54. Jahrgang Nr. 6 / September 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die religioese Freiheit, ein Irrtum des Vatikanums II


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Jesus im Tempel zu Jerusalem


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Léon Bloy: Juden und 'Christen' - Verbündete der Schande und der Schmach


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Pius IX.: Syllabus


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das Konzil und der viel zitierte Heilige Geist - mit Blick auf Parallelen im Mittelalter


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Armut ist ein relativer Begriff


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Über den Papst


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Fortsetzung


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
ES SIEHT SO AUS, ALS OB SICH ETWAS VORBEREITET


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Lehre vom Brot des Lebens


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Über den Papst


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
ISRAEL UND DER HEILIGE GEIST


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
ES SIEHT SO AUS, ALS OB SICH ETWAS VORBEREITET


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Unser Heiland und König ist geboren! (dt/engl)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Lehre vom Brot des Lebens


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
DIE NUKLEARBEDROHUNG DER MENSCHHEIT


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
DIE FÜNFTE POSAUNE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
GARABANDAL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
DIE SPEISUNG DER FÜNFTAUSEND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
EIN BEMERKENSWERTER BRIEF...


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Christi Auferstehung


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
DER HL. ALBERTUS MAGNUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
Allen aber, die Ihn aufnahmen...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1995
Wir feiern Gottes wertvollstes Werk


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
PREDIGT AUF DAS WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
BETRACHTUNGEN ÜBER DIE GEHEIME OFFENBARUNG 12,18 - 13,12


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ENTSCHEIDUNGEN, DIE NICHT IN UNSER BELIEBEN GESTELLT SIND


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
JOHANNES PAUL II. IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DER HEILIGE JOHN FISHER


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
DIE JÜDISCH-FREIMAURERISCHE UNTERWANDERUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
DER HL. PETRUS COLESTINUS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII., Fortsetz.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
DER VERBORGENE, ABER SIEGREICHE WEG DER FREIMAUREREI


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DAS DRITTE GEHEIMNIS VON FATIMA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
DIE KIRCHE WIRD EINE SCHRECKLICHE KRISE DURCHMACHEN!


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, II. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, IV. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, VI. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, IX. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, X. Kap und Anhang


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
JOHANNES PAUL II., SEIN SELTSAMER ÖKUMENISMUS UND W. SOLOWJEW


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
PREDIGT AM FESTE DER ERSCHEINUNG DES HERRN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
FREUT EUCH IM HERRN ALLEWEGE, ABERMALS SAGE ICH: FREUET EUCH! (PHIL. 4,4)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
WIE DIE RÖMISCHE ZITADELLE FIEL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
LESERBRIEFE, LESERMEINUNG...


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
WEIHNACHTEN!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 1-7


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 8-12


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 13-19


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 20-26


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang II/1


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ZUM TODE VON H.H. PFR. JOSEPH LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
PREDIGT ZUM EVANGELIUM VOM 7. SONNTAG NACH PFINGSTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
JEDER MUSS SICH ENTSCHEIDEN!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
DIE SCHISMATISCHE KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
CHRISTUS IST UNS GEBOREN, KOMMT LASSET UNS ANBETEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
LITURGISCHE REFORMEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
ER KAM IN SEIN EIGENTUM, ABER DIE SEINEN NAHMEN IHN NICHT AUF


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
AUFRUF


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
PROPHETEN UND PROPHEZEIUNGEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ALLES WIRD IN ERFÜLLUNG GEHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
FALSCHER PAPST, UND ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
ALLES WIRD IN ERFÜLLUNG GEHEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
ZUM HEILIGEN WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
ICH WILL DIR ZEIGEN, WAS HERNACH GESCHEHEN SOLL. (Apok. 4,1)


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
DIE WEISSAGUNG DES PROPHETEN DANIEL VON DEN 70 WOCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
DER ANTIMODERNISTENEID


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
MARIA, UNBEFLECKT EMPFANGENE, BITT FÜR UNS!


Ausgabe Nr. 13 Monat Juli 1975
S A C H R E G I S T E R - A bis Z


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
DIE PROPHEZEIUNGEN DES HERRN VON CAZOTTE (1)


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Die Prophezeihungen des Herrn von Cazotte


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
FREIMAUREREI UND VATIKAN II


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
DIE GROSSE SCHLACHT DES ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DER HL. BENEDIKT JOSEF LABRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
VORZEICHEN DER ENDZEIT


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
NUR DIE INNERE UMKEHR ....


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
ZU DEN PAPSTWEISSAGUNGEN DES HL. MALACHIAS


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Christus, der König


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
EINSICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Der Eid gegen die Irrtümer des Modernismus


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
WENN DIE MUTTERGOTTES RUFT


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Gedanken über den Antichrist


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
Ausgewählte Predigten und Beiträge


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die inspirierte Vorausschau des hl. Apostels Paulus


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Visionen über die Endzeit und den Antichrist


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
100 Jahre Antimodernisteneid


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
A. 15. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Teil A.


