54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Haben die Verfasser den Koran nicht gelesen?
 
Haben die Verfasser den Koran nicht gelesen?
Kritische Anmerkungen zur Islam-Thematik in der Arbeitshilfe 305
der Deutschen Bischofskonferenz „Dem Populismus widerstehen


von
Reinhard Wenner

Am 25. Juni 2019 hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eine Broschüre veröffentlicht mit dem Titel „Dem Populismus widerstehen - Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechts­populistischen Tendenzen“ (Reihe „Arbeitshilfen“ Nr. 305). Im Kapitel 4 dieser Broschüre ist von „Islam und Islamfeindlichkeit“ die Rede, aber in einer Art und Weise, die auf mangelnde Kenntnis des Korans, auf zu geringe Geschichtskenntnisse sowie auf Schwierigkeiten mit der Logik schließen lässt.
Wer den Koran (1) gelesen hat, wird sich wohl über etliche Behauptungen und so manche „Beweisführungen“ wundern, die in der Broschüre zum Thema „Islam und Islamfeindlichkeit“ geboten werden. Ein paar Einzelheiten:

1. Die Verfasser schreiben auf S. 46 (i.o.):
„Einen angemessenen Umgang mit religiöser Pluralität zu finden ist für Religionsgemeinschaften wie Gläubige eine alltägliche Aufgabe.“
Muslime brauchen keinen „angemessenen Umgang“ mehr „mit religiöser Pluralität zu finden", sie brauchen nur den Weisungen des Korans zu folgen. Nach dem Koran aber bedeutet, angemessener Umgang mit religiöser Pluralität, die sog. Ungläubigen zur Annahme des Islams aufzufordern und sie, wenn sie das verweigern, ggf. zu bekämpfen, vgl. Koranverse 4,89; 2,216; 5,35. Das führt unter anderem dazu
•  Nichtmuslime zu töten oder sie dem islamischem Scharia-„Recht“ zu unterwerfen wie es z.B. im Dhimma-Vertrag des Islamischen Staates (IS) für syrische Christen vom 30.08.2015 wieder geschehen ist;
•  gegen Juden und Christen Sprengstoffattentate und andere Terroranschläge zu verüben, sogar vor und in Gotteshäusern;
• bei Lust und Laune Mädchen anderer Religionszugehörigkeit wie Christinnen und Buddhistinnen zu entführen und mit Muslimen zwangsweise zu verheiraten; (2)
•  Juden das Betreten einiger islamischer Staaten zu verbieten.

Die Organisation „Open Doors“ teilt im „Welt-Verfolgungs-Index“ für 2018 und 2019 mit, derzeit würden etwa 200 Millionen Christen verfolgt. In der Open-Doors-Liste der 50 ärgsten Christenverfolger werden sowohl 2018 als auch 2019 über 20 Islamstaaten genannt.Im Kapitel 4 der Broschüre „Dem Populismus widerstehen“ wird zu all dem kein Wort gesagt.

Im Koran stehen zwar auch einige passable Formulierungen zum Umgang mit den sog. Ungläubigen, aber der Allah des Korans hat sie durch spätere, rigide Anweisungen aufgehoben, abrogiert. Dass sie nicht mehr gelten, zeigt auch die Geschichte des Islams. Wer sich über Einzelheiten muslimischer Vorgehensweisen gegen sog. Ungläubige informieren will, kann im Internet unter dem Suchbegriff „Chronologie des Islams - Aufzählung islamischer Kriegszüge: 624 n. Chr. bis 2001 - Islamische Expansion durch das Schwert“ eine Menge über islamische Kriege erfahren (3) und damit auch darüber, wie Muslime Jahrhunderte lang den „Umgang mit religiöser Pluralität“ praktiziert haben und bis heute praktizieren. Das „Dokument über die Geschwisterlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt“, das Papst Franziskus und der Kairoer Großimam Ahmad Mohammad Al-Tayyeb am 4.2.2019 in Abu Dhabi unterzeichnet und mit einer gegenseitigen Umarmung „besiegelt“ haben, kann ein (weiterer) Versuch eines Beginns zu einem friedlichen Umgang von Muslimen und Christen sein, aber islamischerseits auch ein Täuschungsmanöver. Denn lt. Koran ist zugunsten des Islams takiyya erlaubt, ~ Verschleierung, Täuschung. An den Früchten werden wir erkennen, ob takiyya vorliegt. Hoffentlich ist es, wenn takiyya vorliegen sollte und erkennbar wird, dann für ein Gegensteuern nicht zu spät.

2. Auf S. 46 (rechts mitte) der Broschüre steht weiter:
„Die Präsenz des Islam geht zweifelsohne mit Herausforderungen einher.“
Die Verfasser zählen dazu „beispielsweise die Beschneidung von Jungen“.
Unverständlich ist, dass die Verfasser die Verstümmelung des Genitalbereichs von Mädchen und Frauen, die insbesondere in islamischen Ländern vorgenommen wird, bei den „Herausforderungen“ nicht einmal erwähnen.
Radio Vatikan berichtete im Newsletter vom 9. Juni 2008, in Ägypten seien 96 % der Frauen beschnitten. Bei Muslimen sollen Mädchen und Frauen, die nicht beschnitten worden sind, als unrein gelten. Muslime, die dieser Ansicht sind, unterstellen damit ihrem Allah, er habe die Frauen als unreine Menschen erschaffen. Sie meinen wohl, Allahs „Schöpfungsfehler“ müsse korrigiert werden. Der Koran-Allah schweigt offensichtlich zu dieser „Nachbesserung“, und die Verfasser der Broschüre „Dem Populismus widerstehen“ schweigen dazu ebenfalls.

