54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Kann man die römisch-katholische Kirche verlassen?
2. Eine allumfassende moderne Irrlehre: Der Hominismus - die Vergöttlichung des Menschen
3. Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)
4. Interview: Fragen an die Journalistin und Bestsellerautorin Birgit Kelle (40)
5. Demografischer Niedergang und das Aussterben der Deutschen
6. Ich habe die Welt als ein Ganzes betrachtet
7. Buchbesprechungen
8. Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste
9. Mein Herz gehört mir
10. Patientenverfügung für Katholiken
11. Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege
12. Hinweis auf die Gründung eines Gebetskreises im Raum München
13. NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
14. Mitteilungen der Redaktion
Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege
 
Vorsorgliche Willensbekundung in Bezug
auf medizinische Behandlung und Pflege

E E G Europäische Euthanasie-Gegner in deutschsprachigen Ländern

Viele Menschen sind der Meinung, daß sie mit einer "Patientenverfügung" eine Lösung gefunden haben, ihre "letzten Dinge" zu regeln. Nach intensiver Beschäftigung mit dieser Problematik sind die "Europäischen Euthanasie-Gegner" zu der Überzeugung gelangt, daß die "Patientenverfügung" gerade in einer Zeit knapper Kassen und enormer Probleme aufgrund der Bevölkerungsstruktur nicht dem Leben und einem Sterben in Würde dient, sondern der Einführung der ersten Stufe der Euthanasie (passive Euthanasie).

Vorgänger der "Patientenverfügung" ist der amerikanische "Living Will", der 1967 von Luis Kutner, Professor an der Yale Law School, unter der Bezeichnung "Euthanasietestament" innerhalb der anglo-amerikanischen Euthanasiegesellschaft entwickelt worden ist und in großem Ausmaß von den Euthanasiegesellschaften in der Welt gefördert wird.

Es ist geboten, die "Patientenverfügung" im Zusammenhang mit der Rechtsprechung (Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.9.1994, Az. 1 St 357/94; Oberlandesgericht Frankfurt v. 15.7.1998, Az. 20W 224/98), den damit in Verbindung stehenden "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" vom 11.9.1998 und der Verbreitung passiver Euthanasie zu sehen. Passive Euthanasie wird über kurz oder lang unweigerlich die Tür zur sog. aktiven Euthanasie öffnen.

"Passive Euthanasie" wird in Deutschland als "passive Sterbehilfe" bezeichnet und bedeutet nicht Hilfe beim Sterben, wenn der Sterbeprozeß bereits eingesetzt hat, sondern Hilfe zum Sterben in der Absicht, den Tod herbeizuführen durch Unterlassen oder Abbruch ärztlicher Maßnahmen - einschließlich Nahrung und Flüssigkeit - auch dann, wenn der unheilbar erkrankte Mensch noch Tage, Wochen, Monate oder evtl. Jahre leben könnte (siehe oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Herbeiführung des Todes in dieser Form sogar aufgrund eines vom Arzt zu ermittelnden "mutmaßlichen Willens" eines "unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten" für zulässig erklärt. Dabei könne bei Fehlen von Hinweisen auf den "mutmaßlichen Willen" der Arzt auf "allgemeine Wertvorstellungen" zurückgreifen).

Der Wortlaut der "Patientenverfügungen" erweckt den Eindruck, als handele es sich nur um die Forderung nach Unterbindung der Verlängerung des Sterbens und der Hinauszögerung des Todeskampfes durch extreme medizinische Maßnahmen. Dazu bedürfte es jedoch keiner "Patientenverfügung", denn die Verlängerung des Sterbens gehört nicht zum ärztlichen Auftrag und wäre (u. U. strafbarer) Mißbrauch der Medizin. Daß sowohl Hilfe zum Sterben als auch Hilfe beim Sterben als "Sterbehilfe" bezeichnet werden, trägt zur Verwirrung bei und verwischt die oftmals todbringende Bedeutung in Umlauf befindlicher "Patientenverfügungen" .

Gott allein ist Herr über Leben und Tod! Darum gibt es weder ein Verfügungsrecht über das eigene Leben (aufgrund eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts) noch über das Leben anderer Menschen.

Menschlich gesehen, mag es schwierig sein, sich dem Sog des Zeitgeistes mit seinen negativen Auswirkungen zu entziehen. Deshalb sollte unser ganzes Trachten auf das Übernatürliche gerichtet sein, ohne eine vernünftige diesseitige Vorsorge außer Acht zu lassen. Dazu finden Sie auf den folgenden Seiten einen Vorschlag: die "Vorsorgliche Willensbekundung".

