KLARHEIT ÜBER PAUL VI.
von H.H. Walter W.E. Dettmann
Die Zerstörung des hl. Meßopfers durch Paul VI. kann man verstehen, wenn man weiß, wie mangelhaft seine Vorbereitung auf die Priesterweihe war. Einige Freunde Pauls VI. haben ein Buch mit seinen Ansprachen herausgegeben. Es trägt den Titel "Christus und der Mensch von heute" und ist erschienen im Verlag Fritz Molden, Wien, München, Zürich 1968. Der italienische Titel des Werkes lautet: "Christo. Vital dell'uomo d'oggi, nella parola di Paolo VI". Die deutsche Übersetzung wurde besorgt von Dr. Karl Stuhlpfarrer, unter beratender Mitarbeit von Msgr. Dr. Egon Gianone, Franz Humer, Msgr. Dr. Hubert Schachinger, Univ.-Ass. Dr. Josef Weismayer und Diplom-Dolmetscherin Dr. Barbara Huter.
In diesem Buche ist als Anhang auf Seite 315 ein kurzer Lebenslauf Pauls VI. zusammengestellt, aus dem hervorgeht, wie einseitig und mangelhaft er sich auf seine Priesterweihe vorbereitete.
"Durch eine Sondererlaubnis: Papst-Benedikts XV. brauchte er das Seminar nur zeitweise zu besuchen", heißt es in diesem Lebenslauf auf Seite 316. "Nur zeitweise" ist so zu verstehen, daß Montini nicht einmal die Hälfte der vorgeschriebenen Jahre im Seminar zubrachte. Wie es zu dieser "Sondererlaubnis" Papst Benedikts XV. kam, ist eine rätselhafte Sache.
Montini "bereitete sich im Elternhause auf seinen Priesterberuf vor", heißt es in dem Buche. Damit ist gesagt, daß Montini an der Seite seines Vaters arbeitete, der Chefredakteur der Zeitung "Cittadino di Brescia" (Bürger von Brescia) war, über die man bisher noch kein einziges lobendes Wort aus katholischem Munde gehört hat. Der Vater Montinis war außerdem Advokat und Mitbegründer einer Bank sowie eines Verlages, wie auf Seite 315 berichtet wird.
Nach seiner Priesterweihe am 29. Mai 1920 in Brescia ging Montini sofort an die juristische Fakultät der Universität Mailand, anschließend ließ er sich von seinem Bischof nach Rom an die päpstliche Universität Gregoriana schicken, promovierte dort zum Doktor der Philosophie und "bereitete sich außerdem an der staatlichen Universität auf das Doktorat der Literatur vor" (S. 316).
Im gleichen Jahre 1920 wurde Montini "durch einen Journalisten" - nicht durch seinen Bischof - dem Kardinalstaatssekretär Gaspari "für die kirchliche Diplomatenlaufbahn empfohlen" (316). Dies geschah sicher nicht ohne Wissen und Willen Montinis. Die Priesterweihe wurde also von Montini hauptsächlich dazu empfangen, um in den kirchlichen Diplomatendienst eintreten zu können.
Montini war niemals in seinem heimatlichen Bistum Brescia als Priester angestellt gewesen.
Der ungenannte Journalist muß bei Kardinal Gasparri ein gewichtiges Wort zugunsten von Montini gesprochen haben. Denn der Kardinal "beauftragte seinen Substituten, Monsignore Pizzardo, mit Montini Kontakt aufzunehmen" (316). Dieser Satz klingt so, als sei Montini schon vor seiner Priesterweihe für die oberste Leitung der Kirche eine überaus wichtige Persönlichkeit gewesen, obwohl ihn das eigentlich priesterliche Leben ziemlich fremd war.
Die Empfehlung Montinis durch einen Journalisten bei Kardinal Gasparri ist ebenso rätselhaft wie die oben erwähnte "Sondererlaubnis", die Montini von Papst Benedikt XV. bekommen haben soll, um vor der Priesterweihe dem Seminar fernzubleiben und trotzdem die heiligen Weihen vorzeitig zu empfangen.
G.B. Montini war am 26. September 1897 geboren worden, vor einem Jahr hat er seinen 75. Geburtstag gefeiert. Die Priesterweihe hatte er am 29. Mai 1920 empfangen: Er war damals also noch nicht einmal 23 Jahre alt gewesen!
Der Canon 975 des kirchlichen Gesetzbuches, das im Jahre 1917 neu herausgegeben wurde, bestimmt aber: "Die Priesterweihe soll nicht vor dem vollendeton 24. Lebensjahre erteilt werden". Es ist anzunehmen, daß der zuständige Bischof von Brescia sich scheute, Montini wegen seines unzureichenden Alters bei Kardinal Gasparri zu empfehlen.