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Vor 580 Jahren wurde Jeanne d'Arc in Rouen verbrannt


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2012
Brief an Herrn Gilbert Grisé


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Das Kindlein von Bethlehem


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Bartholomäus Holzhauser


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Ist Jesus Christus der Sohn Gottes?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Aus den Visionen der Anna Katharina Emmerich


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Scivias


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2014
Die Vision des Kaisers


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2016
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2017
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2018
Weihnachten 2018


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2019
Weihnachten 2019


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2020
Die Evangelien auf historischem Prüfstand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2022
Salus ex Judaeis est.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 2022
Das Pfingstfest


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2023
Wo ist Jesus Christus heute?


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2023
Die Einheit der Kirche wiedererlangen?


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
Aspicite nobis illusiones - Prophezeit uns Illusionen!


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 6 Monat September 2024
Die schockierende Wahrheit


Die religioese Freiheit, ein Irrtum des Vatikanums II
 
Hinweis der Redaktion:
Die Ablehnung der Religionsfreiheit wird häufig so mißverstanden, als ob bei der Annahme der Reli-gion Zwang ausgeübt werden dürfte. Das ist natürlich völlig falsch. Die Annahme der geoffenbarten Wahrheit ist immer ein gnadenhafter Akt, der nur frei entschieden werden kann. Mit der Verwerfung der Religionsfreiheit wird vielmehr gesagt, daß die Religionen keineswegs gleichwertig sind, son-dern daß nur die christliche Religion die geoffenbarte Wahrheit in Jesus Christus enthält. Die Inan-spruchnahme solcher Exklusivität kann natürlich aus dem Standpunkt der Wahrheit erfolgen in der Überzeugung, Träger dieser Wahrheit auch zu sein.
Der nachfolgende Beitrag wurde von einem der Priester verfaßt, die am 7. Oktober dieses Jahres in Guadalajara von Bischof Dávila geweiht wurden.      Eberhard Heller

***
Was ist die religiöse Freiheit? Was bedeutet es, die Freiheit zu haben, die Religion zu wählen, die einem am meisten passt? Ist diese Freiheit wirklich von Gott erlaubt? Hat der Mensch mit der Reli-gionsfreiheit wirklich die Möglichkeit, sein Heil zu erlangen? Oder ist im Gegenteil gerade die reli-giöse Freiheit ein Element, wodurch der Mensch das Verderben seiner Seele und die ewige Ver-dammnis findet? Kann der Mensch sich retten, wenn er frei ist bei der Wahl seiner Religion? Warum behaupte ich, dass die religiöse Freiheit ein Irrtum des 2. Vatikanischen Konzils sei?

Alle diese Fragen treten auf, wenn man über das Thema "religiöse Freiheit" nachdenkt. Anschlie-ßend zeige ich in diesem Artikel die 6 Hauptirrtümer auf, die in der Erklärung "Dignitatis Humanae", veröffentlicht am 7. Dezember 1965, enthalten sind. Diese ist nur eins der 16 Dokumente des Vatika-nums II, und ihr Dekret über die religiöse Freiheit steht in vollständigem Gegensatz zur Lehre der katholischen Kirche.

Ich schicke voraus, dass das 2. Vatikanische Konzil von Angelo Roncalli (Johannes XXIII.) einbe-rufen wurde und seine erste Etappe vom 11. Oktober bis zum 8. Dezember 1962 dauerte; die zweite Session wurde am 29. September 1963 von Giovanni Battista Montini (Paul VI.) eröffnet. Ich muss erläutern: Ein Allgemeines Konzil " ist die Versammlung der Bischöfe der ganzen katholischen Welt, einberufen vom Papst, um über die Angelegenheiten der allgemeinen Kirche zu beraten und zu ent-scheiden unter dem Vorsitz und mit der Approbation des Papstes".

Das Vatikanum II endete am 8. Dezember 1965, und sein Ergebnis war die Veröffentlichung von 16 Dokumenten, die von den Bischöfen diskutiert und von Paul VI. approbiert wurden. Für den Fall, der uns beschäftigt, richten wir die Aufmerksamkeit auf das Dokument über die religiöse Freiheit, das am 7. Dezember 1965 in dem Dekret "Dignitatis Humanae" veröffentlicht wurde. Vor der Ana-lyse dieses Dekrets will ich die Erklärung anführen, die Paul VI. beim Abschluss des Konzils gab: "Diese Dokumente müssen von allen Gläubigen genau beobachtet werden! Von nun an muss alles als null und nichtig betrachtet werden, was von irgendeiner Einzelperson oder Behörde gegen diese Beschlüsse unternommen wird!"

