100 Jahre Antimodernisteneid
Am 1.9.1910 hat Papst Pius X. mit dem Motu proprio "Sacrorum antistites" für alle Kleriker den Antimodernisteneid vorgeschrieben. Der Eid wendet sich gegen jene Lehren, die als Modernismus bezeichnet werden und bereits 1864 im Syllabus Errorum des Papstes Pius IX. verurteilt wurden. In ihm wird auf die damals bekannten Dokumente "Pascendi" und "Lamentabili" von 1907 verwiesen. Den Eid mußten ablegen: * alle Subdiakone und alle Priester, bevor sie die Vollmacht zum Beichthören und Predigen erhielten * alle Pfarrer und Kanoniker vor Übernahme ihres Amtes * alle Beamten der bischöflichen und päpstlichen Kurie * alle Ordensoberen und -lehrer vor Übernahme ihres Amtes 1967 schaffte Paul VI. den Antimodernisteneid ab und ersetzte ihn durch ein Glaubensbekenntnis.
Der Text des Antimodernisteneids lautet:
"Ich umfasse fest und nehme an alles und jedes Einzelne, was vom irrtumslosen Lehramt der Kirche bestimmt, aufgestellt und erklärt ist, besonders die Hauptstücke ihrer Lehre, die unmittelbar den Irrtümern der Gegenwart entgegen sind.
Erstens: Ich bekenne, dass Gott, der Ursprung und das Ende aller Dinge, mit dem natürlichen Licht der Vernunft durch das, was geschaffen ist, d.h. durch die sichtbaren Werke der Schöpfung, als Ursache mittels der Wirkung, mit Sicherheit erkannt und auch bewiesen werden kann.
Zweitens: Ich anerkenne die äußeren Beweismittel der Offenbarung, d.h. die Werke Gottes, in erster Linie die Wunder und Prophezeiungen, als ganz sichere Zeichen des göttlichen Ursprungs der christlichen Religion. Ich halte fest, dass sie dem Geist aller Zeiten und Menschen, auch der Gegenwart, auf das beste angepasst sind.
Drittens: Fest glaube ich, dass die Kirche, die Hüterin und Lehrerin des geoffenbarten Wortes, durch den wahren und geschichtlichen Christus selbst, während seines Lebens unter uns, unmittelbar oder direkt eingesetzt, und dass sie auf Petrus, den Fürsten der apostolischen Hierarchie, und auf seine steten Nachfolger gebaut wurde.
Viertens: Ohne Rückhalt nehme ich die Glaubenslehre an, die von den Aposteln durch die rechtgläubigen Väter stets in demselben Sinn und in derselben Bedeutung bis auf uns gekommen ist. Deshalb verwerfe ich ganz und gar die irrgläubige Erfindung der Entwicklung der Glaubenssätze, die von einem Sinn zu einem andern übergingen, der abweiche von dem Sinn, den die Kirche einst gemeint habe. Ebenso verwerfe ich jeden Irrtum, der das göttliche, der Braut Christi übergebene Vermächtnis, das von ihr treu bewahrt werden soll, durch eine Erfindung unseres Denkens oder durch eine Schöpfung des menschlichen Bewusstseins ersetzen will, das durch menschliches Bemühen langsam ausgebildet wurde und sich in Zukunft in unbegrenztem Fortschritt vollenden soll.
Fünftens: Als ganz sicher halte ich fest und bekenne aufrichtig, dass der Glaube nicht ein blindes religiöses Gefühl ist, das aus dem Dunkel des Unterbewusstseins im Drang des Herzens und aus der Neigung des sittlich geformten Willens entspringt, sondern dass er eine wahre Zustimmung des Verstandes zu der von außen durch Hören empfangenen Wahrheit ist, durch die wir auf die Autorität Gottes des Allwahrhaftigen hin für wahr halten, was uns vom persönlichen Gott, unserm Schöpfer und Herrn, gesagt, bezeugt und geoffenbart worden ist.
In schuldiger Ehrfurcht unterwerfe ich mich mit ganzem Herzen und schließe ich mich an allen Verurteilungen, Erklärungen, Vorschriften, wie sie im Rundschreiben "Pascendi" und im Entscheid "Lamentabili" enthalten sind, besonders, insoweit sie sich auf die sogenannte Geschichte der Glaubenssätze beziehen. Auch verwerfe ich den Irrtum derer, die behaupten, der von der Kirche vorgelegte Glaube könne der Geschichte widerstreiten und die katholischen Glaubenssätze könnten in dem Sinn, in dem sie jetzt verstanden werden, mit den Ursprüngen der christlichen Religion, wie sie wirklich waren, nicht in Einklang gebracht werden.
