54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Das Schleifen der letzten Bastionen
 
Das Schleifen der letzten Bastionen

von
Eberhard Heller

Durch eine Inszenierung mit der Frauenzeitschrift „Brigitte“ hatte Merkel durch ihr Gerede von der „Gewissensfreiheit“ die Koalitionsvereinbarung aufgekündigt, wonach sich die SPD in der Frage der sog. „Ehe für alle“ an die Pflicht zur Zurückhaltung gebunden sah, dieses Problem nicht in der laufenden Legislaturperiode zur Debatte zu stellen. Indem Merkel sich also für die sogenannte „Ehe für alle“ als eine Angelegenheit des Gewissens ausgesprochen hatte, sah sich der Koalitionspartner SPD, der sich schon seit Jahren für die Pervertierung der sog. „Ehe für alle“ stark gemacht hatte, nicht mehr an die Vereinbarung gebunden und brachte diese Frage sofort zur Abstimmung am 30.6.2017 in den Bundestag. Nach nur 38 Minuten Debatte ging es zur namentlichen Abstimmung:
• Ja-Stimmen: 393
• Nein-Stimmen: 226
• Enthaltungen: 4
Die Voten nach Parteien:
•  CDU - 75 Ja, 225 Nein, 4 Enthaltungen, 5 nicht abgegeben
• SPD - 192 Ja, 1 nicht abgegeben
• Die Linke - 63 Ja, 1 nicht abgegeben
• Bündnis 90/Die Grüne - 63 Ja
• fraktionslos - 1 Nein
(30. Juni 2017, 9:13 Uhr Aktualisiert am 30. Juni 2017, 10:30 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, AP, KNA, http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-abstimmungsergebnis-ehe-fuer-alle-wer-wie-stimmte/20002660.html, http://www.zeit.de/politik/2017-06/bundestag-stimmt-fuer-ehe-fuer-alle)

Die Grünen feierten diesen „Erfolg“ mit Konfetti. Damit geht ein Rechtsdrama seinem Ende entgegen, welches nicht erst mit der Legalisierung und der Einstufung als Rechtsgut, nämlich der gesetzlichen Anerkennung homosexueller und lesbischer Paare quasi als ehe-ähnliche Konstrukte, sondern mit der weitgehenden Legalisierung der Abtreibung am 6. Mai 1976 begann. Und wie immer stimmten nicht nur die „Linken“ und die „Grünen“ dafür, sondern auch die ach so konservativ denkenden „Schwarzen“ („Rechten“), sie machten immerhin ein Viertel der CDU/CSU aus.

Obwohl sich diese neuen Bestimmungen nur auf einen Bruchteil (1 Promille) der Gesellschaft – ca. 100.000 homosexuelle Personen - beziehen, tun die pervers denkenden Politiker gerade so, als ob das Heil der Nation davon abhängen würde. Dabei haben die meisten der Betroffenen gar kein Interesse an einer gesetzlich hervorgehobenen Priviligierung!! Im Gegensatz zu Frankreich, wo diese Debatte die Nation gespalten hatte und es zu massiven Protesten gegen das sozialistische Vorhaben kam, hat sich in Deutschland kein Protest geregt. Dabei wäre es ohne weiteres möglich, dieses neue Gesetz auf seine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen. Im Grundgesetz, Art. 6, heißt es:
 
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (…)    
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Auch wenn in diesem Artikel nicht expressis verbis definiert ist, daß es sich bei der Ehe um das Verhältnis von Mann und Frau handelt, so ist doch klar, daß die Väter des Grundgesetzes davon ausgingen, was auch durch den Hinweis auf die „Mutter“ implizit ausgesprochen ist. Aber zu einem Normenkontrollverfahren wird es vermutlich nicht kommen. Das GG spricht auch nicht davon, daß die Ehe nur von einem Mann und einer Frau gebildet wird, also die Bigamie bzw. Polygamie ausschließt. Darum ist Vielweiberei verboten. Wenn man noch einmal auf die straffreie Abtreibung rekurriert, deren Kosten sogar von den Krankenkassen übernommen werden, muß man einfach realisieren, daß wir in Deutschland in einem (teilweisen) Unrechtsstaat leben.

