt hat,
wenn jemandem die freie Ausübung der Religion in der Gesellschaft
verweigert wird."
6. "Auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine
Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in
Wort und Schrift zu erfahren."
Das Dekret endet mit den Worten: "Alle und jedes einzelne der in dieser
Erklärung enthaltenen Dinge haben die Zustimmung der Väter des heiligen
Konzils gefunden; zusammen mit den ehrwürdigen Vätern und kraft der uns
von Christus übertragenen Vollmacht billigen wir alles im Heiligen
Geiste, ordnen an, setzen fest und befehlen, dass alles durch das
Konzil Dargelegte promulgiert werde zur Ehre Gottes. Rom, bei St.
Peter, den 7. Dezember 1965.
Ich, Paul, Bischof der katholischen Kirche."
Dies sind die hauptsächlichen Sätze über die religiöse Freiheit, die
der Lehre der Kirche und der Päpste total entgegenstehen. Wieso? Im
Folgenden werde ich jeden von ihnen anführen und beweisen, wie sie in
völligem Widerspruch stehen zur Lehre der Kirche und zu dem, was die
Päpste zu allen Zeiten verkündet haben:
1. Vatikanum II sagt: "Dieses Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat."
In seinem "Syllabus", der Sammlung der Hauptirrtümer, in Satz XV,
verurteilt Papst Pius IX. den Irrtum, der behauptet: "Es steht jedem
Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er,
durch das Licht der Vernunft geführt, für die wahre hält"; dieser Satz
wurde am 10. Juni 1851 verurteilt, und seine Verurteilung wurde am 9.
Juni 1862 wiederholt.
Wer ist hier auf dem Holzweg? Was die Kirche 1852 verurteilte, das
verkündet Giovanni Battista Montini (Paul VI.) als ein Recht. Das
bedeutet in ‹bereinstimmung mit der Optik der Modernisten: Was 1851 ein
Irrtum war, ist 1965 eine Freiheit. Wer die religiöse Freiheit
verkündet, behauptet, jeder Glaube sei gleich gut, was auch in Satz XVI
des Syllabus verurteilt ist: "Die Menschen können bei der Ausübung
jeder beliebigen Religion in ihr den Weg des Heiles finden und das
ewige Leben erlangen", ein Irrtum, der in der Enzyklika "Singulari
Quidem" vom 17. März 1856 verurteilt wurde.
Ein weiterer Irrtum: "Wenigstens darf man begründete Hoffnung auf das
ewige Heil all derer haben, die nicht in der wahren Kirche Christi
sind" wurde in der Enzyklika "Quanto Conficiamur" vom 17. August 1863
verurteilt. Tatsächlich ist es ein großer Irrtum, Hoffnung auf Rettung
in jeder beliebi-gen Religion zu machen, das sagt schon die gesunde
Philosophie: "Es gibt keine Freiheit, den Irrtum zu lehren." Deshalb
hat der Mensch nicht die Freiheit, Gott zu lästern, Satan anzubeten,
Morde zu begehen; denn wenn er es tut, kommt er von dem Ziel ab, das
von Gott dem Geschöpf gesetzt wurde, seine Seele zu retten.
Papst Leo XIII. verurteilt in seiner Enzyklika "Libertas" vom 20. Juni 1888 die religiöse Freiheit:
"Es ist keineswegs erlaubt, Freiheit des Denkens, Schreibens und
Lehrens sowie Freiheit der Reli-gionsausübung zu fordern, zu
verteidigen und zu gewähren, so als wären alle diese Freiheiten von der
Natur gegebene Menschenrechte. Denn wären diese wirklich von der Natur
gegeben, dann gäbe es ein Recht darauf, Gottes Oberherrlichkeit
abzulehnen, und die menschliche Freiheit könnte durch keinerlei Gesetz
maßvoll geordnet werden." Und der Papst fügt hinzu: "Daher würde eine
Gewäh-rung der Freiheit des Kultus dem Menschen die Befugnis
zugestehen, seine heiligste Pflicht unge-straft zu pervertieren oder
aufzugeben und sich so zum Bösen hinzuwenden. Dies aber ist nicht
Freiheit sondern Entstellung der Freiheit und schmähliche Knechtschaft
der Seele unter der Sünde."
