54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Heimkehr mit Hindernissen?
 
Heimkehr mit Hindernissen?

von
Eberhard Heller

Hoffentlich nicht! Seit einiger Zeit bin ich in Kontakt mit einer Person, die einen größeren Kreis von Katholiken vertritt, die sich dadurch auszeichnen, daß sie wegen des Verhaltens von Bergolio/Franziskus die von ihm vertretene Kirche verlassen haben und keine sog. Kirchensteuer mehr bezahlen. Um mit diesem Kreis der „Spätheimkehrer“ – so möchte ich diesen Personenkreis einmal liebevoll nennen – in einen näheren Kontakt treten zu können, habe ich vorgeschlagen, sukzessive einen Positionsabgleich durchzuführen, um in eine eventuell klärende Diskussion einzutreten.

Anfangen möchte ich mit der Grundsatzerklärung aus dem Jahr 1966, die damals noch von Reinhard Lauth unterzeichnet worden ist, der aber ab der Mitte der 80-iger Jahre nicht mehr zu uns gehörte. Sie enthält alle wichtigen Punkte, die auch für unsere spätere Arbeit wichtig wurden. Es war dies eine erste Klärung unserer Position gegenüber dem vatikanischen Modernismus. Sofern darin noch Ansichten vertreten sind, die durch unsere theologischen Untersuchungen einer weiteren Klärung bedurften bzw. überholt waren, haben wir diese auch berichtigt. So z.B. unsere Einstellung zu Paul VI., dessen Position anfänglich nicht so klar und eindeutig zu beurteilen war.

Hier nun die Erklärung als erster Einstieg in eine hoffentlich fruchtbare Positionsbestimmung.

***

UNA VOCE: Grundsatzerklärung der Gruppe »Maria«

MÜNCHEN - LUZERN – ROM 1966

Angesichts der weltweiten Verwüstung der heiligen Stätten, der um sich greifenden Verspottung Christi, selbst in seiner Kirche, und der gezielten Einschleusung von Irrlehren schließen wir uns zu einer Aktionsgemeinschaft der UNA-VOCE-Bewegung zusammen. Wir vereinigen uns, um uns für die Integrität unseres römisch-katholischen Glaubens einzusetzen und bekennen uns zu den nachfolgenden Zielen.

1. Die Konstitution des II. Vatikanischen Konzils »Über die heilige Liturgie« bestimmt in Artikel 36, daß der Gebrauch der lateinischen Sprache in den lateinischen Riten erhalten bleiben solle. Sie hat zwar die Verwendung der Volkssprache bei der hl. Messe in gewissem Umfang gestattet (Art. 54), jedoch gleichzeitig angeordnet, es möge »Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch lateinisch sprechen oder singen können« (Art. 54, Absatz 2).

Daraus ergibt sich zur Genüge, daß das Konzil von dem Prinzip der lateinischen Kultsprache nicht ablassen wollte, ja - wie sich aus den folgenden Ausführungen ergeben wird - auch gar nicht ablassen konnte. Die Gründe, die die Kirche im Laufe ihrer geschichtlichen Entwicklung veranlaßt haben, in ihrer Liturgie die Volkssprachen nicht zuzulassen, sind nämlich durchaus überzeitlicher Natur; sie gelten heute so wie vor Jahrhunderten und können nicht außerachtgelassen werden, will man nicht jener Vorteile verlustig gehen, die die Kirche zur Ausprägung und Bewahrung einer eigenen Kultsprache bewogen haben.

Die Einstellung weiter Kreise innerhalb des Klerus und der Laien zum Problem Volkssprache/Latein läßt jedoch erkennen, daß vielfach die Meinung vorherrscht, die Volkssprache sei das eigentlich Zukunftsträchtige in der liturgischen Entwicklung und das Latein müsse lediglich notgedrungen, vielleicht aus Gründen der Pietät, noch eine Zeitlang für einzelne Teile der Messe beibehalten werden. Wir erstreben, daß gegen diese weitverbreitete Ansicht durch Aufklärung in Katechese, Predigt und in der kirchlichen Presse angegangen wird. Die einseitige Bevorzugung oder gar der ausschließliche Gebrauch der Nationalsprache im Gottesdienst steht in eindeutigem Widerspruch zu Geist und Buchstaben der Liturgie-Konstitution des II. Vaticanums. Da Klerus wie Laien zur genauen Beobachtung der Konzilsbeschlüsse aufgerufen sind, fordern wir, daß das Latein im Gottesdienst den ihm gebührenden Platz beibehält bzw. wieder zurückgewinnt. Den Gläubigen möge ausreichend Gelegenheit gegeben werden, die Heilige Messe an Sonn- und Werktagen auch in der althergebrachten Form feiern und besuchen zu können.