Um eines klarzustellen: In der Homosexuellen- und Lesbendebatte wird nicht unterschieden zwischen der moralischen Ebene und der rechtlichen. Das war auch schon früher so, wo moralische Vergehen mit Rechtsstrafen belegt wurden. Auf der Ebene der moralischen Bewertung bleiben Homosexualität und lesbische Verbindungen wegen der Pervertierung der Geschlechtlichkeit schwere Sünden, genauso wie Ehebruch. Sündhaft ist auch unehelicher Geschlechtsverkehr etc. Auf der rechtlichen Ebene, also auf derjenigen, auf die der Staat eventuell strafrechtlich zugreifen dürfte – ähnlich wie bei Eigentumsdelikten -, gibt es eine solche Bewertung als Rechtsverletzung nicht, solange die Betroffenen frei ihr (unmoralisches) Handeln bestimmen und dabei die Schutzrechte Minderjähriger oder Abhängiger nicht verletzen. Aber aus der rechtlichen Irrelevanz, d.h. daß diese Handlungen rechtlich nicht verfolgt werden, den Tatbestand eines schützenswerten Gutes zu schaffen, dazu muß man schon tief gesunken sein. Es wäre das gleiche, wollte man den Ehebruch, der moralisch verwerflich ist – weil man sich bei der Eheschließung Treue versprochen hat -, aber rechtlich straffrei bleibt, durch ein Gesetz als Heldentat privilegieren. Hier wird bewußt und mit großer Vehemenz die Ehe als moralische Institution, welche von Christus zum Sakrament erhoben wurde, zerstört – ähnlich wie die Erziehung der Kinder, die den Eltern geraubt und staatlichen Instituten übertragen werden soll.

Und darum könnten wir bald bei der Debatte um die Straffreiheit für Pädophile stehen, die von den „Grünen“ schon einmal in ihr Parteiprogramm aufgenommen worden war. Und müssen wir nicht vor lauter Rücksicht auf unsere muslemischen Glaubensbrüder, deren Religion ja auch einen legitimen (!!) Heilsweg darstellt, deren Bedürfnis nach mehreren Ehefrauen, die der Koran ja erlaubt, nachkommen und auf die Bestrafung von Bigamie bzw. Polygamie verzichten nach § 1306 BGB? Bisher wurde bereits die Bigamie in Deutschland als unzulässig angesehen und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB).

Abgesehen von solch „unbedeutenden“ Feldern ließe sich dann noch fragen, ob nicht das Problem des Inzests auch anders als mit einer rechtlichen Bestrafung gelöst werden könne. (Zur Klarstellung: Die katholische Kirche verbietet eine Ehe und somit den Beischlaf zwischen Blutsverwandten ersten Grades, sie verstößt gegen göttliches Recht, von dem unter keinen Umständen dispensiert werden kann.) Aber schon fordert der Grüne Hans-Christian Ströbele die Zulassung der Ehe zwischen Geschwistern.

Und das perverse Finale sähe dann so aus: Nachdem den Tieren schon eine „Seele“ zugesprochen wird, für deren „Rechte“ schon heftig gestritten wird, womit sie in die Nähe des Personen-Seins rücken würden, warum soll man dann die sog. „Ehe für alle“ nicht auch auf die neuen „Seelen-Verwandten“ ausdehnen und Sodomie hoffähig machen, die zwar in der Schweiz, in Frankreich, Großbritannien, Belgien oder Österreich strafrechtlich verfolgt wird, in Deutschland aber 1969 durch Löschung im § 175b Strafgesetzbuch (StGB) straflos gestellt wurde. Denn Rechtsverletzungen können nur zwischen Personen geschehen.

Zitat:
"Der Herr aber ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn, da ist Freiheit." (2 Kor. 3,17)

 
(c) 2004-2018 brainsquad.de