54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Globaler Pakt für Migration
 
Globaler Pakt für Migration (Global pact of migration)

von
Martin Hebner


Dieser Pakt könnte zum Signal für eine nie dagewesene Völkerwanderung werden, die vor allem in die Sozialsysteme Europas erfolgen wird. Der Pakt enthält eine Palette klarer Verpflichtungen, Mittel zu ihrer Umsetzung und einen Rahmen für die Weiterverfolgung und Überprüfung der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zwischen den beteiligten Staaten. Alle Maßnahmen führen zu einem weiteren Verlust staatlicher Souveränität, der Unterwerfung nationalem Recht unter undemokratisch gefasste neue Normen. Die USA bezeichnete diesen Plan als „No Borders Compact“. Ihr Präsident: „Wir sind eine Nation, kein Siedlungsgebiet.“ Amerika hat seine Mitarbeit daran beendet, so wie auch Dänemark und Ungarn. Das bulgarische Parlament verbot seiner Regierung, diesbezügliche Unterschriften zu leisten. Andere Länder werden folgen. Auch Deutschland darf nicht unterschreiben - dieser Pakt ist ein Instrument zur Änderung unserer Identität. Die deutsche Regierung von Frau Merkel sitzt gemeinsam mit Marokko im Forum, in der Steuerung dieses Vertragswerks.
Der GCfM hat zum Ziel:
•    Migration für alle machbar zu machen (Nr. 9  Zero Draft)
•    Der Final draft setzt Illegale Migration mit legaler Migration gleich, indem alle Migranten die gleichen Zugangsrechte haben, unabhängig von ihrem Rechtsstatus (Zero Draft Nr. 11)
•    Der GCM gibt den Migranten sogar das Recht, ihre eigenen mitgebrachten Lebensformen (Kulturen) in eigenen zu gründenden Städten zu leben. (Zero Draft Nr. 13)
•    Der GCM gewährt Migranten hierzu das Recht in die bestehenden Sozialsystem gelichberechtigt ohne Beschränkung der Machbarkeit einzudringen (Zero Draft Nr. 13)
•    Der GCM sieht Europa als Zahlungsverantwortlichen für die ganze Welt hierzu an und nennt das shared responsibility (Zero Draft Nr. 14)
Der GCM stellt alle Migrantenrechte unter völkerrechtlichen Schutz und schiebt die Rechte der Zielländer unter die Rechte der Migranten, indem der GCM als vorrangiges und höherrangiges Recht vertraglich als völkerrechtliches Recht definiert wird. Hierzu wird der Begriff nationale Souveränität in dem Vertrag inhaltlich stark eingeschränkt individualvertraglich definiert. Das was der GCM darunter versteht, entspricht nicht dem, was das Grundgesetz darunter versteht.  (Zero Darft Nr. 15) Nach Art 25 GG ist der GCM damit dem Grundgesetz vorrangig und hebelt als Machbarkeitsgrundrechte damit aus. Inzwischen ist der abgenickte Entwurf heimlich, still und leise von 25 auf 34 Seiten angewachsen – unter Federführung von Außenminister Maas, ohne parlamentarische Beratung – mit klaren Verschärfungen zu Lasten der europäischen Länder…“

Hinweis:

„Migration ist kein Menschenrecht!“ – Österreich wird UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen. Österreich wird den verhängnisvollen globalen Migrationspakt im Dezember nicht unterzeichnen. Ungarn, Australien und die USA haben bereits abgesagt. Nur das gemerkelte Deutschland ist fest entschlossen, seine Untergang per Dekret zu unterzeichnen. Die Regierung Österreichs wird an der Konferenz in Marrakesch, wo der Pakt am 10. und 11.Dezember unterzeichnet werden soll, nicht teilnehmen.
 
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