Es waren im wesentlichen folgende, heute ebenso wie früher aktuellen Gesichtspunkte, die die Kirche veranlaßt haben in ihrem Gottesdienst an der lateinischen Sprache festzuhalten und sie gegen alle gegenteiligen Bestrebungen zu verteidigen:

1. Sprache ist mehr als nur Mittel der Verständigung; sie kann auch ein Bekenntnis sein; wie der Sprachenkampf im Bereich nationaler Minderheiten zur Genüge beweist. So ist die Verwendung des Lateins in der Kirche für den Katholiken Ausdruck seiner geistigen Zugehörigkeit zu Rom, seiner Verbindung mit dem apostolischen Stuhl, dem centrum unitatis ecclesiae. Aber auch unter einander bilden diejenigen, die dieselbe Sprache beim Gebet gebrauchen, eine sichtbare Gemeinschaft, so daß bei ihnen wenigstens während des hl. Opfers die Sprachenverwirrung aufgehoben und etwas von der künftigen Herrlichkeit der Erlösten vorweggenommen ist. Daher sagt Pius XII. in »Mediator Dei«, seinem Rundschreiben über die Heilige Liturgie: »Der Gebrauch der lateinischen Sprache, wie er in einem großen Teil der Kirche Geltung hat, ist ein allen erkennbares und schönes Zeichen der Einheit.«

2. Die lateinische Sprache und nicht das Aramäisch der ersten Jünger oder das Griechisch des hl. Paulus wurde die bestimmende Sprache der Kirche. (Wohl erst, wenn die Vollzahl der Heiden gerettet ist, wird die Sprache des von Gott auserwählten Volkes, das Hebräische, wieder die Sprache der gesamten Gottesstadt werden.) Wir dürfen annehmen, daß dies nicht ohne providentielle Fügung geschah. Diese Sprache ist geheiligt durch den jahrhundertelangen Gebrauch der Kirche, die Gebete ihrer Heiligen, die Werke ihrer Theologen.

3. Die Universalität der Kirche erfordert eine universale Sprache. Das Latein als übernationale Sprache ist charakteristisch für die Kirche, die sich aus und über den Nationen aufbaut.

4. Die lebenden Sprachen unterliegen, wie alles Leben, einem beständigen Prozeß der Umwandlung; auch ihr Wortschatz ist einem mehr oder minder starken Bedeutungswandel unterworfen. Das Latein ist dieser Entwicklung weitgehend enthoben und daher in besonderem Maße befähigt, die dogmatischen Aussagen der Liturgie ein für allemal klar zu fixieren. Daher sagt Pius XII. in seinem oben erwähnten Rundschreiben: »Der Gebrauch der lateinischen Sprache ist eine wirksame Wehr gegen jegliche Verderbnis der wahren Lehre.«

5. Die hl. Messe als Opfer ist in erster Linie zur Verherrlichung Gottes und nicht zur Erbauung des Volkes da. Wie jede Opferhandlung bringt sie mehr in der Handlung als in Worten zum Ausdruck. Die Handlung ist beredter als das Wort. Der heilige Kirchenlehrer Robert Bellarmin sagt: »Sacrificium magis in re quam in verbis consistit« (De Sacrificio Missae II, 11). Der ganze Ritus der Messe ist durch sinnenfällige Handlungen und Gesten unterstrichen, die auch ohne Verständnis des Textes den Hergang der heiligen Feier erläutern. Die Gläubigen haben daher an der lateinischen Liturgie nicht Anstoß genommen. Die Kirche hat ihre Kinder immer aufgefordert, tiefer in das Verständnis der hl. Messe einzudringen. Das Latein hat heute alle Völker und Sprachen nachhaltig geformt, so daß es ihnen nicht mehr völlig fremd ist. Erst recht ist es unserm Volke vertraut; das zweisprachige Missale gibt auch dem der lateinischen Sprache Unkundigen die Möglichkeit, zum erwünschten Textverständnis zu gelangen.