Ich verurteile und verwerfe auch die Auffassung derer, die sagen, ein gebildeter Christ führe ein Doppeldasein, das Dasein des Gläubigen und das Dasein des Geschichtsforschers, als ob es dem Geschichtsforscher erlaubt wäre, festzuhalten, was der Glaubenswahrheit des Gläubigen widerspricht, oder Voraussetzungen aufzustellen, aus denen sich ergibt, dass die Glaubenssätze falsch oder zweifelhaft sind, wenn man sie nur nicht direkt leugnet. Ich verwerfe ebenso eine Weise, die Heilige Schrift zu beurteilen und zu erklären, die die Überlieferung der Kirche, die Entsprechung zum Glauben und die Normen des Apostolischen Stuhls außer acht lässt, die sich den Erfindungen der Rationalisten anschließt und die Kritik am Texte ebenso unerlaubt wie unvorsichtig als einzige und oberste Regel anerkennt. Auch die Auffassung derer verwerfe ich, die daran festhalten, ein Lehrer der theologischen Geschichtswissenschaften oder ein Schriftsteller auf diesem Gebiet müsse zuerst jede vorgefasste Meinung vom übernatürlichen Ursprung der katholischen Überlieferung oder von einer Verheißung der göttlichen Hilfe zur steten Bewahrung einer jeden geoffenbarten Wahrheit ablehnen. Die Schriften der einzelnen Väter müssten nach rein wissenschaftlichen Grundsätzen erklärt werden unter Ausschluss jeder Autorität und mit derselben Freiheit des Urteils, mit der man jedes außerkirchliche Denkmal der Geschichte erforscht.
Endlich bekenne ich ganz allgemein: Ich habe nichts zu schaffen mit dem Irrtum, der die Modernisten glauben lässt, die heilige Überlieferung enthalte nichts Göttliches, oder, was noch viel schlimmer ist, der sie zu einer pantheistischen Deutung der Überlieferung führt, so dass nichts mehr übrigbleibt als die nackte, einfache Tatsache, die in einer Linie steht mit den gewöhnlichen Geschehnissen der Geschichte, die Tatsache nämlich, dass Menschen durch ihre eigenen Bemühungen, durch ihre Sorgfalt und Einsicht die von Christus und seinen Aposteln begonnene Schule in den nachfolgenden Zeitabschnitten fortsetzten. So halte ich denn fest und bis zum letzten Hauch meines Lebens werde ich festhalten den Glauben der Väter an die sichere Gnadengabe der Wahrheit, die in der Nachfolge des bischöflichen Amtes seit den Aposteln ist, war und immer sein wird, so dass nicht das Glaubensgegenstand ist, was entsprechend der Kultur eines jeden Zeitabschnittes besser und passender scheinen könnte, sondern dass niemals in verschiedener Weise geglaubt, nie anders verstanden wurde die absolute, unabänderliche Wahrheit, die seit Anfang von den Aposteln gepredigt wurde.
Ich gelobe, dass ich das alles getreu, unversehrt und rein beobachten und unverletzt bewahren, dass ich in der Lehre oder in jeder Art von Wort und Schrift nie davon abweichen werde. So gelobe ich, so schwöre ich, so helfe mir Gott und dieses heilige Evangelium Gottes." (Neuner-Roos, 64-74).
Eine Aufnahme in den Codex iuris canonici von 1918 erfolgte nicht. Der entsprechende Text des vom Hl. Offizium am 22. März 1918 veröffentlichten Dekretes lautet: "Im Codex des kanonischen Rechtes, der vom nächsten Pfingstfest an verpflichtende Kraft haben wird, werden die 'Consilia a vigilantia' und der Antimodernisteneid nicht erwähnt, von denen in der Constitutio 'Pascendi Dominici gregis' und im Motuproprio 'Sacrorum Antistitum' Papst Pius' X. die Rede ist. Deshalb war im Hinblick auf den Can. 6 Nr. 6 des kanonischen Rechtes die Frage erhoben worden, ob die Vorschriften, die sich auf die obengenannten Erlasse beziehen, nach dem kommenden Pfingstfest in Kraft bleiben oder nicht". Im Can. 6 Nr. 6 wird gesagt, daß alle kirchlichen Gesetze, die im neuen Codex nicht ausdrücklich erwähnt sind, als aufgehoben zu gelten haben. Ausgenommen natürlich die Vorschriften der liturgischen Bücher.
"Auf Befehl S. Heiligkeit Papst Benedikis XV. ist die Angelegenheit der Höchsten Kongregation des Hl. Offiziums vorgelegt worden, worauf die Kardinäle und Generalinquisitoren in Sachen des Glaubens und der Sitten auf ihrer Vollversammlung am 20. März 1918 den ausdrücklichen Beschluß faßten: 'Die erwähnten Vorschriften, die wegen der gegenwärtig umherschleichenden modernistischen Irrtümer erlassen worden waren, sind zwar ihrer Natur nach zeitlich begrenzt und vorübergehend und konnten deshalb nicht in den Codex des kanonischen Rechtes aufgenommen werden. Aus anderen Gründen aber müssen sie in voller Kraft bleiben, bis der Apostolische Stuhl in dieser Sache etwas anderes verfügt, weil das Gift des Modernismus keineswegs aufgehört hat, verbreitet zu werden". Am folgenden Donnerstag desselben Monats und Jahres hat S. Heiligkeit in der regelmäßigen Audienz, die er den H.H. Assessor (des Hl. Offiziums) gewährte, den vorgetragenen Beschluß der Kardinäle mit seiner höchsten Autorität bekräftigt. Gegenteiliges steht nicht im Wege.
Gegeben zu Rom im Gebäude des Hl. Offiziums. am 22. März 1918, Aloisius Castellano, Notar". |