Die in Somalia geborene Ayaan Hirsi Ali beschreibt ihre familiäre und schulische Erziehung in Bezug auf Christen in ihrem Buch „Ich klage an: Plädoyer für die Befreiung der muslimischen Frauen“ (München 2005) u.a. mit folgenden Worten:
„Die anderen, die Kuffar, die Ungläubigen, sind asozial, unrein, barbarisch, nicht beschnitten, unmoralisch, gewissenlos und vor allem obszön: Sie haben keine Achtung vor Frauen. Ihre Mädchen und Frauen sind Huren, ihre Männer homosexuell … Die Ungläubigen sind verflucht … und Allah wird sie im Jenseits überaus hart bestrafen.“ Im Koran werden die Christen gegenüber Allahs Botschaft als taub, stumm, blind und verstandeslos bezeichnet (2,171; 2,18; 9,30; 9,127). Sie gelten als „stumpfsinnig wie Vieh“ und als „die schlimmsten Tiere“ (Koranvers 8,55).
Die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre erwähnen diese Diffamierungen der Christen nicht. Ihnen scheint auch unbekannt zu sein, dass alle Verfolgungen (Christen-, Hexen-, Juden- und Ketzerverfolgungen) mit dem Diffamieren beginnen, übergehen zum Diskriminieren und schließlich beim Massakrieren enden. Auch beim Koran ist das nachweisbar. Deswegen wird der Koran immer wieder Ursache für die Verfolgung von Nichtmuslimen sein. Aber statt auf die „Herausforderungen“ des Korans und damit des Islams zu reagieren und die Diffamierungen der Juden und Christen und anderer sog. Ungläubiger zurückzuweisen, bemäkeln die Verfasser des Kapitels 4 kritische Anmerkungen zum Islam.

3. In der Broschüre der DBK heißt es im Blick auf das Thema „Islamkritik“ im Kapitel 4 (S. 47 links oben) weiter:
„Wie jede Religion, die im pluralen Gemeinwesen öffentlich in Erscheinung tritt, kann auch der Islam Gegenstand berechtigter Kritik sein. Und wie auch bestimmte Rituale oder Erscheinungsformen des Christentums für Nicht-Christen bisweilen befremdlich sind, kann auch eine gelebte islamische Glaubenspraxis für Irritationen sorgen. Es gibt durchaus legitime oder sogar notwendige Bedenken, die sich gegenüber muslimischen Gläubigen oder muslimischen Institutionen formulieren lassen. Nicht jede Kritik und nicht jede Irritation lässt sich als >>islamfeindlich<< abtun.“
Wann und wo gibt bzw. gab es im Christentum Rituale und Erscheinungsformen, die für Nichtchristen „bisweilen befremdlich“ waren bzw. sind? Welche Erscheinungsformen des Christentums waren bzw. sind „Gegenstand berechtigter Kritik“? Stehen diese christlichen „Rituale und Erscheinungsformen“ mit kritisierten Ritualen und Erscheinungsformen des Islams auf einer Stufe?

4. Die Verfasser der Broschüre erklären auf S. 47 (links unten) weiter:
„Der Islam wird hierbei in der Regel im strikten Gegenüber zum Eigenen als das ganz „Andere“ konstruiert, ohne dass die ihm zugeschriebenen Merkmale und Kennzeichnungen der Selbstsicht von Muslimen entsprechen.“
Leider nennen die Verfasser auch hier keine Fakten. Dabei wäre es interessant zu erfahren, was denn da gegen den Islam „konstruiert“ wird. Der Koran selbst gibt Anlass zu vielen Fragen und zur Kritik, so z.B.
•  zu den Kampf- und Tötungsbefehlen (Koranverse 2,178; 2,191; 2,193, 2, 216; 2,244; 4,76; 4,104; 8,12; 9,29); Art. 102 GG dagegen legt fest: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“;
•  zur Kreuzigung für „Unheil anrichten“ (Koranvers 5,33)? - ein unbestimmter Straftatbestand (4) und damit u.a. ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG;
•  zur Prügelstrafe für Unzucht sowie zu den Verstümmelungsstrafen (5,38; 24,2 und 4);
in Art. 2 Abs. 2 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Im Koranvers 24,2 heißt zu den 100 Hieben für Unzucht: „Und lasst euch im Hinblick darauf, dass es (bei dieser Strafverordnung) um die Religion Allahs geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen.“
Der Allah des Korans bezeichnet sich zwar zu Beginn von 113 der 114 Suren als barmherzig, - Ausnahme: Sure 9 -, will aber in den Fällen, in denen er Todesstrafen und Verstümmelungsstrafen angeordnet hat, von Barmherzigkeit nichts wissen und verbietet den Muslimen sogar Mitleid. Dabei können auch 100 Hiebe einem Todesurteil gleichkommen, je nachdem, ob mit einer Peitsche oder einem Stock zugeschlagen wird.

Gehört etwa die in einigen Islamstaaten weiterhin mögliche Steinigung für Ehebruch zu dem, das da „konstruiert“ wird? Ist den Verfassern der Broschüre unbekannt, dass der Koran den Ehemännern erlaubt, ihre unbotmäßigen Haremsfrauen ggf. zu schlagen, und zwar schon dann, wenn sie auch nur befürchten, dass sie unbotmäßig sein werden (Koranvers 4,34)? Wissen die Verfasser auch nicht, dass eine Haremsfrau, die etwas Schändliches getan hat, keinen Anspruch auf Speise und Trank hat und von ihrem Mann der Freiheit beraubt, nämlich eingesperrt werden kann (Koranvers 4,15) und insbesondere in südlichen Ländern in Gefahr steht, alsbald zu verdursten?