Wenden wir uns nun der Materie zu, die uns beschäftigt. Im Folgenden gebe ich die Sätze wieder, die 6 Hauptirrtümer des Dekrets "Dignitatis Humanae" sind, in welchem Vatikanum II die religiöse Freiheit erklärt:

1. "Dieses Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Frei-heit hat."
2. "Mehr noch, diese Lehre über die religiöse Freiheit hat ihre Wurzeln in der göttlichen Offen-barung, weshalb sie von den Christen umso gewissenhafter beobachtet werden muss."
3. "Sie ist in Wahrheit so sehr der Kirche eigen - die religiöse Freiheit - dass die, welche sie angreifen, gegen den Willen Gottes handeln."
4. "Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit ist in der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerkennen und als ein Bürgerrecht zu verankern."
5. "Es geschieht also ein Unrecht gegen die menschliche Person und gegen die Ordnung selbst, die Gott für die Menschen festgesetzt hat, wenn jemandem die freie Ausübung der Religion in der Gesellschaft verweigert wird."
6. "Auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren."

Das Dekret endet mit den Worten: "Alle und jedes einzelne der in dieser Erklärung enthaltenen Dinge haben die Zustimmung der Väter des heiligen Konzils gefunden; zusammen mit den ehrwürdigen Vätern und kraft der uns von Christus übertragenen Vollmacht billigen wir alles im Heiligen Geiste, ordnen an, setzen fest und befehlen, dass alles durch das Konzil Dargelegte promulgiert werde zur Ehre Gottes. Rom, bei St. Peter, den 7. Dezember 1965.
Ich, Paul, Bischof der katholischen Kirche."

Dies sind die hauptsächlichen Sätze über die religiöse Freiheit, die der Lehre der Kirche und der Päpste total entgegenstehen. Wieso? Im Folgenden werde ich jeden von ihnen anführen und beweisen, wie sie in völligem Widerspruch stehen zur Lehre der Kirche und zu dem, was die Päpste zu allen Zeiten verkündet haben:

1. Vatikanum II sagt: "Dieses Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat."

In seinem "Syllabus", der Sammlung der Hauptirrtümer, in Satz XV, verurteilt Papst Pius IX. den Irrtum, der behauptet: "Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er, durch das Licht der Vernunft geführt, für die wahre hält"; dieser Satz wurde am 10. Juni 1851 verurteilt, und seine Verurteilung wurde am 9. Juni 1862 wiederholt.

Wer ist hier auf dem Holzweg? Was die Kirche 1852 verurteilte, das verkündet Giovanni Battista Montini (Paul VI.) als ein Recht. Das bedeutet in ‹bereinstimmung mit der Optik der Modernisten: Was 1851 ein Irrtum war, ist 1965 eine Freiheit. Wer die religiöse Freiheit verkündet, behauptet, jeder Glaube sei gleich gut, was auch in Satz XVI des Syllabus verurteilt ist: "Die Menschen können bei der Ausübung jeder beliebigen Religion in ihr den Weg des Heiles finden und das ewige Leben erlangen", ein Irrtum, der in der Enzyklika "Singulari Quidem" vom 17. März 1856 verurteilt wurde.

Ein weiterer Irrtum: "Wenigstens darf man begründete Hoffnung auf das ewige Heil all derer haben, die nicht in der wahren Kirche Christi sind" wurde in der Enzyklika "Quanto Conficiamur" vom 17. August 1863 verurteilt. Tatsächlich ist es ein großer Irrtum, Hoffnung auf Rettung in jeder beliebi-gen Religion zu machen, das sagt schon die gesunde Philosophie: "Es gibt keine Freiheit, den Irrtum zu lehren." Deshalb hat der Mensch nicht die Freiheit, Gott zu lästern, Satan anzubeten, Morde zu begehen; denn wenn er es tut, kommt er von dem Ziel ab, das von Gott dem Geschöpf gesetzt wurde, seine Seele zu retten.

Papst Leo XIII. verurteilt in seiner Enzyklika "Libertas" vom 20. Juni 1888 die religiöse Freiheit:
"Es ist keineswegs erlaubt, Freiheit des Denkens, Schreibens und Lehrens sowie Freiheit der Reli-gionsausübung zu fordern, zu verteidigen und zu gewähren, so als wären alle diese Freiheiten von der Natur gegebene Menschenrechte. Denn wären diese wirklich von der Natur gegeben, dann gäbe es ein Recht darauf, Gottes Oberherrlichkeit abzulehnen, und die menschliche Freiheit könnte durch keinerlei Gesetz maßvoll geordnet werden." Und der Papst fügt hinzu: "Daher würde eine Gewäh-rung der Freiheit des Kultus dem Menschen die Befugnis zugestehen, seine heiligste Pflicht unge-straft zu pervertieren oder aufzugeben und sich so zum Bösen hinzuwenden. Dies aber ist nicht Freiheit sondern Entstellung der Freiheit und schmähliche Knechtschaft der Seele unter der Sünde."

