Moderne Sozial- und Schulpolitik
von Eberhard Heller
In den letzten Jahren wird in der Sozialpolitik von den Parteien viel über Maßnahmen gestritten, in welcher Weise sich der Staat in den elterlichen Erziehungsprozeß einmischen bzw. diesen übernehmen soll oder kann, um angeblich die Mütter für den Arbeitsprozess oder die eigene berufliche Karriere freizustellen… mit fatalen Folgen. Der Gipfel deutschen Irrsinns in dieser Frage besteht darin, daß der Bundestag am 25.9.2008 ein Gesetz verabschiedet hat, wonach ein Rechtsanspruch auf einen sog. KITA-Platz (Kindertagesstätten-Platz) für Kleinkinder ab einem Jahr besteht. 1) Was ist davon zu halten?
Zunächst ist es Pflicht der Eltern, nachdem sie das Kind leiblich (physisch) gezeugt haben, es auch geistig zu zeugen, denn "der Mensch wird nur Mensch unter Menschen". Das besagt, daß ein Säugling auf einen stetigen Kontakt mit einer anderen Person, im Normalfall die Mutter, angewiesen ist, damit er als Vernunftwesen aufblüht. Damit ist gemeint, daß ohne Anstoß eines anderen Ichs sich das eigene Ich nicht als Ich erfassen und sich als solches entfalten kann, d.h. es muß erzogen werden (von den Eltern). Es muß erfahren, daß es von der Mutter geliebt ist, über deren Liebe sich erst das Urvertrauen des Kindes aufbauen, mit dem es später auch Kontakt zu anderen Personen aufnehmen kann, wodurch es überhaupt erst sozialisiert wird. Dieses Urvertrauen wird nur bewirkt durch die unmittelbare und umfassende Fürsorge (und Liebe) eben durch die Person, die den Säugling bzw. das Kleinkind umhegt: die Mutter. Andere Personen – wie die Erzieher in einer KITA haben nicht die Aufgabe, aber auch nicht die Möglichkeit, diese umfassende Vermittlung von Geborgenheit und Liebe zu vermitteln. In ihrem primären Interesse ist es, mehrere Kinder in einer gewissen Richtung hin auszubilden. Einer KITA, in der es um die Aufbewahrung der Kleinkinder geht, fehlt dieser emotional unmittelbare und umfassende Kontakt, denn die Kindergärtnerinnen, die in diesen Institutionen arbeiten, sehen sich nicht als Mütter, sondern als Pflegepersonen, die bestimmte, eingeschränkte Aufgaben übernehmen, wie später in der Schule die Lehrer nur bestimmte Aufgaben der Wissens- und der damit spezifisch verbundenen Wertevermittlung durchführen, die eben deshalb auch das Elternhaus mit seinen pädagogischen Verpflichtungen nicht ersetzen können. Wenn Kleinkinder in einer KITA abgeliefert werden, werden sie dadurch aus dieser umfassenden Betreuung durch die Mutter herausgerissen und plötzlich mit Personen verknüpft, die ihnen fremd sind. Um es philosophisch zu sagen: ein Selbstbewußtsein hebt nur an zu sein, wenn es durch ein bereits selbständiges Selbstbewußtsein dazu aufgerufen wird, sich selbst zu bestimmen; denn "Bewußt-Sein ist nur als Reflexion verstandener Anschauung möglich". (Lauth, Reinhard: "Ethik" Stuttgart 1969, S. 67; zum Problem der Interpersonalität vgl. man auch meine Dissertation "Die Theorie der Interpersonalität im Spätwerk Fichtes" München 1974: im Internet: http://www.einsicht-aktuell.de/index.php?svar=2&ausgabe_id=342)
Dieser Aufruf durch eine andere Person muß zwar auf der einen Seite eine An-Determination sein, damit sich das Bewußtsein darauf fixieren kann, andererseits aber keine Durch-Determination sein, denn sie will ja dem anderen Ich eine Sphäre der Freiheit erst eröffnen. Das aufrufende Ich (die Eltern im Normalfall) will dem anderen Ich, dem Du (dem Kind) als Aufgerufenem, als Aufgefordertem gleichsam zu einer Selbstbestimmung bestimmen. Es will also dem aufgerufenen Ich (dem Kleinkind) eine Freiheitssphäre eröffnen, durch die es diesem möglich wird zu antworten. Damit hebt dann eine Wechselbeziehung von fremdem Ich, dem Du, und eigenem Ich an. Also das eigene Ich weiß, daß das fremde Ich ein Du ist, welches mich ebenso als Du sieht. "Der Mensch wird am Du zum Ich," so hat es einmal Martin Buber (1878-1965) formuliert (in: "Das Dialogische Prinzip", Heidelberg 1979, aus: "Ich und Du", 1922)
N.b. hat man diesen Gedankengang einmal bewußt reflektiert, dann mutet die - in Amerika als Staatsdogma angepriesene - Erklärung, wonach sich die Welt nach Darwin in qualitativen Sprüngen vom niederen Lebewesen zum höheren, ja zum Vernunftwesen entwickelt haben soll, als Unsinn an.
