Jugend ohne Drogen
- Nein zur Ausweitung der Heroinabgabe -
Info-Bulletin vom Mai 1999 des Schweizer Verein "Jugend ohne Drogen"
Mit einem dringlichen Bundesbeschluss wollte der Bundesrat auf die
Schnelle die Ausweitung der Heroinabgabe und ihre gesetzliche
Verankerung durchsetzen - obwohl eine neutrale Beurteilung der Fakten
klar dagegen spricht. Nur durch ein Referendum wurde es möglich, dass
die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 13. Juni eine Kurskorrektur
erreichen konnten. In diesem Bulletin bieten wir genaue Informationen
über die Hintergründe des Problems.
Bilanz der Heroinversuche
Im Januar 1994 begann in unserem Land unter dem Motto
"wissenschaftlicher Versuch" die staatliche Heroinabgabe an Süchtige.
Sie wurde damals mit der Begründung eingeführt, dass nur
Schwerstabhängige Heroin erhielten und oberstes Ziel die
Drogenabstinenz sei. Schwerstabhängig seien Personen, die seit vielen
Jahren drogensüchtig, gesundheitlich sehr angeschlagen und
gesellschaftlich ausgegrenzt seien. Sie würden nur in den Versuch
aufgenommen, wenn mehrere Entzugs- und Therapieversuche zuvor
gescheitert seien. Im offiziellen Abschlussbericht der
Forschungsbeauftragten (Juli 1997) kann man jedoch nachlesen:
Kaum Schwerstabhängige im Heroinprogramm
Schwer drogenabhängig?
- 14% der Versuchsteilnehmer haben bei Eintritt in die Versuche nur
gelegentlich und 4% überhaupt kein (!) Heroin konsumiert. Diese
Menschen ( 186 von 1035 Teilnehmern) sind also erst durch die
staatliche Drogenabgabe in eine schwere Heroinabhängigkeit mit täglich
dreimaligem Konsum geführt worden.
Zugang nur dann, wenn alle anderen Therapien versagt haben?
- Tatsächlich waren 49% noch nie in einer stationären Therapie und
weitere 25% erst einmal. 11% hatten sogar noch nie einen körperlichen
Entzug unternommen. 61% wurden direkt aus einem Methadonprogramm - das
sie eigentlich vom Konsum des nur kurzzeitig wirkenden Heroins erlösen
sollte - herausgeholt, damit man ihnen wieder drei bis vier Mal täglich
Heroin abgeben konnte.
Gesundheitlich sehr angeschlagen?
- Tatsächlich waren bei Eintritt 79% in einem guten bis sehr guten
Gesundheitszustand, 60% in einem guten bis sehr guten psychischen
Zustand, nur bei 2% haben die Untersucher einen sehr schlechten Zustand
festgestellt. Bei 80% war auch der Ernährungszustand gut bis sehr gut.
Gesellschaftlich ausgegrenzt?
- Tatsache ist, dass 51% der Versuchsteilnehmer bei Eintritt über eine
stabile Wohnsituation verfügten, 58% regulär oder temporär angestellt
waren und 41% keine oder nur minimale Schulden hatten.
Diese offiziell publizierten Fakten zeigen, dass die politisch
Verantwortlichen diese Heroinabgabeexperimente um jeden Preis
durchsetzen wollten. Menschen, die noch kaum jeden Ausstieg aus ihrer
Sucht versucht hatten, wurden durch ihre Aufnahme in die
Versuchsprogramme erst recht in eine massive Abhängigkeit
hineingetrieben. Die notleidenden Menschen scheinen so nur noch Mittel
zum Zweck zu sein, um mit dem Durchsetzen einer staatlichen
Heroinabgabe die natürliche Abwehr gegen Rauschgifte in der Bevölkerung
zu durchbrechen.
Den Süchtigen selbst wurde durch diese Programme in keiner Weise der Weg aus der Sucht erleichtert:
Abstinenzziel kläglich gescheitert
Nach Angaben des Forschungsbeauftragten, Professor Ambros Uchtenhagen,
haben bis März 1999 - also mehr als 5 Jahre nach Beginn der Versuche -
einzig 8,8% oder 134 Personen der 1522 Teilnehmer eine
Abstinenzbehandlung begonnen. Ob sich auch nur eine dieser Personen in
der Zwischenzeit ganz von ihrer Drogensucht lösen konnte, ist der
Öffentlichkeit noch nicht mitgeteilt worden!
Internationale Experten: Heroinversuche gescheitert!