Es ist notwendig, mit vertrauten Personen darüber zu sprechen und sich im Gebet stets der Möglichkeit der Abberufung bewußt zu sein. Katholische Christen werden um den Empfang des Sterbesakramentes, der Letzten Ölung bitten. Die Sterbestunde ist die wichtigste Stunde unseres Lebens!

Allgemeine Hinweise

Die "Vorsorgliche Willensbekundung" besteht aus zwei Teilen:


1. der "Anweisung für meine medizinische Behandlung und Pflege" im Falle Ihrer Äußerungsunfähigkeit. Sie legen Ihre Ablehnung der Euthanasie, ob durch Unterlassen oder Handeln, klar dar.

2. der "Vorsorgevollmacht". Damit können Sie eine Person, der Sie vertrauen, ermächtigen, an Ihrer Stelle Entscheidungen mit bindender Wirkung in Übereinstimmung mit Ihrer Anweisung zu treffen, sofern Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

Sie können die "Anweisung für meine medizinische Behandlung und Pflege" allein ausstellen oder zusammen mit der "Vorsorgevollmacht", die sich darauf bezieht. Das Letzte-re ist besonders empfehlenswert. (Falls Sie beides auf getrennten Blättern ausstellen, ist es ratsam, den Vermerk nach der Unterschrift anzukreuzen.)

Es besteht auch die Möglichkeit, statt eines Bevollmächtigten einen Familienangehörigen oder einen anderen nahestehenden Menschen als Vertrauensperson zu benennen, mit welcher der Arzt im Falle Ihrer Äußerungsunfähigkeit die erforderlichen medizinischen Maßnahmen besprechen soll. Diese Vertrauensperson hat jedoch nur eine beratende Funktion.

Eine mit Ihrer Originalunterschrift versehene Kopie Ihrer Anweisung sollte Ihrem Arzt gegeben und gegebenenfalls in die Krankenhausakte aufgenommen werden. Falls Sie mit einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten und evtl. Ersatzbevollmächtigte benannt haben, sind diesen Personen handschriftlich unterzeichnete Kopien beider Dokumente auszuhändigen. Bei der Vertrauensperson genügt eine Kopie Ihres Originals.

Da Sie sowohl die Anweisung als auch die Vorsorgevollmacht jederzeit durch Vernichtung vorhandener Exemplare rückgängig machen können, ist es ratsam, alle Personen zu notieren, die Ihre Dokumente besitzen.

Diese Materialien gelten nicht als Rechtsauskunft. Nachstehend finden Sie ein Muster für die "Anweisung für meine medizinische Behandlung und Pflege" und ein Muster für die "Vorsorgevollmacht" .

Anweisung für meine medizinische Behandlung und Pflege

Diese Anweisung ist meine vorsorgliche Willensbekundung in Bezug auf meine medizinische Behandlung und Pflege. Das gebräuchliche Muster für sogenannte Patientenverfügungen ist tendenziell auf den Tod gerichtet und entspricht nicht meinen Absichten. Diese Anweisung soll zugunsten des Weiterlebens interpretiert werden. Es handelt sich bei diesem Weiterleben nicht um das Hinauszögern des unausweichlichen Sterbeprozesses mit allen medizinischen Mitteln.

Die Bestimmungen in dieser Anweisung sind anzuwenden bei jeglicher Diagnose, ob terminal oder nicht, und gelten für jedweden Zeitraum, währenddessen ich wegen Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage bin, meine ausdrückliche Zustimmung zu geben. Diese Anweisung ist gültig bis auf Widerruf.

Da das menschliche Leben als von Gott geschaffenes Gut unantastbar und der Verfügungsgewalt des Menschen entzogen ist, weise ich alle Personen, die mich im Falle von Krankheit oder Verletzung behandeln oder betreuen oder die auf andere Weise die Herrschaft über meinen Körper ausüben oder Einfluß nehmen, an, nichts zu tun oder zu unterlassen, um absichtlich meinen Tod herbeizuführen, ungeachtet der Begründung. Es soll mir weder Nahrung noch Flüssigkeit vorenthalten werden, es sei denn, der unumkehrbare unmittelbare Sterbeprozeß ist eingetreten, so daß die Bemühungen, mein Leben zu erhalten, vergeblich sind. Mechanische oder künstliche Maßnahmen sind einzusetzen, wenn sie für die Verabreichung von Nahrung und Flüssigkeit unerläßlich sind. Die meinem Zustand angemessene medizinische Behandlung und Pflege sind zu gewähr-leisten, wenn sie zur Lebenserhaltung, Heilung, Besserung oder Erleichterung der Symptome meines Leidens notwendig sind. Wertungen wie "Lebensqualität" kommen nicht in Betracht. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um Schmerzen zu lindern und mich sauber und gepflegt zu halten.

