Ist Mgr. Lefebvre ein gültig geweihter Bischof
Seit der Rede von Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal/ Kanada, in der er bestätigte, von dem
Freimaurer Achille Liénart zum Priester und zum Bischof geweiht worden zu sein, reißt die Debatte - öffentlich oder auf privater Ebene geführt -, ob die von Liénart gespendeten Weihen gültig gewesen seien bzw. ob er selbst überhaupt ein gültig geweihter Bischof sei, nicht mehr ab. Außer gelegentlichen Hinweisen auf die vorliegende Problematik haben wir bisher zu diesem Thema keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, da das vorliegende Material für eine schlüssige Beweisführung der Ungültigkeit der Weihen unserer Meinung nach nicht ausreicht. Ein Beweis läßt sich unserer Auffassung weder positiv noch negativ führen. Für unseren Kampf gegen den Lefebvreismus haben stichhaltigere Argumente (so z.B. die verpflichtende Anerkennung des ungültigen N.O.M für die Angehörigen der Bruderschaft - von Lefebvre unter Androhung des Ausschlusses angordnet -, die verpflichtende Anerkennung der Häretiker Montini, Luciani und Wojtyla als legitime Päpste) ausgereicht, um zu zeigen, daß Mgr. Lefebvre und seine Organisation lediglich eine traditionalistische Rebellengruppe innerhalb der apostatischen Kirchen-Organisation ist, die mit dem wirklichen katholischen Widerstand nicht nur nichts zu tun hat, sondern diesen, wo sie nur kann, programmgemäß noch zerstört.
Inzwischen haben jedoch eine ganze Reihe von Priestern die Lefebvre-Bruderschaft verlassen und wirken in den verschiedensten Meßzentren als Seelsorger (bzw. sie versuchen es). Dieser Umstand veranlaßt uns, auf die Problematik im Zusammenhang mit den an ihnen gespendeten Weihen aufmerksam zu machen. Hier zunächst Auszüge aus der Rede, die Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montreal gehalten hat und die die weltweite Debatte ausgelöst hat:
"Der Heilige Vater (Montini) wurde in einer modernistischen Umwelt erzogen... Es ist deshalb nicht überraschend, daß der Papst nicht reagierte, wie der heilige Pius X. reagiert hätte, wie Papst Pius IX. reagiert hätte oder ein Leo XIII. Als eine Folgeerscheinung herrschte auf dem Konzil eine solche Atmosphäre, daß es keinen Widerstand gegen den modernistischen Einfluß gab, der durch eine Gruppe von Kardinälen ausgeübt wurde, der insbesondere durch Kardinal Liénart befohlen und zu einem gewissen Grade durch ihn dirigiert wurde.... Nun, vor zwei Monaten veröffentlichte in Rom die traditionalistische Zeitschrift CHIESA VIVA - ich habe es in Rom mit meinen eigenen Augen gesehen - auf der Rückseite des Umschlags die Photographie Kardinal Liénarts mit allen seinen freimaurerischen Zutaten, den Tag des Datums seiner Einweihung in die
Freimaurerei, den Grad, unter dem er der
Freimaurerei angehörte, dann das Datum, an dem er zum 2o., dann zum 3o. Grad der
Freimaurerei aufstieg, sich dieser Loge, jener Loge angeschlossen hat, in dieser Stadt, in jener Stadt. - Seitdem, ungefähr zwei oder drei Monate, nachdem diese Veröffentlichung stattfand, hörte ich keinerlei Rückwirkung, keinerlei Widerspruch. Unglücklicherweise muß ich Ihnen nun sagen, daß dieser Kardinal Liénart mein Bischof ist, daß e r es ist, der mich zum Priester geweiht hat, daß er es ist, der mich zum Bischof konsekriert hat. Ich kann nichts dafür... Glücklicherweise sind die Weihen gültig... Aber, trotz allem war es sehr schmerzlich für mich, dies zu erfahren." (zitiert nach der deutschen Übersetzung von Herrn Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A. in Brief Nr.72 vom Juli 1977; die Angaben über Liénarts Zugehörigkeit zur
Freimaurerei sind zu finden in Nr.51 der Zeitschrift CHIESA VIVA vom März 1976, Anschrift: C.V., Editrice Civiltà, Via Galileo Galilei 121, I - 25100 Brescia)
Mgr. Lefebvre hatte, wie Herr Dr. Kellner weiter nachweisen konnte, bereits vor Mai 1970 Kenntnis von der Zugehörigkeit Liénarts zur
Freimaurerei.
