54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




   
 
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung
 
II. DER REFORMIERTE RITUS DER BISCHOFSWEIHE

A. "SIGNIFICATIO EX ADJUNCTIS"

In meiner Analyse des reformierten Konsekrationsritus will ich umgekehrt vorgehen und beginne mit einer Analyse des liturgischen Zusammenhangs. Hinsichtlich der inneren Faktoren zeigen sich Irrtümer und Fehler, die denen ähneln, die wir bereits im reformierten Ritus der Priesterweihe festgestellt haben, die aber zunächst nicht so gravierend erscheinen. Im alten Ritus ist die geistige Vollmacht, die "potestas spiritualis", deutlich angegeben als die spezifischen Aufgaben des bischöflichen Amtes: "Episcopum, oportet iudicare, interpretari, consecrare, ordinare, offerre, baptizare et confirmare." ("Der Bischof muß richten, auslegen, die Bischofs- und Priesterweihe erteilen, opfern, taufen und die Firmung spenden.") Unter den angeführten Aufgaben des Bischofs sind die besonderen Unterschiede in den Vollmachten, die die eines normalen Priesters übersteigen, eindeutig angegeben, insbesondere die Vollmachten, Priester zu weihen und die Konsekration eines neuen Bi-schofs zur Sicherung der apostolischen Sukzession und der Kirche (als der geheiligten Einrichtung für das Seelenheil der Gläubigen) vorzunehmen.

Diese Formel gibt die "Vollmachten" an, die dem Hohenpriestertum vorbehalten sind. Deren Nennung wurde im neuen Ritus ausgelassen. Was bereits über den anglikanischen Ritus der Priesterweihe gesagt wurde, ist hier wiederum mit dem Zitat Leos XIII. zu bestimmen: "De ipsis consulto detractum est..." "Sie entfernten absichtlich alles, was im katholischen Ritus mit aller Klarheit die Würde und die speziellen Funktionen des Bischofs bezeichnete." Analog zu den verurteilten Irrtümern des anglikanischen Ordinale kann derselbe Schluß hinsichtlich der Gültigkeit der Bischofsweihe, der bereits auf die Priesterweihe zutraf, gezogen werden.

B. DIE FORM

Hier will ich Vergils Worte zu Beginn des zweiten Teils der Aeneis zitieren : "Maius opus moveo", d.h."Ich nehme ein schwereres Werk in Angriff." Um mit der Analyse anzufangen, beschreiben wir die beiden Formen, die traditierte und die reformierte, und vergleichen sie.

In der traditionellen Form heißt es: "Comple in Sacerdote tuo ministerii tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum coelestis unguenti rore sanctifica." (Const. SACRAMENTUM ORDINIS, DZ. 3860 ) auf Deutsch: "Vervollständige in deinem Priester die Fülle deines Amtes und geschmückt mit den Gnaden deiner Herrlichkeit, heilige ihn mit dem Tau der himmlischen Salbung."

Die reformierte Form: "Et nunc effunde super hunc Electum eam virtutem, quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio tuo Jesu Christo, quem ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca ut sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui." (Vgl. "Pontificale Romanum..." Vatikanstadt 19681, S. 75; 19902, S. 24 f.; ebenso veröffentlicht in AAS, LX (7) 29. Juli 1968) Die offizielle Übersetzung lautet: "Sende auf diesen Auserwählten die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Führung, welchen du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben hast. Er hat den Heiligen Geist den Aposteln verliehen, und sie haben dein Heiligtum, die Kirche, überall auf Erden gegründet, deinem Namen zum Lobpreis und Ruhm ohne Ende." ("Liber de Ordinatione diaconi, presbyteri et episcopi" Freiburg i. Brsg. 1971, S. 71) (Anm.d.Red.: in der offiziellen deutschen Version wird "Spiritum principalem" einmal mit "Geist der Führung" und zum anderen - im Lateinischen wird im Nebensatz mit "quem" auf ihn Bezug genommen - mit "Heiliger Geist" übersetzt, d.h. hier wird durch einen Übersetzungstrick suggeriert, daß doch die Dritte göttliche Person gemeint sein könnte.)

Wie jedermann erkennen kann, ist diese Formel theologisch diffus. Im vorigen Kapitel wurde darauf hingewiesen, daß die Formen "in genere" zu Allgemeinheiten neigen; folglich ist es erforderlich, ihre Bedeutung im rituellen Zusammenhang ganz genau darzustellen, um die sakramentale Wirkung zu erzielen. Aber es ist genauso wahr, daß selbst bei Entfernung sämtlicher Zweideutigkeiten aus dem rituellen Zusammenhang allein die semantische Leere der Formel das Sakrament ungültig machen würde.