Die Resultate der Schweizer Heroinprojekte sind wissenschaftlich und
medizinisch nicht haltbar! Der Suchtstoffkontrollrat der UNO (INCB) rät
deshalb in seiner Pressemitteilung vom 19. Mai anderen Ländern
weiterhin eindringlich davon ab, mit Heroinabgabe zu beginnen. Auch die
Generaldirektion der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält fest, es
habe nicht belegt werden können, dass Heroin zur Verbesserung des
körperlichen und sozialen Gesundheitszustandes beim Abhängigen führt.
Angesichts der vernichtenden Resultate aus dem Bericht der unabhängigen
Expertengruppe, die die Schweizer Heroinversuche für die WHO zu
beurteilen hatte, sieht der INCB keinen Grund, seine bereits mehrfach
geäusserten Einwände gegen die Schweizer Heroinprojekte und die
Heroinabgabe im allgemeinen aufzugeben. Der INCB verweist auch auf die
relevanten internationalen Resolutionen der WHO und der Vereinten
Nationen und auf die UN-Kommission gegen Drogenmissbrauch, die 1995 die
Regierungen der Welt eindringlich aufgefordert hat, jegliche Verwendung
von Heroin beim Menschen zu verbieten.
Wissenschaftliche Kriterien und therapeutischer Auftrag nicht erfüllt
Der Bericht der WHO-Expertengruppe wurde Mitte April vom Bundesamt für
Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Er enthält wenig Schmeichelhaftes für
das BAG und die Schweizer Forschungsbeauftragten. Die meisten der
bisherigen Kritikpunkte der Gegner der Heroinabgabe werden nun von
unabhängiger und kompetenter Seite bestätigt.
Einige der Kritikpunkte aus dem Bericht in Kurzform:
- Die Heroinabgabe kann nicht als wissenschaftlich anerkannte therapeutische Alternative für Heroinabhängige betrachtet werden.
- Die Forschungsverantwortlichen wollten eigentlich untersuchen, ob die
Heroinabgabe die Gesamtsituation der Süchtigen verbessert. Das Fehlen
von Kontrollgruppen und die Versuchsanlage waren jedoch nicht dazu
geeignet, diesen Sachverhalt zu untersuchen.
- Es kann nicht belegt werden, dass die eingetretenen Verbesserungen im
gesundheitlichen und sozialen Bereich auf die Abgabe von Heroin
zurückzuführen sind.
- Die Schweiz wird aufgefordert, den Zugang zur Abstinenztherapie und zu gut geführten Methadonbehandlungen zu erleichtern.
- Eine hohe "Haltequote" der Süchtigen im Heroinprogramm belegt keineswegs die Notwendigkeit der Heroinversuche.
- Die Versuchskriterien widersprechen krass dem anerkannten wissenschaftlichen Standard einer kontrollierten Studie.
- Die Schweizer Forschungsbeauftragten behaupteten, dass die
Kriminalitätsrate auch nach dem Ausstieg aus dem Heroinversuch niedrig
bleibt. Dazu haben sie jedoch keine Daten
vorgelegt.
- Auch die Behauptung, dass der Nebenkonsum von anderen Rauschgiften
zurückgegangen sei, ist nicht belegt. Es sind kaum Urintests
durchgeführt worden, mit denen die angeführte Reduktion des Konsums
illegaler Drogen hätten belegt werden können.
Zur Abstimmungsvorlage
Der am 13.Juni zur Abstimmung gelangende "Bundesbeschluss über die
ärztliche Verschreibung von Heroin" und die dazugehörende
bundesrätliche Verordnung weisen dem BAG eine unermessliche Machtfülle
zu. Sie verfolgen im wesentlichen folgende vier Ziele:
1. Durch den Verzicht auf eine Beschränkung der Abgabeplätze wird die Erhöhung der Teilnehmer-zahl auf Tausende möglich.
2. Die Möglichkeit des Anbaus von Schlafmohn zur Herstellung von Schweizer Heroin wird gesetzlich verankert.
3. Die Aufnahmebedingungen für Süchtige in die Heroinabgabe werden aufgeweicht.
4. Die Überführung der Heroinabgabe vom Versuchsstadium in ein
langfristiges medizinalisiertes Behandlungsprogramm, bei dem die
Krankenkassen (d.h. wir Versicherten und Prämienzahler) gezwungen
wären, diese "Therapie der zweiten Wahl" als Pflichtleistung zu
übernehmen.
Zu den Zielen im einzelnen:
1. Unbegrenzte Anzahl der Teilnehmer!
Schauen wir zurück: Bei Beginn der Versuche im Januar 1994 waren vom
Bundesrat 250 Plätze bewilligt. Im Verlauf des Jahres 1995 wurde der
Versuch auf 500 und wenig später auf 800 Plätze erweitert. Dieses Jahr
sind 1050 Plätze bewilligt, von denen 860 besetzt sind.
Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und das BAG teilen mit, dass es in der
Schweiz rund 30 000 Drogenabhängige gebe. "Maximal ein Zehntel" davon
seien "Schwerstsüchtige", die in den Genuss der Heroinabgabe kommen
könnten. In verschiedenen neueren Publikationen (J. Estermann, B.
Kraushaar) werden jedoch Zahlen zwischen 50 000 bis 60 000 angeführt,
was bei "einem Zehntel Schwerstsüchtige" die mögliche Anzahl der
Heroinbezüger bereits auf 5000 bis 6000 hochschnellen liesse. Führende
Vertreter des Verbands Sucht und Drogenfachleute Deutschschweiz (VSD)
forderten bereits 8000 bis 9000 Plätze. Wenn man dabei berücksichtigt,
dass der VSD ein bevorzugter Partner des BAG ist, kann man davon
ausgehen, dass dessen Empfehlungen früher oder später berücksichtigt
werden. Aus Erfahrung klug geworden, halten wir auch folgendes fest:
1979 gab es 728 Methadonbezüger; 1986 waren es 1303 Personen, die immer
noch unter klar formulierten und anspruchsvollen Aufnahmebedingungen an
diesen Substitutionsprogrammen teilnehmen konnten.1991 jedoch waren es
bereits 9700 und 1997 waren es gemäss Angaben des BAG 15382, also
bereits mehr als die Hälfte aller Heroin- und Kokainabhängigen der
Schweiz, wenn wir uns auf die von Bundespräsidentin Dreifuss angeführte
Gesamtzahl stützen. Wer übernimmt die Garantie, dass wir mit der
Heroinabgabe in wenigen Jahren nicht gleichweit sind? - Sind nicht
schon alle Vorbedingungen dazu erfüllt?
2. Freipass zur Heroinproduktion in der Schweiz!
Seit mehreren Jahren evaluiert das BAG den Anbau von Schlafmohn in der
Schweiz. Im BAG-Bulletin vom 30.1.95 werden entsprechende Überlegungen
unter dem Titel "Beschaffung von Heroin stösst auf Schwierigkeiten"
detailliert dargestellt. In einer sonntäglichen Boulevardzeitung vom
27.9.98 wurden diese Pläne unter der Schlagzeile "Dreifuss will Heroin
anbauen - auch bei uns! Schweiz ideal für Schlafmohn" öffentlich
gemacht. Als Antwort auf die begründeten Bedenken des Waadtländer
Ständerates und Arztes Eric Rochat im Hinblick auf die Verankerung der
Begriffe "Anbau" und "Herstellung" von Heroin im Bundesbeschluss
antwortete Bundesrätin Dreifuss in der Ständeratsdebatte vom 24.6.98
unter anderem folgendes: "Es geht einzig darum, die wenigen Gramm zu
produzieren, die benötigt werden, um diese Behandlungen durchzuführen,
es geht um nichts anderes", und weiter "Wir müssen verhindern, dass wir
zum Spielball politischer Verände-rungen in den Heroin-exportierenden
Ländern werden". Auch dies wieder ein Beispiel für die irreführende
Informationspolitik des BAG und des Departements Dreifuss: Tatsächlich
hat die Schweiz allein für 1999 von einem chemischen Unternehmen im
schottischen Edinburgh 320 kg reines Heroin bezogen. Nach Annahme des
Bundesbeschlusses und bei der erwarteten Teilnehmerzahl von 3000 werden
somit über 1000 kg reines Heroin beschafft werden müssen! - "Wenige
Gramm"?
3. Aufnahmebedingungen aufgeweicht!
Erinnern wir uns auch hier: Die Zustimmung zur Heroinabgabe wurde vor
allem durch das Argument erreicht, dass die "nicht mehr therapierbaren
Schwerstsüchtigen", die "sonst aussichtslosen Fälle" so noch einen
Rettungsanker erhalten würden. Das Mitgefühl der Bevölkerung wurde
bewusst missbraucht. Tatsächlich zeigen die oben erwähnten Fakten, dass
in der Praxis sogar Menschen Heroin erhalten haben, die vorher noch gar
keins konsumiert hatten! Wozu? Mit welchem Ziel? Um die Ausweitung der
Heroinabgabe zu rechtfertigen, verweist das BAG gerne auf weitere
Länder, die beabsichtigen, "Versuche nach dem Schweizer Modell"