6. Es ist eine geschichtliche Tatsache, daß nahezu alle häretischen Bewegungen den Gottesdienst in der Volkssprache forderten (so die Katharer zu Ende des 12. und im Beginn des 13. Jahrhunderts, später die Wiclifiten und Hussiten und in ihrem Anschluß die Reformatoren des 16. Jahrhunderts). Dieses Verlangen war eine folgerichtige Konsequenz ihrer Verwerfung eines apostolischen Priestertums, das Mittler ist zwischen Gott und den Menschen. Der Opfercharakter der Liturgie wurde geleugnet, der Hauptzweck des Gottesdienstes in Belehrung und Erbauung der Gemeinde gesehen. Notwendigerweise mußte daher die liturgische Kultsprache der Umgangssprache der Gemeinde weichen. Nach katholischer Lehre ist hingegen der Liturg zu allererst nomine Christi als Repräsentant des gottmenschlichen Hohenpriesters tätig. Als Zeichen dessen erscheint er am Altar in einer Gewandung, die sich von der des Volkes unterscheidet. Daher vollzieht er auch die heiligen Mysterien in einer Sprache, die sich von der Alltagssprache des Volkes abhebt.

7. Nur eine dem entscheidenden Erlösungsgeschehen, der Menschwerdung des ewigen Gottes, zeitgenössische Sprache kann dieses Geschehen und seine Bedeutung angemessen zum Ausdruck bringen. Als solche Sprachen kommen aber nur das Hebräische (Aramäische), Griechische und Lateinische in Betracht. Nur wenn die heiligen Wahrheiten immer wieder in dieser angemessenen Form vergegenwärtigt werden, besteht Aussicht, daß die dem Geist der Sprachen innewohnende eigene geistige Dynamik nicht in Häresien führt.

8. Die Einheit des Glaubens, die ja in der Gemeinschaft festgesetzt und bekannt werden soll, bedarf, besonders angesichts der heutigen Verwirrung der Sprachen und Terminologien, einer einzigen gemeinsamen Sprache. Mit dem Lateinischen als Kultsprache wird auch das Lateinische als Einheitssprache der Kirche gefährdet. Klerus und Gläubige werden, des Lateinischen entwöhnt, es bald nicht mehr verstehen. Das muß fast notwendig zum Zerfall der Einheit im Glauben führen.

Dies sind im wesentlichen die Gründe, derentwegen die Kirche ebenso wie viele andere Religionen stets an einer besonderen Kultsprache festgehalten und sie allem Verlangen der Neuerer gegenüber verteidigt hat. Es geschah dies auf einer Reihe von Provinzialsynoden, wiederholt auch durch den Mund der Päpste, besonders aber auf der Kirchenversammlung von Trient, die lakonisch erklärte: »Non expedire visum est Patribus, ut vulgari passim lingua Missa celebraretur« (»es erschien den Vätern des Konzils nicht zweckmäßig, daß die Messe allenthalben in der Volkssprache gefeiert würde«),
Wir treten daher überall für eine gebührend häufige Zelebration der h1. Messe in lateinischer Sprache ein, nicht nur in den Hochämtern am Sonntag, sondern auch an den Werktagen, damit allen katholischen Gläubigen die lateinische Sprache lebendig gegenwärtig bleibt.

2. Mit Besorgnis stellen wir fest, daß in unserer katholischen Meßfeier in zunehmendem Maße eine sog. »Musik« in Gebrauch kommt, die in keiner Weise der Heiligkeit des eucharistischen Opfers gemäß ist. Obwohl allen wahren Fachleuten des Gregorianischen Chorals klar ist, daß eine Übertragung Gregorianischer Singweise auf die modernen Sprachen wegen ihres anders gearteten Sprachrhythmus in Stümperhaftigkeit ausartet, ist heute landauf, landab solches Machwerk geschäftstüchtiger »Komponisten« zu hören.

Ebenso zu verurteilen sind die kümmerlichen V ersuche reformistischer Kreise, neue volkssprachliche Kirchenlieder nach Art und Weise von Wandervogelliedern zu schaffen. Vollends den Bereich der Blasphemie aber suchen alle diejenigen Modernisten auf, die die Tore des Heiligtums dem Jazz, dem Chanson, dem Schlager oder der religiös angehauchten Schnulze öffnen.

Von den Verfechtern solcher Experimente wird vergessen, daß Kunst noch nicht deshalb zur ars sacra wird, weil sie in den Kirchenraum gestellt ist. Vielmehr muß eine schon im profanen Bereich fragwürdige »Kunst« im Gotteshaus und insbesondere während des heiligen Opfers zum Ärgernis werden und den geheiligten Raum entweihen.

Die Behauptung, Jazz und Schlager seien die musikalischen Ausdrucksformen unserer Zeit, ist eine Unwahrheit. Der Jazz ist nicht in unsere Gotteshäuser zu verpflanzen, da er völlig anderem Boden entstammt, nur dort gedeihen kann und dort vielleicht auch irgendwo seinen Platz haben mag. Es irrt auch, wer glaubt, daß solche musikalischen Darbietungen die der Kirche abseits stehende Jugend zu religiös aktiver Teilnahme am hl. Opfer bewegen könnten und somit tätige Christen aus ihr erwachsen würden.