Zu den betroffenen Personen:
Achille Liénart
1907 Priesterweihe
1912 Eintritt in die
Freimaurerloge von Cambrai
(dann Assoziation mit Logen in Lille, Valenciennes und Paris)
1919 Ernennung zum "Visiteur" (18. Grad)
1924 Beförderung in den 3o. Grad
1928 Bischofsweihe
Außerdem wohnte Liénart schwarzen Messen bei.
Marcel Lefebvre
geb. am 29.11.19o5 in Tourcoing / Diözese Lille,
Student im Seminar von Lille, an dem Liénart vor seiner Bischofsweihe als Professor lehrte,
Priesterweihe am 21.9.1929 durch den inzwischen konsekrierten Liénart,
Bischofsweihe am 18.9.1947 durch Liénart.
Quelle für die Zugehörigkeit Liénarts zur
Freimaurerei: André Henri Jean Marquis de la Franquerie: "L infaillibilté pontificale" 2. 1970, S. 80 f. Das Buch kann bezogen werden bei: Jean Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensée Française, Chiré-en-Nontreuil, F - 8619o - Vouillé. - Der Autor belegt auch, daß Liénart Satanist war. Der Marquis war päpstlicher Geheimkämmerer und ein guter Kenner der
Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders der Aktivitäten von Rampolla, unter Leo XIII. Staatssekretär, Kardinal und
Freimaurer.
Bald nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurden Zweifel an der Gültigkeit der Weihen von Liénart und Mgr. Lefebvre laut. Sie haben sich rasch auf die Frage konzentriert, ob der Hochgradfreimaurer und Satanist Liénart im Jahre 1928 intentional disponiert war, die Bischofsweihe gültig zu empfangen. Müßte man die Frage negativ beantworten, ergäben sich folgende Schlußfolgerungen: Hätte Liénart die Bischofsweihe nicht gültig empfangen, wären die an Lefebvre vollzogenen Weihen selbstverständlich auch ungültig, ebenso wie die von Msgr. Lefebvre gespendeten Ordinationen.
In diesem Zusammenhang ist noch wie folgt argumentiert worden: Auch wenn die von dem Priester Liénart gespendete Bischofsweihe an Marcel Lefebvre ungültig gewesen sein sollte, dann haben doch zumindest die beiden Co-Konsekratoren die Bischofsweihe gültig gespendet. Dieses Argument würde zutreffen, wenn feststände, daß Lefebvre zuvor gültig zum Priester geweiht worden wäre. Da aber die Priesterweihe ebenfalls von dem
Freimaurer Liénart gespendet wurde, dessen Bischofsweihe gerade ja bezweifelt wird, andererseits zum Empfang der Bischofsweihe die Spendung der gültigen Priesteweihe vorausgesetzt wird, kann man diesen Einwand nicht bestehen lassen.
Die Beantwortung der Frage, ob Liénart 1928 intentional so disponiert war, daß er die Bischofsweihe gültig empfing, wurde in den Kreisen des katholischen Widerstandes recht unterschiedlich beantwortet:
- Herr Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A. versuchte den Nachweis der Ungültigkeit unter Hinweis auf mögliche Fälschungen im Kirchenrecht von 1917. (Briefe Nr.72 und Nr.75 aus dem Jahr 1979.)
- Dieser Argumentation schloß sich 1979 Abbe E. Robin / Frankreich - inzwischen verstorben - an.
- Die vorgebrachten Argumente versuchte der damalige Pater Guérard des Lauriers zu widerlegen. (Brief vom 14.6.1979)
- Für gültig wurde die Weihe auch von Gloria Riestra in TRENTO gehalten.
- Zweifel wiederum äußerte Herr A. Eisele, Herausgeber der SAKA-Informationen Anfang 1980
- Starke Zweifel an der Gültigkeit haben Bischof Vezelis (THE SERAPH von 1983) und auch die mexikanischen Bischöfe.