Die sakramentalen Formen haben die Tendenz, sehr knapp zu sein; alle überflüssigen Worte werden vermieden. Tatsächlich sind die Formen des Weihesakraments - gemäß ihrer Natur - die längsten, da sie nicht allein - wie in den anderen Sakramenten - die Gnade, sondern die besondere geistliche Vollmacht, "spiritualis Potestas" auf jeder Weihestufe ausdrücken müssen. Aber überflüssige Worte machen ein Sakrament nicht ungültig, wenn sie sich nur auf eine besondere Betonung beschränken und nicht die wahre Bedeutung der sakramentalen Wirkung aushöhlen. Dies wird bestätigt von Thomas v.A: "quaecumque fiat additio vel substractio vocum..." D.h.: "Jede Hinzufügung oder Wegnahme von Worten, die nicht die wahre Bedeutung des Sakraments entstellen, machen es nicht ungültig" (cf.III q.60 a.8, ad.2).

Prüfen wir nun die beiden Formeln unter dem quantitativen Aspekt. (Die Weiheform soll möglichst knapp sein.) Sofort erkennen wir, daß die Unterschiede in den verschiedenen Formen bedeutend sind. Zuallererst: unter den 16 Worten der traditionellen und den 43 der modernistischen Form finden die Autoren nur ein gemeinsames Wort, das Bindewort "et", welches ich aber nicht als identischen Terminus anerkennen kann. Andererseits ist das "et" in der modernistischen Form keine Satz - sondern nur eine Wortverbindung; "in gloriam et laudem". Selbst wenn dieser einheitliche Ausdruck kein leeres Geschwätz wäre, drückte er nur die Wirkung der Gnade aus, aber nicht die "potestas", d.i. die Vollmacht. Daher ist es eine abschwächende und sinnlose Form, die nicht die sakramentale Wirkung hervorzubringen vermag.

Ich halte es für unmöglich, daß jemand, der intensiv die neue Formel studiert, nicht von erheblichem Zweifel hinsichtlich ihrer Gültigkeit geplagt wird. Es ist daher natürlich, daß Dr. Coomaraswamy und Daly zugleich mit mir argwöhnten, M. Davies, der die neuen Riten für die Diakonats- und Priesterweihe studiert hatte, um ihre Gültigkeit zu verteidigen, würde es nicht wagen, auch das Thema der Bischofskonsekration in gleicher Absicht abzuhandeln. Beim Studium dieser Formel verschwindet jede Unschlüssigkeit, jeder Zweifel hinsichtlich der Bewertung ihrer Gültigkeit... Zweifel, der bei der Betrachtung der Form der Priesterweihe angebracht erschien. So behaupten ämtliche Autoren, welche die Form der Bischofskonsekration analysiert haben, die semantische Leere dieser Form und somit ihre absolute Ungültigkeit, ohne den leisesten Zweifel zu haben.

Die Folge ist, daß ab dem Datum der Einführung des neuen Ritus in keiner Diözesen der (ehemals) katholischen Kirche, in denen der lateinische Ritus gilt, mehr neue Bischöfe gültig konsekriert wurden. Dies ist unglaublich erschreckend, weil ohne gültig geweihte Bischöfe die Apostolische Sukzession erlischt. In Übereinstimmung mit den Lehren Leos XIII. sind die Bischöfe die fundamentale Basis der Kirche. "Denn nicht nur Kinder werden gezeugt, sondern mittels ihres Amtes auch Väter, d.h. Priester, um die Kirche zu leiten und zu hegen." ("Divinum illud munus", DS 3328).

C. DER TERMINUS "SPIRITUM PRINCIPALEM"

Mit diesen Ausführungen hätte ich meine Untersuchung abschließen können. Ich will aber den Autoren folgen, die die Bedeutung des auffälligsten Ausdrucks im Gewirr der neuen Form zu ergründen versuchten - eine Bemühung, die ich, gestützt auf Beweise eigentlich für unnötig halte: ich meine die seltsame und rätselhafte Einfügung des Terminus "Spiritum principalem".

