IN DAS GEWERBE DES NÄCHSTEN EINGREIFEN
von
Theologieprofessor Dr.P.Severin M.Grill
"Die Presse" (Wien) berichtete am 9.VI.1971: "Mit dem Segen der Kirche
wird die Strafbarkeit der Homosexualität unter Erwachsenen ebenso
abgeschafft wie der Paragraph Ehestörung; und auch die Strafbarkeit des
Ehebruchs mag reformbedürftig sein, räumte der Episkopat ein. "Wenn dem
wirklich so ist, so haben die Bischöfe Österreichs zwei biblische
Gebote übersehen, welche diesen freiheitlichen Standpunkt unmöglich
machen. Lv 18,22 heißt es: "Du sollst nicht bei Knaben liegen wie bei
einem Weibe, denn das ist ein Greuel." 1 Kor 6,9: "Ehebrecher,
Weichlinge und Knabenschänder können das Reich Gottes nicht erwerben"
Röm 1,26: "Frauen haben den natürlichen Gebrauch in einen unnatürlichen
verändert, desgleichen auch die Männer den natürlichen Gebrauch des
Weibes verlassen, haben sich gegenseitig erhitzt und Mann mit Mann
Schande getrieben." Dazu bemerkt der hl.Johannes Chrysostomus: "Alle
Leidenschaften sind schändlich, am meisten aber die Gier von Männern
nach Männern. Sie schänden die Natur und treten die Gesetze mit Füßen."
Die Stratbarkeit der Ehestörung geht auf das Verbot des hl.Paulus in 1
Thess 4,6 zurück. Die Stelle wird freilich oft mißverstanden und auf
Unehrlichkeit im Geschäftsleben bezogen. Aber es ist auffällig, daß in
der Perikope von der Reinerhaltung der Ehe 1 Thess 4,1-8 plötzlich in
dem einheitlichen Kontext von der Übervorteilung im Handel die Rede
sein soll. Der syrische Text liest: "Seid nicht wolllüstig darauf aus,
(das Gesetz) zu übertreten und einander unrecht zu tun in dieser Sache
(=sbutho)." Der Ausdruck "Sache" bedeutet hier im engeren Sinn
"Ehesache". Hieronymus weist in seinem Danielkommentar bei Dn 6,9
darauf hin, daß jüdische Exegeten aus dem Worte "sbutho" schlossen,
Daniels Feinde suchten diesen eines Eheskandals zu beschuldigen, fanden
aber nichts dergleichen.1) Der Exeget Acha ben Chanina: "Ein Frommer
ist der, der nicht vom Verdienst seiner Ahnen zehrt, der nicht
hochmütig einhergeht und in das Gewerbe seines Nächsten nicht störend
eingreift, d.h. dem zu meidenden Weibe nicht nahekommt. 2)" In der
Anonymen Chronik (syrisch) erscheint das Wort sbutho in derselben
Bedeutung: "Herodes befürchtete, daß diese Ehesache (mit der Herodias)
zu einem Aufstand führen könnte". Sbutho dabschauthphutho gebraucht
Aphraat für "Eheangelegenheit" 3).
Homosexualität und Ehestörung sind in der Heiligen Schrift mit aller
Deutlichkeit verboten. Hier handelt es sich um göttliche Gesetze,
welche durch ein menschliches Gesetz nicht abgeschafft werden können.
Anmerkungen:
1) Hieronymus PL 25, 525
2) W.Bacher: "Die Agada der palästinensischen Amoräer, III., Straßburg 1899, S.544.
3) Chronicon Anonymum, Ed. J.Chabot, Louvain 1953, S.95, Patrologia Syriaca, Parisiis 1894, T.1, p.829
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