In seiner Enzyklika "Mirari vos" vom 15. August 1832 verurteilt auch
Papst Gregor XVI. diese falsche Freiheit, wenn er erklärt: "Durch List
ruchloser Menschen wird die Behauptung verbreitet, man könne durch das
Bekenntnis jedes beliebigen Glaubens das ewige Heil erlangen, wenn nur
das sittliche Leben nach den Regeln von Rechtschaffenheit und
Anständigkeit ausgerichtet werdeÖ und aus jener in höchstem Grad
verderbten Quelle des Indifferentismus fließt jene widersinnige Ansicht
(oder besser: jener Wahnsinn), man müsse für jeden die Freiheit des
Gewissens bejahen und fordern."
Freiheit ist nicht ein Freischein, um die schlimmsten Verbrechen zu
begehen, denn das Gewissen des freien Menschen wird an der Pflicht
geformt, und so entspricht die Position der Freiheit der Annahme der
Pflicht. Da aber die erste Pflicht des Menschen in dieser Welt darin
besteht, Gott zu erkennen, ihn zu lieben und ihm zu dienen, folgt
daraus, dass die volle Herrschaft der Freiheit, wie Papst Leo XIII.
sagte, die Notwendigkeit einschließt, sich der Autorität Gottes zu
unterwerfen, was das Ziel des freien Willens ist; daher ist es ein
Irrtum zu sagen: "Mensch, du bist frei, tu, was du willst", anstatt die
Wahrheit zu lehren und zu sagen: "Mensch, tu, was du sollst, und du
wirst frei sein".
Der Diccionario de Ciencias Ecclesiásticas, empfohlen von der Akademie
der moralischen und poli-tischen Wissenschaften 1896, sagt uns in Band
VI über die religiöse Freiheit: "Sie ist auch höchst unmoralisch, weil
alle Glaubensrichtungen und Kulte begünstigt werden. Machen nicht die
Calvini-sten Gott zum Urheber der Sünde und sagen, der Mensch müsse
sündigen wegen einer falschen Notwendigkeit? Gestatten nicht die
Synergisten die Scheidung und die Polygamie und lehren die brutalste
und ungezügeltste Sinnlichkeit? Erlaubt nicht die Religion Mohammeds
die Unkeuschheit, Rache, Plünderung, Sklaverei und sogar den Mord?"
Soweit der "Diccionario de Ciencias Ecclesiá-sticas".
Hier liegt das ernste Problem der religiösen Freiheit, denn sie
gestattet die Ausübung des Irrtums, indem sie alle Glaubensbekenntnisse
auf die gleiche Stufe stellt, als wenn in allen die Wahrheit wäre. Wie
kann man die von Gott zur Rettung der Menschen eingesetzte und
gegründete katholische Reli-gion gleichsetzen mit den Zeugen Jehovas,
die das grundlegende Geheimnis der Allerheiligsten Drei-faltigkeit
leugnen, die das Sakrament der Buße ablehnen und spöttisch über die
Gottesmutterschaft lachen? Es ist absurd, nur eine Religion ist wahr,
von daher der Grundirrtum der Erklärung "Digni-tatis Humanae" des
Vatikanums II.
Was aber am meisten Ärgernis erregt und was, ehrlich gesagt, größere
Bosheit beweist, ist die Tat-sache, dass die, welche über das Depositum
fidei wachen und es verteidigen sollen, die Einhaltung der religiösen
Freiheit lehren, dazu verpflichten und sie vorschreiben, eine Lehre,
die ausdrücklich vom Apostolischen Stuhl im "Syllabus" Papst Pius' IX.
verurteilt wurde. Das ist ein sehr schwerer Lehrirrtum, insbesondere
weil das Laterankonzil 1215 den Glaubenssatz erklärte, der besagt:
"Alle Menschen müssen notwendig zur Kirche gehören, um das Heil zu
erlangen", und wer das Leugnet, ist ein Häretiker.
