Die Einheit der Kirche wiedererlangen? – Es fehlt an rechtgläubig-katholischen Priestern!
von R. F. Schmidt
1. "Wieso das, wir Sedisvakantisten haben doch Priester und Bischöfe?"
Ja und nein! In aller Kürze auf einer DIN-A-4-Seite die Kirche in ihrem jetzigen Zustand skizziert: a. Nach dem Willen Jesu Christi ist die Kirche notwendig: alle Menschen sollen durch die Taufe Glieder der Kirche werden, alle von ihr belehrt und geleitet werden. b. Unwandelbarkeit ihrer Lehre und des Glaubens: „Sollte jemand euch eine andere Heilsbotschaft verkünden... so sei er ausgeschlossen!“ c. Jesus Christus hat das Petrusamt angeordnet: "...auf diesen Felsen..." d. Die Konzilssekte steht im Gegensatz zur Kirche Jesu Christi: „Ab jetzt darf jeder Gott und den Glauben an ihn ablehnen“ ( sog. 2. Vat. Konz., 9. Sitz., 7.12.1965), "Allah und der dreieinige Gott sind eins" („Lumen gentium“, 5. Sitz., 21.11.1964, und „Nostra aetate“, 7. Sitz., 28.10.1965). e. Schwarze Schimmel, weiße Rappen, viereckige Kreise und irrgläubige Päpste: Ein Irrgläubiger kann nicht Papst werden: seine Wahl ist nichtig (Kanones 2314 § 1 Nr. 1, 2265 § 1 Nr. 2 CIC). „Es ist nämlich unsinnig zu glauben, es könne jemand in der Kirche Vorsteher sein, wenn er selber außerhalb der Kirche steht.“ (Papst Leo’s XIII., SATIS COGNITUM, 29.6.1896) Und ein Papst kann nicht irrgläubig werden. Das lehrt Jesus Christus: „Was immer du binden wirst auf Erden... Und was immer du lösen wirst auf Erden...“ Dazu der hl. Ambrosius: „Wo also Petrus ist, da ist die Kirche.“ Und dasselbe lehrt die Kirche: „Wir lehren demnach und erklären,…daß diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes... zu wahrem Gehorsam verpflichtet.“ (Vatikan. Konzil ((1869/70), 4. Sitz., 18.7.1870, 1. Dogm. Konst. über die Kirche Christi) Alle „Päpste“, die im Zuge und im Gefolge des sog. II. Vat. Konzils die Lehre der Kirche und die Sakramente abgeschafft haben, waren und sind zu keinem Zeitpunkt Päpste, weil in ungültiger Wahl erwählt und/oder als Häretiker unfähig, das Papstamt zu erlangen. f. Und die restliche "Konzilsmannschaft" außer dem "Papst"? Folge öffentlichen Glaubensabfalls ist der Verlust des innegehabten kirchlichen Amts (Kanones 183, § 1, 188 S.1 u. 2, Nr. 4 CIC). Exkomunizierte können kein Kirchenamt erlangen (Kanones 2314 § 1 Nr. 1, 2265 § 1 CIC). Die stillen Mitläufer unter den ehemals katholischen Klerikern, die die „Neuerungen“ des sog. II. Vat. Konzils mitvollzogen haben? - „Wer sich einer akatholischen Religionsgenossenschaft öffentlich anschließt, der ist dadurch infam“ (Kanon 2314 § 1 Nr. 3 CIC) und damit unfähig, Ämter zu erlangen oder kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben (Kanon 2294 § 1 S. 1 und 2 CIC). g. Kein Weltuntergang in Sicht, denn “allen Völkern muss zuerst die Heilsbotschaft verkündet werden.