Hier kann man leicht einsehen, daß es nicht sein kann, wenn man - wie Friedrich der Große es in Sizilien in einem Experiment gemacht hat -, Neu-Geborene ohne die Liebe der Mutter, sondern nur durch Zuführung physischer Nahrung aufzieht. Diese Kinder kamen nie zur Vernunft, sondern starben im frühen Alter von ca. 6 bis 7 Jahren. 2) Im medizinisch-therapeutischen Bereich spricht man von Hospitalismus, wenn Kindern im Säuglingsalter die Nähe (die Liebe) der Mutter verweigert wurde oder sie ihnen aus anderen Gründen nicht gewährt werden konnte. Auch diese Kinder tragen ihr ganzes Leben massive emotionale und geistige Schädigungen davon. 3) "Was im Aufruf gesetzt ist, ist dem Bewußtsein des Aufrufenden und Aufgerufenen not-wendig gemeinsam. Andernfalls wäre keine Vermittlung zwischen Aufrufendem und Aufgerufenem gegeben." (Lauth, a.a.O., S. 70) Der Aufruf wird nun inhaltlich so verstanden, daß er die Form ist, das Mittel, um etwas Bestimmtes zu transportieren, der die Freiheit in Gang setzen soll, das freie Sich-Bestimmen. Die aufgerufene, als Person angesprochene Freiheit ist aber in einer ganz bestimmten Weise angesprochen worden, sich nämlich zu entscheiden zu etwas, was der Aufrufende in seiner Vermittlung anspricht. Da die Freiheit angesprochen wird, kann es nur etwas sein, auf was die Freiheit spezifisch antworten kann, nämlich auf eine Zwecksetzung, die wiederum nur verstanden werden kann auf dem Hintergrund einer Wertsetzung, im Falle des Kleinkindes: auf die Behauptung eines sittlichen Wertes, auf das Sittliche überhaupt… in letzter Instanz auf das sittlich Absolute. In dem angehobenen Verhältnis von Ich zum Du, was für sich selbst wiederum ein Ich ist, geht es um die Realisation der Liebe. "[D]ie sittlich erfüllte Interpersonalität [ist] die vollendete Offenbarung Gottes und der Sinn der ganzen Erscheinung." (Lauth, Reinhard: "Problem der Interpersonalität" Archives de Philosophie, Tome XXV, Paris 1962, S. 343)
Wenn man nun fragt, wie dieser Prozeß des Aufrufens letztlich begonnen hat, dann kommt man zunächst vom aufgerufenen Kind auf die aufrufenden Eltern, von da auf die Großeltern usw.; denn dieses Wechselverhältnis zieht sich hin, entfaltet sich durch die Zeit. Aber wer war der Ur-Aufrufer? Die Antwort ist: Gott, der den Menschen als freies Vernunftwesen, "nach seinem Ebenbild" (Gen. 1, 27) geschaffen hat. (Zu diesem Problem vgl. man meine Abhandlung "Vom Sinn der Schöpfung", EINSICHT Nr. 2 vom Juni 2011, im Internet: http://www.einsicht-aktuell.de/index.php?svar=5&artikel_id=3953&searchkey=Vom% 20 Sinn%20der%20Sch%F6pfung)
Darum übernehmen die Eltern gleichsam jene Aufgabe, mit der Gott die Menschheit in ihr Sein berufen hat, nämlich auf seine Liebe zu antworten. D.h. die Eltern übernehmen gleichsam die Rolle Gottes an Kindes Statt, ihr Kind in diese von Gott ausgehende Liebe mit einzubinden, damit es so zur vollen Vernünftigkeit, zum Ich-Sein, zum Selbst-Bewußtsein heranwächst. Dies geschieht dann - psychologisch gesprochen -, wenn plötzlich das Kleinkind nicht mehr wie bis dahin von sich in der dritten Person redet, sondern sich als Ich begreift und von sich als „Ich“ redet: „Ich will."
Um nun wieder in den politischen Alltag zurückzukehren: Wer soll denn diesen Prozeß der Erziehung besser gestalten als die eigenen Eltern, als die eigene Mutter, als der eigene Vater? Warum sollen in diesen Prozeß andere eingreifen, wenn nicht Umstände eingetreten sind, die den Eltern ihre Erfüllung der Elternpflichten unmöglich machen? Krankheit, Tod?