Der Koran-Allah gibt den Angehörigen eines zu Unrecht Getöteten Vollmacht zur Rache (Koranvers 17,33) und schreibt Wiedervergeltung vor (Koranvers 2,178). Folglich könnte ein Muslim, dessen Sklavin getötet worden ist, zur Strafe für diese „Sachbeschädigung“ – Sklaven zählen zum Vermögen – eine Sklavin des Täters töten – also eine völlig unschuldige Frau umbringen. Eine aus der Ehe entlassene Frau, die der bisherige Ehemann wieder in seinen Harem aufnehmen will, muss zuvor einen anderen Muslim heiraten und mit ihm sogar Geschlechtsverkehr haben (Koranvers 2,230).

Der Koran-Allah erlaubt den Frauentausch, Koranvers 4,20. Zu all dem und auch zu den sog. Ehrenmorden wird in der Broschüre nichts gesagt. Zählen solche „Erlaubnisse“ zu den Besonderheiten, die natürlich kritisiert werden können, aber nicht strikt zu verbieten sind? Erhalten lt. Koranvers 4,11 Töchter etwa nicht die Hälfte von dem, was die Söhne im Erbfall erhalten? Ein iranischer Arzt hat zwar in einem Vortrag mitgeteilt, seine Töchter erhielten beim Erbfall gleichviel wie seine Söhne. Aber hat seine Erb-Regelung Bestand, wenn einer seiner Söhne dagegen vor einem Scharia-Gericht klagt? Meines Erachtens braucht für Kritik am Islam nichts konstruiert zu werden – es genügt, die menschenunwürdigen und strafrechtsrelevanten Koranbestimmungen zu zitieren.

Außerdem sind die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre zu fragen: Kann die „Selbstsicht“ für die Bewertung einer Lehre und eines religiös veranlassten Verhaltens maßgeblich sein? Wenn das ein zulässiges Kriterium wäre, wäre der Satanismus, wären Mafia, N‘drangeta, Cosa Nostra, chinesische Triaden alle nach ihrer „Selbstsicht“ zu beurteilen und dann wären sie wohl alle als „ehrenwerte Gesellschaften“ zu bezeichnen.
Die Menschenopfer, die bei Azteken vorgekommen sind, wären aus der „Selbstsicht“ von Azteken sogar lobend zu erwähnen, sollten sie doch dazu dienen, „den Lauf der Sonne und den Fortbestand der Welt zu sichern“ (Wikipedia: „Azteken, Menschenopfer“).

5. Weiter ist im Kapitel 4, S. 48 (links oben) der Broschüre zu lesen:
„Der Versuch, das Christentum als die überlegene, wahre Religion auszuweisen, war oftmals gepaart mit einer feindseligen Sicht auf den Koran und den islamischen Propheten Muhammad. So galt der Koran als ein in betrügerischer Absicht erlogenes und verabscheuungswürdiges >>Fabelbuch<< oder >>Teufelswerk<<, eine ganz und gar „>>lächerliche Schrift<<, die nur aus jüdischen oder häretischen Überlieferungen zusammengestückelt sei.“

Die Verfasser sollten erklären, wie nach ihrer Meinung mit all den Widersprüchen im Koran umzugehen ist. Allah selbst teilt nämlich mit, dass es im Koran mehrdeutige Verse gebe (Koranvers 3,7), der Mensch aus „verächtlichem Wasser“ (Koranvers 32,8) bzw. aus geronnenem Blut (Koranverse 96,1-3) entstehe (5) bzw. aus einem „Blutklumpen“ (6).

Nach dem Koran geht die Sonne an einer verschlammten Quelle unter (Koranvers 18,86), und Allah bezeichnet sich als derjenige, der Menschen in die Irre führt (Koranvers 16,93). Einer seiner 99 Namen lautet: „ad-Darr“, „der Schaden zufügende“ und wird zu Allahs „schönsten Namen“ gezählt.

Statt zu bemäkeln, dass versucht werde, „das Christentum als die überlegene, wahre Religion“ „auszuweisen“, hätten die Verfasser dazu Stellung nehmen können, was davon zu halten ist, dass der Allah des Korans billigt, dass Mohammed seinen Ziehsohn veranlasst hat, sich von Zainab, seiner Frau, zu scheiden (Koranvers 33,37 ff.), damit Mohammed sie heiraten konnte. Dabei soll Mohammed zu dem Zeitpunkt schon mehrere Frauen in seinem Harem gehabt haben. Kein Wort der Verfasser des Kapitels 4 zur Polygamie, die der Koran-Allah gestattet, Koranvers 4,3.

Ist den Verfassern unbekannt, dass der Allah des Korans den Sklavenbesitzern erlaubt, auch ihre Sklaven sexuell zu nutzen? (Koranverse 33,50, 23,6, 70,30) Mohammed soll darüber hinaus seinen Kriegern erlaubt haben, mit gefangen genommenen Frauen sexuell zu verkehren. (7) „Kämpfer“ des Islamischen Staates haben das ja auch vor einigen Jahren im Irak mit jesidischen und christlichen Frauen gemacht. Die „Kämpfer“ konnten sich durch Mohammeds „Auskunft“ dazu berechtigt fühlen. In Deutschland zählen Versklavung (§ 239 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 a StGB) zu den Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB). Im Völkerstrafgesetzbuch wird die Vergewaltigung sowohl zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB) als auch zu den Kriegsverbrechen gezählt (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB) und mit hohen Haftstrafen geahndet.

Aus biblischer Sicht begehen verheiratete Männer, die mit einer anderen Frau Geschlechtsverkehr haben, Ehebruch. Aber im Kapitel 4 der Broschüre ist auch das kein Thema. Zählt etwa - weil der Koran und Mohammed es erlauben - der Missbrauch von Frauen zum Bereich der Glaubensfreiheit und gilt deswegen als sakrosankt?