“ (Markus 13, 10) h. Verheißung des Fortbestands von Kirche und Petrusamt bis zum Ende der Welt: „Was ... Christus ... im heiligen Petrus zum ewigen Heil und immerwährenden Wohl der Kirche eingesetzt hat, das muss notwendig nach Seiner Anordnung in der Kirche fortdauern, die auf dem Felsen errichtet ist und bis zum Ende der Zeiten fest stehen wird.“ (Vatikan. Konz., 4. Sitz., 18.7.1870) i. „Gültig geweihte sedisvakantistische Priester und „Weihbischöfe“ sind nicht Hirten der katholischen Kirche: Lehre und das Kirchenrecht unterscheiden zwischen Priestertum, sakramentaler Weihegewalt einerseits und Priesteramt, Hirtengewalt, Jurisdiktionsgewalt andererseits. Weihegewalt erlangt der Kandidat durch die kirchliche Weihe. Kirchliche Sendung, Hirten-, Jurisdiktionsgewalt erlangt er hingegen mittels Einsetzung in ein kirchliches Amt durch einen seinerseits mit kichlicher Sendung ausgerüsteten Hirten. Vor und während des sog. II. Vat. Konzils infiltrierten "fromme" Häretiker und Apostaten die kirchlichen Ämter, besetzten sie unrechtmäßg, verführten wahre Amtsträger zum Abfall und damit zum stillschweigenden Verlust ihrer kirchlichen Ämter und grenzten rechtgläubig gebliebene Kleriker aus, die in der Folge einer nach dem anderen verstarben: die Hierarchie der Kirche brach zusammen - Die sog. Priesterbruderschaften oder Oratorien sind Neuschöpfungen ohne kirchliche Aprobation, gegründet von Personen, die außerhalb der bereits erloschenen Jurisdiktionshierarchie standen und daher keine Jurisdiktionsgewalt besaßen. „Sedisvakantistische“ Priester wurden innerhalb der Ruinen der Restkirche von „Bischöfen“ gültg geweiht, die zwar Weiheträger, Priester mit der Vollgewalt des Priestertums waren, denen aber kein Berechtigter Jurisdiktionsgewalt übertragen hat. Diese "Bischöfe" sind "Weihbischöfe", nämlich Weiheträger ohne Hirtengewalt. Der nach katholischem, allein gültigem Ritus gültig geweihten Priesterschaft insgesamt fehlt die ordentliche kirchliche Sendung, die Hirtengewalt. Unter Hirtengewalt, Jurisdiktion(-sgewalt) fällt jegliche priesterlich-seelsorgerische Tätigkeit. Die Anmaßung von Hirtengewalt ohne kirchliche Sendung ist in etlichen Bestimmungen des Kirchenrechts mit kirchlichen Strafen belegt (u.a. Kanones 2366, 2370 lit.a. b, 2394 CIC).
j. Fazit: Vor dem Weltende ist die Hierarchie der Kirche zusammengebrochen. Die Kirche ist nicht mehr sichtbar. Ihr fehlt tatsächlich das Merkmal der Einheit. Sie ist ein Gebilde, bestehend aus "Kleinstgemeinden" und "Messzentren" mit einzelnen Gläubigen und Priestern unterschiedlichen Weihegrades, letztere ohne ordentliche Hirtengewalt: ein Gebilde ohne Zusammenhang im Defektzustand - soweit die Tatsachen. 2. Wie erlangt sie die Einheit wieder?
