54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 2 Monat Maerz 2005
Der Wüstenheilige - Leben und Werk von Charles de Foucauld


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Kritik an Paul VI. (1)


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Auerbach - ein Testfall ?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
WIDERSTAND GEGEN DEN PAPST ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
EIN SCHEINBARER WIDERSPRUCH


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
OFFENER BRIEF AN DIE PROTEST-PRIESTER


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
ANTWORT AUF PERE BARBARAS OFFENEN BRIEF


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
AUCH IN FRANKREICH BEGINNT DIE WAHRHEIT ZU DÄMMERN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
WAR JOHANNES XXIII. LEGITIMER PAPST?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
Buchbesprechung: Die Unterminierung der (katholischen) Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
AUS EINEM BRIEF VON MSGR. CARMONA


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
- RUHMLOSES ENDE -


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
DIE KIRCHE DER LETZTEN TAGE


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
REFLEXIONEN UND MOMENTE EINER KRITISCHEN ANALYSE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
NACHRICHTEN... NACHRICHTEN... NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
SCHULDIG IST LEFEBVRE ...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
GLAUBENS- ODER MACHTKAMPF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
DIE HERZ-JESU- UND HERZ-MARIÄ-VEREHRUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
EINE PREDIGT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
DER BESUCH DER HL. MESSE IST KEINE SACHE DER STATISTIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Die Seuche unserer Zeit: Der liberale Katholizismus


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Die Infiltration unserer Bewegungen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
BRIEF VON PATER DES LAURIERS AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
OFFENER BRIEF AN S. EXCELLENZ MGR. MARCEL LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EIN INTERESSANTES DOKUMENT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DAS WEITERE GESCHEHEN UM ECONE


Ausgabe Nr. 13 Monat Juli 1975
S A C H R E G I S T E R - A bis Z


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1976
DER WIDERSTAND WÄCHST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
NIMM DICH IN ACHT, KIRCHE!


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
BILANZ EINER HERRSCHAFT


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DIE 'NEUE MESSE' PAULS VI. IST ZWEIDEUTIG


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
VATIKAN VERBIETET DIE PILLE UND ERLAUBT SIE


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Ein Bischof tritt für die Tridentinische Messe ein - Anmerkungen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
INFORMATIONEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
KLARHEIT ÜBER PAUL VI.


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
QUEST-CE QUE LE LEFEBVRISME ?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
THE LATTER DAY CHURCH


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
DECLARAT ION OF MGR. M.L. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
DES APPLICATIONS DU DROIT CANON


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
QUE PENSER DE LA MISE AU POINT DE M. ALPHONSE EISELE?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
L'ÉGLISE DES DERNIERS TEMPS


Ausgabe Nr. 14 Monat Decembre 1984
LA TETE EST NECESSAIRE


Ausgabe Nr. 14 Monat Decembre 1984
DE ECCLESIAE CAPITE


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NUAGES NOIRS SUR LE MONDE ENTIER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FALSE BISHOPS AND TRUE BISHOPS


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
ALGUNAS CONSIDERACIONES SOBRE LAS CONSAGRACIONES EPISCOPALES


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
STORM CLOUDS OVER THE WHOLE WORLD


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
BREVE RESEÑA SOBRE EL TRADICIONALISMO EN MEXICO


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
LA TRADICION


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
LE CAS BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE CASE BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Gemeinden ohne Seelsorger


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 1.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 2.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
LA RESTAURACION DE LA JERARQUIA CATOLICA - BIBLIOGRAFIA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Das Ziel ist der ‘neue Mensch’


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
Glaubensstarke Kämpferin für Wahrheit und Recht


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Jesus im Talmud


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Die Bedeutung der Kunst im religiösen Bereich


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2014
Mann-Frau-Klischees hinterfragen


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Anhang: Gott in uns haben/Die Bedeutung der Kunst


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2017
Buchbesprechung:


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Weckruf aus der Tiefe der Verzweiflung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Meaning of Art in the Religious Domain


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
L´importance de l´art dans le domaine religieux


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2022
Not lehrt beten


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
 
ZUR PROBLEMATIK
DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE



Vorbemerkung der Redaktion:

Bevor die eigentlichen Probleme, die sich in Verbindung mit der Restitution der kirchlichen Hierarchie stellen und die gelöst werden müssen, behandelt werden, legen die amerikanischen Autoren Teresa L. Benns und David Bawden (vgl. EINSICHT vom Sept. 89) noch einmal eine Bestandsaufnahme bezüglich der Vakanz des Hl. Stuhles (und der übrigen bischöflichen Stühle) vor, die nur insofern interessant ist, als sie die kirchenrechtliche Begründung zur Beleuchtung dieses Tatbestandes liefert. E. Heller


ÜBER JOHANNES PAUL II.


von
einem Priester


Die Traditionalisten sind gegenwärtig hinsichtlich ihrer Einstellung zu Johannes Paul II. gespalten. *) Dennoch möchte ich mit Ihnen gerne dieses Problem diskutieren, denn es ist, wie ich es weiter unten zeigen werde, eine Frage von großer Wichtigkeit und nicht bloß ein Stoff für freie Meinungsäußerungen. Indessen will ich zur Ecclesia discens gehören, zur lernenden Kirche, und ich besitze auch nicht die Vollmacht, Gesetze vorzuschreiben.

Konsequenterweise bin ich daher im Begriff - gleichsam zu meinem Vorteil -, Texte des kirchlichen Rechtes durchzuarbeiten, die etwas mit dieser Diskussion zu tun haben, und ich hoffe, daß auch Sie Ihre Schlüsse ziehen werden. (...)

Zu Beginn: Ist Johannes Paul II. ein Häretiker? Und zu allererst: Was ist ein Häretiker? Canon 1325 des CIC gibt die Antwort: "Als Häretiker wird jemand bezeichnet, der nach Empfang der Taufe eine von Gott geoffenbarte und von der Kirche zu glauben vorgestellte Wahrheit hartnäckig leugnet oder bezweifelt, dabei aber noch Christ bleibt." (§ 2)

Auf die Häresien Pauls VI. und Johannes Paul II. wiesen bereits hin: Abbé de Nantes in seinem "Liber Accusatonis", P. Barbara in "Forts dans la Foi". P. Guérard des Lauriers im "Cassiciacum" (...) - um nur einige zu nennen. Und ihre überzeugenden Vußerungen wurden nicht widerlegt. (Diese Beweise sind in der Tat sehr zahlreich, da sie sich nicht nur auf gewisse Konzilstexte und Erklärungen Pauls VI. und Johannes Paul II. beziehen. (...) So wurde Artikel 7 der "Institutio Generalis" für die sog. 'neue Messe' als häretisch angesehen; denn er definiert die Messe unter Mißachtung ihres Opfercharakters als eine Versammlung, und der gesamte Ritus besitzt daher das Merkmal dieser Definition.

Außer diesen Nachweisen muß noch seine Nachlässigkeit im Kampfe gegen Häresie angeführt werden. Die aus diesem Grunde erfolgte Verurteilung des Papstes Honorius gab einen Präzedenzfall, der einem anerkannten theologischen Buch, dem "Liber Diurnus Romanorum Pontificum", eingefügt ist, und bezüglich dieses Faktums erkennt Canon 6 das Anathema für einfache Nachlässigkeit bei der Bekämpfung der Häresie als ein noch immer gültiges Gesetz der Kirche an. (...)

Die Tatsache der Häresien Johannes Pauls II. als Nachfolger Pauls VI. scheint mir daher erwiesen. Falls jedoch jemand zögern sollte, das anzuerkennen, möge er weiter unten die CaÒones 2315 und 2316 über "Häresieverdacht" lesen. Canon 2314 §1 setzt folgende Strafen für Häretiker fest:

- n. 1: "Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen zunächst der Exkommunikation.
- n. 2: Nach vergeblicher Mahnung sollen ihnen ihre Benefizien, Würden, Vmter, Pensionen sowie jede Anstellung in der Kirche genommen werden. Außerdem sollen sie als infam erklärt werden. Die Kleriker sollen außerdem nach nochmaliger Mahnung mit Deposition bestraft werden.
- n. 3: Wer zu einer akatholischen Religionsgenossenschaft formell übertritt oder sich ihr (ohne formellen Übertritt) öffentlich anschließt, der ist damit ohne weiteres von Rechts wegen infam. Tritt ein Kleriker zu einer solchen akatholischen Religionsgenossenschaft formell über oder schließt er sich ihr öffentlich an, dann soll er außerdem nach vergeblicher Mahnung degradiert werden. Außerdem ist Kan. 188 n.4 zu beachten, wonach ein Kleriker, der öffentlich vom katholischen Glauben abfällt, damit ohne weiteres seine Vmter verliert."