Die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre sind weiter zu fragen:
•  Warum hat Allah nach eigenem Bekunden Menschen für die Hölle erschaffen (Koranvers 7,179)?
•  Kann jemand sinnvoller Weise bei den stiebenden Hufen der Pferde (Koranvers 100,1), beim Wechsel von Tag und Nacht (Koranverse 81,15 ff; 91,1 ff.) und anderen vorübergehenden Situationen schwören?
•  Was ist von Allahs Mitteilung zu halten, er habe dem jüdischen König Salomo Satane und Dschinn dienstbar gemacht, die für Salomo ins Meer tauchen, Paläste bauen und andere Arbeiten erledigen mussten? (Koranverse 21,82; 38,37 [Satane] und 34,12 [Dschinn])?
•  In einer Fatwa wird das Töten einer vom Islam abgefallenen Person als Bewahrung der Menschenrechte bezeichnet. (8) Ist das alles beim Thema „Islam“ nicht der Rede wert? Hat jemand, der auf all das aufmerksam macht, eine „feindselige Sicht auf den Koran und den islamischen Propheten Mohammed“? Im Übrigen sind die Verfasser im Hinblick auf ihren eigenen Glauben zu fragen:
•  Halten sie die christliche Religion nicht für die wahre, nämlich für die von Gott durch Jesus Christus geoffenbarte Religion?
•  Ist Jesus Christus für sie nicht der Weg, die Wahrheit und das Leben (Joh. 14,6)? Sehen sie sich nicht verpflichtet, das Christentum als die wahre Religion zu verkündigen?
•  Bekennen sie sich nicht zum Glaubenssatz des Credos: „Ich glaube an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“?

6.  In der „Arbeitshilfe 305“ der Deutschen Bischofskonferenz heißt auf S. 48 (links mitte) weiter:
„Insbesondere während der „Türkenkriege“ wurden die „Sarazenen“ als feindliche Bedrohung der europäischen Mächte wahrgenommen. Auch wenn es durchaus Zeiten friedlichen Zusammenlebens und intellektuellen, kulturellen Austausches gegeben hat, war für Europa lange die Wahrnehmung des Islam als kriegerische Bedrohung prägend.“
Haben die europäischen Mächte die Sarazenen nur als Bedrohung wahrgenommen, obschon von ihnen keine Bedrohung ausging? Wussten die Menschen in Europa zur Zeit der „Türkenkriege“ nicht, dass Muslime mit Feuer und Schwert nicht nur die Völker auf der afrikanischen Seite des Mittelmeeres unterworfen, sondern auch einen großen Teil Spaniens sowie Persien und sogar Indien unter ihre Gewalt gebracht hatten? Wissen die Verfasser nicht, dass die im Jahre 1095 n. Chr. begonnenen „Kreuzzüge“ zunächst und grundlegend eine Antwort waren auf die kriegerischen Invasionen und Eroberungen von Muslimen, die jahrhundertelang der Kreuzzugsbewegung vorausgingen? Wissen sie nichts von den dringenden Hilferufen aus Konstantinopel an den Papst? Wissen die Verfasser der Broschüre nicht, dass im 16. Jahrhundert das „Angelus-Gebet am Mittag“ eingeführt worden ist, um Gott „wegen der drohenden Türkengefahr und Islamisierung Europas“ um Hilfe aufzurufen? Hat die katholische Kirche den Katholiken dieses Gebet nahegelegt, weil sie die Sarazenen irrtümlich „als feindliche Bedrohung … wahrgenommen“ hat? Meinen die Verfasser der Broschüre, die „Knabenlesen“ türkischer Sultane bei der christlichen Bevölkerung seien im Abendland nicht bekannt gewesen und auch nichts über die Sklavenjagden, die Muslime immer wieder in Schwarzafrika veranstaltet haben? Warum ist wohl im Jahr 1198 n. Chr. der Orden der Trinitarier und im Jahr 1218 n. Chr. der Orden der Mercedarier zum Loskauf von Christen aus sarazenischer Sklaverei gegründet worden? Doch wohl nicht, weil die Muslime (damals) so harmlos und friedlich waren.

Wer zu den Menschenrechtsverletzungen in islamischen Staaten schweigt und indirekt der angeblichen Friedfertigkeit und Toleranz des Islams das Wort redet, verhöhnt die Millionen von Opfern islamischer Dschihads einschließlich der Opfer der jahrhundertelangen Sklavenjagden von Muslimen in Schwarzafrika und anderen Ländern sowie der „Knabenlesen“ im Osmanischen Reich.

In diesem Zusammenhang sei an die Rede von Papst Benedikt XVI. vom 12. September 2006 in der Universität Regensburg erinnert. Darin zitiert er aus Notizen des griechischen Kaisers Manuel II. Palaelogulos über einen Dialog mit einem muslimischen Perser im Jahr 1391 n. Chr.: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat, und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“.

Und weiter:„… nicht vernunftgemäß, nicht „σὺν λόγω” zu handeln, ist dem Wesen Gottes zuwider“. (9) Wenn die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre meinen, Kaiser Manuel II. Palaelogulos habe Unrecht - und damit indirekt auch Papst Benedikt XVI. -, hätten sie seine Anmerkungen widerlegen sollen. Aber statt „σὺν λόγω” vorzugehen, nämlich auch widersprüchliche und kuriose Aussagen des Korans in ihre Stellungnahme einzubeziehen, nennen die Autoren der Broschüre es diffamierend, den Koran u.a. als „lächerliche Schrift“ zu bezeichnen. (10) Mit anderen Worten: Die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre kritisieren die Kritik am Koran, prüfen aber nicht, ob die Korankritik berechtigt ist. Eine intellektuell redliche Vorgehensweise ist das m.E. nicht.

