54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Leo d.Gr.: Predigt über das Pfingstfest (Sermo LXXVI)


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
In memoriam Frau Dr. Elisabeth Gerstner


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Promulgation der Neuen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
¡VIVA EL CHRISTO REY! - STATIONEN EINER REISE DURCH MEXIKO -


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Zum Problem einer möglichen Papstwahl


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Korrektur zu: Zum Problem einer möglichen Papstwahl


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
DER HL. MARTIN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Leserbriefe zu dem Beitrag Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
PREDIGT ÜBER DAS PFINGSTFEST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
DER HL. DAMASUS PAPST UND BEKENNER, + 384


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
DER HEILIGE KLEMENS VON ROM, PAPST UND MÄRTYRER


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
LUTHER ALS KIRCHENVATER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VOLKSSPRACHE IN DER LITURGIE?


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Das Vater unser


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
Apostasía y Confusión


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Antwort auf einen Angriff gegen den Sedisvakantismus


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2021
Hyopstatische Union


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Einige Gedanken zu einer möglichen Papstwahl


Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns
 
Hochwürdigster Herr Bischof Pivarunas,

auf Ihrer Hompage <http://www.cmri.org/yurchik.html> haben Sie eine eigene Seite im Internet über die Konversion und die sog. Aufnahme in die katholische Kirche von Bischof Yuri Yurchyk, Donetsk/Ukraine ("Reception into the Chatholic Church") eingerichtet. Zu gleicher Zeit hat H.H. Rissling diesen Vorgang in den "Beiträgen" Nr. 47, S. 7 ff., dokumentiert. Abgesehen von den grundsätzlichen Problemen einer solchen Aufnahme, die die erforderliche kanonische Autorität und die Existenz der röm.-kath. Kirche als intakter Heilsinstitution voraussetzen - beide Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt (auch wegen Ihrer diesbezüglichen Untätigkeit!) -, ergeben sich auch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem angeblich aufgenommenen Bischof Yurchyk und seinem, von Rissling in den "Beiträgen" (a.a.O.) angeführten Konsekrator Filaret, einem überaus schillernden, Skandale verursachenden Kleriker (man vgl. dazu die Ausführungen in der "Internationalen Kirchlichen Zeitschrift" Heft 3 von 2003).

Leider haben Sie auf meine bisher an Sie gerichteten Briefe nicht eindeutig und klar geantwortet bzw. wollten die umrissenen Probleme nicht sehen. Nachdem Sie und H.H. Rissling jedoch eine weitere Korrespondenz über dieses Problem verweigern, sehe ich mich veranlaßt, die Angelegenheit öffentlich vorzutragen, damit auch die Gläubigen über diesen Vorgang der angeblichen Aufnahme eines orthodoxen Bischofs in die "kath. Kirche"  informiert werden.

Am 27. Februar hatte ich Ihnen u.a geschrieben:

"Meine Anfrage an Sie (...) ist zu sehen im Zusammenhang mit unserer Sorge um einen klaren und zielgerichteten Wiederaufbau der Kirche. Wir sind von zwei Gefahren umringt:

a) von der Gefahr, durch Clerici vagantes mit dubiosen bzw. ungültigen Weihen unterwandert zu werden;
b) von der Gefahr, durch Vernachlässigung der Intention, den Wiederaufbau der Kirche (als Heilsinstitution) zu betreiben, zum Sektierertum zu mutieren; eine Gefahr, in der ich auch Sie und Rissling sehe.

Meine Anfrage galt der Person von Bischof Yurchik. Wer ist dieser Kleriker, der
- sich von einem Bischof weihen läßt, welcher
    - als Ökumeniker mit der 'Konzilskirche' in enger Verbindung steht,
    - der seine Kirche wegen Machtmißbrauch gespalten hat,
    - der in die schlimmsten Skandale verwickelt ist:
            - Unterschlagung,
            - Frauengeschichten,
            - Kooperation mit dem KGB
    - der 1992 laisiert und
    - der 1997 exkommuniziert wurde,
-seine Weihen von einem solchermaßen zensierten und ausgeschlossenen Bischof empfängt, die er nach seinem eigenen, orthodoxen theologischen Selbstverständnis als ungültig ansehen muß (ich spreche nicht von der Bewertung der Weihe der Orthodoxie aus unserer Sicht!);
-der inzwischen über Mittelspersonen Kontakt zu Linus II. aufgenommen haben soll, wie mir glaubhaft brieflich versichert wurde.

Aus den oben angeführten Punkten geht zumindest soviel hervor, daß Bischof Yurchik keineswegs als unbelasteter Konversionsanwärter anzusehen ist. Ich bat Sie und bitte Sie erneut, herauszufinden, wer Yurchik wirklich ist und was er bei uns will. Falls Sie dies selbst nicht können oder wollen, werde ich mich um eine solche Klärung bemühen und mein Resultat gegebenenfalls publizieren."