- Für deren Gültigkeit setzte sich dann wieder Prof. B. F. Dryden / U.S.A. ein (Rundschreiben vom 27.4.1983).
- Für die Gültigkeit der Weihen wird auch angeführt, Liénart hätte die Weihen bestimmt in der entsprechenden Intention gültig empfangen, gerade weil er als Bischof der Kirche schaden wollte. (Ähnlich wie bei Schwarzen Messen, zu denen ja gleichfalls von abgefallenen Priestern Hostien gültig konsekriert werden, um den Leib Christi auch wirklich schänden zu können.)
Wir haben in München dieses Problem zusammen mit (+) H.H. Dr. Otto Katzer mehrfach und sehr ausführlich (über acht Stunden) diskutiert: die bloße Zugehörigkeit zur
Freimaurerei reicht als solche nicht aus, um den ungültigen Empfang zu beweisen. Sie macht ihn bloß irregulär. Das CIC verbietet in diesem Fall aber die Ausübung der unerlaubt empfangenen Vollmachten. Der Besuch von Schwarzen Messen allein ist auch kein ausreichendes Indiz. Liénarts Häresie und die Zerstörung des Glaubens auf dem II. Vatikanum, die ja auch von Mgr. Lefebvre angesprochen wird, lassen keinen direkten Schluß zu auf seinen Mentalzustand bzw. intentionale Einstellung im Jahre 1928, zum Zeitpunkt seiner Konsekration (bzw. "Konsekration"). Nimmt man aber alle gravierenden Momente zusammen und berücksichtigt Liénarts exponierte Stellung in der
Freimaurerei, so lassen sie Zweifel an der für den gültigen Empfang notwendigen Intention begründet zu. H.H. Dr. Katzer, der sich erst vehement sträubte, sich mit diesem Thema zu befassen, kam kurz vor seinem Tode zu der Auffassung, "daß es schlecht um Lefebvre stehe" - gemeint war die Gültigkeit seiner Weihe; bezweifelbar wegen der ungesicherten Intention von Liénart.
Es könnte aber auch sein, daß - wie oben angeführt - Liénart eine ausreichende Intention gerade deswegen aufbrachte, weil er der Kirche schaden wollte. Diese Möglichkeit wird durchaus zugestanden - nur: nachprüfen läßt sie sich nicht mehr. Ein positiver Beweis sowohl für die Gültigkeit wie auch für die Ungültigkeit läßt sich unserer Meinung nach nicht führen. Ein solches Unterfangen muß notwendigerweise in moraltheologischen bzw. moralpsychologischen Spekulationen enden, da man eben Kard. Liénart über seine damalige Einstellung nicht mehr befragen kann - er ist tot -, und wenn er noch hätte Antwort geben können, wäre es sehr unsicher, ob er sich an seine damalige Intention noch erinnern könnte, und wenn ja, ob er uns die Wahrheit sagen würde.
Für die Spendung der Sakramente gilt das Prinzip "tutior", d.h. es muß die sichere Spendung gewählt werden. Im Falle einer nachweislich dubiosen Spendung schreibt die Kirche vor, dieses Sakrament sub conditione zu wiederholen.
Im vorliegenden Fall schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guérard des Lauriers - damals noch nicht zum Bischof konsekriert - seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefebvre geweiht (oder: „geweiht“) worden waren und wegen dogmatischer Gegensätze seine Organisation verlassen hatten, sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefebvre stehen, sub conditione nachweihen zu lassen.
(EINSICHT 13. Jahrgang, Nr. 6, vom Febr. 1984, S. 212-214)
***
Auf Liénarts Spuren
von
Eberhard Heller
Nachdem die Wellen über die Gültigkeit der Weihen, die Mgr. Lefebvre empfangen und gespendet hatte, verebbt waren, weil sich die Lager in Lefebrianer und Sedisvakantisten getrennt hatten, wurde die Relevanz einer Sub-conditione-Nachweihe von den Lefebrianern geleugnet , ging es doch bloß um das „tutior“, das eingelöst werden müßte, um die Gültigkeit der Weihen abzusichern. Die ersten acht Bischöfe, die von Erzbischof Ngô-din-Thuc und in seiner Nachfolge geweiht wurden, machten es zur Pflicht, die Weihe sub conditione nachzuholen, wenn Priester aus dem Lager der Econer zu uns ins Lager der Sedisvakantisten überwechseln wollten.