a. Die Jurisdiktionshierarchie der Kirche muss wieder hergestellt werden! - Wer verkörpert die Hierarchie? - Der Papst und die mit ihm verbundenen Bischöfe samt den ihnen unterstellten Priestern! - Wie wird demnach die Hierarchie der Kirche wiederhergestellt? - Durch das Herbeischaffen eines Papstes! - Wie schafft man einen Papst herbei? - Durch eine kirchliche Wahl. - Wer darf an kirchlichen Wahlen nicht teilnehmen? - Laien (Kanon166 CIC: Verbot der Laieneinmischung), Häretiker und Apostaten. - Wer bleibt da als Wahlberechtigter? - Rechtgläubige, katholische Kleriker, Priester. b. Aber: nur Kardinäle dürfen den Papst wählen (Papst Pius XII., „Vacantis Apostolicae Sedis“, 8.12.1945, dort Ziffer 32,) - und die fehlen, denn die gesamte kirchliche Hierarchie existiert nicht mehr. Hoppla: Motiv des Gesetzgebers, Papst Pius XII., war es, ein geordnetes Wahlverfahren einschließlich der Vorherbestimmung der wählenden Personen bereitzustellen, damit die Wahl nicht durch sich sonst aufdrängende Streitfragen verzögert werde. Der Papst als Vikar Christi kann das Verfahren der Wahl eines Papstes für die Zukunft regeln. Er kann aber die im Sedisvakanzfall notwendige Wahl eines Papstes beim Fehlen von Kardinälen nicht vereiteln, anderenfalls würde er gegen göttliches Gebot verstoßen, wonach die streitende Kirche bei Vakanz einen Petrus-Nachfolger zu wählen hat. Eine solcher Verstoß ist kraft göttlicher Verheißung unmöglich: „Alles was du auf Erden binden wirst...“. Die Konklaveordnung setzt also stillschweigend das Vorhandensein von Kardinälen voraus, der Fall, dass Kardinalsämter und die gesamte Ämterhierarchie der Kirche erloschen sind, ist nicht geregelt. Es liegt insoweit ein regelungsbedürftiger, aber im geltenden Kirchenrecht nicht geregelter Sachverhalt vor, eine „Gesetzeslücke“. Diese ist in Kanon 20 CIC abgehandelt: „Man kann in einer solchen Lage sich auch an die allgemeinen Rechtsgrundsätze halten, muss aber auch die kanonische Billigkeit beachten.“ Das bedeutet: Göttliches Gebot ist die Wahl eines Papstes, wann immer der Stuhl Petri vakant ist. Da die zur Wahl Berufenen, Kardinäle, fehlen, müssen andere Personen ersatzweise die Wahl vornehmen, um Sinn und Zweck des göttlichen Gebots der unverzüglichen Wahl eines Papste im Sedisvakanzfall zu erfüllen und schweren Schaden von der nun hierarchielosen Kirche abzuwenden. c. Woher nehmen die Wählenden die kirchliche Sendung, einen Papst wählen zu dürfen? - Kanon 209 lit. b CIC bestimmt: „Eine Supplierung der Jurisdiktion (die Ergänzung der nicht vorhandenen Hirtengewalt also) im Rechtsbereich (tatsächlich- objektiv, von Rechts wegen) ... erfolgt durch die Kirche ...: b. ... wenn ein positiver, wirklich gut begründeter Zweifel bezüglich der Jurisdiktion vorliegt; dabei bleibt es gleich, ob der Zweifel sich auf die Rechtslage oder die Tatsachenfrage bezieht.“ Das muss erklärt werden: Ein „positiver Zweifel bezüglich der Jurisdiktion“ ist die Vermutung für das Vorliegen außerordentlicher, von der Kirche ergänzter Hirtengewalt in Kenntnis der Tatsache, dass ordentliche Hirtengewalt nicht vorhanden ist. Der „gut begründete positive Zweifel betreffend die Rechtslage“ ist sich zur Gewissheit verdichtende Vermutung für das Entstehen außerordentlicher, von der Kirche ergänzter Hirtengewalt trotz und wegen des Fehlens ordentlicher Jurisdiktion(sgewalt). Kanon 209 lit. b CIC ist seinem Wesen nach ein Notbehelf, um Schaden von der Kirche abzuwenden. Er greift genau dort, wo die Kirche selbst hier und jetzt die Ausübung der Jurisdiktionsgewalt mutmaßlich billigt oder fordert, andererseits aber einen Träger der Hirtengewalt nicht bereitstellen kann. Diese Notjurisdiktion verschafft wegen des akuten Bedürfnisses auf diesem außerordentlichen Wege die fehlende kirchliche Sendung. Die Supplierung, die Ergänzung der Hirtengewalt entsteht ihrer Natur nach immer nur dann von Fall zu Fall neu, wenn dafür ein „gut begründetes“ Bedürfnis vorliegt und ist nach Ausführung des betreffenden Jurisdiktionsaktes „verbraucht“, denn es wird nicht der Handelnde selbst dauerhaft mit Hirtengewalt ausgerüstet, sondern es wird nur die fehlende Jurisdiktionsgewalt ergänzt, die zur rechtmäßigen Ausführung der betreffenden Handlung benötigt wird. Auf unsere Lage der