NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
DER SCHADEN, GEBOREN ZU SEIN -
Ein hohes Gericht in Frankreich hat erneut entschieden, dass ein
behindertes Kind das Recht gehabt hätte, nicht zur Welt zu kommen -
Paris - Kann es denn sein, dass geboren zu sein ein Schaden ist,
zurückzuführen auf eine schadenersatzpflichtige Fahrlässigkeit? Für
Behinderte, so hat ein Pari ser Obergericht, der Cour de cassation
entschieden, gibt es gewissermaßen ein einklagbares Recht darauf, gar
nicht erst geboren zu werden. Ein Junge namens Lionel war mit
Down-Syndrom zur Welt gekommen, und seine Mutter hatte den Arzt
verklagt, der sie seinerzeit untersucht hatte. Er hatte Anomalien
übersehen, die auf eine schwere Behinderung des noch nicht Geborenen
hindeuteten, und versäumt, die Mutter zu warnen. Lionels Mutter aber,
so trägt sie vor hätte, wenn sie hätte wählen können, ihr Kind
abtreiben lassen. Inzwischen ist Lionel sechs Jahre alt, aber dass er
geboren wurde, so entschied das Pariser Gericht nun in letzter Instanz,
sei "ein Schaden". Dafür muss der Arzt bezahlen. Es ist nicht die erste
Entscheidung in diese Richtung, schon voriges Jahr in dem notorisch
gewordenen "Fall Perruche" hatten Richter festgestellt, dass es in
bestimmten Fällen ein Recht gibt, nicht geboren zu werden. Diesmal
gehen die Richter weiter und beantworten die Frage, wie weit sich die
Eltern an dem "Schaden" beteiligen müssen eindeutig: Sie haben Anspruch
auf 100-prozentigen Schadenersatz. Die vorige Instanz hatte der Mutter,
einer Lehrerin, 100 000 Euro zugesprochen, das war ihr zu wenig. Das
Kind lebt derzeit bei der Oma in Brest. Im Pariser Justizpalast und auf
den Stufen des Gerichts hatten sich an die 200 Eltern und Großeltern
mit behinderten Kindern versammelt. Die Erwachsenen reagierten
verbittert auf das Urteil und ließen ihre Kinder Schilder hochhalten:
"Mein Leben hat keinen Preis." Sie wolle, sagte eine Mutter, die aus
Lille angereist war, aller Welt zeigen, welche Freude ihr
Siebenjähriger am Leben habe. Man könne doch das Dasein nicht in "Leben
und Un-Leben" unterteilen. (Die schreckliche Wendung vom
"lebensunwerten Leben" hat bislang keinen Eingang in den Sprachgebrauch
gefunden.) Und Xavier Mirabel Sprecher eines "Kollektivs gegen
Behindertenfeindlichkeit" sagte, es wäre unerträglich, "wenn die
Gesellschaft unsere Kinder so betrachtet wie dieses Gericht". Der
Spruch von Paris hat im Land heftige Reaktionen ausgelöst. Ärzte,
Politiker und Kirchenmänner zeigen sich entsetzt. Eine "große
Traurigkeit" empfand Andre Vingt-Trois, der Bischof von Tours, weil man
manchen Menschen sagte, es wäre besser, wenn sie nicht lebten. Und
zufällig fand in Montpellier gerade ein Ärzte-Kongress über
ethisch-medizinische Fragen statt. Didier Sicard, Präsident des
nationalen Ethik-Komitees, bedauerte, "wie die Konsumgesellschaft mit
Behinderung umgeht: Das Kind ist ein Produkt geworden, das zerstört
werden kann, wenn es nicht den Wünschen der Eltern entspricht. " Dabei
betonen alle, dass niemand Lionels Eltern direkte Vorwürfe macht. Die
Mutter möchte, angesichts lebenslanger Kosten, nur die besten
Bedingungen für ihr Kind schaffen. Ärzte, so steht zu befürchten,
werden künftig öfter als bislang zur Abtreibung raten - vorsorglich, um
Schadenersatzforderungen abzuwenden. (Gerd Kröncke, SÜDDEUTSCHEN
ZEITUNG vom 30.11.01)
CSU FORDERT ISLAMNISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT -
Unterweisung in Deutsch statt Türkisch soll die Integration der
Ausländer erleichtern - Die SPD will ihn, der Bayerische Lehrerinnen-
und Lehrerverband hat ihn gefordert und nun möchte die CSU ihn
durchsetzen - den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache.