Dies ist somit unmißverständlich klar. Gemäß Bestimmung 1 dieses Kanons ist also Johannes Paul II. als Häretiker ipso facto exkommuniziert. Heißt dies aber auch, daß er seines Amtes - falls er es überhaupt legitimerweise innegehabt hat, Anm.d.Red. - verlustig ging? Nr.2 und 3 des Canon 2314 §1 betreffen einen Papst nicht, da es keine Autorität gibt, die über dem Papst steht, kein Gericht, das imstande wäre, ihn zu verurteilen oder abzusetzen. Aber da gibt es den Kanon 188 n.4, der bestimmt, daß ein Kleriker, der öffentlich vom katholischen Glauben abfällt, gerade dadurch stillschweigend auf all seine Ämter resigniert und dies ohne Abgabe einer Erklärung. Diese automatische, stillschweigende Verzichtleistung ist gesetzlich anerkannt. Daher hat die Gesetzeskraft.

Auch dies ist unmißverständlich klar. Da Johannes Paul II. ein öffentlicher Häretiker ist, verzichtete er ipso facto auf sein päpstliches Amt - falls er es überhaupt jemals innegehabt hatte; denn er nahm an einem häretischen Konzil teil und zelebrierte in einem häretischen Ritus vor seiner Wahl (...). Aber hier liegt indessen noch mehr vor. Canon 191 fügt hinzu, daß einer Resignation, die gemäß Gesetz angenommen wurde, "non datur amplius poenitentiae locus", d.h. es wird also keine Gelegenheit für eine Sinnesänderung zugestanden. Die Handlung ist somit endgültig und unwiderruflich.

Kurzum, die Kirche lehrt mittels Kanon 2314 §1, daß Johannes Paul II., da er ein öffentlicher Häretiker ist, ipso facto aufgrund seiner Häresie exkommuniziert wurde. Sie lehrt mittels Canon 188 n.4, daß Johannes Paul II., da er ein öffentlicher Häretiker ist, ipso facto stillschweigend auf das Papstamt verzichtete. Sie lehrt mittels Canon 191, daß er aufgrund seiner Resignation auf das Papstamt dieses niemals mehr wiedererlangen kann. Dies dürfte somit klar, endgültig, präzise und eindeutig sein.

Was ergibt sich daraus für uns? Es mag ein Schisma sein. Canon 1325 § 2 sagt uns, wer ein Schismatiker ist:
 "Ein Schismatiker kann jemand auf doppelte Weise werden:
a) zunächst dadurch, daß er den Papst nicht als Oberhaupt anerkennt;
b) dann außerdem auch noch dadurch, daß er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben."

Wenn ich daher meine Unterordnung unter Johannes Paul II. erkläre, indem ich ihn als wahren Papst anerkenne, obwohl mir die Kirche mittels ihrer Canones versichert, daß er keiner ist, bin ich schlicht ein Schismatiker, indem ich mich vom wahren Haupt durch den Anschluß an jemand, der nicht ihr wahres Haupt ist, trenne. Folglich falle ich unter die Bestimmungen von Canon 2314 §1, n.l, der festsetzt, daß jeder Häretiker oder Schismatiker ipso facto der Exkommunikation verfällt. **)

Zitieren wir die o.a. Canones 2315 und 2316, welche uns betreffs Häresieverdacht interessieren. Canon 2325 bestimmt:

"Wer sich der Häresie verdächtig gemacht hat, soll ermahnt werden, den Anlaß zu diesem Verdachte zu beseitigen. Beseitigt er auf diese Ermahnung hin den Anlaß zu dem Verdacht nicht, dann soll er von der Ausübung der kirchlichen Ehrenrechte ausgeschlossen werden. Bessert sich ein Kleriker auf eine nochmalige Mahnung hin nicht, dann soll außerdem über ihn auch noch die Suspension a divinis verhängt werden. Wenn sich jemand, welcher der Häresie verdächtig ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkurrierung der Strafe noch nicht gebessert hat, dann soll er als Häretiker betrachtet werden und den Strafen der Häretiker verfallen."

Canon 2316 lautet:

"Wer freiwillig und bewußt die Verbreitung der Häresie fördert oder gegen das in Kan. 1258 ausgesprochene Verbot an den Kulthandlungen der Häretiker teilnimmt, ist der Häresie verdächtig."
 