Dieser Ausdruck wird im Psalm 50,14 ("Miserere") verwendet, wo David für seine zweifache Sünde - Ehebruch und Mord -, um Vergebung bittet. Der reumütige König bedient sich dieses Ausdrucks. Was ist mit ihm gemeint? Ich fand mehr als ein Dutzend Übersetzungen, von denen ich einige anführe u.a.: "Mein Geist", "ein großmütiger Geist, "aus freiem Entschluß, "erste Hauptperson" oder "Geist der Würde". Die vorherrschende Übersetzung in den modernen Versionen der Psalmen lautet: "ein edler Geist", der auch in der unter der Leitung von Kardinal Bea durchgeführten neuen Überset-zung des Psalters verwendet wird. Sowohl die griechische Version ("hegemonico pneumati") als auch die lateinische ("Spiritu principali") versucht die Bedeutung des hebräischen "Nedibah", das von "nadib" = Fürst, abgeleitet ist, festzuhalen, was soviel wie "fürstlicher Geist" oder "Geist von Fürsten" bedeutet. Hermeneutisch ist klar, daß mit "Spiritum Principalem" nicht die Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit gemeint ist, nach welcher Deutung die Verfasser vergeblich suchen.

Was sagt die Tradition? Sehr wenig. Ich befragte die Kommentare des hl. Augustinus ("Enarrationes"). Augustinus begnügte sich zu erläutern, was andere vor ihm darunter verstanden hatten. Er sagt: "Manche glauben, daß die Heilige Trinität vor der Fleischwerdung benannt wurde... Sie glauben, daß der 'rechte Geist' (Vers 12) der Sohn sei, der 'heilige Geist' der Heilige Geist, und daß der 'führende Geist' der Vater sei... Andere deuten dagegen den 'rechten Geist' als die menschliche Seele, die infolge der Sünde verzerrt worden ist; und daß der 'führende Geist' der Heilige Geist sei, den David anfleht, ihn nicht zu verlassen und durch den er gestärkt werden wolle." Der hl. Augusti-nus kommt zum Schluß zu der Behauptung: "Keine dieser Meinungen ist häretisch." Indessen bevorzugt er keine Meinung; er begnügt sich damit, diese zwei seltsamen Deutungen skeptisch auszulegen.

Andere Kommentatoren aus der Gesellschaft Jesu geben die erste Meinung des hl. Augustinus wieder und erläutern, daß sie von Origines eingeführt worden sei und im Mittelalter Anhänger gehabt habe. Folglich ist auch auf den Grundlagen der Tradition gleichermaßen klar, daß mit "führender Geist" nicht die Dritte Person der hl. Dreifaltigkeit gemeint sein kann.

Welche Bedeutung geben die Urheber des neuen Ritus diesem Ausdruck? Dom Botte, der Vorsitzende der Kommission für die Reform der Weiheriten, mußte sich den geäußerten Vermutungen und Annahmen darüber stellen. Hier seine Antwort: "Der Ausdruck wurde gefunden und entnommen in dem Weiheritus, den der Schismatiker Hyppolitus für seine Sekte und Anhänger verfaßte." In Übereinstimmung mit anderen Autoren räumt Don Botte ein, daß nicht nur wir uns mit der Interpretation dieses rätselhaften Terminus Probleme hätten, sondern daß gerade diese Worte eine falsche Lesart darstellten; dies habe natürlich zur Folge, daß sie weder von Jesus Christus noch den Aposteln herrührten. (Seine Ehrlichkeit ist positiv zu werten, zugleich zeigt dieses Eingeständnis aber auch, in welchen Abgrund der von Pius XII. verurteilte Archäologismus führen kann.) Dennoch versucht D. Botte die von Hyppolitus beigelegte Bedeutung zu mutmaßen. Er glaubt, daß Hyppolit den Hl.Geist meinte. Indessen fügt er hinzu, daß die Gabe des Geistes vom Führenden Geist ausströmt, und daß die beste Übersetzung "Geist der Autorität" oder "Geist der Regierung" wäre... Coomaraswamy folgert beim Zitieren dieser Worte: "Das einzige Problem ist also, die Bedeutung zu ermitteln, die der Verfasser des Gebets diesem Ausdruck gegeben hatte."

