54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Der Präzedenzfall Talleyrand
 
Der „Präzedenzfall Talleyrand“
und die „angenommene Intention“

von
P. Juan Martínez
in: „El Católico“ Januar 2008
übersetzt von Elfriede Meurer

...In seinem Werk „Cracks in the Masonry“ verteidigt Rama Coomaraswany die Gültigkeit der Weihen Marcel Lefebvres durch den Freimaurer Liénart. Darin schreibt er folgendes:
„Nachdem die meisten traditionellen Bischöfe und Gläubigen aus Frankreich geflohen waren, fiel es Talleyrand zu (zusammen mit dem ruchlosen Apostaten Bischof Gobel), alle ´konstitutionellen Bischöfe` zu weihen, welche an die Stelle der traditionellen gesetzt wurden. ...  Nun ist der Punkt von all dem, dass die meisten Bischöfe Frankreichs ihre Apostolische Sukzession von Talleyrand und seinen beiden Assoziierten (auch Verteidiger der Revolution) herleiten.“

Diese Argumente sind auf den ersten Blick überzeugend, aber die Geschichte sagt uns etwas anderes, nämlich dass die von Talleyrand gespendeten Weihen dem Ritus des Pontificale Romanum folgten. Das heißt: Es waren drei Bischöfe an den Weihen beteiligt.
Rama:
 „Es wurden nicht nur alle Bischofsweihen Talleyrands anerkannt, sondern als das Konkordat zwischen Napoleon und Pius VII. unterzeichnet wurde, forderte man alle vertriebenen Bischöfe, die Pius VII. treu geblieben waren, auf zu resignieren. Rom erlaubte den Bischöfen der Konstitutionellen Kirche, die alle ihre Weihe vom Freimaurer Talleyrand herleiteten, in ihren Stellungen als Diözesanbischöfe zu bleiben. Die Tatsache, dass Talleyrand Freimaurer und Revolutionär war, machte keinen Unterschied.“

Im Gegensatz zu dem, was Dr. Rama uns hier sagt, lagen die Dinge ein bisschen anders:

Pius VII. veröffentlichte am 29. November 1801 die Bulle "Qui Christi Domini", um zur Observanz des Konkordats aufzufordern. Er verkündete, dass er kraft seiner Apostolischen Autorität über die Opposition der widerstrebenden Bischöfe und Kapitel hinwegsehen müsse. Er suspendierte diese von der Ausübung ihrer Jurisdiktion und erklärte alle ihre Verwaltungsakte für null und nichtig. Er schaffte alle zu jener Zeit bestehenden Bischofssitze ab und an ihrer Stelle richtete er neue Bistümer ein, eingeteilt in zehn Provinzen...

Die Bulle "Qui Christi Domini" erwähnt die von der Constitution civile du Clergé geschaffenen Diözesen nicht. Diese Einteilung wurde als niemals existent betrachtet, und es bestand keine Notwendigkeit für den Papst, denen die Jurisdiktion zu entziehen, die sie nie gehabt hatten. ...

Achtzehn der Prälaten von vor der Revolution wurden berufen, die neuen Diözesen zu leiten. Leider erreichte ein einflussreicher Minister die Ernennung von zwölf konstitutionellen Bischöfen. Einige von ihnen waren schon oder wurden danach aufrichtig mit dem Heiligen Stuhl rekonziliiert.
Aus dem letzten Abschnitt ersehen wir also, dass Rama völlig im Irrtum ist. Denn in der Tat haben nicht alle Bischöfe Frankreichs ihre Apostolische Sukzession von dem Freimaurer Talleyrand. Und auch die von Talleyrand gespendeten Weihen hängen für ihre Gültigkeit nicht allein von diesem ab, denn es waren noch andere Prälaten an der Weihe beteiligt. So denke ich, dass der „Präzedenzfall Talleyrand“ als Thema erledigt ist und nicht benutzt werden kann, um die Gültigkeit der Priester- und Bischofsweihe Lefebvres durch Liénart zu beweisen.

