54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Kann man die römisch-katholische Kirche verlassen?
2. Eine allumfassende moderne Irrlehre: Der Hominismus - die Vergöttlichung des Menschen
3. Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)
4. Interview: Fragen an die Journalistin und Bestsellerautorin Birgit Kelle (40)
5. Demografischer Niedergang und das Aussterben der Deutschen
6. Ich habe die Welt als ein Ganzes betrachtet
7. Buchbesprechungen
8. Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste
9. Mein Herz gehört mir
10. Patientenverfügung für Katholiken
11. Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege
12. Hinweis auf die Gründung eines Gebetskreises im Raum München
13. NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
14. Mitteilungen der Redaktion
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
 
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten ...

Kopten bedroht - veröffentlicht am 28. April 2015 von "Hintergründe aus Politik und Zeitgeschehen" - Dschihadistische Gruppen aus dem Sinai bedrohen Kopten - Koptische Christen sollten ihre Häuser auf der Sinai-Halbinsel verlassen, wenn sie nicht bei gezielten Anschlägen dschihdistischer Gruppen sterben wollen. Eine solche Drohung wurde von ägyptischen Dschihadisten, darunter Mitglieder der Gruppe Ansar Beit al-Maqdis über die sozialen Netzwerke verbreitet. Kopten seien eine erklärte Zielscheibe dschihadistischer Übergriffe, weil sie den Präsidenten Abdel Fattah al Sisi und damit zum Konsens beitragen, den er in Ägypten derzeit genießt. Koptische Organisationen prangern die Gefahr neuer terroristischer Bedrohungen an und bitten den Präsidenten, diese ernst zu nehmen und die Sicherheitsmaßnahmen für christliche Kirchen und Gemeinden im Sinai zu intensivieren. Unterdessen gaben Mitglieder des auf dem Sinai ansässigen Beduinenstammes al Tarabin bekannt, man werde auch zu den Waffen greifen, wenn es um die Bekämpfung der dschihadistischen Gewalt gegen Zivilisten gehe.
Quelle: Fides-Dienst

IGFM vom März 2015 - IS propagiert, ungläubige Gefangene zu versklaven und sexuell auszubeuten - Das „Amt [arab.: diwan] für Forschungen und Fatwas des Islamischen Staats“ (IS) hat eine Erklärung zum Thema Gefangene und Sklaven erlassen. Verfasst ist der Text in Fragen und Antworten, einer Form, die bei Anfragen nach islami-schen Rechtsgutachten (Fatwas) sehr gebräuchlich ist. Die Ausführungen um die „richti-ge“ Art der „Benutzung“ von Sklavinnen sind zum Teil sehr detailliert. Die IS-Veröffentlichung erschien im „staatseigenen Verlag“ al-Himma (Arabisch: Hingabe oder Eifer) im Monat Muharram des Hidschra-Jahres 1436, also zwischen Oktober und November 2014. Der Text wurde u.a. in verschiedenen sozialen Medien veröffentlicht. Er ist im arabischen Original leicht auffindbar und offenbar recht weit verbreitet. Die Autoren des IS wollen und haben keine neue islamische Lehrmeinung geschaffen. Sie wollen im Gegenteil die nach ihrer Auffassung reine Lehre des ursprünglichen Islam durchsetzen. Sie berufen sich auf dieselben Quellen und Traditionen wie der Mainstream-Islam: Den Koran, das historische Vorbild Mohammeds aus der islamischen Überlieferung (Sunna, Hadith) und den Konsens der Rechtsgelehrten. Der IS ignoriert jedoch andere, menschlichere und zum Teil deutlich abweichende Lesarten und Meinungen. Die Autoren des Islamischen Staates erläutern, dass es muslimischen Männern „erlaubt“ sei, Gefangene zu versklaven und sexuell auszubeuten. Sklavinnen, auch minderjährige und vorpubertäre Mädchen, dürften verkauft, gehandelt und verschenkt werden. Erlaubt ist dies aus der Sicht des IS, weil die Opfer „ungläubig” sind. Nach dieser Auffassung sind „Ungläubige” alle Menschen, die nicht dem sunnitischen Islam angehören. Dabei wird unterschieden in „anerkannte” Nichtmuslime, insbesondere Juden, Christen und Zoroastrier. Ihnen werden unter verschiedenen Auflagen begrenzt Rechte “gewährt”. Atheisten, Buddhisten, Jesiden, Bahá’í, Polytheisten, Animisten oder auch Anhänger neuerer Religionen haben nach dieser Rechtsauffassung noch nicht einmal ein Existenzrecht. Sie dürften sogar straflos getötet werden. Der Islamische Staat propagiert eine streng konservative Form des sunnitischen Islams – die muslimischen Schiiten, die weltweit nur eine Minderheit im Islam stellen, sind nach dieser Auffassung entweder „Ungläubige“ oder „Ab-gefallene“. Diese beiden „Verbrechen“ können nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden. Bereits seit dem Entstehen des Islamismus in Ägypten um 1930 ist ein bedeutender Gedanke des (sunnitischen) Islamismus, dass selbst andersdenkende oder weniger strenggläubige Sunniten „Abgefallene” sind. Über Jahrhunderte gab es auch muslimische Sklaven, die nach Vorschriften der Scharia nur muslimschen Herren gehören durften. Auch hierzu gibt es im islamischen Recht detaillierte Regelungen. In der Praxis sind die Sklavinnen des IS überwiegend Jesidinnen, Christinnen, Schiitinnen.

Israel: Brandanschlag auf Kirche - Bei einem Brandanschlag mutmaßlich jüdischer Fanatiker ist ein von deutschen Mönchen verwalteter Pilgerort am See Genezareth stark beschädigt worden. Zudem wurden die Wände der Kirche mit Schmähparolen auf Heb-räisch beschmiert. Der deutsche Pater Matthias vom Benediktinerorden, der die Stätte verwaltet, sagte, der Brand habe ein angebautes Atrium vollständig zerstört. Auch ein Säulengang wurde stark beschädigt. "Der Kirche selbst ist Gottseidank nichts passiert", teilte der Benediktermönch mit. Mit den hinterlassenen Parolen auf Althebräisch wer-den "Heiden" geschmäht. Zudem wird zur "Zerstörung von Götzen" aufgerufen, wobei es sich um eine Zeile aus einem Gebet handelt, das gläubige Juden dreimal täglich an Gott richten. (...) In jüngerer Zeit gab es in Israel und im besetzten Westjordanland häufig Anschläge von Juden auf christliche Gotteshäuser. Die Aufklärungsquote geht gegen Null.
(Privat-Depesche Nr. 26 vom 24.6.2015, Postfach 1001902, 86009 Augsburg)

Künast und Sitte für straflose Sterbehilfe - Nachdem in der Sterbehilfe-Debatte zwei Verbotsentwürfe vorgestellt wurden, haben auch die Vertreter einer liberalen Position ihren Gesetzentwurf ausgearbeitet. Eine Abgeordnetengruppe um Renate Künast und Kai Gehring (beide Grüne) sowie Petra Sitte (Die Linke) sieht in ihrem Gesetzentwurf vor, dass die Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, sofern sie einer erwachsenen, frei-verantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird. Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden.
(Privat-Depesche vom 17.6.2015)
 
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