Es sei daran erinnert, was der heilige Papst Pius X. in seinem »Gesetzbuch der Kirchenmusik« vorschreibt: »Daher muß man hier größere Vorsicht walten lassen, daß solche Werke, die dem modernen Stil sich anpassen, nichts weltliches in die Kirche einschleppen, daß sie nicht an weltliche Motive anklingen, noch auch in der äußeren Form den weltlichen Gesängen nachgebildet seien« (Motu proprio II, 5, 2. Abs.).

Gerade bei Chanson, Jazz und Schlager sind aber die Assoziationen zu bedenklichen weltlichen Bereichen fast unvermeidbar. Kunstformen bringen bestimmte Gehalte zum Ausdruck. Deshalb können nur die Formen liturgisch zugelassen werden, die adaequater Ausdruck heiliger Gesinnung sind. Erinnert sei ferner an die Apostolische Konstitution Papst Pius XI. »Divini cultus sanctitatem« vom 20.12.1928. Hier heißt es: »Wie einst durch andere Musikformen, welche die Kirche mit Recht verboten hat, so versucht man heute mit den modernsten Formen dem weltlichen Geist in die Kirche Eingang zu verschaffen. Sollte es dazu kommen, daß diese Formen weiter um sich greifen, dann müßte sie die Kirche unbedingt verurteilen.«

Pius XI. bestätigt das »Gesetzbuch der Kirchenmusik« des hl. Pius X. und bestimmt, »daß diese Apostolische Konstitution immer in Kraft, Gültigkeit und Wirksamkeit sein und bleiben und ihre vollen und uneingeschränkten Wirkungen erlangen und behalten soll. Keine gegenteiligen Bestimmungen dürfen ihr im Wege stehen. Niemandem ist es also erlaubt, diese von Uns veröffentlichte Konstitution abzuschwächen oder ihr in vermessenem Beginnen entgegen zu handeln.«

Wir verlangen daher, daß sofort alle Versuche, moderne Imitationen des Gregorianischen Chorals, Jazz, Schlager oder Chansons in den Gottesdienst einzuführen, von unseren Bischöfen auf Grund der noch immer gültigen päpstlichen Verordnungen unmißverständlich zurückgewiesen werden; daß sich alle Seelsorger gewissenhaft um die Erfüllung des Art. 59 der »Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie« v. 26.9.1964 bemühen: »Die Seelsorger sollen sich eifrig darum bemühen, daß die Gläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch in der lateinischen Sprache gemeinsam zu sprechen und zu singen verstehen«; daß der Art. 114 der »Konstitution über die heilige Liturgie« des zweiten Vatikanischen Konzils eingehalten wird: »Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden. Die Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden.«

3. Wir setzen uns mit ganzem Herzen und aller Kraft für die Verehrung des Allerheiligsten Altarssakramentes ein. Wir wollen alles tun, daß das Allerheiligste Sakrament im (dynamischen) Mittelpunkt der Kirche und auf dem Hauptaltar aufbewahrt wird (wenn nicht außergewöhnlich wichtige Gründe für eine Ausnahme sprechen). Wenn Jesus im Allerheiligsten Sakramente der Eucharistie in Seiner Gottheit und Menschheit, mit Leib und Seele voll gegenwärtig ist, Er, nicht mehr Brot und Wein (sondern nur mehr deren Gestalten), so kann es nichts Wichtigeres in einem Gotteshause als diese seine Gegenwart geben. Sie, und sie allein muß den Mittelpunkt bilden, der nicht verrückt werden darf. Unsere Gebete richten sich an Ihn, den an dieser Stelle voll gegenwärtigen Herrn, der für uns Menschen und um unseres Heiles willen Fleisch geworden ist. Wir lehnen es ab, anders zu Gott zu beten als zu dem leibhaft gegenwärtigen Herrn im Mittelpunkte der Kirche gewandt.