Ich schließe mit dem Klageruf: "Welche Beleidigung, welche Verletzung, welche Verspottung der menschlichen Intelligenz im allgemeinen und der Gläubigen im besonderen!" Es war ein Mißbrauch der Autorität in der Annahme, daß der Glaube den Intellekt kastriert. Inzwischen liegt der Fall so: Sie versuchten mit einem Ausdruck die Validität eines sakramentalen Ritus sicherzustellen, den niemand - der Autor mit eingeschlossen - klar zu definieren vermag. Was das bedeutet, sagt uns der hl. Thomas v.A. Er schreibt über die Form der Taufe folgendes: da sie wie die Materie der Sakramente ein allgemein gebrauchtes und leicht unterscheidbares Moment ist, sollen auch die in der Form verwendeten Worte solche sein, die gewöhnlich diese Vorstellungen ausdrücken."Nec in aliis perficitur Sacramentum..." Er sagt: "Wenn bei Spendung des Sakraments der Taufe ausgesprochen wird 'In nomine Genitoris et Geniti et Procedentis,' würde, obwohl die betreffenden Personen dieselben seien, das Sakrament nicht gespendet worden sein" (cf. III q.66, a 5). Was würde St.Thomas heute von dem rätselhaften Ausdruck "Spiritum principalem" sagen, der von Dom Botte und seinen Mitarbeitern eingeführt wurde?

Nehmen wir einmal an, daß "Spiritum principalem" - indem wir von den Hypothesen des vorigen Abschnittes einmal absehen - eindeutig die Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit bedeute. Auch dann reichte das nicht aus, die reformierte Form zu einer gültigen zu machen. Leo XIII. lehnte folgenden Teil der Form des anglikanischen Ritus als unzulässig für die Gültigkeit ab: "Accipe Spiritum sanctum et memento ut resuscites gratiam Dei, quae est in te, per impositionem manuum" ("Empfange den Hl.Geist und denke daran, die Gnade Gottes, die durch meine Handauflegung in dir ist, zu erwecken"). In dieser Form ist zwar eindeutig die Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit gemeint. Leo XIII. bestimmt jedoch: "Weil die Worte dieser Form keineswegs klar die eigentliche Gnade und die geistliche Vollmacht (potestas spiritualis) der höchsten Stufe des Priestertums bedeuten", komme ihr keine Gültigkeit zu. Und es ist klar, daß die Bedeutung der wichtigsten Wirkung (potestas spiritualis - eine ausschließlich dem Bischof gewährte Gewalt ) nicht in diesem Kauderwelsch der Form (des reformierten Ritus der Bischofsweihe) angesprochen wird. In Ergänzung zu der Festellung, daß es sich um eine unsinnige Form handelt, entdeckt Prof. Wendland darin auch eine Andeutung von Häresie, indem der Sohn auf dieselbe Stufe wie die Apostel gestellt werde.

Christus versprach Seiner Kirche, ihr bis zum Ende der Zeiten beizustehen. Sein Versprechen kann nicht fehlgehen. St.Thomas sagt in einem Bericht über einen besonderen Fall, in welchem ein Priester ungültig geweiht worden war: "'pie' credi potest"... Man kann fromm glauben, daß der oberste Herr es nicht erlauben werde, daß ein Betrug dieser Größenordnung, der Seine Kirche in Gefahr bringen könnte, verschwiegen und unbekannt bleibt. Wir müssen folglich aus einem um so wichtigeren Grund fest - und nicht nur fromm - glauben, daß hinsichtlich der Tatsachen von solch universalem Ausmaß Christus es nicht zulassen wird, daß ein Betrug in einer so wichtigen Angelegenheit verborgen bzw. objektiv unbekannt bleiben kann, wodurch der Kirche und den Seelen dauernder Schaden zufügt würde. Somit wird es unentschuldbar sein, die Augen vor dem, was offenbar ist, zu verschließen.

Erzittern wir und helfen besonders denen, die es betreffen wird: Der Quell der apostolischen Sukzession ist in Gefahr auszutrocknen, und wenn der Quell trocken ist, werden auch sämtliche ihm entströmende Gewässer austrocknen.

(Von der Redaktion EINSICHT überarbeitet und leicht gekürzt; Übersetzungen aus dem Lateinischen von Christian Jerrentrup.)

