54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 2 Monat Maerz 2005
Der Wüstenheilige - Leben und Werk von Charles de Foucauld


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Kritik an Paul VI. (1)


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Auerbach - ein Testfall ?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
WIDERSTAND GEGEN DEN PAPST ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
EIN SCHEINBARER WIDERSPRUCH


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
OFFENER BRIEF AN DIE PROTEST-PRIESTER


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
ANTWORT AUF PERE BARBARAS OFFENEN BRIEF


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
AUCH IN FRANKREICH BEGINNT DIE WAHRHEIT ZU DÄMMERN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
WAR JOHANNES XXIII. LEGITIMER PAPST?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
Buchbesprechung: Die Unterminierung der (katholischen) Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
AUS EINEM BRIEF VON MSGR. CARMONA


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
- RUHMLOSES ENDE -


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
DIE KIRCHE DER LETZTEN TAGE


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
REFLEXIONEN UND MOMENTE EINER KRITISCHEN ANALYSE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
NACHRICHTEN... NACHRICHTEN... NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
SCHULDIG IST LEFEBVRE ...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
GLAUBENS- ODER MACHTKAMPF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
DIE HERZ-JESU- UND HERZ-MARIÄ-VEREHRUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
EINE PREDIGT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
DER BESUCH DER HL. MESSE IST KEINE SACHE DER STATISTIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Die Seuche unserer Zeit: Der liberale Katholizismus


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Die Infiltration unserer Bewegungen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
BRIEF VON PATER DES LAURIERS AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
OFFENER BRIEF AN S. EXCELLENZ MGR. MARCEL LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EIN INTERESSANTES DOKUMENT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DAS WEITERE GESCHEHEN UM ECONE


Ausgabe Nr. 13 Monat Juli 1975
S A C H R E G I S T E R - A bis Z


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1976
DER WIDERSTAND WÄCHST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
NIMM DICH IN ACHT, KIRCHE!


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
BILANZ EINER HERRSCHAFT


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DIE 'NEUE MESSE' PAULS VI. IST ZWEIDEUTIG


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
VATIKAN VERBIETET DIE PILLE UND ERLAUBT SIE


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Ein Bischof tritt für die Tridentinische Messe ein - Anmerkungen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
INFORMATIONEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
KLARHEIT ÜBER PAUL VI.


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
QUEST-CE QUE LE LEFEBVRISME ?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
THE LATTER DAY CHURCH


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
DECLARAT ION OF MGR. M.L. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
DES APPLICATIONS DU DROIT CANON


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
QUE PENSER DE LA MISE AU POINT DE M. ALPHONSE EISELE?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
L'ÉGLISE DES DERNIERS TEMPS


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LA TETE EST NECESSAIRE


Ausgabe Nr. 14 Monat Decembre 1984
DE ECCLESIAE CAPITE


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


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NUAGES NOIRS SUR LE MONDE ENTIER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FALSE BISHOPS AND TRUE BISHOPS


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
ALGUNAS CONSIDERACIONES SOBRE LAS CONSAGRACIONES EPISCOPALES


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
STORM CLOUDS OVER THE WHOLE WORLD


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
BREVE RESEÑA SOBRE EL TRADICIONALISMO EN MEXICO


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
LA TRADICION


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
LE CAS BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE CASE BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Gemeinden ohne Seelsorger


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 1.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 2.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
LA RESTAURACION DE LA JERARQUIA CATOLICA - BIBLIOGRAFIA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


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Das Ziel ist der ‘neue Mensch’


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Glaubensstarke Kämpferin für Wahrheit und Recht


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Jesus im Talmud


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Anhang: Gott in uns haben/Die Bedeutung der Kunst


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Buchbesprechung:


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Weckruf aus der Tiefe der Verzweiflung


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L´importance de l´art dans le domaine religieux


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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


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Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


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Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
 
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE

von
Eberhard Heller


Die deutliche Stagnation in unserem Kirchenkampf seit etwa drei Jahren hat mehrere Ursachen. Einmal haben sich die gesamte Hierarchie und die mit ihr verbundenen etablierten Institutionen und Organisationen fast vollständig zum häretischen Reformismus von Vatikanum II und dessen Realisierung geschlagen; der Übergang von der wahren Kirche zur perfekten Immitation einer Pseudo-'Kirche' war - dank der konsequent vollzogenen Revolution von oben - geradezu nahtlos. Nicht einmal in Teilbereichen oder -gebieten hat sich die wahre Kirche als intakte Heilsinstitution erhalten können. Insofern fand und findet der katholische Widerstand - wenn man von einem solchen sprechen will - ein Vakuum vor, welches schwierig aufzufüllen wäre.