Die katholische Kirche ist die einzige von unserem Herrn Jesus Christus
gegründete Kirche, das ist eine von der Heiligen Schrift und der
Tradition bestätigte historische Tatsache und sie ist die einzige,
welche die Prophezeiung, das wunder und die Heiligkeit aufweist. Mit
Bezug auf das Vorhergehen-de erklärte Papst Bonifaz VIII. in seiner
Bulle "Unam Sanctam" von 1302: "Das es nur eine heilige, katholische
und apostolische Kirche gebe, zwingt uns der Glaube anzunehmen und
festzuhalten, und außer ihr gibt es kein Heil noch Verzeihung der
Sünden."
Papst Leo XIII. erklärt in seiner Enzyklika "Satis cognitum" von 1896:
"Jesus Christus hat nicht eine Kirche entworfen und gegründet, die von
mehreren Gemeinschaften gebildet würde, welche durch gewisse allgemeine
Merkmale einander ähnlich, ansonsten jedoch voneinander verschieden und
nicht untereinander verbunden sind. Wenn daher Christus von ihr
spricht, erwähnt er nur eine Kirche, die er seine Kirche nennt: "Ich
werde meine Kirche bauen". Jede andere außer ihr, wie man sie sich auch
immer vorstellen mag, kann nicht die wahre Kirche Jesu Christi sein."
Wir können die angebliche religiöse Freiheit nicht annehmen, die in
Wirklichkeit reine Zügellosigkeit ist, die sich umsetzt in Missbrauch
des freien Willens. Warum verurteilte die Kirche den Juden Arius wegen
Leugnung der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus, wenn er religiöse
Freiheit hatte? Ferner müssten wir annehmen, dass die Kirche sich
irrte, als sie 1520 mit der Bulle "Exsurge Domine" den gottlosen Martin
Luther exkommunizierte, weil auch er Freiheit hatte. Diese angebliche
religiöse Freiheit ist ein direkter Angriff auf die Verteidigung,
welche die Kirche gegen die Irrlehren einge-richtet hat. Da es um das
hinterlegte Offenbarungsgut geht, kann man nicht die Freiheit
zugestehen, den Irrtum zu lehren. Deshalb sagt der heilige Augustinus:
"Welchen schlimmeren Tod für die Seele gibt es als die Freiheit des
Irrtums!"
Abgesehen davon, dass der vom Vatikanum II verkündete Irrtum der
religiösen Freiheit im Wider-spruch steht zu den Lehren der Päpste in
ihren Enzykliken, die von höchster Autorität sind, weil sie Lehren des
ordentlichen Lehramtes darstellen, von dem die Worte unseres Herrn
gelten: "Wer euch hört, hört mich" (Lk 10, 16), steht die religiöse
Freiheit auch im Widerspruch zum Kodex des Kanonischen Rechts, das
heißt zur Gesamtheit der Gesetze, welche das innere Leben der Kirche
regeln.
Kanon 1258: "Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, in irgendeiner Weise
den Kulthandlungen der Akatholiken aktiv beizuwohnen oder daran
teilzunehmen". Kanon 2314: "Alle vom christlichen Glauben Abgefallenen
und alle und jeder einzelne Häretiker und Schismatiker verfallen ohne
weitere Erklärung der Exkommunikation; wenn sie formell zu einer
akatholischen Religionsgemeinschaft übertreten und sich ihr öffentlich
anschließen, sind sie ohne weiteres von Rechts wegen infam."
Offensichtlich verbietet der Kodex die religiöse Freiheit, weil er
diejenigen sogar schwer bestraft, welche sich vom katholischen Glauben
trennen. Wenn sie über die Kleriker spricht, hat die Kirche sogar
Strafen für die, welche sich zu einer vom Apostolischen Stuhl
verworfenen Lehre bekennen, wie es bei denen der Fall ist, welche die
religiöse Freiheit verkündigen oder begünstigen. Kanon 2317: "Wer eine
vom Apostolischen Stuhl oder einem allgemeinen Konzil verurteilte, aber
nicht für häretisch erklärte Lehre mit Hartnäckigkeit öffentlich oder
privat lehrt oder verteidigt, soll vom Predigt- und Beichtamt sowie von
jedem Lehrauftrag ausgeschlossen werden"
In seinem "Derecho sacramental y penal especial" kommentiert Pater Juan
Ferreres diesen Kanon und sagt: "Als Beispiel einer vom Apostolischen
Stuhl verurteilten Lehre können viele der im "Syl-labus" Pius" IX.
verurteilten Sätze zitiert werden Ö, weil sie den Delikten der Häresie
und der Nähe dazu nahe kommen."
