WARNUNG VOR ALLMÄHLICHER ISLAMISIERUNG DEUTSCHLANDS
PRIVAT-DEPESCHE – DER SPEZIALBERICHT
Vor einer allmählichen Islamisierung Deutschlands warnen theologisch
konservative Protestanten in einer Erklärung. Immer mehr ausländische
Muslime nähmen die deutsche Staatsangehörigkeit an, wodurch ihr Anteil
an der Bevölkerung weiter wachsen werde. Inzwischen werde von manchen
islamischen Gruppen die Einbürgerung in Deutschland gefördert, um eine
dauerhafte und einflußreiche muslimische Präsenz zu bewirken.
"Überzeugte Muslime werden es immer als Ziel ansehen, die
Gastgesellschaft in eine muslimische Gesellschaft zu verändern", heißt
es in einem 25seitigen Papier mit dem Titel "Christlicher Glaube und
Islam", das vom "Ständigen Islam-Arbeitskreis" des deutschen Zweiges
der Lausanner Bewegung für Weltevangelisation erarbeitet wurde.
Mitherausgeber sind die Deutsche Evangelische Allianz, die
Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste, die Arbeitsgemeinschaft
Evangelikaler Missionen und die Arbeitsgemeinschaft für Ausländer. Nach
ihrer Ansicht sollten nur jene islamischen Verbände als Körperschaften
des öffentlichen Rechts anerkannt werden, die "sich ausdrücklich und
detailliert zur Anerkennung der deutschen Verfassungen beken-nen und
dies dann auch unter Beweis stellen". In Deutschland leben fast drei
Millionen Muslime. Der Ruf zum islamischen Gebet per Lautsprecher wird
in der Erklärung abgelehnt. Diese "moderne Sitte" sei für den
islamischen Gottesdienst "nicht nötig und für Nicht-Muslime eine
erzwungene Teilnahme an einer gottesdienstähnlichen Handlung". Christen
sollten sich dagegen wehren. Das Glockengeläut christlicher Kirchen sei
damit nicht gleichzusetzen, weil mit ihm keine inhaltliche Aussage
verbunden sei. Hinsichtlich des islamischen Religionsunterrichts äußert
das Papier die Sorge, daß er "propagandistisch mißbraucht und den
langfristigen Zielen der Muslime dienstbar gemacht werden könnte". Den
Moscheenbau sollen christliche Gemeinden nicht fördern. Man müsse auch
darauf hinweisen, daß der Kirchenbau in islamischen Ländern
eingeschränkt sei. Die dort lebenden Christen sollten die gleichen
Rechte erhalten wie Muslime in Deutschland. Die Erklärung plädiert
dafür, daß - wo möglich - kommunale Krankenhäuser, Kindertagesstätten,
Altenheime und Justizvollzugsanstalten auf islamische
Speisevorschriften Rücksicht nehmen; problematisch sei die Zulassung
muslimischer Gebetsstätten in diesen Einrichtungen. Der Zutritt
islamischer Geistlicher solle möglich sein, "wenn sie sich
aufdringlicher Werbung für den Islam enthalten". Kirchlichen
Kindertagesstätten empfiehlt das Papier, behutsam auf die islamische
Kultur einzugehen, aber keine islamischen Feste zu feiern. Die
Anstellung muslimischer Erzieherinnen widerspreche dem christlichen
Verkündigungsauftrag. Alle Kinder sollten mit dem biblischen
Gedankengut bekanntgemacht werden und die christlichen Feste mitfeiern.
Die Herausgeber der Erklärung wenden sich ferner gegen interreligiöse
und multireligiöse Veranstaltungen und Gebete. Hier werde eine Einheit
und Übereinstimmung vorgespielt, die nicht vorhanden sei, heißt es. Von
christlich-islamischen Ehen sei grundsätzlich abzuraten, "da Glauben,
Frömmigkeitspraxis und Eheverständnis zu unterschiedlich sind". Ebenso
abgeraten wird von der Vergabe christlicher Gemeinderäume an
muslimische Gruppen für religiöse oder familiäre Feiern: "Für
fundamentalistisch denkende Muslime kann die Nutzung nichtislamischer
Räume eine Art 'Besitzergreifung' für den Islam im Namen Gottes sein."
Das Papier verweist auf grundlegende Unterschiede im Gottesverständnis
von Christentum und Islam. Jesus sei nach dem Koran nicht gekreuzigt
worden und auferstanden. Der Glaube an den von der Bibel "bezeugten
allmächtigen Schöpfer und Vater Jesu Christi" sei nicht mit "der
Unterwerfung unter den vom Koran gemeinten Gott vereinbar". Der Islam
habe daher einen Charakter, "der gegen den biblischen Glauben und gegen
die Gemeinde Jesu Christi ist". (PRIVAT-DEPESCHE vom 25.6.1997, Nr. 26)
RECHTSSTAAT ? - Paul Böller und
Anny Stärk (Leserbriefe, DT vom 24. Juni) haben recht. Frau Süssmuth
verlangte 1988, das Vorurteil, das es eher toleriere, ein Ungeborenes
zu töten als es offen zur Adoption freizugeben, zu bekämpfen. Geschehen
ist natürlich nichts. Der pensionierte Oberlandesgerichtspräsident
Wassermann schrieb, wenn es zulässig sei, daß ein Mensch gegen einen
anderen physische Gewalt ausübe, sei der Rechtsstaat außer Kraft
gesetzt. Ausdrücklich bestätigte er mir, daß das bei Paragraph 218
eingetreten sei. Wir haben also keinen Rechtsstaat mehr. Ähnlich
äußerte sich der führende Strafrechtskommentator Tröndle.
Siegmund Knippel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., 38116 Braunschweig
(DT vom 12.7.97) |