Falls ich schwanger sein sollte, ist alles zu tun, um mein Leben und das Leben des Kindes zu retten. Für Organentnahme und nicht-therapeutische Eingriffe stehe ich nicht zur Verfügung.

Im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung bitte ich um den Beistand eines katholischen Priesters.

Dieser Anweisung füge ich meine Vorsorgevollmacht bei, in der ich meinen Bevollmächtigten bestimme als jene Person, die meine Wünsche geltend machen und die gewährte Vollmacht ausüben soll.

 (Bitte in Druckbuchstaben)

- Name / Vorname
- Straße
- PLZ / Ort   
- geb. am
- unterzeichnet am
- in
- Unterschrift

***

Vorsorgevollmacht

Ich, (Name/Vorname
Straße
PLZ/Ort
geb. am in
bestimme hiermit
Herrn / Frau
Name /Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon
zu meinem/er Bevollmächtigten in medizinischen Angelegenheiten gemäß § 1896 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Diese Vollmacht tritt nur in Kraft, falls ich unfähig bin, bewußt Willensäußerungen hinsichtlich meiner medizinischen Behandlung und Pflege zu machen und gilt nur für die Dauer dieser Unfähigkeit.

Der Bevollmächtigte hat das Recht, für mich bzw. an meiner Stelle entsprechend den in meiner "Anweisung für meine medizinische Behandlung und Pflege" festgelegten Werthaltungen, Wünschen und Bestimmungen, Entscheidungen zu treffen und für deren Ausführung zu sorgen. Die letzte Entscheidung über "angemessene" oder nicht angemessene Behandlung steht meinem Bevollmächtigen zu. Mein Bevollmächtigter ist mit dieser Bevollmächtigung einverstanden und hat sich bereit erklärt, entsprechend zu verfahren.

Falls die von mir ermächtigte Person nicht erreichbar ist oder die Aufgabe nicht wahrnehmen kann oder will, bestimme ich die folgende(n} Person(en) in angegebener Reihenfolge:

Erste(r) Ersatzbevollmächtigte(r)
Name/Vorname
Straße
PLZ/Ort  
Telefon  

Falls es notwendig wird, daß ein Betreuer für mich bestellt wird, benenne ich dieselben Personen in der gleichen Reihenfolge.
unterzeichnet am
in
Unterschrift

***

Hinweise zu den Benachrichtigungskarten

Der Zweck der Benachrichtigungskarte ist, Ihnen zu helfen, falls Sie in einer Notsituation nicht fähig sind, sich zu äußern. Sie wird diejenigen, die für Ihre medizinische Versorgung verantwortlich sind, darauf hinweisen, daß Sie die notwendige Behandlung und Pflege - einschließlich Nahrung und Wasser - wünschen. Durch diese Benachrichtigungskarte soll auch der Kontakt zwischen den Personen, die für Sie medizinisch Sorge tragen, und denjenigen, mit denen Sie Ihre "Vorsorgliche Willensbekundung" besprochen haben, bzw. mit Ihren Bevollmächtigten hergestellt werden.

Vervollständigen Sie die Benachrichtigungskarte mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Telefonnummer. Geben Sie auf der Rückseite die Daten Ihres Bevollmächtigten und Er-satzbevollmächtigten an. Zudem finden Sie eine weitere Benachrichtigungskarte, in der Sie mitteilen können, daß Sie für Organspende und die zusätzlich aufgeführten Punkte nicht zur Verfügung stehen.

Herausgeber:
EEG - Europäische Euthanasie-Gegner, gegründet innerhalb der AKTION LEBEN e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach, www.aktion-leben.de.
E-Mail: post@aktion-leben.de
Spenden an: Volksbank Überwald e.G., Bankleitzahl 509616 5, Kontonummer 17914
Postbank Karlsruhe, Bankleitzahl 660 10075, Kontonummer 174 352-754

Wir danken der AMERICAN LIFE LEAGUE, Stafford, USA, für die wertvollen Anregungen bei der Abfassung dieser "Vorsorglichen Willensbekundung". Auch danken wir Elisabeth Backhaus und Doris Laudenbach für deren Mitarbeit.

Zitat:

"Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich den Tod, wie er auch nach Deinem Willen mich treffen mag, mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen aus Deiner Hand ergeben und willig an."
(Pius X.)
 
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