Rama:
 „Das Rätsel des Themas ist: Wie können wir die 'innere Intention' auf Seiten des Spenders wissen und erkennen? Papst Leo XIII. sprach über dieses Thema, als er die anglikanischen Weihen diskutierte: 'Die Gesinnung oder die Absicht ist als solche innerlich und fällt daher nicht unter das Urteil der Kirche; sie muß diese aber beurteilen, insoweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Wenn also jemand bei der Bereitung und Spendung eines Sakramentes in ernsthafter und richtiger Weise Materie und Form gebraucht, von dem wird auf Grund dessen angenommen, dass er die Absicht hatte zu tun, was die Kirche tut...'“        

Nun geht Rama nicht so weit zu sagen, das von Leo XIII. verwendete Wort „es wird angenommen“* bedeute, dass alle Spender, die in ernsthafter und richtiger Weise Materie und Form der Sakramente gebrauchen, die Sakramente gültig spenden. (...) Aber das tut eine Reihe von Mini-Laientheologen à la Michael Ríos in Corpus Christi, Texas, der einen Schritt weiter geht als Rama. Denn Herr Ríos meint (Anm. d. Übers.: und nicht nur er!), die Wendung „es wird angenommen“ würde tatsächlich bedeuten, dass die auf diese Weise von den Spendern erteilten Sakramente immer gültig seien. Ich habe schon mehr als ein Jahr meine kostbare Zeit verschwendet mit dem vergeblichen Versuch, ihn zu überzeugen, dass seine hausgemachte Theologie auf diesem lebenswichtigen Gebiet keinen Pfifferling wert ist. Denn die folgenden wenigen konkreten Beispiele müssten Herrn Ríos und allen, die denken wie er, erkennen lassen, dass die Geschichte bewiesen hat, dass sie im Irrtum sind:   

Im 17. Jahrhundert gestand ein Bischof Lavardin, der Ordinarius von Le Mans war, kurz vor seinem Tod, dass er nie die richtige Intention gehabt habe, wenn er die Weihen erteilte. Und so mussten nach seinem Tod  die von ihm gespendeten Weihen wiederholt werden.

Vor einer ganzen Reihe von Jahren wurde ein ausländischer Kleriker zum Ordinarius einer Diözese in Lateinamerika gemacht. Er war verwöhnt und faul, und es stand nicht alles zum Besten hinsichtlich seiner Amtsführung. Da er jedoch noch ein bisschen Glauben hatte, beschloß er, als er sah, dass seine Tage in diesem Tal der Krokodilstränen bald zu Ende gingen, einen Priester zu rufen, um diesem seine Sünden zu beichten. Und so gestand er in seiner Beichte, er habe, wenn er den einheimischen Seminaristen die heiligen Weihen erteilte, nicht die richtige Absicht gehabt, ihnen die Weihen zu spenden. Der Priester sagte diesem Bischof ganz klar, er werde ihn nicht von seinen schweren Sünden lossprechen, wenn er ihm nicht die Erlaubnis gäbe, das nach seinem Tod an vorgesetzter Stelle bekannt zu machen. Schließlich gab dieser Bischof seinem Beichtvater die Erlaubnis, das bekannt zu machen. Und, um eine lange Geschichte kurz zu machen, alle von ihm geweihten einheimischen Seminaristen wurden noch einmal geweiht.

Wenn ein Bischof die Weihen spendet und selbst oder durch einen seiner Diener den Vorbehalt macht, dass es nicht seine Absicht ist, die Irregulären, Exkommunizierten, ... zu weihen, sind diese Leute gültig geweiht, wenn der Vorbehalt nur als Drohung, ad terrorem, gemacht wird. Wenn jedoch die Intention absolut ist, sind sie nicht geweiht wegen Fehlens der rechten Intention. Im Zweifelsfalle müsste der Bischof, der die Weihen spendete, befragt werden, und wenn er schon tot ist, müssten die Worte, mit denen er seine Intention erklärte, geprüft werden, und wenn auch danach seine Intention hinsichtlich der Irregulären etc. zweifelhaft ist, sollen diese Leute bedingungsweise geweiht werden. Um in Zukunft so ernste Zweifel und vorgefasste Meinungen zu vermeiden, ermahnte der sehr weise Papst Benedikt XIV. die Bischöfe, sich ganz eines solchen allgemeinen Vorbehalts zu enthalten, da er keinerlei Grundlage in den Ritualen u. Pontifikalen hat.