Anmerkungen:
1) vgl. Katzer, Otto: "Was bezweckt die neue Priesterweihe?" (EINSICHT VII/2-3); Graus, Werner: "Die neue Priesterweihe ist kein katholischer Ritus mehr" (EINSICHT X/7, 286 ff.); Howson, Eugene A.W.: "Sind die neuen Weiheriten nach Vatikanum II gültig?" (EINSICHT XI/2, 48 ff), ders.: "Die Krise der apostolischen Sukzession und das Sakrament der Weihe in ihrem Bezug zur Apostasie der röm.-kath. Kirche im 20. Jahrhundert" (EINSICHT XVI/6, 153 ff); Wendland, Diether: "Die Zerstörung des sakramentalen Priestertums durch die 'römische Konzilskirche' (EINSICHT XXII/1-2S); Mouraux, Henri: "Der Weiheritus Pauls VI. ist ungültig" (EINICHT XXIV/2).
2) Das stimmt so sicherlich nicht. Es wurden auch Zweifel an der Gültigkeit des neuen Taufritus laut, zumal, wenn durch ihn keine Vermittlung des Glaubens und keine Aufnahme in die Kirche, sondern nur eine Aufnahme in die Gemeinde intendiert ist. Vgl. dazu auch Ettelt, Wilhelm: "Das Sakrament der Aufnahme in die Pfarrkartei" (EINSICHT VII/7, 279).
3) Eine ausführliche Untersuchung des neuen Taufritus steht noch aus. Dabei wäre dieser auch im Kontext mit dem verfälschten Kirchenverständnis der Reformer zu sehen. Darum könnte der von Tello gezogene Schluß even-tuell vorschnell gezogen sein.
4) Das "Breve esamen..." wurde von den Kardinälen Ottaviani und Bacci am Fest des hl. Pius V., d.i. am 5.5.1969 unterzeichnet. Es erschien zunächst in italienischer Sprache bei der "Civiltà cristiana" in Rom. Eine deutsche Übersetzung erschien zunächst in DAS ZEICHEN MARIENS, Nr. 7 vom Nov. 1969. Sie wurde als Sonderdruck von der "Katholischen Traditionalistenbewegung" und auch von unserem Freundeskreis herausgegeben, für den damals Univ.-Prof. DDr. Lauth zeichnete. An der Ausarbeitung des "Breve esame..." hatte wesentlichen Anteil der nachmalige Bischof M.L. Guérard des Lauriers o.p., der 1983 eine Neuauflage dieser Schrift besorgen ließ.
5) Diese Formulierung findet sich nicht in dem reformierten "Pontificale Romanum" von 19681 bzw. 19902 ; wahr-scheinlich hat Tello diese Formulierung einem Vorabdruck entnommen, der in Spanien verbreitet wurde, weswe-gen er auch von den Autoren Daly und Jenkins unberücksichtigt bleibt (vgl. auch S. 69).
6) in "The Catholic Church and Anglican Orders", CTS 1962, zitiert von Davies in seinem Werk "The Order of Melchisedek".


***

Quellen- und Literaturverzeichnis


A) Allgemeine Bibliographie

I. - GLAUBENS- UND SAKRAMENTENLEHRE

1. DOGMA, KIRCHENRECHT, MORALTHEOLOGIE

Aldama, Josephus und andere: "Sacrae Theologiae summa" T. VI "De Sacramentis". BAC (73), Ed. 4a, Madrid 1962.
Alonso Lobo, Arturo und andere: "Commentarios al Codigo de Derecho canonico", T. II. BAC (225) Madrid 1963.
Augustinus: "De Civitate Dei" BAC (171).
Belmont, Hervé: "L'Exercice Quotidien de la Foi dans la Crise de l'Eglise", DPF, Chire en Montreuil 1984.
Billot, Ludwig: "Parusia"; deutsch: "Die Parusie" in: EINSICHT XVII vom Nov. 1978.
Cano, Melchior: "De Locis Theologicis" Ventiis 1729.
Couvert, Etienne: "De La Gnose a L'Oecumenisme - Les Sources de la Crise Religieuse" - D.P.F. Editions de Chiré en Montreuil 1983.
Cretinaeu-Joli, J.: "La Iglesia Romana y La Revolucion" hersg. v. Gebhardt, Barcelona 1867.
Devine, Arturo: "Los Sacramentos explicados" übersetzt von J. Gili Montblanc, Barcelona 1905.
Ferreres, Ioannes: "Institutiones Canonicae" Edit. Subirana, Barcelona, 1934.
Ignatius von Loyola: "Obras Completas" BAC (86), 2a Edic. Madrid 1963.
Kennet Weiskittel, John: "The Bugnini File - A Study in ecclesial Subversion" in: SACERDOTIUM VII, Pars verna. MCMXCIII; deutsche Übersetzung: "Die Bugnini-Akte - Eine Untersuchung über den kirchlichen Umsturz" in: KYRIE ELEISON XXIII (2), 1994, S.7-77.
Marin-Sola, Francisco: "La Evolucion Honogenea del Dogma Catolico", BAC (84) Madrid 1963.
Murro, Giuseppe: "L'Infallibilità del Chiesa" in: SODALITIUM franz. Ausg., Jan. 1996.
Nilus, Serge: "Los Protocolos de los Sabios de Sion" Edit. Sancho el Fuerte, Pamplona 1984.
Ploncard d'Assac, Jacques: "L'Egilse Occupee" D.P.F. Editions de Chiré 1975.
Royo Marin, Antonio: "Teologiae Dogmaticae", Ed.13 Vol I, "De fide" Romae, 1911.
Rouet de Journet, M.J.: "Enchiridion Patristicum" Romae 198125.
(Maurice Pinay): "Complot contra la Iglesia", Roma 1962, spanische Version von Luis Conzales. Ediciones Mondo Libré, 1968 (2a edicion 1969), impresa en México.
Thomas von Aquin: "Summa Theologiae", BAC (5), Bde. 77, 80, 81, 83, 87, Madrid.
Vicenz von Lerin: "El Conmonitorio" - übersetzt u. kommentiert von José Madoz, Sevilla 1990.
Vitoria, Francisco de: "Reflecciones Teologicas", Edic bilingue de la BAC (198).
Wendland, Diether: "Was ist das eigentlich: Die Häresie?" EINSICHT XVI/1, April 1986.
Xavier da Silveira, Arnaldo Vidigal: "Implicationes Teologicas y Morales del Nuevo ordo Missae", Sao Paulo, 1971, französisch in: Ediciones de Chiré en Montreuil: "La Nouvelle Messe de Paul VI." 1975: "La autoridad doctrinal de los Documentos pontificales" in: ROCA VIVA No 53, Mai 1972, p.365; no 54 Jun. 1972, p.476; No. 55-56, p.575.
Zalba, M.:"Thologiae Moralis Summa", Tom. III, BAC (117) Madrid.