Gemäß diesem Kanon 2317 dürfen Paul VI. und die Bischöfe, welche die
religiöse Freiheit begün-stigten, weder predigen, Beichte hören noch
lehren nach dem, was im kanonischen Recht steht, denn die kirchlichen
Gesetze setzen sie von diesen Ämtern ab.
Am Schluss des Dekretes über die religiöse Freiheit sagt das Vatikanum
II: "Wir ordnen an, setzen fest und befehlen, dass alles auf dem Konzil
Dargelegte promulgiert werde zur Ehre Gottes. Rom, bei St. Peter, den
7. Dezember 1965. Ich, Paul, Bischof der katholischen Kirche."
Auf dieser Grundlage muss jemand von jedem Amt ausgeschlossen werden,
insbesondere wenn der Papst, der Wächter des Depositum fidei, eine vom
Apostolischen Stuhl verurteilte Lehre befiehlt und anordnet, die direkt
gegen das katholische Dogma gerichtet ist. Dadurch ist er automatisch
abgesetzt, wie es die Theologen und Sachverständigen des kanonischen
Rechts sehen:
1. Der heilige Franz von Sales, Bischof und Kirchenlehrer (+1622):
"Wenn jedoch der Papst explizit ein Häretiker ist, verliert er auf der
Stelle seine Würde und steht außerhalb der Kirche."
2.Der heilige Robert Bellarmin, Kardinal der Kirche, erklärt: "Ein
Papst, der offenkundig Häretiker ist, hört automatisch auf, Papst und
Haupt zu sein, eben durch die Tatsache, dass er aufhört, Christ und
Glied der Kirche zu sein, auch kann er von der Kirche gerichtet und
bestraft werden. Das ist die Lehre der alten Väter, die lehren, dass
ein offenkundiger Häre-tiker sofort jegliche Jurisdiktion verliert."
3.Der heilige Alfons, Bischof und Kirchenlehrer, sagt: "Wenn der Papst
als Privatperson in die Irrlehre fällt, geht er augenblicklich des
Papstamtes verlustig. Sollte Gott je zulassen, dass ein Papst dahin
käme, ein offenkundiger und hartnäckiger Irrlehrer zu werden, so würde
dieser auf der Stelle aufhören, Papst zu sein, und der Stuhl wäre
vakant."
4.Der heilige Antonius von Padua: "Im Falle, dass der Papst Häretiker
würde, würde er durch diese Tat ohne weitere Erklärung aus der Kirche
ausgeschlossen. Ein vom Leib getrenntes Haupt kann, solange es getrennt
bleibt, nicht Haupt ebendieses Leibes sein, von dem es abgetrennt
wurde."
2. Vat. II sagt: "Mehr noch, diese Lehre über die religiöse Freiheit
hat ihre Wurzeln in der göttli-chen Offenbarung, weshalb sie von den
Christen umso gewissenhafter beobachtet werden muss."
Die göttliche Offenbarung ist im Wesentlichen in der Heiligen Schrift
enthalten, welche uns sagt: "Du sollst keine anderen Götter neben Mir
haben" (Ex. 20; 3). "Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe" (Eph 4, 5). "Und
Ich sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine
Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen."
(Mt 16, 18), meine Kirche, nicht meine Kirchen. Unser Herr befiehlt den
Aposteln: "Lehret alle VölkerÖ lehret sie alles halten, was Ich euch
geboten habe" (Mt 28, 19). "ÖWer glaubt und sich taufen lässt, wird
gerettet werden, wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (Mk 16,
16).
Wie sollen auf der Grundlage der religiösen Freiheit die Hindus das
Heil erlangen, die Pantheisten sind und glauben, dass die Welt Gott
sei, und deshalb viele Götter annehmen? Wie sollen die Mos-lems
gerettet werden, wenn sie nicht an die Gottheit Jesu Christi glauben?
