Die Familie
von
Papst Pius XII.
IN DER ORDNUNG DER NATUR gibt es unter den gesellschaftlichen
Einrichtungen keine, die der Kirche mehr am Herzen läge als die
Familie. Christus hat die Ehe, die gleichsam ihre Wurzel ist, zur Würde
des Sakrarnents erhoben. Die Familie hat in der Kirche immer
Verteidigung, Schutz und Stütze gefunden für alles, was ihre unver
letzlichen Rechte, ihre Freiheit, die Ausübung ihrer hohen Aufgabe
angeht.
Wir haben oft und bei den verschiedensten Gelegenheiten zu gunsten der
christlichen Familie ge-sprochen, und in den meisten Fällen, um ihr zu
Hilfe zu kommen und andere zu ihrer Hilfe aufzurufen, um sie aus den
schwersten Bedrängnissen zu retten; vor allem, um ihr im Unheil des
Krieges beizustehen. Die Schäden, die der erste Weltkrieg verursacht
hatte, waren noch längst nicht wieder gutgemacht, als der zweite, noch
furchtbarere Weltbrand sie auf die äußerste Spitze trieb. Langer Zeit
und vieler Mühe der Menschen und noch mehr des göttlichen Beistandes
wird es bedürfen, bevor die tiefen Wunden, die diese beiden Kriege der
Familie geschlagen haben, anfangen werden zu vernarben.
Ein anderes Übel, das zum Teil auch den verheerenden Kriegen
zuzuschreiben ist, außerdem aber eine Folge der Übervölkerung, ist die
Wohnungskrise. Alle, die sich mühen, ihr abzuhelfen, Gesetzgeber,
Staatsmänner, Mitglieder sozialer Organisationen, erfüllen, sei es auch
nur mittelbar, ein Apostolat von hervorragendem Wert.
Das gleiche gilt für den Kampf gegen die Geißel der Arbeitslosigkeit
und für die Einführung eines ausreichenden Familienlohnes, damit die
Mutter nicht gezwungen sei, wie es allzuoft der Fall ist, Arbeit
außerhalb des Hauses zu suchen, sondern sich dem Gatten und den Kindern
widmen kann. Für die Schule und die religiöse Erziehung zu arbeiten:
auch das ist ein wertvoller Beitrag zum Wohl der Familie. Es begünstigt
in ihr eine gesunde Natürlichkeit und Einfachheit, stärkt die
religiösen Überzeugungen und entfaltet um sie den Glanz christlicher
Reinheit, die sie von den zerstörenden äußeren Einflüssen und von allen
krankhaften Erregungen befreit, die im Gemüt des Heranwachsenden
ungeordnete Leidenschaften erwecken.
Die Familie Zuchtstätte von "Menschenmaterial"?
Aber es gibt ein noch tieferes Elend, vor dem die Familie bewahrt
werden muß, nämlich die erniedri-gende Knechtschaft, auf die sie eine
Geistesrichtung einschränkt, die danach trachtet, aus der Familie
nichts weiter als einen Organismus im Dienste der Gesellschaft zu
machen, um dieser eine hinreichende Masse von "Menschenmaterial" zu
liefern.
Freilich bedroht noch eine andere Gefahr die Familie und nicht erst
seit gestern, sondern seit langer Zeit, eine Gefahr, die aber jetzt
zusehends wächst und verhängnisvoll für sie werden kann, weil sie die
Familie in ihrem Keim angreift. Wir meinen die Umwälzung der ehelichen
Moral in ihrem ganzen Umfang.
Wir haben im Lauf der letzten Jahre jede Gelegenheit benutzt, den einen
oder anderen Punkt dieser Moral darzulegen, und erst kürzlich, um sie
in ihrer Gesamtheit aufzuzeigen. Dabei widerlegten Wir nicht nur die
Irrtümer, die sie verderben, sondern zeigten auch positiv den Sinn, die
Aufgabe, die Wichtigkeit, den Wert dieser Moral für das Glück der
Gatten, der Kinder und der ganzen Familie, für die Festigkeit und das
höhere Wohl der Gesellschaft vom häuslichen Herd bis zum Staat und zur
Kirche.
Im Mittelpunkt dieser Lehre erschien die Ehe als eine Einrichtung im
Dienste des Lebens. In engstem Zusammenhang mit diesem Grundsatz haben
Wir - nach der Lehre der Kirche - die Lehre erläutert, die eines der
Hauptfundamente nicht nur der Ehemoral, sondern der Gesellschaftsmoral
überhaupt ist: daß nämlich der unmittelbare Anschlag auf das
unschuldige Menschenleben als Mittel zum Zweck - im vorliegenden Fall
zu dem Zweck, ein anderes Leben zu retten - verboten ist.
Welches der Leben ist wertvoller?
Das unschuldige Menschenleben, in welcher Lage es sich auch befinden
mag, ist vom ersten Augen-blick seiner Existenz an jedem unmittelbaren,
gewollten Angriff entzogen. Das ist ein grundlegendes Recht der
menschlichen Person, das in der christlichen Auffassung des Lebens eine
allgemeine Bedeutung hat. Es gilt ebenso für das noch im Mutterschoß
verborgene Leben, wie für das bereits aus ihm hervorgetretene, ebenso
gegen den direkten Abortus wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor,
während und nach der Geburt. So begründet auch die Unterscheidung
zwischen den verschiedenen Momenten in der Entwicklung des geborenen
und des noch ungeborenen Lebens für das profane und das kirchliche
Recht und hinsichtlich einiger zivil- und strafrechtlicher Folgen sein
kann, nach dem Sittengesetz handelt es sich in all diesen Fällen um
einen unerlaubten Anschlag auf das unverletzliche Menschenleben.