2. LEHRAMTSENTSCHEIDUNGEN

Catecismo Romano, BAC (158) Madrid, 1956.
Denzinger, Henricus: "Encheridion Symbolorum", 31. Edic. übersetzt von Daniel Ruiz Bueno, Barcelona 1965.
Denzinger-Schönmetzer, Adolf: "Encheridion Symbolorum" 35a Edición latina, Barcelona 1965.
Leo XIII.: Enz. "Satis Cognitum", ASS, 28, (1895/2896) S. 709 ff.
Pius XII.: Enz. "Mystici Corporis" (vom 29. Juni 1943), Madrid 1948.
Pius XI.: Enz. "Mortalium Animos" AAS (XX) 1928, pp. 7-16.
Pius XI.: Enz. "Ad. Catholici Sacerdotii" AAS (28) 1936, ebenso in: "Coleccion de Enciclica de la Acción Católica Espanola".
Leo XIII.: Enz. "Humanum Genus" ASS (16) p.430.
Paulus IV.: Bulle "Cum Ex Apostolatus Officio" - Text, Übersetzung und Einführung: Disandro, Carlos - Centro Instituto de Cultur clásica de San Atanasio, Córdoba (Argentina) 1978.
Pius X.: Enz. "Pascendi Dominici Gregis".


