Über den hl. Papst Pius X.
(Seit 188o versuchten die kirchenfeindlichen, d.h. freimaurerischen
Regierungen von Frankreich, einen offenen Bruch mit der Kirche
herbeizuführen. Schließlich wurde am 31. Juli 1904 der Vertreter des
Heiligen Stuhles aus Frankreich ausgewiesen. Drei Monate später, am 14.
November 19o4, legte Pius X. in einer Konsistorialansprache dar, daß
alle gegen die Kirche erhobenen Anklagepunkte jeder für sich unhaltbar
war und daß das Konkordat nicht von der Kirche, sondern von der
französischen Regierung verletzt worden war. Am 9. Dezember 19o5 wurde
das Gesetz der Trennung im französischen Parlament beschlossen, womit
die Kirchengüter dem Staat zufielen. Aus der Zeit nach Inkrafttreten
dieses Gesetzes ist der folgende Passus.) "Nur das Gesetz Gottes ist
von Bedeutung", sagte er - Pius X. - in dieser Zeit einmal zu einer
französischen Persönlichkeit. "Wir sind kein Diplomat. Aber Unsere
Aufgabe ist es, das Gesetz Gottes zu verteidigen. Angesichts der
Kirche, die von Jesus Christus gestiftet ist, kann keine irdische Macht
Uns dazu bringen, ihre Rechte aufzugeben, die unveräußerlich sind, ihre
hierarchische Ordnung, die geheiligt ist, und ihre Freiheit, die
unverletzlich ist." "Ich weiß", fügte er hinzu, "daß manche sich Sorge
machen um die Güter (beni) der Kirche; mir aber liegt mehr das Wohl
(bene) der Kirche am Herzen. Wir wollen lieber die steinernen Kirchen
verlieren, aber die Kirche retten. Man schaut allzusehr auf die Güter
(beni) der Kirche und zu wenig auf ihr Wohl (bene)." Man fragte Pius
X., wie der Erzbischof von Paris sein Amt ausüben solle ohne ein Haus,
ohne Einkünfte, ohne Kirche. Darauf antwortete er, es bestehe ja immer
noch die Möglichkeit, dieses Amt einem Franziskaner anzuvertrauen, der
nach seiner Regel von Almosen und in absoluter Armut leben müsse. (Vgl.
Dal Gal, Hieronymus: "Pius X." Freiburg/Schweiz 1952, S.348-356.) |