Sicherlich ist es kein Zufall, daß das heilige Meßopfer und die gesamte priesterliche Ordnung der katholischen Kirche gerade von dem Manne zerstört wurden, der die Priesterweihe weit unter dem vorgeschriebenen Alter empfangen hatte. Zweifellos ist es auch nicht zufällig, daß den alten Kardinälen das bevorzugte Recht der Papstwahl gerade von jenem Manne geraubt wurde, der sich viel zu jung und unvorbereitet in die kirchliche Diplomatenlaufbahn gedrängt hatte Das kirchliche Gesetzbuch war für Montini stets etwas Nebensächliches, kaum jemand hat es so mißachtet wie er.
Der Canon 948 dieses Gesetzbuches sagt: "Die Priesterweihe unterscheidet in der Kirche kraft des "Willens Christi die Kleriker von den Laien, um die Gläubigen zu führen und den Gottesdienst zu halten".
Montini aber nahm als Paul VI. sogar eine verheiratete Frau in die beratenden Kommissionen des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils auf, angeblich um die "Bevölkerungsexplosion, in den Entwicklungsländern zu studieren (vgl. Mario von Galli, "Das Konzil und seine Folgen", Seite 208 f), und Paul VI. duldet widerstandslos alle modernen Bestrebungen, wonach Laien und sogar Frauen an die Spitze von Pfarreien gesetzt werden sollen. Paul VI. hat die altehrwürdigen und notwendigen Niederen Weihen abgeschafft und er hat bisher auch noch keine einzige Strafe für den Mißbrauch des hl. Meßopfers durch Priester oder Laien ausgesprochen.
Die im Canon 803 verbotene Konzelebration hat Paul VI. eingeführt und gefördert, obwohl er wissen mußte, was für ein schwerwiegendes Wort Papst Pius XII. noch im Jahre 1956 dagegen gesprochen hatte, und obwohl ihm klar sein mußte, daß schon nach wenigen Jahren katholische und protestantische Geistliche gemeinsam die sogenannte Abendmahlfeier halten würden, wie es heute tatsächlich geschieht.
Durch die im übrigen abscheulich anzusehende Konzelebration und durch andre ähnliche Dinge hat Paul VI. bei den Gläubigen die böse Meinung aufkommen lassen, daß die bisherige heilige Messe veraltet und unbrauchbar geworden sei. Es ist und bleibt ein Unsinn zu behaupten, Paul VI. hätte von den vielen Freveln, die gegen das hl. Meßopfer begangen werden, keine Ahnung und sei nicht imstande, etwas dagegen zu tun.
Paul VI. hat sich zum Priester weihen lassen, ohne zu beweisen, daß er wirklich an das heiligste Altarssakrament glaubt. In seinen Ansprachen findet sich kein Wort zur Verteidigung des hl. Meßopfers und kein Wort, das zur Anbetung des hl. Altarssakramentes auffordert. Wohl aber finden sich in den Ansprachen Pauls VI. überaus viele zweideutige und höchst sonderbar klingende Sätze. Das Rundschreiben "Mysterium fidei", das Paul VI. im ersten Jahre seiner Regierung herausgab, hat er kurz danach durch die verheerende Liturgiekonstitution beiseite geworfen.
In der Beurteilung Pauls VI. richten wir uns nach den heiligen Wahrheiten und Gesetzen der römich-katholischen Kirche und nach den unabänderlichen Beschlüssen des Konzils von Trient und nicht nach nebelhaften und trügerischen sogenannten Privatoffenbarungen, die mit Hilfe riesiger Geldsummen zugunsten Pauls VI. in der ganzen Welt ausgestreut werden, z.B. vom Parvis-Verlag in der Schweiz.
Was Paul VI. in einer Osteransprache vom Jahre 1963 im Mailänder Dom in bezug auf den modernen Menschen sagte, das gilt in erster Linie von ihm selbst und von den Konzilsbischöfen, nämlich: "Wir haben den Sinn für Wahrheit verloren". (Seite 214)
Paul VI. ist der gefährlichste Feind aller rechtmäßig überlieferten kirchlichen Ordnung. Er hat die Namen der Heiligen aus der neuen Liturgie entfernt. Also kann er nicht mehr beanspruchen, daß sein eigener Name im Kanon der hl. Messe genannt wird.
Montini hat den Namen Melchisedechs aus der sog. neuen Liturgie entfernt. Damit hat er sich selbst den erhabenen Vorzug verscherzt, daß sein eigener Name im ewigen Opfer nach der Ordnung des Melchisedech genannt wird.
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