In seiner Enzyklika "Mirari vos" vom 15. August 1832 verurteilt auch Papst Gregor XVI. diese falsche Freiheit, wenn er erklärt: "Durch List ruchloser Menschen wird die Behauptung verbreitet, man könne durch das Bekenntnis jedes beliebigen Glaubens das ewige Heil erlangen, wenn nur das sittliche Leben nach den Regeln von Rechtschaffenheit und Anständigkeit ausgerichtet werdeÖ und aus jener in höchstem Grad verderbten Quelle des Indifferentismus fließt jene widersinnige Ansicht (oder besser: jener Wahnsinn), man müsse für jeden die Freiheit des Gewissens bejahen und fordern."

Freiheit ist nicht ein Freischein, um die schlimmsten Verbrechen zu begehen, denn das Gewissen des freien Menschen wird an der Pflicht geformt, und so entspricht die Position der Freiheit der Annahme der Pflicht. Da aber die erste Pflicht des Menschen in dieser Welt darin besteht, Gott zu erkennen, ihn zu lieben und ihm zu dienen, folgt daraus, dass die volle Herrschaft der Freiheit, wie Papst Leo XIII. sagte, die Notwendigkeit einschließt, sich der Autorität Gottes zu unterwerfen, was das Ziel des freien Willens ist; daher ist es ein Irrtum zu sagen: "Mensch, du bist frei, tu, was du willst", anstatt die Wahrheit zu lehren und zu sagen: "Mensch, tu, was du sollst, und du wirst frei sein".

Der Diccionario de Ciencias Ecclesiásticas, empfohlen von der Akademie der moralischen und poli-tischen Wissenschaften 1896, sagt uns in Band VI über die religiöse Freiheit: "Sie ist auch höchst unmoralisch, weil alle Glaubensrichtungen und Kulte begünstigt werden. Machen nicht die Calvini-sten Gott zum Urheber der Sünde und sagen, der Mensch müsse sündigen wegen einer falschen Notwendigkeit? Gestatten nicht die Synergisten die Scheidung und die Polygamie und lehren die brutalste und ungezügeltste Sinnlichkeit? Erlaubt nicht die Religion Mohammeds die Unkeuschheit, Rache, Plünderung, Sklaverei und sogar den Mord?" Soweit der "Diccionario de Ciencias Ecclesiá-sticas".

Hier liegt das ernste Problem der religiösen Freiheit, denn sie gestattet die Ausübung des Irrtums, indem sie alle Glaubensbekenntnisse auf die gleiche Stufe stellt, als wenn in allen die Wahrheit wäre. Wie kann man die von Gott zur Rettung der Menschen eingesetzte und gegründete katholische Reli-gion gleichsetzen mit den Zeugen Jehovas, die das grundlegende Geheimnis der Allerheiligsten Drei-faltigkeit leugnen, die das Sakrament der Buße ablehnen und spöttisch über die Gottesmutterschaft lachen? Es ist absurd, nur eine Religion ist wahr, von daher der Grundirrtum der Erklärung "Digni-tatis Humanae" des Vatikanums II.

Was aber am meisten Ärgernis erregt und was, ehrlich gesagt, größere Bosheit beweist, ist die Tat-sache, dass die, welche über das Depositum fidei wachen und es verteidigen sollen, die Einhaltung der religiösen Freiheit lehren, dazu verpflichten und sie vorschreiben, eine Lehre, die ausdrücklich vom Apostolischen Stuhl im "Syllabus" Papst Pius' IX. verurteilt wurde. Das ist ein sehr schwerer Lehrirrtum, insbesondere weil das Laterankonzil 1215 den Glaubenssatz erklärte, der besagt: "Alle Menschen müssen notwendig zur Kirche gehören, um das Heil zu erlangen", und wer das Leugnet, ist ein Häretiker.

Die katholische Kirche ist die einzige von unserem Herrn Jesus Christus gegründete Kirche, das ist eine von der Heiligen Schrift und der Tradition bestätigte historische Tatsache und sie ist die einzige, welche die Prophezeiung, das wunder und die Heiligkeit aufweist. Mit Bezug auf das Vorhergehen-de erklärte Papst Bonifaz VIII. in seiner Bulle "Unam Sanctam" von 1302: "Das es nur eine heilige, katholische und apostolische Kirche gebe, zwingt uns der Glaube anzunehmen und festzuhalten, und außer ihr gibt es kein Heil noch Verzeihung der Sünden."

Papst Leo XIII. erklärt in seiner Enzyklika "Satis cognitum" von 1896: "Jesus Christus hat nicht eine Kirche entworfen und gegründet, die von mehreren Gemeinschaften gebildet würde, welche durch gewisse allgemeine Merkmale einander ähnlich, ansonsten jedoch voneinander verschieden und nicht untereinander verbunden sind. Wenn daher Christus von ihr spricht, erwähnt er nur eine Kirche, die er seine Kirche nennt: "Ich werde meine Kirche bauen". Jede andere außer ihr, wie man sie sich auch immer vorstellen mag, kann nicht die wahre Kirche Jesu Christi sein."