Der Münchner CSU-Vorsitzende Johannes Singhammer sagte gestern vor der
Presse, ein solcher Unterricht könnte einen wichtigen Beitrag zur
Integration junger Ausländer darstellen. Die muslimische Bevölkerung
werde in ihrer neuen Heimat nur dann Wurzeln schlagen, wenn es ihr
gelinge, die eigene Identität zu bewahren und ihr religiöses Bekenntnis
zu verwirklichen. Nur so könne man Parallelgesellschaften verhindern.
Der CSU-Landtagsabgeordnete Ludwig Spaenle, der sich seit längerem mit
dieser Frage beschäftigt und einen solchen Unterricht nun auch per
Landtags-Antrag fordert, sieht in München ideale Bedingungen für die
Einrichtung eines Modell. Hier sei die größte islamische Gemeinde
verankert, hier könne man durch entsprechende Studiengänge an der
Universität das pädagogische Begleitprogramm entwickeln. Bisher
erhalten Schulkinder muslimischen Glaubens lediglich eine "religiöse
Unterweisung". Dieser Unterricht wird von Lehrern aus der Türkei in
türkischer Sprache erteilt, so dass anderssprachige Muslime davon
ausgeschlossen bleiben müssen. Die CSU fordert nun einen runden Tisch
"Islam in München", bei dem die Muslime verschiedener
Glaubensrichtungen ein Konzept für den Religionsunterricht formulieren
könnten. Zu gleich solle die Stadt das Interesse muslimischer Eltern
dafür ausloten. Ahmad Al Khalifa, Sprecher der muslimischen Gemeinden
in München, der an der Pressekonferenz teilnahm, befürwortete das
Vorhaben. Es solle so schnell wie möglich mit einem Pilotprojekt
begonnen werden. Dazu müsse man die Lehrer in Deutschland ausbilden.
München, so Al Khalifa, könne mit gutem Beispiel vorangehen - hier, in
Freimann, sei schließlich die erste Moschee Deutschlands gebaut worden.
(Berthold Neff in der SZ vom 28.7.2000)
NEUER STREIT UM KREUZE -
Diesmal klagt ein Lehrer gegen Kreuze im Klassenzimmer - München - Mehr
als sechs Jahre nach dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gibt es erneut Streit um die Schulkreuze. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München befasst sich am 19. Dezember
mit der Klage eines Volksschulehrers, der sich durch das Kruzifix im
Klassenraum in seiner Glaubensfreiheit eingeschränkt sieht. Es ist der
erste Fall, in dem sich ein Lehrer - und nicht Eltern von Schülern -
gegen die bayerische Tradition stellt. Der 47-Jährige aus dem
schwäbischen Pfaffenhofen hatte den Rechtsweg beschritten, nachdem
sowohl die Schulleitung als auch die Bezirksregierung von Schwaben sein
Begehren auf "kreuzfreien" Unterricht abgelehnt hatten. In erster
Instanz scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Dieses wies
auf das besondere Treuverhältnis eines Beamten zum Staat hin, das auch
Einschränkungen des Grundrechtes auf Religionsfreiheit beinhalten
könne. Dagegen protestierte der Kläger beim VGH. Der Lehrer sieht
das Kruzifix unter anderem als Zeichen von "Fleischesfeindlichkeit" und
"Antijudaismus". Er habe nichts gegen christliche Werte, erklärte der
ehemalige Jesuitenschüler, der sich in zwischen als "Nicht-Christ"
bezeichnet. Wenn er ein Kreuz sehe, müsse er aber immer an das
Konzentrationslager Auschwitz denken. Mit Blick auf christliche
Beteiligung an Judenverfolgungen im Mittelalter sagte er: "Das Kruzifix
ist die Pfahlwurzel des Holocausts." Die Richter zweifelten nicht an
den "Gewissensnöten" des Klägers, betonten aber: "Wenn er Lehrer wird
im Freistaat, weiß er, was auf ihn zukommt." Der Streit um die
Schulkreuze fand 1995 im Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
seinen Höhepunkt. Die Karlsruher Richter erklärten die damalige
bayerische Vorschrift zur Anbringung von Kreuzen für verfassungswidrig.