Zum anderen haben sich unter denen, die ihren Glauben bewahren wollen, wachsende Gleichgültigkeit, Enttäuschung und ein rapider Vertrauensschwund in die (pastorale) Führung der Kleriker (wegen ihrer heillosen Uneinigkeit untereinander), sog. 'demutsvolle' Selbstbeschränkung, naiver Heilsegoismus und mangelnde Kooperationsbereitschaft breit gemacht, weshalb viele auf einen Wiederaufbau der Kirche Christi resigniert haben. Erwähnt müssen auch die 'Ankuppler' werden, die im frommen Gewand Verwirrung stiften. Hinzu kommt, daß die persönlichen Verhältnisse unter denjenigen, die sich bisher profiliert haben, durch die verschiedensten Differenzen belastet sind und niemand bereit ist, die eigenen Fehler oder Fehleinschätzungen zuzugeben oder die der anderen zu verzeihen bzw. deren Wiedergutmachung gelten zu lassen. Die Barrieren zur Bewältigung der Schwierigkeiten liegen also auch in uns selbst: Stolz und Verstocktheit - diesen europäischen Erzsünden.

Dennoch, unsere Pflicht ist es, im Glauben auszuharren, unsere Kräfte zum Wiederaufbau der Kirche Christi einzusetzen (auch wenn uns der Erfolg versagt bleibt), damit sie zum Heil der Seelen wirken kann, und um IHN in Seiner Kirche zu verherrlichen, bis ER wiederkommt, "Gericht zu halten".

In der folgenden Abhandlung geht es darum, die Bedingungen und realen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Kirche als Heilsinstitution wiederhergestellt werden kann. Um es vorweg zu sagen: die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich also nicht mit dem Problem einer allgemeinen Glaubenserneuerung, sondern um das der Restitution der institutionellen Einrichtung, die Christus geschaffen hat, damit den Gläubigen das Heil gesichert werden kann. Dabei werde ich so verfahren, daß ich im ersten Teil die bisher dafür vorgelegten Konzepte einer Durchsicht unterziehe, um dann im zweiten die von unserer Zeitschrift bereits mehrfach gegebenen Hinweise für die Lösung dieses Problems im einzelnen darzulegen und zu entfalten.

Noch ein Wort zur Terminologie: das angegebene Thema behandelt einen Gegenstand - die Beendigung der derzeitigen Krise -, über den bisher wenig publiziert wurde; die Fixierung der einzelnen Sachverhalte ist schwierig. Meine Bemühungen gehen dahin, die Gegenstände begrifflich scharf abzugrenzen und zu umreißen. Die Leser seien gebeten, nicht unbedingt nach einer ihnen eventuell aus der Schiiltheologie, auch nicht aus der thomistischen, vertrauten Terminologie zu suchen, sondern versuchen, meine Gedanken nachzukonstruieren und sie kritisch zu prüfen.

Nach dem bisher Gesagten wird sich manch einer fragen, warum überhaupt eine Abhandlung zu diesem Thema, wenn die skizzierten Verhältnisse der Realisierung dieser Absicht (der Wiederherstellung der Heilsinstitution) so massiv im Wege stehen? Ich antworte: Auch wenn es so aussieht, daß unter den gegebenen Umständen eine umfassende und rasche Restitution der Kirche unmöglich und deshalb eine entsprechende Abhandlung darüber wenig sinnvoll erscheint, so gilt doch folgendes: es ist unbedingt erforderlich, ein Lösungskonzept auszuarbeiten, weil man ohne ein solches auch die derzeitige Situation weder bestimmen noch meistern könnte und keine konkrete Einstellung zu ihr fände. Ohne die Antizipation eines Gesamtkonzeptes fände man keine Detaillösung, ohne wirkliche Orientierung keinen Ausweg aus dem Chaos!

