54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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ROTHKRANZ Y LAS INVESTIGACIONES...


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Rothkranz und die Recherche...


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Korrektur zu: Zum Problem einer möglichen Papstwahl


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Rothkranz und die Recherche...
 
Rothkranz und die Recherche...

von
Eberhard Heller

In seinem Buch "Freimaurersignale in der Presse" (Durach 1997) versucht Johannes Rothkranz, an Hand gewisser Gesten - Fingerhaltung, Händedruck -, Personen des öffentlichen Lebens als Mitglieder geheimer Gesellschaften (Freimaurerei) zu outen. So 'beweist' er u.a. die Mitgliedschaft des "höchstwahrscheinlich selbst insgeheim jüdischstämmigen Bundeskanzlers" (S. 78) Kohl ... Pardon! noch einmal: des "höchstwahrscheinlich selbst insgeheim jüdischstämmigen Bundeskanzlers" [sic!] in der Loge mittels eines Photos, auf dem dieser die Hand ausstreckt. Und ein 'Beweis' dieser Art jagt den anderen. (Man möge mir verzeihen: dieses Buch stellt eine perfekte Anleitung für die Lieblingsbeschäftigung der Traditionalisten dar, nämlich für die Juden- und Freimaurer-Riecherei, wollen sie doch alle 'erleucht'... 'illuminiert' sein wie ihr 'Meister'.) U.a. 'beweist' Rothkranz auch, daß Dr. Frey, Vorsitzender der DVU, als Logenbruder ein "eingeschleuster Parteiführer" (S. 132) sein soll, dadurch, daß dieser Herrn Le Pen/Frankreich die Hand schüttelt (S. 16). Denn nach Rothkranz werden "alle 'Parteien' von den 'Eingeweihten' selbst geführt und somit kontrolliert (...). Das gilt auch und ganz besonders für sogenannte 'konservative', 'nationale', 'rechtsextreme' oder 'rechtsradikale' Parteien" (S. 132).   

Frey reagierte. Hier das Resumé der gerichtlichen Auseinandersetzung:

Dr. Frey weder "Freimaurer" noch "jüdischer Herkunft"
Abwegige Behauptungen gerichtlich verboten

In dem Buch "Freimaurersignale in der Presse" von Johannes Rothkranz wurde der Eindruck erweckt, der Herausgeber der National-Zeitung, Dr. Gerhard Frey, gehöre der Freimaurerei an. Das Landgericht Koblenz hat am 24. Januar 2001 den Schmid-Verlag, in dem das Buch erschienen ist, auf Antrag Dr. Freys zur Unterlassung verurteilt. Denn Frey hat mit der Freimaurerei nicht das geringste zu tun. Dem Verlag wurde verboten, in dem Buch "Freimaurersignale in der Presse" zu behaupten, zu verbreiten oder den Eindruck zu erwecken, Frey sei ein "Bruder". Wenn sich der Verlag an dieses Verbot nicht hält, drohen Ordnungsgeld bis zu 500000,- DM sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Als "Brüder" werden bekanntlich die Mitglieder von Freimaurerlogen be-zeichnet. In der vergangenen Woche hat der Schmid-Verlag seinen Einspruch gegen das Urteil zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Dass Dr. Frey sich wahrheitswidrige Behauptungen nicht gefallen lässt, musste auch der Augsburger Rechtsanwalt Konrad Hoffmann feststellen. Hoffmann war 1999 nach einer entsprechenden Äußerung gerichtlich untersagt worden, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, Frey sei "jüdischer Herkunft". Das Persönlichkeitsrecht, so die Gerichte, biete "Schutz gegen unwahre Behauptungen anderer über die eigene Herkunft". Diesen Schutz hat Dr. Frey, der durch die Jahrhunderte belegen konnte, dass er - wie es im Urteil heißt - einer "altbayerischen Familie katholischer Religionszugehörigkeit" entstammt, in Anspruch genommen. Nicht weil eine jüdische Herkunft an sich ehrenrührig wäre, sondern weil er nicht bereit war, seine für jederman nachvollziehbare tatsächliche Herkunft in Zweifel ziehen zu lassen. (National+Zeitung Nr. 16, 13. April 2001)

Unter rein rechtlichen Voraussetzungen ist es eigentlich erstaunlich, daß der Schreibtischtäter Rothkranz noch nicht wegen Verächtlichmachung des jüdischen Glaubens bzw. wegen Diskriminierung des Judentums oder wegen Volksverhetzung in bekannter Stürmer-Manier strafrechtlich verfolgt wurde.
 
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