Nun zur Klärung der eigentlichen Probleme:

1. In Ihrem Schreiben vom 11.2.04 setzen Sie die Aufnahme eines Bischofs in die Kirche gleich mit einer Bischofskonsekration ohne Mandat, weswegen Sie davon ausgehen, auch einen schismatischen Bischof rekonziliieren zu dürfen ("a simultaneo"). Ein solcher Vergleich der Bischofskonsekration ohne Mandat mit der von Ihnen vollzogenen sog. Aufnahme in die "katholische Kirche" ("Reception into the Chatholic Church" sic!) - in welche katholische Kirche? in die röm.-kath. Kirche? - ist unhaltbar. Bei der Weihe eines Bischofs - auch ohne Mandat - handelt es sich um eine sakramentale Handlung, bei der Aufnahme eines Konvertiten um einen jurisdiktionellen Akt, zu dem Sie ebensowenig legitimiert sind wie irgendein anderer traditionalistischer Bischof, da Sie überhaupt keine Jurisdiktion besitzen. Was Sie gemacht haben, ist schlichte Amtsanmaßung, da, wie Sie richtig schreiben, eine Rekonziliation eines Bischofs dem Papst vorbehalten ist. (Um Ihnen diese Anmaßung verständlich zu machen, möchte ich Sie fragen, wann Sie demnächst Heiligsprechungen vornehmen oder neue Dogmen verkünden wollen "während des gegenwärtigen Interregnums und der Vakanz des apostolischen Stuhles" (sic!).

Als S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc 1981 die Patres des Lauriers, Zamora und Carmona zu Bischöfen weihte, war allen Beteiligten klar, daß die Erteilung der Weihen aus der damaligen Situation heraus nicht nur erlaubt, sondern auch geboten waren, daß sie sich deshalb aber dennoch wegen des fehlenden Mandats in einem rechtlichen Provisorium befinden würden, weswegen die Weihen selbst nur erst von einer restituierten höchsten Autorität legitimiert werden könnten. Falls Sie die Niederschläge dieser Debatte, die zu diesem Problem weltweit geführt wurde, haben wollen, kann ich sie Ihnen zukommen lassen.

2. Abgesehen von der angemaßten Jurisdiktion fand auch eine Aufnahme in die "katholische Kirche" (ich gehe einmal davon aus, daß Sie die röm.-kath. Kirche meinten) auch aus einem anderen Grund nicht statt: wo soll denn diese röm.-kath. Kirche als Heilsinstitution mit Jurisdiktion sein? Sie existiert (noch) nicht wieder! Und meine Anmahnungen, sie wieder aufzubauen, sind meines Wissens gerade bei Ihnen bisher auf keinen fruchtbaren Boden gefallen. Wie also wollen Sie jemand in eine Institution aufnehmen, deren Wiederaufbau Sie nicht einmal deutlich intendieren. Bischof Davila hat es bei seinem letzten Besuch präzisiert: "Wir haben uns in den letzten 20 Jahren nur um pastorale Aufgaben gekümmert." Das heißt auch, daß an der Restitution der Kirche als Institution nicht gearbeitet wurde bzw. nicht an ihr gearbeitet werden wollte. Das ist umso erstaunlicher, als es gerade im Interesse der Kleriker liegen sollte, ihre eigene Situation hinsichtlich ihrer Vollmachten und ihrer Legitimität zu klären. Denn ist dieser Wiederaufbau nicht intentional vollzogen, handeln solche Kleriker nicht mehr im Auftrag der Kirche. Und ich sehe die große Gefahr, daß der Widerstand im katholisierenden Sektierertum endet. Es gibt Gläubige, die zu bestimmten Priestern nicht mehr in die Messe gehen, weil sie in diesen keine Priester der röm.-kath. Kirche mehr erkennen können.

Aus diesen Gründen - fehlende Autorität und (noch) inexistente Kirche als Heils- und als Rechtsinstitution - ist die von Ihnen vollzogene Aufnahme Yurchyks in die kath. Kirche - mag sie auch noch so gut gemeint sein! - als Farce anzusehen, die unserem Anliegen weit mehr schadet, als Sie sich das vorstellen können. Was würden Sie wohl sagen, wenn ich Sie zum nächsten Präsidenten von Amerika ernennen würde? Unter welchem Namen würden Sie diesen Akt auf Ihrer Homepage bekannt machen?

Vor einigen Jahren haben Fr. Krier, Herr Jerrentrrup und ich uns darum bemüht, eine Erklärung zu formulieren, die an die DECLARATIO von S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc anschließt und in der dargelegt wird, wie die theologischen Probleme, die sich bei diesem Wiederaufbau ergeben, gelöst werden können. Mir ist allerdings bisher von Ihnen weder eine Kritik noch eine Korrektur oder ein Kommentar zu dieser Erklärung bekannt geworden.