Wir wenden uns gegen alle diejenigen, die in den von unserem Hl. Vater Paul VI. in seiner Enzyklika gekennzeichneten Weisen die Lehre von der vollen gottmenschlichen Gegenwart Jesu Christi in der hl. Eucharistie umdeuten möchten, so als sei diese nur ein Zeichen seiner Gegenwart oder als sei Christus in gleicher Weise wie im Sakramente in der opfernden Gemeinde gegenwärtig. Wir setzen uns zum Ziel, diese in vielen Ländern bei führenden katholischen Theologen verbreitete und von ihnen divulgierte Auffassung als dem katholischen Glauben widerstreitend aufzudecken und zu bekämpfen. Wir wenden uns ausdrücklich gegen die Entfernung der hl. Eucharistie vom Altar, an dem die hl. Messe gefeiert wird. Wir erkennen deutlich, daß auf diese Weise der leiblich gegenwärtige Herr zuerst in den Winkel gestellt, dann aus dem Hauptraum der Kirche, schließlich aus der Kirche überhaupt entfernt werden soll. Wir wissen, daß es namhafte Geistliche gibt, die erklären, die eucharistische Verehrung lasse man nur noch eine gewisse Zeitlang für die alten Leute bestehen, die sich nicht mehr umstellen könnten. Wir wollen eine Kirche, die das Zelt Gottes unter den Menschen zum Mittelpunkt hat und in der vor dem Allerheiligsten geopfert wird, und nicht ein bloßes Gebetshaus oder gar einen Clubraum »katholischer« Vereine und Organisationen.

Aus dem gleichen Grunde lehnen wir auch die Messe versus populum ab. Wir betrachten jedes Gebet zu Gott, bei dem von seiner persönlichen leiblichen Gegenwart keine Notiz genommen und Ihm der Rücken zugekehrt wird, als Beleidigung Gottes. Wir wollen zu Ihm gewandt (versus Deum) opfern und beten und nicht zum Volke, denn wir wollen uns mit ganzer Seele, mit ganzem Gemüte und mit allen unseren Kräften nur Ihm allein zuwenden, wenn wir opfern und beten.

Wer mit dem Rücken zum leibhaftig gegenwärtigen Herrn betet, hat entweder ein sehr schwaches Bewußtsein Seiner heiligen Gegenwart oder glaubt nicht mehr an die Transsubstantiation, so wie die hl. katholische Kirche sie lehrt. Wir wissen, daß es immer mehr »katholische« Priester gibt, die tatsächlich nicht mehr an die Gegenwart Christi im hl. Altarssakramente glauben. Von diesen fordern wir, daß sie die elementare Ehrlichkeit aufbringen, unsere Kirche zu verlassen und die Gläubigen nicht zu betrügen und mit ihren Irrlehren im Glauben wankend zu machen. In der heutigen gesellschaftlichen Situation erwachsen aus einem solchen Schritt wohl niemandem Nachteile.

Zu allen Zeiten und selbst in den heidnischen Religionen, erst recht aber im alten Bunde und in der vergangenen Geschichte unserer Kirche ist zu Gott hin gewandt, geopfert und gebetet worden. Gott hat Moses nicht umsonst so minutiöse Kultgesetze geoffenbart.  Das hl. Opfer zum Volk gewandt, an sich schon falsch, wird zumeist um einen viel zu hohen Preis ermöglicht, nämlich durch die Entfernung der hl. Eucharistie aus dem Mittelpunkte der Kirche. Damit wird das Opfer nicht mehr vor dem gegenwärtigen Allheiligen dargebracht. Wir betrachten diese Maßnahme als den Anfang des Greuels der Verwüstung, von dem der Prophet Daniel gesprochen und auf den der Herr als Zeichen des beginnenden Gerichts hingewiesen hat. Wir wollen uns nicht von Jesu Gegenwart trennen.

4. Wir setzen uns die volle ungeschmälerte Verehrung der hl. Gottesmutter zum Ziel. Wir sind überzeugt, daß die Mariologie ein wesentlicher, nicht herauslösbarer Bestandteil der katholischen Lehre ist. Wir glauben, daß Maria und Ihrer unbefleckten Empfängnis eine entscheidende Rolle im Kampf unserer Tage gegen Hochmut und Unzucht zukommt, daß Sie das große Zeichen ist, in dem allein die Irrlehren und gottesfeindlichen Bestrebungen außerhalb und innerhalb der Kirche überwunden werden. Wir wollen durch Maria zu Jesus Christus und zu Gott dem Allmächtigen kommen.

