54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. ZUM MAI-MONAT
2. HYMNUS AUF DIE GOTTESMUTTER
3. MGR. LEFEBVRES BRIEF AN MGR. WOJTYLA MIT EINER STELLUNGNAHME DES H.H. GUÉRARD DES LAURIERS
4. DER BUMERANG
5. BRIEF AN EINE ZEITSCHRIFT
6. WENN ICH NICHT AN SEINEN HÄNDEN DAS MAL DER NÄGEL SEHE...
7. INSTAURARE OMNIA IN CHRISTO!
8. QUELLEN DER KIRCHENMUSIK
9. ÜBER DAS WESEN DER EHE
10. DIE KATHOLISCHE JUGENDARBEIT
11. HOLLÄNDISCHE KLÖSTER ALS SEX-KOMMUNEN
12. EINGESTÄNDNISSE DER REFORMER
13. ÜBER DIE 'MESSE' JOH. PAULS II. IN MEXIKO
14. 'BR0T'
15. PARADIES UND SÜNDENFALL
16. DIE LIBERALE NÄCHSTENLIEBE
17. ZUM FERNSEHINTERVIEW DES 'BISCHOFS' ERNST
18. MITTEILUNGEN DER REDAKTION
19. PAS DE FRANC-MAÇONNERIE DANS NOTRE EGLISE!
ZUM FERNSEHINTERVIEW DES 'BISCHOFS' ERNST
 
ZUM FERNSEHINTERVIEW DES "BISCHOFS" ERNST

Auszüge aus "FELS", Nr.5, Mai 1979


Unter der Überschrist "Kraftprobe in der Kirche Hollands1?" berichtete der FELS vom April 1979 über ein Fernsehinterview des niederländischen Bischofs Ernst, Diözese Breda, in dessen Verlauf sich dieser für eine Zulassung zu den Sakramenten bei Homophilen aussprach, die in einer gleichgeschlechtlichen Verbindung leben. (Anm. d. Red.: Ernst umgeht hier die Bezeichnung "Homosexueller",um sich ein Hintertürchen für die übliche Rabulistik offenzuhalten; in Wirklichkeit meint er nicht bloß die abartige Veranlagung, sondern die tatsächliche Praktizierung der Homosexualität). Ernst sagte dort u.a. der Homophile verlange sein Recht in der Kirche. Was für ein Recht möchte man fragen, ist das,was hier "verlangt'Vird? Gibt es in der Kirche das "Recht" auf einen Zustand gestörter Ordnung und auf das Verharren in einer Lebensweise, die von der Heiligen Schrist, von der kirchlichen Tradition und vom Lehramt der Kirche stets als Beleichgung Gottes angesehen wurde? ( . . . ) Ebenso könnteder, der neben seiner Ehe ein Verhältnis unterhält, mit der Begründung,er sei polygam veranlagt, sein "Recht" verlangen, unter Beibehaltung dieses Zustandes zu den Sakramenten zugelassen zu werden.Das Ganze ist durchaus nicht nur ein Problem des O.Gebotes. Der Labile, der immer wieder durch Ladendiebstahl rückfällig wird, oder der Jähzornige, der seine Familie terrorisiert, sie und wir alle können mit unserem sich meist in den gleichen Dingen wiederholenden Schuldigwerden bloß immer wieder das Bußsakrament suchen, um mit Gott Frieden au machen. Schlimm ist es nur, wenn man anfängt, mit seiner Schuld Frieden zu schließen, sich zu dispensieren, keine Reue und keinen Vorsatz mehr zu fassen und genau das geschieht doch heute weithin in einer Zeit, in der alles relativiert wird, so daß die Beichtstühle nicht zufällig verwaist sind und ganze Völkerschaften zur Kommunion gehen wie zum Blasiussegen.

Wenn Ernst sortfährt, Sündigsein und Gerechtsein gingen durcheinander, so erlaube man bitte zu fragen, ob hierzu nicht sehr viel Imehr und Differenzierteres ausgesagt werden müßte, wenn dieser Satz nicht dem Mißverständnis ausgeliefert werden soll. Auch das Wort Luthers zur Rechtfertigungslehre "Simul Justus et peccator" (Gerechter und Sünder zugleich), das der Bischof hiermit praktisch aufnimmt, hat bekanntlich Richtiges im Sinne von Teilwahrheit, aber auch sehr Falsches ausgesagt. Im obigen Zusammenhang und in solch verkürzender Weise scheint das Wort des niederländischen Bischofs eine nicht zu verantwortende Simplifizierung zu sein. (...)

F.W.Schilling von Canstatt
 
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