Wie sollen sie gerettet werden, wenn sie nicht glauben und nicht
getauft werden? Denn unser Herr sagt uns: "Wer glaubt und sich taufen
lässt, wird gerettet werden". Sie nehmen die von Gott geoffenbarte
Lehre nicht an, deswegen können sie das Heil nicht erlangen, und zwar
auf der Grundlage der Offenbarung. Die katholische Kirche kann die
religiöse Freiheit nicht verkünden, ohne vom Glauben abzufallen. Weit
entfernt davon, ihre Grundlage in der göttlichen Offenbarung zu haben,
wird deshalb die vom Vati-kanum II verkündete religiöse Freiheit von
dieser verurteilt, denn unser Herr Jesus Christus hat nur eine Kirche
gegründet und nicht viele Kirchen.
3. Vatikanum II sagt: "(Die religiöse Freiheit) ist in Wahrheit so sehr
der Kirche eigen, dass die, welche sie angreifen, gegen den Willen
Gottes handeln."
So sehr eigen? Welcher Kirche? Denn für die von Jesus Christus
gegründete Kirche bis zum Tod Papst Pius" XII. 1958 ist sie ein
verurteilter Satz. Insbesondere, wenn Kanon 2316 sagt: "Der Häresie
verdächtig ist, wer freiwillig und bewusst die Verbreitung der Häresie
fördert."
Der "Diccionario de Ciencias Ecclesiásticasî sagt: "Diese religiöse
Freiheit gestatten heißt mitwirken an der Vielzahl von Grund auf
schlechter Handlungen. Zur Erläuterung muss ich anführen, dass der
Kodex des Kanonischen Rechts 1984 vollständig verändert wurde, wobei
die Canones, die wir erwähnt haben, von der modernistischen Kirche
nicht berücksichtigt wurden. Mehr noch, die Erklä-rung "Dignitatis
Humanae" schreibt vor, dass diese falsche Freiheit ein Bürgerrecht sei,
was eben-falls von der Kirche verurteilt worden ist.
4. Das von Paul VI. approbierte Dokument des Vatikanums II sagt:
"Dieses Recht der mensch-lichen Person auf religiöse Freiheit ist in
der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerken-nen und als ein
Bürgerrecht zu verankern."
Mit diesem Satz behauptet das Vatikanum II, die katholische Religion
dürfe nicht die einzige Reli-gion eines Staates sein, sondern alle
Glaubensrichtungen müssten auf der gleichen Stufe stehen, was im Satz
77 des "Syllabus" verurteilt ist: "In unserer Zeit ist es nicht mehr
gut, dass die katholische Religion als einzige Staatsreligion gehalten
werde unter Ausschluss aller anderen Kulte, eine Sen-tenz, die bereits
in der Apostolischen Ansprache "Nemo vestrum" vom 26. Juli 1855
verurteilt wurde. (Wer diesen Satz behauptet, befindet sich im Irrtum).
Der "Syllabus" verurteilt den Satz: "Es ist nicht gut, dass die
katholische Religion als einzige Staats-religion sei", und "Dignitatis
Humanae" behauptet das Gegenteil, wenn es erklärt: "Die religiöse
Freiheit ist in der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerkennen
und als ein Bürgerrecht zu verankern." Und hier promulgiert und
befiehlt Paul VI. einen vom Apostolischen Stuhl verurteilten Satz und
fällt so unter die Strafe von Kanon 2317, den wir besprochen haben.
Auch Papst Leo XIII. verwirft in der Enzyklika "Libertas" vom 20. Juni
1888, dass die religiöse Freiheit zu einem Bürgerrecht werde: "Es
verbietet die Gerechtigkeit und es verbietet auch die Ver-nunft, dass
der Staat atheistisch sei oder, was auf dasselbe hinausläuft, dass er
sich gegen alle Reli-gionen mit gleicher Achtung verhält und allen ohne
Unterschied gleiche Rechte gewährt. Weil daher für den Staat das
Bekenntnis zu einer einzigen Religion notwendig ist, darum hat er sich
zu der allein wahren Religion zu bekennen. Diese als solche zu
erkennen, namentlich in katholischen Staaten, bie-tet keine
Schwierigkeit, da sie die Merkmale der Wahrheit offen an sich trägt.
Diese Religion haben daher die Regierenden zu erhalten."