Insbesondere setzen wir uns zur Aufgabe, für eine unverfälschte und vollständige Kenntnis der prophetischen Anweisungen der hl. Jungfrau an das christliche Volk von La Salette, Lourdes und Fatima zu sorgen und überall für die Befolgung dieser Anweisungen zu wirken. Wir wenden uns gegen die antimarianischen Umtriebe progressistischer Kreise, gegen die Verspottung der hl. Gottesmutter durch Theologen und in katholischen Kirchen, gegen alle Bestrebungen, das Gebet zu ihr zu unterdrücken, gegen die Entfernung der Marienaltäre aus unseren katholischen Kirchen, gegen die Verächtlichmachung marianischer Gläubigkeit und gegen häretische Lehren, die von angeblich katholischen Theologieprofessoren an unseren geistlichen Instituten und Universitäten unter dem lächerlichen Vorwande der Wissenschaftlichkeit (die ihnen in Wahrheit fehlt) dem theologischen Nachwuchs eingeträufelt werden. Wir verwerfen das unverantwortliche Verhalten vieler Bischöfe und Priester gegen alle Vorkommnisse, die eine neue Offenbarung der hl. Gottesmutter sein könnten, indem diese Ereignisse voreingenommen abgelehnt und dem christlichen Volk gegenüber als übernatürliche geleugnet und verächtlich gemacht werden, bevor ein gegründetes Urteil möglich ist. Es scheint, daß man Gott selbst nicht mehr sprechen lassen will, sondern nur noch sich allein das bestimmende Urteil in Sachen des Glaubens anmaßt.

5. Wir verlangen, daß den Gläubigen die stille heilige Messe wiedergewährt wird, insbesondere den täglichen Besuchern der hl. Messe an den Werktagen. In der Konstitution »Über die heilige Liturgie« ist gesagt: In den Dingen, die den Glauben oder das Allgemeinwohl nicht betreffen, wünscht die Kirche nicht eine starre Einheitlichkeit der Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrem Gottesdienst; im Gegenteil pflegt und fördert sie das glanzvolle geistige Erbe der verschiedenen Stämme und Völker (Kap. I, 37). Unter dieser Voraussetzung ist nicht zu verstehen, warum den Gläubigen in vielen Gegenden die sehr verbreitete Form der stillen heiligen Messe durch Verbot genommen wurde.

Die allzu häufige Folge von Belehrung und gemeinschaftlicher Rezitation macht es vielen Gläubigen, insbesondere den Bedrängten und Bedrückten, die im Gebet zu Gott flehen wollen, sehr schwer oder unmöglich, sich Gott ganz zuzuwenden. Beten bedeutet zutiefst weder ein gemeinschaftliches Rezitieren noch betrachtende Meditation, schon gar nicht »Unterhaltung mit Gott«, sondern einen geistigen Akt höchster Anstrengung und Hingabe, in dem sich im Gläubigen die Gegenwart vor Gott verwirklicht, wo er zu ihm fleht, ihm opfert, seiner Liebe Ausdruck gibt, seine Herrlichkeit preist und für seine Gnadengaben dankt. Die Gläubigen haben ein Anrecht darauf, daß ihnen die Möglichkeit dieses Gebets während des heiligen Opfers gegeben wird. Es ist unerhört, daß von einem Tag auf den anderen nicht nur neue Formen der hl. Messe eingeführt, sondern vielerorts bestehende wertvolle Formen einfach untersagt wurden.

Das Argument, das stille Gebet sei weniger gemeinschaftlich als das gemeinsam gesprochene, trifft nicht zu. Gemeinsamkeit offenbart sich gewiß nicht notwendig in gemeinsamem Sprechen oder Singen; die Gemeinschaft besteht allein in der Liebe. Diese Gemeinschaft kann aber im Schweigen viel größer sein als im Reden (Math. VI, 5 ff.), ja, die innigste Gemeinschaft ist jenseits des Worts (schweigende, wortlose Anbetung). Die äußere Geschäftigkeit führt fast immer zu einer geistigen Untätigkeit während der Teilnahme an der h1. Messe. Wir verlangen, daß die wenigstens ebenso legitime Form der stillen hl. Messe denjenigen Gläubigen, für die sie die angemessene Form ihrer Begegnung mit Gott ist, nicht versagt, sondern wiedergegeben wird.

6. Wir bekennen klar und unzweideutig als verpflichtenden katholischen Glaubensartikel, daß der Heilige Vater die volle und oberste Gewalt in Fragen der Sittlichkeit und des Glaubens sowohl wie auch der Regierung der gesamten Kirche besitzt, und zwar, wie es das erste Vatikanische Konzil (4. Sitz., 3. Kap.) dogmatisch definiert hat, auch der Gesamtheit der Bischöfe gegenüber. Dieses Dogma kann nicht mit dem Hinweis auf den Umstand, daß das 1. Vatikanische Konzil abgebrochen werden mußte, entwertet werden. Denn der klare Text läßt nur solche Zusätze zu, die dem in ihm Ausgesagten nicht unmittelbar widersprechen.