Das Problem der Weihegültigkeit tauchte erneut auf, da sich abzeichnet, daß Kleriker aus der Gruppe „Unam Sanctam“ aus dem Umfeld von Lefebvre stammen, deren Weihen also mit dem alten Problem belastet sind. Daneben tauchen in dieser Gruppe auch Namen von Bischöfen auf, deren Weihe-Status zweifelhaft ist , einen Status, den wir bereits dargelegt haben, als es in den Jahren 1996 und folgendem darum ging, die Clerici vagantes mit dubiosem Status aufzuspüren. In Nr. 4 der EINSICHT vom November 1996 ging es darum zu zeigen, „Versinkt der katholische Widerstand im Sektierertum?“ Nun tauchen diese dubiosen Personen von früher im Umfeld von Unam Sanctam wieder auf. Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Nun ist es Herrn Jerrentrup gelungen, einen Parallelfall zu dem bereits bekannten Fall der Lienart/Lebevbre-Weihen aufzuspüren. Herr Jerrentrup war es auch, der schon in der früheren Phase der Unterwanderung, (als Clerici vagantes versuchten, sich in unseren Reihen zu etablieren), erfolgreich zu recherchieren.
Es handelt sich um den Bischof von Dijon, Albert-Léon-Marie Le Nordez (* 19. April 1844 in Montebourg; † 29. Januar 1922 ebenda): er war ein französischer Geistlicher und wurde am 19. August 1896 von Jean-Pierre Pagis, Bischof von Verdun, in der Saint-Jacques-Kirche in Montebourg zum Bischof geweiht. Von 1898 bis 1904 war Le Nordez Bischof von Dijon. In einem Bericht über ihn an Kardinal Mariano Rampolla wurde er der
Freimaurerei bezichtigt. Nach seiner Niederlage beim Konklave 1903 galt Kardinal Rampolla, dessen Zugehörigkeit zur
Freimaurerei nach seinem Tod bekannt wurde und zur Kenntnis von Pius X. gelangte, als unbedeutend. Als Pius X. über die Zugehörigkeit des Bischofs von Dijon, Le Nordez zur
Freimaurerei informiert worden war, ließ dieser alle von Nordez geweihten Priester reordinieren, da er Zweifel an der Gültigkeit der vom
Freimaurer Le Nordez gespendeten Weihen hatte. Er hat damit gezeigt, wie dieses Problem zu lösen ist: durch Reordination.
Es wäre die absolute Pflicht der Econer und den sich von diesen abgesonderten Klerikern, diesem Beispiel zu folgen und sich sub conditione nachweihen zu lassen, zumal, wenn sich die Bruderschaft auf Pius X. beruft und sich nach ihm benennt.
(englische Übersetzung)
In Liénarts Footsteps
***
Antwort von Bischof Roy auf meinen Brief10.9.2026
Sehr geehrter Dr. Heller,
Ich bitte Sie, mir zu verzeihen, dass ich auf Englisch schreibe. Ich habe leider nicht die Gnade, die schöne deutsche Sprache zu beherrschen.
Ich habe ein Übersetzungsprogramm genutzt, um Ihren Schriftwechsel mit „Unam Sanctam“ aufmerksam zu lesen.
Es ist mir eine große Ehre, Ihre Hinweise zu erhalten. Es ist die Botschaft eines treuen Streiters Christi, dessen Name in die Geschichte eingehen wird. „In memoria aeterna erit justus!“
Gestatten Sie mir bitte, auf Ihre Anfrage bezüglich der Tatsache einzugehen, dass die Einheit der Kirche auch heute noch besteht.