Wir können die angebliche religiöse Freiheit nicht annehmen, die in Wirklichkeit reine Zügellosigkeit ist, die sich umsetzt in Missbrauch des freien Willens. Warum verurteilte die Kirche den Juden Arius wegen Leugnung der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus, wenn er religiöse Freiheit hatte? Ferner müssten wir annehmen, dass die Kirche sich irrte, als sie 1520 mit der Bulle "Exsurge Domine" den gottlosen Martin Luther exkommunizierte, weil auch er Freiheit hatte. Diese angebliche religiöse Freiheit ist ein direkter Angriff auf die Verteidigung, welche die Kirche gegen die Irrlehren einge-richtet hat. Da es um das hinterlegte Offenbarungsgut geht, kann man nicht die Freiheit zugestehen, den Irrtum zu lehren. Deshalb sagt der heilige Augustinus: "Welchen schlimmeren Tod für die Seele gibt es als die Freiheit des Irrtums!"

Abgesehen davon, dass der vom Vatikanum II verkündete Irrtum der religiösen Freiheit im Wider-spruch steht zu den Lehren der Päpste in ihren Enzykliken, die von höchster Autorität sind, weil sie Lehren des ordentlichen Lehramtes darstellen, von dem die Worte unseres Herrn gelten: "Wer euch hört, hört mich" (Lk 10, 16), steht die religiöse Freiheit auch im Widerspruch zum Kodex des Kanonischen Rechts, das heißt zur Gesamtheit der Gesetze, welche das innere Leben der Kirche regeln.

Kanon 1258: "Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, in irgendeiner Weise den Kulthandlungen der Akatholiken aktiv beizuwohnen oder daran teilzunehmen". Kanon 2314: "Alle vom christlichen Glauben Abgefallenen und alle und jeder einzelne Häretiker und Schismatiker verfallen ohne weitere Erklärung der Exkommunikation; wenn sie formell zu einer akatholischen Religionsgemeinschaft übertreten und sich ihr öffentlich anschließen, sind sie ohne weiteres von Rechts wegen infam."
Offensichtlich verbietet der Kodex die religiöse Freiheit, weil er diejenigen sogar schwer bestraft, welche sich vom katholischen Glauben trennen. Wenn sie über die Kleriker spricht, hat die Kirche sogar Strafen für die, welche sich zu einer vom Apostolischen Stuhl verworfenen Lehre bekennen, wie es bei denen der Fall ist, welche die religiöse Freiheit verkündigen oder begünstigen. Kanon 2317: "Wer eine vom Apostolischen Stuhl oder einem allgemeinen Konzil verurteilte, aber nicht für häretisch erklärte Lehre mit Hartnäckigkeit öffentlich oder privat lehrt oder verteidigt, soll vom Predigt- und Beichtamt sowie von jedem Lehrauftrag ausgeschlossen werden"

In seinem "Derecho sacramental y penal especial" kommentiert Pater Juan Ferreres diesen Kanon und sagt: "Als Beispiel einer vom Apostolischen Stuhl verurteilten Lehre können viele der im "Syl-labus" Pius" IX. verurteilten Sätze zitiert werden Ö, weil sie den Delikten der Häresie und der Nähe dazu nahe kommen."

Gemäß diesem Kanon 2317 dürfen Paul VI. und die Bischöfe, welche die religiöse Freiheit begün-stigten, weder predigen, Beichte hören noch lehren nach dem, was im kanonischen Recht steht, denn die kirchlichen Gesetze setzen sie von diesen Ämtern ab.

Am Schluss des Dekretes über die religiöse Freiheit sagt das Vatikanum II: "Wir ordnen an, setzen fest und befehlen, dass alles auf dem Konzil Dargelegte promulgiert werde zur Ehre Gottes. Rom, bei St. Peter, den 7. Dezember 1965. Ich, Paul, Bischof der katholischen Kirche."

Auf dieser Grundlage muss jemand von jedem Amt ausgeschlossen werden, insbesondere wenn der Papst, der Wächter des Depositum fidei, eine vom Apostolischen Stuhl verurteilte Lehre befiehlt und anordnet, die direkt gegen das katholische Dogma gerichtet ist. Dadurch ist er automatisch abgesetzt, wie es die Theologen und Sachverständigen des kanonischen Rechts sehen:

1. Der heilige Franz von Sales, Bischof und Kirchenlehrer (+1622): "Wenn jedoch der Papst explizit ein Häretiker ist, verliert er auf der Stelle seine Würde und steht außerhalb der Kirche."
2.Der heilige Robert Bellarmin, Kardinal der Kirche, erklärt: "Ein Papst, der offenkundig Häretiker ist, hört automatisch auf, Papst und Haupt zu sein, eben durch die Tatsache, dass er aufhört, Christ und Glied der Kirche zu sein, auch kann er von der Kirche gerichtet und bestraft werden. Das ist die Lehre der alten Väter, die lehren, dass ein offenkundiger Häre-tiker sofort jegliche Jurisdiktion verliert."
3.Der heilige Alfons, Bischof und Kirchenlehrer, sagt: "Wenn der Papst als Privatperson in die Irrlehre fällt, geht er augenblicklich des Papstamtes verlustig. Sollte Gott je zulassen, dass ein Papst dahin käme, ein offenkundiger und hartnäckiger Irrlehrer zu werden, so würde dieser auf der Stelle aufhören, Papst zu sein, und der Stuhl wäre vakant."
4.Der heilige Antonius von Padua: "Im Falle, dass der Papst Häretiker würde, würde er durch diese Tat ohne weitere Erklärung aus der Kirche ausgeschlossen. Ein vom Leib getrenntes Haupt kann, solange es getrennt bleibt, nicht Haupt ebendieses Leibes sein, von dem es abgetrennt wurde."

2. Vat. II sagt: "Mehr noch, diese Lehre über die religiöse Freiheit hat ihre Wurzeln in der göttli-chen Offenbarung, weshalb sie von den Christen umso gewissenhafter beobachtet werden muss."

Die göttliche Offenbarung ist im Wesentlichen in der Heiligen Schrift enthalten, welche uns sagt: "Du sollst keine anderen Götter neben Mir haben" (Ex. 20; 3). "Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe" (Eph 4, 5). "Und Ich sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen." (Mt 16, 18), meine Kirche, nicht meine Kirchen. Unser Herr befiehlt den Aposteln: "Lehret alle VölkerÖ lehret sie alles halten, was Ich euch geboten habe" (Mt 28, 19). "ÖWer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden, wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (Mk 16, 16).

Wie sollen auf der Grundlage der religiösen Freiheit die Hindus das Heil erlangen, die Pantheisten sind und glauben, dass die Welt Gott sei, und deshalb viele Götter annehmen? Wie sollen die Mos-lems gerettet werden, wenn sie nicht an die Gottheit Jesu Christi glauben? Wie sollen sie gerettet werden, wenn sie nicht glauben und nicht getauft werden? Denn unser Herr sagt uns: "Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden". Sie nehmen die von Gott geoffenbarte Lehre nicht an, deswegen können sie das Heil nicht erlangen, und zwar auf der Grundlage der Offenbarung. Die katholische Kirche kann die religiöse Freiheit nicht verkünden, ohne vom Glauben abzufallen. Weit entfernt davon, ihre Grundlage in der göttlichen Offenbarung zu haben, wird deshalb die vom Vati-kanum II verkündete religiöse Freiheit von dieser verurteilt, denn unser Herr Jesus Christus hat nur eine Kirche gegründet und nicht viele Kirchen.

3. Vatikanum II sagt: "(Die religiöse Freiheit) ist in Wahrheit so sehr der Kirche eigen, dass die, welche sie angreifen, gegen den Willen Gottes handeln."

So sehr eigen? Welcher Kirche? Denn für die von Jesus Christus gegründete Kirche bis zum Tod Papst Pius" XII. 1958 ist sie ein verurteilter Satz. Insbesondere, wenn Kanon 2316 sagt: "Der Häresie verdächtig ist, wer freiwillig und bewusst die Verbreitung der Häresie fördert."

Der "Diccionario de Ciencias Ecclesiásticasî sagt: "Diese religiöse Freiheit gestatten heißt mitwirken an der Vielzahl von Grund auf schlechter Handlungen. Zur Erläuterung muss ich anführen, dass der Kodex des Kanonischen Rechts 1984 vollständig verändert wurde, wobei die Canones, die wir erwähnt haben, von der modernistischen Kirche nicht berücksichtigt wurden. Mehr noch, die Erklä-rung "Dignitatis Humanae" schreibt vor, dass diese falsche Freiheit ein Bürgerrecht sei, was eben-falls von der Kirche verurteilt worden ist.

4. Das von Paul VI. approbierte Dokument des Vatikanums II sagt: "Dieses Recht der mensch-lichen Person auf religiöse Freiheit ist in der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerken-nen und als ein Bürgerrecht zu verankern."

Mit diesem Satz behauptet das Vatikanum II, die katholische Religion dürfe nicht die einzige Reli-gion eines Staates sein, sondern alle Glaubensrichtungen müssten auf der gleichen Stufe stehen, was im Satz 77 des "Syllabus" verurteilt ist: "In unserer Zeit ist es nicht mehr gut, dass die katholische Religion als einzige Staatsreligion gehalten werde unter Ausschluss aller anderen Kulte, eine Sen-tenz, die bereits in der Apostolischen Ansprache "Nemo vestrum" vom 26. Juli 1855 verurteilt wurde. (Wer diesen Satz behauptet, befindet sich im Irrtum).

