54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Was uns verschwiegen wird
 
Was uns verschwiegen wird

BKA-Studie zur Flüchtlingskriminalität bestätigt
schlimmste Befürchtungen  -

von Renate Sandvoß

Während Bundesinnenmister Horst Seehofer die neuesten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorstellte und dem Bürger einmal mehr zu suggerieren versuchte, dass Deutschland eines der sichersten Länder weltweit sei, wurden die aktuellen Zahlen des BKA zur Flüchtlingskriminalität nicht weiter thematisiert, wie es sonst in Pressekonferenzen üblich gewesen wäre. Auch in den Massenmedien wurde über die aktuellen Zahlen der Zuwandererkriminalität kaum berichtet. Der Grund des Schweigens findet sich in den Zahlen des BKA selbst:
2018:            296 226 Straftaten       durch 165 769 tatverdächtige Zuwanderer
2017:             289 753 Straftaten       durch 167 268 tatverdächtige Zuwanderer
2016:            293 467 Straftaten       durch 174 438 tatverdächtige Zuwanderer
2015:             206 201 Straftaten       durch 114 238 tatverdächtige Zuwanderer
Gesamtsumme: 1 085 647 Straftaten      durch 621 713 Tatverdächtige
Des Weiteren bestätigt das »Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« folgende Zahlen, die jeder PP-Leser selbst überprüfen und nachlesen kann: 1 085 647 Straftaten in den Jahren 2015 bis 2018 bedeuten 1 085 647 Straftaten durch mehrheitlich illegale Einwanderer, die der Mainstream allesamt zu Flüchtlingen erklärt hat. Auf Seite 17 von insgesamt 63 Seiten verkündet das BKA:
»Im Jahr 2018 wurden im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 296 226 Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde.«
→ Im Jahr 2017 werden 289 753 Straftaten durch Flüchtlinge (auf Seite 19 von 62 Seiten) eingeräumt.
→ Im Jahr 2016 sind es 293 467 Straftaten (auf Seite 9 von 46 Seiten)
→ und im Jahr 2015 zählt man 206 201 Straftaten (auf Seite 8 von 38 Seiten).
Zum Verständnis dieser Zahlen:
→ 1 085 647 Straftaten in den Jahren 2015 bis 2018 bedeuten 1 085 647 Straftaten durch mehrheitlich illegale Einwanderer, die der Mainstream allesamt zu Flüchtlingen erklärt hat. Für diese epidemische Verbrechensflut weist das BKA 621 713 Zuwanderer als identifizierte Tatverdächtige aus.
→ 296 226 eingeräumte Straftaten für 2018 bedeuten, dass Flüchtlinge jeden Tag im Jahr 2018 in Deutschland 805 Straftaten begangen haben. Dieser Verbrechensberg wächst jede Stunde um knapp 34 Straftaten an. Und dabei handelt es sich nur um aufgeklärte Straftaten und Fällen mit identifizierten Straftätern.
→ 1 085 647 Straftaten – von Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Messerattacken und Drogenhandel über sexuelle Attacken bis hin zu islamistischen Terroranschlägen – wurden mehrheitlich vom eingewanderten muslimischen Mann begangen.
Bei einem kriminellen Flüchtling handelt es sich also mitnichten um den viel zitierten »Einzelfall«, ganz im Gegenteil: Schließt man Frauen, Kinder und ältere Männer als Verursacher dieser Verbrechenswelle weitestgehend aus, dann weist der männliche Einwanderer eine extrem hohe Kriminalitätsbelastung auf. Folgt man der These des Buches Sicherheitsrisiko Islam: Kriminalität, Gewalt und Terror – Wie der Islam unser Land bedroht, laut derer muslimische Kriminelle für ihre Straftaten gegenüber »Ungläubigen« eine islamistische  Rechtfertigung, ja Motivation haben, müssen in den BKA-Statistiken muslimische Herkunftsländer bei Kriminellen eine dominierende Rolle spielen. Und in der Tat, auf Seite 10 der BKA-Statistik für 2018 steht: Den größten Anteil an den tatverdächtigen Zuwanderern stellen laut dem BKA-Lagebild, wie auch im Jahr 2017, Menschen aus den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden: Syrien (20 %), Afghanistan (11 %) und Irak (7 %). Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien lag insgesamt bei 7 %. Verglichen mit dem Vorjahr ist insbesondere der Anteil türkischer tatverdächtiger Zuwanderer mit 51 % deutlich gestiegen (2018: 4099, 2017: 2719). Auch der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer aus Nigeria (+29 %) und Guinea (+23 %) ist im Berichtsjahr verhältnismäßig stark gestiegen. Auf Seite 11 listet das BKA dann die 20 Top-Herkunftsstaaten krimineller Zuwanderer auf: Syrien, Afghanistan, Irak, Nigeria, Iran, Marokko, Somalia, Algerien, Eritrea, Serbien, Türkei, Albanien, Georgien, Gambia, Pakistan, Guinea, Russische Föderation, Kosovo, Tunesien und Libanon. Afghanen und Syrer führend
Die epochale Verbrechenswelle von über einer Million Straftaten geht somit eindeutig vom eingewanderten muslimischen Mann aus. Die epochale Verbrechenswelle von über einer Million Straftaten geht somit eindeutig vom eingewanderten muslimischen Mann aus. Da die Herkunftsländer der Straftäter aus den Jahren 2015 bis 2017 dem Jahr 2018 stark ähneln, kann sich diese Aussage auf eine breite Datenbasis berufen. Doch solche Erkenntnisse stellen eines der größten Tabu-Themen unserer Zeit dar. Nun handelt es sich nicht bei allen Afghanen und Syrern automatisch um Muslime, denn es gibt dort auch wie in Guinea christliche Minderheiten von 8 % Bevölkerungsanteil, denen 85 % Muslime gegenüberstehen. Doch, wenn überhaupt, wird die generelle These des Buchs davon nur marginal tangiert, denn 99,9 Prozent der rund 35 Millionen Afghanen gelten als muslimisch, 74 % der knapp 21 Millionen Syrer als sunnitische Muslime, 12% als Alawiten und 2 % als schiitische Muslime. Im Irak mit seinen rund 39 Millionen Einwohnern gelten 97% der Bevölkerung als muslimisch. Bestand die dortige Bevölkerungsstruktur vor 100 Jahren noch aus 25% Christen, so ist diese aktuell auf unter 3% gesunken.
Trotz dieser eindeutigen Daten findet keine Diskussion über die extrem hohe Kriminalitätsbelastung des muslimischen Mannes statt. Die vom BKA ausgewiesenen Straftäter als mehrheitlich muslimisch zu bezeichnen, entspricht somit der Faktenlage. Trotz dieser eindeutigen Daten findet keine Diskussion über die extrem hohe Kriminalitätsbelastung des muslimischen Mannes statt. Der Grund des Schweigens ist nach Analyse der Daten des BKA offensichtlich: Gerade weil das Sicherheitsrisiko Islam und die starke Kriminalitätsbelastung des muslimischen Mannes mit amtlichen Daten belegbar und nicht weiter als »populistische Stimmungsmache« zu diskreditieren sind, sollen sie nicht an die Öffentlichkeit dringen. Wie auch immer man es nennen mag − Deutschfeindlichkeit oder Hass auf »Ungläubige« − diese Gemengelage ist durch die unkontrollierte Masseneinwanderung zu einem hochexplosiven Gemisch geworden, welches zu einer noch vor wenigen Jahren für undenkbar gehaltenen Destabilisierung der Sicherheitslage im Land geführt hat. Die Daten des Bundeskriminalamtes, die Schubert im Buch akribisch recherchiert, analysiert und zusammengefasst hat, belegen eindeutig den kausalen Zusammenhang der gegenwärtigen epidemischen Verbrechenswelle, die entscheidend durch die extrem hohe Kriminalitätsbelastung des muslimischen Einwanderers begründet ist. Merkels Gesicht war wutverzerrt, als sie sagte: „Eine Pandemie kann man nicht mit Lügen besiegen! Und mit Hass und Hetze auch nicht.“ Sie haben Recht, Frau Merkel: Eine Pandemie kann man nicht mit (Ihren) Lügen besiegen und mit (Ihrem) Hass und (Ihrer) Hetze auch nicht!
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