Das Kreuz darf bleiben
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage gegen Kruzifixe in Italiens Schulen ab
von Wolfgang Janisch
Karlsruhe - Das Urteil aus Straßburg, verkündet am Tag nach dem italienischen Gründungsjubiläum, ist nicht nur zwischen Mailand und Palermo mit Genugtuung aufgenommen worden. Auch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche Deutschlands goutierten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - aus kirchlicher Sicht - zur Einsicht gekommen ist. Die Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern dürfen hängen bleiben, sie verletzen nicht die Menschenrechte anders- oder nichtgläubiger Schüler. Damit hat der EGMR sein apodiktisches Nein zurückgenommen, mit dem er im November 2009 das religiöse Symbol aus den Schulen verbannen wollte; die Große Kammer des Europarat-Gerichts, bestehend aus 17 Richtern, hat das europaweit kritisierte Urteil nun kassiert.
Geklagt hatte die Italienerin Soile Lautsi aus Abano Terme nahe Padua. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass ihre beiden Söhne - damals elf und dreizehn Jahre alt - im Schuljahr 2001/2002 in Gegenwart eines Kruzifix im Klassenzimmer unterrichtet wurden. In der Anhörung im Juni nannten die Vertreter der italienischen Regierung sie eine "militante Atheistin", während Lautsis Anwälte ihre religiöse (Ab)-Neigung offen ließen: Sie wolle ihre Kinder säkular erziehen.
Die Begründung des Straßburger Urteils zeigt, dass die Richter einiges von der Kritik aufgenommen haben. Zentraler Begriff der Entscheidung ist der - im ersten Urteil vermisste - "Beurteilungsspielraum" der Staaten. Es sei deren Sache, wie sie die Erziehungsfreiheit der Eltern in religiösen Dingen mit dem staatlichen Schulunterricht in Einklang brächten. "Der Gerichtshof hat daher im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf diesem Gebiet zu respektieren, einschließlich des Stellenwerts, den sie der Religion beimessen."
Diesem Bekenntnis zur Zurückhaltung fügt der Gerichtshof aber eine entscheidende Einschränkung hinzu: Der Staat darf die Schüler nicht religiös indoktrinieren. Dabei lässt das Gericht durchaus durchblicken, dass es das Anbringen der Kruzifixe als Privilegierung einer bestimmten Religion ansieht, weil es "der Mehrheitsreligion eine dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung" gebe. Zugleich halten die Richter es für "nachvollziehbar", wenn Soile Lautsi die Kruzifixe als staatliche Missachtung ihrer Rechte sehe.
Dass die Kruzifixe gleichwohl unbeanstandet bleiben, hat vor allem einen Grund. Es sei "seinem Wesen nach ein passives Symbol", dessen Einfluss auf die Schüler nicht mit einem didaktischen Vortrag oder gar mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten vergleichbar sei. Schon deshalb, weil die sichtbare Präsenz der christlichen Religion in Italiens Schulen weder durch einen verpflichtenden christlichen Religionsunterricht noch durch Diskriminierungen von Schülern anderer Religionen flankiert sei.
Außerdem greift der EGMR ein Argument der italienischen Regierung auf, das auch in deutschen Religionsdebatten häufig zum Einsatz kommt. Das Kruzifix im Klassenzimmer sei Teil einer Tradition und symbolisiere - jenseits der religiösen Bedeutung - die Werte und Prinzipien, welche die westliche Demokratie und Zivilisation begründeten, hatten Italiens Anwälte in Straßburg argumentiert. Zwar entbinde Tradition nicht von der Beachtung der Menschenrechte, merkte dazu der EGMR an. Da jedoch auch die italienischen Gerichtshöfe uneins über die Bedeutung des Kruzifixes seien, stehe es dem EGMR hier nicht zu, Position zu beziehen. Damit vermied es der Gerichtshof elegant, selbst etwas zur problematischen Seite dieser Tradition zu sagen - immerhin waren es die Faschisten, die das-Schul-Kruzifix in den l92Oer Jahren zur Pflicht gemacht hatten.
Mit seiner Selbstbeschränkung legt der EGMR nun einen emotional aufgeladenen Streit bei, den er womöglich nicht folgenlos überstanden hätte; ohnehin sieht sich das zunehmend selbstbewusste Gericht bisweilen heftigen Angriffen ausgesetzt. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht das Abhängen bayerischer Kruzifixe verfügt - der anschließende Sturm der Entrüstung traf das Gericht ins Mark.
("Süddeutsche Zeitung" vom 19/20.3.2011; vgl. auch die Ausführungen im "Münchner Merkur", 19/20.3.2011) |