Daraufhin beschloss die CSU-Mehrheit im Landtag ein umstrittenes
Kruzifix-Gesetz, das die Kreuze weiter vorschreibt, aber erstmals
Regeln für Konfliktfälle enthält. Drei Popularklagen gegen das Gesetz
wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof als unbegründet ab. Das
Bundesverwaltungsgericht erklärte das Kruzifix-Gesetz für rechtmäßig,
die Hürden für eine Abnahme der Kreuze dürften aber im Einzelfall nicht
zu hoch angelegt werden. dpa (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 7.12.2001)
CHINESISCHE KIRCHE WEIHT EIGENE BISCHÖFE
- Vatikan enttäuscht von Pekings Eigenmächtigkeiten / Rom hält an
Ein-China-Politik fest - hjf. ROM, 5. Januar. Mit "Verwunderung und
Enttäuschung" hat der Vatikan auf die Nachricht reagiert, dass an
diesem Donnerstag, dem kirchlichen Hochfest "der Erscheinung des Herrn"
(vor den "Heiligen Drei Königen"), in Peking drei Bischöfe ohne
Zustimmung des Papstes geweiht werden sollen. Die drei Männer sollen
dem Vernehmen nach der staatlich gelenkten "Patriotischen Kirche"
angehören und angeblich vom Kirchenvolk gewählt worden sein; ihre Weihe
durch einen (gültig geweihten) katholischen Bischof wäre nach dem
Kirchenrecht zwar illegitim, dennoch in ihren Konsequenzen gültig.
Papst Johannes Paul II. sei, so hieß es am Mittwoch im Vatikan, deshalb
besonders betrübt, weil er selbst an diesem Donnerstag dreizehn
Priester zu Bischöfen weihen werde, es ist kein Geheimnis dass er sich
darunter auch einen Chinesen gewünscht hätte. Wörtlich erklärte der
Vatikansprecher Navarro Valls: "Ich muss Verwunderung und Enttäuschung
des Heiligen Stuhls ausdrücken, weil diese Entscheidung in einem Moment
erfolgt, in dem von verschiedenen Seiten Gerüchte auf eine
Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Peking
hoffen ließen. Die jüngste Geste (der chinesischen Behörden) baut
jedoch Hindernisse auf, die einen solchen Prozess mit Sicherheit
hemmen." Dabei spielte der Vatikansprecher auf mehrere
Probleme an. Seit dem Sieg der Kommunisten in China, seit der Gründung
der kommunistischen Volksrepublik im Oktober 1949 auf dem Festland,
haben es die Christen aller Kirchengemeinschaften dort schwer.
Gläubige, Priester und Ordensleute der katholischen Kirche wurden
verfolgt. Erst in den letzten Jahren gelang es den Katholiken, dank der
Öffnung Chinas zum Westen hin und anbrechender Achtung von
Menschenrechten ein religiöses Schattendasein zu finden. Jedoch
geteilt: Die vom Staat genehmigte und kontrollierte
Religionsgemeinschaft der "Patriotischen Kirche" mit einigen Millionen
Gläubigen fühlt sich katholischen Traditionen verpflichtet, darf jedoch
nicht die Autorität und den kirchenpolitischen Primat des Papstes
anerkennen. Die "nicht offizielle Untergrundkirche" der wohl weit mehr
als zehn Millionen angehören, steht hingegen treu zum Papst und wird
deshalb von den Behörden argwöhnisch beobachtet. Außer diesen Problemen
steht zwischen dem Vatikan und Peking die Taiwan-Frage. Vor Wochen
wollten Gerüchte wissen, der Heilige Stuhl und die kommunistische
Volksrepublik würden offizielle diplomatische Beziehungen aufnehmen.
Pekings Bedingung jedoch - Bruch des Vatikans mit Taiwan - ließ die in
Rom gehegten Hoffnungen auf eine rasche Verbesserung der Beziehungen
schnell platzen. Seinen diplomatischen Gepflogenheiten entsprechend,
dürfte der Vatikan zuerst eine Normalisierung zwischen Peking und
Taipeh abwarten, bevor er eigene Initiativen ergreift. (FAZ 6.1.2000)
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