Diese beiden Canones zwingen uns, nicht unbegrenzt über die Tatsache von jemandes Häresie unschlüssig zu sein. Jeder der Häresie Verdächtige ist selbst verpflichtet, die Ursache für den Verdacht zu beheben oder sich zu bessern. Falls dies nach Ablauf der festgesetzten Frist nicht erfolgt ist, soll er als Häretiker betrachtet werden. Dies sei gesagt, um die zu festigen, welche noch immer im Unklaren sind, ob Häresie vorliegt oder nicht. Diejenigen, welche nicht imstande sind, sich Klarheit darüber zu verschaffen, daß Johannes Paul II. ein Häretiker ist, mögen doch an den Häresieverdacht denken, der über ihnen schwebt. Solange dieser Verdacht besteht, müßten sie nach einer gewissen Zeit zu dem Schlüsse kommen, daß Häresie vorliegt.

Außerdem lehrt Canon 2316 noch eine weitere Bestimmung: Die Teilnehmer an häretischen Gottesdiensten, gegenwärtig insbesondere an den Gottesdiensten von Modernisten oder an Messen des hl. Pius V. "una cum", d.h. in Einheit mit Johannes Paul II., diese Personen sind zuerst häresieverdächtig und werden später einfach Häretiker. Dies ist die Art, wie die Gläubigen Englands der Häresie verfielen. ***) (...)

Canon 2314 §1, n.3 ist tatsächlich anwendbar gegenüber jedem öffentlichen Anhänger einer nicht-katholischen Religionsgemeinschaft wie z.B. der Konzils-'Kirche'. Denn Infamie ist hier ipso facto mittels Gesetz selbst bestimmt, ohne Bezugnahme auf irgendeine Autorität. Ihre Folgen sind in Canon 2294 §1 enthalten: "Wer mit der infamia iuris (d.h. durch Gesetz auferlegte Infamie) behaftet ist, ist zunächst irregulär nach Kan. 984 n.5. Außerdem ist ein solcher unfähig, Benefizien, kirchliche Pensionen, Vmter oder Würden zu erlangen, kirchliche Ehrenrechte oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben. Endlich muß der Betreffende von der aktiven Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen ferngehalten werden."

(Fortsetzung folgt)


Anmerkungen der Redaktion:

*) Die verschiedenen Positionen, die im traditionalistischen Lager eingenommen werden, umreißt recht gut S.E. Mgr. Richard Bedingfeld aus Südafrika, der von Mgr. McKenna vor einiger Zeit zum Bischof konsekriert worden war, in seinem PADRE PIO NEWSLETTER vom Sept. 1989 (aus dem Englischen übersetzt): Er sagt, die Traditionalisten seien gespalten und jeder habe seine Anhänger.
1. Der Abbé de Nantes hält dafür, daß der Papst ein Häretiker und ein Anti-Christ ist und er bittet ihn, seineneigenen Fall zu entscheiden.
2. Erzbischof Lefebvre hält dafür, daß der Papst Papst ist und daß man ihm gehorchen muß, wenn er entsprechend der Tradition handelt.
3. Bischof des Lauriers hält dafür, daß der Papst materialiter Papst ist, daß er aber formaliter seine Autorität verloren hat.
4. Die Sedisvakantisten halten dafür, daß der Papst als Häretiker all seine Vollmacht und sein Amt verloren hat und daß ein anderer Papst erwählt werden muß." Mgr. Bedingfeld zählt sich selbst zu den Sedisvakantisten, da deren Position die einzig logische sei. (Seine Adresse: Mgr. R.B., P.O.Box 235, Harding 468o, Süd-Afrika)
**) So einfach ist die Sache nicht. Es geht nicht darum, daß ich einem wahren Papst die Gefolgschaft kündige - den gibt's z.Zt. nicht einmal - und bewußt einem Abtrünnigen folge (selbst das wäre nicht der Tatbestand des Schismas, sondern der Apostasie - beim Schisma geht man immer noch davon aus, daß die Wahrheit des Glaubens beibehalten wird, sonst redet man von Häresie), sondern daß jemand nicht erkennt, daß jemand, der vorgibt, Papst zu sein, schlichtweg Häretiker ist. Unwissenheit und Irrtum kann man nicht mit Häresie gleichsetzen, darauf besteht keine Exkommunikation! Menschen hinter dem Eisernen Vorhang haben kaum die Informationen, die uns zugänglich sind.
***) Das gilt auch nur für jemand, der dies im Wissen um die Häresie Joh. Pauls II. tut.
 
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