Der "Diccionario de Ciencias Ecclesiásticas" sagt eindeutig: "Religiöse
Freiheit gewähren heißt den einzelnen Menschen das Recht geben, über
Gott und die Religion zu denken, was ihnen beliebt, und sich in allem,
was Gott betrifft, nach dem Ermessen des Einzelgewissens zu richten:
Und da der Mensch häufig irrt und dabei sowohl theoretische als auch
praktische Irrtümer begeht, resultiert dar-aus, dass die Gewährung der
Freiheit für das Gewissen des Einzelnen der Gewährung des Rechts auf
Irrtum und Gottlosigkeit gleichkommt. Und das kann in der Gesellschaft
nicht gebilligt werden, ohne religiösen Skeptizismus und politischen
Atheismus vorauszusetzen."
Die gesunde Philosophie lehrt, dass es nur eine Wahrheit gibt und diese
keine Widersprüche in sich duldet. Wenn daher die verschiedenen
Religionen einander widersprechen, kann man daraus schlie-ßen, dass
nicht alle wahr sind, und dass die Güte einer Religion von ihrer
Wahrheit abhängt.
5. Vatikanum II sagt: "Es geschieht also ein Unrecht gegen die
menschliche Person und gegen die Ordnung selbst, die Gott für die
Menschen festgesetzt hat, wenn jemandem die freie Ausübung der Religion
in der Gesellschaft verweigert wird."
Gemäß der Lehre des Vatikanums II haben unter anderem die Päpste Pius
IX., Leo XIII., Gregor XVI. und Pius XII. sowie das kanonische Recht
der menschlichen Person und der von Gott fest-gesetzten Ordnung Unrecht
zugefügt, indem sie die religiöse Freiheit verurteilten. Zu diesem
Aspekt sagt der Doktor der Philosophie und Geisteswissenschaften Samuel
Vargas Montoya in seiner Moralphilosophie über die Kultusfreiheit:
"Nicht dem Menschen sondern Gott selbst steht es zu, zu bestimmen, auf
welche Art er angebetet und verehrt werden muss. Die Vernunft sagt uns,
dass Gott das Recht und die Befugnis hat vorzuschreiben, auf welche
Weise er angebetet werden will. Die Vernunft legt fest, dass Gott, der
Urheber von allem, was existiert, das Recht hat, vom Menschen zu
fordern, dass er ihm Anbetung, Liebe, Achtung und Gehorsam erweise."
Wenn daher die religiöse Freiheit verweigert wird, ist es kein Unrecht
gegen die menschliche Person und die von Gott festgesetzte Ordnung, wie
Vatikanum II erklärt. Im Gegenteil: Die religiöse Freiheit einführen
ist ein Unrecht gegen die von Gott festgesetzte Ordnung und eine
Verletzung der natürli-chen Pflicht der menschlichen Person, ihren
Schöpfer anzubeten und zu verehren, wie dieser es ihr zu tun befohlen
hat.
6. Vatikanum II sagt: "Auch haben die religiösen Gemeinschaften das
Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres
Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren."
"Keine Behinderung bei der Lehre" sogar ihrer Irrtümer? Sogar der
Glaubenslehre, welche die Gott-heit unseres Herrn Jesus Christus, das
Sakrament der Eucharistie, die Existenz von Himmel oder Hölle leugnet?
Hat denn die katholische Kirche das Recht Mohammeds, das Recht des
Michel du Bay, des Félicité de Lamennais verletzt, als sie ihre
häretischen Lehren verurteilte? In seinen Richt-linien an die
Rechtsanwälte in Riese vom 6. Dezember 1953 erklärt Papst Pius XII.:
"Man muss klar bejahen, dass keine menschliche Autorität, kein Staat,
keine Staatengemeinschaft irgendeiner religiö-sen Prägung einen
positiven Befehl oder eine positive Erlaubnis geben könne, zu lehren
und zu tun, was der religiösen Wahrheit und der guten Sitte
entgegengesetzt wäre. Welche auch immer der Wahrheit und dem
Sittengesetz nicht entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, noch
auf Ver-breitung, noch auf Ausübung."
Damit spricht Papst Pius XII. ihnen jedes Recht auf Dasein, Verbreitung
und Ausübung ab im Un-terschied zu "Dignitatis Humanae" des II.