Unter der Berücksichtigung dieser Voraussetzung ist es erstaunlich, wie wenig sich die (professionellen) Theologen des katholischen Widerstandes mit dem oben aufgezeigten Thema beschäftigt bzw. sich darüber schriftlich oder mündlich ausgelassen haben. Und dies ist ein bezeichnendes Indiz unseres tatsächlichen Interesses an einer religiösen Erneuerung. Man ist noch überraschter, wenn man feststellt, wie selbst versierte Theologen bzw. Priester, die eine genaue Kenntnis der Dogmatik und des Kirchenrechtes besitzen, sich bei der Beschreibung und der konzeptionellen Bewältigung des Problemes schwer tun, wo es gilt, aus den Prinzipien der kirchlichen Verfaßtheit der Stiftung Christi eine Lösung zur Beendigung des außergewöhnlichen und - zugegebenermaßen - bisher noch nicht dagewesenen Notstandes zu erarbeiten.

Zunächst eine Vorfrage: Wo stehen wir? Unsere religiös-kirchliche Situation dürfte allgemein bekannt sein, sie ist häufiger in unserer Zeitschrift treffend dargestellt worden (vgl. EINSICHT vom^März^und Mai 1983, S.194 ff. und 53 ff.) Zur besseren Übersicht seien aber hier einige wesentliche Züge hervorgehoben. Abgesehen von einem allgemeinen geistig-religiösen Verfall und dem weitgehenden Verlust des Bewußtseins für die Transzendenz ist die Reform-'Kirche' in toto der Häresie bzw. Apostasie verfallen. Damit ist sie amtsunfähig und hat jegliche Autorität verloren. Durch die Verfälschung der Weihe- und Sakramentsriten verschließt sie den Gläubigen nicht nur die göttlichen Gnadenquellen, sondern sie ist auch im Begriff, die apostolische Sukzession zu verlieren. Die Reform-'Kirche' ist aus sich heraus nicht mehr satisfaktionsfähig. Die Salvierung eines Häretikers ist nur dadurch möglich, daß er gegenüber der verbliebenen Glaubensgemeinschaft - repräsentiert durch die katholischen Bischöfe in der Sukzession von Mgr. Ngo-dinh-Thuc - seine Irrtümer öffentlich abschwört. Eine Wiedererlangung des einmal rechtmäßig inne gehabten Amtes ist damit nicht verbunden.

Auf der Seite des - eher zu apostrophierenden - katholischen Wiederstandes schaut es so aus, daß zwar die Einheit im Glauben, in den Sakramenten (und im Kult), die Heiligkeit und Katholizität vorhanden sind, ebenso die apostolische Sukzession, daß aber wegen des Fehlens der Jurisdiktionellen Hierarchie - die neu geweihten Bischöfe wie Mgr. Guerard des Lauriers, Mgr. Carmona oder Mgr. Vezelis besitzen keine Jurisdiktion - die Sichtbarkeit und die Hohheit, ebenso die Einheit der kirchlichen Gemeinschaft immer mehr schwinden. Wie ich früher ausführte, tragen die Aktivitäten so mancher Gruppierungen deutlich sektiererische Züge (vgl. EINSICHT a.a.O.) Eine rechtmäßig installierte jurisdiktionelle Hierarchie ist aber die Voraussetzung für das Funktionieren der Kirche als Heilsinstitution; denn nur sie kann die Kirche repräsentieren und leiten. Ohne Wiederherstellung des Jurisdiktionsprimates ist also eine Restitution der Kirche undenkbar (vgl. a.a.O., ebenso EINSICHT vom März 1984, S.226 ff.) Damit ist unser Thema schon präziser umrissen: wie läßt sich die Jurisdiktionelle Hierarchie wieder aufbauen?

Bevor ich mich im ersten Teil dieser Ausführungen zuwende, möchte ich noch auf zwei Auffassungen eingehen, die weit verbreitet sind und zum einen auf einem naiven Kirchenverständnis oder einfach auf allgemeiner Ratlosigkeit denn theologischer Reflexion beruhen und zum anderen aus dem Repertoire eines Taschendiebes oder Gauklers entlehnt scheinen. Nach der ersteren erwartet man, daß Christus wieder auf die Erde niedersteigt, um den religiösen 'Augiasstall' unmittelbar selbst auszumisten, da es unmöglich erscheint, daß Menschen wieder Ordnung schaffen können. Dazu ist zu sagen: Christus hat seine Wiederkunft erst zum Gericht, d.h. am Ende der Tage angekündigt, wo er kommen wird "mit großer Macht und Herrlichkeit" (Mt 24,3o). Bis dahin hat Er die Verwaltung Seiner Stiftung Menschen anvertraut.