notwendigen Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie bezogen ist der „positive Zweifel“ i.S.d. Kanon 209 lit. b CIC deshalb eine überaus berechtigte, wohl begründete Annahme, weil für die Berechtigung zur Wahl eines Papstes zwingende Gründe stehen: Zweifelsfrei ist die Kirche notwendig. Zweifelsfrei ist die Kirche ihrem Wesen nach hierarchisch mit Petrus als oberstem Verweser der Kirche verfasst, zweifelsfrei muss daher die Hierarchie der Kirche wiederhergestellt und das Papstamt besetzt werden, zweifelsfrei muss daher ein Papst gewählt werden. Zweifelsfrei müssen daher die Konklaveteilnehmer kirchenrechtlich befugt handeln. d. Konklave, aber wie? - Das Kirchenrecht ist perfekt, es serviert die Lösung mundgerecht: Auch unter den gegenwärtigen Umständen muss die Wahl eines Papstes gemäß den Satzungen der Kirche ausgestaltet sein, die zu dem Zeitpunkt galten, zu dem die Kirche noch zweifelsfrei die katholische Kirche war, der Zeitpunkt, zu dem die kirchliche Hierarchie noch vollständig bestand, der Zeitpunkt genau vor Beginn der bis heute dauernden Vakanz: der Todestag des letzten Papstes Pius XII. am 9. Oktober 1958. e. Woher Ersatzkardinäle nehmen? - Wegen fehlender Kardinäle setzt die Lückenfüllung gem. Kanon 20 CIC ein: „Man kann in einer solchen Lage sich auch an die allgemeinen Rechtsgrundsätze halten, muss aber auch die kanonische Billigkeit beachten.“: Welche Anforderungen stellt das zum 9.10.1958 geltende Kirchenrecht an die Kardinäle? - „Bezüglich ihrer (Anmerkung des Verf.: der Kardinäle) Eigenschaften wird bestimmt, dass sie wenigstens die Priesterweihe haben.“ (Kanon 232 § 1 S. 2 CIC): Die Wiedererrichtung der kirchlichen Jurisdiktionshierarchie im Wege der Papstwahl ist allein die Aufgabe der Priester, denn „wenn Laien unter Beeinträchtigung der kanonischen Freiheit sich irgendwie in eine kirchliche Wahl einmischen, ist sie ohne weiteres ungültig.“ (Kanon 166 CIC) - „Die Kardinäle werden vom Papst aus der ganzen katholischen Welt frei ernannt.“ (Kanon 232 § 1 CIC): die für die Papstwahl bestimmten Wahlmänner müssen in Anwendung der Lückenfüllung gemäß Kanon 20 CIC aus der Kirche des gesamten Erdkreises entnommen werden. - Die Papstwahl muss „gültig“, „rechtmäßig“ sein (Kanones 219 CIC, 109 S. 3 CIC): die Wahlmänner müssen mit Ausnahme der fehlenden päpstlichen Sendung aus dem Kirchenrecht heraus zur Papstwahl berechtigt sein. Sie müssen als Wahlmänner der nächsten Papstwahl „berufen“, „gesendet“ sein, sonst fehlte den Wählenden die erforderliche „Sendung“, als „Not-Kardinäle“ wirken zu dürfen. Diese erlangen die Not-Kardinäle nur im Wege einer gültigen, d.h. rechtmäßigen kirchlichen Entsendung: Sie müssen von anderen dazu ausgewählt werden. Diese anderen üben als Nothelfer der Kirche eine sonst dem Papst vorbehaltene Tätigkeit aus, indem sie die Not-Kardinäle bestimmen. Diese Entsendung der Not-Kardinäle durch deren Auswahl ist ohne jeden Zweifel bereits Teil der Papstwahl, nämlich deren erster Akt. Auch hier gilt Kanon 166 CIC (Verbot der Laieneinmischung). f. Fazit: Alle Priester der katholischen Kirche haben die Auswahl der Not-Kardinäle vorzunehmen, nicht nur die mit der Vollgewalt des Priestertums ausgerüsteten Priester, die „Weihbischöfe“. Genauso wie den Priestern die ordentliche kirchliche Sendung fehlt, fehlt sie auch den "Weihbischöfen". Diese haben außer der höheren Weihestufe den „einfachen“ Priestern nichts voraus. Weil nun die Wahl der Not-Kardinäle keine Angelegenheit der priesterlich-sakramentalen Gewalt ist, sondern eine Angelegenheit des „Dürfens“, der kirchlichen Sendung, liegt die Verantwortung für die Wiederherstellung der Kirche in den Händen aller der Kirche zuzurechnenden Priester (einschließlich der „Weihbischöfe“). Auch diese Wahlmänner, die die Not-Kardinäle auswählen werden, handeln ebenso wie die Not-Kardinäle befugt, nämlich aus gemäß Kanon 209 lit. b CIC hergeleiteter Notjurisdiktion. Hier bleibt festzuhalten: Die Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie ist im Rahmen des geltenden Kirchenrechts ganz sicher möglich. Es ist weder Hexenwerk, noch bedarf es schweißtreibender jahrelanger Studien, um den Zustand der Kirche - und die Mittel zur Abhilfe - zu erkennen und zu benennen. Dreieinhalb DIN-A-4-Seiten reichen.