II. - VATIKANUM II UND LITURGIEREFORM

Amerio, Romano: "Iota Unum" Estudio sobre las transormaciones de la Iglesia Católica en el siglo XX. ins Spanische übersetzt von Carmelo Lópes-Arias Montenegro, Salamanca 1994.
(Autoren-Team): "Apprunti di Trasformismo Postconciliare", Lugano 1990.
Bonneterre, Didier: "Le Mouvement Liturgique", Editions Fideliter, F-03110-Escurolles 1980. Edición italiana:"Movimento Liturgico - Breve sintesi storica de la Lurgia dal 1860 al 1985", Lugano 1986. (Interessant wegen der Erwähnung des Internationalen Convents zu Studien über die Liturgie in Lugano vom 14. bis 18. September 1953.)
Bouyssi Bobed, Pedro: "Asi se explican tantas cosas. Obispos y Cardenales adscritos a la Masoneria.", FUERZA NUEVA, no. 510, 1979.
Bugnini, Annibale: "La Riforma Liturgica", Ediz. Liturgiche. Roma 1983. Kommentar von Carmelo López Aria Montenegro. En Tradicion Catolica, no. 50.
Congar, Yves: "Verdaderas y Falsas Reformas en la Iglesia" erweiterte Ausgabe vom Instituto de Estudio Políticos, Madrid 1973.
Coomaraswamy, Rama O.: "The problem with the new postconciliar Sacraments." in: THE ROMAN CATHOLIC - "The voice of on cryin in the wilderness: The Antiliturgical heresy by Dom Prosper Guéranger" veröffentlicht in "Britans Catholic Library". Rep. Irland.
Davidoglou, Myra: "Le Fils des la Terre ou l'autre Evangile", LA VOIE, no. 2, pp. 27-34.
Denoyelle, Alfred: "La consistance de la réforme liturgique contemporaine", MYSTERIUM FIDEI, Nr. 48, 1979, p.11. ebenso: "Les principes révolutionnaires ..." O.C. et 1. c.p. 16. "Les Protestantes ne sont pas trompés" O.C. no 49, März 1980, pp. 2-7. "Un Pontificat qui fait problème" O.C. et lc.c. pp. 8-13. "La valeur des Rites" O.C. et 1 c. pp. 13-17.
Editorial de mysterium Fidei: "Vatican II: Un Concile schismatique", MYSTERIUM FIDEI, numéro spécial, no. 33, 1976.
Floristan, Casiano und Useros Carretero, Miguel: "Teologia de la Accion Pastoral", Sección II, La Liturgia Pastoral, BAC 8238).
Juanes, Fray Elías: "El nuevo Rito del Baptismo" QUE PASA? no 349 (5-9-70).
Nantes, Georges de: "Sobre la Constiución Sacrosanctum Concilium, en "Lettes a mes Amis", no 162, Jan. 1964, und fortgesetzt im "Lettre" 163, vom 25. Jan1964. "Presbyterorum Ordinis" Contre Reforme Catholique, spanische Ausg., no 28 vom Jul. 1972, pp. 5-10. "La Sainte Liturgie" C.R.C. no 53, Febr. 1973, pp 3-14. "La Réforme de la Penitence" C.R.C. no 77, März 1974, p. 3-14. "La validité des confirmations" C.R.C. no 107, Jul.1976 p. 14. "L'Eglise et ses Sacrements" no 109, Spt. 1972, p. 1-2.
Nicodemo: "Más Frutos envenenados. Lineas Directrices del nuevo Calendario Romano." QUE PASA? no 318, (31-1-70).
Nicolau, M.: "Constitucion Liturgica del Vaticano II. - Texto y Comentario Teologico y Pastoral", Madrid 1964.
Ottaviani und Bacci, Card: "Breve Examen crítico del Nuevo Ordo Missae", ROMA, no 56, März 1979, pp. 35-54.
Peinador, Antonio: "Se Hunde la Barca de Pedro?" Madrid 1970.
Que Pasa?: "El Consilium litúrgico y su labor reformadora", no 342, 343, 344.
Raffard de Briennes, Daniel: "Lex Orandi", D.P.F., Ediciones de Chiré, 1983.
Roig, Anselmo: "La Polémica litúrgico va en aumento", QUE PASA?, no 222 (30-3-68). "En la Reforma liturgica es donde comienza la Revolucion" QUE PASA?, no 313 (27-3-69). - "Ni siquiera no van a dejar los últimos Sacramentos" QUE PASA?, no 378 (27-3-71)
Tello Corraliza, Tomás: "El concilio Vaticano II", in QUE PASA?, Nrn. 642 (Okt. 1978; 643 (Okt 78); 646 (Dez. 78); 648 (Jan. 1979); 649 (Jan. 1979); 653 (März 1979); 654 (April 1979); 664 (Sept. 1979), "Espana y La Misa" Faro Inconfundible, no 18, August 1987. – "Die Zwielichtigkeit der Gestalt Johannes XXIII." in: EINSICHT, XVIII/3 Sept. 1988; ebenso in: ROMA, no 119, (Jun. 1991, pp. 51-61) unter dem Titel: "Sobras y penumbras de la figura de Roncalli (Juan XXIII.)" - "La Abominación de la Desolación" ROMA, no 109, Jul. 1989, pp.47-62.
Tilloy, Pierre: "De la Herjia Antiliturgica de nuestros Dias. Estudio policopiado" (Mai 1965)". zitiert nach Didier Bonneterre: "El Movimiento Liturgico", Kapitel: "La Primera y más lúcida reacción, según nuestro conocimiento, en contra de la Constitución Conciliar sobre la Liturgia".
Vaggini, Cipriano: "El Sentido Teologico de la Liturgia", BAC (181), 1965.
Vaquie, Jéan: "La Revolution Liturgique" D.P.F. Edit de Chiré; zitiert bei G. de Nantes in C.R.C. no 53, 1972, p. 6.
Vaticanum II: "Documentos", BAC (252) 5a Edic. Mardrid 1967.
Wendland, Diether: "Über die christliche Taufe und das Taufsakrament", EINSICHT XVII/2, S. 32-39.