Der Typus der zweiten Auffassung wird von Pater Barbara / Frankreich repräsentiert. Nach ihm soll sich die Wiederherstellung der Hierarchie auf folgende Weise abspielen. Beim nächsten 'Konklave', welches von den abgefallenen bzw. illegitim ernannten 'Kardinälen' abgehalten wird, soll deren Kandidat sich im Augenblick seiner Wahl zum 'Papst' wieder zum wahren Glauben bekennen, worauf er von einigen römischen Priestern, die gegen die allgemeine Häresie angekämpft haben, als legitimer Papst anerkannt und als solcher proklamiert werden (vgl. EINSICHT vom März 1984, S.232 f.). N.B. so stellt sich P. Barbara das Wirken eines 'Hl. Geistes' vor, der wohl bei ihm in die Lehre gegangen sein muß. Abgesehen davon wurde oben schon berichtet, daß ein abgefallener, dann aber bekehrter Hierarch amtsunfähig ist (vgl. auch die Bulle "Cum ex apostolatus" von Paul IV.).

Sieht man von solchen Versuchen ab, gibt es neben der Darstellung zu diesem Thema in unserer Zeitschrift nur wenige Abhandlungen, die von Bedeutung sind. Die Autoren scheiden sich in solche, die eine Lösung der Krise deswegen für unmöglich halten, weil sie nach ihrer Meinung auf Grund der gegebenen Situation die Bedingungen nicht mehr vorhanden sind, eine Salvierung bzw. einen Wiederaufbau einzuleiten, und in jene, die eine Überwindung der Glaubens- und Kirchenkrise prinzipiell für möglich und partiell auch für realisierbar halten, u.a. auch wegen der erfolgten Konsekration von katholischen Bischöfen und wegen der öffentlichen Sedisvakanzerklärung von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc.

Einer, der eine Restitution der Kirche als Heilsinstitution in ihrer hierarchischen Struktur wegen der bestehenden Rechtsverhältnisse für unmöglich hält und diese Auffassung konsequent und kompromißlos durchzieht, ist iterr^lSNM. Gwynne / London. In der von ihm herausgegebenen Zeitschrift BRITONS CATHOLT(TLœB~RARY Nr. 1 vom April 1984 schreibt er (hier in der Übersetzung von Herrn Eugen Golia gekürzt wiedergegeben): "Kanon 188 n4 des Kirchlichen Gesetzbuches von 1917 (CIC) lautet: 'Sämtliche Ämter eines Klerikers werden vakant durch stillschweigenden Verzicht... automatisch (ipso facto) und ohne eine Erklärung, falls der Kleriker öffentlich vom katholischen Glauben abfällt.' Abfall vom Glauben erfolgt nicht nur, wenn ein Katholik vollständig apostasiert, sondern auch, wenn er nur in eine einzige Häresie fällt. Um als Häretiker angesehen zu werden, muß die Person hartnäckig darin verharren. (Zur Feststellung der Häresie) ist es nicht nötig, gewarnt worden zu sein, noch gehört es dazu, daß man eine bestimmte Zeit in ihr verharrte.

Jeder Kardinal und Bischof unterzeichnete wenigstens ein eindeutig häretisches Dokument auf dem'Vatikanum II', folglich verlor jeder Kardinal und Bischof sein Amt, soweit er dieses nicht schon vorher durch Häresie verloren hatte; d.h., daß allerspätestens am Schluß von 'Vatikanum II' Paul VI. sein Amt verloren hatte, ebenso wie die Kardinale Luciani und Wojtyla.