3. Das Problem der Gültigkeit orthodoxer Weihen stand nicht zur Debatte. Ich hatte die Weihen von Yurchyk aus katholischer Sicht nicht angezweifelt. Möglicherweise handelte es sich auch um ein Mißverständnis bezüglich der betreffenden Passage. Selbstverständlich ist Ihre Darstellung der Bedingungen für die Gültigkeit einer Weihe richtig, und ich teile sie voll und ganz.

4. Was aber die Weihen von Bischöfen angeht, bei denen der Konsekrator die geforderte Intention möglicherweise nicht gehabt hatte, so ist das Problem vielschichtiger als Sie es darstellen. Im Falle von Lefebvre wurde von qualifizierten Theologen (S.E. Mgr. Peter Martin Ngô-dinh-Thuc (Dr. can., Dr. theol. und Lic.), von H.H. Dr. theol. Katzer, H.H. Bischof Carmona, Prof. Dr. Diether Wendland, H.H. Bischof Vezelis, H.H. Bischof Zamora - ich zähle auch meine Abhandlung dazu, auch wenn ich kein theologisches Examen vorweisen kann) Zweifel an der Gültigkeit von Lefebvre's Weihen geäußert. Selbst Bischof Guerard des Lauriers, Prof. der Theologie, der an der Gültigkeit von Mgr. Lefebvres Weihen direkt nicht zweifelte, gab jedoch zu, daß moraltheologische Bedenken schon vorgebracht werden könnten.

Es gab eine Abmachung zwischen den angeführten Bischöfen, Priester aus der St.-Pius-Bruderschaft, die sich uns anschließen wollten, sub conditione nachzuweihen. Sie, hochwürdigster Herr Pivarunas, haben sich an diese Abmachung nicht gehalten, als Sie Dolan weihten, obwohl ich Sie auf die Problematik und das Abkommen hingewiesen hatte. Sie haben sich so nicht nur illoyal gegenüber diesen Bischöfen verhalten, denen Sie Ihren geistlichen Stand verdanken, sondern auch deren Argumente ignoriert. (N.b. sieht man einmal von dem kümmerlichen Statement nach seiner Weihe ab, welches er Ihrer Zeitschrift gab, muß man fragen, was Dolan, dessen Weihen bezüglich ihrer Gültigkeit problematisch bleiben, bisher als vorgeblicher Bischof für den Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution getan hat? Mir ist nicht ein einziger Akt bekannt!)

5. Was aber Ihre Behauptung in Ihrem Brief vom 11.2. angeht, Yurchik habe "selbstverständlich die angebliche Laisierung und Exkommunikation Filarets von seiten dieser Kirche nicht anerkannt", so wirft eine solche Haltung ein entscheidendes Licht auf sein fehlerhaftes, orthodoxes Kirchenverständnis; denn die Verbrechen und die Einstellungen Filarets waren notorisch bekannt und wurden vor Jahren schon in der EINSICHT dargestellt. Sie dürfen sich aussuchen, ob Sie Yurchik als Schismatiker (von der Orthodoxie) ansehen wollen oder ob Sie ihm doch unterstellen müssen, er habe aus seiner Sicht ungültige Weihen empfangen.

6. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum orthodoxen Weiheverständnis. Wie bekannt, unterscheiden wir bei einer Weihe zwischen Gültigkeit und Erlaubtheit, eine Unterscheidung, die die Orthodoxie so nicht kennt. Bei ihr ist eine Weihe gültig, wenn sie nach unserem Verständnis sowohl gültig als auch erlaubt stattfindet. Dahinter steht folgende Situation: Was macht z.B. ein geweihter Bischof, der keine Jurisdiktion über eine Diözese hat? Ein solcher Bischof wäre zu vergleichen mit einem Präsidenten, der weder ein Territorium besitzt noch über ein Volk herrscht, er wäre überflüssig. Aus dem Grunde lehnen die Orthodoxen solche Weihen ab und qualifizieren sie als ungültig.

N.b. genau aber diesen Status haben Sie und mit Ihnen alle Kleriker, die sich nicht um die Restitution der Kirche bemühen: nämlich keine Jurisdiktion, nicht einmal gegenüber Ihren eigenen Seminaristen. Und wenn Sie nicht den Wiederaufbau der Kirche ins Auge fassen, verlieren Sie selbstverständlich auch die Berechtigung, sich als Bischof der röm.-kath. Kirche auszugeben.

In der Hoffnung, daß Sie diese Zeilen in Ruhe überdenken und zumindest den Gläubigen eine sachdienliche Antwort geben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Eberhard Heller

 
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