Der Staat dürfte nur in diesen Erziehungsprozeß eingreifen, wenn einwandfrei feststeht, daß die Rechte des Kindes von den Eltern nicht wahrgenommen werden. Auf die Ein- und Übergriffe des Staates auf den schulischen Bereich, gerade in Deutschland, haben wir schon mehrfach hingewiesen, in denen massiv elterliche (Erziehungs)-Rechte verletzt werden. Ich denke da an die äußerst umstrittene Sexualkunde, die in einer Verhinderungskunde eingemündet ist.
Im übrigen lebt das Schulsystem davon, daß Eltern ihre Rechte (und Pflichten) an Dritte, an Fachleute, d.s. Pädagogen, Lehrer delegieren. Müssen das aber nur vom Staat benannte (und bezahlte) Pädagogen sein?
Wenn nicht zwingende Umstände es nötig machen, dann sollten die Eltern ihre Erziehungspflichten wahrnehmen und sie nicht an staatliche Organe delegieren unter dem Vorwand der Freistellung für andere Aufgaben. Häufig ist es doch so, daß mit solchen Angeboten die Eltern entmündigt werden sollen, weil ihnen selbst von christlichen Politikern bescheinigt wird, sie seien für eine gesellschaftlich gewünschte Erziehung unfähig, weil sie eine adäquate moderne Erziehung und Ausbildung nicht gewährleisten könnten.
Wenn Sozialisten nicht zwischen Rechts- und Moralbereich unterscheiden können, liegt das an ihrem ideologisch geprägten System, in dem das „Wir“ absolut gesetzt wird, in dem die Politik auch die moralischen Aufgaben übernimmt bzw. sie in den politischen Raum hineinmischt. So redet man von "Steuersündern", von "Umweltsündern", womit eigentlich ein unmoralisches Verhalten angesprochen, aber kein Unrecht bezeichnet wird. Mit dieser semantischen Verdrehung hat man auch den politisch brisanten Bereich der Erziehung unterwandert und für ihre staatliche Vorrangstellung geworben. Es kam kaum Widerspruch. Welcher konservative Politiker wagt es noch, die Förderung, ja den Rechtsanspruch auf KITA-Plätze anzuzweifeln? Die Eltern werden gleichsam zur Passivität in der Erfüllung ihrer Pflichten ermuntert! Und häufig bringen die jungen Mütter ihre Kinder in die Krippe, um sich anschließend zum Plaudern zu treffen… Und der Mittagstisch läßt sich auch mit gekauften Schnellgerichten aus dem Supermarkt oder von McDonalds decken.
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Anmerkungen:
1) Kita-Gesetz: Bundestag beschließt Krippenausbau - Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag [25.9.2008] mit großer Mehrheit das Gesetz zum Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr soll es ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kinderkrippe, Kita oder bei einer Tagesmutter geben. Bis dahin soll für jedes dritte Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Für den Ausbau gibt der Bund vier Milliarden Euro aus. Ähnliche Beträge sollen von den Ländern und den Kommunen kommen. "Hier liegt noch ein steiler Weg vor den Kommunen", sagte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). "Wir sind von einem bedarfsgerechten Angebot noch weit entfernt." Derzeit liegt die sogenannte Versorgungsquote mit 321.000 betreuten Kindern bundesweit bei 15,5 Prozent. Im Westen gebe es bislang nur für jedes zehnte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. (SPIEGEL-ONLINE vom 26.9.2008) (http://www.spiegel.de/ po-litik/ deutschland/kita-gesetz-bundestag-beschliesst-krippenausbau-a-580673.html
2) "Friedrich der Große hat einmal ein sehr grausames Experiment durchführen lassen. In einem Waisenhaus teilte er die Babies in zwei Gruppen. Beide Gruppen wurden ordnungsgemäß und gleich gefüttert und gewickelt. Die eine Gruppe von Kindern erhielt von dem sie versorgenden Personal Zuwendung und Zärtlichkeit. Bei der anderen Gruppe hingegen wurde dem Personal strikt verboten, den Kindern Zuwendung oder gar Liebe und Fürsorge zuteil werden zu lassen. "In der Gruppe ohne Liebe starben alle Kin-der." Das nennt sich Psammetichos-Experiment. http://www.wissen.de/wde/generator /wissen/sorts/bildung/fragederwoche/archiv_fragenanwissen.de/index,page=1306348.html
3) vgl. Sozialwaisen – Kleinkinder ohne Familien - Auswirkungen von Hospitalismus von Maximilian Rieländer: Für eine Zeitschrift der „Gesellschaft für Sozialwaisen“ e.V. (GeSo) Münster 1982 (http://www.psychologische-praxis.rielaender.de/Literatur/Hospitalismus.pdf) |