7. Die Verfasser der Broschüre schreiben (S. 48 links mitte) weiter:
„Darüber hinaus herrschte bis in die Neuzeit vor allem eine weitgehende Unkenntnis über den Islam.“
Die Verfasser sagen nicht, beim wem das der Fall war und warum. Sie sagen auch nicht, wie es heutzutage in Deutschland um Islamkenntnisse etwa bei Politkern und Kirchenleuten bestellt ist. Mir scheinen die Verfasser des 4. Kapitels der Broschüre selbst ein Beispiel für Unkenntnis über den Islam zu sein. Denn wenn sie den Koran gelesen hätten, wüssten sie, dass der Koran-Allah seinen angeblich ewigen Koran wiederholt geändert hat, u.a. deswegen, weil die Muslime eine seiner Weisungen nicht befolgt haben (Koranvers 2,187). Aber möglicherweise empfinden die Verfasser es nicht als sonderbar, dass Menschen durch das Missachten eines Gebotes den Koran-Allah veranlassen konnten, das missachtete Verbot aufzuheben und damit den angeblich ewigen Koran zu ändern. Sie wissen möglicherweise auch nicht, dass Allah den Muslimen und Juden mitteilt, sie sollten dem Besten von dem folgen, was er ihnen herabgesandt habe (Koranverse 39,55 und 7,145). Allah stellt also Juden und Muslimen frei, was sie von seinen Weisungen als das Beste ansehen und beherzigen wollen.

8. Auf S. 47 (rechts oben) steht:
10 „Symptomatisch für Islamfeindlichkeit sind die Erfolge, die rechtspopulistische Bewegungen mit explizit antimuslimischen Parolen erzielen. Damit verschärfen rechtspopulistische Akteure islamfeindliche Ressentiments. Muslime werden dabei pauschal als „fremd“, „gefährlich“, „gewalttätig“, „nicht zugehörig“, „frauenfeindlich“, „rückschrittlich“ oder „kulturbedrohlich“ diffamiert.<<“
Diffamierungen sind immer abzulehnen. Aber warum sagen die Verfasser der Broschüre nicht, dass der Koran und damit der Islam Verhaltensweisen fordert bzw. gestattet, die inhuman sind und gegen deutsches und internationales Strafrecht verstoßen? (Belegstellen im Koran: 4,89; 8,12 f.; 9,5; 9,29; 9,73; 9,123; 48,29; 58,5; 66,9; siehe im Buch „Freiheit und Islam“ den Dokumententeil, S. 673 ff.) Wer auf strafrechtsrelevante Koranverse aufmerksam macht, verschärft keine Ressentiments, sondern teilt Fakten mit und dient somit der Wahrheit. Er zeigt Gefährdungen für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung auf und leistet indirekt der Demokratie einen Dienst.

9. Auf S. 48 (rechts oben) der Broschüre heißt es:
„Die Angst vor dem Islam ist ebenso alt wie die Muster, mit denen das heutige Feindbild Islam gestaltet wird. Seit dem Aufkommen des Islam im 7. Jahrhundert haben christliche Autoren die konkurrierende neue Religion kritisch betrachtet; sie galt gewissermaßen als Störfaktor der christlichen Heilsgeschichte.“
Ich wüsste gern von den Verfassern, ob sie „die Angst“ vor dem Islam für unbegründet halten und bei welchen christlichen Autoren der Islam „gewissermaßen als Störfaktor der christlichen Heilsgeschichte“ galt und gilt. War der Kommunismus ebenfalls lediglich ein Störfaktor der Heilsgeschichte und sind ihre heute noch in Deutschland lebende Anhänger ebenfalls nur Störfaktoren, aber keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Die Millionen von Toten, für die Lenin und Stalin, Mao Tse-tung, Pol Pot und etliche andere Kommunisten verantwortlich sind, sprechen ja wohl eine andere Sprache. Oder gelten die Opfer dieser Tyrannen lediglich als Kollateralschaden und die Opfer muslimischer Eroberungskriege und Sklavenjagden ebenfalls?

Wissen die Verfasser des Kapitels 4 der Broschüre nicht, dass der Koran-Allah im Koranvers 48,28 mitteilt, er werde der wahren Religion, nämlich dem Islam „zum Sieg verhelfen über alles, was es (sonst) an Religion gibt“? Ist das für Muslime etwa kein Ansporn, sich für den Kampf zu rüsten (Koranvers 8,60) und für die Verfasser der Broschüre kein Alarmsignal, sich um das Christentum und die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen zu sorgen?

In der Arbeitshilfe 172 „Christen und Muslime in Deutschland“ aus dem Jahr 2003 heißt es auf S. 79 hinsichtlich des „Dschihads“: „Nach dem klaren Schriftbefund im Koran heißt dschihad an mehr als 80 % der Fundstellen einen >>Krieg um des Glaubens willen führen<<. Darüber hinaus rufen die Verse 5 und 29 der neunten Sure, die als zeitlich letzte und damit alle anderen interpretierende Sure gilt, dazu auf, die Ungläubigen aktiv zu bekämpfen und, falls sie sich nicht ergeben und Muslime werden, zu töten. Die Vorstellung, dass die im Glaubenskrieg Gefallenen – nach islamischer Terminologie Märtyrer - ins Paradies eingehen, ist schon im Koran enthalten (Sure 3,169; 2,14; 22,58)“. War die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2003 im Hinblick auf den Islam etwa auch (rechts-)populistisch?