Damit meinten wir ganz einfach, dass die Kirche immer „eine“ sein wird. Wir hatten nicht die Absicht zu sagen, dass die Einheit der Kirche in der Religion des Novus Ordo besteht. Im Gegenteil: Wir glauben, dass sie bei jenen zu finden ist, die den einen wahren Glauben sowie gültige Weihen bewahrt haben.
Wir stimmen Ihnen zu, dass die Vakanz des Heiligen Stuhls klar bejaht werden muss. Hinter unserer Initiative „Unam Sanctam“ steht jedoch der aufrichtige Wunsch, die Kirche in ihrer Universalität zu sammeln. Unseres Erachtens gibt es Menschen, die den katholischen Glauben bewahrt haben, auch wenn sie noch nicht zu dessen logischer Schlussfolgerung gelangt sind – nämlich der Erkenntnis, dass der Heilige Stuhl heute vakant ist. Diese möchten wir zu Vorgesprächen einladen, um ihnen die besagte Vakanz klar vor Augen zu führen. Viele würden zwar gerne an solchen Diskussionen teilnehmen, schrecken jedoch davor zurück, weil wir schon ihnen die Antwort bereits angeben.
Unserer Auffassung nach sollten diese Vorgespräche (also Treffen zur ordnungsgemäßen Vorbereitung eines unvollkommenes Generalkonzil) zu einem gemeinsamen Glaubens-bekenntnis führen. Wir würden uns nicht auf ein unvollkommenes Generalkonzil einlassen, ohne zuvor sicherzustellen, dass alle Teilnehmer den katholischen Glauben besitzen.
Was die Gültigkeit der Weihen betrifft, so ist auch dies eine wichtige Frage. Wir sind – ebenso wie Sie – der Ansicht, dass der Novus-Ordo-Ritus der Bischofsweihe von 1968 ungültig ist. Es ist durchaus möglich, dass neben dem Glaubensbekenntnis auch bedingte Priester- oder Bischofsweihen für diejenigen stattfinden würden, die diese benötigen. „Unam Sanctam“ ist jedoch nicht das unvollkommene allgemeine Konzil und möchte diesem Konzil oder dessen Vorbereitungskommissionen nicht vorschreiben, was genau zu tun ist. Wir werden – sofern wir dem unvollkommenen Generalkonzil oder dessen Vorbereitungs-kommissionen angehören – nachdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, denjenigen, die sie benötigen, diese bedingte Priester- bzw. Bischofsweihe zu spenden.
Das englische Original des Briefes:
Dear Dr. Heller,
Please forgive me for writing in English.
I do not have the grace of knowing the beautiful German language.
I used a translator to read with attention your correspondence with Unam Sanctam.
I am very honored to receive your message. It is the message of a faithful warrior of Christ whose name will remain in history. “In memoria aeterna erit justus!”
Please allow me to answer your inquiry regarding the fact that the Unity of the Church still exists today.
What we meant by this is quite simply that the Church will always be One. We had no intention to say that the Unity of the Church exists in the Novus Ordo religion. On the contrary, we believe that it exists in those who have retained the one true Faith and also valid orders.
We agree with you that the vacancy of the Holy See must be clearly affirmed. However, what is behind our initiative Unam Sanctam is a true desire to gather together the Church in its universality. There are, we believe, people who have retained the Catholic Faith, although they have not yet reached its logical conclusion, that is, the fact that the Holy See is vacant today. These we want to invite to pre-meetings, so as to clearly establish in their minds the said vacancy. Many would want to be part of such discussions, but would be taken back by the fact that we give them the answer beforehand.
It is our understanding that the pre-meetings (meetings to prepare an imperfect general council properly speaking) should lead to a common profession of Faith. We would not engage in an imperfect general council without first ensuring that all the participants have the Catholic Faith.
As for the validity of Holy Orders, this is an important question as well. We believe, as you do, that the Novus Ordo rite of episcopal consecration of 1968 is invalid. It is very possible that, alongside the profession of Faith, the conditional ordination / episcopal consecration of those who need it would take place. However, Unam Sanctam is not the imperfect general council and does not want to tell the imperfect general council or its preparatory commissions what exactly needs to be done. We, if we are part of the imperfect general council or its preparatory commissions, will certainly urge the necessity to give this conditional ordination / episcopal consecration to those who need it.