Dieser Grundsatz gilt für das Leben des Kindes wie für das der Mutter.
Niemals und in keinem Falle hat die Kirche gelehrt, daß das Leben des
Kindes vor dem Leben der Mutter den Vorrang haben müsse. Es ist irrig,
die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des
Kindes oder das Leben der Mutter. Nein. Weder das Leben der Mutter noch
das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung
ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine
Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu
retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.
Es ist eines der schönsten und idealsten Ziele der Medizin, immer neue
Wege zu suchen, um das Leben beider zu sichern. Wenn trotz aller
Fortschritte der Wissenschaft immer Fälle bleiben und auch in Zukunft
bleiben werden, in denen man mit dem Tod der Mutter rechnen muß, sofern
diese das Leben, das sie in sich trägt, bis zur Geburt bringen und
nicht in Verletzung des göttlichen Gebots "Du sollst nicht töten!"
vernichten will, so bleibt dem Menschen nichts anderes übrig, als sich
bis zum letzten Augenblick zu bemühen, zu helfen und zu retten und
sich, wenn es sein muß, in Ehrfurcht den Gesetzen der Natur und dem
Walten der göttlichen Vorsehung zu beugen.
Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter
Aber - so wendet man ein - das Leben der Mutter, vor allem der Mutter
einer kinderreichen Familie, ist von unvergleichlich höherem Wert als
das Leben eines ungeborenen Kindes. Die Anwendung der Theorie von der
Abwägung der Werte auf den Fall, der uns hier beschäftigt, hat bereits
Aufnahme in die juristischen Diskussionen gefunden.
Die Antwort auf diese peinigende Frage ist nicht schwer. Die
Unverletzlichkeit des Lebens eines Unschuldigen hängt nicht von seinem
größeren oder geringeren Wert ab. Schon vor mehr als zehn Jahren hat
die Kirche ausdrücklich die Tötung des "als wertlos erachteten Lebens"
verurteilt. Wer die traurigen Vorgänge kennt, die diese Verurteilung
heraufforderten, wer die verhängnisvollen Folgen abzuschätzen weiß, die
eintreten würden, wenn man die Unantastbarkeit des unschuldigen Lebens
nach seinem Wert bemessen wollte, der weiß die Gründe wohl zu würdigen,
die zu dieser Maßregel geführt haben.
Im übrigen, wer kann mit Sicherheit beurteilen, welches der beiden
Leben in Wahrheit wertvoller ist? Wer kann wissen, welchen Weg das Kind
gehen wird und welche Höhe des Wirkens und der Vollkommenheit es
erreichen kann? Hier vergleicht man zwei Größen miteinander, von denen
eine völlig unbekannt ist.
Wir haben mit Vorbedacht immer die Worte "direkter Anschlag auf das
Leben des Unschuldigen", "direkte Tötung" gebraucht. Denn wenn zum
Beispiel die Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter - unabhängig von
ihrer Schwangerschaft - dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine
andere therapeutische Maßnahme erforderte, die als in keiner Weise
gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Begleiterscheinung den
Tod des Fötusses zur Folge hätte, so könnte dies nicht ein direkter
Anschlag auf das unschuldige Leben genannt werden. Unter solchen
Bedingungen kann die Operation erlaubt sein, ebenso wie andere
medizinische Eingriffe, vorausgesetzt, daß es sich um ein Gut von hohem
Werte handelt, wie es das Leben ist, und daß es nicht möglich ist, die
Operation bis nach der Geburt des Kindes aufzuschieben oder ein anderes
wirksames Heilmittel zu verwenden. Da es also die erste
Aufgabe der Ehe ist, dem Leben zu dienen, richtet sich Unsere größte
Freude und Unsere väterliche Dankbarkeit an jene großherzigen Eheleute,
die aus Liebe zu Gott und im Vertrauen auf ihn, mutig eine kinderreiche
Familie aufziehen.
Erlaubte Regulierung der Nachkommenschaft?
Andererseits weiß die Kirche die wirklichen Schwierigkeiten des
Ehelebens in unseren Tagen mit Teilnahme und Verständnis zu betrachten.
Daher haben Wir die Rechtmäßigkeit und zugleich die - in Wahrheit sehr
weiten - Grenzen einer Regulierung der Nachkommenschaft ausgesprochen,
die, im Gegensatz zur sogenannten "Geburtenkontrolle", mit dem Gesetz
Gottes vereinbar ist. Man kann sogar hoffen - aber auf diesem Gebiet
überläßt die Kirche natürlicherweise der medizinischen Wissenschaft das
Urteil -, daß es dieser gelingt, jener erlaubten Methode eine
hinreichend sichere Basis zu geben, und die jüngsten Nachrichten
scheinen eine solche Hoffnung zu bestätigen.
Um im übrigen die vielfachen Prüfungen des Ehelebens zu bestehen, sind
vor allem der lebendige Glaube eine Hilfe wie auch der Empfang der
Sakramente, aus denen Ströme von Kraft hervorbrechen, von deren Wirkung
sich jene, die außerhalb der Kirche leben, schwerlich eine klare
Vorstellung machen können. 1)
***
Anmerkung:
1) Aus der Ansprache an den Kongreß "Front der Familie", 27. November 1951
(zitiert nach: Chinigo, Michael: "Der Papst sagt - Lehren Pius' XII." Frankfurt a.M., 1955, S. 36-40)
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