10. Auf S. 48 (rechts oben) ist zu lesen:
„Aus der Angst vor gewaltbereiten Islamisten entstehen massive Vorbehalte gegen Musliminnen und Muslime insgesamt: Dies trägt dazu bei, dass nicht nur eine grundsätzliche Islamskepsis vorherrscht, sondern in nahezu allen gesellschaftlichen Schichten eine ablehnende Haltung gegenüber dem Islam verbreitet und akzeptiert ist.“
Ist die Unterscheidung von Muslimen und Islamisten angemessen? Sind die angeblichen Islamisten etwa nicht diejenigen „Gläubigen“, die sich strikt korangemäß verhalten? Sind sie etwa nicht darauf aus, ihrem Allah so manchen Ungläubigen vom Hals zu schaffen? Werden die angeblichen Islamisten, die bei Selbstmordattentaten ums Leben kommen, etwa nicht von etlichen Muslimen als Märtyrer bejubelt und verehrt? Der türkische Staatspräsident Erdogan hat erklärt: „Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam. Und damit hat es sich.“ (11) Hat der türkische Staatspräsident keine Ahnung vom Islam?

Christen könnten aus der Unterscheidung zwischen Muslimen und Islamisten lernen und ihrerseits kriminelle Christen als Christisten bezeichnen, um deutlich zu machen, dass kriminelle Christen nichts mit den Christen gemein haben. Christisten, die sich bewaffnen, könnten „gewaltbereite Christisten“ genannt werden, Christen, die mit einem Messer auf andere losgehen oder Sprengstoff gegen andere einsetzen, wären noch weiter auszugrenzen und als „radikale Christisten“ zu bezeichnen – so wie ja muslimische Mörder als radikale Islamisten bezeichnet werden.

11. Auf Seite 48 (links unten) der Broschüre ist zu lesen:
„Rechtspopulistische Akteure schüren die Angst, dass das „christliche Abendland“ aufgrund der Präsenz von Muslimen unterzugehen drohe.“
Meines Erachtens muss keine Angst geschürt werden. Es genügt, aus dem Koran zu zitieren, auf die vielen Eroberungskriege von Muslimen hinzuweisen und auf die rechtliche und gesellschaftliche Situation in einigen islamischen Staaten aufmerksam zu machen. Dann werden die Gefährdungen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung erkennbar.

Zwar gibt es die „Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam“ vom 5. 8. 1990, in der hehre Begriffe gebraucht und beherzigenswerte Freiheiten gefordert werden. Aber zum Schluss heißt es in der Kairoer Erklärung von 1990:
Artikel 24:    Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia.
Artikel 25:    Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung. (12) Damit wird das westlich-abendländische Verständnis der UN-Menschenrechte mit ihren Grundfreiheiten abserviert.

12. Auf S. 48 (rechts unten) ist weiter zu lesen:
„Wenngleich die Anzahl der muslimischen Gläubigen in den letzten Jahren statistisch angewachsen ist, so bleibt der Islam in Deutschland die Religion einer Minderheit.“
Können der Islam und einige wenige Muslime aufgrund ihrer Minderzahl keine Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sein? Waren die Nationalsozialisten bei der Machtübernahme 1933 nicht ebenfalls in der Minderheit? Und wie viele Soldaten hatte Lenin zu Beginn seiner Oktoberrevolution?

Wissen die Verfasser nicht, dass dem Mohammed nur wenige Personen aus Mekka nach Medina gefolgt sind und Mohammed dennoch nach wenigen Jahren in Medina herrschte und alsbald etliche (alle?) Stämme auf der arabischen Halbinsel einschließlich Mekka unterworfen hatte? Die Verfasser sollten in die Türkei reisen. Im Tur Abdin können sie erfahren, wie „Landnahmen“ in ehemals christlichen Dörfern erfolgen. Wahrscheinlich genügt es wohl schon, sich einige sog. No-Go-Areas in Deutschland anzusehen.

Wissen die Verfasser nicht, dass Jesu Botschaft anfangs in den Händen von elf Männern lag und doch das Christentum zu einer Weltreligion geworden ist? Nicht die zahlenmäßige Größe einer Gruppe ist maßgeblich für ihren Erfolg, sondern es kommt darauf an wie motiviert die Mitglieder einer Gruppe sind und wie engagiert sie sich einsetzen - und wie schlafmützig ihre Umwelt ist. Wer wie die Verfasser in der Broschüre (an einigen Stellen) argumentiert, erweckt den Eindruck, dass er in dieser Hinsicht aus der Geschichte nicht allzu viel gelernt hat. Denn wenn um das Jahr 1900 viele Leute weltweit Karl Marx Bücher über „Das Kapital“ gelesen gehabt hätten und 1930 die Deutschen Adolf Hitlers „Mein Kampf“, hätte m.E. eine Chance bestanden, sowohl den Kommunismus als auch den Nationalsozialismus abzuwehren.

All jene Frauen und Männer, die in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts ihren Eltern und Großeltern vorgehalten haben, sie hätten wissen können, was da auf sie zukomme, sollten es jetzt besser machen und sich mit dem Islam und seinen Forderungen auseinander setzen, damit sie wissen, was auf sie und uns alle zukommen kann.

13. Zum Schluss des Kap. 4 weisen die Verfasser auf Texte des II. Vatikanischen Konzils:
„Zudem lehrt das Konzil, dass es der eine Gott ist, den Christen und Muslime anbeten (Lumen gentium 16), …“

Der Koran-Allah ist da völlig anderer Ansicht. Im Koran werden die Christen wegen ihres Glaubens an den einen Gott in drei Personen ausdrücklich als Lügner bezeichnet (Koranverse 37,151; 23,90 ff.), die Allah in seine Hölle stecken werde (Koranvers 98,6).
Zentrale Botschaften des Christentums wie die Gottessohnschaft Jesu (Koranvers 3,59) und sein Kreuzestod werden im Koran bestritten, Koranverse 3,55; 4,157. Jesus wird im Islam zwar zu den Propheten gezählt, da es aber im Islam 124.000 Propheten geben soll (siehe bei Wikipedia), kann sich jeder selbst vorstellen, welche Bedeutung der einzelne Prophet da noch hat, auch wenn Jesus im Islam einige Sonderrollen zugewiesen werden. Er werde z.B. am Ende der Tage wiederkommen und u.a. das Kreuz zerschlagen und das Schwein töten. (13)