durchzuführen. Müsste das BAG diese Länder nicht vielmehr über das
Scheitern dieses Modells informieren, damit dort nicht der gleiche
Irrweg eingeschlagen wird? Bisher sind die Niederlande das einzige
Land, das mit einer Heroinabgabe an 50 Personen begonnen hat. Während
dort u.a. als Aufnahmekriterien ein Mindestalter von 23 Jahren und ein
nachweislicher täglicher Konsum über 5 Jahre festgelegt wurden, können
in der Schweiz Teilnehmer bereits nach 2 Jahren Drogenkonsum, ohne
nähere Abklärung ihrer Abhängigkeit, in die Heroinabgabe aufgenommen
werden. Durch den Bundesbeschluss soll künftig sogar das Mindestalter
von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
4. Heroinabgabe als "therapeutische" Dauerbehandlung!
In der Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss wird mitgeteilt,
dass das BAG bereits die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um das
weltweit geächtete Rauschgift Heroin bei der Interkantonalen
Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) als Medikament registrieren zu
lassen. Allein dafür werden 1,5 Millionen Franken aufgewendet. Falls
die Eidgenössische Kommission für Allgemeine Leistungen Heroin als
"wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" anerkennt, will das
Departement des Innern den Krankenversicherern die Heroinabgabe als
obligatorische Leistung auferlegen. Die Krankenkassen wären dann
gezwungen, die anfallenden Kosten von 60 bis 200 Millionen Franken - je
nach Teilnehmerzahl - zu übernehmen, was unweigerlich zu weiteren
Prämienerhöhungen führen würde. Nach offiziellen Berechnungen belaufen
sich die direkten und indirekten Kosten z. B. für die Heroinabgabe im
Genfer Projekt auf rund 100 Fr. pro Tag und Teilnehmer! Rechnen Sie
selbst! Halten wir fest: Dieser weitere Schritt in Richtung einer
De-facto-Legalisierung von Heroin steht in flagrantem Widerspruch zu
den Schlussfolgerungen des bereits erwähnten WHO-Expertenberichts.
Abstinenzorientierte Therapie - Ein erfolgreicher Weg aus der Sucht -
Die beschriebenen Entwicklungen werden - falls der Bundesbeschluss
nicht zurückgewiesen wird - unweigerlich die Motivation und Einstellung
von Drogenabhängigen weiter schwächen, sich auf eine
abstinenzorientierte stationäre Therapie einzulassen. Gekoppelt mit der
bereits durchgeführten weitgehenden Streichung bisheriger
Bundessubventionen könnte dies über kurz oder lang die Schliessung
vieler solcher Therapieeinrichtungen bedeuten. Dies darf nicht
geschehen, denn Drogensucht ist keineswegs ein unabänderliches
Schicksal, dem der Betroffene hilflos ausgeliefert bleiben muss!
Abstinenzorientierte Therapie rettet Leben
Abstinenzorientierte Therapien haben in der Schweiz und auf der ganzen
Welt vielen Tausenden von jungen Menschen das Leben gerettet und ihnen
einen Weg aufgezeigt, wie sie ihr Leben ohne die zerstörerische
Abhängigkeit von Rauschgiften sinnvoll gestalten können. Wirkliche und
dauerhafte Hilfe erhalten Drogensüchtige in den auf Abstinenz
basierenden therapeutischen Einrichtungen. So verschieden der
weltanschauliche Hintergrund der einzelnen Institutionen auch sein mag,
sie sind alle getragen von jahrelanger Erfahrung und von der
Zuversicht, dass sich auch sogenannt Schwerstabhängige durch eine
stationäre therapeutische Behandlung aus ihrer Sucht befreien können.
Abstinenzorientierte Therapie - grosse Erfolgsquote
Die Erfolgszahlen der verschiedenen Therapie-Institutionen
unterscheiden sich nicht wesentlich. Mit einer drogenfreien,
durchschnittlich etwa zwei Jahre dauernden Therapie wird rund 50 bis
60% der Drogensüchtigen nachhaltig geholfen. Im Durchschnitt bleibt
nach Austritt rund ein Drittel der ehemaligen Süchtigen stabil und
drogenfrei. Ein weiteres Drittel ist zwar stabil, hat aber gelegentlich
einen Rückfall, ein Drittel der Behandelten nimmt wieder Drogen.
Verglichen damit sind die Resultate der Heroinabgabe vernichtend
schlecht. Abstinenzorientierte Therapie ist für den einzelnen
Drogenabhängigen kein einfacher Weg. Um jedoch zu einem Leben ohne
Drogen zu gelangen, ist es mit Abstand der menschenwürdigste,
erfolgversprechendste und kostengünstigste. Nach einer erfolgreichen
stationären Therapie ist der ehemalige Drogenabhängige wieder in der
Lage, sich frei zu entfalten und einen konstruktiven Beitrag in der
Gesellschaft zu leisten - dies in deutlichem Gegensatz zum Süchtigen,
der mit dem Segen des Staates in seiner Heroinsucht verharrt.
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