Der "Syllabus" verurteilt den Satz: "Es ist nicht gut, dass die katholische Religion als einzige Staats-religion sei", und "Dignitatis Humanae" behauptet das Gegenteil, wenn es erklärt: "Die religiöse Freiheit ist in der juristischen Ordnung der Gesellschaft anzuerkennen und als ein Bürgerrecht zu verankern." Und hier promulgiert und befiehlt Paul VI. einen vom Apostolischen Stuhl verurteilten Satz und fällt so unter die Strafe von Kanon 2317, den wir besprochen haben.

Auch Papst Leo XIII. verwirft in der Enzyklika "Libertas" vom 20. Juni 1888, dass die religiöse Freiheit zu einem Bürgerrecht werde: "Es verbietet die Gerechtigkeit und es verbietet auch die Ver-nunft, dass der Staat atheistisch sei oder, was auf dasselbe hinausläuft, dass er sich gegen alle Reli-gionen mit gleicher Achtung verhält und allen ohne Unterschied gleiche Rechte gewährt. Weil daher für den Staat das Bekenntnis zu einer einzigen Religion notwendig ist, darum hat er sich zu der allein wahren Religion zu bekennen. Diese als solche zu erkennen, namentlich in katholischen Staaten, bie-tet keine Schwierigkeit, da sie die Merkmale der Wahrheit offen an sich trägt. Diese Religion haben daher die Regierenden zu erhalten."

Der "Diccionario de Ciencias Ecclesiásticas" sagt eindeutig: "Religiöse Freiheit gewähren heißt den einzelnen Menschen das Recht geben, über Gott und die Religion zu denken, was ihnen beliebt, und sich in allem, was Gott betrifft, nach dem Ermessen des Einzelgewissens zu richten: Und da der Mensch häufig irrt und dabei sowohl theoretische als auch praktische Irrtümer begeht, resultiert dar-aus, dass die Gewährung der Freiheit für das Gewissen des Einzelnen der Gewährung des Rechts auf Irrtum und Gottlosigkeit gleichkommt. Und das kann in der Gesellschaft nicht gebilligt werden, ohne religiösen Skeptizismus und politischen Atheismus vorauszusetzen."

Die gesunde Philosophie lehrt, dass es nur eine Wahrheit gibt und diese keine Widersprüche in sich duldet. Wenn daher die verschiedenen Religionen einander widersprechen, kann man daraus schlie-ßen, dass nicht alle wahr sind, und dass die Güte einer Religion von ihrer Wahrheit abhängt.

5. Vatikanum II sagt: "Es geschieht also ein Unrecht gegen die menschliche Person und gegen die Ordnung selbst, die Gott für die Menschen festgesetzt hat, wenn jemandem die freie Ausübung der Religion in der Gesellschaft verweigert wird."

Gemäß der Lehre des Vatikanums II haben unter anderem die Päpste Pius IX., Leo XIII., Gregor XVI. und Pius XII. sowie das kanonische Recht der menschlichen Person und der von Gott fest-gesetzten Ordnung Unrecht zugefügt, indem sie die religiöse Freiheit verurteilten. Zu diesem Aspekt sagt der Doktor der Philosophie und Geisteswissenschaften Samuel Vargas Montoya in seiner Moralphilosophie über die Kultusfreiheit: "Nicht dem Menschen sondern Gott selbst steht es zu, zu bestimmen, auf welche Art er angebetet und verehrt werden muss. Die Vernunft sagt uns, dass Gott das Recht und die Befugnis hat vorzuschreiben, auf welche Weise er angebetet werden will. Die Vernunft legt fest, dass Gott, der Urheber von allem, was existiert, das Recht hat, vom Menschen zu fordern, dass er ihm Anbetung, Liebe, Achtung und Gehorsam erweise."

Wenn daher die religiöse Freiheit verweigert wird, ist es kein Unrecht gegen die menschliche Person und die von Gott festgesetzte Ordnung, wie Vatikanum II erklärt. Im Gegenteil: Die religiöse Freiheit einführen ist ein Unrecht gegen die von Gott festgesetzte Ordnung und eine Verletzung der natürli-chen Pflicht der menschlichen Person, ihren Schöpfer anzubeten und zu verehren, wie dieser es ihr zu tun befohlen hat.