Ebenfalls zu denen, die ihr Amt verloren haben, gehören auch die Bischöfe, welche seit dem 'Konzil' einen mehr oder weniger traditionalistischen Standpunkt eingenommen haben, z.B. Mgr. Castro Mayer, Mgr. Lefebvre und Mgr. Ngo-dinh-Thuc. Die bischöfliche Gewalt bleibt ihnen, aber ihr legaler Status ist der von Laien. Jeder Versuch, ihre bischöfliche oder priesterliche Vollmacht auszuüben, ist illegal und sakrilegisch.

Sobald jemand - mag er nun Papst, Bischof oder Priester sein - sein kirchliches Amt verloren hat, gibt es keinen Weg, es wieder zu erlangen, z.B. durch Eingestehen der Häresie oder durch öffentlichen Widerruf. Sein Amt kann er nur durch die kompetente Autorität wiedererlangen: ein Priester muß also durch einen Bischof, ein Bischof durch den Papst wieder eingesetzt werden, der Papst müßte von den Kardinalen neu gewählt werden (Aran.d.Red.: gemeint ist natürlich, daß eine andere Person zum Papst gewählt werden muß). Es gibt keine Möglichkeit, auf eine andere Art und Weise einen Papst oder einen Bischof zu erhalten. Gemäß dem Kirchenrecht können Kardinale nur vom Papst ernannt werden - es gibt keinen Papst, und es gibt auch keine legitimen Kardinäle mehr. (...)

Obwohl es in der Vergangenheit verschiedene Verfahren gab, einen Papst zu wählen, so sagt das jetzige Gesetz, daß ein Papst nur von den Kardinalen gewählt werden darf. Zwar können die Gesetze der Kirche geändert werden, aber nur durch einen Papst, sonst durch niemanden, auch nicht (...) durch Gott selbst.

Die gesamte Hierarchie der katholischen Kirche wurde daher vollständig und für immer vernichtet. D.h. nicht , daß Christi Versprechen, daß die Pforten der Hölle nicht die Oberhand gewinnen werden, hinfällig geworden ist. Dies wäre nur dann der Fall, wenn es keinen einzigen Katholiken mehr auf Erden gäbe.

Der Abfall der gesamten Hierarchie bedeutet nun nicht, daß die Katholiken nicht mehr länger durch die Schlüssel Petri gebunden sind. Im Gegenteil, die Lehren Petri und seiner Nachfolger, sowie ihre Gesetze verpflichten im Falle der Vakanz des Hl. Stuhles genau so, als wenn er besetzt wäre.

Sämtliche Ordinationen von Priestern und Bischofskonsekrationen, die durch Bischöfe erfolgen, welche exkommuniziert sind und kein Amt mehr in der katholischen Kirche besitzen, sind unerlaubt. Und jeder, der von einem solchen Bischof oder Priester Sakrament empfängt, bricht das Gesetz in der gleichen Weise, als wenn er die Sakramente von einem Priester oder Bischof der schismatischen griech.-orthodoxen Kirche empfangen hätte. Solche Sakramente mögen gültig sein, aber sie sind illegal, d.h. absolut verboten von der Kirche, will sagen von Gott.

Es ist uns daher verboten, die Sakramente von einem Bischof oder Priester zu empfangen, der Johannes Paul II. anerkennt oder am 'Vatikanum II' teilgenommen hat oder von einem Bischof geweiht wurde, der an diesem 'Konzil' teilhatte. Das bedeutet, daß aus diesen und auch aus anderen Gründen der Ex-Erzbischof Lefebvre und alle Priester, die von ihm geweiht wurden und in irgend einer Weise mit der Priesterbruderschaft Pius X. verbunden sind, außerhalb der katholischen Kirche stehen. Außer in Todesgefahr dürfen von ihnen keine Sakramente empfangen werden. Aber nicht nur die lehrende Kirche ist verschwunden, nicht nur der mystische Leib Christi ist auf einen bescheidenen Rest reduziert worden, auch die Sakramente sind für diesen Rest, mit Ausnahme der Taufe und der Ehe, welche von Laiengespendet werden bzw. die Brautleute sich selbst spenden können, eigentlich nicht mehr verfügbar.