3. Ist damit das Vorhaben gescheitert, weil sich wohl kaum ein Priester an einer Papstwahl beteiligen wird?
Nun kommen wir endlich zum Kern der Sache: Wir alle kennen emsige Priester, "gültig geweiht" und "rechtgläubig", die mit ihrer "Pastoralarbeit" "den Glauben bewahren", die Apostasie abwehren und der katholischen Kirche dienen wollen. - Kennen Sie einen Priester, der mehr als einen Gedanken an die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Kirche verschwendet hätte, der sich deswegen auch nur ansatzweise mit dem Wesen der Kirche und dem Kirchenrecht befasst hätte, einen, der die Notwendigkeit einer Papstwahl nachdrücklich und fortwährend betont hätte? Einen, der sich nicht nur mit Worten, sondern sogar auch noch mit Taten für die Wiederherstellung der Kirche eingesetzt hätte?
Worin unterscheidet sich ein Religionsdiener der Lefebvre-Sekte oder der Sedesprivationisten von einem Geistlichen der Sedisvakantisten? - Der Lefebvrist und der Sedesprivationist hat schon seinen Papst, einen apostatischen zwar, dem er deshalb auch nicht folgt. Aber Papst ist nun mal Papst und die Kirche ist damit irrtumsbehaftetes Menschenwerk, Christi Ankündigung: "was immer du binden wirst" und die feierlich verkündete Lehre der Kirche auf dem Vatikanischen Konzil (1870/71) sind leeres Geschwätz - so meinen sie... Der Sedisvakantist überlegt im Stillen, er hat doch schon "seinen Bischof", braucht es da tatsächlich noch einen Papst?... Und worin gleichen sich beide? - Beide meinen, sie seien rechtgläubig-katholisch. Und worin unterscheiden sich beide wiederum? Die einen, die Lefebvre-Jünger und die Sedesprivationisten sind öffentliche Häretiker und Sektierer, die anderen, die Sedisvakantisten sind in Gefahr, es meiner Vermutung nach im Stillen zu sein - denn wie anders lässt sich ihre jahrzehntelange Untätigleit und ihr beredtes Schweigen erklären? Wie das? Allein die Sedisvakantisten sind es doch, die am unfehlbaren Papsttum und am wahren Glauben festhalten! Schön wäre es! Wer immer nur anklagend auf Konzils- wie Levebvre-Sekte zeigt nach der Devise: "Haltet den Dieb!" und immer nur davon redet, dass das Papsttum unfehlbar sei und die Kirche gemäß der Ankündigung Jesu Christi einen Papst als Stellvertreter Christi auf Erden benötige, der erweist sich kaum als glaubwürdig, wenn er über Jahrzehnte hinweg auf sein eigenes Unvermögen verweist und händeringend dieselben untätig in seinen Schoß legt, um scheinbar darauf zu warten, ob "der liebe Gott" doch "bitteschön irgendwann einmal" einen Papst vom Himmel regnen lassen möge... Das nennt der schlichte Laie: Gott den Dienst verweigern, IHN auf die Probe stellen, IHN herauszufordern, er möge gefälligst ein Wunder wirken, weil sie, die Fordernden, keine Lust und daher keine Zeit hätten, sich dieser Sache anzunehmen! Wer es hingegen ernst meint mit seiner Behauptung, das Papsttum sei Grundpfeiler der Kirche und wer für diese von Jesus Christus gestiftete Kirche steht, der wird gründlich, eher siebenmal als einmal nachsuchen, ob und wie der Kirche unter den gegenwärtigen widrigen Umständen ein Papst wieder beschafft werden kann. Und er wird nicht darauf aus sein, seine ins Blaue aufgestellte, falsche Behauptung, ein Papst sei derzeit unter gar keinen Umständen zu beschaffen, durch schlichte Untätigkeit zu untermauern - eine sich