Wir wenden uns deshalb gegen alle Versuche, die zur Zeit von angeblich katholischen Theologen unternommen werden, die Gültigkeit dieses Dogmas anzufechten oder unter Hinweis auf die Verfahrensweise beim 1. Vatikanischen Konzil zweifelhaft zu machen. Wir bekennen mit dem 1. Vatikanischen Konzil: »Wer sagt, der römische Bischof habe nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die ganze Kirche, oder wer sagt, er habe nicht die ganze Fülle der höchsten Gewalt über die Hirten in ihrer Gesamtheit, der sei ausgeschlossen.«

Wir verlangen von Theologen, denen diese katholische Wahrheit nicht paßt, daß sie ehrlich genug sind zu bekennen, daß sie den römisch-katholischen Glauben nicht mehr vertreten, und aus der Kirche, in der zu bleiben sie niemand zwingt, auszutreten, daß sie es hingegen unterlassen, mit subversiven und glaubenswidrigen Lehren die Gläubigen irrezuführen.

7. Unserer Überzeugung und Einsicht nach ist die Wahrheit übergeschichtlich. Die katholische Glaubenswahrheit ist unwandelbar dieselbe in allen Jahrhunderten der Kirche. Insbesondere kann der Sinn definierter Glaubenssätze vielleicht in dem einen oder anderen Falle klarer begrifflich bestimmt, aber nie ein anderer werden.

Wir wenden uns deshalb gegen jene, die in der irrtümlichen Überzeugung von der Geschichtlichkeit der Wahrheit behaupten, der Glaubensinhalt müsse sich mit der Zeit wandeln und der »moderne Mensch« könne vieles von dem nicht mehr glauben, was in vergangenen Zeiten als gültiger Glaube der katholischen Kirche bestimmt worden ist. Auf diese Weise sollen nach dem Wunsche mancher neue, dem katholischen Glauben widersprechende Lehren in die Kirche Eingang finden, ja, nach dem Bekenntnis gewisser Reformkreise das ganze Gebäude der Dogmen erschüttert werden.

Wir wollen solchen Auffassungen gegenüber dafür eintreten, daß der katholische Glaube, wie er durch Jesus Christus, unseren Herrn, begründet worden ist, überall unverändert und integral bekannt wird, wo von jemandem beansprucht wird, als katholischer Christ oder gar Priester und Bischof zu sprechen. Die Lehre von der Geschichtlichkeit der Wahrheit birgt in sich die glatte Leugnung der Wahrheit, sie negiert die Einheit der Geschichte und damit die Geschichte selbst; sie hebt jegliche Gemeinschaft und damit auch die Gemeinschaft im Glauben auf.

8. Wir beobachten mit Besorgnis, wie vielerorts die katholische Sittenlehre aufgeweicht und verfälscht wird. Gott hat geboten, daß wir sein Gesetz unbedingt beachten. Die katholische Moral ist unveränderlich dieselbe zu allen Zeiten. Es ist nicht wahr, daß die Situation die moralischen Pflichten in ihrem Wesen ändert. Das Gewissen könnte gar nicht urteilen, wenn es nicht die unveränderliche Norm der Werthaltung als Regel für die Anwendung auf die besonderen Fälle hätte.

Die ersten drei göttlichen Gebote, in sich von unvergleichlich größerer Bedeutung und Tragweite als alle anderen, werden heute immer weniger beachtet oder gar schweigend negiert. Die Klage der hl. Gottesmutter und ihre sorgenvollen Ankündigungen seit La Salette beziehen sich gerade auf die Verletzung dieser ersten Gebote, insbesondere durch Priester und Bischöfe. Aus den ersten drei Geboten Gottes ergeben sich alle anderen, die ebenso unauflöslich sind und unbedingt gelten. Leider aber werden heute auch in kirchlichen Kreisen Mord, Ehebruch und Diebstahl umgedeutet oder bagatellisiert. Man befürwortet mehr oder weniger offen die Tötung der Leibesfrucht, die Auflösbarkeit der Ehe und den sozialen Diebstahl.

Wir wollen nicht mit Herodianern und Verehrern der Aschera und des Moloch in einer (angeblichen) Gemeinschaft stehen. Nach dem Worte Jesu sind nur diejenigen unsere Brüder, die den Willen Gottes tun. Wir verlangen von allen, die sich als katholische Christen bezeichnen, das offene Bekenntnis zur Unverletzlichkeit der Morallehre unserer Kirche, das ist: des Gebotes Gottes.