B) Spezielle Bibliographie

I. - ENTSCHEIDUNGEN: LEHRAMT UND 'KONZILSKIRCHE'

Leo XIII.: Bulle "Apostolicae Curae" vom 13. Sept 1896, ASS, 29, 1896/97, pp. 193-203.
Bischöfe der Kirchenprovinz Westminster: "A Vindication of Bull 'Apostolicae Curae'". Defensa a expicación de dicha Bula. Longmans Green and Co. N.Y. 1898.
Paul VI.: "Constitutio Apostolica. - Novi ritus approbantur ...", AAS LX (7), 29. Julii 1968.
Pontificale Romanum (traditionelles).
Pontificale Romanum (reformiertes). Typis polylottis Vaticanis MCMLXXII (Editio Typica).

II. - ZUM PROBLEM DER REFORMIERTEN WEIHERITEN

Coomaraswamy, Rama P.: "The Postconciliar Rite of holy Orders" in: Comparative Religion", vol 16 No 293 (1983); auch in: THE ROMAN CATHOLIC, in französisch: "Le Drame anglican du lergé catholique postconciliaire", in: FORTS DANS LA FOI, Nrn. 9/10, 2 Trim 1990; in Spanisch: "El Rito post-conciliar del Orden sagrado" ROMA, Nr. 120, Okt. 1991, (pp. 29-42) und Nr. 121, Dez. 1991, (pp. 37-56); deutsch "Das anglikanische Drama oder Anmerkungen zu den neuen Weiheriten" in: EINSICHT XXII/5 und XXII/6.
Daly, John: "The validity of the 1968 new Rite of Ordination" und "The Theory of Sacramental Validity and Significatio ex adiunctis" in seiner Abhandlung "Michael Davies - an Evaluation". (S. 267-310). Briton Catholic Library 1989.
Davies, Michael: "The Order of Mechisedech", Devon 1979.
Egregyi, Francois: "Le nouveau Rite de Consecration Episcopale". Bulletin Notre Dame du Tres Saint Rosaire, no 13, Jun. 1983; in Spanisch: "El nuevo Rito de la Consagración episcopal", ROMA, no 119, Juli 1991, S. 47 ff.
Graus, Werner: "Die neue Priesterweihe ist kein katholischer Ritus mehr" EINSICHT X/7 vom April 1981, S. 286 ff.
Grund, Günter: "Stellungnahme zu dem Artikel 'Die Krise der Apostolischen Sukzession' von Eugene Howson", EINSICHT, XVII (2), Jul. 1987, S. 46.
Howson, M. Eugene A.W.: "New rites - Are they valid?" VERITAS, No 6, Jun 1980; deutsch: "Sind die neuen Weiheriten nach Vatikanum II gültig?" in: EINSICHT XI/2 Juli, 1981, S. 48-55; ders.: "Die Krise der apostolischen Sukzession", EINSICHT XVI/6 Apr. 1987, S. 153 ff.
Jenkins, William: "Purging the Priesthood in the Conciliar Church" THE ROMAN CATHOLIC, Febr. 1981. "The new Ordination Rite - An indelible question Mark" THE ROMAN CATHOLIC, Vol. III, no 8, Sept. 1981.
Katzer, Otto: "Was bezweckt die neue Priesterweihe?" EINSICHT VII/2 vom Juli 1977, S. 65-71).
Kröger, Athansius: "Theologische Erwägungen zum neuen Ritus der Bischofsweihen", UNA VOCE KORRESPONDENZ Nr. 8/1978, S. 95 ff.
Moureau, Henri: "Le Rite de Consecration de Paul VI. est invalide" in "BONUM CERTAMEN, Nr. 119, Febr. 1992; deutsch: "Der Weihenritus Pauls VI. ist ungültig" in: EINSICHT vom Juli 1994, S. 30 ff.
Reiner, J.M.: "Priesterweihe ohne Bischof", SAKA-INFORMATIONEN XIV(4), April 1989.
Vezelis, Louis: "Über die heiligen Weihen.", EINSICHT , XXIII/3 vom Sept. 1993, S. 63 ff.
Wendland, Diether: "Die Zerstörung des Sakramentalen Priestertums durch die Römische Konzils-Kirche", EINSICHT, XX/2S), 1991.

 
(c) 2004-2018 brainsquad.de