14. Die Verfasser des 4. Kapitels der Broschüre verweisen auf S. 50 (rechts oben) auf einen weiteren Konzilstext:
„Ohne markante Unterschiede zu verschweigen, zeugt die Erklärung Nostra aetate von großer Wertschätzung der islamischen Tradition. In Erinnerung gerufen werden Gemeinsamkeiten wie beispielsweise der Glaube an die Auferweckung der Toten, das Jüngste Gericht und die Vergeltung der Taten. Auch die Verehrung der Jungfrau Maria bildet eine Brücke der Verständigung.“
Maria, die Mutter Jesu, mag von einigen Muslimen verehrt werden, aber im Koran wird auch mitgeteilt, dass Maria zum Schummeln aufgefordert worden ist. Glaubt man dem Koran, hat Jesus kurz nach seiner Geburt seiner Mutter gesagt, sie solle, wenn sie nach seiner Herkunft gefragt werde, antworten, sie habe Allah ein Fasten gelobt und werde deswegen mit niemandem sprechen, Koranvers 19,26. Wer jemandem nahelegt zu schummeln, drückt damit keine Hochachtung aus.

Das II. Vatikanische Konzil betont in der Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis Humanae“ vom 7.12.1965, das Recht auf religiöse Freiheit stehe jenen zu, die die „gerechte öffentliche Ordnung“ wahren.
In Nr. 2 dieser „Erklärung“ heißt es:
„So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt .“
In Nr. 3 Absatz 4 heißt es:
„Es geschieht also ein Unrecht gegen die menschliche Person und gegen die Ordnung selbst, in die die Menschen von Gott hineingestellt sind, wenn jemandem die freie Verwirklichung der Religion in der Gesellschaft verweigert wird, vorausgesetzt, dass die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.“
In Nr. 4 steht:
„Deshalb steht diesen Gemeinschaften, wenn nur die gerechten Erfordernisse der öffentlichen Ordnung nicht verletzt werden, rechtens die Freiheit zu, dass sie sich gemäß ihren eigenen Normen leiten, der Gottheit in öffentlichem Kult Ehre erweisen, ihren Gliedern in der Betätigung ihres religiösen Lebens beistehen, sie durch Unterricht unterstützen und jene Einrichtungen fördern, in denen die Glieder zusammenarbeiten, um das eigene Leben nach ihren religiösen Grundsätzen zu ordnen.“
Die Bewahrung der „gerechten öffentlichen Ordnung“ ist also nach „Dignitatis Humanae“ eine unabdingbare Voraussetzung für die Religionsausübung.

Ich vermute, dass die Konzilsväter mit der „gerechten öffentlichen Ordnung“ keine islamische Scharia gemeint haben. Erstaunlich ist, dass die Verfasser des Kapitels 4 in der Broschüre „Dem Populismus widerstehen“ auf die genannten Forderungen in der Erklärung über die Religionsfreiheit  „Dignitatis Humanae“ nicht hinweisen.

Die Ausführungen zum Thema „Islam und Islamfeindlichkeit“ in der Arbeitshilfe „Dem Populismus widerstehen“ deuten auf Glaubensrelativismus der Verfasser hin und zeugen hinsichtlich des Islams von einer Verharmlosung und Problemverdrängung - und das trotz eindeutiger Anweisungen im Koran, wie mit sog. Ungläubigen umzugehen ist, und trotz der breiten Blutspur, die der Islam in der Geschichte bis in unsere Tage hinterlassen hat.

15. Im Vorwort zur Broschüre „Dem Populismus widerstehen“ (S. 5 links mitte) schreiben Erzbischof Dr. Heße, Vorsitzender der Migrationskommission, Bischof Bode, Vorsitzender der Pastoralkommission und Bischof Dr. Ackermann, Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax:
„Der Populismus ... teilt mit schnellen Urteilen die Menschen und Geschehnisse in gut und schlecht ein. ... Er meidet jede differenzierte Argumentation.“
Legt man diese „Kriterien“ zugrunde, wird dem Populismus im Kapitel 4 der Broschüre reichlich Tribut gezollt. Auch im Blick auf den Islam dürfte gelten:
„Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet ihr sie brauchen, um zu weinen.“ (möglicherweise von Jean PAUL) (14)

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Wer an weiteren Informationen zum Thema „Islam“ interessiert ist, findet Hinweise und Anregungen auch im Buch „Freiheit und Islam – Fakten, Fragen, Forderungen“,
hersg. von Dr. theol. Udo Hildenbrand, Dr. phil. Friedrich Rau, Ass. jur., Dipl. Theol. Reinhard Wenner, Bad Schussenried 2016 sowie im „Berichtsband der Osterakademie 2019“ des Kardinal-von-Galen-Kreises, hrsg. von Reinhard Dörner, Norderstedt 2019, z.B. in den Artikeln Dr. Hildenbrand: „Migration sowie kriegerische Invasionen und Eroberungen. Die vom Koran legitimierten Wege islamischer Glaubensverbreitung im Kontrast zum gewaltfreien universalen Sendungsauftrag Jesu“,
Dr. Hildenbrand: „Muslimische Strategien zur Islamisierung Europas im 21. Jahrhundert. Das neue Phänomen der Selbstislamisierung durch nichtmuslimische Institutionen in einigen europäischen Ländern“,
Reinhard Wenner: „Der Koran – eine göttliche Botschaft? - Widersprüche im Koran“,
Reinhard Wenner: „Koran und Christenverfolgungen – Diffamieren, Diskriminieren, Massakrieren.“