selbst erfüllende Prophezeiung: "Ich kann ja gar nicht, also will ich auch erst gar nicht wollen!" Wenn ihnen die Sache in irgendeiner Weise auch nur einigermaßen am Herzen gelegen hätte, hätten sie sich längst ernsthaft darum gekümmert! Sektierer scheinen beide Vertreter, weil sie die Natur, die Lehre und den Grundpfeiler der Kirche ignorieren: beide sind im Grunde genommen gar nicht an einem Papst der katholischen Kirche interessiert. Sie fühlen sich offensichtlich einer "Kirche" zugehörig, die auch ohne das wahre Papsttum leidlich auskommt. Und das genau ist das Merkmal einer jeden Sekte: Gemeinschaften, die sich allein für gottgefällig und sinnstiftend erachten - obwohl sie offen oder im Stillen gegen die Lehre Jesu Christi und seiner Kirche stehen. Die Levebvre-Gläubigen offen, die anderen eher im Stillen und sich vielleicht dieser Tatsache nicht bewusst! Das Abgleiten ins Sektierertum allerdings hat Konsequenzen: Frömmigkeit verkommt unversehens zu Frömmelei, Gottesdienst zu eigensinnigem Agieren: "Wir ziehen Unsere Sache durch, egal was Gott davon halten mag!"
"Gültig geweihte" Priester gibt es im Überfluss: bei den Griechisch-orthodoxen, bei den Russisch-orthdoxen, bei den Levebvre-Jüngern, bei den Altkatholiken, bei den Sedesprivationisten. - Und bei den Sedisvakantisten, sie alle mögen die Rubriken und die Vorschriften über die beim Gottesdienst zu verwendenden Paramente und Altartücher bis auf das i-Tüpfelchen peinlichst genau beachten, sie mögen Normalität inszenieren und sich selbst für erz-rechtgläubig halten, sie alle mögen sich noch so erzkatholisch gebärden wie sie wollen, den Nachweis der tatsächlichen Zugehörigkeit zur katholischen Kirche sind sie bislang schuldig geblieben! Bei allem Trennenden zwischen der "gültig geweihten, rechtgläubig gebliebenen Geistlichkeit" scheint sich dort ein übler Chorgeist, ein Wettbewerb eingeschlichen zu haben, bei den Alten, wie bei den Jungen, die in die Fußstapfen der Alten getreten sind: "Bezüglich der Restauration der Kirche unternehmen Wir nichts!" Sie tragen die Weltmeisterschaft im Mikado-Spielen unter sich aus: "Wer sich zuerst rührt, der ist ein Esel, der hat verloren!" -
Dieses Verhalten ist eine Riesen-Frechheit oder eine Riesen-Dummheit! Es gibt eine Form der Untätigkeit, die in ihrem wahren Kern den Verrat an der Sache in sich birgt! All die "armen, frommen, treu gebliebenen, gültig geweihten" Priester und "Bischöfe" verkennen den tödlichen Unterschied zwischen gottergeben-fromm und kaltherzig- gleichgültig - oder sie ignorieren ihn. Gott ergeben fügt sich der in die Verhältnisse, der sie nicht ändern kann oder nicht ändern darf. Kaltherzig-gleichgültig wendet der sich ab, dem die Verpflichtung zum Eingreifen auferlegt ist - und der dennoch untätig bleibt! Was sie betreiben, das ist Hochverrat durch Unterlassen! Es ist eine tieftraurige Maskerade, wenn sich "rechtgläubige" "Bischöfe" aller Welt mit einer weinroten Schärpe um den Leib als Bischöfe präsentieren mit der dahinterstehenden Botschaft: "Seht her, ich bin Bischof der katholischen Kirche, seid also beruhigt, die Hierarchie der Kirche ist ja intakt geblieben, solange es noch Bischöfe gibt! Außer der Pastoral, die wir ja so emsig betreiben, gibt es nichts zu tun!" - Der Büßerstrick eines Dominikaners wäre die allein angemessene Präsentation.