6. Vatikanum II sagt: "Auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren."

"Keine Behinderung bei der Lehre" sogar ihrer Irrtümer? Sogar der Glaubenslehre, welche die Gott-heit unseres Herrn Jesus Christus, das Sakrament der Eucharistie, die Existenz von Himmel oder Hölle leugnet? Hat denn die katholische Kirche das Recht Mohammeds, das Recht des Michel du Bay, des Félicité de Lamennais verletzt, als sie ihre häretischen Lehren verurteilte? In seinen Richt-linien an die Rechtsanwälte in Riese vom 6. Dezember 1953 erklärt Papst Pius XII.: "Man muss klar bejahen, dass keine menschliche Autorität, kein Staat, keine Staatengemeinschaft irgendeiner religiö-sen Prägung einen positiven Befehl oder eine positive Erlaubnis geben könne, zu lehren und zu tun, was der religiösen Wahrheit und der guten Sitte entgegengesetzt wäre. Welche auch immer der Wahrheit und dem Sittengesetz nicht entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, noch auf Ver-breitung, noch auf Ausübung."

Damit spricht Papst Pius XII. ihnen jedes Recht auf Dasein, Verbreitung und Ausübung ab im Un-terschied zu "Dignitatis Humanae" des II. Vatikanums, das sagt, sie dürften "keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift erfahren". Das sind Sätze, die sich gegenseitig ausschließen. Wer lügt? Ändert sich die Wahrheit? Muss das Wesen des katholischen Dogmas sich anpassen?

Damit ist die Untersuchung der sechs Hauptirrtümer über die religiöse Freiheit aus der Erklärung "Dignitatis Humanae", veröffentlicht am 7. Dezember 1965, abgeschlossen. Auf der Grundlage der Lehre der Päpste und basierend auf der Heiligen Schrift und der gesunden Philosophie, kann ich also mit aller Sicherheit behaupten: Die von Paul VI. approbierte und vorgeschriebene Erklärung "Dignitatis Humanae", worin die religiöse Freiheit verkündet wird, hat geirrt und ist vom Depositum fidei abgewichen, indem sie eine vom Apostolischen Stuhl verurteilte häretische Lehre verkündete. Von daher erhebt sich die Frage: Warum diese Berechtigung? Warum befahl Giovanni Battista Mon-tini das? War es Naivität? War es bewusste Teilnahme, eine Weisung Pauls VI. zur beabsichtigten Reform der Lehre der Kirche?

Das ist eine schwierige Frage und selbstverständlich können wir nicht über Absichten urteilen. Aber was die historische Tatsache uns beweist, ist, dass Montini eine vom Apostolischen Stuhl verurteilte Lehre anordnete, dass er ein Dekret unterschrieb, das viele Seelen in Gefahr bringt, verdammt zu werden, und auch die Verteidigung der Kirche in Gefahr bringt; und da es sich um den Papst und um eine so heikle Materie handelt, kann ein Versehen oder Unachtsamkeit nicht geltend gemacht werden, wie der hl. Antonius bemerkt und auf die schweren Strafen hinweist: "Im Falle, dass der Papst Häretiker würde, würde er durch die Tat selbst ohne weitere Erklärung aus der Kirche aus-geschlossen. Ein vom Leib getrenntes Haupt kann, solange es getrennt bleibt, nicht Haupt eben dieses Leibes sein, von dem es abgetrennt wurde."

Es ist daher auch ein Irrtum, das Vatikanum II Konzil zu nennen, denn auf ihm wurde nicht die Lehre der katholischen Kirche definiert noch sicher gestellt noch bewahrt, im Gegenteil, es wurden die Lehren Giovanni Battista Montinis, Pauls VI., definiert; es wurden die wandelbaren Kenntnisse des Menschen erklärt, aber nicht die unwandelbare Lehre Gottes, über die uns der heilige Apostel Paulus sagt: "Es gibt doch kein anderes Evangelium, es gibt nur einige, die euch in Verwirrung bringen und das Evangelium Christi in sein Gegenteil verkehren wollen. Aber sogar, wenn wir selbst oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium verkündigen würde als wir ver-kündigt haben - verflucht sei er" (Gal 1, 7).

Ich schließe diesen Artikel mit den Worten des Doktors der Theologie und des Kanonischen Rechts, des Verteidigers der Rechtgläubigkeit im 20. Jahrhundert, Pater Joaquîn Sáenz y Arriaga, der in seinem Werk "Sede vacante" über den Irrtum des II. Vatikanums spricht:

"Und wenn sich die Untergebenen gegen ihr Gewissen, gegen die unabänderliche Glaubenslehre, gegen die Lehren des kirchlichen Lehramtes von zwanzig Jahrhunderten, aller Päpste und aller Kon-zilien unterwerfen, um die Lehren der letzten beiden Päpste und des Vatikanums II anzunehmen, und dabei die Tradition beiseite lassen, gehorchen sie nicht, sie kapitulieren und stellen den Menschen über Gott. Weit davon entfernt, eine Tugend zu sein, ist der Gehorsam, der nicht Gott vor den Gesetzen und Launen der Menschen den Vorrang gibt, Feigheit, Verrat am Herrn. Deshalb sagt der hl. petrus: "oboedire oportet deo, magis quam hominibus", "man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."
"Ad jesum per mariam".
 
(c) 2004-2018 brainsquad.de