Vatikanums, das sagt, sie dürften "keine Behinderung bei der
öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift
erfahren". Das sind Sätze, die sich gegenseitig ausschließen. Wer lügt?
Ändert sich die Wahrheit? Muss das Wesen des katholischen Dogmas sich
anpassen?
Damit ist die Untersuchung der sechs Hauptirrtümer über die religiöse
Freiheit aus der Erklärung "Dignitatis Humanae", veröffentlicht am 7.
Dezember 1965, abgeschlossen. Auf der Grundlage der Lehre der Päpste
und basierend auf der Heiligen Schrift und der gesunden Philosophie,
kann ich also mit aller Sicherheit behaupten: Die von Paul VI.
approbierte und vorgeschriebene Erklärung "Dignitatis Humanae", worin
die religiöse Freiheit verkündet wird, hat geirrt und ist vom Depositum
fidei abgewichen, indem sie eine vom Apostolischen Stuhl verurteilte
häretische Lehre verkündete. Von daher erhebt sich die Frage: Warum
diese Berechtigung? Warum befahl Giovanni Battista Mon-tini das? War es
Naivität? War es bewusste Teilnahme, eine Weisung Pauls VI. zur
beabsichtigten Reform der Lehre der Kirche?
Das ist eine schwierige Frage und selbstverständlich können wir nicht
über Absichten urteilen. Aber was die historische Tatsache uns beweist,
ist, dass Montini eine vom Apostolischen Stuhl verurteilte Lehre
anordnete, dass er ein Dekret unterschrieb, das viele Seelen in Gefahr
bringt, verdammt zu werden, und auch die Verteidigung der Kirche in
Gefahr bringt; und da es sich um den Papst und um eine so heikle
Materie handelt, kann ein Versehen oder Unachtsamkeit nicht geltend
gemacht werden, wie der hl. Antonius bemerkt und auf die schweren
Strafen hinweist: "Im Falle, dass der Papst Häretiker würde, würde er
durch die Tat selbst ohne weitere Erklärung aus der Kirche
aus-geschlossen. Ein vom Leib getrenntes Haupt kann, solange es
getrennt bleibt, nicht Haupt eben dieses Leibes sein, von dem es
abgetrennt wurde."
Es ist daher auch ein Irrtum, das Vatikanum II Konzil zu nennen, denn
auf ihm wurde nicht die Lehre der katholischen Kirche definiert noch
sicher gestellt noch bewahrt, im Gegenteil, es wurden die Lehren
Giovanni Battista Montinis, Pauls VI., definiert; es wurden die
wandelbaren Kenntnisse des Menschen erklärt, aber nicht die
unwandelbare Lehre Gottes, über die uns der heilige Apostel Paulus
sagt: "Es gibt doch kein anderes Evangelium, es gibt nur einige, die
euch in Verwirrung bringen und das Evangelium Christi in sein Gegenteil
verkehren wollen. Aber sogar, wenn wir selbst oder ein Engel vom Himmel
euch ein anderes Evangelium verkündigen würde als wir ver-kündigt haben
- verflucht sei er" (Gal 1, 7).
Ich schließe diesen Artikel mit den Worten des Doktors der Theologie
und des Kanonischen Rechts, des Verteidigers der Rechtgläubigkeit im
20. Jahrhundert, Pater Joaquîn Sáenz y Arriaga, der in seinem Werk
"Sede vacante" über den Irrtum des II. Vatikanums spricht:
"Und wenn sich die Untergebenen gegen ihr Gewissen, gegen die
unabänderliche Glaubenslehre, gegen die Lehren des kirchlichen
Lehramtes von zwanzig Jahrhunderten, aller Päpste und aller Kon-zilien
unterwerfen, um die Lehren der letzten beiden Päpste und des Vatikanums
II anzunehmen, und dabei die Tradition beiseite lassen, gehorchen sie
nicht, sie kapitulieren und stellen den Menschen über Gott. Weit davon
entfernt, eine Tugend zu sein, ist der Gehorsam, der nicht Gott vor den
Gesetzen und Launen der Menschen den Vorrang gibt, Feigheit, Verrat am
Herrn. Deshalb sagt der hl. petrus: "oboedire oportet deo, magis quam
hominibus", "man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."
"Ad jesum per mariam". |