EINE VERHÄNGNISVOLLE TÄUSCHUNG
von
Walter W.E. Dettmann
Unter dem Titel "Die Una Voce hat Zukunft" schreibt P.Anno Geissler:
"Die Bestimmungen des II.Vatikanums bezüglich der Landessprachen (sind)
ausgewogen formuliert." (Una-Voce-Korrespondenz, Heft Nr.7 vom
Juli/August 1971)
P.Anno Geissler tut hier so, als liege die Zukunft der "Una Voce" genau
auf der Linie der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen
Konzils. Das ist eine verhängnisvolle Täuschung. Die Una-Voce-Bewegung
und die Liturgiekonstitution des vergangenen Konzils sind zwei
Gegensätze, die sich nicht vertragen können. Entweder war die
Liturgiekonstitution in Ordnung, dann braucht es keine
Una-Vocc-Bewegung, oder die Una-Voce-Bewegung muß kämpfen, bis die
Liturgiekonstitution wieder beseitigt ist. Tut sie dies nicht, so hat
sie keine Zukunft, sondern sie verläuft im Sande.
Dic Bestimmungen des Konzils bezüglich der Landessprachen kann man auf
keinen Fall als "ausgewogen" bezeichnen. Wenn P.Anno Geissler dieses
falsche Lob vermieden und gesagt hätte, die Bestimraungen seien eine
"abgefeimte Sache, die raffiniert ausgetüftelt war", dann hätte er des
Pudels Kern getroffen.
Der Artikel 54 der Liturgiekonstitution lautet:
"Der Muttersprache darf im Sinne von Art.36 dieser Konstitution in den
mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden,
bes. in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den
örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen.
Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die
ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch lateinisch miteinander
sprechen oder singen können.
Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei
der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die
Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten."
Abgesehen von anderen Dingen kann man dem dritten und letzten Absatz
dieses Artikels auf keinen Fall das Lob spenden, eine "ausgewogene"
Sache zu sein. Die geradezu verheerende Auslegung dieses Artikels durch
die Bischöfe der ganzen Welt beweist, daß der dritte Absatz beliebig
dehnbar ist. Was aber beliebig dehnbar ist, kann niemals "ausgewogen"
sein.
Das Gewicht dieses dritten Absatzes war tatsächlich so groß, daß es
alle anderen Bestimmungen bezüglich der lateinischen Sprache im
Handumdrehen aufzuheben vermochte. Von "Ausgewogenheit" der
Konzilsbestimmungen kann somit keine Rede sein.
Es ist eine verhängnisvolle Täuschung, die Liturgiekonstitution des
Zweiten Vatikanischen Konzils lobon zu wollen. Entweder waren die
Bschöfe blind, als sie dieses Dokument unterschrieben, oder sie waren
Verräter. Das Gericht Gottes wird es an den Tag bringen.
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