Wir sagten oben, daß kein Katholik Sakramente von einem nicht-katholischen Priester empfangen darf, ausgenommen in Todesgefahr - und auch dies ist selten erlaubt und es wird davon abgeraten. Ein Kanon aber, dem wir unsere Aufmerksamkeit zuwenden sollten, ist Kanon 2261 n2: 'Die Gläubigen (...) dürfen aus wichtigen Gründen Sakramente und Sakramentalien von einem exkommunizierten Priester begehren, und der Exkommunizierte darf sie in diesem Fall spenden, (...) vorausgesetzt, daß er nicht 'Vitandus' ist (= z.B. ein Priester außerhalb der Kirche)'. Das heißt also: wenn wir einen wahren Priester kennen - auch wenn er exkommuniziert ist, weil er anfangs dem Novus Ordo anhing oder der neuen Sekte Pauls VI., so dürfen wir von ihm die Sakramente empfangen, natürlich vorausgesetzt, daß er keinen Anlaß zur Verwirrung und zu Skandalen durch Lehre oder Benehmen gibt.

Wir wissen durch den Propheten Daniel, daß uns die Sakramente genommen werden. Wir müssen daher unserer Schwäche mißtrauen, dafür voll und ganz auf Gottes Allmacht vertrauen und ihn durch Opfer und Buße bitten, uns mit den Gnaden auszustatten, die für ein Leben in der heiligmachenden Gnade und für unser Ausharren bis zum Ende nötig sind. Anstelle der hl. Kommunion müssen wir Akte der geistigen Kommunion vollziehen (...). Noch wichtiger ist es zu wissen, was wir tun müssen, wenn wir die Sakramente der Buße und der letzten Ölung empfangen können. Jeder Katholik sollte daher wissen, was für einen Akt der vollkommenen Reue erforderlich ist."

Soweit die Ausführungen von Herrn Gwynne. Wir haben sie so umfassend wiedergegeben, weil sie mehrere Aspekte enthalten, die für unsere weiteren Entfaltungen wichtig werden. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß sie den Zustand der Krise exakt beschreiben und die kirchenrechtlichen Bestimmungen (nach CIC von 1917) gewissenhaft applizieren. Gegen die darin jedoch vertretene Verabsolutierung rein kirchenrechtlicher Positionen läßt sich zum einen mit den Auslegungsprinzipien zum kirchlichen Recht argumentieren, die uns Papst Gregor IX. ("Aus der Notwendigkeit heraus wird Unerlaubtes für erlaubt erklärt", 4.Regel) und Bonifaz VIII. ("Es ist sicher, daß der sich gegen den Geist versündigt, der sich an den Buchstaben klammert und den Geist mißachtet", 88.Regel) hinterlassen haben (worauf sich Mgr. Carmona hinsichtlich der Erlaubtheit seiner Bischofsweihe berufen hat - vgl. EINSICHT vom Dez. 1982, S.134); denn "suprema lex salus animarum" ("das höchste Gesetz ist das Heil der Seelen"). Vom Kanonischen Recht sagte Pius XII. am 3.6.1956: "Das Kirchenrecht hat das Ziel nicht in sich selber. Es ist auf ein höheres Ziel hingeordnet. Wie alles in der Kirche dient es dem Heil der Seelen und dem Apostolat." Wenn die buchstäbliche Erfüllung eines Gesetzes sich gegen bestimmte Akte richtet, die für das Heil der Seelen unerläßlich sind, z.B. die Bewahrung der apostolischen Sukzession, "verpflichtet der Buchstabe des Gesetzes nicht im Gewissen", sagt auch der hl. Thomas von Aquin (vgl. Summa theol. I-II, q.95.a.4.), worauf sich Mgr. Guerard des Lauriers beruft. Zum anderen gibt Herr Gwynne selbst einen Hinweis auf § 2261 n2, der Ausnahmen für die Sakramentenspendung auch von Klerikern angibt, die seiner Meinung nach als exkommuniziert anzusehen sind. Um diesen Paragraphen analog auf die Bischofsweihen von Mgr. Ngo-dinh-Thuc anzuwenden, kann man dann - auch mit Herrn Gwynne - sagen, daß die Weihen von ihm aus wichtigem Grund - die gefährdete Sukzession - gespendet wurden.