Die Zeiten der diskreten Rücksichtnahme auf die "armen, frommen, treu gebliebenen, gültig geweihten" Priester, denen man doch nicht abverlangen dürfe, bis drei zählen zu müssen, sind vorbei! - Sie müssen jetzt liefern: entweder sind sie Diener der katholischen Kirche oder sie sind es nicht! Ja, es trifft zu: die Wiederherstellung der Einheit der Kirche scheitert allein an fehlenden Priestern der katholischen Kirche - ich sehe keinen, der sich als solcher zu erkennen gäbe! Und wenn ein winziges Häuflein dieser selbsternannten Mikado-Spieler doch noch einmal zur Vernunft gebracht worden sein wird, dann wird es so ablaufen, dass die "frommen, gültig geweihten" Priester, die nicht katholisch sind, zuhause bleiben und auf die "irren" katholisch gewordenen Priester, die nicht zuhause bleiben, schimpfen und auf sie herabspötteln. Das unansehnliche Häuflein der mittlerweile Aufgewachten wird sich unterdessen aufraffen und Notkardinäle wählen, die ihrerseits den Papst wählen. Und - schwupps - ist die Suche nach der verlorenen Einheit der Kirche beendet: Die der von Jesus Christus gestifteten Kirche Zugehörigen, die reingehören, sind eingetreten, unter dem Stellvertreter Jesu Christi vereint, den sie mehrheitlich gewählt haben. Die anderen, die sich katholisch wähnen, die schon ihre "Kirche" (die Konzilssekte) und ihren "Papst" oder ihren "halben Papst" (der Konzilssekte) haben oder die im Stillen gar keinen Papst über sich haben wollen, sind endlich für alle Welt erkennbar genau dort geblieben, wo sie hingehören: draußen, die Verhältnisse sind vollständig geklärt. - Damals, kurz nach der Zeitenwende stand nahe bei Jerusalem das stolze Exemplar eines Feigenbaums, der sich Jahr für Jahr in seinem herrlichen grünen Blattwerk präsentierte. Verdorrt ist er, umgehauen und ins Feuer geworfen wurde er. Der HERR hat ihn seiner fehlenden Früchte wegen verflucht.
Diese Zeilen sind nicht das Ergebnis eines spontanen Unmutsausbruchs, sondern die Sache hat ihre Entwicklung: bereits vor Jahr(en) und Tag habe ich etwa 20 deutschsprachige Geistliche, die ich für rechtgläubig halte, persönlich angeschrieben und auf die Möglichkeit und die Notwendigkeit einer Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie im Wege der Papstwahl hingewiesen. Einige Priester habe ich wiederholt auf diese Angelegenheit angesprochen. Ein Priester hat gelegentlich geäußert, ich läge ja richtig, aber was könne er als Einzelner da ausrichten? - Wir nutzen weder den Geistlichen, nach uns, sondern schaden ihnen, uns und der Kirche, wenn wir sie nicht deutlich und wiederholt auf diese Fehlhaltung hinweisen. Mit jedem weiteren Tag, den sie in Untätigkeit verharren, entfernen sie sich unmerklich weiter weg von der Kirche hin in eigene religiöse Gemeinschaften, die deshalb gegen die Kirche stehen. Auch unter den scheinbar Jesus Christrus und seiner Kirche Treugebliebenen muss noch die Scheidung der Geister erfolgen.
|