Ein weiterer bekannter Fall ist der des Bischofs Lucien Léon Lacroix von Tarentaise. Da er vom französischen Premierminister Combes ausgewählt worden war, wurde seine Ernennung von Papst Pius X. nie bestätigt. Im Gegenteil, 1907 stellte sich in seinem Testament heraus, dass er Freimaurer gewesen war und seine Pflicht als solcher erfüllt hatte. Der Papst ordnete an, dass alle von diesem Menschen erteilten Weihen wiederholt würden.
(Anm. d. Übers.:  Vergl. auch Félix Causas, Les infiltrations maçonniques dans l'Eglise, in: «Sous la Bannière», Nr. 134, Nov.-Dez. 2007, S. 19: „Nachdem  mehrere französische Prälaten auf sichere Weise als Freimaurer identifiziert worden waren, ließ der hl. Pius X. nach ihrem Tod alle Priester, die sie geweiht hatten, nachweihen.“)

Albert Léon Marie Le Nordez, 1898 auf Betreiben einiger Freimaurer zum Bischof von Lyon ernannt, wurde von Pius X. nicht in dieser Position bestätigt. Am 26. August 1904 wurde er vielmehr vom Papst persönlich aufgefordert, sein Amt niederzulegen und bis auf weiteres keinerlei Weihen vorzunehmen. (Anm. d. Übers.: Le Nordez war selber Freimaurer. Er steht zusammen mit Achille Liénart auf der 1938 von Mgr. Beaussart an Papst Pius XI. übergebenen Liste französischer Prälaten, die Freimaurer waren, veröffentlicht in „Sous la Bannière, Nr. 134, S. 21).

In der langen Geschichte der katholischen Religion hat es sehr viele ähnliche Fälle wie die oben erwähnten gegeben. Und ich denke, Sie haben jetzt eine Vorstellung davon, dass Theologen à la Michael Ríos völlig auf dem Holzweg sind, was den Ausdruck es wird angenommen betrifft.

Persönlich hoffe ich, dass Gott allein diesen Freimaurerspuk zum Stehen bringt. Denn dieses Problem ist so groß und so kompliziert, dass kein Mensch es richtig lösen kann. Sie wissen um weltweit zirkulierende Listen von als Freimaurer aufgeführten Prälaten. Und diese Listen bilden nicht einmal die Spitze eines riesigen Eisbergs katholischer Kleriker, die weltweit in die Freimaurerei verwickelt sind. Gott allein weiß, wie viele als echte Kleriker verkleidete katholische Kleriker gar keine echten sind, weil sie (...) von Prälaten geweiht (?) wurden, die nicht die richtige Intention hatten, als sie die heiligen Weihen spendeten.

Ich betrachte das, was ich im letzten Satz geschrieben habe, als einen guten Grund dafür, dass die „Traditionalisten“ auf der ganzen Welt so weit davon entfernt sind, ihren katholischen Glauben so zu praktizieren, wie sie die ernste Pflicht hätten, es zu tun.

Ich habe die Angelegenheit Lefebvre seit 1977 eingehend studiert. Das Beste, was wir von ihm sagen können, ist, dass es einen vernünftigen Zweifel daran gibt, dass er die heiligen Weihen gültig empfangen hat. Nun gibt es eine ganze Reihe von konkreten Beispielen in der langen Geschichte der katholischen Religion, die anzeigen, dass, wenn es einen vernünftigen Zweifel an der Gültigkeit speziell der heiligen Weihen gibt, dieses Sakrament bedingungsweise noch einmal empfangen werden muß.

Der Priester und Kirchenrechtler Noldin und andere Autoritäten in Moraltheologie haben uns ganz klar gesagt, dass jedes zweifelhafte Sakrament wiederholt werden kann, wenn es einen vorsichtigen und vernünftigen Zweifel gibt, dass einige Sakramente wiederholt werden müssen, besonders die Taufe, auch wenn es nur einen leichten Zweifel gibt. Dasselbe gilt mit Sicherheit für die Wandlung, um die Gläubigen davor zu bewahren, einen Akt materieller Idolatrie zu begehen „in venerando“. Es gilt mit Sicherheit für die heiligen Weihen, um die gültige Spendung der Sakramente sicherzustellen. (...) Die Kirche hat immer gelehrt, dass es eine Todsünde ist, ein zweifelhaftes Sakrament zu empfangen. Und in der Tat verurteilt Papst Innozenz XI. auch die Meinung, die Katholiken dürften „wahrscheinliche“ Sakramente empfangen (Dekret des Heiligen Offiziums, 4. März 1679).

(Überschrift vom Übersetzer)

*) Anmerkung d. Übers.:
Zur Wortbedeutung des in der deutschen Übersetzung der o.a. Enzyklika Leos XIII. verwendeten Verbs „annehmen“ gibt der Duden, Bedeutungswörterbuch, folgende Synonyme an:“2, a): für möglich halten, für wahrscheinlich halten, vermuten, b): voraussetzen“. Es gibt also keine objektive Sicherheit, wenn etwas „angenommen wird“. 
 
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