Die Erstveröffentlichung erfolgte in der Zeitschrift „Theologisches“ 50, (1-2/2020) 67-80.
Bearbeitungsstand: 29. Oktober 2019

Anmerkungen:
(1) Die hier zitierten Koranverse stammen aus der Koran-Übersetzung von RUDI PARET, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1979.
(2) Siehe u.a. Newsletter von Radio Vatikan vom 7.8.2019 sowie vom 2.10.2019: "In Pakistan werden immer mehr Mädchen aus buddhistischen und christlichen Familien entführt, zwangsverheiratet und zur Konversion zum Islam gezwungen. Dies berichtete der Erzbischof von Lahore, Sebastian Shaw, dem weltweiten päpstlichen Hilfswerk „Kirche in Not“ ... „Die Mädchen sind etwa 14 oder 15 Jahre alt“, sagt Shaw. Es handle sich dabei um schwere Verbrechen. „die nur unzureichend geahndet würden". (pm-tg) O2 Oktover 2019, 13:03.
(3) Unter den Stichwörtern „Dragut“ „Schädelobelisk“ ist im Internet aufrufbar: "Chronologie des Islams - Aufzählung islamischer Kriegszüge: 624 n. Chr. bis 2001 - islamische Expansion durch das Schwert". Es heißt dort, im Jahr 1560 sei auf der Insel Menorca in der Stadt Ciudadela Folgendes geschehen:
SCHÄDELOBELlSK: Zwischen Hafen und Burg ließ Dragut [im Jahr] 1560 nach der Eroberung des Forts aus den Schädeln der geköpften Spanier als Abschreckung eine Pyaumide errichten. Die gesamte spanische Besatzung von 5000 Mann verlor bei der Eroberung der Burg ihr Leben. 9 Meter hoch und mit Ton haltbar gemacht stand hier diese Pyramide fast 300 Jahre. Erst 1848 wurde das grausige Monument auf Druck der Franzosen beseitigt. Heute erinnert an dieser Stelle ein schlichtes Mahnmal an die schreckliche Vergangenheit." Und weiter: "Am 4. August 1571 kapitulierte die Stadt Famagusta auf Zypern. Die Osmanen hatten versprochen, die Einwohner am Leben zu lassen. Einen Tag später, nämlich am 5. August brechen sie ihr Versprechen und töten die Christen. Die christlichen Offiziere und Generäle wurden entweder sofort enthauptet oder zu Tode gefoltert; dem Statthalter, Marcantonio Bragadin, der die Kapitulation unterschrieben hatte, wird bei lebendigem Leibe und unter Beihilfe eines Arztes die Haut vom Leibe geschunden. Erst am dritten Tage dieser barbarischen Folter im Namen des Islam, stirbt Marcantonio Bragadin“.
(4) Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt/M. berichtete am 4.9.2019, in Iran sei u.a. die Umweltschützerin Niloufar Bayani verhaftet und wegen „Verderben stiften auf Erden" angeklagt worden, "weil sie in Wildgebieten [des Irans] Kameras zur Beobachtung von Geparden installiert" hatte.
(5) Siehe die Koran-Übersetzung von Henning von Ullmann/Winter.
(6) Koran-Übersetzung von Rassoul, bei dem die Sure 96 "Der Blutklumpen" heißt.
(7) "Nach Abu Said: Wir waren auf einem Feldzug mit dem Gesandten Allahs in Mustaliq und raubten vornehme Frauen unter den Arabern. Wir hatten lange Enthaltsamkeit üben müssen. aber wir suchten ein Lösegeld zu erzielen. So wollten wir uns (ihrer) erfreuen und Verkehr mit Unterbrechung (Khoury: coitus interruptus) üben. Wir sagten: Wollen wir es tun, während der Gesandte Allahs in unserer Mitte ist und wir ihn aber nicht (danach) fragen? Wir fragten ihn also. Er sagte: Es besteht für euch keine Pflicht, es nicht zu tun. Allah beschließt nicht die Erschaffung eines Menschen, der bis zum Tag der Auferstehung entstehen wird, ohne dass es geschieht. (Bukhari, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai)“ (A.TH. KHOURY, Der Hadith, Band III. Ehe und Familie, soziale Beziehungen, Einsatz für die Sache des Islams, Gütersloh 2009, Nr. 2985, S. 37 f.)
(8) Siehe die Veröffentlichung des Instituts für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz vom 21.7.2005, www.islamweb net/ ver2/Fatwa/ShowFatwa.php.
(9) Schriftenreihe "Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls", Nr. 174, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Bonn 2006, S. 74. Jaja GOPAL schreibt in seinem Buch Gabriels Einflüsterungen, übersetzt und herausgegeben von Fritz Erik Hoevels, Freiburg 2006, S. 418, ibn Taimia, ein führender traditionalistischer Theoretiker des Islam, habe gesagt: "Logik ist Ketzerei".
(10) Ich würde den Koran nicht als "lächerliche Schrift" bezeichnen, wohl aber darauf aufmerksam machen, dass es sonderbar ist, dass der Allah des Korans so viel Widersprüchliches mitteilt.
(11) Milliyet, Türkei, 21.08.2007
(12) Veröffentlicht in: „Menschenrechte - Dokumente und Deklarationen“, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 397, Bonn 4 2004, S. 562-567.
(13) "Nach Abu Hurayra: Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, bald wird zu euch der Sohn Marias herabkommen als gerechter Schiedsrichter. Er zerschlägt das Kreuz, tötet das Schwein, schafft den Tribut ab." ("Bukhari, Muslim, Tirmidhi"), siehe: A.TH. KHOURY, „Der Hadith“, Band I, Gütersloh 2008, S. 174, Nr. 436.
(14) Aphorismus unbekannter Herkunft, fälschlich Jean-Paul Sartre zugeschrieben; vielleicht von Jean Paul

 
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