Am 25.7.1984 erschien in der DEUTSCHEN TAGESPOST ein Beitrag aus der Feder von H.H. Msgr. DDR. Klaus Gamber / Regensburg "Weihegewalt und Bischofsamt", in dem das Problem der Gültigkeit der von Mgr. Thuc konsekrierten Bischöfe aufgegriffen wird. Ohne die Gründe im einzelnen mit uns zu teilen, weswegen diese Weihen überhaupt stattfanden, legt Msgr. Gamber zur Bewertung von deren Gültigkeit die Bestimmungen der orthodoxen Kirche zu Grunde, wonach eine unerlaubte Bischofsweihe auch sakramental unwirksam ist, da die Weihe nur den "Abschluß eines Prozesses darstellt, der mit der Wahl eingeleitet wird und mit der Bestellung (Ernennung) für ein bestimmtes Bistum oder eine bestimmte Funktion innerhalb der Kirche durch die zuständige Obrigkeit in ein entscheidendes Stadium eingetreten" sei (vgl. a.a.O.). Nach Gambers Meinung sind die Weihen, die von unserer Sicht aus zum Wiederaufbau der Kirche beitragen sollten, "mit großer Wahrscheinlichkeit" nicht nur "unerlaubt", sondern auch "ungültig" (vgl. DEUTSCHE TAGESPOST vom 5-9.1984).

Auf die dogmatische Haltlosigkeit dieser Auffassung wurde Msgr. DDR. Klaus Gamber sowohl von Mgr. Dr. Storck (DT vom 21.8.84) als auch von dem inzwischen verstorbenen Pater Dr. Athanasius Kroger (DT vom 22.8.84) hingewiesen. Die Ernennung bzw. Erwählung ist zwar für die Erlaubtheit erforderlich, sie ist aber nicht conditio sine qua non für die Gültigkeit der Weihe.

(Inzwischen wurde mir von privater Seite mitgeteilt, daß Mgr. Gamber seine Position hinsichtlich der Gültigkeit revidiert habe.) Für ihn "ist auch eine zeitweise glaubensschwache Teilkirche (nach ihm: die römische Kirche) - sie ist als Ganzes nicht häretisch, sondern nur in einigen ihrer Vertreter - immer noch die zuständige Hierarchie, wenn auch erlassene Gesetze, die gegen die Tradition der Kirche sind, nicht verpflichtend sein können". (DT vom 5.9.84) Denn "andernfalls käme es innerhalb der Kirche zu chaotischen Zuständen, weil dann jeder Bischof und Priester machen könnte, was er will" (DT vom 25.7.84).

Einmal abgesehen vom Problem der Gültigkeit, die selbst vom sog. 'offiziellen' Rom nie angezweifelt wurde, und der unterschiedlichen Beurteilung der kirchlichen Lage zeigt aber Msgr. Gamber auf, daß die Weihen nicht für sich gesehen werden können, sondern daß die tatsächliche Amtsausübung im Jurisdiktionellen Sinne ohne Legitimation durch eine Institution bzw. Person, die diese Jurisdiktion delegieren kann, nicht vollzogen werden kann. Und das sagen wir auch. Da er aber den Gewissensnotstand vieler Gläubiger sieht und andererseits auch anerkennt, daß die röm.-kath- Kirche (bzw. 'Kirche') mit Irrtümern durchsetzt ist - ohne jedoch unsere dogmatische Begründung zu teilen -, macht er den Vorschlag, die römisch-katholische Rest-Kirche (diesmal ohne Apostrophierung) solle sich dem Patronat einer intakten orthodoxen Teil-Kirche so lange unterstellen, bis sich die Zustände in der römischen Kirche gebessert hätten. "Es steht jedoch dem einzelnen frei, falls er es aus Gewissensgründen für notwendig hält, sich einer anderen (Teil-)Kirche, zum Beispiel der orthodoxen, anzuschließen." Diese Unterstellung sei deshalb relevant, da die Kirche als Heilsinstitution nur durch die Hierarchie gesichert sei.

Auch wenn man dem letzten Satz zustimmen muß und der Vorschlag für manchen aus pastoraler Sicht von Bedeutung sein kann - in dem Sinne, daß die schismatischen Orthodoxen in extremis die Sakramente nicht nur gültig, sondern auch legitim spenden dürfen, wird damit kein Weg aus der Krise gezeigt. Das Problem der Restitution der Kirche wird nicht gelöst, sondern nur verschoben.

(Fortsetzung folgt)
 
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