9. Wir setzen uns dafür ein, daß unsere Priester und Ordensleute als solche sichtbar im öffentlichen Leben erscheinen. Der Anblick der Priester stellt eine ständige Mahnung an das Gewissen der Welt dar. Die Priester sollen nicht vertuschen, daß sie einem aus den Menschen herausgehobenen Stande angehören und durch eine unauslöschliche Weihe sakramentale Vollmacht haben. Wir bekämpfen das würdelose Auftreten vieler Kleriker in der Öffentlichkeit, die entgegen dem Befehl des Herrn, sich seinem Jahrhundert nicht anzugleichen, durch weltliche Kleidung und Umgangsformen sich an die Weltmenschen anzubiedern versuchen und damit ihren Stand entwürdigen. Wir wenden uns auch gegen die immer häufiger zu beobachtende Verwendung abschreckend häßlicher und verweltlicher »liturgischer« Kleidung und ein Verhalten der Priester während des hl. Opfers oder bei Spendung der Sakramente, das mit der dem Christen gebührenden ehrfürchtigen Haltung Gott gegenüber in krassem Widerspruch steht. Wir wollen einen Klerus, der sich seines Standes nicht schämt und zu dem wir als Verwalter der Sakramente Christi aufschauen können. Wir sind überzeugt, daß der Priester nicht durch saloppes weltliches Benehmen und weltliche Leistungen, sondern allein durch seine sittliche und religiöse Haltung - durch Opfer und Gebet - Seelen gewinnt, die sich geistig Christus erschließen.

10. Wir erstreben ein eindeutiges, klares und unverhülltes Bekenntnis unseres katholischen Glaubens. Wir wenden uns gegen die heute in progressistischen Kreisen fast allgemein übliche Praxis, mittels bewußter Aequivokationen Auffassungen Eingang in das katholische Glaubensbewußtsein zu verschaffen, die mit dem in den Dogmen festgesetzten Bekenntnis der römisch-katholischen Kirche in Widerspruch stehen. Auf diese Weise wird der katholische Glaube ausgehöhlt und glaubensfremden oder gar -widrigen Anschauungen in der Kirche Tür und Tor geöffnet. Die Differenzen mit anderen christlichen Bekenntnissen und mit anderen Religionen können auf diese Weise nicht überwunden werden. Eine Gemeinschaft in der Liebe außerhalb der Wahrheit kann nicht bestehen. Wir setzen uns deshalb zum Ziel überall, wo es uns möglich ist, darauf zu dringen, daß unklare und zweideutige Behauptungen präzisiert werden, damit ihr eindeutiger Sinn festgestellt werden kann.

Wir lehnen es ab, mit denjenigen in einer Gemeinschaft, zumal in der Gemeinschaft des hl. Opfers, zu stehen, die den katholischen Glauben nicht mehr bekennen. Wir fordern von diesen die Ehrlichkeit, die katholische Kirche zu verlassen, zu deren Gemeinschaft sie ja nicht gezwungen sind. Insbesondere erwarten wir soviel Ehrlichkeit von Theologen und Bischöfen, die diesen Glauben nicht ohne Betrug lehren und fordern können, wenn sie ihn selbst nicht mehr haben.

11. Wir verlangen eine wirksame Funktion der Amtskirche. Seit Beginn des Konzils werden vielerorts von Theologen und Laien eindeutig häretische Thesen vertreten und von einer angeblich katholischen Presse und sog. katholischen Akademien zum Teil gezielt ins katholische Volk infiltriert. In der gottesdienstlichen Praxis und bei Spendung der Sakramente kommt es immer wieder zu Vorgängen, die offensichtlich Eigenmächtigkeiten gegenüber den klaren Anordnungen der hierfür zuständigen kirchlichen Stellen sind, ja zu blasphemischen und sakrilegischen Handlungen. Insbesondere sind die römischen Konstitutionen, welche die hl. Liturgie betreffen, in unserem Lande in den Punkten, die Reformkreisen nicht gefallen, bewußt nicht berücksichtigt wurden. Seit Beginn des Konzils und erst recht seit dem 7. März 1965 gleicht die Kirche weitgehend einem öffentlichen Körper, in dem die bestehenden Gesetze nicht mehr praktische Wirksamkeit haben. Theologieprofessoren und Priester, die offen und eindeutig Christus und Seine hl. Mutter gelästert und glaubenswidrige Lehren verkündet haben, werden nicht daran gehindert, weiterhin den theologischen Nachwuchs zu bilden und Pfarreien vorzustehen, in denen es ihnen die vordringlichste Aufgabe zu sein scheint, einzig den wahrhaft Glaubenden und Betenden Schwierigkeiten zu bereiten.

 
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